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Montag, 9. Februar 2015

Von mündigen Laien und doppelzüngigen Verführern

Mag. Michael Gurtner (Salzburg) warnt vor falschen Propheten in und außerhalb der Kirche. Unumwunden benennt er die Gefahren, die ganz aktuell das Leben und das Seelenheil der Gläubigen gefährden: rhetorische Unehrlichkeiten und das Bestreben, die unveränderliche Lehre der Kirche - beispielsweise über die Ehe -  zu untergraben und zu ändern, Umschmeicheln der Gläubigen mit falschen Barmherzigkeitsversprechen oder mit der Anbiederung an ein dem Mainstream angepasstes (atheistisches) Familien- und Gesellschaftsbild - die Wölfe im Schafspelz und Verführer ziehen viele Register.

"Ein undifferenzierter Vertrauensvorschuss an die Theologen und Geistlichen ist derzeit nicht berechtigt und eher als gefährlich einzustufen", gibt Gurtner zu bedenken, mahnt zur Wachsamkeit und zur jeweiligen Prüfung der Vorschläge von Theologen und vom Unglauben infizierten Kirchenmännern.

Der Österreicher macht eine Beschleunigung der "Phalanx jener 'mündigen Laien'" aus, "welche die katholische Ehelehre und das klassische Bild der Kirche von Familie immer lauter verteidigen". Vier Punkte nennt Gurtner, die glaubenstreue, katholische Familien von der Kirche erwarten dürfen:
  1. dass sie die katholische Lehre nicht verwässert und aufweicht, sondern verteidigt und gerade in jenen Zeiten hochhält, in denen sie von außen angegriffen wird
  2. die unverkürzte Darlegung der Lehre Christi
  3. die systematische Begründung: sagen, was die erkannte Wahrheit ist und wie der Erkenntnisgang dorthin sich begründet
  4. den Menschen auch praktische Hilfestellungen geben, wie sie in ihrem eigenen Leben und in ihrer eigenen Familie die katholische Lehre umsetzen können

Ein Auszug aus dem Beitrag von Michael Gurtner auf dem unabhängigen katholischen Nachrichtenportal kath.net am 09.02.2015:
Diejenigen, welche die kirchliche Ehelehre neu (und dabei freilich verändert) schreiben wollen, spielen nur teilweise mit offenen Karten. Sehr oft findet sich auch eine große Unehrlichkeit in ihren Worten mit dem Ziel, die Gegner einer solchen Änderung zu beruhigen und deren Widerstand so zu dämpfen. Klassische anmutende Argumente wie der Gehorsam oder die Leitung der Kirche durch den Heiligen Geist werden dabei gerne ge- und missbraucht, weil sie traditionell klingen, bei den Gegnern der Neuerungen daher einen Beruhigungseffekt haben und vortäuschen, es sei alles mit der bisherigen Lehre der Kirche in bestem Einklang und Harmonie.

Diese Unehrlichkeiten werden sehr gezielt positioniert und wollen suggerieren, man wäre besonders dann ein guter Katholik, wenn man alle angestrebten Änderungen der Kirche abnickt – auch dann wenn sie der Lehre Christi und seines Heiligen Evangeliums widersprechen. Man sagt, die Lehre würde sich nicht ändern, allein die Praxis würde verfeinert, sensibler gehandhabt und das Moment der „Barmherzigkeit“ würde nun erst zu ihrer eigentlichen Bedeutung geführt. Dass man durch eine scheinbare Barmherzigkeit die wirkliche Barmherzigkeit in ein schiefes Licht rückt, stört sie dabei im übrigen nicht weiter. Und natürlich wäre es keine Verarmung, sondern eine Bereicherung, so sagt man, was insofern nicht wirklich verwundert, da jeder Marktschreier seine Ware lobt.

Nur ist die Frage zu stellen, ob diese und ähnliche Behauptungen auch wirklich stimmen? Man versucht mit Salamitaktik und Beschwichtigungsrhetorik, der es an Wahrheit oftmals ermangelt, den Widerstand zu reduzieren und so neuen, unwahren Lehren bzw. Praxis die Wege zu bahnen...
Der ganze lesenswerte Beitrag befindet sich HIER.


