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Dienstag, 5. August 2014

Zur Erinnerung: Die außerordentlichen Aufgaben der gläubigen Laien

146. Das amtliche Priestertum kann in keiner Weise ersetzt werden. Wenn nämlich eine Gemeinschaft keinen Priester hat, fehlt ihr der Dienst der sakramentalen Funktion Christi, des Hauptes und Hirten, der wesentlich zum Leben der Gemeinschaft gehört.(1) Denn «Zelebrant, der in persona Christi das Sakrament der Eucharistie zu vollziehen vermag, ist nur der gültig geweihte Priester».(2)

147. Wo es aber eine Notlage der Kirche erfordert, können, falls geistliche Amtsträger fehlen, christgläubige Laien nach Maßgabe des Rechts gewisse liturgische Aufgaben erfüllen.(3) Diese Gläubigen werden gerufen und beauftragt, bestimmte Aufgaben von größerer oder kleinerer Bedeutung, gestärkt durch die Gnade des Herrn, zu verrichten. Schon viele christgläubige Laien haben diesen Dienst hingebungsvoll erfüllt und erfüllen ihn weiterhin, vor allem in den Missionsgebieten, dort wo die Kirche noch wenig verwurzelt ist oder wo sie sich in Situationen der Verfolgung befindet,(4) aber auch in anderen Gebieten, die vom Mangel an Priestern und Diakonen betroffen sind.

148. Von besonderer Bedeutung ist die Einrichtung der Katechisten, die mit großem Einsatz einen einzigartigen und unbedingt notwendigen Beitrag zur Ausbreitung des Glaubens und der Kirche geleistet haben und leisten.(5)

149. In einigen Diözesen antiker Evangelisierung sind in jüngster Zeit christgläubige Laien zu sogenannten «Pastoralassistenten» beauftragt worden, unter denen sehr viele zweifellos dem Wohl der Kirche dienen, indem sie die pastorale Tätigkeit des Bischofs, der Priester und der Diakone unterstützen. Man soll sich jedoch davor hüten, das Profil dieser Aufgabe zu sehr der Gestalt des pastoralen Dienstes der Kleriker anzugleichen. Es ist deshalb dafür Sorge zu tragen, daß die «Pastoralassistenten» sich nicht die Aufgaben aneignen, die zum eigentlichen Dienst der geistlichen Amtsträger gehören.

150. Die Tätigkeit des Pastoralassistenten soll darauf ausgerichtet sein, den Dienst der Priester und der Diakone zu unterstützen, Berufungen zum Priestertum und zum Diakonat zu wecken und die christgläubigen Laien nach Maßgabe des Rechts in jeder Gemeinschaft auf die vielfältigen liturgischen Aufgaben gemäß der Vielfalt der Charismen gewissenhaft vorzubereiten.

151. Nur im Fall einer echten Notlage darf in der Feier der Liturgie auf die Hilfe außerordentlicher Diener zurückgegriffen werden. Diese Hilfe ist nämlich nicht vorgesehen, um eine vollere Teilnahme der Laien zu gewähren, sondern sie ist von ihrem Wesen her eine ergänzende und vorläufige Hilfe.(6) Wo man also wegen einer Notlage auf die Aufgaben außerordentlicher Diener zurückgreift, soll man die besonderen, beharrlichen Bitten vermehren, daß der Herr bald einen Priester zum Dienst in der Gemeinde sende und reichlich Berufungen zu den heiligen Weihen wecke.(7)

152. Diese nur ergänzenden Aufgaben dürfen aber nicht zum Anlaß einer Verfälschung des priesterlichen Dienstamtes werden, so daß die Priester die heilige Messe für das ihnen anvertraute Volk, den Einsatz für die Kranken und die Sorge, Kinder zu taufen, den Eheschließungen zu assistieren und christliche Beerdigungen zu halten, vernachlässigen; diese Aufgaben kommen nämlich in erster Linie den Priestern zu, denen die Diakone helfen. Daher darf es nicht geschehen, daß die Priester in den Pfarreien unterschiedslos die Aufgaben im pastoralen Dienst mit Diakonen oder Laien austauschen und so die Eigentümlichkeit jedes einzelnen durcheinanderbringen.

153. Außerdem ist es den Laien nicht erlaubt, Aufgaben oder Gewänder des Diakons oder des Priesters oder andere diesen ähnliche Gewänder zu übernehmen. 


(1) Vgl. Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Theologische Prinzipien, Nr. 3: AAS 89 (1997) 859.
(2) Codex Iuris Canonici, can. 900 § 1; vgl. IV. Ökum. Laterankonzil (11.-30. November 1215), Kap. 1: DS 802, Papst Klemens VI., Ep. ad Mekhitar, Catholicon Armeniorum Super quibusdam (29. September 1351): DS 1084; Ökum. Konzil v. Trient, Sessio XXIII (15. Juli 1563), Lehre und Kanones über das Sakrament der Weihe, Kap. 4: DS 1767-1770; Papst Pius XII., Enzykl. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 553.
(3) Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 230 § 3; Papst Johannes Paul II., Ansprache beim Symposium «über die Mitarbeit der Laien am pastoralen Dienst der Priester » (22. April 1994), Nr. 2: L'Osservatore Romano (23. April 1994); Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Vorwort: AAS 89 (1997) 852-856.
(4) Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Redemptoris missio, Nrn. 53-54: AAS 83 (1991) 300-302; Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Vorwort: AAS 89 (1997) 852-856.
(5) Vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Dekr. über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes (7. Dezember 1965), Nr. 17; Papst Johannes Paul II., Enzykl. Redemptoris missio, Nr. 73: AAS 83 (1991) 321.
(6)Vgl. Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 8 § 2: AAS 89 (1997) 872.
(7) Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 32: AAS 95 (2003) 455.


Instruktion "Redemptionis sacramentum" - über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie,
die einzuhalten und zu vermeiden sind - vom 25.03.2004



Was ist aus diesen Grundsätzen de facto geworden? 
Vgl. dazu:


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Dienstag, 24. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 36: Die Pfarrbeauftragten (2); Das Pastoralteam

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 36


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier (Die Pfarrbeauftragten)

III.  Die Unterbauung durch die progressistische Theologie

Die progressistische Theologie lieferte die pseudotheologische Unterbauung dieser neuen Stufe der anderen Hierarchie.

Der Münchner Dogmatiker Peter Neuner sieht hier "ein gemeindeleitendes Amt für Laien" geschaffen, dem nur die Leitung der Eucharistiefeier und die sakramentale Lossprechung fehlen (7). Dem kann nach ihm unschwer abgeholfen werden. Neuner plädiert denn auch dafür, die Pastoralreferenten in der "Gemeindeleitung" zu "ordinieren" (8).

Nach Ottmar Fuchs können und sollen Nichtgeweihte die Gemeindeleitung zur Gänze mit allen Rechten und Pflichten übernehmen (9). Er stellt sich die wünschenswerte Bestellung des Gemeindeleiters wie folgt vor. Dieser wird von unten, von der Gemeinde her beauftragt. "Die kirchliche Leitung" auf Dekanats- oder Diözesanebene "wird solche Beauftragung in der Regel gutheißen und ... bestätigen" (10). Die Vision eines künftigen Amtes von Fuchs bezieht sich auf Männer und Frauen, Verheiratete und Unverheiratete; die bisherigen "Zulassungsbestimmungen" zum Amt sind lediglich disziplinär (11).


Die deutschen Bischöfe befassten sich mit dieser Angelegenheit in dem Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" (pdf). Leider geht ihm die wünschenswerte Klarheit ab. Wenn es darin heißt, alle Christen seien befähigt "zur Mitwirkung am Leitungsdienst" (I,1,1), so ist das schlicht falsch. Das Papier korrigiert sich denn auch bald selbst und sagt ganz richtig: "Der Dienst der Leitung der Gemeinde als sakramentale Repräsentation des Hirtenamtes Jesu Christi ist an die Weihe ... gebunden" (II,1,7). Einen anderen Leitungsdienst als den sakramental begründeten gibt es aber nicht. Es ist daher abwegig, eine neue hierarchische Leitungsstufe aus solchen zu schaffen, denen die sakramentale Weihe fehlt.

Auf das Zweite Vatikanische Konzil kann man sich dabei nicht berufen. Das Konzil spricht nirgends davon, dass Nichtgeweihte Leitungsaufgaben in der Kirche innehaben können (Lumen gentium Nr. 33; Apostolicam actuositatem Nr. 24). Wenn, wie das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" weiter erklärt, der Hirtendienst der Gemeindeleitung "unlösbar" mit der Leitung der Feier der Eucharistie verbunden ist (II,1,7), dann ergibt sich auch daraus, dass ein Nichtpriester nicht die Gemeindeleitung innehaben kann.

Die Terminologie des Papiers führt in die Irre, und dadurch wird die ganze Sache falsch. Seine Verfasser haben keine klaren Begriffe. So verstehen sie nicht, den Begrff "Leitung" zu definieren. Leitung ist nicht gleich Betätigung. Leiten besagt führen, anordnen, beaufsichtigen. Leitung haben besagt führende Überlegenheit, d. h. weisungsberechtigte Autorität über andere besitzen.

