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Donnerstag, 12. Februar 2015

Kardinal Kasper leugnet nicht nur die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe

Zur Erinnerung: Nicht nur, dass der  emeritierte Kurienkardinal und ehemalige Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Walter Kardinal Kasper, de facto die verbindliche Lehre von der realen Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe leugnet (auch wenn er - paradoxerweise - behauptet, dieselbe nicht anzutasten): er leugnet auch die geschichtliche Tatsache der Wunder, die Jesus während seines irdischen Lebens, gewirkt hat. Nachzulesen ist diese Irrlehre Kaspers in dem 1974 (engl. 1976) erschienenen Buch "Jesus der Christus".




Außerdem leugnet Kasper die Authentizität der Gottessohnschaft und damit die Gottheit Jesu und bezeichnet sie als eine Erfindung der ersten christlichen Gemeinde. 

Kasper lehnt wesentliche katholische Glaubenswahrheiten ab. Er kann deshalb kaum als guter und geeigneter Berater für die Belange der Kirche und der Gläubigen dienen. Seinen nicht mit dem katholischen Glauben übereinstimmenden Thesen, die er - so geschehen in der Diskussion um die Zulassung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen zu Beichte und Kommunionempfang - als "(An-)Fragen" verharmlost, wird man daher mit größter Vorsicht gegenübertreten und mit der nötigen Entschiedenheit zurückweisen müssen, so wie dies zahlreiche glaubenstreue Kardinäle, Bischöfe und Theologen bereits getan haben...

 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) Nr. 547 ff





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Dienstag, 3. Februar 2015

Kardinal Kasper vs Kardinal Cordes - Wer irrt? Kardinalsstreit um die Geistige Kommunion für zivil wiederverheiratete Geschiedene

Das unabhängige katholische Nachrichtenportal kath.net zitierte gestern (02.02.2015) aus einem Büchlein von Kurienkardinal Paul Josef Cordes über die "geistige Kommunion". Kardinal Cordes ist es ein Anliegen, die gute traditionsreiche Andachtsübung der geistigen (auch: geistlichen) Kommunion* wiederzuentdecken und wiederzubeleben.

Immer wieder hatten in den vergangenen Monaten Theologen und Nichttheologen die geistige Kommunion erwähnt im Zusammenhang  mit der Diskussion um eine angemessene Pastoral für zivil geschiedenen und standesamtlich wiederverheiratete Mitchristen. Da sie aufgrund des eheähnlichen Zusammenlebens mit einer anderen Person als dem Ehepartner objektiv in schwerer Sünde (Todsünde) leben - "ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht" (vgl. Familiaris consortio 84) - befinden sie sich nicht im Stand der heiligmachenden Gnade, die nach kirchlicher Lehre Voraussetzung für den fruchtbaren Kommunionempfang ist. Die Kirche rät ihnen deshalb um ihres Seelenheiles willen, sich des Kommunionempfangs zu enthalten (vgl. 1 Kor 11,29).

Nun ist eine Diskussion darum entbrannt, ob in der Situation der solcherart Betroffenen die Möglichkeit  der geistigen Kommunion eine Option wäre, um ihnen eine Vereinigung mit dem Herrn zu ermöglichen. Kardinal Cordes ist der Auffassung, dass dies möglich ist, da dieser "Form der Vereinigung mit dem Herrn keinerlei kirchenrechtliche Barriere im Weg stehe" - anders als das bei der sakramentalen Kommunion der Fall sei. Und Cordes äußert Unverständnis für die Reaktion Kardinal Kaspers. Dieser habe auf seinen Vorschlag knapp und schlicht kommentiert: "Wer zum sakramental-zeichenhaften Empfang der Eucharistie nicht zuzulassen wäre, der sei auch unwürdig für die Geistige Kommunion."

Hier sieht nun Cordes seinen Kollegen Kasper im Irrtum, denn dieser unterscheide nicht die -"äußere"- (kirchen-)rechtliche Situation von der -"inneren" - geistlichen Verfasstheit des Herzens, über die kein "Recht" befinden könne. Damit aber unterscheidet Cordes nicht zwischen objektivem Status und subjektiver Wahrnehmung des Sünders und beruft sich letztendlich auf ein "autonomes Gewissen", das wiederum nicht dem Denken und Lehren der Kirche entspricht. Ein Gläubiger Katholik ist an die Gebote Gottes und die der Kirche gebunden und ihnen in seinem Gewissen verpflichtet.

Kasper bestreitet jedoch eher den umgekehrten Weg; er stellt die Frage anders: Nach Aussagen der Glaubenskongregation und auch von Benedikt XVI. könnten zivil wiederverheiratete Geschiedene zwar nicht die sakramentale Kommunion empfangen, so Kasper in seinem "Evangelium der Familie", wohl aber die geistige Kommunion - wenn sie entsprechend vorbereitet seien. "Wer aber die geistige Kommunion empfange, sei 'eins mit Christus'. Warum könnte er dann nicht auch die sakramentale Kommunion empfangen?" (vgl. Walter Kasper: "Das Evangelium von der Familie", Rede vor dem Kardinalskonsistorium am 21. Februar 2014 und  in seiner gleichnamigen Schrift"). Damit setzt Kasper für die geistige Kommunion dieselbe Disposition voraus, nämlich den Stand der heiligmachenden Gnade, wie für den sakramentalen Empfang des Leibes Christi (vgl. CIC can 915 und 916). Man beachte in Kaspers Formulierung die Anmerkung: "...wenn sie entsprechend vorbereitet [sind]". Und in diesem Punkte muss man Kasper recht geben.

Franz von Sales sagt, dass die geistliche Kommunion jedem Menschen, der seine Sünden bereut, immer zugänglich sei. Die entsprechende Vorbereitung besteht also in der Reue über die Sünden und dem Vorsatz, bei nächster Gelegenheit in der Beichte das Sakrament der Versöhnung zu empfangen.

Kardinal Cordes empfiehlt bei seinem Votum für die Wiederbelebung der Übung der geistigen Kommunion in der "Tagespost" am 30.10.2014 die Lektüre des Theologen Johannes Auer (1910 - 1989), der sich, wie Cordes meint, 1951 wohl als einer der bisher Letzten mit der Materie befasst und darüber veröffentlicht hat. Aber selbst Auer sieht die geistige Kommunion für den Sünder nur als Übergangslösung - unter der Voraussetzung, dass er seine Schuld bereut und bis er die Möglichkeit hat, im Sakrament der Versöhnung den Gnadenstand wiederherzustellen. Auer schreibt:
Wann ist also die geistige Kommunion angebracht?
a. Die geistige Kommunion ist angebracht für alle, die im Stande der Todsünde sind und einer heiligen Messe beiwohnen, einerlei, ob es sich um eine pflichtmäßige Sonntagsmesse oder um eine freie Werktagsmesse handelt. Sie gibt die Möglichkeit einer wirklichen und fruchtbaren Teilhabe am heiligen Meßopfer auch für den Sünder. Doch wäre es untragbar, die geistige Kommunion auf diesen Fall einzuschränken oder darin auch nur ihren Hauptsinn zu sehen. Im Gegenteil ist zu diesem Fall, wo das klare Gewissensurteil einer schweren Sünde vorliegt, zu sagen, daß hier die Gewissenspflicht vorliegt, so bald als möglich über das Bußgericht der Kirche sich um den Gnadenstand zu bemühen. Die geistige Kommunion wäre nur angebracht, wenn und solange die Beichte nicht möglich ist. Selbstverständlich ist aufrichtige (wenn möglich vollkommene) Reue vorausgesetzt, soll es überhaupt zu einer geistigen Kommunion kommen. Der Mensch, der bewußt an der schweren Sünde festhält, der nicht zu einer seelischen Haltung kommt, die zur Reue gehört, wird erst recht nicht zu einer seelischen Haltung finden, die Voraussetzung für die geistige Kommunion ist.

(in: "Geist und Leben" 1951/2 Johann Auer Geistige Kommunion. Sinn und Praxis der communio spiritualis und ihre Bedeutung für unsere Zeit [113–132], S.123/124)

Natürlich kann sich ein Christ im Stande der Todsünde nach dem Sakrament sehnen. Die Erweckung dieser Sehnsucht kann zum Geschenk der helfenden Gnade führen, die wiederum zu einem ernsthaften Bereuen des trostlosen Seelenzustandes führen kann. Also: Erwecken der Sehnsucht: JA; geistige Kommunion: NEIN.


*  Da in der Literatur und in der Spiritualität beide Begriffe. "Geistige Kommunion" und "Geistliche Kommunion" gebräuchlich sind, sie aber dasselbe bezeichnen, beschränke ich mich in diesem Fall darauf, der Bezeichnung von Kardinal Cordes (und Johann Auer) zu folgen und also von der "Geistigen Kommunion" zu handeln, obwohl ich eigentlich eher dem anderen Ausdruck zugeneigt bin, da es sich hier nicht nur um einen geistigen Akt, sondern mehr noch um einen geistlichen Akt (lat.: communio spiritualis) handelt.



