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Samstag, 18. März 2017

Ein Jahr "Amoris laetitia" - ein Jahr des Ringens um die authentische Interpretation des Schreibens

Eines ist klar: Es gibt für Katholiken weder Ehescheidung noch eine zweite oder weitere Eheschließung (nach einer gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe): solange der Ehepartner lebt. Schon die alten Propheten sahen in der Ehe ein Abbild des Bundes zwischen Gott und seinem Volk.

Der Völkerapostel Paulus beschreibt die Ehe  als Abbild Christi und seiner Kirche (vgl. Eph 5,32) und niemals würde Christus sich von seiner Kirche trennen, oder eine Andere zur Braut nehmen. Die katholische, sakramentale Ehe ist kein Ideal, sondern eine Wirklichkeit - so wie ein getaufter Mensch eine neue Schöpfung ist. "Wenn also jemand in Christus ist, dann ist er eine neue Schöpfung: Das Alte ist vergangen, Neues ist geworden." (2. Kor. 5,17)

Jesu Worte zur Ehescheidung und Heirat eines bzw. einer Anderen sind unmissverständlich und gelten auch heute noch (s. Lk 16,18, Mt 5,31ff, Mk 10,11). Niemand kann Jesu Wort relativieren, auch nicht mit dem Verweis auf seine (Pseudo-)Barmherzigkeit. Denn Gottes Gesetz ist Barmherzigkeit und Wahrheit - wie sollte seine Nichtbeachtung oder Verkehrung denselben Anspruch erheben können?


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Verlorene Einheit in der Lehre durch AL

Die sog. Exhortation (Mahnschreiben) von Papst Franziskus wurde am 19. März 2016 veröffentlicht. Das päpstliche Dokument ist großenteils Frucht der beiden vorausgegangenen Bischofssynoden 2014 und 2015 zum Thema Ehe und Familie. Hier der Wortlaut von "Amoris laetitia", zu deutsch: "Die Freude der Liebe".

Während sich zahlreiche - "liberale" wie "konserative" - Gläubige und Theologen darüber einig sind, dass "Amoris Laetitia" einen Bruch mit der bisherigen Lehre der Kirche darstellt - vor allem über die Eucharistie, die Ehe und das Bußsakrament, bis hin zu einem anderen "Verständnis von Kirche" (Magnus Striet)  (s. z. B. hier oder hier) -, versuchen nicht wenige glaubenstreue Gläubige, Priester, Bischöfe und Kardinäle, "Amoris laetitia" (AL) im Lichte der Tradition des Lehramtes zu lesen und zu deuten. Letztere Lesart ist denn auch die einzige, die - ohne Rücknahme, Konkretisierung oder Korrektur des Textes - die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht infrage stellen würde.

Dass dies kein leichtes Unterfangen ist, wird deutlich, wenn man z. B. die klaren, in der 2000jährigen Tradition der Kirche wurzelnden Ausführungen von Weihbischof Athanasius Schneider (Astana/ Kasachstan) zur Problematik von AL und seine Bitte an den Heiligen Vater um eine authentische, dem Willen Gottes entsprechende verbindliche Interpretation liest:

"Amoris laetitia": Klärungsbedarf zur Vermeidung einer allgemeinen Verwirrung (April 2016) (auch: hier) (als Broschüre zu bestellen bei der Priesterbruderschaft St. Petrus, z. B. hier im Online-Shop; Update: leider vergriffen seit Nov. 2017)

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Papst Franziskus äußert sich zum Verständnis von AL

Die Behauptung, dass Papst Franziskus sich nicht zum Streit um die Auslegung einiger Aussagen von "Amoris laetitia" geäußert habe, ist falsch. Abgesehen von der denk- und merkwürdigen Aussage über Kritiker - jene ("einige") würden "es noch immer nicht verstehen" (vgl. hier und hier) -  hat Franziskus wenigstens zwei Male klar formuliert, welche Interpretation für die umstrittenen Formulierungen aus AL, die die Möglichkeit des Sakramentenempfangs für zivil wiederverheiratete Geschiedene betreffen, gelten soll:

1. sagte Franziskus am 16. April 2016 während der Pressekonferenz auf dem Rückflug von Lesbos auf die Frage des Journalisten des Wall Street Journal, Francis Rocca, ob es neue, konkrete Möglichkeiten in Bezug auf die Disziplin, die den Zugang der wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten regelt, gebe - oder nicht gebe:
"Ich könnte sagen: „Ja“ und nichts weiter. Aber das wäre eine zu enge Antwort. Ich empfehle Ihnen allen, die Präsentation zu lesen, die Kardinal Schönborn gehalten hat, der ein großer Theologe ist. Er ist Mitglied der Kongregation für die Glaubenslehre und kennt die Lehre der Kirche gut. In jener Präsentation wird Ihre Frage ihre Antwort finden. Danke."
Dort resümiert Kardinal Schönborn: "Im Sinne dieser 'via caritatis' (AL 306) sagt der Papst dann schlicht und einfach in einer Fußnote (351), dass auch die Hilfe der Sakramente in gewissen Fällen gegeben werden kann, wenn 'irreguläre' Situationen vorliegen."

