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Donnerstag, 29. Mai 2014

Europäische Kommission missachtet weiterhin Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Lebensrecht eines jeden Menschen

Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2014 beschlossen, den Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative "ONE OF US" auf Anerkennung des Lebensrechts für jeden Menschen von Beginn seines Lebens an, nicht nachzukommen. Damit lehnt die EU-Kommission die Umsetzung ihres eigenen, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellten Rechts ab.

"Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Okt. 2011 erstmals höchstrichterlich festgestellt. Daraus ergeben sich weitreichende Folgen für das gesamte EU-Recht: Seither ist klar, daß seitens der EU das Leben und die Würde jedes menschlichen Embryos vom Zeitpunkt der Befruchtung an geschützt werden muss. Dieser Schutz ist aktuell jedoch nicht gewährleistet. Er muß von uns Bürgern jetzt durchgesetzt werden. Dazu wurde die Europäische Bürgerinitiative »Einer von uns« gegründet. " (Europäische Bürgerinitiative "ONE OF US")

Nach lautstarkem Widerspruch gegen die Initiative "ONE OF US", vor allem durch Europaabgeordnete von SPD, Grünen, Linken und der FDP und deren aktiver Unterstützung des -  "ONE OF US" diametral entgegengesetzten - Estrela-Berichtes im EU-Parlament, der jedoch im Plenum abgelehnt wurde, hat nun die EU-Kommission den Tod von Menschen in Kauf nehmende Praktiken der EU-Förderung gerechtfertigt: die  Finanzierung der Stammzellforschung werde fortgesetzt, Abtreibungen, die nicht gegen nationales Recht des entsprechendes Landes verstoßen, sollen weiterhin mit dem Argument der "sicheren Bedingungen" finanziell gefördert werden.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann, Theologe und Chefredakteur des katholischen Fernsehsenders K-TV, sagte zu der Entscheidung der EU-Kommission:
„Ich finde es unglaublich traurig und beschämend, aber zugleich auch erschreckend aufschlussreich, dass das lebenswichtige Anliegen von mehr als 1,7 Millionen Menschen einfach so beiseitegeschoben wird. Hier herrscht offenbar eine panische Angst vor Argumenten und damit zugleich eine Phobie gegenüber den Grundlagen des Lebens und der Humanität. Wer so handelt wie die EU-Kommission, der handelt zutiefst respektlos. Auf mich wirkt das alles wie die Arroganz der Ignoranten und wie die tragische Bereitschaft, Europa in die totale Wertelosigkeit und damit in die radikale Wertlosigkeit zu führen.

Wer ein so wichtiges Anliegen, hinter dem weit mehr als 1,7 Millionen Menschen stehen, so perfide und selbstgerecht leugnet, ist wohl ein radikaler und fundamentalistischer Gegner des Lebens.

Trotz allem hoffe ich – wieder alle Hoffnung -, dass es in Europa dennoch Inseln der Erkenntnisbereitschaft geben wird. Zur Humanität, die auf dem Lebensrecht aller Menschen von Anfang an fußt, gibt es nämlich keine Alternative.“ (s. kath.net)

Weitere Informationen zu "ONE OF US":

Freitag, 2. Mai 2014

Die Freiheit zur Umkehr

Du aber, Menschensohn, sag zum Haus Israel: Ihr behauptet: Unsere Vergehen und unsere Sünden lasten auf uns, wir siechen ihretwegen dahin. Wie sollen wir da am Leben bleiben? Sag zu ihnen: So wahr ich lebe - Spruch Gottes, des Herrn -, ich habe kein Gefallen am Tod des Schuldigen, sondern daran, dass er auf seinem Weg umkehrt und am Leben bleibt. Kehrt um, kehrt um auf euren bösen Wegen! Warum wollt ihr sterben, ihr vom Haus Israel?

