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Donnerstag, 22. Mai 2014

Maiandacht 22. Tag - Maria, Mutter der göttlichen Gnade

Ich bin die Mutter der schönen Liebe 
und der Gottesfurcht,
der Erkenntnis und der heiligen Hoffnung.
Bei mir ist alle Gnade des Lebens und der Wahrheit,
bei mir alle Hoffnung des Lebens und der Tugend.
(Jes Sir 24,18))


Der Sündenschuld Nachtdunkel lag über der Menschheit. Da kam die Stunde, die Gott durch ewigen Ratschluss erwählt, dass "in die Finsternis das licht leuchte". Und der Engelsbote brachte das demutsvolle Ja-Wort der Jungfrau zurück, die zur Mutter des Lichtes, zur Mutter des Messias erkoren war: Maria ward Christusträgerin!

Doch zu Größerem noch hat Gott sie bestimmt: Christusbringerin sollte sie sein! Christusbringerin in vielfachem Sinne. Denn Christusbringerin wurde Maria nicht nur in jener Stunde, da sie der Welt den Heiland gebar, - Christusbringerin wurde sie in besonderer Weise unter dem Kreuz des Erlösers, da sie sich seinem Opfer zur Tilgung der Sündenschuld anschloss. - Christusbringerin war sie fortan die Jahrhunderte hindurch. Sie ist es auch heute noch, da sie einem jeden den Heiland und in ihm und durch ihn die Frucht seiner Erlösungstat, die Fülle der Gnaden bringen will.

So wird Maria als Christusträgerin zur Mutter der göttlichen Gnade. Froh wollen wir sie grüßen mit diesem Namen, der uns so vieles zu sagen hat. Denn zunächst nennen wir Maria Mutter der Gnade, weil sie den ihr Kind nennen durfte, der da ist Urquell aller Gnaden!

Mutter der göttlichen Gnade ist Maria aber auch darum, weil sie der nach Erlösung verlangenden Menschheit in ihrem Sohne die verlorene Gnade wiedergeschenkt hat. Denn das war des Heilandes Sendung: die der Sünde verfallenen Menschen wieder zu Kindern Gottes zu machen, auf dass sie seine Gnaden empfangen könnten.

Mariens Anteil an dem großen Geschehen des Heilswerkes aber ist so groß, dass wir sie preisen dürfen als helfende Weggeleiterin Christi, als dienende Miterwerberin der Frucht der Erlösung, als Mutter der Erlösungsgnade.

Für alle Zeiten ist Maria vom Lebens- und Opferweg des Heilandes nicht wegzudenken. Wie bei der heiligen Messe der Diakon dem Priester zur Seite steht in der Bereitung und Darbringung des heiligen Opfers, ihm aber auch zur Seite steht in der Austeilung der heiligen Geheimnisse, ja selber den Menschen die Opferfrucht, den Leib des Herrn reichen darf, - so ist gewissermaßen Maria Christi Diakon gewesen bei der Darbringung des Kreuzesopfers.

Darum hat sie Gottes Allweisheit auch zum Diakon bestellt in der Verwaltung und Austeilung des erworbenen Gnadenschatzes. Somit nimmt sie teil an der Begnadigung und Heiligung jeder einzelnen Seele. Einem jeden Menschen kann sie so zur Gnadenvermittlerin werden, sie, die Mutter der göttlichen Gnade.

Auch für dich, o Mensch, ist Maria zur Mutter der Gnade geworden; denn auch für dich ward das Erlösungswerk vollbracht. Auch dir will Maria Gnadenvermittlerin sein. Denn, soll dich dein Erdenweg hinführen zur Vollendung bei Gott, bist auch du der Gnade bedürftig. So öffne denn die Tore deiner Seele weit, ganz weit, auf dass Maria dir Christus bringe, Christus und seine Gnade.