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Weiteres zum Thema "Glaubensabfall innerhalb der katholischen Kirche":



Bild: Wolf im Schafspelz; von der Website "Courageous priest"

Freitag, 14. Februar 2014

Ganz ehrlich: Wo katholisch draufsteht muss auch katholisch drin sein

In einem kath.net-Beitrag hat Michael Gurtner die Situation der katholischen Kirche in der Schweiz analysiert. Sein Fazit zu den von dortigen Kirchengegnern erhobenen Vorwürfen gegen den glaubenstreuen Bischof von Chur, Vitus Huonder: Es geht nur vordergründig um die Person des Churer Bischofs, vielmehr aber geht es um die Ablehnung der katholischen Lehre in breiten Teilen des Kichenvolkes, das längst ein eher protestantisches, denn katholisches Kirchenbild vertritt und keinen sensus Ecclesiae mehr aufbringen kann. Diese (leider großen?) Teile des Kirchenvolks haben die Einheit im Glauben mit der Kirche Jesu Christi aufgegeben:
"Als abschließende Zusammenfassung müssen wir nach einer Zusammenschau der Vorwürfe und Wünsche der gegen Exzellenz Huonder protestierenden Gruppen leider feststellen, daß hinter diesen Protesten im letzten ein aggressives Ablehnen der katholischen Lehre steht. Diese Ablehnung hat nur äußerlich mit dem regierenden Bischof zu Chur zu tun, doch im letzten geht es nicht um ihn, sondern um den katholischen Glauben selbst. Man gibt vor, den Bischof abzulehnen, weil man nicht offen sagt, daß man die katholische Kirche und deren Glaubenslehre ablehnt. Deshalb muß eine Person herhalten, wo eigentlich das große Gesamt der katholischen Lehre gemeint ist.

Der brennende Zorn entlädt sich in einer aggressiven, feindseligen und vollkommen unfairen Art und Weise deshalb am Bischof, weil er genau jenen Glauben der Kirche vertritt, den die protestierenden Gruppen ablehnen. Sie teilen in weiten und wesentlichen Teilen nicht mehr den katholischen Glauben, und so müssen sie sich im Grunde die ehrliche Frage stellen, ob sie selbst, ganz persönlich, wirklich noch katholisch sind. Viele von ihnen sind es vermutlich leider nicht mehr! Denn zum Katholischsein gehört auch der katholische Glaube wie ihn die Kirche immer lehrte, und ist nicht auf einen Verwaltungsakt, den Eintrag in einer Liste oder die Entrichtung der geforderten Kirchensteuer reduzierbar."
Michael Gurtner in seinem kath.net-Beitrag: Man sagt 'Bischof Huonder' und meint 'katholische Kirche' (14.02.2014)

Aber seien wir ehrlich: Auch in Deutschland ist die Situation nicht viel anders - nur, dass es hierzulande nicht einen Bischof zu geben scheint, der die Standfestigkeit und den Mut eines Bischof Huonder aufbringt und der sich (in aller Liebe und mit aller Geduld wie dieser) den glaubenszerstörenden Machenschaften der Vertreter einer "neuen Kirche" entgegenstellt und in aller Treue zu Jesus Christus und der römisch-katholischen Kirche sein Hirtenamt ausübt.

Jeder Bischof hat das Recht und die Pflicht den unverkürzten und authentischen von der Kirche überlieferten Glauben zu verkünden und zu verteidigen. Das Bischofsamt berechtigt nicht dazu, die Lehre der Kirche in Frage zu stellen oder zu relativieren (wie dies z. B. der Münchener Kardinal Marx, der Freiburger Erzbischof em. Zollitsch oder vor wenigen Tagen erst wieder der Trierer Bischof Ackermann - u.a. - taten). Der Inhaber des Bischofsamtes ist an Christi Wort und Weisung gebunden.

