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Donnerstag, 9. Oktober 2014

Befreit eine "Zeit der Buße" von Sünden?

Prof. Dr. Robert Spaemann zu dem Vorschlag von Kardinal Kasper und anderen, die Kirche möge bei zivil wiederverheirateten Geschiedenen nach einer Zeit der Neuorientierung und Buße eine außereheliche weitere "Ehe" akzeptieren und wertschätzen:
Statt den natürlichen, instinktiv erkennbaren Reiz der dauerhaften Ehe zu verstärken, ziehen es viele Verantwortliche in der Kirche – sogar Bischöfe und Kardinäle – vor, eine andere Option ins Auge zu fassen, eine Alternative zur Lehre Jesu Christi, was eigentlich eine Kapitulation vor dem Zeitgeist darstellt.
Das Heilmittel für den Ehebruch, den die neuerliche Heirat eines Geschiedenen mit sich bringt, sind nicht mehr Reue, Umkehr und Vergebung, sondern das Verstreichen von Zeit und die Gewöhnung – so als hätten allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz und unsere persönliche Zufriedenheit mit den eigenen Entscheidungen und dem eigenen Leben eine beinahe übernatürliche Kraft. Man unterstellt dieser alchemistischen Mischung, sie verwandle ein ehebrecherisches Konkubinat, das wir als „Zweit-ehe“ bezeichnen, in eine akzeptable Verbindung, die von der Kirche in Gottes Namen zu segnen sei. Folgt man dieser Logik, wäre es natürlich nur fair, wenn die Kirche auch homosexuelle Partnerschaften segnete. Dieser Denkansatz beruht jedoch auf einem fundamentalen Irrtum.

Zitat aus dem Artikel Divorce and Remarriage, firstthings, August 2014. Die deutsche Übersetzung erschien in der Zeitschrift Vision 2000 5/2014 und stammt von Dr. Christof Gaspari; via kath-info.

Anmerkung:

Buße ist ein Mittel, seinen Willen zur Wiedergutmachung zu zeigen - auch wenn durch die Buße die Folgen der begangenen Sünde(n) nicht aufgehoben werden können. Buße ist nie ein Mittel der (Selbst-)Erlösung, durch das eine Sünde bzw. Sünden zu Nicht-Sünden werden oder eine stillschweigende Akzeptanz der Sünde - weder durch den gesetzgebenden und zugleich den Sünder liebenden Gott, noch durch das Volk Gottes - zur Folge hat.

Sünden werden nach dem Willen Gottes durch die Kirche Jesu Christi allein in einem richterlichen Akt mittels dem Sakrament der Buße (Beichte) nach Reue und Bekenntnis derselben nachgelassen (vergeben), in dem Christus selbst durch seinen stellvertretenden Priester die Lossprechung zusagt (vgl. z. B. KKK 979 u. 982)


Es gibt keine Verfehlung, mag sie auch noch so schlimm sein, die durch die heilige Kirche nicht vergeben werden könnte. „Es kann keinen Menschen geben, der so schlecht und verworfen wäre, daß ihm nicht die sichere Hoffnung auf Vergebung in Aussicht stehen müßte, wenn er seine Verirrungen wahrhaft bereut" (Catech. R. 1,11,5). Christus, der für alle Menschen gestorben ist, will, daß in seiner Kirche jedem, der sich von der Sünde abwendet, die Pforten zur Vergebung immer offenstehen [Vgl. Mt 18, 21-22]


Weiteres zu den Reformvorschlägen von Kardinal Kasper:

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Dienstag, 30. September 2014

Kardinal Kaspers unschöne Diffamierungskampagne

In einem weiteren Interview vom 29. September 2014 mit Elisabetta Piqué von der argentinischen Tageszeitung "La Nacion" verteidigt Kardinal Walter Kasper ein weiteres Mal seine Sicht der Dinge bezüglich einer zweiten (wohlgemerkt: nichtsakramentalen) Eheschließung mit weiteren Personen zu Lebzeiten beider Ehepartner und trotz bestehenden Ehebandes und behauptet erneut, dass seine Meinung, es handle sich hierbei nicht um Ehebruch, auch die des Papstes sei. Diese Vereinnahmung des Papstes ist sehr gewagt, hat sich der Papst bisher nur dahingehend geäußert, dass solcherart Betroffene die Sakramente nicht empfangen können, da dies Jesus Christus selbst so verfügt habe.

In dem Gespräch erläutert der Kardinal weniger seinen eigenen, der Lehre der Kirche entgegenstehenden Standpunkt, als dass er die ihm widersprechenden Stellungnahmen verschiedener Kardinäle und anderer Gläubigen ins Zwielicht stellt und sie diffamiert. Er warnte vor einem Nichterfüllen der Erwartungen der Welt, was zu enttäuschten Reaktionen führen könne.

So sagte der Kardinal unter anderem, angesprochen auf die Veröffentlichung einer Verteidigungsschrift von fünf Kardinälen zugunsten der katholischen  Ehelehre, diese Kardinäle verhielten sich "wie Politiker", aber er meine, "die Kirche sollte sich nicht so verhalten". Ob für Kasper eine "offene Diskussion", wie sie der Heilige Vater wünsche, lediglich in der einseitigen Vorstellung seiner eigenen Thesen besteht? Übrigens suggeriert er, der Wunsch des Heiligen Vaters nach einer offenen Aussprache der Synodenteilnehmer bzw. in der Kirche allgemein, sei etwas Neues. Das ist mitnichten so. Auch den früheren Päpsten war es ein Anliegen, die Stimme und den Rat der Kardinäle, der Bischöfe oder anderer Fachleute zu hören. Nein, neu ist das wahrlich nicht.

Diese Kardinäle, so Kasper weiter über seine Kontrahenten, hätten "Angst" vor einem "Dominoeffekt": dass nämlich, wenn ein Punkt geändert werde, alles zusammenbreche. Eine Quelle für diese Unterstellung nannte Kasper nicht. Meines Wissens ist dieses Argument in der Argumentation der Gegner der Thesen Kaspers nicht genannt worden, da es ja hier nicht um von den Kardinälen unerwünschte oder erwünschte Erscheinungen geht, sondern um die Glaubwürdigkeit und Wahrheit der katholischen Ehelehre: Kasper hält das Problem der Wiederheirat nach einer zivilen Ehescheidung für ein Problem der Disziplin, das die Lehre der Kirche nicht tangiert. Das Gegenteil ist der Fall, äußert der Herr Jesus Christus sich in dieser Sache doch äußerst eindeutig und verweist die Pharisäer darauf, dass der ursprüngliche Plan Gottes eine Ehescheidung (und in dessen Folge eine Wiederverheiratung mit anderen Partnern) nicht vorgesehen hat (vgl. Mk 10,1-12). Es geht hierbei also nicht um die kirchliche Disziplin, sondern um eine göttliche Anordnung.

Kasper  unterstellt den Verteidigern der Lehre eine "ideologische Interpretation des Evangeliums". Das Evangelium sei kein Strafgesetzbuch, so der 81jährige, indem er die göttlichen Anordnungen und Gebote, die es selbstverständlich auch im Evangelium gibt, relativiert und und eine "andere Interpretation", nämlich die Auslegung je nach den "Bedürfnissen des Gottesvolkes" vorzieht. Kasper scheut sich nicht, den glaubenstreuen Kardinälen "einen theologischen Fundamentalismus" vorzuwerfen, der seiner Meinung nach "nicht katholisch" ist! Übersieht er nicht die Weisung Jesu an seine Jünger, "... und lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe" (Mt 28,20)?

Immerhin revidierte Kasper seine Aussage in einem früheren Interview, die Angriffe gegen seine Fragen seien nicht gegen ihn, sondern gegen den Papst gerichtet. Er sei vielleicht unklug gewesen, sagt er auf Nachfrage, wiederholte aber seine unbegründete Unterstellung, bei Gegnern seiner Thesen bestehe eine Gegenerschaft zum Heiligen Vater.




Weiteres zum Thema "Die Fragen des Kardinal Walter Kasper zum Problem der wiederverheirateten Geschiedenen":

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Donnerstag, 25. September 2014

Papst Franziskus bestätigt Unmöglichkeit des Kommunionempfangs für zivil wiederverheiratete Geschiedene

Gegenüber der spanischen Tageszeitung "Diario de Córdoba" sagte Bischof Demetrio Fernández von Córdoba am 21. September 2014 in einem Interview,  Papst Franziskus habe den spanischen Bischöfen bei ihrem Ad limina-Besuch im Vatikan gesagt, dass selbst der Papst zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht den Kommunionempfang erlauben könne. Bischof Fernández sagte wörtlich:
"Die Kirche sagt uns andauernd, dass wir für sie (Anm.: die zivil wiederverheirateten Geschiedenen) sorgen sollen; dass sie sich nicht ausgeschlossen fühlen dürfen! Und die Art und Weise, wie wir sie aufnehmen, kann immer weiter verbessert werden. Aber nun haben wir den Papst selbst gefragt, und er hat uns geantwortet, dass eine kirchlich verheiratete Person, die geschieden ist und noch einmal staatlich geheiratet hat, die Sakramente nicht empfangen kann. Der Papst sagte: 'Das hat Jesus Christus so eingerichtet, und der Papst kann es nicht ändern.'"(s. kath.net)

Es gebe eben Dinge, so der Bischof von Córdoba weiter, die sich nicht ändern ließen.

Das ist eine beachtenswerte Mitteilung im Hinblick auf viele Medien, die immer wieder behaupten, Papst Franziskus befürworte die Vorschläge bzw."Fragen" von Kardinal Kasper, der wenigstens für eine Minderheit der Betroffenen, nämlich diejenigen, die sich den Sakramentenempfang wünschen und in den Gemeinden aktiv sind, die kirchliche Anerkennung einer nichtsakramentalen Zweitehe vorschlägt. Warum aber nur für die in den Pfarreien aktiven zivil wiederverheirateten Geschiedenen, warum nicht für alle Betroffene? Ach, anderes Thema, lassen wir das...



