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Samstag, 23. November 2013

Kirche und zivil Wiederverheiratete - Treue zum Herrn und Barmherzigkeit mit den Sündern

Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad 

Das Dokument mit dem sperrigen Titel „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“, veröffentlicht im Oktober 2013 vom Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg im Breisgau, erregt Aufsehen. Mit einem Mal ist die kirchliche Haltung zu einer moraltheologischen und disziplinären Frage in aller Munde. Sagen wir besser: die erhoffte neue Haltung; denn nach mehrheitlicher Meinung scheint in der vielbesprochenen Angelegenheit jetzt ein lehrmäßiger Wendepunkt gekommen zu sein. 

Es verwundert kaum, dass die „Handreichung“ in der breiten Öffentlichkeit begeisterte Zustimmung findet, bedenkt man den moralischen Zustand des Volkes und den Einfluss der Medien, die sogleich in die Siegesfanfaren geblasen haben: „Endlich lässt die katholische Kirche ihre rigorosen Moralvorstellungen fallen und passt sich der Zeit an!“

Erstaunlich hingegen sind die Reaktionen derjenigen Oberhirten und Theologen, die den Text kritisch bis ablehnend bewerten. Ihr verhaltener Vorwurf gegen den „Freiburger Vorstoß“ lautet, er presche eigenmächtig in einer Angelegenheit von weltkirchlicher Bedeutung vor, die nur gemeinsam unter Leitung des Papstes geregelt werden könne. 

Es ist zutreffend, dass die Vorgehensweise des Seelsorgeamtes nicht gerade von demütigem Gehorsam zeugt. Die Forderungen des Papiers betreffen immerhin die Sakramente der Ehe und der Eucharistie: Eine Zivilehe trotz eines schon bestehenden sakramentalen Ehebandes mit einem anderen Partner soll nun fallweise eine neue – nämlich positive – Wertung und sogar den kirchlichen Segen erhalten können; konsequenterweise will man den betroffenen Personen auch offiziell jenen Zugang zur heiligen Kommunion öffnen, den man ihnen inoffiziell schon lange gewährt. Wer nur ein wenig mit den Verfahrensweisen in der Kirche vertraut ist, versteht leicht, dass Entscheidungen solchen Gewichtes „Chefsache“ sind und bleiben müssen. Das aber wurde vom Seelsorgeamt Freiburg geflissentlich übersehen. Daher kann man mit vollem Recht die Anmaßung der „Handreichung“ rügen. 

Doch reicht denn solche Kritik auch schon aus? Geht es in Sachen Ehe und Kommunion tatsächlich nur um Kompetenzfragen? Vor einigen Jahrzehnten hätte jeder halbwegs unterrichtete Katholik Einspruch erhoben und die Auskunft erteilt, die uns die beauftragten Hirten und Lehrer heute schuldig bleiben: Das eigentliche Problem der ganzen Angelegenheit liegt in der Tatsache der Sünde, genauer der Todsünde. Denn nach Lehre der Kirche, die sich an Jesu Wort gebunden weiß (vgl. Mt 19,6), ist die sakramentale Ehe unauflöslich. Folglich stellt die Liebesgemeinschaft eines Verheirateten mit einem anderen Menschen als seinem Ehepartner einen Ehebruch dar; eine Verfehlung, die vom Empfang des Altarsakramentes ausschließt. Immer wurden auch auf diesen Fall die Worte des heiligen Paulus über den unwürdigen Genuss des Leibes und Blutes Christi angewandt, mit dem man sich das Gericht isst und trinkt (1 Kor 11,27 ff.)

Das Hindernis liegt demnach nicht in einem bloßen Kirchengebot, das sich je nach Bedürfnis der Menschen auch ändern ließe. Es liegt vielmehr in der schweren Sünde. Und die einzige Weise, dieses Hindernis zu beseitigen, ist die Vergebung Gottes. Sie wird im Sakrament der Busse allen denen geschenkt, die ihre Sünden aufrichtig bereuen und den festen Vorsatz haben, sie nicht mehr zu begehen. Hier also muss echte Hirtensorge ansetzen.

