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Dienstag, 3. November 2015

Allerseelenmonat November



Gebet für unsere Verstorbenen

Herr, Jesus Christus, König der Herrlichkeit, bewahre die Seelen der verstorbenen Gläubigen vor den Qualen der Hölle und vor den Tiefen der Unterwelt.

Bewahre sie vor dem Rachen des Löwen, dass die Hölle sie nicht verschlinge, dass sie nicht hinabstürzen in die Finsternis.

Vielmehr geleite sie St. Michael, der Bannerträger, in das heilige Licht, das Du einstens dem Abraham verheißen und seinen Nachkommen.

Opfergaben und Gebete bringen wir zum Lobe Dir dar, o Herr! Nimm sie an für jene Seelen, deren wir heute gedenken. Herr, lass sie vom Tode hinübergehen zum Leben.

Das ewige Licht leuchte ihnen, o Herr, bei Deinen Heiligen in Ewigkeit: denn Du bist mild. Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen. Amen.
 
Aus dem Messformular zur 1. Messe am Allerseelen-Tag (Offertorium und Communio), Schott-Messbuch


Weiteres zum Thema Allerseelen und Ablass:


Bild: Kreuzigungsgruppe auf dem Kevelaerer Friedhof bei den Priestergräbern

Freitag, 1. November 2013

Die Gemeinschaft der Heiligen - Solidarität über den Tod hinaus

Zusammenfassung der Ansprache des Hl. Vaters bei der Generalaudienz am 30.10.2013



Liebe Brüder und Schwestern,
der Ausdruck „Gemeinschaft der Heiligen“, den wir im Glaubensbekenntnis bezeugen, hat zwei Bedeutungen, die eng zusammenhängen, nämlich „Gemeinschaft an den heiligen Dingen“ und „Gemeinschaft der heiligen Personen“. Heute wollen wir den zweiten Aspekt näher betrachten, der uns zeigt, dass es eine Gemeinschaft des Lebens gibt zwischen allen, die durch die Taufe zu Christus gehören, dem Ursprung des Heils.

Gemeinschaft der Heiligen bedeutet daher, in der Kirche in Gemeinschaft mit Gott zu sein. Die Teilhabe an der Liebe Gottes lässt dann auch uns untereinander ein Herz und eine Seele werden. Überall wo Menschen von der Liebe Gottes ergriffen sind, versuchen sie diese hinauszutragen. Das ist ein weiteres Merkmal der Gemeinschaft der Heiligen, nicht in sich verschlossen zu sein, sondern die Liebe mitzuteilen.

Schließlich reicht die Gemeinschaft der Heiligen bis ins Jenseits. Die auf Erden Lebenden bilden mit den Armen Seelen im Fegefeuer und mit den Heiligen im Paradies eine große Familie. Besonders die Feier von Allerheiligen und Allerseelen bringt die gegenseitige Solidarität und Hilfe dieser Gemeinschaft zum Ausdruck. Sie wird im Beten füreinander lebendig. 

(Quelle: vatican.va)




Infos zum Thema "Solidarität von streitender, leidender und triumphierender Kirche":

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Allerseelen-Ablass

Alle Jahre wieder schüttet die Kirche großzügig aus ihrem Gnadenschatz aus:

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener (oder unvollkommener) Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.


Novembertrost:


Linkliste zum Thema "Ablass"


eigenes Foto: Grabesengel auf dem Alten Friedhof in Freiburg /Br.

Samstag, 17. November 2012

„Auferstehungsfeiern“

Mancher Katholik erlebt Erstaunliches, wenn er eine kirchliche Trauerfeier besucht. Erwartete er eine Totenmesse mit ernstgestimmten Gesängen, zelebriert in schwarzer Farbe, so überraschen ihn nun weiße Gewänder und Alleluja-Rufe. Ob er in den falschen Gottesdienst geraten ist? Nein. Anstelle einer Totenmesse wird hier eben eine „Auferstehungsfeier“ gehalten!

Diese gehört zu den jüngeren Ergebnissen liturgisch-pastoraler Produktion. Mit Windeseile hat sie sich ausgebreitet und dabei viele Überbleibsel des traditionellen Totenkultes verdrängt. Dass es sich dabei nicht nur um neue Schläuche für den alten Wein, sondern auch um einen ganz anderen Inhalt handelt, offenbart sich bei näherer Beschäftigung. Man nehme z.B. zur Kenntnis, was in der Handreichung einer Schweizer Durchschnittspfarrei zu lesen ist: 

