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Mittwoch, 20. Februar 2013

"Pille danach": So schnell kann's gehen

Am 31. Januar 2013 erklärte Joachim Kardinal Meisner von Köln, unter welchen Bedingungen es ethisch vertretbar ist, Frauen nach einer vermutlichen Vergewaltigung als Notfallkontrazeption die sogenannte "Pille danach" zu verordnen. In der Erklärung heißt es unter anderem:
"Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird."
Kardinal Meisner forderte die Ärzte an katholischen Einrichtungen auf, dem wissenschaftlichen Stand gemäß und auf Grundlage der von ihm in der Erklärung benannten Prinzipien betroffenen Frauen nach allen Regeln der ärztlichen Kunst beizustehen. Das Schreiben des Kölner Kardinals ist moraltheologisch einwandfrei und bestätigt die bisherige und - was den Lebensschutz angeht - unveränderliche Lehre der Kirche.

Keine drei Wochen später ist es in katholischen Krankenhäusern, so in NRW und Rheinland-Pfalz und also katholischen Ärzten, neuerdings offiziell nicht nur erlaubt sondern geboten, die - nach wie vor potentiell frühabtreibende - "Pille danach" mutmaßlich vergewaltigten Frauen zu verschreiben bzw. zu verabreichen. Mit der Berufung auf das Schreiben des Kölner Kardinals haben sich die Bischöfe von Mainz, Aachen, Essen, Münster und Paderborn in "Zusammenarbeit" mit den Länderbehörden zu diesem Schritt entschlossen.

Das heißt, dass katholische Ärzte, die in katholischen Einrichtungen arbeiten und sich zur Orientierung an der katholischen Lehre in ihrem Gewisssen verpflichtet sehen (und sich ihrem Dienstherrn gegenüber verpflichtet haben), unter Druck gesetzt werden, hier gegen ihr Gewissen potentiell abtreibende Präparate zu verordnen und an der Tötung von (ungeborenen) Personen mitzuwirken.

Es liegt klar auf der Hand, dass die Erklärung Kardinal Meisners missdeutet und missbraucht wurde und man darf gespannt sein, wohin uns diese Erklärung des Kardinals noch führt... Andererseits fragt man sich, wie es sein kann, dass der Kardinal scheinbar Interessengruppen vertraut, die herzlich wenig darum bemüht sind, sich an der Lehre der Kirche zu orientieren.

Auch die Versicherung des Kölner Oberhirten, die Eklärung sei mit römischen Stellen abgesprochen, diese römischen Stellen aber diesbezügliche Gespräche dementieren, lässt irgendwie Zweifel an der Darstellung des Kardinals aufkommen. Warum hat Meisner nicht von Anfang an die Meldung seines Presseamtes, die seine Erklärung begleitete, richtig stellen lassen?

Unverständlich ist auch ein Leserbrief des Bistumspressesprechers Christoph Heckeley in "Die Tagespost" vom 14.02., in welchem er mit harscher Kritik und äußerst unsachlich einen Kommentar von Prof. Manfred Spieker in der "Tagespost" vom 09.02. beantwortet, mit dem vernichtenden Urteil, dass Spiekers Artikel "in die Irre führe". Man fragt sich, womit die m.E. durchaus berechtigten Anfragen Prof. Spiekers zum medialen Umgang mit der Erklärung Meisners dieses Urteil verdient haben... Fragen über Fragen...

Wenn die Kirche einerseits behauptet, Leben vom Beginn an bis zum natürlichen Tod zu schützen, auf der anderen Seite aber der Eindruck erweckt wird, die Kirche billige Medikamente, die eben diesen Lebensschutz des frühen Menschseins verneinen, so wird es in der Bevölkerung auch deshalb wieder zu einem Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust gegenüber der Kirche kommen. Aber was macht das noch? Und manchem wird es inzwischen auch egal sein...

Weiteres zum Thema:

Ach so ja: das, was bei jeder Meldung über die Kölsche Geschichte mit der "Pille danach" gebetsmühlenartig wiederholt aber deshalb nicht wahrer wird, ist die Behauptung, dass zwei katholische Kölner Krankenhäuser die Behandlung einer mutmaßlich vergewaltigten Frau ABGELEHNT und die Frau ABGEWIESEN hätten. Um es nochmals zu wiederholen: Die Frau befand sich in der Notfallpraxis bei Frau Dr. Maiworm während diese (bzw. ein Mitarbeiter) telefonisch zunächst mit der einen, dann mit der anderen Klinik Kontakt aufnahm.

Weil beide Kliniken keine Materialien (ASS-Untersuchungs-Sets) für die Anonyme Spurensicherung (ASS) besaßen, da sie nicht (mehr) dem Netzwerk der ASS angehörten, hätte es keinen Sinn gemacht, die bereits von Frau Dr. Maiworm behandelte Frau zur nochmaligen Untersuchung zu übernehmen. Deshalb verwiesen die von Frau Dr. Maiworm kontaktierten Ärztinnen an (kommunale) Krankenhäuser, in denen eine ASS möglich gewesen wäre. Ein Skandal, dass daraus ein Skandal konstruiert werden konnte, die Medien machen's möglich...