Doch damit allein dürfen wir es nicht genug sein lassen. Wir selbst müssen mithelfen, dass die Gnade in uns auch wirksam werde. Wir dürfen unsere Mitwirkung nicht versagen, wenn der Heiland uns teilnehmen lassen will an dem erworbenen Gnadengut, dass es uns heilige und forme. Nehmen wir darum gerne am heiligen Opfer teil, treten wir oft hin zum Tisch des Herrn. Er selbst will zu uns kommen und uns mit Gnade erfüllen.

Du aber sei dir bewusst, dass jede Gnade eine Aufgabe in sich schließt: sie wird dir ja gegeben, dass du sie auswertest in deinem Ringen um Läuterung und Selbstheiligung, dass du sie ausnutzest, Christus gleichförmig zu werden in deinem Leben. Der feste Wille, zu diesem Ziele allzeit mitzuwirken mit der göttlichen Gnade, das sei deine Antwort auf alle Segnungen, die dir geschenkt werden in Christus Jesus durch Maria.

Wir beten ein Ave Maria, dass Maria sich uns immer als Mutter der Gnade erweise:
Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade,
der Herr ist mit dir!
Du bist gebenedeit unter den Frauen
und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes: Jesus!
Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder,
jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Schmücke dein Brautgemch, Sion,
nimm auf Christus den König!
Umfange Maria, die da ist die Pforte des Himmels,
denn sie trägt den König der Glorie des neuen Lichtes.
(Ant. zur Prozession am Fest Mariä Lichtmess)


Gebet:
König der Herrlichkeit, Christus! König des Lichtes und der Gnade! In deiner Güte hast du deine heiligste Mutter zur Vermittlerin deiner Gnaden bestellt. Lass uns durch diese Mutter der Gnade zum Lichte deiner Herrlichkeit gelangen. Der du lebst und herrschest von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.



Maiandachtsbüchlein für Kirche und Haus von Pfarrer Joseph Willmes; A. Laumannsche Verlagsbuchhandlung Dülmen /Westf.;  AD 1935; S. 67-69 (mit kleinen Änderungen); (s. Quellen)








Donnerstag, 17. Januar 2013

Dazu ist die Kirche da




"Der Hauptzweck der katholischen Kirche ist es,
Sünden zu vergeben."


Weihbischof Klaus Dick (Köln)




Zum Nachdenken 



Foto: © FW

Montag, 5. November 2012

Tod und christlicher Glaube

"Am Ende des Lebens nimmt uns der Tod alles Irdische, aber er nimmt uns nicht jene Gnade und jenen sakramentalen »character«, kraft derer wir unlösbar mit dem Ostergeheimnis unseres Herrn und Erlösers verbunden sind.

Der Getaufte hat alles abgelegt, aber Christus angezogen: So überschreitet er die Schwelle des Todes und tritt vor das Angesicht des gerechten und barmherzigen Gottes. Um das bei der Taufe erhaltene weiße Gewand von jeder Unreinheit und jedem Makel zu reinigen, bringt die Gemeinschaft der Gläubigen das eucharistische Opfer für diejenigen dar, die der Tod gerufen hat, aus der Zeit in die Ewigkeit hinüberzugehen, und betet für sie.

Für die Verstorbenen zu beten, ist ein edler Brauch, der den Glauben an die Auferstehung der Toten voraussetzt, so wie es uns die Heilige Schrift und in ganzer Fülle das Evangelium offenbart haben."

Papst Benedikt XVI. bei der Predigt am 04.11.2006



O Herr, gib den verstorbenen Christgläubigen die ewige Ruhe 

und das ewige Licht leuchte ihnen.
Herr, lass sie ruhen in Frieden.
Amen.

Freitag, 2. November 2012

Ablass zu Allerseelen

Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 992 CICff) fünf  grundsätzliche Voraussetzungen für die  Erlangung von Ablässen:

Wer einen Ablass gewinnen will
  • muss getaufter Christ sein
  • er darf nicht exkommuniziert sein
  • er muss sich im Stand der Gnade befinden (d.h. keine schwere Sünde begangen haben die noch nicht gebeichtet wurde)
  • er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen
  • er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen (s. u.) in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener (oder unvollkommener) Ablass für die Verstorbenen  gewonnen werden.