Weiteres zum Thema "Zivil wiederverheiratete Geschiedene":

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Freitag, 25. Juli 2014

Authentische Botschaft der Freiheit und Hoffnung verkünden - Theologen widerlegen Thesen von Walter Kasper zu wiederverheirateten Geschiedenen

Neue Vorschläge für die pastorale Sorge bezüglich der Geschiedenen und Wiederverheirateten: Eine theologische Bewertung (hier das pdf-Dokument)

Acht katholische Theologen, die an Päpstlichen Fakultäten oder in anderen kirchlichen Einrichtungen in den U.S.A. Dienst tun, haben sich ausführlich mit den Thesen und Vorschlägen von Walter Kardinal Kasper befasst. Der deutsche Theologe hatte bei der Kardinalsversammlung am 20. Februar 2014 u. a. auch zum Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen Stellung genommen. Sein vielbeachteter Vortrag "Das Evangelium von der Familie" hatte weltweit Widerspuch ausgelöst.

Kardinal Kasper hatte die Frage gestellt, ob man "jemandem, der sein Versagen aufrichtig bereut und das tut, was er in seiner nicht rückgängig zu machenden Situation tun kann, das heißt nach Kräften christlich leben und seine Kinder christlich erziehen", die Absolution - und folglich auch die Zulassung zum sakramentalen Empfang der heiligen Kommunion - verweigern kann. Das Versagen meint in diesem Fall das Scheitern der gültig geschlossenen sakramentalen Ehe. Das Konkubinat, die  zweite, zivil geschlossene, Ehe ist dagegen nach Kaspers Vorschlag u. U. nicht rückgängig zu machen und kann nicht aufgegeben werden, ohne dass der bzw. die Betroffene weitere Schuld auf sich lade (s. hier).

Die acht Professoren, darunter sieben Dominikaner, zeigen nun noch einmal kurz und bündig auf, dass die Ausführungen Kaspers nicht mit der kirchlichen Lehre vereinbar sind. Ihr Fazit:

Es kann schwer sein, die Lehre der Kirche über Ehe, Scheidung, menschliche Sexualität und Keuschheit anzunehmen. Christus selber sah das, als er sie verkündigte. Diese Wahrheit bringt jedoch eine authentische Botschaft der Freiheit und Hoffnung mit sich: Es gibt einen Ausweg aus Laster und Sünde. Es gibt einen Weg nach vorne, der zu Glück und Liebe hinführt. Indem die Kirche diese Wahrheiten in Erinnerung ruft, hat sie Grund dazu, die Aufgabe der Evangelisierung in unserer eigenen Zeit mit Freude und Hoffnung anzunehmen.





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Freitag, 23. Mai 2014

Was wollen wir: Reform oder "Reform"?

Es gibt immer und überall zwei Arten von Reformen. Die eine nimmt sich der Sitten auf der Stufe an, zu der sie herabgesunken sind, und erhebt sie von der Begierlichkeit zur höchsten Selbstverleugnung, von der Unenthaltsamkeit zu jungfräulicher Reinheit, von der Empörung zu Demut und Gehorsam, von der Gewalttätigkeit zu liebevoller Mildtätigkeit - mit einem Wort: von der Zügellosigkeit zur Entsagung, von den Lastern zur Tugend.

Die andere Art Reform findet die Sitten auf derselben Stufe der Erschlaffung, aber statt den Zügel anzuziehen, lockert sie ihn; um die Verletzung des Gesetzes zu beseitigen, beseitigt sie das Gesetz. Sie reformiert die Sitten, indem sie sie entfesselt und so die Unordnung selbst rechtfertigt und beschleunigt. Sie reformiert die Unenthaltsamkeit von Priestern durch Einführung der Priesterehe, die Unenthaltsamkeit der Eheleute durch Einführung der Ehescheidung; den Mangel an Gehorsam und die Erschlaffung der Oberen durch Aufgeben der Disziplin, durch Abfall und Empörung; sie reformiert die Schwächung der Einheit durch Sektierertum, die Verwirrung im Glauben durch Verachtung der Autorität. Sie unternimmt den Versuch, etwas Unmögliches zu erreichen: das Übel zu tilgen durch Leugnung und Zerstörung des Guten!

Auguste Nicolas (1807-1888) , franz. Apologet; zitiert nach Bernhard Müller in "Reform oder Revolution", Miriam-Verlag Jestetten, AD 1970, S. 41/42

Donnerstag, 17. April 2014

Will Kardinal Kasper die Sexualmoral der Kirche revolutionieren?

Bloggerkollege Michael Schäfer (Theodor) von "Summa summarum" hat einen offenen Brief an Kardinal Kasper gschrieben und ihm einige wesentliche Fragen bezüglich des "Evangeliums von der Familie" gestellt. Dann beschreibt er die drastischen Konsequenzen für die Kirche, wenn diese den Vorstellungen des Kardinals folgen würde:
"Erlauben Sie mir abschließend noch einen Blick auf die systematischen Folgen der von Ihnen vorgeschlagenen geänderten Praxis im Umgang mit den Wiederverheirateten Geschiedenen. Mir scheint es so zu sein, dass die Kirche nur die Wahl hat, den Vollzug der „Akte, die Eheleuten vorbehalten sind“ außerhalb der sakramentalen Ehe weiterhin als Ehebruch zu betrachten (mit den bisherigen Folgen) oder eine moralische Legitimität solcher Akte auch außerhalb dieser Ehe für grundsätzlich möglich zu halten.

Diese moralische Legitimität muss dann an etwas anderem als der sakramentalen Ehe festgemacht werden, z.B. am Bestehen einer „personalen Liebesbeziehung“, eines Sachverhaltes, der nicht mehr den Charakter eines öffentlichen Vertrages hat, sondern letztlich nur vor dem „forum internum“ überprüft werden kann. Mir ist nicht klar, mit welchem Argument man anderen Formen der außerehelichen „gelebten Sexualität“ eine so verstandene Legitimität grundsätzlich absprechen wollte. Die Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils nach einer „sauberen Brautzeit“ (Gaudium et Spes 49) wäre keine schlechthin verpflichtende Norm mehr.

In der Konsequenz würde die Kirche dann auf die Verkündigung einer verbindlichen Sexualmoral im überkommenen Sinne ganz verzichten. Ihre Lehre wäre dann nicht mehr Verkündigung eines objektiven „Gebotes vom Herrn“ (1 Kor 7,10), sondern „Orientierungshilfe“ für eine subjektive Gewissensentscheidung, die von ihr in jedem Fall zu respektieren wäre."

Diese Erkenntnis ist erschütternd und zeigt, wie selbst auf hoher hierarchischer Ebene der Glaube in Gefahr gebracht wird. Der Dogmatiker Leo Kardinal Scheffczyk, der nachgewiesen hat, dass es sich bei der Frage der Zulassung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten (ob Bußsakrament oder der heiligen Kommunion ist im Grunde eins) um eine dogmatische Frage handelt, und die deswegen nicht "pragmatisch" zu lösen ist, schließt seine Untersuchung mit den Worten:
"So weist diese Fragestellung (Anm.: der Zulassung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion) auf ein tiefer liegendes Problem hin, das heute untergründig viele Auseinandersetzungen in der Kirche bestimmt. Es liegt genauerhin in der Frage, welcher Wert dem lehrhaften Glauben und seiner Durchsetzung in der Praxis zukommt. Wenn an dieser Stelle Konzessionen gemacht werden, erledigt sich natürlich auch das hier behandelte Problem. Wenn man dazu bereit ist, sollte man aber auch weiterfragen und zusehen, wie vieles andere im Glauben und Leben der Kirche "erledigt" werden wird."

Das heißt, wenn eine Relativierung des lehrhaften Glaubens stattfindet und alles der subjektiven Gewissensentscheidung des (Un-)Gläubigen überlassen würde, dessen Gewissen sich aber nicht an der Wahrheit, sondern an eigenen Wertesystemen orientiert, dann ist die Aufgabe des gesamten Lehramtes die Folge.

Aber so weit wird es selbstverständlich nicht kommen, denn dem kirchlichen Lehramt ist die Leitung durch den Heiligen Geistes zugesagt. Die Kirche ist und bleibt die "Säule und das Fundament der Wahrheit" (1 Tim 3,15). Dem Lehramt folgend können wir sicher sein, die Wahrheit zu leben und dem Wort Gottes zu folgen. Wer also gerettet werden will, der folgt der Stimme des guten Hirten Jesus Christus in der Kirche, denn es ist gewiss, dass nur im Glauben der Kirche das Heil erlangt werden kann (vgl. II. Vatikanisches Konzil "Ad gentes" 7). Fürchtet euch also nicht!

Der vollständige Wortlaut des offenen Briefes an Kardinal Kasper hier auf "Summa summarum" oder auch hier auf kath.net.


Dazu die vielleicht einzige vernünftige Lösung dieser ganzen unseligen Diskussionen:


Weiteres zum Thema:

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Dienstag, 15. April 2014

Kardinal Kasper verteidigt gegenüber dem Ehepaar Martin seinen "Weg der Buße" ohne Reue und Umkehr

Am 10/12. März 2014 äußerten sich Norbert und Renate Martin (Vallendar) in der "Tagespost" erneut zu der nun in Schriftform in einem kleinen Bändchen vorliegenden Rede "Das Evangelium von der Familie" von Walter Kardinal Kasper, die dieser Ende Februar auf Geheiß von Papst Franziskus und im Hinblick auf die sich mit dem Thema Ehe und Familie befassende, außerordentliche Bischofssynode im Oktober 2014 vor dem Kardinalskonsistorium vorgetragen hatte.