Mit dem Einfallsreichtum und der Findigkeit der Liebe sinnt sie nach, wie sie jedem einzelnen den Weg zur sakramentalen Vereinigung mit Jesus Christus bahnen kann, aber sie vergisst niemals, dass bei Personen im Stand schwerer Sünde die Bekehrung des Herzens unumgänglich, weil von der Sache her unbedingt erfordert, ist. Andernfalls würde die sakrilegische Kommunion gefördert, das Heiligste zur Entweihung freigegeben. 

Man wird einwenden, das sei zu pauschal argumentiert. Die Lebenswirklichkeit wiederverheiratet Geschiedener und die Frage ihrer persönlichen Schuld sehe oft sehr differenziert aus. Und tatsächlich kann jeder Seelsorger bestätigen, dass es sich zuweilen um Situationen von geradezu herzzerreißender Tragik handelt. Dennoch und gerade deswegen ist es höchst notwendig, an den bleibenden Grundsätzen festzuhalten, um sie mit Weisheit und Liebe auf den einzelnen Fall anzuwenden. Nur so kann man ihm wahrhaft gerecht werden.

Bekanntlich hat die Kirche im 16. Jahrhundert die Unauflöslichkeit der Ehe für so wichtig erachtet, dass sie lieber ein ganzes Land – England mit seinem ehebrecherischen König Heinrich VIII. – verlor, als in dieser Sache nachzugeben. Und heute sollte sie ihre Festigkeit aufgeben? Das kann die Kirche weder im Alleingang einiger Seelsorgeamtsfunktionäre noch unter Führung von Papst und Bischöfen tun. Die Treue zum Herrn, die Barmherzigkeit mit den Sündern und ihre eigene Ehre als Braut Christi verbieten es. 



Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 
- Bild: Barmherziges Herz Jesu; Gebetszettelchen aus dem Jahre 1901




Foto: eigenes Bild

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Die sakramentale Ordnung der Kirche ist ein Werk göttlicher Barmherzigkeit

Ein (...) Vorschlag für die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten plädiert mit dem Argument der Barmherzigkeit. Da Jesus sich selbst mit den Notleidenden solidarisiert und ihnen seine erbarmende Liebe geschenkt habe, sei die Barmherzigkeit ein besonderes Zeichen wahrer Nachfolge.

Dies ist richtig, greift aber als sakramententheologisches Argument zu kurz. Denn die ganze sakramentale Ordnung ist ein Werk göttlicher Barmherzigkeit und kann nicht mit Berufung auf dieselbe aufgehoben werden. Durch die sachlich falsche Berufung auf die Barmherzigkeit besteht zudem die Gefahr einer Banalisierung des Gottesbildes, wonach Gott nichts anderes vermag, als zu verzeihen.

Zum Geheimnis Gottes gehören neben der Barmherzigkeit auch seine Heiligkeit und Gerechtigkeit. Wenn man diese Eigenschaften Gottes unterschlägt und die Sünde nicht ernst nimmt, kann man den Menschen letztlich auch nicht seine Barmherzigkeit vermitteln. Jesus begegnete der Ehebrecherin mit großem Erbarmen, sagte ihr aber auch: „Geh und sündige von jetzt an nicht mehr“ (Joh 8, 11). Die Barmherzigkeit Gottes ist keine Dispens von den Geboten Gottes und den Weisungen der Kirche. Sie verleiht vielmehr die Kraft der Gnade zu ihrer Erfüllung, zum Wiederaufstehen nach dem Fall und zu einem Leben in Vollkommenheit nach dem Bild des himmlischen Vaters.





Montag, 5. August 2013

Abt Martin Werlen von Einsiedeln: Es gibt nur eine Kirche - und die ist katholisch!


Recht hat er! Wenigstens in diesem Punkt. Und dennoch vertritt er eine Irrlehre...