Was bedeutet "Geistige Kommunion"? Papst Pius XII. (1939 - 1958) erklärt in der Enzyklika "Mediator Dei", wie Geistige Kommunion geht:
"Sie (Anm.: die Kirche) wünscht vor allem, daß die Christen - besonders wenn sie die eucharistische Speise nicht leicht in Wirklichkeit empfangen können - sie wenigstens geistigerweise empfangen und zwar so, daß sie durch lebendigen Glauben, durch demütige und ehrfürchtige Hingabe an den Willen des göttlichen Erlösers in möglichst innigem Liebeseifer sich mit ihm verbinden." (MD 304)


Weiteres zum Thema "Geistige/ Geistliche Kommunion":

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Freitag, 23. Januar 2015

Stürmisches Herbstwetter auf der außerordentlichen Bischofssynode - Eine Zusammenfassung mit Ausblick von P. Markus Christoph SJM

"Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen" (Mt 16,18) 

Nichts hat die katholische Nachrichtenwelt im Oktober 2014 so sehr bewegt wie die außerordentliche Bischofssynode in Rom. Die Nachrichten überschlugen sich: »Glaubenskrise in der Bischofssynode«, kommentiert Msgr. Christoph Casetti, Bischofsvikar von Chur.(1) »Eine Dekonstruktion der katholischen Kirche«, wittert der Freiburger Professor (em.) Hubert Windisch. (2) »Bischofssynode hat Johannes Paul II. ausgeschlossen!« (3), kritisiert Kardinal Meisner. Was war los in Rom? »Wir werden einen Schritt auf Schwule zumachen«, erklärt Kardinal Kasper laut einer Schlagzeile.(4) Und die Piusbruderschaft antwortet: »Bischofssynode zu Familie hat Tor zur Hölle geöffnet«.(5) Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten (und unglaublichsten) Ereignisse. 


1. Kardinal Kaspers Vorstoß im Februar 2014 

Als Vorbereitung auf die Bischofssynode im Oktober bat Papst Franziskus Kardinal Walter Kasper, beim Kardinalskonsistorium im Februar 2014 in Rom ein Referat zum Thema »Das Evangelium von der Familie« zu halten. Im Rahmen dieser Rede schlug Kasper vor, in bestimmen Fällen wiederverheiratete Geschiedene zur heiligen Kommunion zuzulassen.(6)

Bereits 1993 hat Kardinal Kasper, damals Diözesanbischof von Rottenburg-Stuttgart, zusammen mit Bischof Karl Lehmann (Mainz) und Erzbischof Oskar Saier (Freiburg) im Alleingang für ihre Bistümer den Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene genehmigt.(7) Diese Erlaubnis stand (und steht) im klaren Widerspruch zur Lehre der Kirche. 1981 hatte Papst Johannes Paul ausdrücklich erklärt: »Die Kirche bekräftigt […] ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden« (Familiaris Consortio, 84 (8)). So wies der Papst 1993 die Glaubenskongregation an – damals unter Leitung von Kardinal Joseph Ratzinger ‒, durch ein Schreiben, das sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigte und die Gründe für die Unmöglichkeit der Kommunionzulassung umfassend darlegte, die Initiative von Kasper, Lehmann und Saier unmissverständlich zurückzuweisen.(9) Roma locuta, causa finita… hätte man meinen sollen. 

Vor diesem Hintergrund legt Kardinal Kasper überraschender Weise seine von der Kirche bereits abgelehnten Thesen von 1993 dem Kardinalskollegium im Februar 2014 noch einmal vor. Ebenfalls überrascht, dass Papst Franziskus anschließend Kaspers Position nicht korrigiert und bislang zu diesem Thema keine eigene Stellung bezogen hat. 


2. Eine Bischofssynode wird zensiert 

Die Bischofssynode zum Thema »Familienpastoral« tagt vom 5. bis 19. Oktober 2014. Anders als bei bisherigen Synoden werden die Wortmeldungen der Teilnehmer nicht veröffentlicht. Stattdessen bringt das vatikanische Presseamt täglich eine inhaltliche Zusammenfassung der geführten Debatten. Auf Grundlage dieser Berichte entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, die Synode dränge mit großer Mehrheit auf eine Änderung der bisherigen Glaubenspraxis der Kirche zu Ehe und Familie.

Doch im Laufe der Sitzungen kritisieren immer mehr Teilnehmer die offiziellen Pressemitteilungen: Sie würden den wirklichen Diskussionsverlauf einseitig gefärbt darstellen, so der Vorwurf. So habe z.B. ein Synodale in der Aula erklärt, der Vorschlag Kaspers sei als »Medizin schlimmer als die Krankheit« selbst. Solche Beiträge werden jedoch von den täglichen Communiqués des vatikanischen Presseamtes nicht berücksichtigt. Hochrangige Teilnehmer fordern die Veröffentlichung des Wortlauts der einzelnen Redebeiträge. Kardinal Gerhard Ludwig Müller: »Alle Christen haben das Recht über die Wortmeldungen ihrer Bischöfe informiert zu sein.«(10) Trotzdem bleibt es bei der Zensur. 

Es verwundert, dass man gerade im Fall einer Bischofssynode zum brisanten Thema Ehe und Familie von der bisherigen Gepflogenheit einer möglichst umfassenden Transparenz abweicht und sich damit dem Vorwurf einer tendenziösen Informationspolitik aussetzt. 


3. Ein inakzeptabler Zwischenbericht 

Nach der ersten Sitzungswoche legt am 13. Oktober Kardinal Peter Erdö der Öffentlichkeit einen Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen vor, die sog. Relatio post disceptationem.(11) Dieser Bericht weicht in mehreren Punkten deutlich von der katholischen Lehre ab. So wird z.B. die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion als möglich beschrieben (Nr. 47); außerdem wird gefordert, die Kirche habe die sexuelle Orientierung von Homosexuellen »zu akzeptieren und wertzuschätzen« [englisch: »accepting and valuing«] (Nr. 50). Weihbischof Athanasius Schneider über den Bericht: »Es ist zum ersten Mal in der Kirchengeschichte, dass ein solch häretischer Text als Dokument einer offiziellen Versammlung von Bischöfen unter der Leitung des Papstes veröffentlicht wurde, auch wenn der Text nur einen vorläufigen Charakter hatte.«(12)

Bei der Pressekonferenz, die zur Vorstellung des Berichts einberufen wurde, entsteht der Eindruck, dass Kardinal Erdö, der als Generalrelator der Synode offiziell als Autor der Relatio post disceptationem gilt, mit dem Inhalt selbst nicht uneingeschränkt einverstanden ist. Als er von Journalisten bezüglich der Aussagen zur Homosexualität befragt wird, betont er, den Text nicht selber geschrieben zu haben und verweist auf den Sondersekretär Bruno Forte: »Der, der den Text redigiert hat, der muss wissen, was zu sagen ist.«(13)


4. »Rebellion« führender Kirchenmänner 

Nach der besagten Pressekonferenz von Kardinal Erdö distanzieren sich mehrere hochrangige Synodalen umgehend vom Zwischenbericht, der die wirkliche Position der Mehrheit der Bischofsynode nicht widerspiegeln würde. Kardinal Raymond Burke spricht direkt von »Manipulation der Informationen«. Offensichtlich funktioniere im Apparat der Synode etwas nicht, wenn »nur eine Meinung betont wird, anstatt getreu die verschiedenen dargelegten Positionen wiederzugeben. Das besorgt mich sehr, weil eine beträchtliche Zahl der Bischöfe die Ideen einer Öffnung nicht akzeptiert, aber nur wenige davon erfahren.«(14) Auch Erzbischof Stanisław Gądecki von Posen, Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz, kritisiert den Zwischenbericht scharf. Der Text sei für viele Bischöfe nicht akzeptabel und entferne sich von der Lehre des heiligen Johannes Pauls II.; stattdessen hätten Spuren einer gegen die Ehe gerichteten Ideologie Eingang in den Text gefunden.(15) Kardinal George Pell erklärte, das Dokument sei »tendenziös und unvollständig«. Drei Viertel der Synodalen, die sich nach der Veröffentlichung des Zwischenberichtes mit einem Redebeitrag zu Wort gemeldet hatten, hätten Probleme mit diesem Text bekundet, so Pell.(16) Und der südafrikanische Kardinal Wilfried Napier stellt fest: »Was ein oder zwei Leute sagten, das wurde großteils als die Meinung der ganzen Synode vorgestellt (und jedenfalls wurde es so von den Medien übernommen). Und das macht die Leute sehr wütend.«(17)


5. Ein nichts sagendes (und damit gleichzeitig viel sagendes) Abschlussdokument 

Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichtes arbeiten die Synodenväter in zehn separaten Arbeitsgruppen und diskutieren den Bericht intern. Als bekannt wird, dass auch die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen nicht veröffentlicht werden sollen, kommt es zum offenen Protest. Schließlich wird der Publikation zugestimmt. Die Berichte der Arbeitsgruppen zeigen, dass die Relatio post disceptationem auch innerhalb der Arbeitsgruppen heftig kritisiert wurde.

Am 18. Oktober wird das Abschlussdokument der Synode präsentiert, das sich nun deutlich vom Zwischenbericht abhebt.(18) In der Abstimmung der Synode über den Abschlusstext verfehlt sowohl der Absatz zur Frage der Kommunionzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen, als auch der Text zum Umgang mit Homosexualität die nötige 2/3-Mehrheit. Damit zählen die beiden Passagen offiziell nicht zum Abschlussbericht. Allerdings gibt Papst Franziskus die Anordnung, alle Absätze um der Transparenz willen zu publizieren, jeweils mit Angabe der konkreten Anzahl von Ja- und Neinstimmen. Auf diese Weise werden die betreffenden Absätze doch bekannt, die eine abgeschwächte Fassung des Zwischenberichts darstellen. In der Frage der Kommunionzulassung wird z.B. erklärt, einige Teilnehmer bestünden auf der aktuellen Regelung, während andere eine Öffnung wünschten; deshalb sei eine weitere theologische Vertiefung der Frage nötig (unklar bleibt, was an der Problematik nach jahrzehntelanger Diskussion weiter vertieft werden kann). 

