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Samstag, 19. Juli 2014

Die Kirche ist für das Heil notwendig

Es ist - selbst für Gläubige - heute oft schwierig, Glaubenswahrheiten, die eigentlich ganz klar und eindeutig sind, zu erkennen und auszusagen. Das liegt vor allen Dingen daran, dass in unseren satten und reichen Breitengraden seit Jahrzehnten die Katechese, d. h. die Weitergabe des Glaubensgutes, weitestgehend zum Erliegen gekommen ist. Katechismusunterricht in der Pfarrei, in dem systematisch Kinder und Jugendliche über ihren katholischen Glauben unterrichtet und zu einem Leben aus dem Glauben heraus angeleitet und motiviert werden, gibt es schon lange nicht mehr und der schulische Religionsunterricht besteht zum großen Teil aus vergleichender Religionenkunde und einer Art Ethikunterricht, in dem die Lehre der Kirche zumeist nur unter anderem und am Rande vorkommt.

Ein Beispiel für die Ratlosigkeit in Glaubensaussagen ist die Frage, ob es für den Menschen zur Erlangung des ewigen Heils notwendig ist, der (sichtbaren) katholischen Kirche anzugehören. Ebenso ratlos sind viele Gläubige, wenn es darum geht, zu beschreiben, was es heißt, der katholischen Kirche anzugehören; wer gehört zur katholischen Kirche und in welcher Weise oder in welcher aussagbaren "Intensität" ist jemand (Mit-)Glied der einzigen Kirche Jesu Christi, die allein vom Papst und den mit ihm verbundnen Bischöfen geleitete (römisch-)katholische Kirche ist?

Um so dankbarer sind wir Gläubigen, wenn auch heute von berufener Seite diese Glaubenswahrheiten deutlich und unmissverständlich ausgesprochen, dargelegt und bekräftigt werden, denn die Lehren aus dem Katechismus und aus älteren - wenn auch deswegen keineswegs ungültigen - Aussagen bedürfen immer wieder einer wiederholenden Aktualisierung.

Dr. Gero P. Weishaupt hat nun anhand des 14. Artikels der dogmatischen Konstitution "Lumen gentium" des II. Vatikanums die Lehre der Kirche zusammengefasst und unmissverständlich dargelegt:

Lumen gentium, Artikel 14

Die Kirche ist für das Heil notwendig.
In Artikel 14 von Lumen gentium sprechen die Konzilsväter zum einen von der Heilsnotwendigkeit der Kirche, wobei deutlich ist, dass das Zweite Vatikanische Konzil den ekklesiologischen Grundsatz „Außerhalb der Kirche kein Heil“ (Extra Ecclesiam nulla salus) nicht preisgegeben hat; er gilt nach wie vor, ohne Abstriche. Zum anderen thematisieren die Konzilsväter die Bedingungen für die volle Zugehörigkeit zur einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, wie wir sie im Credo bekennen.

