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Dienstag, 3. November 2015

Allerseelenmonat November



Gebet für unsere Verstorbenen

Herr, Jesus Christus, König der Herrlichkeit, bewahre die Seelen der verstorbenen Gläubigen vor den Qualen der Hölle und vor den Tiefen der Unterwelt.

Bewahre sie vor dem Rachen des Löwen, dass die Hölle sie nicht verschlinge, dass sie nicht hinabstürzen in die Finsternis.

Vielmehr geleite sie St. Michael, der Bannerträger, in das heilige Licht, das Du einstens dem Abraham verheißen und seinen Nachkommen.

Opfergaben und Gebete bringen wir zum Lobe Dir dar, o Herr! Nimm sie an für jene Seelen, deren wir heute gedenken. Herr, lass sie vom Tode hinübergehen zum Leben.

Das ewige Licht leuchte ihnen, o Herr, bei Deinen Heiligen in Ewigkeit: denn Du bist mild. Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen. Amen.
 
Aus dem Messformular zur 1. Messe am Allerseelen-Tag (Offertorium und Communio), Schott-Messbuch


Weiteres zum Thema Allerseelen und Ablass:


Bild: Kreuzigungsgruppe auf dem Kevelaerer Friedhof bei den Priestergräbern

Samstag, 1. November 2014

Unsere Freude auf Erden - Unsere Freunde im Himmel


Am 1. November feiert die heilige Mutter Kirche das Fest aller Heiligen. Ihre Zahl ist so groß, dass die Tage mehrerer Jahre nicht ausreichen, um jedem einzelnen Glaubenszeugen einen Gedenktag zu widmen. Auch sind viele derer, die bereits in der Anschauung Gottes sind, der Welt verborgen geblieben und unbekannt. So beschloss die Kirche, an einem Tag des Jahres ein Fest zu Ehren aller Heiligen zu begehen.

"Im Morgenland feierte man schon im 4. Jahrhundert am Sonntag nach Pfingsten ein eigenes Fest zu Ehren aller Heiligen. Als Papst Bonifatius IV. am 13. Mai 609 oder 610 das zum Andenken an Kaiser Augustus erbaute Pantheon zu einer Kirche weihte zu Ehren der Mutter Gottes und aller hll. Martyrer, kam das Allerheiligenfest auch im Abendland auf. Gregor IV. verlegte es auf den 1. November und führte es auf Bitten Ludwigs des Frommen 835 im Frankenreiche ein." (Quelle: Schott-Volksmessbuch)

An diesem Tage und acht Tage lang bis einschließlich dem 8. November gewährt die Kirche aus ihrem Gnadenschatz den Gläubigen, die dies wollen, täglich einen vollkommenen - oder, je nach Disposition einen Teil-Ablass, den die Gläubigen einem Verstorbenen, der sich noch im Läuterungszustand (Fegefeuer) befindet, zuwenden können.


Alle Informationen rund um den Ablass findet man hier in einer Linkliste.


Frohlocken lasset uns alle im Herrn 
bei der Feier des Festtages zu Ehren aller Heiligen!
Ob ihres Festes frohlocken die Engel 
und jubeln das Lob des Gottessohnes!

Jubelt, ihr Gerechten, im Herrn;
denn Gotteslob ist Pflicht des Guten!

(Introitus zum Fest Allerheiligen)




Bild: Rom; Kuppel und Kuppelöffnung der Kirche Santa Maria ad Martyres (auch Santa Maria Rotonda), dem ursprünglichen Pantheon

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Allerseelen-Ablass

Alle Jahre wieder schüttet die Kirche großzügig aus ihrem Gnadenschatz aus:

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener (oder unvollkommener) Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.


Novembertrost:


Linkliste zum Thema "Ablass"


eigenes Foto: Grabesengel auf dem Alten Friedhof in Freiburg /Br.

Sonntag, 14. April 2013

Papst Franziskus in St. Paul vor den Mauern



Verschiedene Fernsehsender übertragen die heilige Messe mit Papst Franziskus zur Inbesitznahme der päpstlichen Basilika St. Paul vor den Mauern Roms live. In der Kirche befindet sich das Grab des Völkerapostel Paulus, an dem der Heilige Vater heute beten wird. Beginn der Messfeier ist um 17:30 Uhr. 

Radio Vatikan: ab 17:20 Uhr Livestream 

EWTN: 17:30 - 19:30 Uhr Livestream


Messformular zum Mitlesen: bitte hier klicken!

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Die Gläubigen, die an der Hl. Messe in St. Paul vor den Mauern teilnehmen (auch die, die sich vor den Bildschirmen mit der feiernden Gemeinde vereinen) können unter den üblichen Bedingungen einen vollkommenen Ablass oder, je nach Disposition, einen Teilablass (*Info s. unten) erlangen.