Norbert und Renate Martin kommen aus der Schönstattbewegung und sind seit 1982 Mitglieder des "Päpstlichen Rates für die Familie" in Rom. Sie äußerten sich schon mehrmals zu den verschiedenen Vorstößen von Theologen und/oder Bischöfen gegen die Unversehrtheit der katholischen Ehelehre, z. B. im September 2011 zu Vorstellungen des damaligen Erzbischofs von Freiburg, Robert Zollitsch oder im Zusammenhang mit der vom Vatikan initiierten Fragebogenaktion im Februar diesen Jahres u. a. über die Gefahr falscher Erwartungen und entsprechend zu erwartender Enttäuschungen, die Veröffentlichungen wie z. B. der "Freiburger Handreichung" zur Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene bei manchen Gläubigen hervorrufen müssen. Die Martins sehen für so Enttäuschte die Gefahr einer Verstärkung der Distanzierung von der Kirche und den Grund für eine weitere Entkirchlichung.

Norbert und Renate Martin stellen fest, dass Kardinal Kasper "[e]indrucksvolle Worte findet (...) über die Bedeutung des Glaubens für die Ehe als Sakrament und als Grundlage für ein christliches Familienleben. Kenntnisreich und differenziert seien seine Überlegungen, um "nach neuen und bisher auch nicht genügend bedachten Wegen zu suchen". Zweifellos sagt Kardinal Kasper in seiner Rede viel Gutes, Schönes und Wahres zur christlichen Ehe, was aus kirchlischer Sicht unstrittig ist.

Dennoch steckt der Teufel im Detail. Neben dem vielen Richtigen ging der Kardinal auch auf das Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen ein. Das Ehepaar Martin kann dem Lösungsansatz von Kardinal Kasper nicht zustimmen, der den zivil wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zu den Sakramenten, hier vor allem zum Bußsakrament eröffnen soll. Vor allem stellen sie die Frage "ob – umgekehrt wie es der Autor vorschlägt – nicht die Wahrheit das hermeneutische Prinzip für die Barmherzigkeit" darstelle. "Das Barmherzigkeitsverständnis in Kardinal Kaspers Vortrag wirft Fragen auf" titelt die "Tagespost" denn auch. Kasper schlägt vor, Betroffene unter bestimmten Bedingungen und nach einer gewissen Bußzeit zu den Sakramenten zuzulassen.

Die Martins erinnern an die Synode im Jahr 1980 und das nachsynodale Schreiben "Sacramentum caritatis" aus dem Jahre 2007 Nr. 29, in denen bereits die Problematik diskutiert und entschieden bzw. der kirchliche Standpunkt bestätigt und bekräftigt wurde, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen werden können, "… weil der Status und die Lebenslage (der wiederverheirateten Geschiedenen) objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird". Zum Empfang der Absolution ist der aufrichtige Vorsatz notwendig, sich zukünftig von Sünden zu enthalten und Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, was bedeuten würde, die unrechtmäßige eheähnliche Gemeinschaft mit einem anderen Partner aufzugeben. Ist der/die Betroffene dazu nicht bereit, wäre eine solche Beichte ungültig und eine Lossprechung nicht möglich. Hier trifft das Wort des Herrn an die Ehebrecherin zu: "Gehe hin und sündige nicht mehr!"

In der Ausgabe der "Tagespost" vom 15. April 2014 antwortet Kardinal Kasper in einem ausführlichen Leserbrief auf die kritische Hinterfragung seines Vorschlags bezüglich der Möglichkeit für zivil wiederverheiratete Geschiedene, die Absolution im Bußsakrament und im Anschluss daran - nach einer bestimmten Zeit der Buße - auch die heilige Kommunion empfangen zu können. Er nimmt vor allem Bezug auf die Äußerungen von Norbert und Renate Martin am 12. März 2014  in der "Tagespost".

Aber auch in seinem Leserbrief wirft Kardinal Kasper noch mehr Fragen auf als er beantwortet. So schreibt er: "Es geht nicht um eine generelle Lösung der sehr unterschiedlichen Situationen (S. 57f). Schon gar nicht geht es darum, abzusegnen was in einer kirchenfernen Gesellschaft weithin geschieht. Es geht um Christen, welche in unseren Pfarreien und Einrichtungen leben und teilweise engagiert tätig sind oder um solche, die bei uns Rat und Hilfe suchen, nachdem sie in ihrer Ehe gescheitert sind, ein Zurück in die gescheiterte Ehe wie ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne neue Schuld nicht möglich sind, die aber gerade in dieser schwierigen Situation die heilende und stärkende Kraft der Sakramente suchen und ernsthaft danach verlangen (S. 65f; 81f)."

Heißt das nun, Kasper meine, engagierte Pfarreiangehörige hätten eine andere Behandlung verdient als andere Gläubige? Ändert allein das Verlangen nach der heilenden und stärkenden Kraft der Sakramente - aber unabhängig von dem ernsthaften Vorhaben einer Umkehr und Abwendung von der Sünde - , ändert also allein das Verlangen schon den "Status" dieser Gläubigen und erlaubt eine Dispens vom Ausschluss von den Sakramenten? Sind Gläubige, die nicht in Pfarreien engagiert sind, Gläubige zweiter Klasse, denen nicht dieselben Möglichkeiten offenstehen, wie "engagierten" Gläubigen?

Was bedeutet, dass ein Zurück in die gescheiterte Ehe nicht ohne "neue Schuld" möglich ist? Und dass ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne "neue Schuld" nicht möglich ist? Meint Kardinal Kasper, dass die Fortsetzung der "neuen Situation" - sprich: einer unrechtmäßigen, kirchlich gesehen ungültigen "Ehe" - keine neue Schuld bedeutet? Wie kann man logisch behaupten, das Eheband mit dem (ersten) Ehepartner bleibe bestehen, wenn man gleichzeitig duldet, dass eine weitere "Ehe" mit einem anderen Partner gelebt wird? Ist das nicht Bigamie - oder gar - bei einer weiteren zivilen Ehescheidung und Wiederverheiratung, serielle Polygamie? Warum sind dann andere außereheliche aber eheähnliche Verhältnisse nicht erlaubt, es besteht doch kein wesentlicher Unterschied zu einer Zweit"ehe"?

Kardinal Kasper kommt wieder auf seine entscheidende Frage zu sprechen: "Der entscheidende Satz dazu lautet im Vortrag: 'Die Buße und das Sakrament der Buße sind der Weg, um beide Aspekte zu verbinden: die Verpflichtung auf das Wort des Herrn und die nie endende Barmherzigkeit Gottes' (S..65). Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht? (S. 64f)"

Darauf ist klar zu antworten: Selbstverständlich gilt das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden. Aber diese Sünden müssen als solche vom Pönitenten (an-)erkannt sein, um vergeben werden zu können. "Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern?" Bereut der Pönitent ehrlich und bezeugt guten Willen sich künftiger Sünden (hier also des Ehebruchs) zu enthalten, kann der Beichtvater ihm gerechterweise die Absolution nicht verweigern. Ist er aber willens, das ehebrecherische Verhältnis, die zivil geschlossene Zweitehe, wie eine eheliche Gemeinschaft fortzuführen und so immer wieder Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner zu begehen, dann muss der Beichtvater ihm die Absolution verweigern, da hier kein wirklich guter Wille vorliegt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben.

Der Ausweg besteht immer in der Umkehr: Der Umkehr hin zu einem Leben nach dem Willen Gottes, d.h. nach Gottes Geboten. Der Ausweg ist also die Loslösung von der Sünde des Ehebruchs. Diesen Weg kann man, wenn man ehrlich ist, nicht verleugnen oder ausschließen, nur weil er nicht bequem ist. Ganz sicher verlangt diese Umkehr eine tiefe Einsicht, Liebe und Vertrauen in Gott und die Kirche, die den Umkehrwilligen auf seinem sicher nicht einfachen Weg begleitet. Dennoch darf man gewiss sein, dass Gott aus dieser Situation tiefen Frieden erwachsen lässt und alles zum Guten wendet.

Schließlich bestätigt sich die Fragwürdigkeit des Barmherzigkeitsverständnisses bei Kasper, die Herr und Frau Martin in ihrem Beitrag vermuteten. Kasper schreibt in Entgegnung zu dem Schreiben der Martins: "Vollends entlarvend finde ich den letzten Einwand, dass sich diejenigen, welche sich nach einer Scheidung redlich und treu an die Weisung der Kirche gehalten haben, sich als Dummköpfe vorkommen, würde ein Wiederverheirateter von der Kirche „vom Ehebruch faktisch freigesprochen.“ Ganz abgesehen davon dass die Absolution nicht vom Ehebruch, sondern von der Schuld des Ehebruchs freispricht, würde sich ein solcher „Dummkopf“ in der Tat wirklich dumm in die Rolle des brav im Hause gebliebenen älteren Sohnes im Gleichnis Jesu begeben, der dem barmherzigen Vater Vorwürfe macht, weil er dem verlorenen Sohn Barmherzigkeit zuteil werden lässt (Lk 15,11–32). Wer so argumentieren würde, hat von Gottes Barmherzigkeit noch gar nichts verstanden."