Hohe Lehrautorität des Konzils

Zur Erlangung des Heils ist die Zugehörigkeit zur sichtbaren (!!!) Kirche notwendig. Diese Aussage der Konzilsväter ist zwar kein Dogma, aber dennoch von hoher lehrmäßiger Autorität, wenn sie formulieren: „Gestützt auf die Heilige Schrift und die Tradition, lehrt (docet) sie (die Heilige Synode = das Zweite Vatikanische Konzil), dass diese pilgernde Kirche zum Heil notwendig ist“. Mit dem Verb „docet” (= sie lehrt) deuten die Konzilsväter unmissverständlich an, dass sie eine Lehre verkünden, die die Gläubigen fest annehmen und bewahren müssen (vgl. firmiter amplectenda ac retinenda), da die Lehre von der Heilsnotwendigkeit der Kirche aufs engste mit der Offenbarung zusammenhängt. Die Heilsnotwendigkeit ergibt sich aus der Gegenwart Christi in der Kirche, der der einzige „Mittler und Weg zum Heil“ ist. Die Kirche ist der mystische Leib Christi, seine Gegenwartsweise in der jeweiligen Zeit, in die die Kirche hineingestellt ist. Über die Kirche, durch die Kirche und in der Kirche begegnet der Mensch Christus selber. Durch die Taufe wird der Mensch in die Kirche und durch sie in Christus einverleibt. Darum gibt es für den, der wirklich erkannt hat, dass ihm durch die Kirche die Gnade Gottes geschenkt ist, keinen anderen Weg zum Heil. Wer allerdings ohne Schuld außerhalb der Kirche steht, kann bei einem nötigen Bemühen, ein rechtes Leben zu führen, im Hinblick auf den allgemeinen Heilswillen Gottes das Heil erlangen. Denn wenngleich die Kirche heilsnotwendig und der ordentliche Heilsweg ist, ist Gott in seiner Allmacht nicht an sie gebunden. Darum gibt es – unter dem genannten Umstand – auch außerhalb der sichtbaren Struktur Heil.

Gestufte Zugehörigkeit zur einen wahren Kirche Christi

Die volle Zugehörigkeit zur sichtbaren Kirche formulieren die Konzilsväter im Sinne des heiligen Rorbert Bellarmin (1542-1621) anhand der drei Bande des Glaubensbekenntnisses (vinculum professionis fidei), der Sakramente (vinculum sacramentorum) und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft (vinculum ecclesiastici regiminis et communionis). Wer den  katholischen Glauben bekennt, die sieben Sakramente der Kirche anerkennt, sich unter die hoheitliche Leitung der Kirche stellt und mit der Gemeinschaft der Kirche verbunden ist, gehört ganz zur sichtbaren Katholischen Kirche. Im Blick auf die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und im Blick auf die Möglichkeit von Rechtsverlusten in der Kirche wird damit im Umkehrschluss auch eine unvollkommene bzw. unvollständige Zugehörigkeit zur einen Kirche Christi, die einzig und allein in der Römisch Katholischen Kirche, in ihren sichtbaren Strukturen, in ihrer Fülle, so sie wir sie im Credo der Kirche bekennen, „subsistiert“ (vgl. Lumen gentium, Art. 8) ausgesagt. Eine besondere Gruppe stellen die Katechumenen dar. Sie sind, auch wenn noch nicht sakramental durch die Taufe mit Christus und der Kirche vereint, durch ihren Willen in die Kirche aufgenommen zu werden, mit ihr verbunden. Der kirchliche Gesetzgeber hat dies gewürdigt: Katechumenen haben ein Recht auf ein katholisches Begräbnis. Weil die Katechumenen bereits durch ihr Verlangen, die Taufe zu empfangen und so Glieder der Kirche zu werden, mit der Kirche bereits verbunden sind, werden sie hinsichtlich des Begräbnisses den Gläubigen gleichgestellt (vgl. can. 1183 § 1 CIC/1983).

Lumen gentium, Artikel 14

Den katholischen Gläubigen wendet die Heilige Synode besonders ihre Aufmerksamkeit zu. Gestützt auf die Heilige Schrift und die Tradition, lehrt sie, daß diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei. Christus allein ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche, uns gegenwärtig wird; indem er aber selbst mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16; Joh 3,5), hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Türe eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollten. Jene werden der Gemeinschaft der Kirche voll eingegliedert, die, im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihr eingerichteten Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband mit Christus, der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft. Nicht gerettet wird aber, wer, obwohl der Kirche eingegliedert, in der Liebe nicht verharrt und im Schoße der Kirche zwar „dem Leibe”, aber nicht „dem Herzen” nach verbleibt. Alle Söhne der Kirche sollen aber dessen eingedenk sein, daß ihre ausgezeichnete Stellung nicht den eigenen Verdiensten, sondern der besonderen Gnade Christi zuzuschreiben ist; wenn sie ihr im Denken, Reden und Handeln nicht entsprechen, wird ihnen statt Heil strengeres Gericht zuteil.“


Zur Diskussion in der Blogoezese, ob die Zugehörigkeit zur (römisch-katholischen) Kirche heilsnotwedig ist:

Siehe auch: 


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Mittwoch, 18. April 2012

Dank sei dem Herrn! Alleluja!