Was für die von der Kirche entsandten Glaubensboten gilt, das gilt auch für die Bischöfe: "Sie sollen nicht ihre eigene Person oder ihre persönlichen Ideen (vgl. 2 Kor 4,5) predigen, sondern ein Evangelium, dessen absoluter Herr und Besitzer weder jene noch sie selbst sind, um darüber nach ihrem eigenen Gutdünken zu verfügen, wohl aber sind sie dessen Diener, um es in vollkommener Treue weiterzugeben." (Evangelium nuntiandi Nr. 15)

Gläubige, die, besiegelt mit der Taufe, den katholischen Glauben angenommen haben, finden diesen Glauben nur in der katholischen Kirche. Dieser authentische Glaube ist dem Gläubigen sozusagen in die Wiege gelegt worden; er war schon da, bevor der einzelne Gläubige ihn als die Verheißung seines Heiles annahm. Weder "reformorientierte" Kirchenmitglieder noch Bischöfe können ihnen diesen Glauben nehmen. Es gibt genügend andere Gemeinschaften oder Vereine, in denen ein anderer Glaube gepredigt wird und wo all das, was diese "reformorientierten" Kirchenmitglieder oder untreuen Bischöfe verkünden, längst schon verwirklicht ist. Mögen sie sich doch diesen anderen Gemeinschaften zuwenden in aller Ehrlichkeit sich selbst, ihrem Gewissen, und allen Gläubigen gegenüber. Den treuen Gläubigen aber mögen sie den katholischen Glauben, wie er durch das Lehramt der Kirche verkündet wird, lassen, denn diese haben keine andere Heimat als die beim Herrn in Seiner heiligen Kirche!


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Donnerstag, 2. Januar 2014

Warum zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion gehen

Zum Problem des Kommunionempfangs bei zivil wiederverheirateten Geschiedenen hat Mag. theol. Michael Gurtner einen sehr klar verständlichen und differenzierenden Beitrag geschrieben, der aufzeigt, warum es der Kirche unmöglich ist, zivil wiederverheiratete Geschiedene - und zwar auch nicht in Einzelfällen, wie es einzelne kirchliche Würdenträger, wohl in Ermangelung der kirchlichen Lehre über das hl. Altarsakrament, gefordert haben - zur Kommunion zuzulassen.

Voraussetzung für den Empfang des Leibes Christi in der hl. Kommunion ist und bleibt, dass sich der Kommunizierende im Stand der heiligmachenden Gnade befindet, d. h. dass er frei ist von schwerer Schuld, die den geistlichen Tod des Gnadenlebens, und somit für das ewige Leben der Person bedeutet.

Gurtner räumt manches Missverständnis aus, das heute aufgrund der mangelhaften Katechese der vergangenen Jahrzehnte entstanden ist. So wird die Unmöglichkeit des Kommunionempfangs für zivil wiederverheiratete Geschiedene oft als "Exkommunikation" bezeichnet, ein Begriff, der im Kirchenrecht eine ganz andere Bedeutung hat; eine Fehldeutung, aus der dann geschlossen wird, der Betroffene sei der Kirchengliedschaft beraubt.  Auch wenn das nicht zutrifft, so ist die Situation in Wirklichkeit nicht weniger dramatisch: Der Verlust des Gnadenstandes durch das Verharren in schwerer Sünde, als das die Kirche immer schon den Ehebruch erkannt hat, zieht den Verlust der Errettung vom ewigen Tode durch die manifestierte Abwendung von Gott nach sich. Die Kirche hat die Aufgabe, die Gläubigen vor dieser tödlichen Gefahr zu warnen und zur Umkehr zu rufen. Mit offenen Armen empfängt sie jeden, der umkehrt zu Gott.

Gurtner schreibt:
"[D]ie Eucharistie ist nicht das gemeinschaftsstiftende Sakrament, sondern es ist das Sakrament jener, welche bereits in voller Gemeinschaft mit Christus stehen. Freilich stärkt es das Band der Gemeinschaft mit Christus und seiner Kirche in gewisser Weise, doch kann es das nur, wenn diese Gemeinschaft bereits vorausgehend hinreichend besteht. Diese Gemeinschaft wird zunächst durch das Taufsakrament grundlegend hergestellt, indem es den Menschen von der Erbschuld reinwäscht, und ihn so in den mystischen Leib Christi, die Kirche, eingliedert, wodurch er mit Gott in eine besondere Beziehung und daher Gemeinschaft tritt. Diese kann allerdings vorübergehend oder dauerhaft soweit verletzt werden, daß sie für den Empfang der Eucharistie nicht mehr ausreicht.