Die üblichen Bedingungen zum Empfang eines Ablasses sind:

1. sakramentale Beichte
2. aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
3. Empfang der hl. Kommunion
4. Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Credo", "Vater unser" und "Ehre sei...")

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Hier noch ein interessantes Portrait der Basilika und der in ihr beherbergten Benediktiner-Gemeinschaft. Dort ist im Interview u.a. der Abt der Kommunität, der Engländer P. Edmund Power O.S.B., zu sehen, der heute zusammen mit drei weiteren Geistlichen mit dem Heiligen Vater konzelebrieren wird:



Freitag, 2. November 2012

Ablass zu Allerseelen

Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 992 CICff) fünf  grundsätzliche Voraussetzungen für die  Erlangung von Ablässen:

Wer einen Ablass gewinnen will
  • muss getaufter Christ sein
  • er darf nicht exkommuniziert sein
  • er muss sich im Stand der Gnade befinden (d.h. keine schwere Sünde begangen haben die noch nicht gebeichtet wurde)
  • er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen
  • er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen (s. u.) in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener (oder unvollkommener) Ablass für die Verstorbenen  gewonnen werden.

Die üblichen Bestimmungen sind:
  • Beichte (innerhalb eines Zeitraumes von 20 Tagen vor oder nach dem Tag des Ablasses)
  • entschlossene Abkehr von jeder Sünde (fester Vorsatz)
  • Kommunionempfang (jeweils ein Kommunionempfang je Ablass)
  • Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Vater unser", "Ave Maria", "Gloria Patri")
Diese Bedingungen können (im Falle des Allerseelen-Ablasses) mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden.

Außerdem ist für den Allerseelen-Ablass erforderlich:

1.) am Allerseelentag (2. November, einschließlich 1. November ab 12 Uhr):
Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle
Beten des "Vater unser" und Glaubensbekenntnis
(in privaten Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen)
oder

2.) vom 1. bis zum 8. November:
Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen

Der Allerseelen-Ablass kann ausschließlich den Verstorbenen (also nicht sich selbst oder anderen noch lebenden Personen) zugewendet werden.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es möglich, einen Teilablass für die Verstorbenen zu erlangen. (Ein solcher Teilablass kann in diesen und an allen Tagen des Jahres durch einen Friedhofsbesuch gewonnen werden.)


Weiteres zum Thema: 

Freitag, 26. Oktober 2012

Dividendenausschüttung


Man kann es mit einer Dividendenausschüttung vergleichen: Zu besonderen Anlässen gewährt die Kirche durch die Apostolische Pönitentiarie den (Mit-)Gliedern der Kirche eine Gewinnausschüttung aus dem Kirchenschatz (vgl. KKK 1476) zu besonderen Konditionen.

Das "Jahr des Glaubens" ist solch ein besonderer Anlass. Um also durch solcherlei Zuwendungen der Kirche an ihre Mitglieder die Freude am Glauben und den Eifer im Streben nach Heiligkeit anzuregen und zu vermehren, hat die Apostolische Pönitentiarie folgendes Dekret (Dividenden-Ausschüttungsprocedere) herausgegeben, wobei die Annahme dieser Zuwendungen jedem freigestellt ist:


  APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE 

URBIS ET ORBIS 


Um das Geschenk besonderer heiliger Ablässe während des Jahres des Glaubens zu erlangen, sind besondere Frömmigkeitsübungen zu vollbringen 


Am fünfzigsten Jahrestag der feierlichen Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils, dem der selige Johannes XXIII. »als Hauptaufgabe übertrug, ein authentisches und aufrichtiges Bekenntnis ein und desselben Glaubens zu geben« (Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Fidei Depositum, 11. Okt. 1992: AAS 86 [1994] 113), hat Papst Benedikt XVI. den Beginn eines Jahres festgelegt, das in besonderer Weise dem Bekenntnis des wahren Glaubens und seiner richtigen Auslegung durch das Lesen oder, noch besser, durch frommes Meditieren der Konzilsdokumente und der Artikel des Katechismus der Katholischen Kirche gewidmet sein soll, der vom seligen Johannes Paul II. dreißig Jahre nach Konzilsbeginn mit der klaren Absicht herausgegeben worden war, »die Gläubigen anzuleiten, sich besser an ihn zu halten und seine Kenntnis und Anwendung zu fördern« (ebd., 114).

Bereits im Jahr des Herrn 1967 wurde vom Diener Gottes Paul VI., zum Gedächtnis an das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus vor tausendneunhundert Jahren, ein solches Jahr des Glaubens ausgerufen, zum feierlichen Zeugnis dafür, »daß es in der ganzen Kirche ein authentisches und aufrichtiges Bekenntnis ein und desselben Glaubens gebe«; zudem wollte er, daß dieser Glaube »einzeln und gemeinschaftlich, frei und bewußt, innerlich und äußerlich, demütig und freimütig« bekräftigt würde (Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Porta Fidei, 4).