Fest soll mein Taufbund immer stehn,
ich will die Kirche hören.
Sie soll mich allzeit gläubig sehn
und folgsam ihren Lehren.
Dank sei dem Herrn, der mich aus Gnad'
in seine Kirch' berufen hat;
nie will ich von ihr weichen.

An Gott den Vater glaube ich,
den Schöpfer aller Dinge,
und an den Sohn, Herrn Jesus Christ,
daß er uns Rettung bringe.
Ich glaube an den Heil'gen Geist,
der uns in Wahrheit unterweist
und seine Kirche lenket.

So will ich mutig aufrecht stehn,
will wahren meinen Glauben.
Und müßt ich durch Verfolgung gehn,
nie laß ich ihn mir rauben.
Der Glaube bleibt mein höchstes Gut,
für ihn gäb' Leben ich und Blut;
im Glauben werd' ich siegen.


Weitere Texte zu diesem Bekenntnis-Lied auf dem Blog Caecilia!
Foto: Taufstein in der Beichkapelle in Kevelaer; privat

Samstag, 31. März 2012

Klare Worte zu liturgischem Missbrauch

"Zwischen Liturgie und Glauben besteht eine enge Wechsel-wirkung. Liturgische Missbräuche schwächen daher den Glauben. Im Interview zeigt Dr. Gero Weishaupt kirchenrechtliche Aspekte liturgischer Missbräuche auf und gibt Hinweise, was betroffene Gläubige tun können. Der Kirchenrechtler Weishaupt ist Offizial des niederländischen Bistums 's-Hertogenbosch.

Die Liturgie ist Feier und Ausdruck des Glaubens der Kirche, und der Glaube der Kirche manifestiert sich in der Liturgie. Liturgie ist der Spiegel der Glaubenslehre der Kirche, sie ist gefeiertes Dogma. (...)

Zwischen Liturgie und Glauben besteht darum eine enge Wechselwirkung. Sie bedingen sich gegenseitig.

Die Folge ist, dass der Glaube beeinträchtigt wird, wenn Liturgie nicht dem Glauben gemäß gefeiert wird. Umgekehrt gilt: Die Liturgie wird verfälscht, wenn der Glaube nicht mehr geteilt wird, wenn Glaubenwahrheiten bezweifelt und geleugnet werden. Liturgische Missbräuche sind einerseits die Folge eines Glaubensverlustes, andererseits tragen sie selber zur "Verdunkelung des Glaubens" (Johannes Paul II.) bei und folglich zu einer Krise der Kirche."


Die Auseinandersetzung mit dem Thema des liturgischen Missbrauchs ist wohl eine der wichtigsten Aufgaben der Verantwortlichen wie aller Gläubigen zur Überwindung der gegenwärtigen nun schon so lange schwelenden Glaubenskrise.

In der von Dr. Gero Weishaupt erwähnten Instruktion "Redemptionis Sacramentum" wird die Verantwortung und not-wendige Mitsorge aller Gläubigen hervorgehoben:
183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.

184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[1] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen. 

 [1]  Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 1417 § 1.


Instruktion "Redemptionis Sacramentum": bitte HIER klicken!

So gibt der Kirchenrechtler auch Hinweise darauf, was betroffene Gläubige vor Ort tun können. Mögliche Hilfen finden sich auch auf der dem Kirchenrecht gewidmeten Website von Dr. Gero Weishaupt "Iuri canonico.": bitte HIER klicken!

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Der "ganz normale" liturgische Missbrauch (Norddeutschland):
Ichwesen: Aus meiner Gemeinde II (05.11.2011)


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