Die üblichen Bestimmungen sind:
  • Beichte (innerhalb eines Zeitraumes von 20 Tagen vor oder nach dem Tag des Ablasses)
  • entschlossene Abkehr von jeder Sünde (fester Vorsatz)
  • Kommunionempfang (jeweils ein Kommunionempfang je Ablass)
  • Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Vater unser", "Ave Maria", "Gloria Patri")
Diese Bedingungen können (im Falle des Allerseelen-Ablasses) mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden.

Außerdem ist für den Allerseelen-Ablass erforderlich:

1.) am Allerseelentag (2. November, einschließlich 1. November ab 12 Uhr):
Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle
Beten des "Vater unser" und Glaubensbekenntnis
(in privaten Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen)
oder

2.) vom 1. bis zum 8. November:
Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen

Der Allerseelen-Ablass kann ausschließlich den Verstorbenen (also nicht sich selbst oder anderen noch lebenden Personen) zugewendet werden.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es möglich, einen Teilablass für die Verstorbenen zu erlangen. (Ein solcher Teilablass kann in diesen und an allen Tagen des Jahres durch einen Friedhofsbesuch gewonnen werden.)


Weiteres zum Thema: 

Samstag, 4. August 2012

Ablassthesen


Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad

Bei dem alten Spielchen „Wer hat das gesagt?“ kann man Verwunderung erzeugen, wenn es gelingt, einen Ausspruch zu finden, den niemand mit der zitierten Person in Verbindung gebracht hätte. Versuchen wir es doch sogleich einmal! Von wem, verehrte Leserschaft, könnte wohl der folgende Satz stammen: „Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der sei verworfen und verflucht“? Vielleicht von den Vätern des Trienter Konzils? Vom Jesuitengründer Ignatius von Loyola? Oder von irgendeinem besonders scharfen, antiprotestantischen Inquisitor?

Jedenfalls muss das Zitat aus der ultrakatholischen Ecke stammen. Für evangelische Christen und ökumenisch ausgerichtete Katholiken stellt es ein wahres Ärgernis dar. Hatte nicht gerade die Lehre und Praxis des Ablasses dazu geführt, dass der Augustinermönch Martin Luther gegen die römische Hierarchie rebellierte und schließlich jener Bruch entstand, unter dem wir bis heute zu leiden haben? Folglich sollte man eine Aussage wie diese, welche die Gegner des Ablasses für verworfen und verflucht erklärt, am besten aus der Erinnerung vertilgen.

Doch damit ist unsere Frage noch nicht beantwortet, von wem denn der Satz stamme. Die genannten Vermutungen jedenfalls verfehlen allesamt die Wahrheit. Um es kurz zu machen: Es handelt sich bei dem Zitat um die 71. der berühmten 95 Thesen, die Martin Luther als „Magister der freien Künste und der heiligen Theologie sowie deren ordentlicher Professor“ im Jahr 1517 „aus Liebe zur Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen“ veröffentlichte. Die Thesen geben seine damalige Sicht der Fragen um Buße und Ablass wieder und sollten als Grundlage für eine Disputation, also ein wissenschaftliches Gespräch, dienen.

Für die meisten Menschen, die schon einmal etwas über den Ausbruch der Reformation gehört haben, dürfte diese Tatsache mehr als erstaunlich sein. Bisher hatten wir es uns vielleicht so vorgestellt: Der 35jährige Augustinermönch und theologische Doktor Martin Luther erhob sich, von heiligem Zorn über Predigten wie die des berühmt-berüchtigten Johann Tetzel („Sobald der Gülden im Becken klingt, im huy die Seel im Himmel springt!“) erfasst, gegen den unwürdigen Ablasshandel und schmetterte nicht nur diese Praxis, sondern zugleich auch das Papsttum und die ganze katholische Überlieferung nieder.