Mitarbeit ist etwas anderes als Leitung. Es ist falsch, wenn das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" nun die Verkündigung, den Gottesdienst und die Wohlfahrtspflege unter die Überschrift "Leitungsaufgaben" des Pfarrers subsumiert (III,3,1). Alle drei genannten Tätigkeiten sind zwar Aufgaben des Pfarrers, stellen aber als solche keine Leitung dar. Sie bedürfen der Leitung, sind aber selbst von der Leitung verschieden.

Das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" warnt schließlich davor, die hauptamtlichen Mitarbeiter einer Pfarrei "faktisch in die Rolle der Gemeindeleitung" zu drängen (III,5,4). Aber eben dies geschieht in der Limburger Ordnung und den Ordnungen, die ihr folgen. Hier werden die Laienfunktionäre geradezu von Amtes wegen in die Gemeindeleitung eingesetzt. Es ist keine Frage, dass damit eine neue hierarchische Stufe von Nichtgeweihten aufgebaut wird. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Bischof Lehmann bezeichnete das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" als "Zwischenbilanz", d.h. er rechnete damit, dass die Entwicklung auf Umstülpung der Kirchenverfassung weitergeht, und er ermutigte mit dieser Bezeichnung zu solchen weiteren Verkehrungen.


IV.  Das Pastoralteam

1.  Aufbau

a)  In der Diözese Speyer

Eine andere Weise, den Priesterstand einzuebnen und das Priesteramt zu nivellieren, besteht darin, ihn in ein "Pastoralteam" einzubinden.

Der Speyerer Diözesanpastoralplan führte das "Pastoralteam" ein. Es setzt sich zusammen aus dem Pfarrer oder an dessen Stelle aus einem Diakon oder Laien als Pastoralteamleiter, dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates, den Verantwortlichen für die drei Grunddienste (Katechese, Liturgie, Caritas), dem Kaplan, dem Ständigen Diakon, dem Pastoral- oder Gemeindereferenten. Dieses Gremium ist allzuständig. Nach diesem famosen Modell gehen die Grunddienste d. h. praktisch alles, was sich in einer Pfarrei tut, in die Hände der Verantwortlichen, d.h. gewöhnlich von Laien über.

Pastoralteamleiter in Pfarreien ohne Pfarrer ist in der Regel ein Laie. Ihm ist die komplette Seelsorge übertragen, soweit sie nicht an die Weihe gebunden ist. Er plant die gesamte Seelsorgearbeit in der Gemeinde und führt sie durch, wobei ihm die Verantwortlichen der Grunddienste zur Seite stehen.

Eine Aufgabenbeschreibung legt seine (Anm.: des Pastoralteamleiters) Kompetenz und seine Verantwortung fest. Er besitzt volle Handlungsverantwortung. Dem Pfarrer bleiben die Feier der Eucharistie und die Spendung der Sakramente. Er ist unmittelbarer Vorgesetzter des Pastoralteamleiters und nimmt die "Führungsverantwortung" wahr. Man fragt sich, was davon für ihn übrig bleibt. Offenbar das, was darauf folgt: "er leitet die regelmäßigen Dienstbesprechungen und trägt Sorge für die notwendige Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".

b)  In anderen Diözesen

Das Pastoralteam blieb keine Erfindung des Bistums Speyer. Auch in dem Papier "Pastorale Planung" für Mainz taucht das Pastoralteam auf, in dem Priester, Diakone und Laien Pfarreien "leiten" (Nr. 16). Das Konzept "Pfarreiengemeinschaft als Seelsorgeeinheit", das am 2. Februar 1997 in der Diözese Augsburg in Kraft gesetzt wurde, etabliert ebenfalls in den Pfarreiengemeinschaften ein "Seelsorgetam", das Beratungsgremium und Leitungsteam in einem ist (S. 21).


2. Beurteilung

In der Konstruktion des Pastoralteams wird das priesterliche Haupt der Gemeinde bis zur Unkenntlichkeit in Laienfunktionen eingebunden und nivelliert. Christus wird nicht repräsentiert durch ein Pastoralteam, sondern durch das priesterliche Haupt der Gemeinde. Der Priester ist nicht gleichberechtigtes Mitglid eines Teams; der Priester ist von Gott bestellter Hirt.

Verbindliche Beschlüsse fassen kann nur, wer die entsprechende Vollmacht besitzt. Geistliche Vollmacht besitzt nur ein Kollegium, dessen Mitglieder Träger solcher Vollmacht sind. Die laikalen Mitglieder des Pastoralteams besitzen keine Vollmacht, und damit hat auch das Pastoralteam keine kollektive Leitungsvollmacht. Die Leitungsbefugnis des Priesters breitet sich nicht auf die in dem Team befindlichen Nichtgeweihten aus.

Die Konstruktion des Pastoralteams erweist sich somit als grundsätzlich verfehlt. Damit wird wiederum gegen die Verfassung der Kirche verstoßen, die eben gerade nicht, was die seinshafte Grundlage für geistliche Vollmacht angeht, eine Gesellschaft von Gleichen ist.


( 7)   Herder Korrespondenz 49, 1995, 131
( 8)   Herder Korrespondenz 49, 1995, 131
( 9)   Fuchs, Ämter für eine Zukunft der Kirche 121
(10)  Fuchs, Das kirchliche Amt 86f
(11)  Fuchs, Das kirchliche Amt 85


Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen


Relevante Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz (DBK):
  • "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" vom 28. September 1995 (pdf)
  • Beschlüsse der Gemeinsamen Synode 1971-1975: "Die pastoralen Dienste in der Gemeinde" (pdf) und "Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" (pdf)
  • weitere Downloads zur "Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1971-1975" hier (bis ganz nach unten scrollen)

"Mentalitätswandel":

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Montag, 23. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 34: Die Pastoralreferenten (2)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 34


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



Fortsetzung von hier

IV.  Tätigkeit

Die Dienstordnung soll den Dienst der Pastoralreferenten regeln. Instruktiv ist ihre Umsetzung in die Praxis. Dabei fallen bestimmte Eigentümlichkeiten auf. 

Einmal ist die Zahl jener Pastoralreferenten hoch, die an Schreibtischen Platz nehmen, Telefone bedienen und Papiere versenden. Man sehe sich daraufhin einmal den Personalschematismus der Diözese Mainz an. Dort haben die beiden Weihbischöfe je einen Pastoralreferenten als Assistenten und der Generalvikar einen solchen als persönlichen Referenten. In den verschiedenen Abteilungen des Ordinariats ist eine beträchtliche Zahl von Pastoralreferenten beschäftigt, die teilweise den Rang eines Ordinariatsrates besitzen.

Auch in den Dekanaten hat man Pastoralreferenten untergebracht. Es erhebt sich die Frage: Was tut ein Pastoralreferent, der als Dekanatsreferent oder als Dekanatsjugendbeauftragter angestellt ist, den ganzen Tag? Einige hat man in den Pfarrverbänden angestellt. Pastoralreferenten werden auch im Schuldienst als Religionslehrer verwendet, und zwar ohne das anderswo erforderliche zweite (oder dritte) Fach. Weitere sind der Seelsorge in Krankenhäusern zugeteilt, in den Mainzer Universitätskliniken allein vier. Im ganzen muss man sagen: In der Diözese Mainz gibt es ein Heer von laikalen Mitarbeitern, seien es Pastoralreferenten oder Gemeinde-referenten.

Zu den beruflichen Aufgabenbereichen, die das Rahmenstatut für Pastoralreferenten (hier als pdf) nennt, sind einige Fragen angebracht. Wie gewinnt und begleitet ein Pastoralreferent, der ja keiner Gemeinde zugeordnet ist, ehrenamtliche Mitarbeiter? Was hat man sich unter "Mitwirkung bei der übergemeindlichen Koordination von Initiativen" vorzustellen? Wie macht ein Pastoralreferent Mitarbeiter fähig zu Glaubensgesprächen und Erwachsene zur religiösen Kindererziehung? 

Welchen Glauben trägt er vor in Glaubensseminaren, und wie legt er die Heilige Schrift aus in Bibelkreisen? Welcher Art ist seine Mitwirkung in der Ehe- und Familienpastoral? Wie fördert er missionarischen Dienst und Pastoral der Fernstehenden? In manchen Diözesen werden in großen Krankenhäusern Priester und Laien als gleichberechtigte "Seelsorger" nebeneinander gestellt. Wie vermag ein Nichtgeweihter gleichberechtigte Seelsorge mit einem Geweihten zu betreiben?

Die Tätigkeit vieler Pastoralreferenten weist schlimme Ausfallerscheinungen auf. Ich will einige von ihnen nennen. Die Verbildung, die sie in ihrer theologischen Ausbildung erfahren haben, wird sich unweigerlich auf ihren Dienst niederschlagen. Dass die Masse der Pastoralreferenten nicht oder nur sehr wenig tut, um die Menschen zum regelmäßigen würdigen Empfang des Bußsakramentes zu führen, ist offenkundig. Damit entfällt ein entscheidendes Element kirchlicher Seelsorge.

Es ist auch sehr zu fragen, ob die Pastoralreferenten bemüht sind, in den Gemeinden Priesterberufe zu wecken und zu fördern. Es steht zu fürchten, dass wegen des bei manchen tiefsitzenden Ressentiments gegen den Klerus weder das eine noch das andere geschieht.