Franziskus bestätigt durch sein "Ja" gegenüber dem Journalisten Rocca und dem Verweis zu den durch ihn autorisierten Aussagen von Kard. Schönborn die - bis dahin unmögliche - kasuistisch begründete Möglichkeit, dass Personen, die in irregulären Verhältnissen leben, guten Gewissens die Sakramente empfangen können (vgl. dazu die Ausführungen von Ludwig Gerhard Kardinal Müller in Oviedo s. unten).

2. beglückwünschte er am 05. September 2016 schriftlich die argentinischen Bischöfe zu ihrer Richtlinie zur situationsbedingten (kasuistisch begründeten) Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion und nannte diese eine den vollen Sinn erfassende Auslegung des VIII. Kapitels von AL. Und wörtlich: "Es gibt keine anderen Auslegungen."
Update Dezember 2017: Die Richtlinien der argentinischen Bischöfe sowie die Bestätigung ihrer Auslegung von Amoris Laetitia durch den päpstlichen Brief (Epistula Apostolica) vom 05.09.2016 fanden nun Eingang in die Oktober-Ausgabe des Jahres 2016 der Acta Apostolicae Sedis (AAS), des Amtsblatts des Apostolischen Stuhls (S. 1072 - 1075). Als zusätzliche und unmissverständliche Manifestation der Bedeutung beider Dokumente weist Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin im Namen des Papstes darauf hin, der Papst (Pontifex Maximus) habe bestimmt, dass beide Dokumente dem authentischen Lehramt zuzuschreiben sind (AAS Seite 1075, datiert vom 05. Juni 2017).
Einen umfassenden Kommentar dazu findet man auf dem Blog von vatican-history - inclusive zahlreicher weiterführender Links: siehe hier.


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Amoris laetitia und kein Ende

Seit dem Erscheinen von "Amoris laetitia" im März 2016 nimmt die Diskussion um die Interpretation des Textes kein Ende. Fast täglich gibt es - auch fast ein Jahr nach der Veröffentlichung - noch immer neue Statements, in denen AL von interessierter Seite entweder als vermeintlicher Aufbruch in eine neue Ära des kirchlichen Verständnisses von Ehe und Familie, also als Änderung der Doktrin - oder zumindest der Pastoral, wenn dies möglich wäre - gedeutet und gefeiert wird, oder aber als Bestätigung der bisherigen Lehrverkündigungen.

Das große Problem von "Amoris laetitia" besteht nicht darin, dass es (auch) im Sinne der Tradition und in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche gelesen und verstanden werden kann, sondern darin, dass AL durch mangelnde Eindeutigkeit, unklare Formulierungen und Zweideutigkeiten unterschiedlich - und eben auch in Widerspruch zur Lehre der Kirche verstanden werden könnte. Dies bedeutet Verunsicherung bzw. Verwirrung unter den Gläubigen sowie in der pastoralen Anwendung von AL und somit eine Gefahr für das Heil der Seelen.






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Aus dem Redemanuskript des Vortrags "Was dürfen wir von der Familie erwarten?", den Kard. Müller am 04. Mai 2016 im Priesterseminar von Oviedo (Spanien) gehalten hat:

"Der Grundsatz ist, dass niemand ein Sakrament – die Eucharistie – wirklich empfangen wollen kann, ohne gleichzeitig den Willen zu haben, den anderen Sakramenten, darunter dem Ehesakrament, gemäß zu leben. Wer auf eine dem Eheband entgegengesetzte Art und Weise lebt, widersetzt sich dem sichtbaren Zeichen des Ehesakraments. Was seine Existenz im Leib betrifft, macht er sich zum „Gegenzeichen“ der Unauflöslichkeit, auch wenn ihn subjektiv keine Schuld trifft.

Gerade deshalb, weil sich sein Leben im Leib dem Zeichen entgegenstellt, kann er nicht am höchsten eucharistischen Zeichen teilhaben, in dem sich die menschgewordene Liebe Jesu manifestiert, indem er die Kommunion empfängt. Würde ihn die Kirche zur Kommunion zulassen, so würde sie das begehen, was Thomas von Aquin „Falschheit in den sakramentalen Zeichen“ nennt.(1)

Dies ist keine überzogene Schlussfolgerung der Lehre, sondern die Grundlage selbst der sakramentalen Verfassung der Kirche (...). Die Kirche kann diese Architektur nicht verändern, weil sie von Jesus selbst stammt, weil die Kirche hier entstand und sich hierauf stützt, um auf den Wassern der Sintflut zu fahren. Die Disziplin in diesem bestimmten Punkt zu ändern, einen Widerspruch zwischen Eucharistie und Ehesakrament zuzulassen, würde notwendigerweise bedeuten, das Glaubensbekenntnis der Kirche zu ändern. Denn sie lehrt und übt die Harmonie zwischen allen Sakramenten, die sie von Jesus empfangen hat. Über den Glauben an die unauflösliche Ehe – nicht als fernstehendes Ideal, sondern als konkrete Handlungsweise – ist Märtyrerblut vergossen worden."
 (1) Vgl. Thomas von Aquin, S.Th. III q. 68 a. 4 co.