Nun aber müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es sich gar nicht so verhielt. Martin Luther wandte sich zunächst nicht gegen Rom, nicht einmal gegen den Ablass an sich, vielmehr wollte er diesen sogar gegen Missverständnisse und Missbräuche verteidigen! Die polemische 72. These, die besagt, „wer gegen die Zügellosigkeit und Frechheit der Worte der Ablassprediger“ auftrete, „der sei gesegnet“, wird durch die 91. These im kirchlichen Sinne gemildert: „Wenn der Ablass dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäss gepredigt würde, lösten sich alle Einwände ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht.“

Welches diese „Auffassung des Papstes“, sagen wir besser: die Lehre der katholischen Kirche war und ist, erfahren wir z.B. in ihrem Rechtsbuch: „Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.“ (Can. 992)

Gewiss fehlte Luther schon 1517 das rechte Verständnis dafür. Deshalb auch lesen sich seine Disputationsthesen mehr als Warnungen denn Empfehlungen: „Nur mit Vorsicht darf der apostolische Ablass gepredigt werden, damit das Volk nicht fälschlicherweise meint, er sei anderen guten Werken der Liebe vorzuziehen.“ (41. These) Dennoch kann von einem generellen Kampf gegen das Ablasswesen hier noch nicht die Rede sein.

Diese Tatsache ist vor allem da zu bedenken, wo auch Katholiken schon bei der bloßen Erwähnung des Worte „Ablass“ gereizt reagieren und das Verhältnis zu den evangelischen Christen sogleich gefährdet sehen, wenn der Papst einen solchen verkündet und gewährt. Von den Missbräuchen der Reformationszeit jedenfalls kann in unserer Zeit nicht mehr die Rede sein. Und folglich dürfen wir Katholiken uns freimütig auf Luther berufen und auch den Kritikern aus den eigenen Reihen seine Worte entgegenhalten: „Wenn der Ablass dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäß gepredigt würde, lösten sich alle Einwände ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht.“ Den anderen, eingangs zitierten Ausspruch freilich werden wir besser nicht aufsagen...

Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 

Bedingungen zur Gewinnung eines Ablasses

Am 2. August und dem darauffolgenden Sonntag (heute ab 12 Uhr mittags und am morgigen Tag) haben die Gläubigen die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass zu gewinnen. Der hl. Franz von Assisi erbat dieses Gnadengeschenk im Jahre 1216 vom damaligen Papst Honorius III. aus Anlass der Weihe des wiederer-richteten Portiuncula-Kapellchens bei Assisi.

Die von der Kirche aus dem Kirchenschatz gewährten und empfohlenen Ablässe sind für Gläubige eine Möglichkeit, ihr geistliches Leben zu intensivieren und oft auch Anlass, wieder ganz neu zu beginnen und von diesem Zeitpunkt an die Nachfolge Christi (noch) ernster zu nehmen.


Hier also noch einmal die Bedingungen, um den Ablass zu gewinnen:

Übliche Bedingungen:

1. Beichte
2. aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
3. Kommunionempfang
4. Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Credo" und "Vater unser")

Diese Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem 2. August erfüllt werden.
Für die Gewinnung des Portiuncula-Ablasses ist zusätzlich das Aufsuchen einer Pfarr- oder Bischofskirche am entsprechenden Tag und die Teilnahme an einem Gebet (z. B. hl. Messe, Andacht, sonstiges Gebet in Gemeinschaft) erforderlich.

Mittwoch, 1. August 2012

Ab heute 12 Uhr: Portiuncula-Ablass

Heute ab 12 Uhr und morgen, am 2. August, bzw. auch am darauffolgenden Sonntag kann der sogenannte Portiuncula-Ablass als vollkommener oder als Teil-Ablass gewonnen werden, indem der Gläubige eine Kirche aufsucht und dort in der Absicht, diesen Ablass gewinnen zu wollen, betet sowie die üblichen Bedingungen zur Erlangung eines Ablasses erfüllt.

Die üblichen Ablass-Bedingungen sind:
- Beichte
- aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
- Kommunionempfang
- Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters ("Credo" und "Vater unser")


Der heilige Franziskus hatte im Jahr 1216 dieses Gnadenprivileg von Papst Honorius III. anlässlich der Weihe der wiedererrichteten Portiuncula-Kapelle in Assisi erwirkt.