(...) Für die Gewinnung der Abständigen und Abgefallenen geht von den Pastoralreferenten in der Regel kein Impuls aus. Nach dem Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" sollen die Diakone u. a. "helfen, die der Kirche Entfremdeten zu sammeln (II,2,4). Ich frage: Wo und wie oft und mit welchem Einsatz geschieht dies? Das Urteil des Erzbischofs Braun, die Pastoralreferenten leisteten einen "entscheidenden Beitrag für die Entwicklung zu einer mitsorgenden und missionarischen Kirche" (5), ist ein krasses Fehlurteil.

Erfahrene Seelsorger urteilen anders. Ein Mainzer Pfarrer schrieb: "Was machen die eigentlich, die vielen Hauptamtlichen in der Kirche? ... Die Fragen nach den Rechten aller Hauptamtlichen im kirchlichen Dienst sind bis ins letzte Detail ... geklärt. Die Fragen nach den Pflichten bleiben offen" (6). In keinem Fall sind sie mit den Pflichten  des Pfarrers zu vergleichen. Der Satz des Herrn Kronenberg (Anm.: damaliger Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, ZdK): "Je mehr die Laien in der Kirche Verantwortung tragen, um so mehr identifizieren sie sich auch mit der Kirche" (7) ist schlicht falsch. Gerade die laikalen Verantwortungsträger waren es, die das aufrührerische "Kirchenvolksbegehren" ermöglicht und getragen haben.


V.  Auswirkungen

a) Auf die Priester

Die erwähnte Einstellung vieler Pastoralreferenten und Gemeindereferenten hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Priester, mit denen sie zusammenarbeiten sollen.

Wegen der fehlenden Weihe stellt sich leicht ein Gefühl der Unterlegenheit gegenüber dem Priester ein. Dieses Unterlegenheitsgefühl wird dann ebenso leicht kompensiert durch Unwilligkeit, sich unterzuordnen. Die Priester bekommen in den Pastoralreferenten und Gemeindereferenten Mitarbeiter, denen häufig der entscheidende Wille zur Unterordnung unter den Priester fehlt. Die Fälle sind zahlreich, in denen Pastoralreferenten und Gemeindereferenten, bockig und eigensinnig, dem Priester beträchtliche Schwierigkeiten bereiten.

Sie nehmen eine Selbständigkeit in Anspruch, die mit einer gedeihlichen Leitung einer Pfarrei durch das priesterliche Haupt der Gemeinde nicht zu vereinbaren ist. Das Denken vieler Pastoralreferenten und Gemeindereferenten ist auf Besitzstandswahrung und Machterweiterung gerichtet. Ich selbst habe schwerwiegende und andauernde Konflikte zwischen Priestern, die noch um ihre Sendung wissen, und Laienfunktionären erlebt. Immerhin spricht das Papier der deutschen Bischöfe "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" von der "Berufsunzufriedenheit", von Aggressivität und von Depressionen bei vielen hauptamtlichen Laien (I,2,3).

Der Priester, der sich gegen die Anmaßung kirchlicher Laienfunktionäre zur Wehr setzt, gilt als nicht kooperationswillig; er riskiert eine Rüge der geistlichen Behörde oder gar seine Versetzung. Die Klagen der Priester, dass sie an ihrem Bischof keinen Halt haben und keine Unterstützung finden, wenn sie sich gegen Unwilligkeit und Selbstherrlichkeit von Laienmitarbeitern wenden, sind zu häufig, als dass sie allesamt unzutreffend sein könnten. Unter der Vorgabe, ein gedeihliches Miteinander schaffen zu wollen, werden Priester, die noch die richtige Vorstellung von Kirche haben, entweder gleichgeschaltet oder erledigt.

b) Auf die Laien

Die Anstellung zahlreicher hauptamtlicher Laienkräfte in der Seelsorge hat auch Auswirkungen auf die nichtamtlichen Gläubigen. Diese bekommen ein völlig verändertes Bild von der Kirche, das sich zunehmend protestantischen Verhältnissen nähert. Die hierarchische Struktur der Kirche und die sakramentale Weihe der Amtsträger treten immer mehr zurück und werden beiseite geschoben. Der Priester als der Repräsentant Christi und als der in der Vollmacht Christi handelnde Hirt gerät aus dem Blickfeld. Die Gläubigen gewöhnen sich an die laikalen Funktionäre. Das Bemühen um Priesterberufe nimmt weiter ab.

Dazu kommt Folgendes: In dem Maße, wie die Zahl der hauptamtlichen Laien in der Kirche wuchs, ging die Zahl der ehrenamtlich tätigen zurück. Die massenhafte Einstellung von Gemeindereferenten verdrängte systematisch die arbeits- und hilfswilligen Gläubigen in den Gemeinden. Heute werden Leute für die Dienste und Verrichtungen bezahlt, die in der vorkonziliaren Kirche unentgeltlich verrichtet wurden. So kommt man um das Urteil nicht herum: Das Heer der Hauptamtlichen stellt eine Gefahr für die Ehrenamtlichen und für die Charismatiker dar.


VI.  Der Titel "Seelsorger"

Bezeichnend für das Selbstbewusstsein und die Ambitionen der Pastoralreferenten und Gemeinereferenten ist die zunehmende Neigung, sich mit dem Namen von Seelsorgern und Seelsorgerinnen zu schmücken.

Diese Benennung ist neu. Die Seelsorge (cura animarum) war in der Kirche immer Sache des Klerus. Er konnte und sollte sich dabei helfen lassen von Nichtklerikern, und diese tragen dann den Namen von Seelsorgehelfern und -helferinnen. Damit war ihre unterstützende Funktion gegenüber dem Klerus bezeichnet.

Wenn dagegen jetzt die theologisch ausgebildeten Funktionäre den Ausdruck Seelsorger und Seelsorgerinnen für sich usurpieren, wird der wesentliche Unterschied von geweihten Trägern der Seelsorge und deren Helferkreis verwischt und in einer unzulässigen Äquivokation ein und dasselbe Wort für zwei grundlegend verschiedene Personenkreise verwendet. Damit wird nicht der Seelsorge, sondern dem Anspruchsdenken von theologisch ausgebildeten Laienfunktionären gedient.

Die Benennung ist sachlich unzutreffend. Denn der Begriff des Seelsorgers ist dadurch gekennzeichnet, dass er die Gesamtheit der Befugnisse und Dienste, welche die Seelsorge ausmachen, in sich schließt. Seelsorge ist Hirtendienst (c. 515 §1). Wie soll jemand Seelsorger sein, der nicht Hirte ist? Hirte kann man nur sein, wenn man dem Erzhirten Jesus Christus ontisch angeglichen ist. Deswegen muss der Begriff des Seelsorgers auf den Klerus beschränkt bleiben.

In der Diözese Augsburg erklärte der verstorbene Bischof Stimpfle, der Titel Seelsorger sei Priestern vorbehalten. Die Mitarbeit von Laien in der Seelsorge verleihe nicht das Recht, diesen Titel zu führen (8). Bei der Inanspruchnahme des Titels Seelsorger durch Nichtgeweihte ergibt sich die Merkwürdigkeit, dass dies duch dieselben Leute geschieht, die sonst an Stelle von Seelsorge lieber von "Gemeindearbeit" reden.

Es berührt auch eigenartig, dass in diesem Begriff die Seele wieder auftaucht, die ansonsten aus der Theologie und aus der Liturgie beinahe verschwunden ist. Trotz dieser Einwände ist vorauszusehen, dass sich dieser Titel durchsetzen wird. Die Bischöfe werden auch diesmal nachgeben. Für den Pastoralplan Speyer sind die Gemeinde- und Pastoralreferenten bereits "Seelsorger" (9).


(5)  Deutsche Tagespost Nr. 92 vom 3. August 1995 S. 6
(6)  Deutsche Tagespost Nr. 104 vom 29. August S. 9
(7)  Herder Korrespondenz 35, 1981, 134
(8)  Amtsblatt der Diözese Augsburg Nr. 7 vom 30. Mai 1984. Vgl. Ludwig Gschwind, Seelsorger - ein Allerweltsbegriff?: Klerusblatt 77, 1997, 87
(9)  Für die Seelsorge. Pastoralbeilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt für das Bistum Speyer Heft 1/ 1993 S. 23


Fortsetzung folgt 

Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 33: Die Pastoralreferenten (1)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 33


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier

§  10  Die Pastoralreferenten

I.  Entstehung und Beurteilung

1. Entstehung

In Deutschland gibt es seit etwa 30 (Anm.: in Deutschland seit 1971) den neuen Beruf des Pastoralassistenten bzw. -referenten. Diese neue Klasse spielt bei der Etablierung der anderen Hierarchie eine gewichtige Rolle. Auf das Zweite Vatikanische Konzil kann man sich dabei nicht berufen. Das Konzil hat nicht im Traum an das Heer von Pastoralassistenten und -referenten gedacht, das die deutschen Diözesen aus Kirchensteuermitteln unterhalten.