Und auch wenn er in der SonntagsZeitung vom 04. August 2013 schreibt: "(...) von Kirchen im Plural sollten wir konsequent nur mehr sprechen, wenn wir die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche meinen" entspricht das dem, was die Kirche lehrt (nämlich die sog. Teil- oder Ortskirchen der römisch-katholischen Kirche). Allerdings fangen hier schon Zweideutigkeiten an, denn er meint damit nicht (nur) die Teil- oder Ortskirchen, sondern auch die Gemeinschaften anderer christlicher Bekenntnisse... Das widerspricht der katholischen Lehre (s. u.).

Völlig korrekt, wenn er schreibt:
"Paulus prägte das Bild: Kirche ist Leib Christi. Damit wird klar, warum es nicht mehrere Kirchen geben kann. Es gibt nur eine Kirche, wie es nur einen Leib Christi gibt. Und diese Kirche ist katholisch - der Begriff leitet sich vom Griechischen ab und bedeutet ursprünglich 'allumfassend'."
Recht hat er aber auch, wenn er mit dem II. Vatikanischen Konzil feststellt, dass die Spaltung der Kirche und das Gehen eigener Wege dem Willen Christi widerspricht und ein Ärgernis für die Welt und ein Schaden für die heilige Sache ist (vgl. Dekret "Ut redintegratio", Vorwort).

Schwieriger, um nicht zu sagen: falsch, wird es, wenn der Abt von Einsiedeln behauptet, dass die römisch-katholische Kirche Konfession lediglich eine der unzähligen Abspaltungen von der einen Kirche Jesu Christi sei. Tatsächlich: er behauptet, die heilige Mutter Kirche sei überhaupt keine Kirche, sondern nur eine von vielen "Konfessionen", die alle gemeinsam "das Profil der einen Kirche" suchen würden. Werlen geht hier den umgekehrten Weg als die, die gleich allen Konfessionen ein "Kirche-Sein" zusprechen. Sagen jene, die (römisch-) katholische Kirche ist eine unter vielen anderen Kirchen - ohne Alleinstellungsmerkmal - so bestreitet Werlen für alle christlichen Glaubensge-meinschaften, einschließlich der (römisch-) katholischen, wirklich die im Glaubensbekenntnis genannte Kirche zu sein.

Sehr befremdlich sein Aufruf an die Gläubigen, auch die katholische Kirche nicht mehr Kirche zu nennen, weil auch sie angeblich das "Profil der einen Kirche" suchen müsse:
"Wir alle - zu welcher Konfession auch immer wir gehören - müssen heute miteinander das Profil der einen Kirche suchen. Dafür müssen wir alle immer neu reformiert werden. Tragen wir zu dieser unaufschiebbaren Aufgabe bei, indem wir nicht mehr von Kirche schreiben und sprechen, wenn wir eine Konfession meinen!"

Richtig ist, dass es "zur Trennung recht großer Gemeinschaften von der vollen Gemeinschaft der katholischen Kirche [kam], oft nicht ohne Schuld der Menschen auf beiden Seiten". "Wer an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche". Die "katholische Kirche betrachtet sie (Anm.die Getrennten) als Brüder". Die Überwindung der nicht-katholischen Merkmale, die der vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche entgegenstehen und die Rückkehr zur Einheit im Glauben ist das Ziel der "Ökumenischen Bewegung". (vgl UR 3)

Werlen kann sich mit seiner These, es gebe keine Kirchen außer "der einen" (offenbar noch nicht real existierenden) Kirche, deren Profil von allen "Konfessionen", darunter auch der, die sich zur Zeit (römisch-) "katholische Kirche" nenne, gesucht werde, weder auf das II. Vatikanische Konzil, noch auf die Tradition der Kirche und ihr Lehramt berufen. Vielmehr ist seine Behauptung eine irrige Lehre, der in zahlreichen Dokumenten des Lehramtes ausdrücklich widersprochen wird.