Kasper merkt offensichtlich nicht, dass die Sache hier ganz anders liegt als bei Rückkehr des verlorenen Sohnes. Der Pönitent, der an seiner zivilen Zweitehe festhalten will, würde dem verlorenen Sohn gleichen, der nach Hause kommt, um den Vater dazu zu nötigen, seinen liderlichen Lebenswandel und die Verschwendung seines Vermögens gutzuheißen. Dass er von zu Hause fortgegangen war, das bedauerte er, nicht jedoch das, was er dann erlebte und tat. Er fordert vom Vater weitere Gelder, um seinen Lebensstandard weiterzuleben. Der Vater ist ihm voll Freude entgegengelaufen und wollte ihn umarmen, aber der Sohn zeigte keine Einsicht, dass sein Lebenswandel nicht gut war. Der Vater schickt seinen Sohn wieder fort und geht voller Trauer zurück in sein Haus, darauf hoffend, dass sein verlorener Sohn doch noch irgendwann, bevor er in der Fremde stirbt, seinen Fehler einsieht und voller Scham und Reue zu ihm zurückkehrt, damit er ihm verzeihen kann...

Und in der Tat würde sich der ältere Sohn wie ein Dummkopf vorgekommen sein, wenn sein Vater dem heimgekehrten Sohn freundlich zugestimmt und seinen schlechten Lebenswandel gutgeheißen hätte; wenn er ihm weiteres Vermögen mitgegeben hätte, das eigentlich sein Erbteil  gewesen wäre. Er hätte das Handeln des Vater wohl nicht verstanden und hätte wahrscheinlich an seinem Verstand gezweifelt. Aber Gott sei Dank nimmt das Gleichnis Jesu vom verlorenen Sohn eine andere Wendung...




Weiteres zum Thema:


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Dienstag, 18. März 2014

Kardinal Caffarra: Kirche kann die Wahrheit über die christliche Ehe nicht einer zeitlich bedingten Mode opfern

Carlo Kardinal Caffarra hat in einem bemerkenswerten Interview mit der italienischen Zeitung "Il Foglio" (hier das Original vom 15.03.2014) zur Frage bezüglich der Zulassung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion und zur Lehre der Kirche über die christliche Ehe mit überaus klaren Worten Stellung bezogen. Er erklärte die bleibende Bedeutung des Apostolischen Schreibens "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. (1981) und der Enzyklika "Humanae vitae" von Papst PaulVI. 

Die Frage, die zu stellen sei, laute nicht, "ob und in welchem Maß „Humane vitae“ heute anwendbar ist oder ob die Enzyklika Verwirrung" schaffe, sondern ob  "Humanae vitae" die Wahrheit sage "hinsichtlich des Guts, das in die eheliche Beziehung eingelassen ist". "Familiaris consortio"  stelle auch heute eine "großartige lehrmäßige Entfaltung dar", die "uneliminierbarer Bezugspunkt" bleibe.
Kardinal Caffarra gibt mit Blick auf die für Oktober 2014 geplante außerordentliche Bischofssynode über das Thema "Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung" zu bedenken:
Die Synode wird es also nicht vermeiden können, gegenüber diesem Dilemma Stellung zu beziehen: ist die Weise, wie sich die Morphogenese der Ehe und der Familie entwickelt hat, für die Personen, für ihre Beziehungen und für die Gesellschaft positiv oder bildet sie dagegen einen Zerfall der Personen und ihrer Beziehungen, der verheerende Auswirkungen auf die gesamte Zivilisation haben kann? Diese Frage kann die Synode nicht vermeiden.

Die Kirche kann nicht anerkennen, dass diese Tatsachen (junge Menschen, die nicht mehr heiraten, freie Lebenspartnergemeinschaften, deren Zahl exponentiell steigt, die Einführung der sogenannten Ehe zwischen Homosexuellen in die Rechtssysteme und anderes mehr) einen historischen Drift darstellen, das es sich um historische Prozesse handelt, die sie zur Kenntnis zu nehmen hat und an die sie sich im Wesentlichen angleichen muss. Nein. (...) Auch die Kirche soll also damit aufhören, uns den Atem der Ewigkeit in der menschlichen Liebe spüren zu lassen? Deus avertat – Gott bewahre!

Der deutsche Kurienkardinal Walter Kasper hatte während der letzten Kardinalsversammlung im Februar 2014 ein Referat gehalten mit dem Thema "Das Evangelium der Familie". In diesem hatte Kasper neben vielen sehr schönen Vorschlägen zur Familienpastoral (z. B. Familie als Hauskirche) auch einen Vorschlag dazu gemacht, wie es möglich sei, zivil geschiedenen Personen von seiten der Kirche eine neue Eheschließung mit einem anderen Partner zu ermöglichen und sie nach einer Zeit der Buße wieder zu den Sakramenten zuzulassen (s. hier und hier) - ohne jedoch den Vorsatz, zukünftig das unauflöslich bestehende Eheband mit dem ersten Ehepartner zu achten und keinen neuen Ehebruch mehr zu begehen.

Kardinal und Moraltheologe Caffarra zu diesem Vorschlag:
Die in Aussicht gestellte Lösung führt dazu zu denken, dass die erste Ehe bestehen bleibt, dass es aber auch eine zweite Form des Zusammenlebens gibt, die die Kirche legitimiert. Somit gibt es dann einen außerehelichen Vollzug der menschlichen Sexualität, den die Kirche als legitim erachtet. Damit aber wird die tragende Säule der Lehre der Kirche zur Sexualität geleugnet.
Hier das Interview von "Il Foglio" mit Carlo Kardinal Caffarra in deutscher Übersetzung via kath.net.



Siehe auch:


Bild: Kardinals-Wappen von Carlo Caffarra mit dem Wappenspruch "Allein Deine Barmherzigkeit"

Montag, 3. März 2014

Zur Konsistorium-Rede von Kardinal Kasper

Kardinal Kasper sieht das Sakrament der Barmherzigkeit, das Bußsakrament, als Lösungsweg für zivil wiederverheiratete zivil Geschiedene an (s. hier). Doch leider wird jetzt deutlich, dass seine Lösung einen Pferdefuß hat: Betroffene sollen eine Absolution erhalten, obwohl sie für die Zukunft nicht beabsichtigen, sich des Ehebruchs zu enthalten, also nicht den Vorsatz haben, Sünden in Zukunft zu unterlassen und zukünftig nach dem Willen und den Geboten Gottes zu leben. Dieser Vorsatz aber, der anzeigt, dass es dem Beichtenden ernst ist mit seinem Willen zur Umkehr, ist eine Voraussetzung zur Erteilung der Absolution.

Er stellt Folgendes zur Disposition:
„Die Frage ist: Ist dieser Weg der Umkehr, der ins Sakrament der Barmherzigkeit, der Busse mündet, auch der Weg, den wir in dieser Frage gehen können? Wenn ein wiederverheirateter Geschiedener 1. das Scheitern seiner ersten Ehe bereut, 2. den Verpflichtungen, die aus der ersten Ehe noch erwachsen, nachkommt, 3. die neue Zivilehe nicht aufgeben kann, ohne neue Schuld auf sich zu laden, 4. sich aber bemüht, seine zweite Ehe im Glauben zu leben und seine Kinder im Glauben zu erziehen, und 5. nach den Sakramenten als Kraftquelle in seiner Lage verlangt – müssen oder können wir ihm nach einer Zeit der neuen Orientierung das Sakrament der Busse und dann der Kommunion verweigern?“

Die entscheidende Frage aber, die erst eine eindeutige Antwort ermöglicht, fehlt. Sie lautet: Ist der/die zivil wiederverheiratete Geschiedene bereit, in Zukunft nicht mehr Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner, dem er ja durch das unauflösliche Eheband verbunden ist, zu begehen?

Die eine Antwort auf Kaspers Frage ist: "Nein, die Kirche kann die Sakramente nicht verweigern - vorausgesetzt, der Betroffene beabsichtigt, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, d. h. in diesem Fall auch: nicht mehr mit dem neuen Partner ehelich zu verkehren. Das ist die Voraussetzung für den Sakramentenempfang."

Oder:
Die andere Antwort lautet: "Ja, die Kirche kann und darf den Empfang der genannten Sakramente nicht gewähren, weil der Vorsatz, umzukehren und sich von der Sünde abzuwenden, nicht vorhanden und damit die Voraussetzung für eine gültig abgelegte Beichte nicht gegeben ist, der/die Betroffene weiterhin in schwerer Sünde (Ehebruch) verharrt, deshalb nicht im Stande der heiligmachenden Gnade ist und deshalb auch nicht den Leib Christi in der Kommunion empfangen kann ohne damit weitere Schuld durch unwürdigen Sakramentenempfang auf sich zu laden.

Auszüge aus der Konsistoriums-Rede von Kardinal Walter Kasper
via domradio: bitte hier!

Mir dünkt es wie ein Eiertanz...


Siehe dazu auch die interessanten Überlegungen von sophophilo (hier und hier).


Update 15. April 2014:

In seinem Antwort-Leserbrief in der "Tagespost" am 15. April 2014, S. 12, stellt Walter Kardinal Kasper eine weitere Frage, die seinen Überlegungen Ausdruck verleiht. Kasper schreibt:
"Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht?" (vgl. "Das Evangelium von der Familie" S. 64f)

Die Antworten darauf sind dieselben wie oben. Die Fragen Kaspers, die er für "neu" und bisher ungestellt (bzw. unbeantwortet) hält, sind neu höchstens in ihrer Absonderlichkeit. Sie zeigen ein unlogisches Denken und ein  sonderbares Sakramentenverständnis. In der letzten Frage kommt m. E. sogar das Wunschdenken einer (der Lehre der Kirche fremde) Allerlösungslehre zum Ausdruck.