Die Eucharistie verfestigt im Letzten das Vorhandene, so können wir etwas vereinfacht sagen. Wo es an der notwendigen Gemeinschaft fehlt und daher Trennung besteht, verfestigt sie diese, wenn sie abusiv empfangen wird (Paulus spricht vom „sich das Gericht essen“). Wo die Gemeinschaft mit Christus hingegen besteht, dort wird auch diese gestärkt. Zwar ist es nicht der Hauptzweck des eucharistischen Sakramentes eine bestehende Gemeinschaft zu manifestieren, aber es ist ein wichtiger Nebenaspekt. Es ist insofern ein Sakrament der Gemeinschaft, als es das Sakrament derer ist, die in voller Gemeinschaft mit Gott stehen. Es ist nicht das Sakrament, welches diese herstellt oder wiederherstellt.

Das Sakrament, welches die Gemeinschaft herstellt, ist die heilige Taufe. Das Sakrament, welches die verlorene Gemeinschaft wiederherstellt, ist das Beichtsakrament. Das Sakrament, welches die hergestellte und wiederhergestellte Gemeinschaft stärkt, ist die hochheilige Eucharistie". 

Hier der komplette Beitrag von Michael Gurtner:


Weiteres zum Thema "Kommunionempfang für zivil wiederverheiratete Geschiedene":

Und auch: 

Montag, 24. Juni 2013

Unbarmherziges Kirchenrecht gegen barmherzige Pastoral?

Keineswegs. Mag. theol. Michael Gurtner erklärt den Zusammenhang von Kirchenrecht und Pastoral so:
"Das Dogma geht dem Gesetz voraus und gibt ihm seine Grundgestalt. Nicht der Zeitgeist oder das Mehrheitsvotum bestimmen, was im sakramentalen und dogmatischen Bereich rechtens ist, sondern allein die Wahrheit, welche als solche immer von Gott, dem Schöpfer aller Dinge, entstammt. (...)

Es denkt deshalb falsch, wer meint, das Kirchenrecht sei „Schuld“ an der Praxis, wie sie die Universalkirche im Umgang mit wieder-verheirateten Geschiedenen vorschreibt, um nur ein ständig diskutiertes Beispiel zu benennen. Es ist keine Frage des Kirchenrechtes, sondern der Sakramententheologie, welche dann im Kirchenrecht rezipiert wird und dort ihren rechtlichen Ausdruck findet. (...)

Das Kirchenrecht schützt die Menschen letztlich vor der Willkür Zeitgeistiger, welche die ewigen Wahrheiten Gottes durch den vergänglichen Strömungen des gegenwärtigen Augenblickes ersetzen wollen. Dieses natürliche Recht der Gläubigen ist es auch, welche die Rechtspflege und die Anwendung des Kirchenrechtes nicht zu einer fakultativen Sache macht, sondern zur strengen Pflicht der Verantwortlichen. (...)

Deshalb ist die Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat, das Recht minderzuachten, zu vernachlässigen oder zu negieren würde bedeuten, ein schlechter Hirte zu sein, die ihm von der Kirche übertragenen Aufgaben zu vernachlässigen und somit zutiefst unpastoral zu handeln.

Im momentanen Wollen einzelner verhaftet zu bleiben wäre oberflächlich und nähme den ernsten Anspruch, welchen das Evangelium an uns stellt – auch im Hinblick auf das Gericht – auf die leichte Schulter. Das Kirchenrecht ist deshalb nicht in Konkurrenz zur Pastoral stehend, sondern gerade deren Hilfsmittel. Denn pastoral zu handeln bedeutet nicht, jedem ungeprüft das zu sagen, zu geben oder zu machen wonach er verlangt, sondern bedeutet das zu tun, was der wahren Lehre der Kirche entspricht und ihm somit zum Heile gereicht, auch wenn das nicht immer das ist, was sich die betreffenden Personen gerade wünschten."


Mag. theol. Michael Gurtner, kath.net, 30.07.2012

Donnerstag, 10. Januar 2013

Ministranten ersetzen in der Liturgie fehlende Kleriker

In seiner Erwiderung auf die Reformvorschläge des Einsiedler Abtes Martin Werlen OSB, die dieser in einer seiner "Pro-Vokationen" veröffentlichte, geht Michael Gurtner der Frage nach, was die Ursache der unterschiedlichen Beurteilung (dessen, was der Kirche Not tut) ist. Dabei kommt er zu der - nicht sehr überraschenden - Erkenntnis, dass unterschiedliche Gruppen in der Kirche von unterschiedlichen Grundannahmen, von einem unterschiedlichen Kirchenverständnis, ausgehen. Die Krise ist also "schwerpunktmäßig eine ekklesiologische".