„Die Praxis zeigt, dass die Trauerfamilien in der Regel den Schwerpunkt der Abdankungsfeier auf den irdischen Tod oder die himmlische Auferstehung legen. Die erstgenannten Trauergottesdienste sind geprägt von der Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen. Die zweitgenannte Auferstehungsfeier durchzieht der frohmachende Gedanke über die Auferstehung des Verstorbenen im Reich Gottes, die uns Jesus zugesagt hat. In letzter Zeit ist festzustellen, dass die Variante der Auferstehungsfeier den Anliegen der Trauerfamilien mehr entspricht als ein klassischer Trauergottesdienst. Der Gedanke, den Tod als Auferstehung ins Ewige Leben zu feiern, nimmt den christlichen Glauben sehr ernst.“ 

Auffällig ist hierbei, dass es nach Meinung der Verfasser des Textes entweder um den irdischen Tod eines Menschen und, damit verbunden, um den Verlustschmerz der Hinterbliebenen oder um die Freude über die Auferstehung des Verstorbenen geht. Wen wundert es, wenn die Trauerfamilie unter solchen Voraussetzungen die zweite Variante wählt? Es feiert sich nun einmal besser im Blick auf die Himmelsfreuden eines geschätzten Menschen als im Gedanken an den eigenen Schmerz!

Merkwürdig allerdings, dass die Perspektive, in der die katholische Kirche bisher den Tod eines Menschen gesehen hat, gar nicht zur Wahl steht, sondern gänzlich ausgeblendet wird. Diese Perspektive, ausgeprägt in der traditionellen Totenliturgie, entspricht dem christlichen Realismus. Sie richtet ihr Hauptaugenmerk nicht auf die Trauer, die Verwandte und Freunde des Verstorbenen erfüllt, und auch nicht auf dessen Auferstehung, so als hätte sie sich bereits ereignet (denn darüber besitzen wir weder Erfahrungswissen noch Glaubensgewissheit). Vielmehr wendet sich die genuin katholische Sichtweise der Lage des aus der Welt geschiedenen Menschen zu, so wie sie entsprechend der göttlichen Offenbarung ist. 

Und wie ist diese Lage? Hoffnungsvoll in dem Maße, als der Verstorbene ein Leben im wahren Glauben und in der Liebe geführt hat – und ernst, insofern er das nicht tat. Das klingt einfach, beinahe zu einfach. Aber es ist doch weitaus anspruchsvoller und glaubwürdiger als jene schlechte Vereinfachung, die meint, hinwegsehen zu dürfen über die klare Schriftlehre von Gericht und möglicher Verwerfung, über die Tatsache, dass nichts Unreines zu Gott eingehen kann (Apk 21,27), und über die Notwendigkeit einer jenseitigen Läuterung für viele.

In der Auferstehungsfeier geht man ohne weiteres von der Beseligung des Verstorbenen, ja offensichtlich aller Verstorbenen aus. Oder sollte es etwa vorkommen, dass man im Falle eines abständigen Christen, eines Menschen, der objektiv in schwerer Sünde lebte, die „frohmachende“ Variante verweigert und anstelle des Alleluja dann doch wieder das düstere Dies irae anstimmt? Wohl kaum.

Im Alten Testament wird Judas der Makkabäer dafür gerühmt, dass er zur Entsühnung der Gefallenen seines Heeres Opfer darbringen ließ: „Damit handelte er sehr schön und edel; denn er dachte an die Auferstehung. Hätte er nicht erwartet, dass die Gefallenen auferstehen werden, wäre es nämlich überflüssig und sinnlos gewesen, für die Toten zu beten. (...) Ein heiliger und frommer Gedanke ist es daher, die Toten zu entsühnen, damit sie von der Sünde befreit werden.“ (2 Makk 12,43ff.).

Ebenso zeugt es vom Glauben an die Auferstehung, wenn die Kirche für die Verstorbenen das heilige Messopfer darbringt. Aber es ist dies ein Auferstehungsglaube, der den Eintritt in die unermessliche Glorie des Himmels nicht als Barmherzigkeits-Automatismus betrachtet, sondern zugleich auch die untrügliche Gerechtigkeit des Richters bedenkt.

Das sühnende, erlösende Opfer Jesu Christi durch eine Art Heiligsprechungsfeier zu ersetzen, bedeutet letztlich, der Seele des lieben Verstorbenen die größte Wohltat vorzuenthalten. Daher ist und bleibt die ernste Totenmesse schlussendlich auch für die Hinterbliebenen so viel tröstlicher als die Feier einer Hoffnung, die sich bei genauerem Hinsehen oft als vermessene Illusion entpuppt.


P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad 


Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 



Foto: FSSP

Freitag, 2. November 2012

Tröstet also einander mit diesen Worten! (1.Thess 4,18)

Wir dürfen nicht trauern wie die Heiden, die keine Hoffnung haben. (vgl. 1. Thess 4,13)

Die christliche Trauer darf sich nicht auf Tränen am Grabe beschränken. Wertvoller als die Tränen der Liebe sind die Werke der Liebe, die wir den Toten nachsenden. Es gibt eine Brücke zwischen denen, die heimgingen, und denen, die in der Verbannung zurückbleiben müssen. Diese Brücke ist das Gebet.