Antworten auf den Vorschlag von Kardinal Kasper:

Weiteres zum Thema:


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Mittwoch, 12. Februar 2014

Das Zeugnis ehelicher Treue auch nach einer Trennung von Tisch und Bett

Endlich spricht auch hierzulande jemand (die Päpste Benedikt XVI. und Franziskus und viele andere haben es natürlich schon längst getan) auch von den Leiden und dem Zeugnis derjenigen, die nach einer gescheiterten Ehe dennnoch nicht das Ehegelöbnis brechen sondern daran festhalten - auch in schlechten Tagen - und damit in der Kirche und in der Welt Zeugnis ablegen für die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe und die permanente Treue Gottes.

Prälat Wilhelm Imkamp lenkt den Blick auf das, was - zumindest im deutschsprachigen Raum - kaum und wenn, dann nur als bloße Erwähnung oder von vornherein als "unzumutbar" - thematisiert wird: das Treuezeugnis derer, die - von einem Ehepartner enttäuscht - feststellen mussten, dass ein eheliches Zusammenleben nicht mehr möglich ist und deshalb in zivilrechtlicher Ehescheidung oder in "Trennung von Tisch und Bett" leben. Möglicherweise wurde von einer Seite die Ehe ge-brochen - zer-brechen kann die christlich gültig geschlossene, sakramentale Ehe nicht, es sei denn durch den Tod eines Ehepartners (vgl. KKK* 1649)

Das Zeugnis der verlassenen Eheleute, allein zu bleiben und nicht nach einem gescheiterten Eheleben auch noch die Ehe zu brechen indem sie eine neue geschlechtliche, eheähnliche Verbindung eingehen, verdient Respekt und alle Hilfe der Mitchristen und kann, wie es auch Prälat Imkamp erlebt hat, andere geistlich bereichern. Auch nach einem gescheiterten Eheleben ist der Weg zum ewigen Heil derjenige der Liebe zu Gott und zu den Menschen, der sich zuallererst darin zeigt, weiterhin zu glauben und die Gebote Gottes zu halten. Übrigens - um manch falscher Vorstellung zu begegnen: In Trennung lebenden Eheleuten ist es (nur aufgrund der Trennung) von der Kirche nicht versagt, die Sakramente, insbesondere die der Buße und der Eucharistie zu empfangen (ganz anders als bei solchen Eheleuten, die in einer neuen geschlechtlichen Verbindung leben und damit die Ehe brechen; vgl. KKK1650).


Hier der Standpunkt von Prälat Wilhelm Imkamp, Wallfahrtsdirektor von Maria Vesperbild:

Bertolt Brechts "Moritat von Mackie Messer" endet in der Filmfassung mit der Strophe: "Denn die einen sind im Dunkeln / Und die andern sind im Licht / Und man siehet die im Lichte / Die im Dunkeln sieht man nicht."

Sie kommen nicht vor, man sieht sie nicht, man hört sie nicht, sie haben keine Lobby und sind nicht populär, sie leben das Opfer ihres Lebens buchstäblich im Dunkeln. Auch im Dunkeln einer innerkirchlichen Diskussion: Die Frauen und Männer - es sind gar nicht so wenige - die sich oft unter schweren Qualen entschieden haben, nach einer gescheiterten Ehe in Treue zu Gottes Geboten, so wie sie vom Lehramt der Kirche in eindeutiger Kontinuität vorgelegt werden, auf eine zweite Partnerschaft zu verzichten; häufig verlassen, oft alleinerziehend, haben sie attraktive Angebote“ abgelehnt! Schon als junger Kaplan fühlte ich mich vor solchen Lebenszeugnissen klein, ganz klein, aber auch geistlich bereichert.

Die Leidenserfahrung dieser tiefgläubigen Menschen wird durch das Schweigen und Beschweigen von Priestern, Moraltheologen, Religionslehrern und auch Bischöfen erheblich verstärkt. Für die Menschen, die den einfacheren Weg einer Zweit-, Dritt- oder Viertehe gegangen sind, häufig aus Schwäche, oft aber einer Schwäche, die mit Trotz verbunden, im Bewusstsein zu einer Mehrheit zu gehören, auf sakramentale Anerkennung pocht, gilt: Und man siehet die im Licht"! Für die Treuen in ihrem Lebensopfer dagegen gilt: Die im Dunkeln sieht man nicht"!

Die schwierigere, aber konsequentere Alternative wird seit Jahrzehnten, wenigstens im deutschen Sprachraum, in einer populistischen Pastoraltheologie nur noch unter Betroffenheits- und Empörungsritualen erwähnt und in der Seelsorge einfach weggedrückt. Auch und vor allem bezeugen die jetzt so hochgelobten jüngsten Umfrageergebnisse ein flächendeckendes Versagen bei der Vermittlung des Glaubenswissens.


Von Prälat Wilhelm Imkamp; katholisch.de/ Standpunkt vom 12.02.2014
 * KKK = Katechismus der katholischen Kirche




Sonntag, 2. Februar 2014

Der Weg des Lichtes

1. Der Weg des Lichtes nun ist dieser:

Wenn einer seinen Weg gehen will bis zum vorgesteckten Ziele, so soll er sich beeilen durch seine Werke. Die Erkenntnis nun, die uns gegeben wurde darüber, wie wir auf diesem Wege wandeln müssen, ist also:

2. Liebe den, der dich erschaffen, fürchte den, der dich gebildet, verherrliche den, der vom Tode dich erlöst hat! Sei geraden Herzens und reich im Geiste! Verkehre nicht mit denen, die wandeln auf dem Wege des Todes! Hasse alles, was Gott nicht gefällt, hasse jegliche Heuchelei! Versäume nichts von Gottes Geboten!

3. Erhebe dich nicht selbst, denke demütig in jeglicher Hinsicht, schreibe dir selbst keine Ehre zu! Fasse keinen bösen Anschlag wider deinen Nächsten! Gestatte deiner Seele keine Anmaßung!

4. Treibe nicht Unzucht, Ehebruch, Knabenschändung! Das Wort Gottes rede nicht bei der Unreinheit anderer! Schau nicht auf die Person, wenn du jemand zurechtweisest über einen Fehltritt! Sei milde, ruhig, zittere vor den Worten, die du gehört hast! Deinem Bruder trage Böses nicht nach!

5. Sei nicht geteilter Meinung, ob es (= die Verheißungen) sich erfüllen werde oder nicht! "Du sollst den Namen Gottes nicht eitel nennen"(1)! Liebe deinen Nächsten mehr als deine eigene Seele! Töte das Kind nicht durch Abtreibung, noch auch töte das Neugeborene! Ziehe deine Hand nicht zurück von deinem Sohne oder von deiner Tochter, sondern lehre sie von jung auf die Furcht Gottes!

6. Begehre nicht nach dem Besitze deines Nächsten, werde nicht habsüchtig! Geselle dich nicht in deinem Herzen zu den Hochmütigen, sondern verkehre mit den Demütigen und Gerechten! Was dir übles zustößt, das nimm als gut an und wisse, daß ohne Gott nichts geschieht!

7. Denke nicht noch rede zwiespältig! Denn die Doppelzüngigkeit ist ein Fallstrick des Todes. Sei untertan deinem Herrn als dem Vertreter Gottes in Achtung und Furcht! Gib deinem Knecht und deiner Magd, die auf den gleichen Gott hoffen, deine Befehle nicht in Bitterkeit, damit sie nicht einmal ablegen ihre Furcht vor Gott, der über euch beide herrscht. Denn er ist nicht gekommen, um zu berufen nach Ansehen der Person, sondern zu denen, die der Geist vorbereitet hat.

8. Von allem sollst du deinem Nächsten mitteilen und nicht sagen, es sei dein eigen! Wenn ihr nämlich die unvergänglichen Güter gemeinsam habt, um wieviel mehr die vergänglichen? Sei nicht vorlaut! Ein Fallstrick des Todes ist nämlich der Mund. Soviel du kannst, führe ein reines Leben deiner Seele zulieb!

9. Sei nicht so, daß du deine Hand ausstreckst zum Nehmen, zum Geben aber sie zuhältst! Liebe wie deinen Augapfel (2) jeden, der dir das Wort des Herrn verkündet!

10. Bei Tag und bei Nacht denke an den Tag des Gerichtes und suche täglich das Antlitz der Heiligen, sei es daß du durch Reden dich abmühest, hingehest, sie zu trösten, und nachsinnest, wie du durch die Rede eine Seele rettest, oder daß du mit den Händen (= durch Almosen) arbeitest zur Tilgung deiner Sünden.

11. Zweifle nicht, ob du geben sollst, und gib ohne Murren! Du wirst einsehen, wer der herrliche Erstatter deines Lohnes ist. Bewahre, was du erhalten, ohne etwas hinzuzufügen oder wegzunehmen! (3) Das Böse hasse in Ewigkeit! Urteile gerecht! (4) 

12. Rufe keine Spaltungen hervor, sondern stifte Frieden, indem du Streitende versöhnst! Bekenne deine Sünden! Schreite nicht zum Gebete mit einem schlechten Gewissen! Das ist der Weg des Lichtes. 


1: Deut 5,11.
2: Deut. 32,10; Ps. 16,8.
3: Deut. 12,32.
4: Ebd. 1,16; Sprichw. 31,9. 


Barnabasbrief (Apostolische Väter), Kap. 19, S. 102f, Bibliothek der Kirchenväter



Bild: Kevelaerer Marien-Basilika, eigenes Foto

Freitag, 3. Januar 2014

Dialog über die Unauflöslichkeit der Ehe

Anlässlich des Postings "Pastorale Wege nur im Licht der Wahrheit der Glaubenslehre möglich" (hier) entspann sich im Kommentarbereich ein nicht uninteressanter Dialog über das göttliche Gebot von der Unauflöslichkeit der Ehe. Nicht uninteressant deswegen, weil es noch einmal notwendige Unterscheidungen deutlich macht, die wichtig sind, um den Streit im deutschen Katholizismus, der um das Ehesakrament tobt, besser einordnen zu können. Mir unsachlich erscheinende Aussagen beider Seiten habe ich weggelassen... Ergänzt habe ich einige sachdienliche Links.