In unserer Zeit tiefgreifender Veränderungen, denen die Menschheit ausgesetzt ist, will der Heilige Vater Benedikt XVI. mit der Anberaumung dieses zweiten Jahres des Glaubens das Volk Gottes, dessen universaler Hirt er ist, sowie die Mitbrüder im Bischofsamt auf dem ganzen Erdkreis einladen, sich »in dieser Zeit der geistlichen Gnade, die der Herr uns anbietet, dem Nachfolger Petri anzuschließen, um des kostbaren Geschenks des Glaubens zu gedenken« (ebd., Nr. 8). Zudem sollen alle Gläubigen »die Gelegenheit haben, den Glauben an den auferstandenen Herrn in unseren Kathedralen und in allen Kirchen der Welt, in unseren Häusern und bei unseren Familien zu bekennen, damit jeder das starke Bedürfnis verspürt, den unveränderlichen Glauben besser zu kennen und an die zukünftigen Generationen weiterzugeben. Die Ordensgemeinschaften sowie die Pfarrgemeinden und alle alten wie neuen kirchlichen Realitäten werden Gelegenheit finden, in diesem Jahr das Credo öffentlich zu bekennen« (ebd.). Zudem sollen alle Gläubigen, einzeln und in Gemeinschaft, dazu aufgerufen werden, offen vor den anderen in den jeweils besonderen Umständen des täglichen Lebens von ihrem Glauben Zeugnis zu geben: »Die Sozialnatur des Menschen erfordert, daß der Mensch innere Akte der Religion nach außen zum Ausdruck bringt, mit anderen in religiösen Dingen in Gemeinschaft steht und seine Religion gemeinschaftlich bekennt « (Erklärung Dignitatis humanae, 7. Dez. 1965, Nr. 3: AAS 58 [1966], 932).

Da es vor allem darum geht – soweit das auf Erden möglich ist –, die Heiligkeit des Lebens in höchstem Grad zu entfalten und somit die höchste Stufe der Reinheit der Seele zu erlangen, wird das große Geschenk der Ablässe, das die Kirche kraft der ihr von Christus übertragenen Macht allen anbietet, die mit der erforderten inneren Bereitschaft die für deren Erlangung verlangten besonderen Vorschriften erfüllen. »Durch den Ablaß teilt die Kirche«, so lehrte Paul VI., »indem sie von ihrer Macht als Dienerin der von Christus, dem Herrn, vollbrachten Erlösung Gebrauch macht, den Gläubigen die Teilhabe an dieser Fülle Christi in der Gemeinschaft der Heiligen mit, wobei sie sie in größtem Maße mit den Mitteln zur Erlangung des Heils ausstattet« (Apostol. Schreiben Apostolorum Limina, 23. Mai 1974: AAS 66 [1974] 289). So zeigt sich »der Schatz der Kirche«, dessen weiteres »Wachsen auch die Verdienste der seligen Muttergottes und aller Auserwählten, vom ersten bis zum letzten Gerechten, sind« (Clemens VI., Bulle Unigenitus Dei Filius, 27. Jan. 1343).

Die Apostolische Pönitentiarie, deren Aufgabe es ist, alles zu regeln, was die Gewährung und den Gebrauch von Ablässen betrifft, und Geist und Herz der Gläubigen zum richtigen Verständnis des Ablasses und zum frommen Verlangen nach seinem Empfang anzuregen, hat, vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung aufgefordert und unter sorgfältiger Beachtung der Note der Kongregation für die Glaubenslehre mit pastoralen Hinweisen für das Jahr des Glaubens, um das Geschenk der Ablässe während des Jahres des Glaubens zu erhalten, die folgenden Verfügungen festgelegt, die mit der Auffassung des Papstes in Einklang stehen, auf daß die Gläubigen stärker zum Kennenlernen und zur Liebe der Lehre der katholischen Kirche angeregt werden und deren reichste geistliche Früchte erlangen.

Während des ganzen Jahres des Glaubens, das für die Zeit vom 11. Oktober 2012 bis 24. November 2013 festgelegt wird, können alle einzelnen Gläubigen, wenn sie ihre Sünden wirklich bereut, gebührend gebeichtet, das Sakrament der Kommunion empfangen haben und nach Meinung des Heiligen Vaters beten, den vollkommenen Ablaß von der zeitlichen Strafe für ihre Sünden erlangen, der auch den Seelen der verstorbenen Gläubigen zugedacht werden kann:

a. jedesmal, wenn sie in einer beliebigen Kirche oder an einem anderen geeigneten Ort an wenigstens drei Predigten während der geistlichen Missionen oder an wenigstens drei Vorträgen über die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und über die Artikel des Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen;