Der katholische Glaube hat Balsam für alle Wunden, stärkenden Trost für alles Leid. Der katholische Glaube bietet uns auch zahlreiche Trostgründe, durch die der Schmerz um die Verstorbenen gemildert wird.

Es ist trostreich, zu wissen, dass der Herr es ist, der da ruft, nicht ein blindes Schicksal, nicht ein grausames Verhängnis, das mit dem Schmerz der Menschen spielt und ihrer Tränen spottet, sondern Gott, der die Liebe ist, der nur zeitweise trennt, um ewig zu verbinden, der uns Irdisches nimmt, um uns Himmlisches zu geben.

aus: Bernhard van Acken, Konvertiten-Katechismus; S. 91 (s. Quellen)

Ablass zu Allerseelen

Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 992 CICff) fünf  grundsätzliche Voraussetzungen für die  Erlangung von Ablässen:

Wer einen Ablass gewinnen will
  • muss getaufter Christ sein
  • er darf nicht exkommuniziert sein
  • er muss sich im Stand der Gnade befinden (d.h. keine schwere Sünde begangen haben die noch nicht gebeichtet wurde)
  • er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen
  • er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen (s. u.) in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener (oder unvollkommener) Ablass für die Verstorbenen  gewonnen werden.

Die üblichen Bestimmungen sind:
  • Beichte (innerhalb eines Zeitraumes von 20 Tagen vor oder nach dem Tag des Ablasses)
  • entschlossene Abkehr von jeder Sünde (fester Vorsatz)
  • Kommunionempfang (jeweils ein Kommunionempfang je Ablass)
  • Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Vater unser", "Ave Maria", "Gloria Patri")
Diese Bedingungen können (im Falle des Allerseelen-Ablasses) mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden.

Außerdem ist für den Allerseelen-Ablass erforderlich:

1.) am Allerseelentag (2. November, einschließlich 1. November ab 12 Uhr):
Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle
Beten des "Vater unser" und Glaubensbekenntnis
(in privaten Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen)
oder

2.) vom 1. bis zum 8. November:
Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen

Der Allerseelen-Ablass kann ausschließlich den Verstorbenen (also nicht sich selbst oder anderen noch lebenden Personen) zugewendet werden.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es möglich, einen Teilablass für die Verstorbenen zu erlangen. (Ein solcher Teilablass kann in diesen und an allen Tagen des Jahres durch einen Friedhofsbesuch gewonnen werden.)


Weiteres zum Thema: 

Samstag, 5. November 2011

Hilfe für die Armen Seelen

Leider gibt es nichts Vergleichbares in deutscher Sprache...

Freitag, 4. November 2011

Thema Purgatorium: Grausam und unverantwortlich

"Auch das Fegefeuer gehört zu unserem Glauben. Es ist Ausdruck sowohl der Barmherzigkeit als auch der Gerechtigkeit Gottes – gerecht ist Gott, indem er jeden nach seinen Taten beurteilt und barmherzig, indem er die Verstorbenen reinigt, um sie für das ewige Leben tauglich zu machen. Das Fegefeuer ist Bereitung für den Himmel.

Diese „letzten Dinge“ sind alle in der Heiligen Schrift genannt. Jesus spricht ausdrücklich vom Tod des Menschen, der ihn zu Gott führt und zum Gericht über die guten und bösen Taten. Er weist auf den Ort der Reinigung hin, aus dem man nur herauskommt, wenn alle Schuld bezahlt ist. Er spricht vom Himmel, als der ewigen Glückseligkeit und von der Hölle, wo Heulen und Zähneknirschen sein wird. Unser Credo hat diese neutestamentlichen Aussagen aufgenommen und wir bekennen sie bei jedem Sprechen des Glaubensbekenntnisses."

Soweit der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick in Fulda am 07. Oktober 2011 in seiner Predigt anlässlich der Herbstvollversammlung der dt. Bischöfe. Die "Tagespost" dokumentierte diese Ansprache in der Ausgabe vom 08.10.2011 im Wortlaut unter der Überschrift " Das Fegefeuer gehört zu unserem Glauben".

Einige Tage später, am 22.10.2011, erschien in der "Tagespost" als Reaktion auf die Predigt von Erzbischof Schick ein kurzer Leserbrief, in dem die Verfasserin mit Berufung auf eine Vortragsreihe einer "Theologie-Professorin der katholischen Fakultät der Universität Mainz" folgende Meinung vertritt:

"Unsere Toten (sind) mit dem Sterben sofort voll erlöst. Sie bedürfen sogar unseres Gebets nicht mehr." Mit dieser "Frohbotschaft" habe sie "Alte und Trauernde trösten" können.