Anonym:
Als ob diese verallgemeinernden Pauschalisierungen des KKK über den konkreten Fall einer gescheiterten Ehe urteilen könnte. Vielleicht ist Anmaßung und die Vereinnahmung Gottes die schwerwiegendere Sünde als die Sehnsucht des gescheiterten Christen nach Christus in der Kommunion!


Frischer Wind an  @Anonym:
1. Ich sehe keinen Grund, warum die „Sehnsucht eines gescheiterten Christen nach Christus in der Kommunion“ eine Sünde sein sollte. Aber vielleicht meinen Sie etwas ganz anderes?

2. Rein theoretisch: Wenn „Anmaßung und die Vereinnahmung Gottes Sünde“ wäre, wie könnte diese Sünde noch schwerwiegender sein, als eine Todsünde? Schlimmer geht nimmer…

3. Die oben angeführten Artikel aus dem KKK handeln nicht über die Ehe, sondern sprechen von den Voraussetzungen und Wirkungen des Kommunionempfangs, bzw. erläutern, was eine Todsünde ist. Sie erheben also gar nicht den Anspruch, über eine gescheiterte Ehe zu urteilen.

4. Der KKK enthält keine „verallgemeinernden Pauschalisierungen“ (was übrigens auch noch ein Pleonasmus ist) um über irgendwelche konkreten Fälle zu urteilen, sondern er ist „Bezugstext für eine aus den lebendigen Quellen des Glaubens erneuerte Katechese“. Eine Zusammenfassung und Erklärung dessen, was wir glauben und was aus diesem Glauben folgt. Man könnte auch sagen: ein Nachschlagewerk über unseren Glauben, den wir in die Tat umzusetzen berufen sind. In der Tat befasst sich der Katechismus in der Regel nicht mit konkreten Fällen, sondern ist deshalb allgemein gehalten, weil er die Grundlagen christlichen Handelns darlegt.

Um den „konkreten Fall“ zu klären, ist dasen Kirchrecht (CIC) besser gerüstet.

5. Sie können trefflich über meinen Gnadenstand oder den von Erzbischof Müller oder Kardinal Kasper oder von wem immer sie wollen, spekulieren, und selbst wenn ich in Todsünde lebte: würde das an oben genannten Tatsachen nichts ändern. Diese Tatsachen haben weder mit „Anmaßung“ zu tun, noch mit der „Vereinnahmung Gottes“, es ist schlicht die Lehre der Kirche.

Niemandem wird der katholische Glaube aufgezwungen. Es steht Ihnen frei, zwischen diesem und anderen zu wählen. Wir sollten uns von der Empörung freimachen, derer sich manche bemächtigt fühlen, sobald ihnen jemand diesen Hinweis gibt. Es ist ein Akt der Wahrhaftigkeit, einzugestehen, dass man den Glauben der katholischen Kirche nicht teilt (wenn denn dem so ist). Das andere wäre m. E. Heuchelei oder (Selbst-)Täuschung. Es ist auch eine Gewissensentscheidung. Wenn für Sie die Lehre der Kirche, so wie sie das Lehramt zu glauben vorlegt, nicht richtig zu sein scheint und deshalb für Sie nicht maß-geblich (!) ist, so müssen Sie ihrem Gewissen folgen und dem folgen, was Sie stattdessen als richtig und wahr erkannt haben (die katholische Religion scheint für Sie ja dann nicht wahr zu sein). Wenn Sie demnächst die Wahrheit in der katholischen Religion erkennen (wieder entdecken), so können Sie auch jederzeit wieder zum Glauben der Kirche zurückkehren. Es ist doch keine Schande, seinem Gewissen zu folgen, nur: ehrlich sollte man sein. Nicht möglich ist, dass die Kirche den katholischen Glauben Ihrem Geschmack anpasst.

Seiner (!) Kirche hat Jesus Christus aufgetragen, zu allen Völkern zu gehen, sie zu seinen Jüngern zu machen und zu taufen und er fügte hinzu: „…und lehrt sie alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“ Mt 28,19f


Anonym:
Wo sagt Jesus denn, dass eine geschiedene Frau nicht mehr heiraten darf? Und diese wiederverheiratete Frau zu verurteilen, da bleibe ich dabei, ist anmaßend!


Frischer Wind an  @Anonym:
Niemand verurteilt die Frau, aber es steht fest, dass der Ehepartner (ob Mann oder Frau, hier sind beide gleich betroffen) gegen Gottes Gebot handelt. Gott hat aber die Gebote gegeben, damit der Mensch lebe, zum Heil des Menschen (vgl. Predigt des Papstes).

Handelt der Mensch Gottes Geboten entgegen (sündigt er), muss er auch die Konsequenzen daraus tragen und alle Gläubigen hoffen mit ihm, dass er bald zu Gott zurückkehren möge. Die ganze Kirche betet für die Sünder, die wir alle sind – für ihre Umkehr, aber sie maßen sich nicht an (und jetzt sind wir bei dem, was „anmaßend“ ist bzw. wäre!), Gottes Gebote außer Kraft zu setzen oder zu ignorieren.

Es hat gar nichts mit „verurteilen“ zu tun, vielmehr ist es ein geistliches Werk der Barmherzigkeit, den Mitbruder, die Mitschwester über den Sachverhalt aufzuklären und zu warnen.
(s. Die Werke der Barmherzigkeit)
Nun zu Ihrer Frage, wo denn Jesus sagt, dass eine geschiedene Frau nicht mehr heiraten dürfe. Folgende Textstellen z.B. sprechen hier ganz unzweideutig:

Mk 10,11f:
„Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet. Mk 10,11f

und

1 Kor 7,10:
Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann - und der Mann darf die Frau nicht verstoßen.

Die Kirche hat im Jahre 1563 nach evangelischer und apostolischer Lehre folgendes Dogma, d h.. einem Glaubenssatz, dem jeder Gläubige zustimmen kann, über die Unauflöslichkeit der Ehe (bis zum Tode des einen Ehepartners) verkündet:

“Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt: Nach evangelischer und apostolischer Lehre (Mt 19, 6 ff; Mk 10, 6 ff; 1 Kor 7, 10 ff) könne wegen eines Ehebruchs des einen Ehegatten das eheliche Band nicht gelöst werden und beide, auch der unschuldige Teil, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des andern Ehegatten keine andere Ehe eingehen; und der Mann begehe einen Ehebruch, der nach Entlassung der ehebrecherischen Frau eine andere heirate, ebenso die Frau, die nach Entlassung des ehebrecherischen Mannes sich mit einem anderen vermähle, der sei ausgeschlossen.”

(Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, 12. Auflage, Regensburg 1986, S. 473)


Anonym: 
Sie wissen hoffentlich, dass es jüdischen Frauen unmöglich war, ihre Männer aus der Ehe zu entlassen. Dieser Vers ist Jesus aus heidenchristlicher Perspektive in den Mund gelegt! Und wenn Sie das 7. Kapitel des Korintherbriefes einmal weiter lesen, dann erfahren Sie von Paulus auch, dass Ehen aufgelöst werden können. So viel zum Gesetz Gottes!


Frischer Wind an  @Anonym:
Im Judentum hatte - durch eine von Mose gegebene Dispens - nur der Mann das Recht, einen Scheidebrief auszustellen und die Frau aus der Ehe zu entlassen (von Mose gegen die ursprünglich von Gott gegebene Absicht erlaubt, „nur weil ihr so hartherzig seid“, wie Jesus betont).

„In der griechisch-römischen Welt zur Zeit Jesu aber war auch der Frau das Recht zuerkannt, Scheidung zu beantragen und den Mann zu verlassen. Dies fand auch in Judentum Eingang.“ Denken Sie nur an das Beispiel der Herodias, die mit König Herodes in verbotener Ehe lebte. Das war ja auch der Grund, weshalb Johannes der Täufer letztlich auf „Wunsch“ der Herodias hingerichtet wurde: Er hatte es gewagt, festzustellen, dass es dem Herodes nicht erlaubt war, die (geschiedene) Frau seines Bruders zu ehelichen. „Daher ist es nicht nötig im Vers Mk 10,12 eine Beifügung des Evangelisten zu sehen, der damit Jesu Lehre auf die Verhältnisse in Rom übertragen habe.“ (Zitate vgl. Echter-Bibel)

Entgegen einer unwissenschaftlichen und mit nichts zu erhärtender Spekulation, der Verfasser des Evangeliums (oder gar jemand anderes) habe den Vers Mk 10,12 Jesus „aus heidenchristlicher Perspektive in den Mund gelegt“, ist es vielmehr denkbar und wahrscheinlich, dass Jesus öfter auch von dieser Scheidungspraxis im Umfeld des Judentums gesprochen hat, Markus die Worte Jesu in diesem Zusammenhang wichtig erachtete und sie deshalb auch überlieferte. Es ist also davon auszugehen, dass es ein authentisches Wort Jesu ist.

Was Ihren zweiten Einwand angeht, man solle den Korintherbrief weiterlesen, um festzustellen, „dass Ehen aufgelöst werden können!“, dann stelle ich fest, ist es an der Zeit, sich klarzumachen, wovon wir hier überhaupt reden.

Das, was Paulus nämlich im Anschluss beschreibt ist das, was man das „Paulinische Privileg“ nennt. Kurz gefasst heißt das, dass eine (naturrechtliche, nichtsakramentale, weil von Ungläubigen miteinander geschlossene) Ehe aufgelöst werden kann, wenn sich von den beiden nichtchristlichen Ehepartnern der eine zum Christentum bekehrt, der andere aber nicht, und dieser zweite nun durch das Glaubensleben seines Ehepartners beeinträchtigt ist, und deshalb die Ehe nicht weiterführen will. Von solcherart Ehe geht es aber in der Diskussion um die Ehescheidung im kirchlichen Bereich nicht.