Insgesamt ist das Papier in seiner approbierten Form eine ausgesprochen nichtssagende Erklärung. Von neuen pastoralen Ansätzen, wie man das katholische Verständnis von Sexualität und Familie in der heutigen Zeit positiv vermittelt könnte, findet sich keine Spur ‒ obwohl die Synode ursprünglich mit dieser Zielsetzung zusammengetreten war. 


6. Nach der Synode: Was gilt jetzt noch? 

Die Bischofsversammlung hat für massive Verwirrung gesorgt und die Ereignisse rund um die Synode zeigen deutlich, dass innerkirchliche Kräfte stark auf eine Änderung der bisherigen katholischen Glaubenspraxis drängen. Was gilt nun aktuell? Was hat sich durch die Synode geändert?
  1. Kurz gesagt: NICHTS. Die Synode hat die Lehre der Kirche in keinem Punkt verändert. Zu einer solchen Änderung wäre eine Bischofssynode auch nicht in der Lage. Sie ist lediglich ein Beratungsgremium für den Papst, ohne eigene Entscheidungskompetenz. Kardinal Müller, Präfekt der Glaubenskongregation: »Die Kirche kann nicht ändern, was von der Lehre Christi stammt, weder vor noch nach der Synode«.(19)
  2. Im Fall der wiederverheirateten Geschiedenen gilt also weiterhin: Sie können zur heiligen Kommunion nicht zugelassen werden. Zwar hat die Synode gezeigt, dass eine Gruppe von Teilnehmern die Zulassung fordert, trotzdem ist die bisherige Regelung, die vom Lehramt bereits wiederholt formuliert und bekräftigt wurde, auch in Zukunft gültig. 
  3. Auch die bisherige Lehre zur Homosexualität bleibt unverändert. Homosexuelle Lebensgemeinschaften widersprechen dem Plan Gottes für die menschliche Sexualität und verstoßen gegen das natürliche Sittengesetz. Den betroffenen Menschen (nicht aber der Homosexualität an sich) ist mit Takt und Wertschätzung zu begegnen. 
Kurz: Die Unmöglichkeit der Kommunionzulassung und die negative Bewertung der praktizierten Homosexualität sind also auch in Zukunft gültig. Beide Punkte stehen für die Kirche unveränderlich fest, da sich beide unmittelbar aus den Worten Jesu bzw. aus der Heiligen Schrift herleiten. So kann in diesen Punkten die bisherige Lehre der Kirche weder durch eine Synode, noch durch ein Konzil, noch durch einen Papst geändert werden. 


7. Ausblick: Beten! Opfern!! Vertrauen!!! 

Nach der Synode ist vor der Synode. Für Herbst 2015 hat Papst Franziskus eine Fortsetzung der Bischofssynode zum gleichen Thema einberufen. In der Zwischenzeit sollen die Themen der offenen Fragen reflektiert und vertieft werden. 

Wie wird es konkret weitergehen? Nach menschlichem Ermessen steht uns ein medial turbulentes Jahr bevor. Die Fraktion, die eine Änderung der kirchlichen Lehre fordert, wird durch Erklärungen, Artikel und Interviews versuchen, ihre Positionen weiter zu verbreiten und zu untermauern. Dies ist umso leichter möglich, weil sich für die entsprechende Passagen im Abschlussdokument zwar keine ausreichende Mehrheit gefunden hat, aber der Absatz, in dem beide Positionen gleichwertig referiert werden, trotzdem publiziert wurde, statt eine klare Position für die katholische Praxis zu beziehen. Es ist zu erwarten, dass bis zum Herbst 2015, dem Termin der Fortsetzung der Synode, die Uneinigkeit und Unsicherheit unter den Gläubigen noch weiter steigen wird.  
Aber der Heilige Geist wird ja sicher für gute Ergebnisse der Bischofssynode 2015 sorgen, oder? Wir dürfen darauf hoffen und wir sollen darum beten, aber es gibt keine absolute Garantie, dass jede Bischofssynode gute Früchte bringt und den katholischen Glauben treu bewahrt. Warum? Bischofssynoden sind lediglich ein Beratungsgremium für den Papst und haben deshalb nicht an der päpstlichen Unfehlbarkeit teil. Darum können solche Beratungskreise dem Papst auch falsch raten, wie aus der Geschichte bekannt ist. So hat z.B. 1965 die von Paul VI. eingesetzte Kardinalskommission per Mehrheitsbeschluss dem Papst empfohlen, den Gebrauch künstlicher Verhütungsmittel unter bestimmen Voraussetzungen zu erlauben. Dann griff ganz offensichtlich der Heilige Geist ein und Papst Paul VI. verteidigte wenig später mit der Enzyklika Humanae Vitae (1968) die katholische Lehre (nämlich das Verbot der Pille) gegen den ausdrücklichen Rat der Mehrheit seiner Kardinäle. 

Darum könnte auch 2015 die Bischofssynode theoretisch Ergebnisse verabschieden, die dem katholischen Glauben widersprechen. Bischöfe und Versammlungen von Bischöfen sind nicht gegen Irrtum gefeit. So stellt Kardinal Müller im Rückblick auf die Synode 2014 ernüchtert fest: »Leider gibt es Vertreter der Kirche, darunter sogar Bischöfe, die sich irgendwie von der säkularisierten Gesellschaft blenden lassen haben, von der sie so beeinflusst sind, dass sie vom Hauptthema oder der Lehre der Kirche, die auf der Offenbarung gründet, abgekommen sind.«(20) Und Weihbischof Schneider ermutigt die Gläubigen: »Die katholische Jugend muss zu sich sagen: Ich lehne die Angleichung an den neuheidnischen Geist dieser Welt ab, selbst wenn einige Bischöfe und Kardinäle diesen Geist verbreiten. Ihre trügerische und perverse Verwendung der göttlichen Barmherzigkeit akzeptiere ich nicht.«(21) 

Aber wenigstens Papst Franziskus wird am Ende eine gute Entscheidung treffen, oder? Selbst diese Frage lässt sich nicht einfach mit »Ja« beantworten. Der Papst lehrt in bestimmten Fällen unfehlbar die Wahrheit, nämlich immer dann, wenn er offiziell unter Berufung auf seine Autorität als Bischof von Rom und Nachfolger des heiligen Petrus den katholischen Glauben auslegt. In diesem speziellen Fall verkündet er unfehlbar die Wahrheit. Auf diese Weise hat z.B. Papst Johannes Paul II. 1994 unfehlbar bestätigt, dass Frauen nicht zu Priesterinnen geweiht werden können.(22) Niemals. Bei seinen gewöhnlichen Reden, Ansprachen und Predigten war Johannes Paul II. nicht unfehlbar, d.h. theoretisch könnten ihm in einzelnen Sätzen Fehler unterlaufen sein. Dasselbe gilt von jedem Papst, auch von Papst Franziskus. Nach der Bischofsversammlung im Herbst 2015 wird er ein »Nachsynodales Schreiben« verfassen, das nur dann unfehlbare Autorität besäße, wenn er sich ausdrücklich auf seine Unfehlbarkeit berufen würde. Tatsächlich ist es theoretisch möglich, dass ein Papst in einem solchen Schreiben eine Position bezieht, die gegen den katholischen Glauben steht (z.B. die Zulassung zum Kommunionempfang von Menschen, die bewusst in der Ablehnung eines Gebotes Gottes leben). Ein solcher Fall würde weder die päpstliche Unfehlbarkeit widerlegen, noch verlöre der Papst dadurch sein Amt – wenngleich sich die Kirche freilich in einer einigermaßen prekären Situation befände.

Was tun…? Damit wird deutlich, wie dringend nötig unser Gebet für die Bischöfe, für die Synode, für den Heiligen Vater ist. »Bittet, und ihr werdet empfangen« (Joh 16,24). Jeder ist gefordert, durch sein Gebet und Opfer einen Beitrag für die Bischofssynode im Herbst zu leisten. Beten wir bei jeder Heiligen Kommunion inständig für unseren Papst, um Führung durch den Heiligen Geist in allen anstehenden Fragen; beten wir im täglichen Rosenkranz für den Heiligen Vater; tragen wir unsere (all)täglichen Mühen und Kreuze in Geduld und Liebe, für gute Entscheidungen von Papst Franziskus, stets im festen Vertrauen, dass der Herr seine Kirche lenken und regieren wird. Wenn das feste, gläubige Gebet Berge versetzen kann, um wie viel mehr wird es den Heiligen Geist auf den Bischof von Rom und Stellvertreter Christi herabrufen.