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Linkliste zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben "Amoris Laetitia":



Correctio filialis de haeresibus propagatis
 
August/ September 2017: Veröffentlichung einer "Correctio filialis de haeresibus propagatis", einer "Zurechtweisung wegen verbreiteter Irrlehren", die gläubige Katholiken an Papst Franziskus gerichtet hatten, dieser jedoch nicht willens war zu beantworten. Mit der Correctio gibt es einen weiteren Versuch von katholischen Gläubigen, Papst Franziskus für die Zweifelhaftigkeit der in Amoria Laetitia gemachten Aussagen zu sensibilisieren und die daraus erfolgenden Gefahren für den Glauben und für das Seelenheil der Gläubigen aufzuzeigen.

Die "Correctio filialis" steht in der Nachfolge der Mahnschrift von Weihbischiof Schneider (Astana) (auch: hier) sowie der "Dubia"-Note von fünf Kardinälen, die ebenfalls an Papst Franziskus adressiert ist und ebenfalls von diesem (bis jetzt) nicht beantwortet wurde.



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Pater Engelbert Recktenwald FSSP: Amoris laetitia und das Gewissen (soundcloud Februar 2017)



Verwirrung und Widersprüchliches durch Amoris laetitia:


Weiterführende Links:

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Mittwoch, 10. Dezember 2014

Kardinal Brandmüller: Nicht das Heilige dem Menschen, sondern die Menschen dem Heiligen anpassen

Jüngstes Interview mit Papst Franziskus

Das neueste Interview des Papstes vom 07. Dezember 2014 in der argentinischen Publikation "La Nacion" (hier; eine Zusammenfassung von Radio Vatikan hier) führt offensichtlich zu zahlreichen Irritationen. Besonders wenn es um die Bischofssynode 2014/2015 geht und über die Umstände der Abberufung von Raymond Leo Kardinal Burke als Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur, stellt sich beim informierten Leser ein nicht geringes Unbehagen ein.

Zur Causa Burke hat sich hier der Blogger Theodor Gedanken gemacht. Zur Aussage von Papst Franziskus, es gebe einige Bischöfe, die stur auf ihrer Überzeugung beharren würden und für die man um den Heiligen Geist beten müsse, damit sie sich bekehren (1), haben (hier) clamormeus und Geistbraus (hier) einige grundsätzliche Überlegungen über die Mentalität des Papstes angestellt.

Zum Papst-Interview vom 07.12.2014 s. auch den Kommentar von Regina Einig in der "Tagespost" (Nr. 146 vom 8./9.12.2014; S. 2).

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Interview von Guido Horst mit dem Kirchenhistoriker Walter Kardinal Brandmüller

Sozusagen gleichzeitig, am Samstag, den 06. Dezember 2014, veröffentlichte die katholische Zeitung "Die Tagespost" ein Gespräch des Vatikankorrespondenten Guido Horst mit dem in Rom lebenden Kirchenhistoriker Walter Kardinal Brandmüller. Brandmüller spricht u. a. über die vergangene Außerordentliche Bischofssynode, über das Niveau der theologischen Ausbildung des letzten halben Jahrhunderts und über eine "schleichende Lagerbildung" innerhalb der Kirche über die Frage, ob und in welchem Maße sich die Kirche der "Welt", d.i. die von Ideologien geprägten Gesellschaft, anpassen solle oder eben Widerstand zu leisten habe indem sie diese moderne Welt mit der Botschaft des Evangeliums herausfordere.

Brandmüller bringt die Situation, in der wir heute stehen, auf den Punkt: Wir erleben das Wiederauflodern der von der Kirche verurteilten Irrlehre des Modernismus. Bisher war es in der Kirche - vor allem durch die beiden Weltkriege und deren Auswirkungen - nicht gelungen, die Geistesströmung des Modernismus umfassend aufzuarbeiten und zu bewältigen: die glaubenszerstörende Glut schwelte, immer wieder züngelnd, weiter.

Liest man die Enzyklika "Pascendi Dominici gregis" des heiligen Papstes Pius X. über die Lehren der Modernisten, so ist nicht zu übersehen, wie brandaktuell diese Themen gerade jetzt wieder sind. Es empfiehlt sich daher, die Dokumente des kirchlichen Lehramtes über den Modernismus zu studieren und zu rezipieren...


(1) OT im spanisch-sprachigen Original: "Usted me puede preguntar: "Pero, ¿hay algunos que son completamente tercos en sus posturas?". Y, sí, alguno habrá. Pero eso no me preocupa. Es cuestión de rezar para que los convierta el Espíritu, si es que hubo algunos de ésos."

und in der englisch-sprachigen Ausgabe von "La Nacion":"You could ask me "are there any that are completely stubborn and won´t move from their positions?". Yes, there surely are. But that is not my concern. It´s a question of praying for the Holy Spirit to convert them, if any."