"Schließlich kann eine wertvolle Hilfe für die erneute Bewußtmachung der Beziehung zwischen Eucharistie und Versöhnung eine ausgeglichene und vertiefte Praxis des für sich selbst oder für die Verstorbenen gewonnenen Ablasses sein. Mit ihm erhält man „vor Gott den Nachlaß der zeitlichen Strafe für die Sünden, die – was die Schuld betrifft – schon vergeben sind.“(1)  Die Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, daß wir allein mit unseren Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und daß die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber hinaus verdeutlicht uns die Ablaß-Praxis, da sie außer der Lehre von den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der Gemeinschaft der Heiligen einschließt, „wie eng wir in Christus miteinander vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen nützen kann“. (2)  Da ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des Beichtsakramentes und der Kommunion vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der Umkehr und bei der Entdeckung der Zentralität der Eucharistie im christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen."

(1)  Paul VI., Apost. Konst. Indulgentiarum doctrina (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: AAS 59 (1967), 21.
(2)  Ebd., 9: AAS 59 (1967), 18-19.


Weiteres zum Thema Ablass: 
Ablass konkret (Indulgentiarum doctrina)

Donnerstag, 9. Februar 2012

Unveränderliche Wahrheit...



"Zum Wesen des katholischen Glaubens gehört das Festhalten an der unveränderlichen, göttlichen Offenbarung, sowie die Überzeugung, in der Kirche einer Wirklichkeit zu begegnen, die dem Auf und Ab der Kulturen und dem Rhythmus der Geschichte enthoben ist.




Anm.:
Dies gilt für die Kirche nur, insofern sie Hüterin des unveränderlich wahren katholischen Glaubensschatzes ist, insoferne in ihren Sakramenten Christus selbst fortlebt und das übernatürliche, göttliche Leben gespendet wird und endlich, insoferne dieses göttliche Leben in den Heiligen aller Jahrhunderte sichtbar wird und sich entfaltet, bis es in der Ewigkeit zur Vollendung gelangen wird.
Die menschlichen Organisationen in der Kirche sind dagegen wesenhaft veränderlich und unvollkommen. Vor allem sind die Glieder der Kirche Sünder und voller Gebrechlichkeit. Doch jeder Irrtum eines Katholiken steht im Gegensatz zur Lehre der Kirche und jede Sünde eines Gliedes der Kirche richtet sich gegen die Kirche, den mystischen Leib Christi, und ist eine Beleidigung Christi, der in der Kirche fortlebt."


aus: Dietrich von Hildebrand: Das trojanische Pferd in der Stadt Gottes;  AD 1968 (s. Quellen)


Zum Thema Kirche und Wahrheit s. auch auf
"Alles was gut und recht ist" von Giovanni:
Die Katholische Kirche verkündet die Wahrheit !?!- Ja das macht sie......

Foto: Vor den Türen von St. Peter, Vatikan; Lawrence OP

Mittwoch, 8. Februar 2012

Petition Pro Ecclesia

Heute vor einem Jahr, am 8. Februar 2011 wurde die "Petition Pro Ecclesia"  im Internet veröffentlicht.

Darüber berichtet wurde heute z. B. hier:

kath.net: Die Petition Pro Ecclesia: Ein Jahr danach (bitte HIER klicken!)

Elsas Nacht(b)revier (B. Wenz):  Pressemitteilung Petition Pro Ecclesia

Jobo72 (Josef Bordat): Ein Jahr „Petition Pro Ecclesia“

Demut jetzt: Wider den elitären Reformverweigerern

Die Bittschrift  war eine direkte Reaktion von Katholiken auf das sog. Theologen-Memorandum „Kirche 2011 – ein notwendiger Aufbruch“, sie wurde von (zunächst) rund 14.000 Personen unterzeichnet und am Mittwoch, den 16. März 2011 in Paderborn dem Sekretär der deutschen Bischofskonferenz übergeben (vgl. Dokumentation). Weitere ca. 1000 Unterschriften wurden nachgereicht.