(1)  http://kath.net/news/48119 (Zugriff 04.11.2014).
(2)  http://kath.net/news/47944 (Zugriff 04.11.2014).
(3)  http://kath.net/news/48026 (Zugriff 04.11.2014).
(4)  Vgl. http://www.welt.de/kultur/article133534038/Wir-werden-einen-Schritt-auf-Schwule-zumachen.html
(5)  www.kath.net/news/48104 (Zugriff 04.11.2014).
(6)  Vgl. Walter Kardinal Kasper, Das Evangelium von der Familie. Die Rede vor dem Konsistorium, Herder: Freiburg im Br. 2014.
(7)  Vgl. das Schreiben Grundsätze für eine seelsorgliche Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen und von Wiederverheirateten Geschiedenen in der Oberrheinischen Kirchenprovinz vom Juli 1993. Im Internet auf http://www.weinzweb.de/TexteHJ/OberrhBischWdvgeschGrundsaetze.pdf (Zugriff 04.11.2014).
(8)  Vgl. http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_19811122_familiaris-consortio_ge.html (Zugriff 04.11.2014). (9)  Glaubenskongregation, Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen (1994); vgl. http://www.doctrinafidei.va/documents/rc_con_cfaith_doc_14091994_rec-holy-comm-by-divorced_ge.html (Zugriff 04.11.2014).
(10)  http://www.northjersey.com/news/top-vatican-cardinal-wants-family-speeches-public-1.1105947 (Zugriff 04.11.2014)
(11)  Vgl. http://press.vatican.va/content/salastampa/en/bollettino/pubblico/2014/10/13/0751/03037.html (Zugriff 04.11.2014)
(12)  http://torontocatholicwitness.blogspot.de/2014/11/breaking-news-bishop-schneider-speaks.html (Zugriff 05.11.2014)
(13)  http://vaticaninsider.lastampa.it/en/the-vatican/detail/articolo/sinodo-famiglia-36916/. Ebenso auf http://rorate-caeli.blogspot.com/2014/10/cardinal-on-his-own-reports-paragraphs.html. Auch von anderer Seite wird der gleiche Sachverhalt bestätigt: http://www.ilfoglio.it/articoli/v/122032/blog/la-relatio-di-luned-lha-scritta-bruno-forte-svela-nel-briefing-il-cardinale-assis.htm (Zugriff jeweils am 04.11.2014).
(14)  http://www.ilfoglio.it/articoli/v/121861/rubriche/raymond-leo-burke/burke-manipolazione-informativa-sinodo-fede-non-si-decide-ai-voti.htm (Zugriff 04.11.2014).
(15)  Vgl. http://de.radiovaticana.va/news/2014/10/14/synode:_erzbischof_gadecki_distanziert_sich_von_%E2%80%9Erelatio%E2%80%9C/ted-830892(Zugriff 04.11.2014).
(16)  Vgl. http://www.thetablet.co.uk/news/1282/0/cardinal-pell-says-synod-s-relatio-document-is-tendentious-and-incomplete-and-is-being-revised (Zugriff 04.11.2014).
(17)  Vgl. http://www.news.va/en/news/card-napier-synod-document-highlights-all-main-con (Zugriff 04.11.2014).
(18)  Vgl. http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2669&cHash=f83a8d54f1d58194e5e726eaad691fe1 (Zugriff 07.11.2014).
(19)  http://torontocatholicwitness.blogspot.de/2014/10/breaking-news-caridnal-muller-speaks.html (Zugriff 05.11.2014).
(20)  http://torontocatholicwitness.blogspot.de/2014/10/breaking-news-caridnal-muller-speaks.html (Zugriff 05.11.2014).
(21)  http://torontocatholicwitness.blogspot.de/2014/11/breaking-news-bishop-schneider-speaks.html (Zugriff 05.11.2014).
(22)  vgl. http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/1994/documents/hf_jp-ii_apl_19940522_ordinatio-sacerdotalis_ge.html (Zugriff 05.11.2014).



Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verfassers Dr. Markus Christoph SJM; Quelle: Der Ruf des Königs, 4. Quartal 2014


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Weitere Informationen zur Bischofssynode 2014/15:

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Dienstag, 25. November 2014

Die "Frage" des Kardinal Kasper - Parallelen

Kardinal Walter Kasper hat in seiner Rede vom 20.02.2014, wiederholt und unterstrichen durch seine Veröffentlichung "Das Evangelium von der Familie", in zahlreichen Redebeiträgen und Interviews, die "Frage" gestellt, warum die Kirche zivil wiederverheirateten Gläubigen eine Zweitehe und den Empfang der Sakramente (Beichte und Eucharistie) nicht gestatte. Er plädiert aus "Barmherzigkeit"  für die Akzeptanz eines Lebensentwurfs außerhalb der Ordnung Gottes, eine Akzeptanz des gelebten habituellen Ehebruchs, denn dem Menschen müsse eine zweite (dritte, vierte?) Chance eingeräumt werden. Kardinal Kasper ist überzeugt: "Gott tut das".

In einem am 07. Mai 2014 im amerikanischen "Commonweal" erschienenen Interview erklärte Kardinal Kasper seinen großen Respekt gegenüber Gläubigen, die nach einer Trennung und Scheidung von ihrem Ehegatten in einer Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner leben (weil sie sich z. B. aus Sorge für ihre Kinder nicht trennen können), aber in der Art wie Bruder und Schwester, also ohne die geschlechtlichen Akte zu vollziehen, die der Ehe vorbehalten sind. Diese sicher nicht einfache, aber in Ausnahmefällen von der Kirche geduldete und empfohlene Lebensweise erschließt Betroffenen die Möglichkeit, die Sakramente zu empfangen. Kasper nennt diese Lebensweise einen "heroischen Akt", heldenhaft - und dann meint er: Heroismus sei nichts für den durchschnittlichen Christen.
"To live together as brother and sister? Of course I have high respect for those who are doing this. But it’s a heroic act, and heroism is not for the average Christian."

Es sei die Frage erlaubt, ob Kasper der Annahme ist, dass es zwei Klassen von Christen gibt: durchschnittliche und - sagen wir - überdurchschnittliche? Ein Zweiklassenchristentum? Seit mehr als zweitausend Jahren gilt die Lehre Jesu für alle und jeden, dessen Herz sich von der Liebe Gottes berühren lässt und der in die Nachfolge Christi eingetreten ist. Wir alle wissen uns verbunden in dem einen Glauben, in der einen Taufe und in dem einen Herrn (vgl. Eph 4,5). Und alle sind zu Heiligkeit und Vollkommenheit aufgefordert, die allein uns mit Gott verbindet. Es ist ein Ruf an uns alle: "Seid vollkommen, wie euer Vater im Himmel vollkommen ist!" (Mt 5,48) und jeder von uns soll "in Gottesfurcht nach vollkommener Heiligung" streben (vgl. 2Kor 7,1 ; und auch 1 Petr 1,14-16).

Kasper widerspricht somit nicht nur der gesamten Tradition der Kirche und ihren Lehräußerungen (zuletzt noch Papst Franziskus hat die allgemeine Berufung aller Gläubigen zur Heiligkeit festgestellt und sie ihnen ans Herz gelegt) sondern auch der Hl. Schrift und dem Wort Gottes. Ebenso widerspricht er dem Wort Christi, der an den Heilsplan Gottes für den Menschen erinnert, der in der Unauflöslichkeit der Ehe besteht: "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen!" (s. Mt 19,6 und Mk 10,9). Hier gibt es keine Spitzfindigkeiten, kein kasuistisches Geschwurbel. Die Antwort Jesu auf die Frage (!) der Pharisäer ist klar und eindeutig: die Ehescheidung und Wiederverheiratung ist gegen Gottes Willen.

Der ehemalige Rottenburger Diözesanbischof stellt die Frage (!) ob und unter welchen Bedingungen (!) die katholische Kirche im Einzelfall (!) solche Menschen wieder zu den Sakramenten zulassen kann. Kasper sagt in seinem "Evangelium", dass sein Vorschlag für die Akzeptanz einer zweiten Ehe keine Lösung für alle ist, sondern nur in bestimmten Fällen (!) Anwendung finden solle: nämlich bei denen, die "in unseren Gemeinden" leben, d. h. aktiv sind, die sich am Gemeindeleben beteiligen und sich "engagieren" - und die "ein ehrliches Bedürfnis nach den Sakramenten haben".

Aber ist das Engagement in der Gemeinde, das auch in Kuchenbacken, der Mitarbeit im Pfarrgemeinderat, in der Organisation von Gemeindeausflügen bestehehen kann, wirklich ein Kriterium für eine "Absolution" von schwerer Sünde, die - nach kirchlicher Lehre - von Gott trennt? Nun ja, natürlich sind das diejenigen, die wenigstens noch Kirchensteuer (nach einem System, dass es fast ausschließlich in Deutschland gibt) bezahlen... Ist das noch Seelsorge, die das ewige Heil des Einzelnen berücksichtigt? Aber dennoch: allein die Tatsache der Ungleichbehandlung von Gläubigen, die in der Gemeinde aktiv sind und solchen, die es nicht sind, wäre eine willkürliche Ungerechtigkeit.

Sehr interessant und aufschlussreich ist dazu ein Ausschnitt aus Romano Guardinis "Der Herr", in dem er über die Frage der Pharisäer an Jesus nach der Erlaubtheit des Scheidebriefes handelt. Sind hier nicht zahlreiche Parallelen zwischen der Frage der Pharisäer und der "Frage" Kardinal Kaspers augenscheinlich? Aber Guardini erklärt auch, wie der Wille Gottes zu leben ist, nämlich nicht aus menschlicher Kraft und Macht, sondern allein durch die Gnade Gottes, die uns durch das Sakrament geschenkt ist. Es geht um die Begebenheit, die der Evangelist Matthäus im 19. Kapitel, Vers 1 bis 12 berichtet: 



Weiteres zu den Versuchungen des Kardinal Kasper:


Donnerstag, 9. Oktober 2014

Befreit eine "Zeit der Buße" von Sünden?