Kardinal Brandmüller im Gespräch mit Guido Horst:

"Die Vorstellung, man könne pastorale Praxis von der Glaubenslehre trennen, ist genauso absurd wie die Idee, man könne die architektonisch- künstlerische Gestaltung einer Brücke ohne Berücksichtigung der statischen Berechnungen umsetzen."

"Dass in Lehre und Praxis der Kirche von heute wahr sein könnte, was gestern Irrtum war, ist undenkbar, wenn wir an das Wirken des Heiligen Geistes glauben, der die Kirche in alle Wahrheit einführt. Auf die Lebenswirklichkeit der heutigen Gesellschaft einzugehen und zu antworten, ist damit keinesfalls ausgeschlossen, sondern selbstverständlich und notwendig. Allerdings kann dieses niemals dazu führen, dass Lehre und Praxis der Kirche dem jeweiligen Mainstream angepasst werden."

Brandmüller erinnerte an den Satz, den Augustiner-General Egidius von Viterbo  in der Eröffnungsrede zum 5. Laterankonzil gesagt habe: "Es gelte nicht, das Heilige dem Menschen anzupassen, sondern die Menschen dem Heiligen." Ebenso verwies der Kirchenhistoriker auf die johanneischen Schriften des Neuen Testamentes, in denen ausdrücklich ein  "notwendige(r) Kontrast zwischen 'dieser' Welt' und dem Reich Gottes'" konstatiert werde. Diese neutestamentliche Sichtweise sei bei den Auseinandersetzungen um die Richtung der Kirche "dem Blick entschwunden" gewesen.

"Worum es also gehen muss ist dies: Den heute lebenden Menschen einsichtig zu machen, dass die in der leib-geistigen Natur des Menschen begründeten Normen des natürlichen Sittengesetzes den einzigen Weg zu einem geglückten Leben weisen – noch bevor von der Botschaft des Evangeliums die Rede ist."

"[...D]ieses Problem (Anm.: der Lagerbildung) hatte schon das Erste Vatikanum beschäftigt. Dabei bestand der Gegensatz zwischen jenen, die eine nicht risikolose Anpassung, und den anderen, die Konfrontation für geboten hielten. Diese Spannung wurde nicht gelöst, sie setzte sich in der Modernismuskrise um die Wende zum zwanzigsten Jahrhundert fort."

"Inwiefern die bekannten Forderungen bezüglich Homosexualität, Scheidung und Wiederheirat eigentlich modernistische Wurzeln haben, wäre im Einzelnen zu prüfen. Möglicherweise sind sie nur Äußerungen des Zeitgeistes. Jedenfalls aber ist die Auffassung, dass sich die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche ändern könne, eindeutig modernistisch. Schon das Erste Vatikanische Konzil hat in seiner Konstitution „Dei Filius“ diese Ansicht eindeutig verurteilt."

"Grundlage für die Lehre der Kirche ist die von den Aposteln empfangene und von ihnen weitergegebene Offenbarung Jesu Christi. „Ich habe vom Herrn empfangen, was ich euch überliefert habe“, sagt der Apostel Paulus. An dieses Glaubensgut stellt nun jede Zeit ihre spezifischen Fragen und es waren namentlich die Konzilien, die unter der Leitung des Heiligen Geistes darauf ihre Antwort gaben. Dies gewiss in der Sprache und mit den Begriffen ihrer jeweiligen Zeit, doch in bruchloser Übereinstimmung mit der überlieferten Wahrheit."

Quelle: Die Tagespost, 06.12.2014, Nr. 145, S. 5

s. auch:

Lehramtliche Dokumente:


Backlink:


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Mittwoch, 16. Juli 2014

Kardinal Brandmüller schreibt offenen Brief an Eugenio Scalfari

Auf Anregung des unabhängigen katholischen Nachrichtenportals kath.net hat der emeritierte Kirchengeschichtler Walter Kardinal Brandmüller an Eugenio Scalfari einen offenen Brief gerichtet, mit dem er Stellung zu angeblichen (und umgehend vom Vatikan dementierten) Äußerungen von Papst Franziskus bezüglich des Zölibats bezieht, die Scalfari am 13. Juli 2014 veröffentlicht hatte. Papst Franziskus soll laut Scalfari behauptet haben, der Zölibat sei erst im 10. Jahrhundert entstanden, "900 Jahre nach dem Tod unseres Herrn". Es sei ihm ein Anliegen, so Brandmüller, ihm, Scalfari, den gegenwärtigen Stand der Forschung zur Kenntnis zu bringen.

So fasst Brandmüller in dem Brief an Scalfari die gesamte Geschichte des Klerikerzölibats zusammen und zeigt auf, wie sich aus apostolischer Tradition der Priesterzölibat herleitet und seit Aposteltagen bis heute von der Kirche hochgeschätzt und für die an der Sendung Christi Teilhabenden obligat ist.