Gibt es eine unbarmherzigere, grausamere Auffassung als diese oberflächliche, unsachliche Ablehnung der katholischen Lehre über die sogenannten "Letzten Dinge"? Den Verstorbenen werden die Gnaden des für sie bittenden Gebets verweigert, den Lebenden wird suggeriert, dass es Liebe ohne Gerechtigkeit gebe (dazu siehe z. B. hier).

Was solche verantwortungslose Irrlehren einer "Theologie-Professorin der katholischen Fakultät der Universität Mainz" anrichten, was sie für Kreise ziehen, sieht man an obigem Beispiel. Faule Eier.


 Foto: Grabmal in Irland (Foto: S.Schw., privat)

Das Purgatorium (Fegefeuer)

Das sagt die Kirche im Katechismus der katholischen Kirche (KKK) zum Fegefeuer:

Die abschließende Läuterung - das Purgatorium

1030 Wer in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können.

1031 Die Kirche nennt diese abschließende Läuterung der Auserwählten, die von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden ist, Purgatorium [Fegefeuer]. Sie hat die Glaubenslehre in bezug auf das Purgatorium vor allem auf den Konzilien von Florenz [Vgl. DS 1304] und Trient [Vgl. DS 1820; 1580] formuliert. Im Anschluß an gewisse Schrifttexte [Vgl. z.B. 1 Kor 3,15, 1 Petr 1,7] spricht die Überlieferung der Kirche von einem Läuterungsfeuer:

„Man muß glauben, daß es vor dem Gericht für gewisse leichte Sünden noch ein Reinigungsfeuer gibt, weil die ewige Wahrheit sagt, daß, wenn jemand wider den Heiligen Geist lästert, ihm ‚weder in dieser noch in der zukünftigen Welt‘ vergeben wird (Mt 12,32). Aus diesem Ausspruch geht hervor, daß einige Sünden in dieser, andere in jener Welt nachgelassen werden können" (Gregor d. Gr., dial. 4,39).

1032 Diese Lehre stützt sich auch auf die Praxis, für die Verstorbenen zu beten, von der schon die Heilige Schrift spricht: „Darum veranstaltete [Judas der Makkabäer] das Sühnopfer für die Verstorbenen, damit sie von der Sünde befreit werden" (2 Makk 12,45). Schon seit frühester Zeit hat die Kirche das Andenken an die Verstorbenen in Ehren gehalten und für sie Fürbitten und insbesondere das eucharistische Opfer [Vgl. DS 856] dargebracht, damit sie geläutert werden und zur beseligenden Gottesschau gelangen können. Die Kirche empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen.

„Bringen wir ihnen Hilfe und halten wir ein Gedächtnis an sie. Wenn doch die Söhne Ijobs durch das von ihrem Vater dargebrachte Opfer geläutert wurden [Vgl. Ijoh 1,5], wie sollten wir dann daran zweifeln, daß unsere Opfergaben für die Toten ihnen Trost bringen? Zögern wir nicht, den Verstorbenen Hilfe zu bringen und unsere Gebete für sie aufzuopfern" (Johannes Chrysostomus, horn. in 1 Cor. 41,5).

Donnerstag, 3. November 2011

Allerseelen-Ablass

Spät, aber noch nicht zu spät, möchte ich (wie es Elsa bereits getan hat) an die Möglichkeit erinnern, in der Zeit vom 1.-8.November den Allerseelen-Ablass als vollkommenen bzw. teilweisen Ablass zu erhalten.

Das besondere an diesem Ablass ist, dass man die so gewonnenen Gnaden ausschließlich den Verstorbenen, die sich noch im Fegefeuer, am Läuterungsort, befinden, zuwenden kann. Diese sind ja auf unser fürbittendes Gebet und Opfer angewiesen, da sie selbst für sich nichts mehr wirken können.

Die Kirche bietet uns zu bestimmten Zeiten oder zu besonderen Anlässen diese Gnadengeschenke aus ihrem Gnadenschatz an. Sie dienen auch dazu, unser geistliches Leben, unser Leben mit und in Gott, zu vertiefen.

Bei Elsa findet man dazu die genauen Bedingungen: HIER

s. auch: Ablass - wozu?

Sonntag, 14. August 2011

Ablass - wozu?

"Paul VI. erklärte, dass die Kirche Ablässe nicht nur deshalb gewährt, um den Christgläubigen beim Abbüßen der Sündenstrafen zu helfen, sondern auch, um sie zu Werken der Frömmigkeit, Buße und Liebe anzuspornen, besonders zu solchen, die zum Wachstum im Glauben und zum Allgemeinwohl beitragen.

Wenn aber die Gläubigen Ablässe zum Beistand der Verstorbenen zuwenden, üben sie auf hervorragende Weise die Liebe. Und indem sie an die himmlischen Dinge denken, gestalten sie auch die irdischen besser." (Zenit)


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