 
Späte Erkenntnis:


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Freitag, 25. Januar 2013

Die "Pille danach"

Üblicherweise wird die sogenannte "Pille danach"  irreführend (vgl. Update 06.02.2013) folgendermaßen erklärt:
Die „Pille danach" verhindert oder verschiebt den Eisprung so, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Ist es bereits zu einer Befruchtung gekommen, verhindert sie die Einnistung in die Gebärmutter. Nach bereits erfolgter Einnistung der befruchteten Eizelle ist sie nicht mehr wirksam. Diese Tatsache ist besonders wichtig, denn so gilt die „Pille danach" nicht als „Abtreibungspille".

In dieser (weitverbreiteten) Beschreibung der "Pille danach" wird eine befruchtete Eizelle im Stadium zwischen Befruchtung und Einnistung nicht als "Schwangerschaft" definiert und das Verhindern der Einnistung dieser befruchteten Eizelle dementsprechend nicht als "Abtreibung". Diese Sicht ist aber verkürzt und führt zu einer verhängnisvollen Fehleinschätzung.
Aus der Sicht der Humanembryologie (und nach katholischer Lehre) besteht kein Zweifel, daß mit der Befruchtung, also der Vereinigung der mütterlichen Eizelle und der väterlichen Samenzelle, ein einmaliger und unverwechselbarer Mensch ins Leben gerufen ist. Dementsprechend ist auch die Verhinderung der Einnistung (Nidation) der befruchteten Eizelle mit der Folge, dass diese abstirbt, eine Abtreibung, und somit die Tötung eines Menschen.
Deswegen ist die "Pille danach" eben nicht nur eine "Verhütungspille", sondern auch ein möglicherweise frühabtreibendes Medikament, dass menschliches Leben tötet. Sie ist deshalb ethisch nicht zu rechtfertigen.


*) Update 03.02.2013:
Die Seite "Frauenärzte im Netz" wurde inzwischen umgeschrieben. Es wird nun darauf hingewiesen, dass beide z.Z. auf dem Markt befindlichen Präparate, die als "Pille danach" Anwendung finden, nämlich Pidana® (Levonorgestrel) und Ellaone® (Ulipristalacetat), keinen Einfluß auf die bereits befruchtete Eizelle haben und diese nicht an der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut hindern:
"Beide hormonellen Methoden haben keinen Einfluss auf die Einnistung (Implantation) einer befruchteten Eizelle. Die „Pille danach" führt daher zu keinem Schwangerschaftsabbruch, sie ist unwirksam, sobald der Prozess der Einnistung begonnen hat."
Hier bleibt noch immer die Frage offen, was vor Beginn des "Prozesses der Einnistung", also auf dem Weg der Eizelle durch die Tube in die Gebärmutter, passieren kann. Die Aussage ist also noch schwammig bis ungenügend, um eindeutig sagen zu können, dass das Leben des möglicherweise gezeugten Kindes nicht gefährdet ist.


Update 06.02.2013:
"Es findet keine Abtreibung statt"

Laut Aussage von Dr. Christian Albring, Vorsitzender des Bundesverbandes der Frauenärzte, haben beide als "Pille danach" zugelassene Präparate (s.o.) nach neuen Forschungen nachgewiesenermaßen keine abtreibende Wirkung:
"Das sind in der Tat neue Erkenntnisse der letzten zwei Jahre und die sind erst dadurch bewusst geworden, weil es vor drei Jahren die Einführung eines neuen Präparats gab. In diesem Zusammenhang hat man die Literatur erforscht, hat neue Studien aufgelegt und diese Studien haben das gezeigt. Natürlich musste das neue Präparat mit dem alten verglichen werden, um zu sehen, ob es vielleicht besser wirkt. Und dabei hat man die Erkenntnis gewonnen, dass es nur zu einer Verschiebung des Eisprungs kommt, nicht aber zur Einnistungsverhinderung."
Lt. Domradio:
Die moderne „Pille danach“ verhindert oder verzögert den Eisprung. Wenn der Eisprung bereits erfolgt ist, die Eizelle sich aus dem Eierstock gelöst hat und im Eileiter oder in der Gebärmutter befindet, so verhindert die „Pille danach“ weder die Befruchtung dieser Eizelle noch die Einnistung in der Gebärmutter. Sie führt auch nicht dazu, dass eine künstliche Menstruation, eine so genannte Abbruchblutung, ausgelöst würde und dass dadurch ein Embryo, der sich bereits in der Gebärmutter eingenistet haben könnte, verloren gehen würde. Dies gilt für beide Arzneimittel, die derzeit als „Pille danach“ in Deutschland zugelassen sind, sowohl für Levonorgestrel als auch für Ulipristalacetat. Beide Medikamente greifen deshalb nicht in das Werden eines bereits gezeugten Menschen ein. Sie sind als Verhütungsmittel einzustufen, nicht als Mittel für einen Schwangerschaftsabbruch. Mit Arzneimitteln, die zur Ablösung der Gebärmutterschleimhaut und zu einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch eingesetzt werden, sind sie nicht vergleichbar. (Quelle: domradio)
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