Kardinal Brandmüller:
Da nun die Evangelien zwischen 40 und 70 p. C. entstanden sind, hätten ihre Verfasser sich selbst in schlechtes Licht gestellt, wenn sie Jesus Worte in den Mund gelegt hätten, denen ihr eigenes Leben nicht entsprochen hätte. Jesus verlangt also von jenen, denen er Anteil an seiner Sendung gibt, dass sie sich auch seine Lebensform zueigen machen. (...)
Die ursprüngliche Form des Zölibats bestand also darin, dass ein zum Priester bzw. Bischof Geweihter wohl das Familienleben, nicht aber die eheliche Gemeinschaft fortsetzte. Dem entsprach es, dass mit Vorzug ältere Männer geweiht wurden.

Dass dies alte, geheiligte, auf die Apostel zurückgehende Überlieferung war, bezeugen die Werke kirchlicher Schriftsteller wie Clemens von Alexandrien und der Nordafrikaner Tertullian, die um das Jahr 200 lebten. Davon abgesehen wird die Hochschätzung der Enthaltsamkeit durch die Christen insgesamt durch eine Reihe von erbaulichen Romanen über die Apostel bezeugt – es sind die sogenannten apokryphen Apostelakten, die noch im 2. Jahrhundert enstanden sind und weit verbreitet waren.

Die Geschichte zeige, so Kardinal Brandmüller, dass eine Infragestellung der Ehelosigkleit um des Himmelreiches willen und andere Zeichen des kirchlichen Niedergangs korrelierten:
Es ist bemerkenswert, dass Infragestellung und Missachtung des Zölibats in der Vergangenheit stets mit anderen Symptomen kirchlichen Verfalls Hand in Hand gegangen ist, während Zeiten religiöser Blüte und kulturellen Aufschwungs durch gewissenhafte Beobachtung des Zölibats gekennzeichnet waren. Aus dieser historischen Beobachtung die Konsequenzen für unsere gegenwärtige Krisensituation zu ziehen, ist nicht schwer.

Brandmüller geht dabei auch auf die Praxis der Ostkirchen ein, Priestern, die vor Empfang ihrer Weihe  geheiratet haben, die Fortführung der Ehe zu gestatten und auch auf die Ausnahmen der lateinischen (West-) Kirche, die um der Einheit willen und in Anbetracht des Glaubensweges der heimkehrenden Gläubigen zugelassen werden, so z. B. bei verheirateten protestantischen Pastoren oder anglikanischen Geistlichen, die zur katholischen Kirche konvertieren mit dem Wunsch, in den geistlichen Stand treten zu dürfen.

Brandmüller zum Entstehen der orthodoxen Praxis:
Dazu ist zunächst zu bemerken, dass gerade im Osten die apostolische Praxis des Enthaltsamkeitszölibats als verbindlich betont wurde. Erst auf dem Konzil von 691, dem sogenannten Quinisextum bzw. Trullanum, kam es unter dem Eindruck eines allgemeinen religiös-kulturellen und politischen Verfalls des byzantinischen Reiches zum Bruch mit der apostolischen Überlieferung. Das Konzil, das maßgeblich vom Kaiser bestimmt wurde, der mit der Gesetzgebung auf dem Konzil wieder geordnete Verhältnisse schaffen wollte, ist indes von den Päpsten nie anerkannt worden. Erst von da an datiert aber die genannte ostkirchliche Praxis.

Schließlich weist der Kardinal auf das Wesen des katholischen Priestertums hin, dem im Anspruch der Nachfolge Christi auch dessen Lebensform wesentlich ist:
Je deutlicher es gelehrt und verstanden wird, dass das Priestertum der Kirche nicht eine Dienstfunktion ist, die im Auftrag der Gemeinde ausgeübt wird, sondern darin besteht, dass der Priester kraft des Sakraments der Weihe „in persona Christi” lehrt, leitet und heiligt, dann wird neu verstanden, dass er auch die Lebensform Christi übernimmt. Ein so verstandenes und gelebtes Priestertum wird aufs Neue seine Anziehungskraft auf die Elite der Jugend erweisen.
Insgesamt dürfte die Katechese Brandmüllers über die Geschichte des Zölibats nicht nur für Eugenio Scalfari interessant sein... Der ganze Brief ist hier auf kath.net zu lesen.


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Wer es gerne etwas ausführlicher hat, dem sei die kleine Schrift empfohlen:



Alfons Maria Kardinal Stickler

Der Klerikerzölibat
Seine Entwicklungsgeschichte und seine theologischen Grundlagen
Kral Verlag Abensberg 1993
(Neuauflage 2012)


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Weiteres zu den neuen Behauptungen von Papstzitaten des Laizisten E. Scalfari am 13.07.2014:


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Donnerstag, 13. Februar 2014

Prof. Brandmüller: Zur Rede vom „Gewissen“

"Die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins, die Befähigung zu einem verantwortbaren Gewissensurteil ist von Anfang an Ziel kirchlicher Seelsorge. Dass das Gewissen die letzte subjektive Norm für das Handeln des Menschen ist, ist eine klassische katholische Lehre. Dem muss hinzugefügt werden, dass ein solches verbindliches Gewissensurteil aber nur dann möglich ist, wenn sich das Gewissen des Einzelnen an der objektiven Norm orientiert.