Der Grund seiner Entstehung ist in der Hauptsache der folgende: Viele Theologiestudierende wollten ursprünglich Priester werden. Aber die widrigen Umstände in der nachkonziliaren Kirche allgemein und an den theologischen Bildungsstätten im Besonderen haben sie um ihre Berufung gebracht. Nach der Beendigung ihres Theologiestudiums standen sie vor der Frage, wie es beruflich weitergehen sollte. Hätten sie einen nichttheologischen Beruf ergriffen, hätten sie dort als theologisch gebildete Laienapostel segensreich in der Welt wirken können. Doch zum Übergang in einen Beruf, in dem sie ihre bisher erworbenen Kenntnisse nicht hätten verwerten können, war die Mehrzahl nicht bereit.

Da kamen ihnen die deutschen Bischöfe zu Hilfe. Sie schufen den neuen Beruf des theologisch gebildeten Laien im Kirchendienst. Er wurde erstrangig in der Absicht ins Leben gerufen, für Theologiestudierende, die das Ziel des Priestertums aufgegeben hatten oder an den Zulassungsbedingungen für das Priestertum gescheitert waren, eine einträgliche Beschäftigung zu finden. Es ist statistisch erwiesen, dass zahlreiche Pastoralassistenten ursprünglich Priester werden wollten. (1). (A)

2. Beurteilung

Doch dieser Wechsel des Berufszieles ist vielen nicht gut bekommen. Wie so mancher von denen, die an der Hürde des Priestertums gescheitert waren, dem dienstlich übergeordneten Priester begegnen würde, ließ sich ahnen, und diese Ahnung hat nicht getrogen. Es gilt dies auch weithin für jene, die nach absolviertem Theologiestudium in Berufe der Erwachsenenbildung oder der Medienlandschaft übergegangen sind, sie arbeiten häufig in unkirchlichem oder kirchenfeindlichem Sinne.

Martin Kriele schreibt von vielen Theologiestudierenden, die ihr Ziel, Priester zu werden, aufgegeben haben, dass sie ihre "Aggressionen gegen die Kirche nach außen" tragen, dass sie das Ziel verfolgen, das Lehramt "ins Lächerliche zu ziehen", um damit "die christliche Lehre, die das Lehramt bewahrt und verkündigt, in ihrem Kern zu treffen" (2).

Die Einführung der Pastoralreferenten war die Eröffnung eines Weges, der eine Sackgasse darstellt. Sie hat dem Priestermangel nicht abgeholfen; sie hat ihn vermehrt. Statt zu überlegen, wie dem Priestermangel beizukommen ist, haben die Bischöfe einen (untauglichen) Ersatz für die fehlenden Priester geschaffen. Die Einführung der Pastoralreferenten und -referentinnen ist eine der vielen Fehlentscheidungen, die den deutschen Bischöfen anzulasten sind.

Die Pastoralreferenten mögen ein kirchlicher Beruf sein, ein geistlicher Beruf sind sie nicht. Dazu fehlt ihnen die Weihe oder das Gelübde bzw. Versprechen. Der Pastoralreferent ist eine Fehlkonstruktion.


II.  Ausbildung

Das Rahmenstatut und die Rahmenordnung für die Pastoralreferenten in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland stammen vom 10. März 1987. Dazu treten Statut und Ordnung der jeweiligen Diözese (3). (Anm.: Das Rahmenstatut vom 10. März 1987 wurde ersetzt durch die "Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen" vom 01. Oktober 2011, hier als pdf.)

Das von den deutschen Bischöfen erlassene Rahmenstatut ist ein phrasenreiches Dokument, das den Bezug zur Wirklichkeit verloren hat. Dieses Urteil gilt sowohl für die Ausbildung als auch für die Tätigkeit der Pstoralreferenten.

Die Pastoralreferenten absolvieren ein normales Theologiestudium an einer deutschen katholisch-theologischen Fakultät oder Hochschule. Es ist indes eine Illusion, zu meinen, sie seien allesamt gediegen für ihre Tätigkeit ausgebildet. Wer die Entwicklung der Theologenausbildung in den letzten 40 (Anm.: ca. 60) Jahren beobachtet hat, weiß, dass fortwährend weitere Abstriche gemacht und Erleichterungen gewährt wurden.

Diese angeblich so gut ausgebildeten Theologen wissen zwar über modernste Hypothesen der Schrifterklärung Bescheid, aber die Heilige Schrift selbst kennen sie zumeist nicht. Dazu kommt, das weitgehende Defizit an aszetischer und spiritueller Formung. Wer Disziplin und Frömmigkeit nicht spätestens im Priesterseminar gelernt hat, der lernt sie meist überhaupt nicht mehr. Man kann aber nicht einen anspruchsvollen kirchlichen Beruf ausüben, ohne gediegene und bewährte sittliche und religiöse Haltung.

Weiter ist die kirchliche Gesinnung bei nicht wenigen defizitär. Es fehlt ihnen ja die sakramentale Weihe, die sie unaufhebbar an Christus und die Kirche bindet. Der Mangel dieser ontischen Verwurzelung kann durch nichts wettgemacht werden. Daraus resultiert auch die weithin verbreitete Beamtenmentalität. In einem unkündbaren Verhältnis gesichert, versieht man seinen Job ohne den hohen persönlichen Einsatz, der vom Priester zu erwarten ist. (B)


III.  Die Dienstordnung

Fast alle Diözesen haben Dienstordnungen für Pastoralreferenten erlassen. Sie unterscheiden sich nicht grundsätzlich, doch in manchen Einzelheiten. ich erwähne im Folgenden die Dienstordnung der Diözese Eichstätt (4). Da wird sogleich hervorgehoben, dass die Pastoralreferenten "eigenverantwortlich" wirken. Offensichtlich kennt man die Empfindlichkeit dieser Damen und Herren, die allergisch gegen die Unterstellung unter einen Pfarrer sind. Nach dem Rahmenstatut für Pastoralreferenten ist ihre spezifische Aufgabe "die eigenverantwortliche Übernahme einzelner pastoraler Sachgebiete". Dementsprechend sollen sie nicht in Pfarreien, sondern nur in Pfarrverbänden oder größeren Seelsorgeeinheiten zum Einsatz kommen.

Die Dienstordnung für Eichstätt sieht den Einsatz von Pastoralreferenten auf der Ebene der Diözese, des Dekanates, des Pfarrverbandes oder einer anderen überpfarrlichen Seelsorgeeinheit vor. Die Beauftragung in einer Pfarrei kommt danach nicht in Frage.

Als ihr eigentliches Arbeitsfeld gilt die sogenannte kategoriale Seelsorge, die sich an Menschen in besonderen Bezügen wendet. Sie stehen "im Dienst der Evangelisierung der Gemeinden und der Gesellschaft". Evangelisierung heißt Gewinnung für die Heilsbotschaft Christi und Verwurzelung in derselben. Im Einzelnen werden ihnen als mögliche Aufgabenfelder alle jene zugewiesen, die früher Kapläne übernommen haben, die sie aber teilweise nur in verstümmelter Form bearbeiten können, weil ihnen die Weihe fehlt. Es ist auch die "Übernahme einzelner Aufgaben des kirchlichen Amtes" vogesehen. Dazu rechnet u. a. der Predigtdienst. Richtmaß der Dienstzeit des Pastoralreferenten ist die Wochenarbeitszeit, wie sie für den öffentlichen Dienst festgelegt ist. Er hat einen vollen freien Tag in der Woche und einen freien Samstag/ Sonntag im Monat.

Vom Pfarrer ist in der ganzen Dienstordnung nicht mit einem einzigen Wort die Rede. An mehreren Stellen erscheint mit dunklen Worten der "unmittelbare Dienstvorgesetzte". Nirgends wird gesagt, dass dies der Pfarrer sein könnte.


(1)  Herder Korrespondenz 51, 1997, 38
(2)  Martin Kriele, Anthroposophie und Kirche 134
(3)  z. B.: Statut und Ordnung für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Bistum Osnabrück vom 9. Juni 1992 (Pfarramtsblatt 65, 1992, 271-286)
(4)  Dienstordnung für Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen in der Diözese Eichstätt vom 1. Mai 1995 (Pfarramtsblatt 68, 308-314)

(A)  Anm.: hierzu s. auch: Beschluss der Gemeinsamen Synode z. B. unter 1.1.2
(B) Anm.: zu den selbstformulierten Perspektiven des Berufsbildes Pastoralreferent/-in siehe z. B. die "perspektivischen Überlegungen" des BV der PR in der Erzdiözese Köln (formuliert 2009). Dort heißt es z. B.:
unter Nr. 2: "... als „theologische Experten“ wollen wir auch teilhaben können an der Gesamtentwicklung der Pastoral im Erzbistum. Als Laien und theologische Fachmänner und Fachfrauen wollen wir unsere Kompetenzen einbringen können:- In der Verwaltung des Erzbistums – in der Leitung und inhaltlichen Arbeit von Abteilungen und Stabsstellen mit pastoralen Aufgaben- An besonderen Orten der Pastoral..."
"Wir setzen uns ein für eine klare und kooperative Leitung.- In der geistlichen Leitung, Begleitung und Weiterbildung von kirchlichen Gruppen und Gremien auf verschiedenen Ebenen-..."
unter Nr. 3: "Um als Pastoralreferentin – referent gut arbeiten zu können, brauchen wir Pfarrer, die unsere Charismen und Talente ernstnehmen und uns den Raum geben, eine Balance zwischen Aktion und Ruhe zu halten. Wir sind nicht allverfügbar." 
unter Nr. 4: Pastoralreferentinnen und –referenten sind aufgrund ihrer bischöflichen Beauftragung und ihrer Kompetenzen in verschiedenen Formen der Kooperation an der Leitung eines Seelsorgebereiches zu beteiligen. Entsprechend gemeinsam entwickelter inhaltlicher Schwerpunktsetzungen der Pastoral übernehmen sie verantwortliche, eigenständige Leitung in Teilbereichen. Diese ist durch Delegation übertragen.