Prof. Dr. Robert Spaemann zu dem Vorschlag von Kardinal Kasper und anderen, die Kirche möge bei zivil wiederverheirateten Geschiedenen nach einer Zeit der Neuorientierung und Buße eine außereheliche weitere "Ehe" akzeptieren und wertschätzen:
Statt den natürlichen, instinktiv erkennbaren Reiz der dauerhaften Ehe zu verstärken, ziehen es viele Verantwortliche in der Kirche – sogar Bischöfe und Kardinäle – vor, eine andere Option ins Auge zu fassen, eine Alternative zur Lehre Jesu Christi, was eigentlich eine Kapitulation vor dem Zeitgeist darstellt.
Das Heilmittel für den Ehebruch, den die neuerliche Heirat eines Geschiedenen mit sich bringt, sind nicht mehr Reue, Umkehr und Vergebung, sondern das Verstreichen von Zeit und die Gewöhnung – so als hätten allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz und unsere persönliche Zufriedenheit mit den eigenen Entscheidungen und dem eigenen Leben eine beinahe übernatürliche Kraft. Man unterstellt dieser alchemistischen Mischung, sie verwandle ein ehebrecherisches Konkubinat, das wir als „Zweit-ehe“ bezeichnen, in eine akzeptable Verbindung, die von der Kirche in Gottes Namen zu segnen sei. Folgt man dieser Logik, wäre es natürlich nur fair, wenn die Kirche auch homosexuelle Partnerschaften segnete. Dieser Denkansatz beruht jedoch auf einem fundamentalen Irrtum.

Zitat aus dem Artikel Divorce and Remarriage, firstthings, August 2014. Die deutsche Übersetzung erschien in der Zeitschrift Vision 2000 5/2014 und stammt von Dr. Christof Gaspari; via kath-info.

Anmerkung:

Buße ist ein Mittel, seinen Willen zur Wiedergutmachung zu zeigen - auch wenn durch die Buße die Folgen der begangenen Sünde(n) nicht aufgehoben werden können. Buße ist nie ein Mittel der (Selbst-)Erlösung, durch das eine Sünde bzw. Sünden zu Nicht-Sünden werden oder eine stillschweigende Akzeptanz der Sünde - weder durch den gesetzgebenden und zugleich den Sünder liebenden Gott, noch durch das Volk Gottes - zur Folge hat.

Sünden werden nach dem Willen Gottes durch die Kirche Jesu Christi allein in einem richterlichen Akt mittels dem Sakrament der Buße (Beichte) nach Reue und Bekenntnis derselben nachgelassen (vergeben), in dem Christus selbst durch seinen stellvertretenden Priester die Lossprechung zusagt (vgl. z. B. KKK 979 u. 982)


Es gibt keine Verfehlung, mag sie auch noch so schlimm sein, die durch die heilige Kirche nicht vergeben werden könnte. „Es kann keinen Menschen geben, der so schlecht und verworfen wäre, daß ihm nicht die sichere Hoffnung auf Vergebung in Aussicht stehen müßte, wenn er seine Verirrungen wahrhaft bereut" (Catech. R. 1,11,5). Christus, der für alle Menschen gestorben ist, will, daß in seiner Kirche jedem, der sich von der Sünde abwendet, die Pforten zur Vergebung immer offenstehen [Vgl. Mt 18, 21-22]


Weiteres zu den Reformvorschlägen von Kardinal Kasper:

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Dienstag, 30. September 2014

Kardinal Kaspers unschöne Diffamierungskampagne

In einem weiteren Interview vom 29. September 2014 mit Elisabetta Piqué von der argentinischen Tageszeitung "La Nacion" verteidigt Kardinal Walter Kasper ein weiteres Mal seine Sicht der Dinge bezüglich einer zweiten (wohlgemerkt: nichtsakramentalen) Eheschließung mit weiteren Personen zu Lebzeiten beider Ehepartner und trotz bestehenden Ehebandes und behauptet erneut, dass seine Meinung, es handle sich hierbei nicht um Ehebruch, auch die des Papstes sei. Diese Vereinnahmung des Papstes ist sehr gewagt, hat sich der Papst bisher nur dahingehend geäußert, dass solcherart Betroffene die Sakramente nicht empfangen können, da dies Jesus Christus selbst so verfügt habe.

In dem Gespräch erläutert der Kardinal weniger seinen eigenen, der Lehre der Kirche entgegenstehenden Standpunkt, als dass er die ihm widersprechenden Stellungnahmen verschiedener Kardinäle und anderer Gläubigen ins Zwielicht stellt und sie diffamiert. Er warnte vor einem Nichterfüllen der Erwartungen der Welt, was zu enttäuschten Reaktionen führen könne.

So sagte der Kardinal unter anderem, angesprochen auf die Veröffentlichung einer Verteidigungsschrift von fünf Kardinälen zugunsten der katholischen  Ehelehre, diese Kardinäle verhielten sich "wie Politiker", aber er meine, "die Kirche sollte sich nicht so verhalten". Ob für Kasper eine "offene Diskussion", wie sie der Heilige Vater wünsche, lediglich in der einseitigen Vorstellung seiner eigenen Thesen besteht? Übrigens suggeriert er, der Wunsch des Heiligen Vaters nach einer offenen Aussprache der Synodenteilnehmer bzw. in der Kirche allgemein, sei etwas Neues. Das ist mitnichten so. Auch den früheren Päpsten war es ein Anliegen, die Stimme und den Rat der Kardinäle, der Bischöfe oder anderer Fachleute zu hören. Nein, neu ist das wahrlich nicht.

Diese Kardinäle, so Kasper weiter über seine Kontrahenten, hätten "Angst" vor einem "Dominoeffekt": dass nämlich, wenn ein Punkt geändert werde, alles zusammenbreche. Eine Quelle für diese Unterstellung nannte Kasper nicht. Meines Wissens ist dieses Argument in der Argumentation der Gegner der Thesen Kaspers nicht genannt worden, da es ja hier nicht um von den Kardinälen unerwünschte oder erwünschte Erscheinungen geht, sondern um die Glaubwürdigkeit und Wahrheit der katholischen Ehelehre: Kasper hält das Problem der Wiederheirat nach einer zivilen Ehescheidung für ein Problem der Disziplin, das die Lehre der Kirche nicht tangiert. Das Gegenteil ist der Fall, äußert der Herr Jesus Christus sich in dieser Sache doch äußerst eindeutig und verweist die Pharisäer darauf, dass der ursprüngliche Plan Gottes eine Ehescheidung (und in dessen Folge eine Wiederverheiratung mit anderen Partnern) nicht vorgesehen hat (vgl. Mk 10,1-12). Es geht hierbei also nicht um die kirchliche Disziplin, sondern um eine göttliche Anordnung.

Kasper  unterstellt den Verteidigern der Lehre eine "ideologische Interpretation des Evangeliums". Das Evangelium sei kein Strafgesetzbuch, so der 81jährige, indem er die göttlichen Anordnungen und Gebote, die es selbstverständlich auch im Evangelium gibt, relativiert und und eine "andere Interpretation", nämlich die Auslegung je nach den "Bedürfnissen des Gottesvolkes" vorzieht. Kasper scheut sich nicht, den glaubenstreuen Kardinälen "einen theologischen Fundamentalismus" vorzuwerfen, der seiner Meinung nach "nicht katholisch" ist! Übersieht er nicht die Weisung Jesu an seine Jünger, "... und lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe" (Mt 28,20)?

Immerhin revidierte Kasper seine Aussage in einem früheren Interview, die Angriffe gegen seine Fragen seien nicht gegen ihn, sondern gegen den Papst gerichtet. Er sei vielleicht unklug gewesen, sagt er auf Nachfrage, wiederholte aber seine unbegründete Unterstellung, bei Gegnern seiner Thesen bestehe eine Gegenerschaft zum Heiligen Vater.




Weiteres zum Thema "Die Fragen des Kardinal Walter Kasper zum Problem der wiederverheirateten Geschiedenen":

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Donnerstag, 25. September 2014

Kardinal Kaspers pastorale Perversionen - oder: Das kann ja lustig werden...

Kirchenradio: Kardinal Kasper, können Sie uns das zusammenfassen: unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen wäre es eventuell möglich, Gläubige, die immer wieder Banken überfallen, zur Kommunion zuzulassen?

Kardinal Kasper: Ich habe eine Frage gestellt, nicht einfach eine Lösung gegeben. Und die Frage habe ich gestellt in Abstimmung mit dem Papst. Darauf lege ich großen Wert. Ich habe gefragt: Wenn eine Bank ausgeraubt wurde, und leider Gottes werden eben heutzutage sehr viele Banken ausgeraubt, aus vielfältigen Gründen, dann wird man zunächst alles tun, um das Geld wiederzubeschaffen.