Absicht war es, den Bischöfen ins Bewusstsein zu bringen, dass es auch im deutschsprachigen Raum sehr wohl Gläubige gibt, die sich vor ihrem Gewissen der Lehre der Kirche verpflichtet wissen und die bereit sind, zusammen mit ihnen (den Bischöfen) eine Reform des Glaubenslebens anzugehen, die sich an den von Gott geoffenbarten Wahrheiten und der gesamtkirchlichen Überlieferung (und nicht an zeitgeistigen Liberalisierungsversuchen) orientiert.

Hier nun zur Erinnerung noch einmal die Bitten der Petition an die Bischöfe:

  1. Treten Sie bitte diesen Forderungen von Politikern, Theologieprofes­soren, Pressevertretern und anderen mit aller Entschiedenheit entgegen. Die Katholiken, die sich in ihrem Alltag fortwährend mit solchen An­würfen konfrontiert sehen, brauchen den sicht- und hörbaren Bei­stand ihrer Hirten.
  2. Bitte geben Sie den Priestern und Priesteramtskandidaten ein deutliches Signal der Unterstützung, dass der Zölibat, die Lebensform, auf die sie sich vorbereiten oder die sie gewählt haben, kein altmodisches Auslaufmodell, sondern die dem Priester angemessene Lebensform ist. Gerade jetzt, in dieser schweren Zeit, brauchen die Priester den Rückhalt ihrer Bischöfe.
  3. Stellen Sie bitte als Hirten sicher, dass Forschung und Lehre an den Theologischen Fakultäten und Instituten bei allem Respekt vor der notwendigen Freiheit der Wissenschaft im Einklang mit der Lehre der Kirche erfolgt. Wir brauchen Dozenten und Professoren, die den Glauben intellek­tuell redlich untermauern und unserer säkularisierten Gesellschaft auch im wissenschaftlichen Diskurs an den Universitäten etwas zu sagen haben.
  4. Zeigen Sie sich bitte auch für die Studentinnen und Studenten in allen Bereichen der Theologie (Priesteramtskandidaten, Lehramtsanwär­ter, angehende Pastoral- und Gemeindereferenten) verantwortlich. Geben Sie ihnen durch Bestellung geeigneter Seelsorger ein deutli­ches Signal, dass ein Theologiestudium nur mit der Kirche – niemals aber gegen die Kirche – sinnvoll sein kann.
  5. Halten Sie bitte die Liturgie in Ihrem Bistum im Blick. Sorgen Sie dafür, dass liturgische Experimente beendet werden. Wir Gläubigen haben ein Recht auf eine Liturgie, wie sie in den Riten der Kirche festge­legt ist. Der Priester ist nicht Herr der Liturgie, sondern ihr Diener. Liturgie ist Ausdruck der Einheit der Kirche. Wer die Einheit des Betens der Kirche aufkündigt, bringt die Einheit der Kirche selbst in Ge­fahr.
  6. Geben Sie bitte ein deutliches Bekenntnis zu Ehe und Familie im Sinne der Kirche. Bei allem Respekt vor der Entscheidung des Einzelnen, andere Lebensformen zu wählen, soll aber in der Gesellschaft deut­lich werden, dass die christliche Ehe ein Sakrament ist. Gleichge­schlechtliche und nichteheliche Partnerschaften können der Ehe niemals gleichgestellt sein.
  7. Der angekündigte Dialog darf kein Dialog zwischen den obersten Etagen von Elfenbeintürmen sein. Es ist eine gute Sache, miteinan­der zu reden. Doch die Grundfeste der Kirche dürfen im Dialog nicht zur Disposition gestellt werden.

Witere Informationen sowie eine Dokumentation zur Petition Pro Ecclesia auf folgenden Seiten:

zur Dokumentation (bitte HIER klicken!)

Wortlaut der Petition


Den Initiatoren ein herzliches Dankeschön: Vergelt's Gott!