Konkret stellt Gurtner dem bisherigen "theologischen Grundansatz" einem heute verbreiteten "anthropologischen Grundansatz" gegenüber. Gurtner macht dies am Beispiel der Entwicklung des Ministrantendienstes deutlich, zu dem seit der Liturgiereform auch Mädchen zugelassen werden. Mit der Neuordnung der Liturgie ging eine Umdeutung des Priesteramtes und des Altardienstes einher: 

(...) Die Ministranten sind von ihrer Funktion her tatsächlich der „niedere Klerus“, auch wenn sie gleichsam dessen „Ersatz“ in Abwesenheit sind. Dies findet zurecht, ja geradezu notwendiger Weise auch seinen Niederschlag in der praktischen Handhabung: in deren Kleidung, in der Art und Weise wie die liturgischen Funktionen verrichtet werden, ja auch in der Tatsache, daß es von der Sache her tatsächlich angemessen und richtig ist, diesen Dienst jenen vorzubehalten, welche zumindest theoretisch das werden könnten, was sie ersetzen, nämlich Kleriker.

Man hat diese theologische Herleitung jedoch fallengelassen und die Ministranten somit auf eine rein funktionale Ebene gestellt, wodurch die Zuordnung von Ministrant und Priester einerseits aufgebrochen war, andererseits aber doch nicht ganz aufgehoben, weil sich zugleich auch das ontologische Verständnis des Priestertums in Richtung einer speziellen Funktion eines allen gemeinsam zukommenden Priestertums verlagerte.

Die Sichtweise von Ministrant und Priester hat sich zugleich mit der Auflösung der Zuordnung und als Konsequenz von dieser in dieselbe (falsche) Richtung verlagert. Der Ministrant war somit nicht mehr der „kleine Kleriker“, weil auch der Priester nicht mehr als „Kleriker“ verstanden wurde, sondern als eine reine Funktion (oder ein „Dienst“, was nicht in sich selbst falsch ist, aber falsch wird wenn es auf dieses Moment verkürzt wird), der speziell aus der Taufe entwächst und daher irgendwie allen gemeinsam ist, ohne zwischen dem allgemeinen und dem speziellen Priestertum noch genau zu differenzieren. 

Somit wurde auch aus dem Ministranten als dem „niedrigen Kleriker“ eine rein funktionale Einrichtung, wie auch der Priester eine reine Funktion wurde. Der Ministrant wurde zum Handlanger dieser „Funktion“, nicht zum Ersatz des nicht vorhandenen niederen Klerus. Es fand also eine Verlagerung von einer theologisch-ontologischen Ebene auf eine funktionale Sichtweise statt.

Das führte in weiterer Folge dazu, daß man plötzlich auch meinte: wenn das ein rein funktionaler Dienst ist, bei dem es nur auf das „Können“ ankommt und nicht auf das „Sein“, dann kann dieser auch von Frauen ausgeübt werden. Dasselbe rein funktionale, von jeglicher Theologie abgelöste Denken findet sich jedoch auch in der Forderung nach dem Frauenpriestertum, der Pfarreileitung durch Diakone bzw. Laien oder nach der Laienpredigt wieder.

Was man für das Priestertum wünschte, nämlich die Öffnung für die Frauen, versuchte man im Kleinen zu beginnen, indem man bei den Ministranten begann. Dadurch wurde aber auch der Idee des Frauenpriestertums der Weg ein Stück weit geebnet. Wir erkennen also dieselbe denkerische Grundlage, und von daher eine gewisse Logik, wenn man von der Forderung nach Ministrantinnen auf die Weihe von Frauen zu Priesterinnen „hinarbeitet“.

Michael Gurtner in einer Antwort auf die "Pro-Vokation - Miteinander die Glut unter der Asche entdecken" (21.10.2012) des Abtes  Martin Werlen OSB von Einsiedeln in der Schweiz (Quelle: kath.net 30.11.2012)

Die Frage, die man stellen müsse, schreibt der katholischer Theologe aus der Erzdiözese Salzburg weiter, sei die: "Waren die bisherigen Änderungen sinnvoll oder gerechtfertigt?" und "Führen (geplante) Veränderungen näher zur Wahrheit?"