Fortsetzung folgt



Mittwoch, 18. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 32: Die Gemeindreferenten

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 32


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier

§ 9  Die Gemeindereferenten

Bis vor ca. 40 (Anm.: nunmehr ca. 57) Jahren waren Hilfspriester, Vikare oder Kapläne genannt, die selbstverständlichen Gehilfen des Pfarreres bei der Ausübung der Seelsorge. An seiner Seite und unter seiner Anleitung wuchsen sie in die Aufgaben hinein, die sie einmal bei Übernahme eines Pfarramtes selbständig übernehmen sollten. 

In der nachkonziliaren Kirche finden sich auch noch Kapläne, aber sie sind selten geworden. An ihre Stelle haben die deutschen Bischöfe andere Personen gesetzt. Der Priestermangel, an dem die Bischöfe und die progressistischen und modernistischen Theologen die Hauptschuld tragen, war der Anlass, sich nach Hilfe für die verbliebenen Priester, vielleicht auch nach Ersatz für die Priester umzusehen. Es entstanden die neuen kirchlichen Berufe der Gemeinderferenten und Pastoralreferenten.


I.  Einrichtung und Berufsbild

Die Einrichtung der Gemeindereferenten konnte auf ältere Vorgänger wie die Seelsorgehelferinnen zurückgreifen. Die Ausbildung erfolgte vor dem Konzil in kirchlichen Seminarien. Danach wurde sie vielfach an kirchliche Fachhochschulen verlegt.

Heute werden die Gemeindereferenten in theologischen Fachschulen, Seminarien oder Fachhochschulen ausgebildet. Das Rahmenstatut und die Rahmenordnung für die Gemeindereferenten in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland stammt vom 10. März 1987. Danach sind Gemeindereferenten für den Dienst in den Gemeinden bestimmt. Sie sollen die kirchlichen Amtsträger - gemeint sind wohl die Priester - unterstützen. (Anm.: Das Rahmenstatut vom 10. März 1987 wurde ersetzt durch die "Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen" vom 01. Oktober 2011, hier als pdf.)

Die Gemeindereferenten sollen mitwirken bei den Grunddiensten der Gemeindepastoral und mit wenigstens einer besonderen Aufgabe selbständig betraut werden; bei der letzteren kommt ihnen "Eigenverantwortlichkeit" zu. Der Gemeindereferent kann zusätzlich auch zur Übernahme der einen oder anderen Aufgabe des kirchlichen Amtes herangezogen werden.

Die Einsatzebene der Gemeindereferenten ist normalerweise die Pfarrgemeinde. In der Regel soll dies eine mittlere oder größere Pfarrgemeinde sein. Dort sollen sie in Verkündigung, Gottesdienst und Diakonie tätig werden.

Die Satzung für die Gemeindereferenten sieht vor, dass sie einem für die Leitung verantwortlichen Priester unterstehen. Der verantwortliche Priester ist der unmittelbare Vorgesetzte des Gemeindereferenten. Dieser ist an dessen Weisung gebunden. Den Gemeindereferenten steht ein voller freier Tag in der Woche zu sowie ein freier Samstag und Sonntag im Monat.


II.  Beurteilung

Gegen die Mithilfe geeigneter und williger Leien in der Seelsorge des Pfarreres ist nichts einzuwenden. Unter den Gemeindereferenten waren und sind, sofern sie nicht während oder nach ihrer Ausbildung progressistisch verfremdet wurden, relativ viele gutwillige und diensteifrige Personen, denen an der Kirche und deren Wohlsein etwas liegt.

Doch höre ich immer wieder von Pfarrern, dass sie danach trachten, ihre wirklichen oder angeblichen Befugnisse möglichst auszuschöpfen oder auszudehnen. Ebenso wird geklagt, dass viele von der progressistischen Theologie stark beeindruckt und beeinflußt sind und danach ihre Tätigkeit ausrichten.

Die Gemeindereferenten stehen den Aufstellungen der kranken Theologie noch ungeschützter und hilfloser gegenüber als die Priester. Von der "qualifizierten Ausbildung" von Laien, die Theologie studiert haben, von der die deutschen Bischöfe in ihrem Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" sprechen (I1,4), halte ich wenig. In den meisten Fällen ist diese Ausbildung wenig gründlich, lückenhaft und verwirrend.

Zu den Tätigkeitsfeldern der Gemeindereferenten sind einige Fragen zu stellen. Man darf - wie bei jeder Beschreibung von Amtsaufgaben - nicht vergessen, dass die Kataloge erforderlicher oder erwünschter Tätigkeiten häufig lediglich auf dem Papier stehen. Die Wirklichkeit weist dagegen schwere Defizite auf. So wird den Gemeindereferenten u. a. die Aufgabe übertragen, Einzelgespräche zu führen und Hausbesuche zu machen. In welchen Pfarreien geschieht dies systematisch, konsequent und ausdauernd? Die Gemeindereferenten sollen Besuchsdienste, auch Krankenbesuchsdienst durchführen. Ich frage wiederum: In wievielen Pfarreien wird diese Aufgabe ernsthaft und über lange Zeit in Angriff genommen? 

Soweit mein Blick reicht, wenden sich die Gemeindereferenten fast ausschließlich der immer mehr zusammenschrumpfenden Zahl der praktizierenden Katholiken zu. Zum Ausgreifen auf die unermessliche Menge der abständigen und abgefallenen Christen fehlen ihnen Motivation, Anleitung und Kraft in gleicher Weise. So bleibt die Chance, die theologisch gebildete hauptamtlische Laien einer missionarischen Seelsorge bieten könnten, ungenutzt.


Fortsetzung folgt


Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen

Samstag, 30. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 13: Diözesanforum und Pastoralgespräche

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 13


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



IV.  Diözesanforum und Pastoralgespräche

1.  Struktur

Die vielen Räte, die im Zuge der nachkonziliaren Strukturveränderungen geschaffen wurden, reichten anscheinend nicht aus, um dem Bedürfnis nach Reden Genüge zu tun. Viele deutsche Bischöfe riefen in ihrer Blindheit und Schwäche weitere Plattformen für Rederei ins Leben, die sogenannten Diözesanforen und Pastoralgespräche. Diese neuen Einrichtungen wurden geschaffen, um die strengeren Bestimmungen bezüglich der Diözesansynoden zu umgehen.

Ich erwähne das Diözesanforum in der Diözese Freiburg * (9). Das Diözesanforum ist nach der Satzung ein weiteres "Beratungsgremium". Darin vereinigen sich die Mitglieder der drei diözesanen Räte (Priesterrat, Diözesanpastoralrat und Diözesanrat der Katholiken), die Regionaldekane und die Dekane sowie berufenen Mitglieder und verantwortliche Mitarbeiter bei der Leitung der Diözese unter Vorsitz des Bischofs zur gemeinsamen Beratung. Das Diözesanforum soll dazu beitragen, das Leben in der Erzdiözese Freiburg auf der Grundlage des Glaubens zu erneuern und pastorale Orientierungen für die Evangelisierung zu erarbeiten (§1). Das Diözesanforum berät in Plenarsitzungen, Arbeitsgrupen und Kommissionen (§11). Auf die zahlreichen Einzelheiten der Ausgestaltung braucht hier nicht eingegangen zu werden. Die Ordnungen der Diözesanforen in den übrigen Diözesen sind von der Freiburger Satzung nicht wesentlich verschieden (10).


2.  Kritik

a) Einberufung

Schon die Einberufung dieser Foren war eine typische Fehlentscheidung von Bischöfen, die ihrer Führungsaufgabe nicht gewachsen sind.

Die Foren sind vom Ansatz her verfehlt. Sie vernachlässigen die grundlegende hierarchische Struktur der Kirche. Sie erwecken den falschen Anschein, als gebe es in der Kirche eine gleichberechtigte Mitbestimmung demokratisch legitimierter Kirchenglieder, die in Konkurrenz zu den Hirten der Kirche treten. Denn jedes Mitglied dieser Foren kann, wenn es genügend Unterstützung findet, Anträge einbringen und darüber abstimmen lassen. Mögen die so zustande gekommenen Beschlüsse auch lediglich als Voten oder Meinungsbilder firmieren, so erwecken  sie doch den Anschein, dadurch werde von Amts wegen etwas bewegt. Das Ergebnis einer Abstimmung steht als ein Faktum und lässt sich nicht mehr beseitigen.