Sonntag, 6. November 2011

Wir glauben an das ewige Leben...

Fra Angelico (1395–1455): Jüngstes Gericht

Wir glauben, daß die Seelen aller, die in der Gnade Christi entschlafen sind – ob sie nun noch im Reinigungsort geläutert werden müssen oder ob Jesus sie im Augenblick, da sie ihren Leib verlassen, wie den guten Schächer am Kreuz in das Paradies aufnimmt – zum Volk Gottes gehören – jenseits aller Herrschaft des Todes, der am Tag der Auferstehung, wenn die Seele mit dem Leib vereinigt wird, endgültig besiegt sein wird.

Wir glauben, daß die große Schar derer, die mit Jesus und Maria im Paradies vereinigt sind, die himmlische Kirche bildet. Dort schauen sie in ewiger Glückseligkeit Gott, so wie Er ist (1). Dort sind sie auch, in verschiedenen Abstufungen, mit den heiligen Engeln unter der Herrschaft Christi vereint in Herrlichkeit, legen für uns Fürsprache ein und helfen uns in unserer Schwachheit durch ihre brüderliche Fürsorge.(2)

Wir glauben an die Gemeinschaft aller Christgläubigen: derer, die hier auf Erden als Pilger wandern, der Verstorbenen, die ihre Läuterung abwarten, und der Seligen im Himmel. Alle zusammen bilden sie die eine Kirche. Und in gleicher Weise glauben wir, daß in dieser Gemeinschaft die barmherzige Liebe Gottes und Seiner Heiligen stets unsere Gebete erhört, wie uns Jesus gesagt hat: Bittet und ihr werdet empfangen.(3) Mit eben diesem Glauben und eben dieser Hoffnung erwarten wir die Auferstehung der Toten und das Leben der zukünftigen Welt.


(1) Vgl. 1 Joh 3,2; Denzinger 1000
(2) Vgl. Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 49
(3) Vgl. Lk 11, 9-10; Joh 16, 24



Die letzten Artikel aus "Das Credo des Gottesvolkes" von Papst Paul VI. (30. Juni 1968) 

Donnerstag, 3. November 2011

Allerseelen-Ablass

Spät, aber noch nicht zu spät, möchte ich (wie es Elsa bereits getan hat) an die Möglichkeit erinnern, in der Zeit vom 1.-8.November den Allerseelen-Ablass als vollkommenen bzw. teilweisen Ablass zu erhalten.

Das besondere an diesem Ablass ist, dass man die so gewonnenen Gnaden ausschließlich den Verstorbenen, die sich noch im Fegefeuer, am Läuterungsort, befinden, zuwenden kann. Diese sind ja auf unser fürbittendes Gebet und Opfer angewiesen, da sie selbst für sich nichts mehr wirken können.

Die Kirche bietet uns zu bestimmten Zeiten oder zu besonderen Anlässen diese Gnadengeschenke aus ihrem Gnadenschatz an. Sie dienen auch dazu, unser geistliches Leben, unser Leben mit und in Gott, zu vertiefen.

Bei Elsa findet man dazu die genauen Bedingungen: HIER

s. auch: Ablass - wozu?

Mittwoch, 2. November 2011

Gemeinschaft der Heiligen

Pilgernde und himmlische Kirche

Bis also der Herr kommt in seiner Majestät und alle Engel mit ihm (vgl. Mt 25,31) und nach der Vernichtung des Todes ihm alles unterworfen sein wird (vgl. 1 Kor 15,26-27), pilgern die einen von seinen Jüngern auf Erden, die andern sind aus diesem Leben geschieden und werden gereinigt, wieder andere sind verherrlicht und schauen "klar den dreieinen Gott selbst, wie er ist" (1).

Wir alle jedoch haben, wenn auch in verschiedenem Grad und auf verschiedene Weise, Gemeinschaft in derselben Gottes- und Nächstenliebe und singen unserem Gott denselben Lobgesang der Herrlichkeit. Alle nämlich, die Christus zugehören und seinen Geist haben, wachsen zu der einen Kirche zusammen und sind in ihm miteinander verbunden (vgl. Eph 4,16).