Das Gewissen ist keine normsetzende Instanz, sondern eine norminterpretierende, eine Instanz, eine Fähigkeit des Menschen, die die immer und für alle gültige Norm auf den in Frage stehenden Einzelfall anwendet und diesen danach entscheidet."





Linkliste zum Thema "Gewissen"

Dienstag, 4. Februar 2014

Fehlentwicklungen im Bistum Limburg: Kirchenhistoriker Walter Brandmüller bestätigt Kircherechtler Georg May

Am vergangenen Samstag veröffentlichte "Die Tagespost" einen Beitrag des Kirchenhistorikers Walter Brandmüller über die Vorgeschichte des derzeit in der Diözese Limburg bestehenden Konfliktes über die Richtung der Pastoral und dem Selbstverständnis von Kirche generell. Der Kardinal und ehemalige "Chefhistoriker der vatikanischen Kurie" legt dar, dass es sich von Seiten einer laiendemokratischen Bewegung im Bistum - leider  oftmals mit klerikaler Unterstützung bzw. Duldung - um eine verhängnisvolle Fehleinschätzung und einem Unverständnis des tatsächlichen Wesens der von Christus gegründeten Verfassung der Kirche handelt. Brandmüller schreibt über dieses Missverständnis:
Es ging nicht so sehr um das Apostolat in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur, sondern – wie es einmal formuliert wurde – um das „Apostolat der Laien in (Anm.: innerhalb) der Kirche“.

Dem entsprach dann auch die Präambel zum Entwurf dieser „Synodalordnung“: „Das Volk Gottes im Bistum Limburg ... gibt sich folgende Grundordnung ...“. Das allerdings war auch Ausdruck eines Verständnisses von Kirche, das nicht mit dem Glauben der Kirche vereinbar war: die sakramental-hierarchische Verfassung war hier durch ein demokratisches Modell ersetzt. „Alle Gewalt geht vom Volke aus“, hieß es da, während Jesus zu den Aposteln sagt: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch ...“. Gegen diese verfälschende Umdeutung erhob der bedeutende Münchener Kirchenrechtler und Konzilsperitus Klaus Mörsdorf entschiedenen Protest: 'Vorstellungen dieser Art stehen in offenem und unlöslichem Widerspruch zu der vom Konzil vorgetragenen Lehre von der Kirche als dem neuen Gottesvolk.'

Die Errichtung verschiedener Laiengremien, die von vornherein ihre Aufgabe darin sahen, der kirchlichen Hierarchie das alleinige (göttliche) Recht des Leitungsamtes streitig zu machen, führten trotz Widerstand des damaligen Diözesanbischofs Kempf und manch anderer warnenden Stimmen zu Parallelstrukturen, nicht nur von Räten und sogenannten "Versammlungen", sondern auch eine Parallelstruktur des (klerikalen und/oder laikalen) Räte-, Vertammlungs- und Gremienwesens neben dem der kirchlichen Hierarchie göttlichen Rechtes. Kardinal Brandmüller führt aus:
Bezeichnend hierfür war die Präambel zum ursprünglichen Entwurf der „Synodalordnung“, wo man – wie erwähnt – tatsächlich hatte lesen können: „Das Volk Gottes im Bistum Limburg ... gibt sich folgende Grundordnung ...“

Auch wenn dieser Text schließlich geändert wurde, lässt er doch die im Folgenden keineswegs preisgegebenen Ideen seiner Verfasser erkennen: Das Bistum Limburg – die Kirche – ist eine parlamentarische Demokratie. Deswegen auch die limburgische Parallelstruktur von Räten und Versammlungen, die genau das Gegenüber von Regierung und Parlament im demokratischen Staat widerspiegelt. Da ist dann auch ständig von „Amtsträgern“, „Mandatsträgern“ und ihrem Verhältnis zueinander die Rede. Die „Mandatsträger“ werden als durch Wahl legitimierte Vertreter des (Kirchen-)Volkes angesehen.

Bezeichnend ist die Feststellung: „Allein die Tatsache, dass nunmehr von Amtsträgern und Mandatsträgern gesprochen wird (und nicht etwa von Priestern und Laien) war (und ist noch immer) neu in der Kirche.“ Wenn man dann überdies noch liest: „Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören, ebenso wie die Kapläne, eindeutig auf die Seite des Amtes ... Sie haben Anteil an der Leitung der Pfarrgemeinde“, dann erheben sich erneut schwerwiegende theologische Bedenken. Unterschiedslos Priester und pastorale Mitarbeiter nebeneinander und beide gleichermaßen den gewählten Mandatsträgern gegenüberzustellen, bedeutet nichts anderes, als dass das Weihesakrament in der Sicht der Verfasser für den Dienst in der Kirche kaum noch Bedeutung besitzt. So aber lesen wir schon bei Martin Luther in seinen Kampfschriften des Jahres 1520. Wiederum sieht Klaus Schatz richtig: „Manche Wunschvorstellungen über die Beteiligung der Mandatsträger an Entscheidungen der Amtsträger standen im Widerspruch zu den kirchenrechtlichen“ (und, so ist hinzuzufügen: dogmatischen, der Verfasser) Gegebenheiten. Es wundert, wie unbekümmert man über kirchenrechtliche Bestimmungen hinweggehen zu können glaubte.“ (Quelle: "Die Tagespost" am 01.02.2014; hier via kath.net)