Aber wenn ein Weg zurück nicht möglich ist, wenn jemand sich von dem Geld ein neues Haus, ein Anwesen erworben hat, in dem er menschlich gesprochen glücklich ist, sein Leben gelingt und christlich lebt, wenn da weitere Diebstähle begangen und von dem Geld Häuser gekauft werden, dann kann man diese Immobilien ja nicht aufgeben ohne neue Schulden zu machen. Also muss man sehen, in welcher Weise Gott da eine neue Chance gibt – und Gott tut das. Das ist seine Barmherzigkeit, dass er niemanden fallen lässt, der guten Willens ist. Und jeder tut in seiner Situation, was er tun kann.

Und da meine ich, das müsste im Einzelfall pastoral geklärt werden nach einer Zeit der Neuorientierung, man nennt das 'Via poenitentialis' – aber die Leute leiden ohnehin genug selber, da braucht man nicht noch große Bußwerke aufzuerlegen. Aber eine Neuorientierung ist notwendig. Dann soll das eine das Sakrament der Buße sein - das ist ja dafür da -, und das Sakrament der Buße bedeutet auch wieder die Zulassung zur Eucharistie.

Aber wie gesagt, das ist nicht die Lösung für alle Fälle, vermutlich nur für eine Minderheit von Menschen, die in unseren Gemeinden leben, die darunter leiden und die ein ehrliches Bedürfnis haben nach den Sakramenten, die die Sakramente dringend brauchen, um ihre schwierige Situation zu bewältigen." 


Quelle: frei nach Radio Vatikan


Weiteres zu den Reformvorschlägen von Kardinal Kasper:

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Samstag, 20. September 2014

Eigenartig: Kardinal Kasper instrumentalisiert den Heiligen Vater und bezichtigt andere Kardinäle der ideologischen Kriegshetze

Starker Tobak von Seiner Eminenez Walter Kardinal Kasper: In einem Interview mit der italienischen Zeitung "Il Mattino" unterstellt der Kardinal Mitbrüdern, die es gewagt haben, ihm zu widersprechen, einen "ideologischen Krieg" zu wollen. Und er geht noch weiter: Das Ziel dieser Kontroversen, so Kasper, sei nicht er, sondern "der Papst".

Es stellt sich die Frage, warum ein renommierter Theologe es nötig hat, eine sachliche Diskussion auf eine persönliche Ebene zu ziehen - und dafür selbst den Heiligen Vater zu instrumentalisieren.

Kasper hatte in seiner umstrittenen Rede "Das Evangelium von der Familie" vor dem Kardinalskollegium im Februar diesen Jahres die Frage gestellt, ob man einem zivil wiederverheirateten und geschiedenen Gläubigen nach einer Zeit der neuen Orientierung das Sakrament der Buße und dann der Kommunion verweigern könne oder müsse? Und er ließ keinen Zweifel daran, dass er es für möglich hält, zivil Wiederverheirateten Geschiedenen nach einem solchen Weg der Neuorientierung - trotz fehlendem Willen zur Umkehr - den Zugang zu den Sakramenten zu gestatten.

Die Lehre der Kirche von der Unauflöslichkeit der Ehe solle, dürfe und könne nicht angetastet werden, beteuert Kardinal Kasper; und eine zweite sakramentale Ehe sei zu Lebzeiten beider Ehepartner nicht möglich! Völlig ausgeschlossen, so Kasper. So weit, so katholisch.

Gleichzeitig aber hält es der Kardinal für möglich, dass - trotz bestehendem Eheband zwischen zwei Eheleuten - die Ehepartner unter bestimmten Bedingungen eine zweite zivile Ehe mit weiteren Personen eingehen können. Für Christen aber gibt es nur die sakramentale Ehe als Form des Zusammenlebens in ehelicher Gemeinschaft, denn durch die Taufe haben sie Anteil an einer höheren Wirklichkeit (vgl. CIC can 1055 §2: "Deshalb kann es zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne daß er zugleich Sakrament ist."). Was aber ist diese zweite "Ehe", wenn es sich nicht um eine sakramentale Ehe handelt?

Wie also passt das aber zusammen: bestehendes Eheband und gleichzeitige neue "Ehe"? Es ist die Quadratur des Kreises. Man ist versucht zu meinen, der Kardinal spreche mit gespaltener Zunge... Aber vielmehr liegt das Problem in einem Verständnis des Kardinals von den Sakramenten Ehe, Buße und Eucharistie sowie von dem Wesen der christlichen Barmherzigkeit, die von dem der authentischen Lehre der Kirche abweicht.

Aber an seiner Theorie lässt der ehemalige Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht rütteln, wie (nicht nur) seine Reaktion auf die Erwiderung des ganz und gar mit der Materie vertrauten Ehepaares Norbert und Renate Martin, beide Mitglieder im Päpstlichen Rat für die Familie, zeigte. Er, der selbst das Bemühen der Martins um einen sachlichen und fairen Dialog lobt, wird in der Auseinandersetzung selbst unsachlich und persönlich: Da werden dann keine Argumente abgewogen oder auf solche eingegangen, sondern die vermeintlichen Gegner werden schnell einmal als solche abgestempelt, die "von Gottes Barmherzigkeit noch garnichts verstanden" haben oder es wird ihnen einfach das Wort im Munde umgedreht und die Dialogpartner als sich angeblich selbst widersprechend entlarvt.

Wie bereits acht US-amerikanische Bischöfe im Juli diesen Jahres, haben nun fünf Kardinäle eine Schrift verfasst (Echter Verlag, s. hier), die in ihren Beiträgen aufzeigt, dass die Theorien Kaspers der traditionellen Lehre der Kirche über Ehe, Buße und Eucharistie entgegenstehen. "In der Wahrheit Christi bleiben - Ehe und Gemeinschaft in der katholischen Kirche" heißt der Sammelband und seine Verfasser sind die Kardinäle Gerhard Ludwig Müller (hier), Carlo Cafarra (hier), Walter Brandmüller (hier), Velasio De Paolis (hier und hier) und Raymond Burke (hier und hier). Alle fünf Kardinäle hatten bereits während der Aussprache im Kardinalskollegium unmittelbar nach Kaspers Vortrag Bedenken über die Vereinbarkeit von dessen Vorschlägen und der kirchlichen Lehre angemeldet. Neben den fünf Kardinälen zählt außerdem der 49jährige Erzbischof Cyril Vasil’ SJ, Sekretär der Ostkirchenkongregation, zu den Autoren des Buches.

Kasper empfindet die Stellungnahmen offensichtlich als Kriegserklärung, wie er gegenüber dem "Il Mattino" äußerte. Allerdings habe er selbst die Schrift der fünf Kardinäle noch nicht gelesen...

Und warum ist eine Stellungnahme, die die Lehre der Kirche darlegt, ein Angriff auf den Heiligen Vater? Hat da jemand vielleicht Angst, der Heilige Vater könne vielleicht doch noch von der Richtigkeit und Vernünftigkeit der kirchlichen Position überzeugt werden (falls er es noch nicht - oder nicht mehr - ist)?

Seit Jahrzehnten versuchen einige der deutschen Bischöfe die Diskussion um den Umgang der Kirche mit zivil wiederverheirateten Geschiedenen in die Weltkirche zu lancieren. In vielen anderen Ländern wird diesbezüglich die Lehre der Kirche nicht infrage gestellt. In Deutschland jedoch gab es immer wieder Bestrebungen, die Pastoral von der Dogmatik zu trennen und Formen der kirchlichen Anerkennung zu etablieren, z. B. durch die Zulassung zum Empfang der heiligen Kommunion, durch Segensfeiern von Zweitehen usw. (s. Würzburger Synode, Hirtenwort der oberrheinischen Bischöfe zum Thema im Jahre 1993, Freiburger Handreichung 2013).

Jedesmal hatte der Vatikan solchen Bestrebungen eine Absage erteilt und dazu aufgefordert, dem Wort Christi und der Lehre der Kirche treu zu bleiben. Die Mahnungen und Richtlinien aus Rom wurden jedoch überwiegend von Bischöfen, Priestern und Laien ignoriert. So weigerte sich zuletzt der inzwischen emeritierte Bischof von Freiburg, Dr. Robert Zollitsch, die Freiburger Handreichung zurückzuziehen. Bis heute warten die Gläubigen in Deutschland vergeblich auf eine authentische Verkündigung der kirchlichen Ehelehre, die auf dem Wort Christi gründet. Und anlässlich des Magdeburger Dialogprozesses verkündete der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, dass die Mehrheit der Bischöfe in dieser Frage "in eine Richtung gehen, wie sie Kardinal Walter Kasper vorgeschlagen hat".

Walter Kasper (wohl unterstützt von Erzbischof em. Robert Zollitsch, Karl Kardinal Lehmann und Reinhard Kardinal Marx, der inzwischen Zollitsch auf den Posten des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz folgte) hat es nun geschafft, dieses in der Weltkirche an sich längst abgehandelte Thema nach ganz oben zu bringen...

Immerhin haben die "Fragen" von Kardinal Kasper auch einen positiven Effekt: Schon lange nicht mehr haben sich so viele Kirchenmänner so intensiv mit der kirchlichen Ehelehre beschäftigt und so zahlreiche Veröffentlichungen zu diesem Thema verfasst! Neben den oben genannten z. B. auch der australische Kardinal und K9-Mitglied George Pell in einem Vorwort zu einem Buch mit dem Titel "Das Evangelium der Familie" (s. hier) und der Mailänder Kardinal Angelo Scola mit einem Beitrag in der Zeitung "La Stampa" (hier und hier) sowie viele andere.



