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Donnerstag, 17. Juli 2014

Messe zum Volk und lauter Kanon: Oh, diese Hitzköpfe und Exzentriker...


Andrea Morigi erwähnt einen Moment aus dem Leben Johannes XXIII., den er in seinem Tagebuch während seiner Zeit als Nuntius in Paris (1951) festhielt:
„Ich bin in Saint-Séverin in die Messe gegangen. Dort habe ich mir eine Erkältung eingefangen. Die Musik dort ist jetzt viel besser geworden, aber die Messe zum Volk hin ist ein ernster Verstoß gegen das liturgische Recht. Der Kanon wurde laut vorgelesen und nicht secreto, wie es die Rubriken vorsehen… Ich habe den Pfarrer bezüglich der liturgischen Missbräuche in der Pfarrei gewarnt und ich denke, dass sie ein Ende finden werden. Oh die Sorge, die einem diese Hitzköpfe und Exzentriker bereiten!“ 

"Wenn man über diese Anekdote aus dem Jahr 1951 nachdenkt", so Paix Liturgique, "dann hat man genug Stoff, um über die Qualität der liturgischen Bildung vor dem Konzil zu urteilen und über die Haltung des zukünftigen Papstes bezüglich der möglichen liturgischen 'Verheutigung'".

Zitiert nach Paix Liturgique, Brief 48 vom 25. Juni 2014: "Johannes XXIII.: Ein neuer Patron für das traditionelle Missale"


Siehe auch:

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Bild: Papst Johannes XXIII (Angelo Giuseppe Roncalli) im Jahre 1959; gemeinfrei

Mittwoch, 19. September 2012

Unwissen oder "Kreativität"?

Zur Diskussion über einige sich mancherorts eingeschlichene, unpassende Gewohnheiten im neuen Messritus, betreffend der Aufgaben von Kommunionhelfern, erläutert Admiral auf dem Ministrantenblog "Introibo" die entsprechenden Rubriken:

Freitag, 4. Mai 2012

Prinzipien des II. Vatikanischen Konzils für die Liturgiereform...

...aus einem Vortrag von Bischof Athanasius Schneider (Kasachstan) am 15. Januar 2012 in Paris bei der 4. Versammlung der Vereinigung "Réunicatho" (veröffentlicht in deutscher Sprache in DOMINUS VOBISCUM (PMT); in französischer Sprache online: HIER)

Das II. Vatikanische Konzil hat im Hinblick auf eine Liturgiereform folgende Prinzipien gegeben:

1.  Das Menschliche, das Zeitliche, die Aktivität müssen während der Liturgiefeier auf das Göttliche, das Ewige, auf die Kontemplation ausgerichtet sein und diesen gegenüber eine untergeordnete Rolle haben (vgl. Sacrosanctum Concilium, 2).

2.  Während der Liturgiefeier soll das Bewußtsein gefördert werden, daß die irdische Liturgie an der himmlischen Liturgie teilhat (vgl. Sacrosanctum Concilium, 8).

3.  Es sollen grundsätzlich keine Neuerungen, also keine Neuschöpfungen in den liturgischen Riten und vor allem im Meßritus erfolgen, es sei denn, daß ein wahrer und sicherer Nutzen für die Kirche das verlangt und daß man mit Behutsamkeit vorgeht und daß eventuelle neue Formen organisch aus den bestehenden herauswachsen (vgl. Sacrosanctum Concilium, 23).

4.  Die Riten der Meßfeier sollen so sein, daß das Heilige klarer zum Ausdruck kommt (vgl. Sacrosanctum Concilium, 21).

5.  Die lateinische Sprache soll in der Liturgie und vor allem in der heiligen Messe erhalten bleiben (vgl. Sacrosanctum Concilium, 36 und 54).

6.  Der gregorianische Gesang hat in der Liturgie den ersten Platz (vgl. Sacrosanctum Concilium, 116).

Die Väter des II. Vatikanischen Konzils verstanden ihre Reformvorschläge als Fortsetzung der Reform des heiligen Pius X. (vgl. Sacrosanctum Concilium, 112 und 117) und des Dieners Gottes Pius XII. und haben in der Tat in der Liturgiekonstitution am meisten die Enzyklika "Mediator Dei" von Papst Pius XII. zitiert.

(...)