Damit kommt der Kirchenhistoriker zu denselben Ergebnissen, wie der Mainzer Kirchenrechtler em. Georg May. Dieser hatte sich bereits in einer 1997 erschienenen Schrift, die bezeichnenederweise den Titel "Die andere Hierearchie" trägt, mit den bedenklichen Entwicklungen innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland auseinandergesetzt. Darin stellt May fest: "Der Aufbau der anderen Hierarchie ist am weitesten fortgeschritten in der Diözese Limburg...". Allerdings ist dies Entwicklung nicht beschränkt auf das Bistum Limburg. Auch andernorts gibt es gleiche oder ähnliche demokratisierende Strukturen, die der kirchlichen Verfassung fremd sind.

May weist auf den Unterschied hin, zwischen dem Amt in der Welt, das allein Träger von Funktionen, aber nicht an die Person gebunden ist (diese ist vielmehr austauschbar) und dem wesentlich anderen Amt in der Kirche, das durch das Weihesakrament an die Person gebunden ist und deren Träger durch dessen Repräsentation Jesu Christi nicht (durch Nichtgeweihte) austauschbar ist:
Das Amt in der Welt ist eine Bündelung von Funktionen, Funktionen sind Verrichtungen innerhalb eines Sozialgebildes, die dem Funktionsträger von diesem zugewiesen werden. An sich ist das Sozialgebilde Urheber und Besitzer der Verrichtungen, die lediglich aus Gründen der Ordnung und der Übersichtlichkeit bestimmten Personen auferlegt werden. Der Träger der Funktionen ist grundsätzlich auswechselbar.
Die Funktionen verleihen nicht bleibende, unaufhebbare Autorität und keine echte, wesenhafte Repräsentation. Der Funktionsträger ist lediglich der äußere Vollzieher von Augaben und Tätigkeiten. Er muss gewiss fachlich für seine Aufgabe ausgebildet sein, aber er benötigt nicht eine bleibende Prägung seiner Person.
Anders in der Kirche. Das priesterliche Amt unterscheidet sich wesentlich von Ämtern in der Welt. Denn es geht nicht in Bezügen und Funktionen auf, die beliebig verteilt und ausgetauscht werden können. Das Amt ist vielmehr personal gebunden, eben an die Person Jesu Christi, dem der Amtsträger angeglichen wird.
Das priesterliche Amt geht darum weit über die bloße Funktionalität hinaus. Der Geweihte empfängt eine personale Prägung, die das Sein bestimmt; er erhält ein unauslöschliches Zeichen, das die unverzichtbare Grundlage für jede im Namen Christi vollzogene Funktion ist. (Quelle)

Ebenso wie der Kirchenhistoriker Brandmüller und der Kircherechtler Georg May sah der bereits verstorbene Kardinal und Dogmatiker Leo Scheffczyk ein Problem in der Demokratisierung der Kirche. Er sprach angesichts der parallelhierarchischen Bestrebungen von einem "gärenden Revolutionismus" in der Kirche, demzufolge "ein für den unversehrten Fortbestand der Catholica entscheidungsvoller Kampf entbrannt ist". Diesen Kampf erleben wir momentan öffentlich in der Diözese Limburg, dessen rechtgläubiger Bischof  (ganz abgesehen von möglichen persönlichen Verfehlungen, denen wir alle einmal erliegen) Opfer der Revolutionäre ist.

Rom hat das Übel, dass vor allem in den reichen Kirchen des Westens ein Problem darstellt, erkannt und im Jahre 1997 die "Instruktion über die Mitwirkung der Laien am Dienst der Priester" veröffentlicht. Dieses Dokument wurde von acht Kongregationen und Räten des Heiligen Stuhls unterzeichnet und von Papst Johannes Paul II. am 13. August 1997 "in forma specifica", 'in besonderer Form', approbiert. Dies zeigt die Bedeutung und Dringlichkeit dieser Verlautbarung, die freilich in deutschen Landen auf taube Ohren gestoßen zu sein scheint. Es wäre im deutschen Katholizismus dringend notwendig, umzukehren und sich im Sinne der genannten Instruktion neu zu orientieren. Die Krise im Bistum Limburg könnte ein Wendepunkt für diese ansonsten verhängnisvolle Fehlentwicklung sein.




    Weiteres zum Thema "Demokratisierung der Kirche":




    Dienstag, 6. November 2012

    Verkündigung statt "Dialog"!