Sonntag, 2. Dezember 2012

Glauben, egal was?

"Es ist nicht die Frage, wieviele Menschen sich auf dem Papier zur Kirche bekennen – das Bekenntnis zur Kirche ist nur im wahren Glauben gegeben. Die Frage ist also nicht: Wieviele Köpfe sehe ich in der Kirche? Sondern: Wieviele Köpfe, die ich in der Kirche sehe, teilen den rechten Glauben?

Es ist also die Frage danach, wozu die Menschen in die Kirche kommen, und nicht, ob man alle Sitzplätze füllen kann. Das alleine ist noch zu wenig: Ziel muß es sein, jeden Sitzplatz mit jemandem zu besetzen, der den vollen Glauben der Kirche teilt.

Ändert man den Glauben dahingehend, daß das Geänderte von möglichst vielen geteilt wird, hat man nichts erreicht sondern viel verloren, weil es nicht mehr das ist, was das Glaubensgut der Kirche ist. Die Kirche ist keine Demokratie und kann niemals eine solche sein."


Michael Gurtner in einer Antwort auf die "Pro-Vokation - Miteinander die Glut unter der Asche entdecken" (21.10.2012) des Abtes  Martin Werlen OSB von Einsiedeln in der Schweiz (Quelle: kath.net)



Foto: FW

Donnerstag, 2. August 2012

Unbarmherziges Kirchenrecht

Einen äußerst wichtigen Aspekt in gegnwärtigen Diskussionen um Forderungen, die, meistens mit der Begründung, die Gesetze der Kirche würden der heutigen Lebenswirklichkeit nicht mehr gerecht, gestellt werden, hat Mag. theol. Michael Gurtner in einem Beitrag auf kath.net in den Blick genommen.

Es geht um die Bedeutung des Kirchenrechts (CIC), um seinen Anspruch und seine mögliche Anpassung an heutige zeitgeistige Stömungen. Die Forderung mancher Kreise nach einer solchen Anpassung geht oft einher mit dem Ruf nach "Barmherzigkeit" und dem Vorwurf an die Kirche, sie sei unbarmherzig und ihre Ansprüche an die Menschen würden gutgemeinten pastoralen Ansätzen nicht entsprechen. Genau das Gegenteil aber ist der Fall: "Die Gläubigen haben ein natürliches Recht darauf, daß Glaube und Kult in der Kirche rein, vollständig und unverfälscht gepflegt und praktiziert werden" und auch deshalb sei die "Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat".

Gurtner unterscheidet im Kirchenrecht verschiedene Bereiche: die einen, die das Leben in einer großen Gemeinschaft von Menschen (societas humana) innerweltlich in eine Ordnung bringen und die anderen, "welche direkt oder indirekt die heiligen Sakramente oder die Kirche selbst zum Inhalt haben." Um letztere geht es hier.

Dazu erläutert Mag. Gurtner:

"Das Dogma geht dem Gesetz voraus und gibt ihm seine Grundgestalt. Nicht der Zeitgeist oder das Mehrheitsvotum bestimmen was im sakramentalen und dogmatischen Bereich rechtens ist, sondern allein die Wahrheit, welche als solche immer von Gott, dem Schöpfer aller Dinge, entstammt. Würde man also das Kirchenrecht gegen die dogmatischen Gegebenheiten auszuspielen versuchen, so würde das nichts anderes bedeuten, als sich gegen Gott selbst zu stellen. Nicht weil er das Kirchenrecht als solches eingesetzt hätte, aber doch weil das Kirchenrecht die von Gott geoffenbarten Dinge zu schützen hat."

Und weiter:

"Es denkt deshalb falsch, wer meint, das Kirchenrecht sei „Schuld“ an der Praxis, wie sie die Universalkirche im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen vorschreibt, um nur ein ständig diskutiertes Beispiel zu benennen. Es ist keine Frage des Kirchenrechtes, sondern der Sakramententheologie, welche dann im Kirchenrecht rezipiert wird und dort ihren rechtlichen Ausdruck findet. (...)

Das Kirchenrecht schützt die Menschen letztlich vor der Willkür Zeitgeistiger, welche die ewigen Wahrheiten Gottes durch die vergänglichen Strömungen des gegenwärtigen Augenblickes ersetzen wollen. Dieses natürliche Recht der Gläubigen ist es auch, welche die Rechtspflege und die Anwendung des Kirchenrechtes nicht zu einer fakultativen Sache macht, sondern zur strengen Pflicht der Verantwortlichen."