Aber hören wir dazu noch Erzbischof Guido Pozzo, der vor wenigen Tagen wieder zum Sekretär der unter der Glaubenskongregation stehenden Kommission "Ecclesia Dei" enannt wurde (aus einem Vortrag aus dem Jahre 2010):
5. Um eine authentische Interpretation des Konzils auf der Linie einer Entwicklung in der wesentlichen Kontinuität mit der traditionellen Lehre der Kirche wiederzugewinnen, ist es notwendig zu unterstreichen, daß die Elemente der „Heiligung und der Wahrheit“, die die anderen Kirchen oder Gemeinschaften mit der katholischen Kirche gemeinsam haben, zusammen die Basis für die gegenseitige kirchliche Gemeinschaft und das Fundament bilden, das diese Kirche beziehungsweise Gemeinschaften in wahrhafter, authentischer und wirklicher Weise charakterisiert.

Es wäre dennoch für die Vollständigkeit notwendig hinzuzufügen, daß, insofern jene etwas zu eigen haben, das nicht von der katholischen Kirche geteilt wird und das so diese Gemeinschaften von ihr trennt, diese Gemeinschaften als Nicht-Kirche kennzeichnet. Jene also sind „Werkzeuge des Heils“ (UR 3) für jenen Teil, den sie mit der katholischen Kirche gemeinsam haben und ihre Gläubigen können das Heil erlangen, indem sie diesem gemeinsamen Teil folgen; für jenen Teil jedoch, der der katholischen Kirche fremd oder ihr entgegengesetzt ist, sind sie nicht Werkzeuge des Heils (außer es handelt sich um das unüberwindbar irrende Gewissen; in diesem Fall ist ihr Irrtum nicht ihnen zuzuschreiben, obgleich man dennoch das Gewissen als irrend bezeichnen muß) [vgl. z. B. das Faktum der Weihe von Frauen zum Priestertum oder Episkopat oder die Weihe von homosexuellen Personen in gewissen anglikanischen oder altkatholischen Gemeinschaften].

6. Das II. Vaticanum lehrt, daß alle Getauften als solche in Christus eingegliedert sind (UR 3), aber zugleich stellt es fest, daß man nur von einer aliqua communio, etsi non perfecta, zwischen den an Christus glaubenden und getauften Nicht-Katholiken einerseits und der katholischen Kirche andererseits sprechen könne (UR 3).

Die Taufe begründet das sakramentale Band der Einheit der Glaubenden in Christus. Dennoch ist sie per se sozusagen nur der Beginn und Anfang, weil die Taufe innerlich danach strebt, das ganze Leben in Christus zu erlangen. Deshalb ist die Taufe auf das unversehrte Bekenntnis des Glaubens hingeordnet, auf die vollständige Gemeinschaft in der von Christus gewollten Institution des Heils, die die Kirche ist, und schließlich auf die vollständige Einfügung in die eucharistische Gemeinschaft (UR 22).

Es ist also evident, daß die Zugehörigkeit zur Kirche nicht vollständig bewahrt sein kann, wenn das Leben der Taufe ein objektiv defektes und verfälschtes sakramentales und doktrinelles Gefolge hat. Eine Kirche ist im vollen Sinne nur da auszumachen, wo sich die notwendigen und unverzichtbaren „heiligen“ Elemente vereint finden, die sie als Kirche begründen: Die apostolische Sukzession (die die Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri einschließt), die Sakramente, die Heilige Schrift. Wenn eines dieser Elemente fehlt oder mangelhaft vorhanden ist, wird die kirchliche Wirklichkeit in Proportion zum entsprechenden Mangel verfälscht.
Insbesondere kann der Begriff „Kirche“ legitim auf die getrennten Ostkirchen angewandt werden, hingegen nicht auf die Gemeinschaften, die aus der Reformation hervorgegangen sind, weil bei jenen das Fehlen der apostolischen Sukzession und der Verlust des größten Teils der Sakramente und speziell der Eucharistie, einen wesentlichen Teil ihrer Kirchlichkeit verwunden und schwächen (cf. Dominus Iesus, 16 e 17).