Weiteres zum Thema Kardinal Kasper und die zivil Wiederverheirateten:


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Freitag, 25. Juli 2014

Authentische Botschaft der Freiheit und Hoffnung verkünden - Theologen widerlegen Thesen von Walter Kasper zu wiederverheirateten Geschiedenen

Neue Vorschläge für die pastorale Sorge bezüglich der Geschiedenen und Wiederverheirateten: Eine theologische Bewertung (hier das pdf-Dokument)

Acht katholische Theologen, die an Päpstlichen Fakultäten oder in anderen kirchlichen Einrichtungen in den U.S.A. Dienst tun, haben sich ausführlich mit den Thesen und Vorschlägen von Walter Kardinal Kasper befasst. Der deutsche Theologe hatte bei der Kardinalsversammlung am 20. Februar 2014 u. a. auch zum Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen Stellung genommen. Sein vielbeachteter Vortrag "Das Evangelium von der Familie" hatte weltweit Widerspuch ausgelöst.

Kardinal Kasper hatte die Frage gestellt, ob man "jemandem, der sein Versagen aufrichtig bereut und das tut, was er in seiner nicht rückgängig zu machenden Situation tun kann, das heißt nach Kräften christlich leben und seine Kinder christlich erziehen", die Absolution - und folglich auch die Zulassung zum sakramentalen Empfang der heiligen Kommunion - verweigern kann. Das Versagen meint in diesem Fall das Scheitern der gültig geschlossenen sakramentalen Ehe. Das Konkubinat, die  zweite, zivil geschlossene, Ehe ist dagegen nach Kaspers Vorschlag u. U. nicht rückgängig zu machen und kann nicht aufgegeben werden, ohne dass der bzw. die Betroffene weitere Schuld auf sich lade (s. hier).

Die acht Professoren, darunter sieben Dominikaner, zeigen nun noch einmal kurz und bündig auf, dass die Ausführungen Kaspers nicht mit der kirchlichen Lehre vereinbar sind. Ihr Fazit:

Es kann schwer sein, die Lehre der Kirche über Ehe, Scheidung, menschliche Sexualität und Keuschheit anzunehmen. Christus selber sah das, als er sie verkündigte. Diese Wahrheit bringt jedoch eine authentische Botschaft der Freiheit und Hoffnung mit sich: Es gibt einen Ausweg aus Laster und Sünde. Es gibt einen Weg nach vorne, der zu Glück und Liebe hinführt. Indem die Kirche diese Wahrheiten in Erinnerung ruft, hat sie Grund dazu, die Aufgabe der Evangelisierung in unserer eigenen Zeit mit Freude und Hoffnung anzunehmen.





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Donnerstag, 17. April 2014

Will Kardinal Kasper die Sexualmoral der Kirche revolutionieren?

Bloggerkollege Michael Schäfer (Theodor) von "Summa summarum" hat einen offenen Brief an Kardinal Kasper gschrieben und ihm einige wesentliche Fragen bezüglich des "Evangeliums von der Familie" gestellt. Dann beschreibt er die drastischen Konsequenzen für die Kirche, wenn diese den Vorstellungen des Kardinals folgen würde:
"Erlauben Sie mir abschließend noch einen Blick auf die systematischen Folgen der von Ihnen vorgeschlagenen geänderten Praxis im Umgang mit den Wiederverheirateten Geschiedenen. Mir scheint es so zu sein, dass die Kirche nur die Wahl hat, den Vollzug der „Akte, die Eheleuten vorbehalten sind“ außerhalb der sakramentalen Ehe weiterhin als Ehebruch zu betrachten (mit den bisherigen Folgen) oder eine moralische Legitimität solcher Akte auch außerhalb dieser Ehe für grundsätzlich möglich zu halten.

Diese moralische Legitimität muss dann an etwas anderem als der sakramentalen Ehe festgemacht werden, z.B. am Bestehen einer „personalen Liebesbeziehung“, eines Sachverhaltes, der nicht mehr den Charakter eines öffentlichen Vertrages hat, sondern letztlich nur vor dem „forum internum“ überprüft werden kann. Mir ist nicht klar, mit welchem Argument man anderen Formen der außerehelichen „gelebten Sexualität“ eine so verstandene Legitimität grundsätzlich absprechen wollte. Die Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils nach einer „sauberen Brautzeit“ (Gaudium et Spes 49) wäre keine schlechthin verpflichtende Norm mehr.

In der Konsequenz würde die Kirche dann auf die Verkündigung einer verbindlichen Sexualmoral im überkommenen Sinne ganz verzichten. Ihre Lehre wäre dann nicht mehr Verkündigung eines objektiven „Gebotes vom Herrn“ (1 Kor 7,10), sondern „Orientierungshilfe“ für eine subjektive Gewissensentscheidung, die von ihr in jedem Fall zu respektieren wäre."

Diese Erkenntnis ist erschütternd und zeigt, wie selbst auf hoher hierarchischer Ebene der Glaube in Gefahr gebracht wird. Der Dogmatiker Leo Kardinal Scheffczyk, der nachgewiesen hat, dass es sich bei der Frage der Zulassung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten (ob Bußsakrament oder der heiligen Kommunion ist im Grunde eins) um eine dogmatische Frage handelt, und die deswegen nicht "pragmatisch" zu lösen ist, schließt seine Untersuchung mit den Worten:
"So weist diese Fragestellung (Anm.: der Zulassung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion) auf ein tiefer liegendes Problem hin, das heute untergründig viele Auseinandersetzungen in der Kirche bestimmt. Es liegt genauerhin in der Frage, welcher Wert dem lehrhaften Glauben und seiner Durchsetzung in der Praxis zukommt. Wenn an dieser Stelle Konzessionen gemacht werden, erledigt sich natürlich auch das hier behandelte Problem. Wenn man dazu bereit ist, sollte man aber auch weiterfragen und zusehen, wie vieles andere im Glauben und Leben der Kirche "erledigt" werden wird."

Das heißt, wenn eine Relativierung des lehrhaften Glaubens stattfindet und alles der subjektiven Gewissensentscheidung des (Un-)Gläubigen überlassen würde, dessen Gewissen sich aber nicht an der Wahrheit, sondern an eigenen Wertesystemen orientiert, dann ist die Aufgabe des gesamten Lehramtes die Folge.

Aber so weit wird es selbstverständlich nicht kommen, denn dem kirchlichen Lehramt ist die Leitung durch den Heiligen Geistes zugesagt. Die Kirche ist und bleibt die "Säule und das Fundament der Wahrheit" (1 Tim 3,15). Dem Lehramt folgend können wir sicher sein, die Wahrheit zu leben und dem Wort Gottes zu folgen. Wer also gerettet werden will, der folgt der Stimme des guten Hirten Jesus Christus in der Kirche, denn es ist gewiss, dass nur im Glauben der Kirche das Heil erlangt werden kann (vgl. II. Vatikanisches Konzil "Ad gentes" 7). Fürchtet euch also nicht!

Der vollständige Wortlaut des offenen Briefes an Kardinal Kasper hier auf "Summa summarum" oder auch hier auf kath.net.


Dazu die vielleicht einzige vernünftige Lösung dieser ganzen unseligen Diskussionen:


Weiteres zum Thema:

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Dienstag, 15. April 2014

Kardinal Kasper verteidigt gegenüber dem Ehepaar Martin seinen "Weg der Buße" ohne Reue und Umkehr

Am 10/12. März 2014 äußerten sich Norbert und Renate Martin (Vallendar) in der "Tagespost" erneut zu der nun in Schriftform in einem kleinen Bändchen vorliegenden Rede "Das Evangelium von der Familie" von Walter Kardinal Kasper, die dieser Ende Februar auf Geheiß von Papst Franziskus und im Hinblick auf die sich mit dem Thema Ehe und Familie befassende, außerordentliche Bischofssynode im Oktober 2014 vor dem Kardinalskonsistorium vorgetragen hatte.

Norbert und Renate Martin kommen aus der Schönstattbewegung und sind seit 1982 Mitglieder des "Päpstlichen Rates für die Familie" in Rom. Sie äußerten sich schon mehrmals zu den verschiedenen Vorstößen von Theologen und/oder Bischöfen gegen die Unversehrtheit der katholischen Ehelehre, z. B. im September 2011 zu Vorstellungen des damaligen Erzbischofs von Freiburg, Robert Zollitsch oder im Zusammenhang mit der vom Vatikan initiierten Fragebogenaktion im Februar diesen Jahres u. a. über die Gefahr falscher Erwartungen und entsprechend zu erwartender Enttäuschungen, die Veröffentlichungen wie z. B. der "Freiburger Handreichung" zur Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene bei manchen Gläubigen hervorrufen müssen. Die Martins sehen für so Enttäuschte die Gefahr einer Verstärkung der Distanzierung von der Kirche und den Grund für eine weitere Entkirchlichung.

Norbert und Renate Martin stellen fest, dass Kardinal Kasper "[e]indrucksvolle Worte findet (...) über die Bedeutung des Glaubens für die Ehe als Sakrament und als Grundlage für ein christliches Familienleben. Kenntnisreich und differenziert seien seine Überlegungen, um "nach neuen und bisher auch nicht genügend bedachten Wegen zu suchen". Zweifellos sagt Kardinal Kasper in seiner Rede viel Gutes, Schönes und Wahres zur christlichen Ehe, was aus kirchlischer Sicht unstrittig ist.