Der Apostolische Stuhl hat die Gefahren, die der Kirche heute von Diözesansynoden und Diözesanforen drohen, erkannt. Die Instruktion vom 19. März 1997 (11) über die Diözesansynoden hebt hervor, dass der Bischof der einzige Repräsentant der Diözese ist, der ihr als sichtbares Prinzip der Einheit vorsteht. Die Synode als "Vertretung des Volkes Gottes" dem Bischof entgegenzusetzen, steht im Widerspruch zur hierarchischen Verfassung der Kirche. Der Heilige Stuhl hat in dieser Instruktion den lediglich beratenden Charakter von Diözesansynoden deutlich herausgestellt. Es handelt sich dabei nicht um ein sogenanntes Repräsentativorgan des Volkes Gottes, das dem Bischof entgegengestellt wird (Anm.: ebd. Nr. 1). Für die Diözesanforen gilt dasselbe.

Die Einberufung der Foren wird u. a. damit begründet, die Ansichten, die im Volke Gottes umlaufen, der "Diözesanleitung" zu Gehör zu bringen. Diese Begründung ist fadenscheinig. Um den Bischof über den Zustand und die Stimmungslage unter den nachkonziliaren Katholiken zu unterrichten, benötigt er kein aufwändiges Diözesanforum. Dazu braucht er nur die kirchlichen Statistiken anzusehen und Kontakt mit den Menschen zu halten. Wie die Masse der nachkonziliaren Katholiken denkt und was sie will, das ist jedem aufmerksamen und ehrlichen Seelsorger klar. Sie sind durch das geprägt, was die Systemveränderer unter den Theologen seit 35 Jahren in sie hineingerufen haben; nur das kann bei den Diözesanforen wieder an die Oberfläche kommen.

Manche Bischöfe meinen, in diesen Gesprächsrunden werde "Dampf abgelassen". Das soll wohl heißen, wenn man die Leute nur reden lasse, seien sie zufrieden, und die Lage werde sich beruhigen. Dieses Bild ist falsch gewählt. In den Diözesanforen werden nicht berechtigte Anliegen zur Sprache gebracht, sondern dort wird die Agitation der theologischen Falschlehrer auf einer anderen, nunmehr amtlichen Ebene fortgesetzt. Die Atmosphäre wird nicht gereinigt, sondern aufgeheizt. Der endlose Prozess des Redens führt keine einzige Frage einer sachgerechten Lösung zu, vermehrt vielmehr die Konfusion und stärkt die destruktiven Elemente. Das Gespräch klärt nichts, aber verwirrt viele. Die Kirche ist kein Sprechsaal, in dem alle, auch die abweichendsten und verworrensten Ansichten vor der Öffentlichkeit ausgebreitet werden können. Die Kirche ist der Hort der Wahrheit und der Einheit. In ihr haben allein die Wahrheit und die Ordnung Existenzberechtigung.


b)  Gegenstände

Was in den Diözesanforen zur Sprache kommen würde, war klar, bevor sie einberufen wurden. Ich habe jeweils vor ihrer Eröffnung vertrauten Freunden die Gegenstände benannt, die dort aufs Tapet gebracht werden würden, und ich bin jedesmal in vollem Umfang bestätigt worden.

Ich zähle die Punkte auf, welche diese unseligen Veranstaltungen beschäftigen: Frauenordination, Abschaffung des Zölibats der Priester, Weihe verheirateter Männer, unbeschränkte Laienpredigt, Beteiligung der Gemeinden an der Bischofswahl, unterschiedslose Zulassung von Todsündern zur hl. Kommunion (wiederverheiratete Geschiedene), beliebige Empfängnisverhütung (12), Freigabe vorehelicher Sexualität, Billigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Aufwertung der Homosexualität, ökumenische Exzesse jeder Art (13), gemeinsame Gottesdienste am Sonntagmorgen, Interkommunion.

Mit all diesen Punkten griffen die Foren auf Gegenstände über, für die sie keine Kompetenz haben. Die Appelle der Bischöfe, sich auf Vorschläge und Forderungen zu beschränken, die auf der Ebene des Bistums verwirklicht werden können, blieben erwartungsgemäß ohne jeden Erfolg. Zahlreiche Texte dieser Foren und Gespräche stehen im offenen Widerspruch zu Lehre und Ordnung der Kirche. An nicht wenigen Stellen ist der Affront gegen das Lehramt des Papstes mit den Händen zu greifen (14). Die Gremien wehren  die Angriffe auf die Lehre der Kirche nicht nur nicht ab, sie verstärken sie "medienwirksam durch Voten, die teilweise in eklatantem Widerspruch zum Lehramt der Kirche stehen und schwächen dadurch... den gesamten deutschen Katholizismus zusätzlich von innen" (15).

Nach der Instruktion vom 19. März 1997 darf der Bischof auf Diözesansynoden keine Diskussion über Positionen zulassen, die zur beständigen Lehre der Kirche in Widerspruch stehen oder über die andere kirchliche Autoritäten zu befinden haben. Ebensowenig dürfen derartige Gegenstände in der Form von "Voten" zur Abstimmung gebracht werden. Für die Diözesanforen kann nichts anderes gelten. Manche Gläubigen hegen den Verdacht, dass einigen Bischöfen die gegen Lehre und Ordnung der Kirche gerichteten Anträge und Beschlüsse mancher Diözesanforen gar nicht unwillkommen sind.

Für das Bistum Münster wurde beobachtet, dass im Vorfeld des Forums ausdrücklich über die Bistumszeitung für "die antirömischen Positionen" geworben wurde (16). Teilweise machte sich auf den Foren eine radikale, ja rabiate Laientheologie bemerkbar mit scharfer Aggression gegen Klerus und Hierarchie. Joseph Overath bezeichnet richtig das Kölner Pastoralgespräch als "das Kirchenvolksbegehren auf einer 'höheren' Ebene" (17). Indem man zwischen Voten und Meinungsbildern unterschied, machte man den untauglichen Versuch, die Auflehnung gegen Lehre und Ordnung der Kirche zu verharmlosen.

Insgesamt kann man nur staunen, was für phrasenreiche Dokumente auf den Foren verabschiedet wurden. Die wirklich dringenden, ja unerlässlichen Fragen wurden kaum irgendwo angegangen, geschweige denn mit hilfreichen Vorschlägen beantwortet. Soweit überhaupt Brauchbares zur Sprache kam, war es schon vorher bekannt und wurde versucht umzusetzen. Beachtet wurde aber nicht das Richtige und Vernünftige, sondern das Falsche und Unvernünftige.


c)  Triumph der anderen Hierarchie

Die Diözesanforen sind ein zeitraubendes und kräftezehrendes, völlig überflüssiges, aber um so gefährlichereres Palaver von Leuten, die mehrheitlich weder die wahre Lage der Kirche noch die wirklichen Ursachen der Kirchenkrise zu erkennen imstande oder gewillt sind. Zu selbständiger Beantwortung der aufgeworfenen Fragen sind die Mitglieder nicht in der Lage.

Die Diözesanforen wirken daher lediglich als Lautverstärker jener zersetzenden Ansichten, die seit über 35 Jahren von missvergnügten, verirrten, dem Protestantismus zuneigenden Theologen mit voller Unterstützung der Massenmedien in das Volk hineingerufen werden. Die Diözesanforen sind weithin Tummelplätze und Spielwiesen jener Kräfte, welche die Kirche ihres katholischen Charakters entkleiden wollen; die gutwilligen Gläubigen fungieren dabei als "nützliche Idioten". Walter Hoeres sprach in bezug auf die Diözesanforen richtig von dem "Dauergerede", "das die innerkirchliche Glaubenskrise... lautstark verdeckt" (18).

Was die Foren hervorgebracht haben, sind Berge von Papier. Was sie bewirkt haben, ist Vermehrung der Unzufriedenheit und Gereiztheit, Verminderung der Bereitschaft zu Dienst und Gehorsam, Verbreitung des Verdrusses an Kirche und Religion. Die Diözesanforen und Pastoralgespräche verstärken die Verwirrung und treiben die Verirrungen weiter. Sie sind zu ihrem Teil dafür verantwortlich, dass das Kirchenvolk immer mehr katholischem Denken entfremdet wird. Die Gespräche haben den einzigen Vorteil, aller Welt zu zeigen, dass die Mehrheit der deutschen katholiken unkirchlich und papstfeindlich eingestellt ist. Die Diözesanforen zeigen aber auch den Mitgliedern der kirchlichen Hierarchie, wohin man kommt, wenn man immer neue Plattformen für die Angehörigen der anderen Hierarchie schafft.