b. jedesmal wenn sie als Pilger eine Päpstliche Basilika, eine christliche Katakombe, eine Kathedrale, einen vom Ortsbischof für das Jahr des Glaubens bestimmten heiligen Ort besuchen (darunter z.B. die sogenannten Basilicae minores und die der seligen Jungfrau Maria, den heiligen Aposteln und den heiligen Schutzpatronen geweihten Heiligtümer) und dort an einem Gottesdienst teilnehmen oder zumindest für eine bestimmte Zeit der Sammlung mit frommen Meditationen innehalten, das Beten des Vaterunser, des Glaubensbekenntnisses in einer zugelassenen Form, die Anrufungen an die selige Jungfrau Maria und gegebenenfalls der heiligen Apostel oder Schutzpatrone;

c. jedesmal wenn sie an den vom Ortsbischof für das Jahr des Glaubens festgelegten Tagen (zum Beispiel an den Herrenfesten, an den Festen der Jungfrau Maria, an den Festen der Heiligen Apostel und Schutzpatrone, am Fest Petri Stuhlfeier) an jedem geheiligten Ort an einer Eucharistiefeier oder an einem Stundengebet teilnehmen und das Glaubensbekenntnis in einer zugelassenen Form anfügen;

d. an einem während des Jahres des Glaubens frei gewählten Tag für den frommen Besuch der Taufkapelle oder eines anderen Ortes, an dem sie das Taufsakrament empfangen haben, wenn sie die Taufversprechen mit einer zugelassenen Formel erneuern. Die Diözesanbischöfe oder Eparchen und jene, die ihnen rechtlich gleichgestellt sind, werden an dem dafür am besten geeigneten Tag anläßlich der Hauptfeier (z.B. am 24. November 2013), dem Tag des Christkönigsfestes, mit dem das Jahr des Glaubens abgeschlossen werden wird, den Päpstlichen Segen erteilen können, zusammen mit dem vollkommenen Ablaß, der für alle Gläubigen erreichbar ist, die diesen Segen andächtig empfangen.

Die wirklich reumütigen Gläubigen, die aber aus schwerwiegenden Gründen nicht an den feierlichen Gottesdiensten teilnehmen können (wie vor allem die in den Klöstern in ständiger Klausur lebenden Nonnen, die Anachoreten und die Eremiten, die Alten, Kranken sowie auch diejenigen, die in Spitälern oder anderen Pflegestätten ständig Dienst für die Betreuung der Kranken leisten…), werden den vollen Ablaß zu denselben Bedingungen erhalten, wenn sie, vereint durch den Geist und den Gedanken an die anwesenden Gläubigen, besonders in den Augenblicken, in denen die Worte des Papstes oder der Diözesanbischöfe über Fernsehen und Radio übertragen werden, in ihrem Haus oder dort, wo die Behinderung sie festhält (zum Beispiel in der Kapelle des Klosters, des Krankenhauses, des Pflegeheimes, des Gefängnisses…), das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis in jeder zulässigen Form und andere den Zielsetzungen des Jahres des Glaubens entsprechende Gebete sprechen und auf diese Weise ihre Leiden oder das Ungemach ihres Lebens aufopfern.

Um den Zugang zum Bußsakrament und zur Erlangung der göttlichen Vergebung durch die Schlüsselgewalt pastoral zu erleichtern, werden die Ortsbischöfe dazu aufgefordert, den Kanonikern und den Priestern, die in den Kathedralen und in den für das Jahr des Glaubens bestimmten Kirchen den Gläubigen die Beichte abnehmen können, in begrenztem Maße die Möglichkeiten des Zugangs zum Forum internum zu gewähren, darunter für die Gläubigen der orientalischen Kirchen nach can. 728, § 2 des CCEO, und im Fall eines eventuellem Vorbehalts jene für can. 727, natürlich ausschließlich der in can. 728, § 1 betroffenen Fälle; für die Gläubigen der lateinischen Kirche gelten die Befugnisse nach CIC can. 508 § 1.

Die Bußkanoniker werden, nachdem sie die Gläubigen wegen der Schwere von Sünden, mit denen ein Vorbehalt oder ein Verweis verbunden ist, ermahnt haben, geeignete sakramentale Bußstrafen beschließen, um sie soweit als möglich zu einer festen Reue anzuhalten und ihnen, je nach Art der Fälle, die Wiedergutmachung eventueller Skandale und Schäden aufzuerlegen. Schließlich fordert die Pönitentiarie die Bischöfe als Träger des dreifachen Amtes des Lehrens, Leitens und Heiligens nachdrücklich dazu auf, dafür Sorge zu tragen, daß die für die Heiligung der Gläubigen hier vorgelegten Grundsätze und Verfügungen verständlich und mit besonderer Berücksichtigung der lokalen und kulturellen Umstände und Traditionen erklärt werden. Eine an das Wesen jedes Volkes angepaßte Katechese wird das Verlangen nach diesem kraft der Vermittlung der Kirche erlangten einzigartigen Geschenk klarer und mit größerer Lebendigkeit dem Verstand vorlegen und fester und tiefer in den Herzen verwurzeln können.