Gurtner stellt denn auch fest, dass es nicht möglich ist, die Vorschriften des Kirchenrechts durch Mehrheitsbeschlüsse oder aus "pastoralen Erwägungen" ändern zu wollen, da es sich eben nicht um willkürlich von Menschen aufgestellte Regeln, sondern um den Willen und die Gebote Gottes gehe.

"Doch unabhängig davon, ob es Mehrheiten oder Minderheiten sind: Forderungen wie jene nach dem Frauenpriestertum, nach der Abschaffung der Zugangsbedingungen zur Heiligen Kommunion, der Leitung der Pfarreien und anderer kirchlicher Einrichtungen durch Laien, der Sakramentenspendung durch Laien, der Laienpredigt, der kirchenrechtlichen Legitimation einer zweiten Ehe nach Scheidung etc. sind Dinge, welche nicht durch Beschluß geändert werden können. Es handelt sich bei der rechten Handhabung dieser Fragen um ein absolutes Recht der Gläubigen, auf welches sie jedoch auch nicht einfach verzichten können, weil die Sache selbst theologisch gebunden ist" so der Theologe und er resümmiert:

"Deshalb ist die Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat, das Recht minderzuachten, zu vernachlässigen oder zu negieren würde bedeuten, ein schlechter Hirte zu sein, die ihm von der Kirche übertragenen Aufgaben zu vernachlässigen und somit zutiefst unpastoral zu handeln..."

(Hervorhebungen durch Fettdruck von Admin)
 

Den ganzen Beitrag findet man hier:


Montag, 7. Mai 2012

„Mission Neuevangelisierung“

kath.net stellt das neue Buch des Theologen Michael Gurtner „Mission Neuevangelisierung“ vor. Hier zwei Auszüge aus dem Vor- bzw. Nachwort zum Werk von M. Gurtner:

"Sünde hat es freilich immer gegeben, deshalb ist ja auch die Kirche eingesetzt worden. Aber bei aller Sündhaftigkeit der Menschen war es ihnen doch meist klar, daß Sünde eben Sünde ist, und hatten doch weitgehend das rechte Ziel vor Augen und strebten danach, auch wenn sie auf dem Weg dorthin oftmals fielen.

Die Sünde als solche ist also nicht so sehr das Problem, sondern daß man heute das Sündhafte als Recht und Norm darstellt und rechtfertigt. Das eigene Tun wird so zum Maßstab an dem sich Recht und Unrecht, Sünde und Tugend mißt.

Nicht so sehr die einzelnen Sünden die begangen werden sind also das Problem, sondern vielmehr der breite Glaubensabfall und der Unwille zur Wahrheit – und das sind viel grundlegendere Probleme, weil es diesmal die Ausrichtung selbst ist, welche in weiten Teilen des Westens abhanden gekommen ist.

(...)

Die Frage ist also weniger, welche Lehre die Kirche in welcher Form vertreten müsse, sondern wie sie die in Tradition, Schrift und Lehramt bestehende Lehre so vermittelt, daß die Form der Vermittlung dem Inhalt (und damit dem Herrn) gerecht wird, und zugleich möglichst viele Menschen zu genau diesem Glauben geführt werden können.

Nicht die Kirche muß sich dem Menschen anpassen, sondern der Mensch muß sich dem Willen Gottes anpassen, und die Kirche als heilige Mutter, die um sein Heil besorgt ist, ist ihm dabei in vielfacher Hinsicht behilflich.

Darum geht es letztlich in der Neuevangelisierung, was aber auch impliziert, vergangene Fehlentwicklungen aufzuzeigen und zu beheben. Darin besteht die gegenwärtige Herausforderung der Kirche, und der Heilige Vater stellt sich diesen – Grund genug, daß auch wir diese Sorge des Papstes teilen und das kleine Unsrige dazu beizutragen versuchen, solange es nur konstruktiv und nicht destruktiv ist."

Mission Neuevangelisierung
Michael Gurtner

ISBN: 978-3-905953-33-6
340 Seiten
Benedetto Verlag
Preis: 23,80 €

Den ganzen Beitrag findet man bei kath.net HIER!
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