Die Einheit der Erdenpilger mit den Brüdern, die im Frieden Christi entschlafen sind, hört keineswegs auf, wird vielmehr nach dem beständigen Glauben der Kirche gestärkt durch die Mitteilung geistlicher Güter (2).

Dadurch nämlich, daß die Seligen inniger mit Christus vereint sind, festigen sie die ganze Kirche stärker in der Heiligkeit, erhöhen die Würde des Gottesdienstes, den sie auf Erden Gott darbringt, und tragen auf vielfältige Weise zum weiteren Aufbau der Kirche bei (vgl. 1 Kor 12,12-27) (3).

Denn in die Heimat aufgenommen und dem Herrn gegenwärtig (vgl. 2 Kor 5,8), hören sie nicht auf, durch ihn, mit ihm und in ihm beim Vater für uns Fürbitte einzulegen (4), indem sie die Verdienste darbringen, die sie durch den einen Mittler zwischen Gott und den Menschen, Christus Jesus (vgl, 1 Tim 2,5), auf Erden erworben haben, zur Zeit, da sie in allem dem Herrn dienten und für seinen Leib, die Kirche, in ihrem Fleisch ergänzten, was an den Leiden Christi noch fehlt (vgl. Kol 1,24) (5). Durch ihre brüderliche Sorge also findet unsere Schwachheit reichste Hilfe.


(1) Konzil v. Florenz, Dekret für die Griechen: Denz. 693 (1305).
(2) Neben den älteren Dokumenten gegen jegliche Form der Geisterbeschwörung seit Alexander IV. (27. sept. 1258) vgl. Enz. des Heiligen Offiziums, De magnetismi abusu, 4. Aug. 1856: ASS (1865) 177-178; Denz. 1653-1654 (2823 bis 2825); Antwort des Heiligen Offiziums, 24. April 1917: AAS 9 (1917) 268; Denz. 2182 (3642).
(3) Siehe die zusammenfassende Darlegung dieser paulinischen Lehre in: Pius XII., Enz. Mystici Corporis: AAS 35 (1943) 200 und passim.
(4) Vgl. u. a. Augustinus, Enarr. in Ps. 85,24: PL 37, 1099. Hieronymus, Liber contra Vigilantium, 6: PL 23, 344. Thomas v. Aquin, In 4m sent., d. 45, q. 3, a. 2. Bonaventura, In 4mSent., d. 45, a. 3, q. 2; u. a.
(5) Vgl. Pius XII., Enz. Mystici Corporis: AAS 35 (1943) 245. 
  
in: II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Über die Kirche, 49

Sonntag, 16. Oktober 2011

KIRCHE

Foto: Lawrence OP
Keiner von uns weiß, wie tief er aus der Kraft der Gnade lebt, die ihm durch andere zuströmt;

aus dem verborgenen Gebet der stillen Herzen;

aus dem lösenden Opfer der Unbekannten;

aus der stellvertretenden Sühne derer, die sich für die Geschwister einsetzen.

Das ist eine Gemeinschaft tiefster Kräfte.


Romano Guardini, Vom Sinn der Kirche

Zitiert aus: Romano Guardini; Gehalten von Gottes Hand (s. Quellen)

Sonntag, 14. August 2011

Ablass - wozu?

"Paul VI. erklärte, dass die Kirche Ablässe nicht nur deshalb gewährt, um den Christgläubigen beim Abbüßen der Sündenstrafen zu helfen, sondern auch, um sie zu Werken der Frömmigkeit, Buße und Liebe anzuspornen, besonders zu solchen, die zum Wachstum im Glauben und zum Allgemeinwohl beitragen.

Wenn aber die Gläubigen Ablässe zum Beistand der Verstorbenen zuwenden, üben sie auf hervorragende Weise die Liebe. Und indem sie an die himmlischen Dinge denken, gestalten sie auch die irdischen besser." (Zenit)


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