 
 * Dem Freiburger "Diözesanforum" entspricht in etwa die derzeitige Freiburger "Diözesanversammlung"
( 9)   Archiv für katholisches Kirchenrecht 160, 1991, 135-140. Vgl. Dokumentation zum Freiburger Diözesanforum. Heft 1: Die Voten. Heft 2: Vorlagen der Kommissionen für die abschließende Sitzungsperiode vom 25. bis 29. Oktober 1992
(10)  Presseamt des Erzbistums Köln im Auftrag ders Diözesanpastoralrates, Arbeitsergebnis des Pastoralgesprächs im Erzbistum Köln, Köln 1994; Pastorales Forum 19.-21. Juni 1944. Dokumentation mit Vorlagen zur 4. Sitzung (München); Beschlüsse des Pastoralforums 1994/95 (erster Teil), Regensburg (Pfarramtsblatt 69, 1996, 306-314); Presseamt des Erzbistums Köln, Schlussvoten und Meinungsbilder. Pastoralgespräch im Erzbistum Köln,  Köln 1996
(11)  L'Osservatore Romano Nr. 29 vom 18. Juli 1997 S. 8-12. Vgl. Herder-Korrespondenz 51, 1997, 426
(12)  In München und in Augsburg lehnten die Beteiligten eine Empfehlung der Natürlichen Familienplanung ab.
(13)  Das Diözesanforum Münster ermutigte die Gatten von Mischehen, sie könnten "aufgrund ihrer Gewissensentscheidung an Abendmahl und Eucharistie der jeweils gastgebenden Kirche teilnehmen". Eine Dreiviertelmehrheit sprach sich für die "Entflechtung von Priesteramt und Zölibat", d.h. für die Beseitigung des Zölibats, aus (Informationen aus Kirche und Welt. Hrsg.: Initiativkreis katholische Laien und Priester in der Diözese Augsburg e.V. Nr.  4/97 S. 3)
(14)  Joseph Overath, Petrusamt und Kölner Pastoralgespräch. Theologisches 26, 1996, 185-192.
(15)  Deutsche Tagespost Nr. 45 vom 12. April vom 12. April 1997 S. 9
(16)  Deutsche Tagespost Nr. 52/53 vom 29. April 1997 S. 13
(17)  Overath, Petrusamt und Kölner Pastoralgespräch 192
(18)  Walter Hoeres, Im Bündel billiger. Foren und Moderatoren: Theologisches 26, 1996,  444-448, hier 444



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Dienstag, 5. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 5: Die Lage (1)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 5


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



II.  Die Lage

1.  Fakten

Der Heilige Vater (Anm.: d. i. im Jahre 1997: Johannes Paul II.) ist rastlos tätig, vor allem mit Reden und Reisen. Beides macht ihn als Bischof der katholischen Kirche präsent, und dafür ist ihm zu danken.

Von einer kraftvollen und entschiedenen Regierung der Gesamtkirche ist jedoch wenig zu spüren. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass der Heilige Vater oft und immer wieder vor Pressionen, die von Ortskirchen ausgingen, zurückgewichen ist. Ich nenne einige Beispiele.

Wider bessere Einsicht ließ sich Paul VI. von Kardinal Döpfner die unselige Handkommunion abtrotzen (3). Man sagte damals, es gehe lediglich um eine disziplinäre Anordnung. In Wirklichkeit stand und steht das Übergehen von der kniend empfangenen Mundkommunion zur stehend empfangenen Handkommunion in engem Zusammenhang zum Glauben. Es sei darum noch einmal ausgesprochen: Die Handkommunion hat sich durchgesetzt, weil der Glaube an den vollen Inhalt des eucharistischen Opfersakramentes bei der großen Mehrheit der Christen zusammengebrochen ist. Ihre Beibehaltung ist ein Element des weitergehenden Abbaus des katholischen Glaubens betreffend das allerheiligsten Sakrament des Altares.

Die sogenammte Würzburger Synode hatte im Januar 1973 die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier grundsätzlich gutgeheißen (Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung Nr. 3) (4). Im gleichen Jahre 1973 gewährte der Heilige Stuhl den deutschen Bischöfen das Indult, bei der hl. Messe in "außerordentlichen Fällen" die Predigt durch Laien halten zu lassen. (5). Dies geschah, obwohl nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Predigt "ein Teil der liturgischen Handlung" (Sacrosanctum Concilium Nr. 35) ist. Derselbe Priester, der das Opfer Christi darbringt, soll auch die Botschaft des Herrn dem versammelten Volk darbieten. Deswegen ist nicht jeder, der Theologie studiert hat, befähigt, das Wort Gottes zu verkündigen, sondern nur jener, der in der Weihe die besondere Teilhabe am dreifachen Amt Christi erhalten hat (Presbyterorum ordinis Nr. 1).

Das kirchliche Gesetzbuch ist wieder zu gesunden Grundsätzen zurückgekehrt. Die Predigt von Laien in der hl. Messe ist verboten (c. 767). In vielen deutschen Pfarreien schert sich niemand um dieses Verbot. Die Laienpredigt ist zur Regel geworden. Ein Laie fragte: "Wessen Aufgabe ist es eigentlich, dafür zu sorgen, dass solche Anordnungen beachtet werden? Oder haben wir in Deutschland jetzt so etwas wie eine 'Nationalkirche', die sich von Rom abgekoppelt hat und nach eigenen Gesetzen lebt?" (6)

Das Messbuch Pauls VI. kannte lediglich männliche Ministranten (7). Viele Geistliche in Deutschland hielten sich nicht an dieses Gebot und führten weibliche Ministranten ein; die Bischöfe sahen, mit einer einzigen Ausnahme, duldend oder wohlwollend zu. Schließlich wurde, wie so oft, der Missbrauch vom Apostolischen Stuhl sanktioniert, diesmal auf dem Wege einer dubiosen authentischen Interpretation des c. 230 CIC (8). Der Theologe Fries wies triumphierend darauf hin, dass der Heilige Stuhl sich anfangs gegen Ministrantinnen ausgesprochen habe, als sie in Deutschland schon zum gewohnten Erscheinungsbild gehörten, dass sie aber heute "auch im Gefolge des Papstes" auftreten (9).

Das Ökumenische Direktorium vom 14. Mai 1967 (10) ließ interkonfessionelle Gottesdienste am Sonntag nicht zu. Allzu deutlich sind die Gefahren, die von solchen Veranstaltungen ausgehen. Sie sind geeignet, den Rang des Messopfers herabzustufen und die Verpflichtung zum sonntäglichen Messbesuch in Vergessenheit geraten zu lassen.. Doch die protestantischen Religionsverbände und die katholischen Ökumeniker gaben keine Ruhe und gingen gegen das Verbot sonntäglicher ökumenischer Gottesdienste an.

Wiederum gab der Heilige Stuhl nach. Im Ökumenischen Direktorium vom 25. März 1993 (11) ist aus dem Verbot ökumenischer Gottesdienste am Sonntag ein bloßes Abraten von solchen geworden (Nr. 115). Es ist sicher, dass die ökumenisch Beflissenen sich nicht abraten lassen. Die Folgen dieses Einbruchs werden nicht lange auf sich warten lassen. Rang und Wert des hl. Messopfers werden verdunkelt, die Stellung des katholischen Priesters wird eingeebnet, das Gebot, am Sonntag eine hl. Messe mitzufeiern, wird ausgehöhlt.

Das Zweite Vatikanische Konzil kennt nur Priester als für die Ausbildung der Priesterkandidaten geeignete Personen (Optatam totius Nr. 5). Der Heilige Stuhl hat nach dem Konzil angeordnet, dass in theologischen Fakultäten die Professoren für gewöhnlich Priester sein sollen (12). Nichtpriester sollten nur ausnahmsweise zum Lehramt in einer theologischen Disziplin zugelassen werden (13). Diese Vorschrift bleibt in steigendem Maße unbeachtet. Im Fachbereich Katholische Theologie an der Universität Mainz ist das Verhältnis umgekehrt. Acht Nichtgeweihten stehen fünf Priester gegenüber, von denen vier über sechzig Jahre alt sind.

Der Heilige Stuhl hat sich die Entscheidung, ob jemand zum Theologieprofessor auf Lebenszeit ernannt werden kann, vorbehalten (14), und das ist richtig, ja notwendig; denn die Lehre eines Theologieprofessors geht die gesamte Kirche an und wird auch, wenn er über die entsprechende Lobby verfügt, in der gesamten Kirche bekannt gemacht.

Es gibt Fälle, in denen dem Heiligen Stuhl die lehrmäßige Unzuverlässigkeit deutscher Theologiedozenten bekannt war und er die Unbedenklichkeitserklärung nicht geben wollte, er aber durch die massive Intervention deutscher Bischöfe in die Knie gezwungen wurde. Er erteilte das Nihil obstat, und das vorhergesehene Verhalten der betreffenden Professoren trat prompt ein. Wenn der Heilige Stuhl wider Erwarten einmal fest bleibt, erhebt sich sogleich der Protest.

Als der Frankfurter Theologe Siegfried Wiedenhofer nicht das Nihil obstat zur Übernahme eines Lehrstuhls in Graz erhielt, trugen 205 Theologieprofessoren gegen dieses Vorgehen bei den deutschsprachigen Bischöfen Einwände vor (15).

Bischof Lehmann behauptete, "Kirchenleitungen" hätten "vielleicht eine gewisse Neigung zum Misstrauen" und überschätzten auch negative Phänomene. Die lehramtlichen Instanzen sollten bei der Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung für Theologen nicht "zu engherzig oder kleinlich" vorgehen (16). Mit dieser Äußerung kann Lehmann nur auf den Heiligen Stuhl zielen. Angesichts der skandalösen Verhältnisse in der deutschen Theologenschaft sind derartige Bemerkungen völlig unangebracht. Sie dienen folglich dazu, die Herrschaft falscher Lehren noch fester zu etablieren.