Das vorliegende Dekret hat nur für das Jahr des Glaubens Gültigkeit. Ungeachtet aller entgegenstehenden Bestimmungen.

Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 14. September 2012, Fest der Kreuzerhöhung.


Manuel Kard. Monteiro de Castro
Großpönitentiar
Msgr. Krzysztof Nykiel
Regent



Weiteres zum Thema:

Samstag, 4. August 2012

Ablassthesen


Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad

Bei dem alten Spielchen „Wer hat das gesagt?“ kann man Verwunderung erzeugen, wenn es gelingt, einen Ausspruch zu finden, den niemand mit der zitierten Person in Verbindung gebracht hätte. Versuchen wir es doch sogleich einmal! Von wem, verehrte Leserschaft, könnte wohl der folgende Satz stammen: „Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der sei verworfen und verflucht“? Vielleicht von den Vätern des Trienter Konzils? Vom Jesuitengründer Ignatius von Loyola? Oder von irgendeinem besonders scharfen, antiprotestantischen Inquisitor?

Jedenfalls muss das Zitat aus der ultrakatholischen Ecke stammen. Für evangelische Christen und ökumenisch ausgerichtete Katholiken stellt es ein wahres Ärgernis dar. Hatte nicht gerade die Lehre und Praxis des Ablasses dazu geführt, dass der Augustinermönch Martin Luther gegen die römische Hierarchie rebellierte und schließlich jener Bruch entstand, unter dem wir bis heute zu leiden haben? Folglich sollte man eine Aussage wie diese, welche die Gegner des Ablasses für verworfen und verflucht erklärt, am besten aus der Erinnerung vertilgen.

Doch damit ist unsere Frage noch nicht beantwortet, von wem denn der Satz stamme. Die genannten Vermutungen jedenfalls verfehlen allesamt die Wahrheit. Um es kurz zu machen: Es handelt sich bei dem Zitat um die 71. der berühmten 95 Thesen, die Martin Luther als „Magister der freien Künste und der heiligen Theologie sowie deren ordentlicher Professor“ im Jahr 1517 „aus Liebe zur Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen“ veröffentlichte. Die Thesen geben seine damalige Sicht der Fragen um Buße und Ablass wieder und sollten als Grundlage für eine Disputation, also ein wissenschaftliches Gespräch, dienen.

Für die meisten Menschen, die schon einmal etwas über den Ausbruch der Reformation gehört haben, dürfte diese Tatsache mehr als erstaunlich sein. Bisher hatten wir es uns vielleicht so vorgestellt: Der 35jährige Augustinermönch und theologische Doktor Martin Luther erhob sich, von heiligem Zorn über Predigten wie die des berühmt-berüchtigten Johann Tetzel („Sobald der Gülden im Becken klingt, im huy die Seel im Himmel springt!“) erfasst, gegen den unwürdigen Ablasshandel und schmetterte nicht nur diese Praxis, sondern zugleich auch das Papsttum und die ganze katholische Überlieferung nieder.

Nun aber müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es sich gar nicht so verhielt. Martin Luther wandte sich zunächst nicht gegen Rom, nicht einmal gegen den Ablass an sich, vielmehr wollte er diesen sogar gegen Missverständnisse und Missbräuche verteidigen! Die polemische 72. These, die besagt, „wer gegen die Zügellosigkeit und Frechheit der Worte der Ablassprediger“ auftrete, „der sei gesegnet“, wird durch die 91. These im kirchlichen Sinne gemildert: „Wenn der Ablass dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäss gepredigt würde, lösten sich alle Einwände ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht.“

Welches diese „Auffassung des Papstes“, sagen wir besser: die Lehre der katholischen Kirche war und ist, erfahren wir z.B. in ihrem Rechtsbuch: „Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.“ (Can. 992)

Gewiss fehlte Luther schon 1517 das rechte Verständnis dafür. Deshalb auch lesen sich seine Disputationsthesen mehr als Warnungen denn Empfehlungen: „Nur mit Vorsicht darf der apostolische Ablass gepredigt werden, damit das Volk nicht fälschlicherweise meint, er sei anderen guten Werken der Liebe vorzuziehen.“ (41. These) Dennoch kann von einem generellen Kampf gegen das Ablasswesen hier noch nicht die Rede sein.