Es geht in der Diskussion um Ehescheidung und Wiederverheiratung im kirchlichen Bereich (also das, wovon z.B. die im Oktober veröffentlichte Handreichung des Bistums Freiburg handelt) nur um die sakramentale, gültig geschlossene und vollzogene Ehe! Alles andere sind (seltene) Sonderformen, die hier nicht behandelt werden. Dies zu vermischen, kommt dem Werfen von Nebelkerzen gleich.

Nochmals: das, was Paulus im Anschluss an 1 Kor 7,11 sagt, betrifft nicht die Diskussion die wir hier führen. Uns interessiert bei der Diskussion die sakramentale, gültig geschlossene und vollzogene Ehe. Diese ist von keiner Macht der Welt auflösbar, denn Gott selbst hat das Eheband geknüpft und es nicht in die Verfügbarkeit des Menschen gelegt, so wie Jesus es vor den Pharisäern bestätigt:
„Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mk 10,6-9)

Diese Verbindung ist ein Abbild der Verbindung von Gott mit den Menschen, von Christus und der Kirche, und auch das zeigt, dass eine Trennung und die Vereinigung mit einem Anderen nichts anderes als Untreue und Ehebruch wäre. Die Unauflöslichkeit der sakramentalen, gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe ist ein göttliches Gebot und deswegen nicht verhandelbar – und nicht zu vergessen, auch wenn das in der konkreten Situation oft nicht einzusehen ist – zum Wohle und zum Heil des Menschen.



Anonym:
Ihre Ausführungen sind ein Ausbund an Übertragungen unserer Zeit in die des frühen Christentums, all Ihre Vokabeln und Vorstellungen gab es da noch gar nicht. Sakramentale Ehe, wo gab es die zur Zeit Jesu? Zur Zeit des Paulus? Ihr Beleg der Herodias belegt nur, dass die Scheidung durch eine Frau gerade nicht möglich war, ohne gegen das jüdische Recht zu verstoßen. Alles in allem legen Sie sich die Dinge so zurecht, wie Sie sie aus heutiger Sicht gerne hätten. Hier ein authentisches Jesuswort zu sehen ist grotesk und hat mit Exegese nichts zu tun. Es gibt absolut keinen historischen Beleg für ein Scheidungspraxis von Frauen im Judentum.


Frischer Wind an  @Anonym:
Natürlich hat sich der Glaube und seine Ausdrucksweise im Laufe der Zeit unter dem Beistand des Heiligen Geistes entfaltet und ent-wickelt. Deshalb sind manche „Vokabeln“ erst später entstanden, sie drücken aber das aus, was schon im frühen Christentum angelegt war. Ebenso ist es mit den „Vorstellungen“, die sich zwar ausge-bildet haben, aber auch schon im frühen Christentum vorhanden waren (vgl. Joh 14,26). Das ist das, was man in der Kirche auch als "lebendige Tradition" bezeichnet.

Schließlich war das Christentum nicht so gedacht, auf dem Stand des Jahres 33 oder 50 stehenzubleiben, sondern es war ein Keim gelegt, der sich ausformt, um sich über die ganze Erde in allen Völkern und Kulturen auszubreiten und diejenigen zu sammeln, die sich Christus anschließen wollen um mit ihm durch sein Leiden und Sterben in die Herrlichkeit der Auferstehung zum ewigen Leben mit Gott einzugehen. Wir bleiben nicht im Frühchristentum stehen, sondern sind ein pilgerndes Gottesvolk auf dem Weg zum Himmel.
(Was Sie vertreten, das Verharren auf "Vokabeln und Vorstellungen" der frühchristlichen Zeit, das wäre die Position eines toten, starren Traditionalismus.)

Die Mittel, auf dem Weg voranzukommen, erfüllt mit Gottes lebendigmachendem Geist und heiligmachender Gnade, diese Mittel hat Gott der Kirche anvertraut in den Sakramenten.

Sie fragen: „Sakramentale Ehe, wo gab es die zur Zeit Jesu? Zur Zeit des Paulus?“
Ich schließe aus Ihrer Frage, dass Sie nicht katholisch sind, denn sonst wüssten Sie, dass Jesus Christus selbst sieben Sakramente (darunter auch das der Ehe!) eingesetzt hat. Er ist Ursprung und Urgrund der Sakramente des Kirche:
„Im Anschluß an die Lehre der heiligen Schriften, die apostolischen Überlieferungen und die übereinstimmende Auffassung ... der Väter" bekennen wir, daß „die Sakramente des Neuen Bundes ... alle von unserem Herrn Jesus Christus eingesetzt" sind (Konzil von. Trient: DS 1600-1601) (KKK 1114)

Durch den Geist, der sie „in die ganze Wahrheit" führt (Joh 16, 13), hat die Kirche nach und nach dieses von Christus erhaltene kostbare Vermächtnis erkannt und dessen „Ausspendung" genauer bestimmt, so wie sie dies als treue Verwalterin der Mysterien Gottes [Vgl. ML 13,52; 1 Kor 4, 1] in bezug auf den Kanon der heiligen Schriften und der Glaubenslehre getan hat. So hat die Kirche im Laufe der Jahrhunderte erkannt, daß es unter ihren liturgischen Feiern sieben gibt, die im eigentlichen Sinn vom Herrn eingesetzte Sakramente sind. (KKK1117)

Das Ehesakrament bildet hier also keine Ausnahme. Es bezeichnet die Liebe zwischen Christus und der Kirche, bezeichnet dessen Gnade und teilt diese mit. Die „christliche Ehe ist eine Frucht des Kreuzes Christi“. (KKK1612-1617) Folglich war auch zu frühchristlichen Zeiten eine Ehe zwischen Getauften eine sakramentale Ehe, auch wenn es diese Bezeichnung dafür noch nicht ausdrücklich gab. das Bewusstsein dafür, und das sieht man an den Ausführungen des hl. Paulus, war bereits da.
Zu Ihrer Meinung, ich würde mir die Dinge so zurechtlegen, wie ich sie aus heutiger Sicht gerne hätte, muss ich Ihnen widersprechen. Ich behaupte lediglich, was die Kirche in Ihrer durch zwei Jahrtausende gereiften Weisheit dazu sagt. Sie können das alles im Katechismus oder anderen einschlägigen Werken erfahren und vertiefen.

Sie allerdings, das muss in diesem Zusammenhang denn doch gesagt werden, biegen sich Ihre eigene Auslegung des Glaubens und sogar der Heiligen Schrift zurecht. Die Kirche folgt aber nicht den privaten Meinungen irgendwelcher selbsternannten Ausleger, sondern folgt dem vom Heiligen Geist geleiteten Lehramt. Das ist die Garantie für den authentischen von den Aposteln überkommenen Glauben. Wenn man sieht, wie zerstritten und uneins die Theologen in ihren Meinungen sind, so können wir doch sehr froh sein über die göttliche Einrichtung des katholischen Lehramtes.

Ich bin ein wenig überrascht, dass Sie nicht gleich mitgeteilt haben, dass Sie nicht katholisch sind. Das macht die Diskussion etwas schwieriger, da wir kein gemeinsames Fundament haben, auf dem wir einig wären und aufbauen könnten. Wenn Sie guten Willens sind, werden Sie aber die hier angeführten Argumente erwägen und verstehen können. Versuchen Sie, sich einfach für das Wirken des Heiligen Geistes in Ihnen zu öffnen.

Da ich Ihnen hier nicht den gesamten Glauben erklären kann – soweit man ihn überhaupt erklären kann – halte ich es für am sinnvollsten, dass Sie sich einen Katechismus (Katechismus der katholischen Kirche oder Youcat) kaufen, falls Sie noch keinen haben, oder ihn sich z. B. zu Weihnachten schenken lassen. Vielleicht wird Ihnen dann die Schönheit und Stimmigkeit des katholischen Glaubens aufleuchten. Bei Interesse am Katholisch-Werden wenden Sie sich am besten an einen rechtgläubigen Priester in Ihrer Nähe, der Ihnen ganz bestimmt gerne weiterhilft.

Noch kurz zum „Beleg der Herodias“: Herodias hatte ihren Mann verlassen, um ihren Schwager Herodes Antipas zu heiraten, der seinerseits eine Frau verstieß, um frei zu sein für Herodias. Das zeigt, dass es in – wenn auch nicht sehr frommen – jüdischen Kreisen (zu denen die Familie Herodes gehörte) offensichtlich vorkam, dass Frauen ihre Männer verließen. So wie heute die Ehescheidung und Wiederverheiratung bei vielen keine Reaktion mehr auslöst und nachgeahmt wird, in anderen, vielleicht gottesfürchtigeren Kreisen aber doch noch Widerstand findet, so wird es auch damals gewesen sein. Johannes der Täufer, der sich noch des Willens Gottes bewusst war und diesen laut verkündete, protestierte deshalb gegen die Missachtung des göttlichen Willens in weniger frommen Kreisen (heute würde man den lästigen heiligen Rufer der Unbarmherzigkeit zeihen…).



Linkliste zum Thema "Wiederverheiratete Geschiedene" und Zulassung zum Kommunionempfang

Donnerstag, 2. Januar 2014

Warum zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion gehen

Zum Problem des Kommunionempfangs bei zivil wiederverheirateten Geschiedenen hat Mag. theol. Michael Gurtner einen sehr klar verständlichen und differenzierenden Beitrag geschrieben, der aufzeigt, warum es der Kirche unmöglich ist, zivil wiederverheiratete Geschiedene - und zwar auch nicht in Einzelfällen, wie es einzelne kirchliche Würdenträger, wohl in Ermangelung der kirchlichen Lehre über das hl. Altarsakrament, gefordert haben - zur Kommunion zuzulassen.