Hinsichtlich der gegenwärtigen liturgischen Realität stellt Bischof Schneider Folgendes fest:

Wenn man unvoreingenommen und objektiv auf die liturgische Praxis der erdrückenden Mehrheit der Kirchen auf dem ganzen katholischen Erdenrund schaut, in denen die ordentliche Form des römischen Ritus in Gebrauch ist, so kann es niemand ehrlicherweise leugnen, daß die erwähnten sechs liturgischen Prinzipien des II. Vatikanischen Konzils in der Regel nicht oder sehr ungenügend erfüllt sind, obwohl diese Praxis der Liturgie irrtümlicherweise als nach den Wünschen des II. Vatikanischen Konzils vollzogene deklariert wird.

Es gibt einige konkrete Aspekte in der überwiegenden heutigen liturgischen Praxis im ordentlichen Ritus, welche einen echten Bruch mit einer über ein Jahrtausend konstant währenden liturgischen Praxis der Kirche darstellen. (...) Bei diesen fünf Wunden handelt es sich um solche, die mit Ausnahme einer Wunde (der Neuschöpfung der Offertoriumsgebete), nicht in der ordentlichen Form des Meßritus vorgeschrieben sind, sondern durch die Praxis in der Art einer schlechten Mode eingeführt wurden. (...)

Die (...) unglücklichen Bräuche oder liturgischen Wunden (Zelebration versus populum, Handkommunion, völliger Wegfall der lateinischen Sprache und des gregorianischen Gesangs sowie der Einsatz von Frauen für Lektoren- und Akolythendienst) haben an sich nichts mit der ordentlichen Form der Meßfeier zu tun und widersprechen darüber hinaus den liturgischen Prinzipien des II. Vatikanischen Konzils.


Weiteres zum Thema "Reform":

Links zum Thema "Zelebrationsrichtung des hl. Messopfers":




Samstag, 31. März 2012

Klare Worte zu liturgischem Missbrauch

"Zwischen Liturgie und Glauben besteht eine enge Wechsel-wirkung. Liturgische Missbräuche schwächen daher den Glauben. Im Interview zeigt Dr. Gero Weishaupt kirchenrechtliche Aspekte liturgischer Missbräuche auf und gibt Hinweise, was betroffene Gläubige tun können. Der Kirchenrechtler Weishaupt ist Offizial des niederländischen Bistums 's-Hertogenbosch.

Die Liturgie ist Feier und Ausdruck des Glaubens der Kirche, und der Glaube der Kirche manifestiert sich in der Liturgie. Liturgie ist der Spiegel der Glaubenslehre der Kirche, sie ist gefeiertes Dogma. (...)

Zwischen Liturgie und Glauben besteht darum eine enge Wechselwirkung. Sie bedingen sich gegenseitig.

Die Folge ist, dass der Glaube beeinträchtigt wird, wenn Liturgie nicht dem Glauben gemäß gefeiert wird. Umgekehrt gilt: Die Liturgie wird verfälscht, wenn der Glaube nicht mehr geteilt wird, wenn Glaubenwahrheiten bezweifelt und geleugnet werden. Liturgische Missbräuche sind einerseits die Folge eines Glaubensverlustes, andererseits tragen sie selber zur "Verdunkelung des Glaubens" (Johannes Paul II.) bei und folglich zu einer Krise der Kirche."


Die Auseinandersetzung mit dem Thema des liturgischen Missbrauchs ist wohl eine der wichtigsten Aufgaben der Verantwortlichen wie aller Gläubigen zur Überwindung der gegenwärtigen nun schon so lange schwelenden Glaubenskrise.

In der von Dr. Gero Weishaupt erwähnten Instruktion "Redemptionis Sacramentum" wird die Verantwortung und not-wendige Mitsorge aller Gläubigen hervorgehoben:
183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.

184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[1] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen. 

 [1]  Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 1417 § 1.


Instruktion "Redemptionis Sacramentum": bitte HIER klicken!

So gibt der Kirchenrechtler auch Hinweise darauf, was betroffene Gläubige vor Ort tun können. Mögliche Hilfen finden sich auch auf der dem Kirchenrecht gewidmeten Website von Dr. Gero Weishaupt "Iuri canonico.": bitte HIER klicken!

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Der "ganz normale" liturgische Missbrauch (Norddeutschland):
Ichwesen: Aus meiner Gemeinde II (05.11.2011)


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