Diese Tatsache ist vor allem da zu bedenken, wo auch Katholiken schon bei der bloßen Erwähnung des Worte „Ablass“ gereizt reagieren und das Verhältnis zu den evangelischen Christen sogleich gefährdet sehen, wenn der Papst einen solchen verkündet und gewährt. Von den Missbräuchen der Reformationszeit jedenfalls kann in unserer Zeit nicht mehr die Rede sein. Und folglich dürfen wir Katholiken uns freimütig auf Luther berufen und auch den Kritikern aus den eigenen Reihen seine Worte entgegenhalten: „Wenn der Ablass dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäß gepredigt würde, lösten sich alle Einwände ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht.“ Den anderen, eingangs zitierten Ausspruch freilich werden wir besser nicht aufsagen...

Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 

Bedingungen zur Gewinnung eines Ablasses

Am 2. August und dem darauffolgenden Sonntag (heute ab 12 Uhr mittags und am morgigen Tag) haben die Gläubigen die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass zu gewinnen. Der hl. Franz von Assisi erbat dieses Gnadengeschenk im Jahre 1216 vom damaligen Papst Honorius III. aus Anlass der Weihe des wiederer-richteten Portiuncula-Kapellchens bei Assisi.

Die von der Kirche aus dem Kirchenschatz gewährten und empfohlenen Ablässe sind für Gläubige eine Möglichkeit, ihr geistliches Leben zu intensivieren und oft auch Anlass, wieder ganz neu zu beginnen und von diesem Zeitpunkt an die Nachfolge Christi (noch) ernster zu nehmen.


Hier also noch einmal die Bedingungen, um den Ablass zu gewinnen:

Übliche Bedingungen:

1. Beichte
2. aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
3. Kommunionempfang
4. Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Credo" und "Vater unser")

Diese Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem 2. August erfüllt werden.
Für die Gewinnung des Portiuncula-Ablasses ist zusätzlich das Aufsuchen einer Pfarr- oder Bischofskirche am entsprechenden Tag und die Teilnahme an einem Gebet (z. B. hl. Messe, Andacht, sonstiges Gebet in Gemeinschaft) erforderlich.

Mittwoch, 1. August 2012

Ab heute 12 Uhr: Portiuncula-Ablass

Heute ab 12 Uhr und morgen, am 2. August, bzw. auch am darauffolgenden Sonntag kann der sogenannte Portiuncula-Ablass als vollkommener oder als Teil-Ablass gewonnen werden, indem der Gläubige eine Kirche aufsucht und dort in der Absicht, diesen Ablass gewinnen zu wollen, betet sowie die üblichen Bedingungen zur Erlangung eines Ablasses erfüllt.

Die üblichen Ablass-Bedingungen sind:
- Beichte
- aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
- Kommunionempfang
- Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters ("Credo" und "Vater unser")


Der heilige Franziskus hatte im Jahr 1216 dieses Gnadenprivileg von Papst Honorius III. anlässlich der Weihe der wiedererrichteten Portiuncula-Kapelle in Assisi erwirkt.



"Schließlich kann eine wertvolle Hilfe für die erneute Bewußtmachung der Beziehung zwischen Eucharistie und Versöhnung eine ausgeglichene und vertiefte Praxis des für sich selbst oder für die Verstorbenen gewonnenen Ablasses sein. Mit ihm erhält man „vor Gott den Nachlaß der zeitlichen Strafe für die Sünden, die – was die Schuld betrifft – schon vergeben sind.“(1)  Die Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, daß wir allein mit unseren Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und daß die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber hinaus verdeutlicht uns die Ablaß-Praxis, da sie außer der Lehre von den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der Gemeinschaft der Heiligen einschließt, „wie eng wir in Christus miteinander vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen nützen kann“. (2)  Da ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des Beichtsakramentes und der Kommunion vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der Umkehr und bei der Entdeckung der Zentralität der Eucharistie im christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen."

(1)  Paul VI., Apost. Konst. Indulgentiarum doctrina (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: AAS 59 (1967), 21.
(2)  Ebd., 9: AAS 59 (1967), 18-19.


Weiteres zum Thema Ablass: 
Ablass konkret (Indulgentiarum doctrina)

Donnerstag, 3. November 2011

Allerseelen-Ablass

Spät, aber noch nicht zu spät, möchte ich (wie es Elsa bereits getan hat) an die Möglichkeit erinnern, in der Zeit vom 1.-8.November den Allerseelen-Ablass als vollkommenen bzw. teilweisen Ablass zu erhalten.

Das besondere an diesem Ablass ist, dass man die so gewonnenen Gnaden ausschließlich den Verstorbenen, die sich noch im Fegefeuer, am Läuterungsort, befinden, zuwenden kann. Diese sind ja auf unser fürbittendes Gebet und Opfer angewiesen, da sie selbst für sich nichts mehr wirken können.

Die Kirche bietet uns zu bestimmten Zeiten oder zu besonderen Anlässen diese Gnadengeschenke aus ihrem Gnadenschatz an. Sie dienen auch dazu, unser geistliches Leben, unser Leben mit und in Gott, zu vertiefen.