Man vergleiche die Behauptung des Einsiedelner Abtes Martin Werlen mit den Ausführungen des kirchlichen Lehramtes in den Dokumenten der Kongregation für die Glaubenslehre:

Siehe auch:

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Die einzige Kirche Christi

Eine einzige ist die Kirche, »die unser Heiland nach seiner Auferstehung der Hirtensorge Petri übertragen hat (vgl. Joh 21, 17), in der er ihm und den anderen Aposteln ihre Ausbreitung und Leitung anvertraute (vgl. Mt 18, 18 ff.) und sie für immer zur Säule und zum Halt der Wahrheit machte (vgl. 1 Tim 3, 15)«.

Diese Kirche Christi, »in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird«.3 Diese Erklärung des II. Vatikanischen Konzils wird vom selben Konzil durch die Worte erläutert, nach denen man »nur... durch die katholische Kirche Christi, die das allgemeine Mittel des Heiles ist, Zutritt zu der ganzen Fülle der Heilsmittel haben kann«4 und daß dieselbe katholische Kirche »mit dem ganzen Reichtum der von Gott geoffenbarten Wahrheit und der Gnadenmittel beschenkt ist«,5 mit dem Christus die messianische Gemeinde ausstatten wollte.

Das schließt nicht aus, daß sie während ihrer irdischen Pilgerschaft »Sünder in ihrem eigenen Schoße umfaßt. Sie ist zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig«.6 Ferner sind »außerhalb ihres Gefüges«, namentlich in den Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, »vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen«.7

Aus diesem Grund »müssen die Katholiken die wahrhaft christlichen Güter aus dem gemeinsamen Erbe, die sich bei den von uns getrennten Brüdern finden, mit Freude anerkennen und hochschätzen«.8 Sie sollen sich in gemeinsamem Bemühen um Läuterung und Erneuerung für die Wiederherstellung der Einheit aller Christen einsetzen,9 damit sich der Wille Christi erfüllt und die Trennung der Christen nicht weiter ein Hindernis für die Verkündigung des Evangeliums in der Welt darstellt.10

Dennoch müssen dieselben Katholiken bekennen, daß sie durch das Geschenk der göttlichen Gnade zu jener Kirche gehören, die Christus gegründet hat und die von den Nachfolgern Petri und der übrigen Apostel geleitet wird. Diese sind die Träger der unverfälschten, lebendigen und ursprünglichen Ordnung und Lehre der apostolischen Gemeinde, die das unvergängliche Erbe der Wahrheit und Heiligkeit darstellt.11

Darum ist es den Gläubigen nicht erlaubt, sich die Kirche Christi so vorzustellen, als ob sie nichts anderes sei als irgendeine Summe – geteilt zwar, aber doch noch irgendwie eins – von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften; noch steht es ihnen frei anzunehmen, daß die Kirche Christi heute nirgends mehr wirklich existiert, so daß sie nur noch als ein Ziel aufgefaßt werden kann, das alle Kirchen und Gemeinschaften zu suchen haben.


3 II. Vat. Konzil: Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 8; Constitutiones Decreta Declarationes, editio Secretariae Generalis, Typis Polyglottis Vaticanis, 1966, S. 104 f.
4 II. Vat. Konzil: Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. 3; Const. Decr. Decl., S. 250.
5 Ebd., Nr. 4; Const. Decr. Decl., S. 252.
6 II. Vat. Konzil: Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. 8; Const. Decr. Decl., S. 106.
7 Ebd.; Const. Decr. Decl., S. 105.
8 II. Vat. Konzil: Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. 4; Const. Decr. Decl, S. 253.
9 Vgl. ebd., Nr. 6-8; Const. Decr. Decl., S. 255-258.
10 Vgl. ebd., Nr. 1; Const. Decl. Decl., S. 243.
11 Vgl. Paul VI., Enzykl. Ecclesiam suam, AAS 56 (1964), S. 629.

aus: Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre "Mysterium Ecclesiae"



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