Dennoch steckt der Teufel im Detail. Neben dem vielen Richtigen ging der Kardinal auch auf das Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen ein. Das Ehepaar Martin kann dem Lösungsansatz von Kardinal Kasper nicht zustimmen, der den zivil wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zu den Sakramenten, hier vor allem zum Bußsakrament eröffnen soll. Vor allem stellen sie die Frage "ob – umgekehrt wie es der Autor vorschlägt – nicht die Wahrheit das hermeneutische Prinzip für die Barmherzigkeit" darstelle. "Das Barmherzigkeitsverständnis in Kardinal Kaspers Vortrag wirft Fragen auf" titelt die "Tagespost" denn auch. Kasper schlägt vor, Betroffene unter bestimmten Bedingungen und nach einer gewissen Bußzeit zu den Sakramenten zuzulassen.

Die Martins erinnern an die Synode im Jahr 1980 und das nachsynodale Schreiben "Sacramentum caritatis" aus dem Jahre 2007 Nr. 29, in denen bereits die Problematik diskutiert und entschieden bzw. der kirchliche Standpunkt bestätigt und bekräftigt wurde, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen werden können, "… weil der Status und die Lebenslage (der wiederverheirateten Geschiedenen) objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird". Zum Empfang der Absolution ist der aufrichtige Vorsatz notwendig, sich zukünftig von Sünden zu enthalten und Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, was bedeuten würde, die unrechtmäßige eheähnliche Gemeinschaft mit einem anderen Partner aufzugeben. Ist der/die Betroffene dazu nicht bereit, wäre eine solche Beichte ungültig und eine Lossprechung nicht möglich. Hier trifft das Wort des Herrn an die Ehebrecherin zu: "Gehe hin und sündige nicht mehr!"

In der Ausgabe der "Tagespost" vom 15. April 2014 antwortet Kardinal Kasper in einem ausführlichen Leserbrief auf die kritische Hinterfragung seines Vorschlags bezüglich der Möglichkeit für zivil wiederverheiratete Geschiedene, die Absolution im Bußsakrament und im Anschluss daran - nach einer bestimmten Zeit der Buße - auch die heilige Kommunion empfangen zu können. Er nimmt vor allem Bezug auf die Äußerungen von Norbert und Renate Martin am 12. März 2014  in der "Tagespost".

Aber auch in seinem Leserbrief wirft Kardinal Kasper noch mehr Fragen auf als er beantwortet. So schreibt er: "Es geht nicht um eine generelle Lösung der sehr unterschiedlichen Situationen (S. 57f). Schon gar nicht geht es darum, abzusegnen was in einer kirchenfernen Gesellschaft weithin geschieht. Es geht um Christen, welche in unseren Pfarreien und Einrichtungen leben und teilweise engagiert tätig sind oder um solche, die bei uns Rat und Hilfe suchen, nachdem sie in ihrer Ehe gescheitert sind, ein Zurück in die gescheiterte Ehe wie ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne neue Schuld nicht möglich sind, die aber gerade in dieser schwierigen Situation die heilende und stärkende Kraft der Sakramente suchen und ernsthaft danach verlangen (S. 65f; 81f)."

Heißt das nun, Kasper meine, engagierte Pfarreiangehörige hätten eine andere Behandlung verdient als andere Gläubige? Ändert allein das Verlangen nach der heilenden und stärkenden Kraft der Sakramente - aber unabhängig von dem ernsthaften Vorhaben einer Umkehr und Abwendung von der Sünde - , ändert also allein das Verlangen schon den "Status" dieser Gläubigen und erlaubt eine Dispens vom Ausschluss von den Sakramenten? Sind Gläubige, die nicht in Pfarreien engagiert sind, Gläubige zweiter Klasse, denen nicht dieselben Möglichkeiten offenstehen, wie "engagierten" Gläubigen?

Was bedeutet, dass ein Zurück in die gescheiterte Ehe nicht ohne "neue Schuld" möglich ist? Und dass ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne "neue Schuld" nicht möglich ist? Meint Kardinal Kasper, dass die Fortsetzung der "neuen Situation" - sprich: einer unrechtmäßigen, kirchlich gesehen ungültigen "Ehe" - keine neue Schuld bedeutet? Wie kann man logisch behaupten, das Eheband mit dem (ersten) Ehepartner bleibe bestehen, wenn man gleichzeitig duldet, dass eine weitere "Ehe" mit einem anderen Partner gelebt wird? Ist das nicht Bigamie - oder gar - bei einer weiteren zivilen Ehescheidung und Wiederverheiratung, serielle Polygamie? Warum sind dann andere außereheliche aber eheähnliche Verhältnisse nicht erlaubt, es besteht doch kein wesentlicher Unterschied zu einer Zweit"ehe"?

Kardinal Kasper kommt wieder auf seine entscheidende Frage zu sprechen: "Der entscheidende Satz dazu lautet im Vortrag: 'Die Buße und das Sakrament der Buße sind der Weg, um beide Aspekte zu verbinden: die Verpflichtung auf das Wort des Herrn und die nie endende Barmherzigkeit Gottes' (S..65). Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht? (S. 64f)"

Darauf ist klar zu antworten: Selbstverständlich gilt das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden. Aber diese Sünden müssen als solche vom Pönitenten (an-)erkannt sein, um vergeben werden zu können. "Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern?" Bereut der Pönitent ehrlich und bezeugt guten Willen sich künftiger Sünden (hier also des Ehebruchs) zu enthalten, kann der Beichtvater ihm gerechterweise die Absolution nicht verweigern. Ist er aber willens, das ehebrecherische Verhältnis, die zivil geschlossene Zweitehe, wie eine eheliche Gemeinschaft fortzuführen und so immer wieder Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner zu begehen, dann muss der Beichtvater ihm die Absolution verweigern, da hier kein wirklich guter Wille vorliegt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben.

Der Ausweg besteht immer in der Umkehr: Der Umkehr hin zu einem Leben nach dem Willen Gottes, d.h. nach Gottes Geboten. Der Ausweg ist also die Loslösung von der Sünde des Ehebruchs. Diesen Weg kann man, wenn man ehrlich ist, nicht verleugnen oder ausschließen, nur weil er nicht bequem ist. Ganz sicher verlangt diese Umkehr eine tiefe Einsicht, Liebe und Vertrauen in Gott und die Kirche, die den Umkehrwilligen auf seinem sicher nicht einfachen Weg begleitet. Dennoch darf man gewiss sein, dass Gott aus dieser Situation tiefen Frieden erwachsen lässt und alles zum Guten wendet.

Schließlich bestätigt sich die Fragwürdigkeit des Barmherzigkeitsverständnisses bei Kasper, die Herr und Frau Martin in ihrem Beitrag vermuteten. Kasper schreibt in Entgegnung zu dem Schreiben der Martins: "Vollends entlarvend finde ich den letzten Einwand, dass sich diejenigen, welche sich nach einer Scheidung redlich und treu an die Weisung der Kirche gehalten haben, sich als Dummköpfe vorkommen, würde ein Wiederverheirateter von der Kirche „vom Ehebruch faktisch freigesprochen.“ Ganz abgesehen davon dass die Absolution nicht vom Ehebruch, sondern von der Schuld des Ehebruchs freispricht, würde sich ein solcher „Dummkopf“ in der Tat wirklich dumm in die Rolle des brav im Hause gebliebenen älteren Sohnes im Gleichnis Jesu begeben, der dem barmherzigen Vater Vorwürfe macht, weil er dem verlorenen Sohn Barmherzigkeit zuteil werden lässt (Lk 15,11–32). Wer so argumentieren würde, hat von Gottes Barmherzigkeit noch gar nichts verstanden."

Kasper merkt offensichtlich nicht, dass die Sache hier ganz anders liegt als bei Rückkehr des verlorenen Sohnes. Der Pönitent, der an seiner zivilen Zweitehe festhalten will, würde dem verlorenen Sohn gleichen, der nach Hause kommt, um den Vater dazu zu nötigen, seinen liderlichen Lebenswandel und die Verschwendung seines Vermögens gutzuheißen. Dass er von zu Hause fortgegangen war, das bedauerte er, nicht jedoch das, was er dann erlebte und tat. Er fordert vom Vater weitere Gelder, um seinen Lebensstandard weiterzuleben. Der Vater ist ihm voll Freude entgegengelaufen und wollte ihn umarmen, aber der Sohn zeigte keine Einsicht, dass sein Lebenswandel nicht gut war. Der Vater schickt seinen Sohn wieder fort und geht voller Trauer zurück in sein Haus, darauf hoffend, dass sein verlorener Sohn doch noch irgendwann, bevor er in der Fremde stirbt, seinen Fehler einsieht und voller Scham und Reue zu ihm zurückkehrt, damit er ihm verzeihen kann...

Und in der Tat würde sich der ältere Sohn wie ein Dummkopf vorgekommen sein, wenn sein Vater dem heimgekehrten Sohn freundlich zugestimmt und seinen schlechten Lebenswandel gutgeheißen hätte; wenn er ihm weiteres Vermögen mitgegeben hätte, das eigentlich sein Erbteil  gewesen wäre. Er hätte das Handeln des Vater wohl nicht verstanden und hätte wahrscheinlich an seinem Verstand gezweifelt. Aber Gott sei Dank nimmt das Gleichnis Jesu vom verlorenen Sohn eine andere Wendung...




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