Bei Elsa findet man dazu die genauen Bedingungen: HIER

s. auch: Ablass - wozu?

Freitag, 19. August 2011

Herzlich Willkommen!

Gerade habe ich erfahren, dass "Frischer Wind" in die Katholische Blogger - Blogliste (s.Liste 2) des freundlichen "Predigtgärtners" aufgenommen wurde. Dafür herzlichen Dank.

Das gibt mir Anlasss, alle neuen Leser und Vaganten herzlich willkommen zu heißen. 

Meine Aufgabe sehe ich ein Stück weit darin - abgesehen von meinem Anliegen, dass ich schon in meinem allerersten Post dieses Blogs beschrieben habe -  bereits Gesagtes bzw. Geschriebenes wieder in Erinnerung zu bringen. Vieles (oder alles?), was jetzt aktuell ist, war schon einmal Thema. Und die Menschen, die "damals" darüber geschrieben haben, haben das viel besser gemacht als ich das je könnte. Also lassen wir sie wieder zu Ehren kommen...

Allen Besuchern meines Blogs Gottes Segen!



Bei der Gelegenheit möchte ich mich bei Radio Maria Schweiz und Alumnus bedanken, die mich von Anfang an durch ihre Mitgliedschaft ermutigt haben sowie allen anderen, die meinen Blog bisher gelesen haben.
Dankend erwähnen möchte ich noch Stefan Kraus von Gutes aus Nazareth, der sich zuletzt auch mit dem Thema "Ablass" befasst hat. Dessen Hinweis auf die sehr gute Zusammenfassung von Karl Veitschegger Ablass – was ist das?" möchte ich nicht versäumen ergänzend zu verlinken.

Montag, 15. August 2011

Ablass aktuell

Die Kirche bietet den Teilnehmern am Weltjugendtag in Madrid (16.-21. August 2011) die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass der zeitlichen Sündenstrafen - unter den üblichen Bedingungen - zu erhalten. Ausführlich erklärt die Seite des WJT dieses Gnadengeschenk an die Gläubigen. Alle anderen Katholiken, die nicht in Madrid dabei sind, haben die Möglichkeit, durch einen Teilablass zumindest einen Teil der Sündenstrafen zu tilgen - ebenfalls unter den üblichen Bedingungen. Dafür sollen die Gläubigen - egal wo sie sind - dafür beten, dass der Heilige Geist in den Jugendlichen die Nächstenliebe erwecke und ihnen Kraft zur Glaubensverkündigung schenke.

Ablässe - das sei ja finsteres Mittelalter! meinen einige, die kein Verständnis für die Freiheit der Kirche haben. Freiheit, um aus dem Gnadenschatz der Kirche, dem sog. Thesaurus ecclesiae, auszuteilen. Warum diese Ablehnung, fragt man sich. Ist die Kirche nicht in der Lage, hat sie keine Vollmacht (mehr), Ablässe zu gewähren? Oder gibt es nach Auffassung dieser Stimmen keine Sündenstrafen mehr, die getilgt werden müssten? Oder gibt es erst garkeine Sünde mehr, die eine ungeordnete, schädliche Bindung an die Geschöpfe hinterlassen würde, die dann der Läuterung bedürfen würde (vgl. KKK 1472, Kompendium zum KKK, Nr. 312), denn nichts Unreines wird ins Himmelreich eingehen (Offb 21,27)? Hier gibt offensichtlich viel Unwissenheit und auch Missverständnisse.


In dem Büchlein "Die Ablassgebete der katholischen Kirche" schreibt Arnold Guillet:

Der Gnadenschatz der Kirche ist unerschöpflich, denn die Kirche wurde von Jesus Christus gestiftet, dem Sohn des lebendigen Gottes, der von sich gesagt hat: "Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf Erden."

Der oberste Verwalter des Gnadenschatzes der Kirche ist der Papst als Nachfolger des hl. Petrus, dem Christus die Schlüsselgewalt übergeben hat mit den Worten: "Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen. Dir will ich die Schlüssel des Himmelreiches geben. Was du binden wirst auf Erden, wird gebunden sein im Himmel und was du lösen wirst auf Erden wird gelöst sein im Himmel." (Mt 16,18). (...)