Voraussetzung für den Empfang des Leibes Christi in der hl. Kommunion ist und bleibt, dass sich der Kommunizierende im Stand der heiligmachenden Gnade befindet, d. h. dass er frei ist von schwerer Schuld, die den geistlichen Tod des Gnadenlebens, und somit für das ewige Leben der Person bedeutet.

Gurtner räumt manches Missverständnis aus, das heute aufgrund der mangelhaften Katechese der vergangenen Jahrzehnte entstanden ist. So wird die Unmöglichkeit des Kommunionempfangs für zivil wiederverheiratete Geschiedene oft als "Exkommunikation" bezeichnet, ein Begriff, der im Kirchenrecht eine ganz andere Bedeutung hat; eine Fehldeutung, aus der dann geschlossen wird, der Betroffene sei der Kirchengliedschaft beraubt.  Auch wenn das nicht zutrifft, so ist die Situation in Wirklichkeit nicht weniger dramatisch: Der Verlust des Gnadenstandes durch das Verharren in schwerer Sünde, als das die Kirche immer schon den Ehebruch erkannt hat, zieht den Verlust der Errettung vom ewigen Tode durch die manifestierte Abwendung von Gott nach sich. Die Kirche hat die Aufgabe, die Gläubigen vor dieser tödlichen Gefahr zu warnen und zur Umkehr zu rufen. Mit offenen Armen empfängt sie jeden, der umkehrt zu Gott.

Gurtner schreibt:
"[D]ie Eucharistie ist nicht das gemeinschaftsstiftende Sakrament, sondern es ist das Sakrament jener, welche bereits in voller Gemeinschaft mit Christus stehen. Freilich stärkt es das Band der Gemeinschaft mit Christus und seiner Kirche in gewisser Weise, doch kann es das nur, wenn diese Gemeinschaft bereits vorausgehend hinreichend besteht. Diese Gemeinschaft wird zunächst durch das Taufsakrament grundlegend hergestellt, indem es den Menschen von der Erbschuld reinwäscht, und ihn so in den mystischen Leib Christi, die Kirche, eingliedert, wodurch er mit Gott in eine besondere Beziehung und daher Gemeinschaft tritt. Diese kann allerdings vorübergehend oder dauerhaft soweit verletzt werden, daß sie für den Empfang der Eucharistie nicht mehr ausreicht.

Die Eucharistie verfestigt im Letzten das Vorhandene, so können wir etwas vereinfacht sagen. Wo es an der notwendigen Gemeinschaft fehlt und daher Trennung besteht, verfestigt sie diese, wenn sie abusiv empfangen wird (Paulus spricht vom „sich das Gericht essen“). Wo die Gemeinschaft mit Christus hingegen besteht, dort wird auch diese gestärkt. Zwar ist es nicht der Hauptzweck des eucharistischen Sakramentes eine bestehende Gemeinschaft zu manifestieren, aber es ist ein wichtiger Nebenaspekt. Es ist insofern ein Sakrament der Gemeinschaft, als es das Sakrament derer ist, die in voller Gemeinschaft mit Gott stehen. Es ist nicht das Sakrament, welches diese herstellt oder wiederherstellt.

Das Sakrament, welches die Gemeinschaft herstellt, ist die heilige Taufe. Das Sakrament, welches die verlorene Gemeinschaft wiederherstellt, ist das Beichtsakrament. Das Sakrament, welches die hergestellte und wiederhergestellte Gemeinschaft stärkt, ist die hochheilige Eucharistie". 

Hier der komplette Beitrag von Michael Gurtner:


Weiteres zum Thema "Kommunionempfang für zivil wiederverheiratete Geschiedene":

Und auch: 

Samstag, 23. November 2013

Kirche und zivil Wiederverheiratete - Treue zum Herrn und Barmherzigkeit mit den Sündern

Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad 

Das Dokument mit dem sperrigen Titel „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“, veröffentlicht im Oktober 2013 vom Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg im Breisgau, erregt Aufsehen. Mit einem Mal ist die kirchliche Haltung zu einer moraltheologischen und disziplinären Frage in aller Munde. Sagen wir besser: die erhoffte neue Haltung; denn nach mehrheitlicher Meinung scheint in der vielbesprochenen Angelegenheit jetzt ein lehrmäßiger Wendepunkt gekommen zu sein. 

Es verwundert kaum, dass die „Handreichung“ in der breiten Öffentlichkeit begeisterte Zustimmung findet, bedenkt man den moralischen Zustand des Volkes und den Einfluss der Medien, die sogleich in die Siegesfanfaren geblasen haben: „Endlich lässt die katholische Kirche ihre rigorosen Moralvorstellungen fallen und passt sich der Zeit an!“

Erstaunlich hingegen sind die Reaktionen derjenigen Oberhirten und Theologen, die den Text kritisch bis ablehnend bewerten. Ihr verhaltener Vorwurf gegen den „Freiburger Vorstoß“ lautet, er presche eigenmächtig in einer Angelegenheit von weltkirchlicher Bedeutung vor, die nur gemeinsam unter Leitung des Papstes geregelt werden könne. 

Es ist zutreffend, dass die Vorgehensweise des Seelsorgeamtes nicht gerade von demütigem Gehorsam zeugt. Die Forderungen des Papiers betreffen immerhin die Sakramente der Ehe und der Eucharistie: Eine Zivilehe trotz eines schon bestehenden sakramentalen Ehebandes mit einem anderen Partner soll nun fallweise eine neue – nämlich positive – Wertung und sogar den kirchlichen Segen erhalten können; konsequenterweise will man den betroffenen Personen auch offiziell jenen Zugang zur heiligen Kommunion öffnen, den man ihnen inoffiziell schon lange gewährt. Wer nur ein wenig mit den Verfahrensweisen in der Kirche vertraut ist, versteht leicht, dass Entscheidungen solchen Gewichtes „Chefsache“ sind und bleiben müssen. Das aber wurde vom Seelsorgeamt Freiburg geflissentlich übersehen. Daher kann man mit vollem Recht die Anmaßung der „Handreichung“ rügen. 

Doch reicht denn solche Kritik auch schon aus? Geht es in Sachen Ehe und Kommunion tatsächlich nur um Kompetenzfragen? Vor einigen Jahrzehnten hätte jeder halbwegs unterrichtete Katholik Einspruch erhoben und die Auskunft erteilt, die uns die beauftragten Hirten und Lehrer heute schuldig bleiben: Das eigentliche Problem der ganzen Angelegenheit liegt in der Tatsache der Sünde, genauer der Todsünde. Denn nach Lehre der Kirche, die sich an Jesu Wort gebunden weiß (vgl. Mt 19,6), ist die sakramentale Ehe unauflöslich. Folglich stellt die Liebesgemeinschaft eines Verheirateten mit einem anderen Menschen als seinem Ehepartner einen Ehebruch dar; eine Verfehlung, die vom Empfang des Altarsakramentes ausschließt. Immer wurden auch auf diesen Fall die Worte des heiligen Paulus über den unwürdigen Genuss des Leibes und Blutes Christi angewandt, mit dem man sich das Gericht isst und trinkt (1 Kor 11,27 ff.)

Das Hindernis liegt demnach nicht in einem bloßen Kirchengebot, das sich je nach Bedürfnis der Menschen auch ändern ließe. Es liegt vielmehr in der schweren Sünde. Und die einzige Weise, dieses Hindernis zu beseitigen, ist die Vergebung Gottes. Sie wird im Sakrament der Busse allen denen geschenkt, die ihre Sünden aufrichtig bereuen und den festen Vorsatz haben, sie nicht mehr zu begehen. Hier also muss echte Hirtensorge ansetzen.

Mit dem Einfallsreichtum und der Findigkeit der Liebe sinnt sie nach, wie sie jedem einzelnen den Weg zur sakramentalen Vereinigung mit Jesus Christus bahnen kann, aber sie vergisst niemals, dass bei Personen im Stand schwerer Sünde die Bekehrung des Herzens unumgänglich, weil von der Sache her unbedingt erfordert, ist. Andernfalls würde die sakrilegische Kommunion gefördert, das Heiligste zur Entweihung freigegeben. 

Man wird einwenden, das sei zu pauschal argumentiert. Die Lebenswirklichkeit wiederverheiratet Geschiedener und die Frage ihrer persönlichen Schuld sehe oft sehr differenziert aus. Und tatsächlich kann jeder Seelsorger bestätigen, dass es sich zuweilen um Situationen von geradezu herzzerreißender Tragik handelt. Dennoch und gerade deswegen ist es höchst notwendig, an den bleibenden Grundsätzen festzuhalten, um sie mit Weisheit und Liebe auf den einzelnen Fall anzuwenden. Nur so kann man ihm wahrhaft gerecht werden.

Bekanntlich hat die Kirche im 16. Jahrhundert die Unauflöslichkeit der Ehe für so wichtig erachtet, dass sie lieber ein ganzes Land – England mit seinem ehebrecherischen König Heinrich VIII. – verlor, als in dieser Sache nachzugeben. Und heute sollte sie ihre Festigkeit aufgeben? Das kann die Kirche weder im Alleingang einiger Seelsorgeamtsfunktionäre noch unter Führung von Papst und Bischöfen tun. Die Treue zum Herrn, die Barmherzigkeit mit den Sündern und ihre eigene Ehre als Braut Christi verbieten es. 



Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 
- Bild: Barmherziges Herz Jesu; Gebetszettelchen aus dem Jahre 1901




Foto: eigenes Bild
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