    "Lassen wir uns nicht die ewiggestrigen Reizthemen aufdrängen und dadurch vom Wesentlichen ablenken, wie es der Feind Gottes und der Menschen so oft mit Erfolg versucht. Kein „Dialog“, sondern Verkündigung heißt das Gebot der Stunde! Ein unter völlig neuer Führung arbeitender Weltbild-Verlag könnte hierfür ein wirksames Instrument werden."


    Kirchenhistoriker Walter Kardinal Brandmüller im Gespräch mit Guido Horst; Die Tagespost Nr.128, 25.10.2012 


    Foto: Denkmal des Hl. Pfarrers von Ars

    Sonntag, 4. November 2012

    Fehlentwicklungen nicht dem Konzil anlasten

    "Dass die nachkonziliare Liturgieform mit ihren Fehlentwicklungen und Umbrüchen nicht dem Konzil und seiner – nach wie vor noch nicht wirklich umgesetzten – Liturgiekonstitution anzulasten ist, sei ausdrücklich bemerkt.

    Die weithin erfolgte Entfernung des Latein und des Gregorianischen Chorals wie auch die nahezu flächendeckende Aufstellung von Volksaltären können sich keinesfalls auf Vorschriften des Konzils berufen.

    Die Etablierung von Pfarrgemeinde-, Dekanats- und Diözesanräten hat – wo nicht mit gesundem Hausverstand durchgeführt – zu einer, wie schon Klaus Mörsdorf kritisch bemerkte, Parallelhierarchie, zu einer mit der sakramental-hierarchischen Struktur nicht zu vereinbarenden „Demokratisierung“ der Kirche und damit zu großen Problemen geführt."

    Kirchenhistoriker Walter Kardinal Brandmüller im Gespräch mit Guido Horst; Die Tagespost Nr.128, 25.10.2012



    Mittwoch, 19. September 2012

    Eine schonungslose Diagnose...

    Jahr des Glaubensder gegenwärtigen kirchlichen Situation stellt Walter Kardinal Brandmüller in der Predigt der Abschlussmesse zum Kongress „Freude am Glauben“ am 16.9.2012 in Aschaffenburg:

    Dieses „Jahr des Glaubens“ hat der Heilige Vater uns, der ganzen Kirche wie eine lebensrettende Medizin verordnet. Dieser „Verordnung“ geht die Diagnose voraus, daß die Katholiken – ich sage bewusst nicht: die Kirche – namentlich in Mitteleuropa von einem tiefgreifenden Glaubensschwund befallen sind. Über die Symptome dieser existenzbedrohenden Krankheit ist schon vieles gesagt worden, was hier nicht zu wiederholen ist.

    Eines ist aber klar: In diesem Zustand der Lähmung und Schwäche, in dem zumal der deutsche Katholizismus sich seit Jahrzehnten dahinschleppt, sind wir nicht in der Lage, den elementaren Sendungsauftrag zu erfüllen: Geht, verkündet das Evangelium, macht alle Menschen zu meinen Jüngern, denn: wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet!

    Vom Dialog ist im ganzen Evangelium mit keinem Wort die Rede. Zeugnis geben vom Heil, das Christus gebracht hat, Verkündigung seiner Botschaft - das ist das Gebot auch unserer geschichtlichen Stunde.

    (Wortlaut der ganzen Predigt: hier)


    Dienstag, 28. August 2012

    "Aber was sind denn schon 50 Jahre?"

    „Dass die nachkonziliare Liturgieform mit ihren Fehlentwicklungen und Umbrüchen nicht dem Konzil und seiner – nach wie vor noch nicht wirklich umgesetzten – Liturgiekonstitution anzulasten ist, sei ausdrücklich bemerkt. Die weithin erfolgte Entfernung des Latein und des Gregorianischen Chorals wie auch die nahezu flächendeckende Aufstellung von Volksaltären können sich keinesfalls auf Vorschriften des Konzils berufen."


    Sonntag, 22. April 2012

    Erste Eindrücke von der Hl. Rock-Wallfahrt nach Trier


    Trierer Wallfahrts-Gebet:

    Jesus Christus, Heiland und Erlöser,
    erbarme dich über uns und über die ganze Welt.
    Gedenke deiner Christenheit
    und führe zusammen, was getrennt ist.
    Amen.


    Wallfahrt der Ecclesia Dei Gemeinschaften, Video vom 21.04.2012:



    Pontifikalamt mit S.Em. Walter Kardinal Brandmüller und anschließende Prozession zum Trierer Dom, in dem der Rock Christi zur Verehrung ausgestellt ist.



    Augenzeugenberichte etc.:

    von Dorothea von Non Draco Sit Mihi Lux in zwei Teilen:  
    Vollkommener Ablaß!
    Impressionen von der Wallfahrt zum Heiligen Rock, Teil 2

    von Johannes von Thermometer
    Wallfahrt nach Trier: Der Herr hat Dich im Auge, Lümmel!

    von Viridissima virga in zwei Teilen:
    Gewand des Heils
    Und alle, die ihn berührten, wurden gesund (Forts.)

    und von ed von Exsurge Domine
    Heilig-Rock-Spektakel

    Eine gute Zusammenschau findet sich HIER bei SUMMORUM PONTIFICUM
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