(3)   Georg May, Die sogenannte Handkommunion. Ein Beitrag zur Praxis der kirchlichen Rechtsetzung in der Gegenwart ( = Schriftenreihe der Una Voce - Deutschland Heft 5/1970), 1.-3. Aufl., Berlin 1970
(4)   Gemeinsame Synode 175f
(5)   Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Jg. 1974 S. 295-298
(6)   Deutsche Tagespost Nr. 24 vom 15. Februar 1997 S. 15
(7)   Missale Romanum ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum Auctoritate Pauli Papae VI promulgatum. Editio typica, Vatikanstadt 1971, 45 Nr. 70
(8)   Wolfgang Waldstein, Eine "authentische Interpretation" zu can. 230 §2 CIC: Archiv für katholisches Kirchenrecht 163, 1994, 406 - 422. Vgl. Ludger Müller, Authentische Interpretationen - Auslegung kirchlicher Gesetze oder Rechtsfortbildung?: Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995, 353 - 375, hier 372f
(9)   Glaube und Leben Nr. 47 vom 19. November 1995 S. 10
(10)  Acta Apostolicae Sedis 59, 1967, 574-592
(11)  Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium zu Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 110), Bonn 1993
(12)  Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Editio apparata post Codicem Iuris Canonici promulgatum vom 19. März 1985, Rom 1985, Nr. 33
(13)  Dekret der Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 20. April 1972 (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Heft 9, 2. erg. Aufl., Bonn 1971, 59)
(14)  Apostolische Konstitution "Sapientia Christiam" vom 15. April 1979 Art. 27 §2 1979 Art. 19 §1 (Acta Apostolicae Sedis 71, 1979, 500 - 521, hier 505)
(15)  Glaube und Leben Nr. 42 vom 20. Oktober 1996 S. 2



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Laikaler Klerikalismus

Der Einsatz der Laien wird zu einer Form von Klerikalismus, wenn die sakramentalen oder liturgischen Aufgaben des Priesters von Christgläubigen übernommen werden oder wenn sie Funktionen übernehmen, die dem pastoralen Führungsamt des Priesters eigen sind. In solchen Situationen wird oft das vernachlässigt, was das Konzil über den Weltcharakter der Berufung der Laien lehrt (vgl. Lumen gentium, 32).

Es ist der Priester, der als geweihter Amtsträger im Namen Christi der christlichen Gemeinde auf liturgischer und pastoraler Ebene vorsteht. Die Laien unterstützen ihn auf verschiedene Art und Weise bei dieser Aufgabe. Dennoch ist die Welt der wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Realität der vorrangige Bereich, in dem die Laien ihre Berufung ausüben. In dieser Welt sollen die Laien ihre Taufberufung leben, und zwar nicht als passive Konsumenten, sondern als aktive Mitglieder jenes großen Werks, das den christlichen Charakter zum Ausdruck bringt.

Es ist Aufgabe des Priesters, der christlichen Gemeinde vorzustehen, um den Laien zu ermöglichen, den ihnen eigenen kirchlichen und missionarischen Auftrag zu erfüllen. In einem Zeitalter schleichender Verweltlichung mag es merkwürdig erscheinen, daß die Kirche mit Nachdruck die weltliche Berufung der Laien bekräftigt. Heute ist vor allem das evangeliumsgemäße Zeugnis der Gläubigen in der Welt Mittelpunkt der kirchlichen Antwort auf den Mißstand der Säkularisierung (vgl. Ecclesia in America, 44).

Von einem politisierten Einsatz der Laien ist dann die Rede, wenn der Laienstand sich anmaßt, die »Macht« innerhalb der Kirche auszuüben. Dies geschieht, wenn die Kirche nicht als Ausdruck des für sie bezeichnenden »Mysteriums« der Gnade angesehen wird, sondern aus soziologischer oder gar politischer Sicht, was häufig aufgrund einer irrigen Auffassung des Begriffs »Volk Gottes« geschieht, ein Begriff, der tiefe und reiche biblische Grundlagen hat und den das Zweite Vatikanum so gut zu verwenden wußte.

Wenn nicht das Dienen, sondern die Macht jede Führungs- und Verwaltungsform in der Kirche prägt – sei es im Klerus oder im Laienstand –, dann werden gegensätzliche Interessen erkennbar. Klerikalismus ist für die Priester jene Form der Einflußnahme, die eher auf Macht als auf Dienst gründet und stets Gegensätze zwischen der Priesterschaft und dem Volk hervorruft. Diesen Klerikalismus finden wir auch in Leitungsformen der Laien, die die transzendente und sakramentale Natur der Kirche wie auch ihre Rolle in der Welt nicht ausreichend berücksichtigen. Beide Haltungen sind schädlich.


Papst Johannes Paul II. am 07.05.2002 bei einem Ad-limina-Besuch von Bischöfen


Weiteres zum Thema "Klerikalismus":

Montag, 28. Oktober 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 2:. Der Unterschied zwischen Klerus und Laien

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 2


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997

 

II.  Der Unterschied zwischen Klerus und Laien


1. Gleichheit der Würde als Christen

Die Kirchenglieder werden unterschieden in Kleriker und Laien. Wer eine Weihe empfangen hat, gehört zum Klerus. Die Nichtgeweihten werden als Laien bezeichnet. Kleriker und Laien bilden zusammen das Volk Gottes.

Die Unterscheidung von Klerikern und Laien enthält keinerlei Beurteilung der einen wie der anderen. Kleriker und Laien unterscheiden sich nicht in bezug auf ihren Wert oder ihre Würde als Christen. Zwischen ihnen waltet vielmehr "eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi" (LG Nr 32; c 208). Alle Getauften sind in ihrer Weise des Amtes Christi als Priester, Prophet und König teilhaftig. Alle sind gerufen, je nach ihrer eigenen Lage die Sendung der Kirche auszuführen (c. 204 §1). Alle Gläubigen arbeiten je nach ihrer Lage zum Aufbau des Leibes Christi mit.

Das Amt beinhaltet lediglich einen besonderen göttlichen Auftrag und eine gesteigerte Verpflichtung, nicht einen menschlichen Vorzug seines Trägers. Auch der Kleriker bedarf zur Erlangung seines eigenen Heils der Dienste eines anderen Geweihten.


2.  Das Amt

Die Kirche ist von Jesus Christus gestiftet. Eine Stiftung unterliegt dem Willen des Stifters, nicht dem Willen ihrer Mitglieder oder Destinatäre. Der Herr, der die Kirche gestiftet hat, hat sie danach nicht verlassen. Er leitet und belebt sie in unsichtbarer Weise, wozu er sich der Mitglieder der Hierarchie bedient.

In der Kirche geht nicht alle Macht vom Volke, sondern von Jesus Christus aus. In ihr gibt es keine Volkssouveränität sondern in ihr gibt es Gottes Souveränität. In der Kirche wird die Autorität nicht von unten nach oben übertragen, sondern mit Hilfe des Wirkens Gottes von oben nach unten verliehen. Wahrheit und Gnade stehen nicht zur Disposition des Volkes oder einer Mehrheit. Auch die Amtsträger sind lediglich Diener Christi und Mitarbeiter Gottes. Dieser Sachverhalt wird am Apostolat deutlich.

Der Apostel repräsentiert Christus, steht und handelt an Christi Stelle. Paulus schreibt in 2 Kor 5,20: "An Christi Statt sind wir also gesandt, indem Gott durch uns ermahnt. Wir bitten an Christi Statt: Lasst euch versöhnen mit Gott." Wenn der Apostel Christus, den Stifter der Kirche, in seinem Sein und in seinem Handeln repräsentiert, dann ist ihm auch - freilich in abgeleiteter Weise - Autorität zu eigen. Als Inhaber der Autorität darf er Gehorsam von der Gemeinde fordern (2 Kor 10,5). Was von den Aposteln gilt, das findet auch auf ihre Nachfolger Anwendung. Wer in der apostolischen Sukzession steht, gewinnt am Amte Christi Anteil.



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

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Montag, 22. April 2013

Ein Schaf im Stall und 99 verirrte


"Es ist absolut wichtig, dass die Katholiken - Kleriker wie Laien - die Begegnung mit den Menschen suchen. Einmal sagte mir ein sehr weiser Priester, dass wir uns in einer total anderen Situation befinden, als sie im Gleichnis vom guten Hirten angesprochen wird, der 99 Schafe in seinem Stall hatte und sich aufmachte, das eine verirrte Schaf zu suchen: Wir haben ein Schaf im Stall und 99, die wir nicht suchen gehen.

Ich glaube wirklich, dass die Grundoption der Kirche gegenwärtig nicht ist, Vorschriften zu reduzieren oder ganz abzuschaffen oder dies oder jenes zu erleichtern, sondern auf die Straße zu gehen, um die Menschen zu suchen, und sie persönlich kennenzulernen. Und das nicht nur, weil es ihre Sendung ist, hinauszugehen, um das Evangelium zu verkünden, sondern weil die Kirche selber Schaden nimmt, wenn sie es unterlässt."


Papst Franziskus in dem Interview-Buch "Mein Leben mein Weg - El Jesuita"; Herder Verlag; AD 2013; S. 84



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