Die Lehre vom Ablass wurde von Papst Clemens VI. in der Bulle UNIGENITUS vom 27. Januar 1343 festgelegt. Clemens sagt: "Der Schatz der Erlösung ist dem heiligen Petrus , dem Inhaber der himmlischen Schlüsselgewalt, sowie seinen Nachfolgern auf Erden übergeben worden mit dem Auftrag, diesen Schatz zum Wohl der Gläubigen zu verteilen... besonders den Sündern, die ihre Vergehen bereut und bekannt haben, sei es zum vollständigen oder teilweisen Nachlass ihrer Sündenstrafen." (Ende des Zitats aus der Schrift von Guillet)

Nun, noch immer übertreten wir Menschen die Gebote Gottes (wer wollte das bestreiten?), wir sündigen und müssen deswegen früher oder später nicht nur unsere Schuld, sondern auch unsere Sündenstrafen abbüßen.
Noch immer ist die Kirche, der mystische Leib Christi, dazu bevollmächtigt, aus ihrem Gnadenschatz zum Wohl der Gläubigen auszuteilen. Und das nicht nur zu besonderen Anlässen, wie jetzt zum WJT, sondern auch ganz gewöhnlich im täglichen Leben: durch viele Handlungen, (kleine) Opfer und Gebete, für die die Kirche Ablässe gewährt (siehe  z.B. obengenanntes Buch von A.Guillet). Nur wissen viele Gläubige von diesen Angeboten der göttlichen Barmherzigkeit nichts oder zu wenig.

So erhält der Gläubige z.B. einen Teilablass, wenn er das Allerheiligste Altarsakrament zur Anbetung aufsucht.  Verweilt er mindestens eine halbe Stunde anbetend beim eucharistischen Herrn, so kann er - bei richtiger Disposition und immer unter den üblichen Vorraussetzungen (s. unten) - möglicherweise auch einen vollkommenen Ablass erhalten.

Ein weiteres Beispiel: Für das Rosenkranzgebet erhält man einen Vollablass, wenn es in einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, in der Familie, in einer religiösen Gemeinschaft oder einer Gebetsgemeinschaft verrichtet wird; ansonsten erhält man, so man will, einen Teilablass.

Ebenso gilt das für das Beten einer  Kreuzwegandacht und dem andächtigen Lesen oder Hören der Hl. Schrift für mindestens eine halbe Stunde. Am besten nimmt man sich schon morgens vor, dass man alle Ablässe, die man am jeweiligen Tag erhalten könnte, erhalten will.

Ablässe sind also sehr aktuell und zeitgemäß. Vielleicht sogar aktueller als im Mittelalter, da in unserem Alltag Gott nicht mehr so präsent ist wie damals. Ablässe sind wie die positive Verstärkung eines Lehrers oder die Motivation eines Coaches und wollen dem Gläubigen helfen, den Alltag zu heiligen und auf seinem Weg zu Gott mit größerer Liebe voranzugehen.



Linkliste zum Thema "Ablass"



Bild: Christus, Agnus Dei - Quelle der 7 Sakramente (Kevelaer)

Ablass konkret

Die Bedingungen um einen Ablass zu erhalten:

aus der Apostolischen Konstitution von Papst Paul VI.

N. 7. Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses sind die Verrichtung des mit dem Ablass versehenen Werkes und die Erfüllung folgender drei Bedingungen erforderlich: Sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters. Darüber hinaus ist das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine, auch lässliche Sünde erfordert.

Wenn eine derartige Bereitung nicht vollständig vorhanden ist oder die genannten Bedingungen, unbeschadet der Vorschrift der Norm 11 bezüglich der "Behinderten", nicht erfüllt werden, so gewinnt man nur einen Teilablass.

N. 8. Die drei Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem vorgeschriebenen Werk erfüllt werden. Es ist jedoch geziemend, die heilige Kommunion und das Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters auf denselben Tag wie das Werk zu legen.

N. 9. Es genügt die einmalige sakramentale Beichte, um mehrere vollkommene Ablässe zu empfangen. Einmalige eucharistische Kommunion und einmaliges Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters genügt jedoch nur zur Gewinnung eines einzigen vollkommenen Ablasses.

N. 10. Der Bedingung, nach der Meinung des Heiligen Vaters zu beten, wird voll genügt mit dem Beten eines Vaterunser und Gegrüßet seist du, Maria nach seiner Meinung; es ist jedoch dem einzelnen Gläubigen freigestellt, ein beliebiges anderes Gebet zu sprechen entsprechend seiner Frömmigkeit und Verehrung gegenüber dem Papst.


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Sonntag, 14. August 2011

Ablass - wozu?

"Paul VI. erklärte, dass die Kirche Ablässe nicht nur deshalb gewährt, um den Christgläubigen beim Abbüßen der Sündenstrafen zu helfen, sondern auch, um sie zu Werken der Frömmigkeit, Buße und Liebe anzuspornen, besonders zu solchen, die zum Wachstum im Glauben und zum Allgemeinwohl beitragen.

Wenn aber die Gläubigen Ablässe zum Beistand der Verstorbenen zuwenden, üben sie auf hervorragende Weise die Liebe. Und indem sie an die himmlischen Dinge denken, gestalten sie auch die irdischen besser." (Zenit)


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