Du aber, Menschensohn, sag zu den Söhnen deines Volkes: Den Gerechten wird seine Gerechtigkeit nicht retten, sobald er Böses tut. Und der Schuldige wird durch seine Schuld nicht zu Fall kommen, sobald er sein schuldhaftes Leben aufgibt. Der Gerechte aber kann trotz seiner Gerechtigkeit nicht am Leben bleiben, sobald er sündigt. Wenn ich zu dem Gerechten sage: Du wirst am Leben bleiben!, er aber im Vertrauen auf seine Gerechtigkeit Unrecht tut, dann wird ihm seine ganze (bisherige) Gerechtigkeit nicht angerechnet. Wegen des Unrechts, das er getan hat, muss er sterben.

Wenn ich aber zu dem Schuldigen sage: Du musst sterben!, und er gibt sein sündhaftes Leben auf, handelt nach Recht und Gerechtigkeit, gibt (dem Schuldner) das Pfand zurück, ersetzt, was er geraubt hat, richtet sich nach den Gesetzen, die zum Leben führen, und tut kein Unrecht mehr, dann wird er gewiss am Leben bleiben und nicht sterben. Keine der Sünden, die er früher begangen hat, wird ihm angerechnet. Er hat nach Recht und Gerechtigkeit gehandelt, darum wird er gewiss am Leben bleiben.

Die Söhne deines Volkes aber sagen: Das Verhalten des Herrn ist nicht richtig. Dabei ist gerade ihr Verhalten nicht richtig. Wenn der Gerechte seine Gerechtigkeit aufgibt und Unrecht tut, muss er dafür sterben. Und wenn der Schuldige sein sündhaftes Leben aufgibt und nach Recht und Gerechtigkeit handelt, so wird er deswegen am Leben bleiben. Ihr aber sagt: Das Verhalten des Herrn ist nicht richtig. Doch ich werde euch richten, ihr vom Haus Israel, jeden nach seinem Verhalten.


Mittwoch, 6. November 2013

Gott wird Gerechtigkeit schaffen

Gott hat sich selbst ein "Bild" gegeben: im menschgewordenen Christus. In ihm, dem Gekreuzigten, ist die Verneinung falscher Gottesbilder bis zum äußersten gesteigert. Nun zeigt Gott gerade in der Gestalt des Leidenden, der die Gottverlassenheit des Menschen mitträgt, sein eigenes Gesicht. Dieser unschuldig Leidende ist zur Hoffnungsgewißheit geworden: Gott gibt es, und Gott weiß, Gerechtigkeit zu schaffen auf eine Weise, die wir nicht erdenken können und die wir doch im Glauben ahnen dürfen.
Ja, es gibt die Auferstehung des Fleisches.[1] Es gibt Gerechtigkeit.[2] Es gibt den "Widerruf" des vergangenen Leidens, die Gutmachung, die das Recht herstellt. Daher ist der Glaube an das Letzte Gericht zuallererst und zuallermeist Hoffnung – die Hoffnung, deren Notwendigkeit gerade im Streit der letzten Jahrhunderte deutlich geworden ist.

Ich bin überzeugt, daß die Frage der Gerechtigkeit das eigentliche, jedenfalls das stärkste Argument für den Glauben an das ewige Leben ist. Das bloß individuelle Bedürfnis nach einer Erfüllung, die uns in diesem Leben versagt ist, nach der Unsterblichkeit der Liebe, auf die wir warten, ist gewiß ein wichtiger Grund zu glauben, daß der Mensch auf Ewigkeit hin angelegt ist, aber nur im Verein mit der Unmöglichkeit, daß das Unrecht der Geschichte das letzte Wort sei, wird die Notwendigkeit des wiederkehrenden Christus und des neuen Lebens vollends einsichtig.


[1] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 988-1004.
[2] Vgl. ebd., Nr. 1040.

Benedikt XVI in der Enzyklika "Spe salvi" vom 30. November 2007 



App (iphone und iPad) zum Turiner Grabtuch (auch in deutscher Sprache): Shroud 2.0


Bild: Turiner Grabtuch, Fotonegativ; Detail mit dem Abbild des hl. Antlitzes

Sonntag, 28. Juli 2013

O Gott, immerfort empfange ich mich aus Deiner Hand!

O Gott, Deine Offenbarung ist ein Licht für unseren Geist, dass er verstehe, und ein Ruf an unser Herz, dass es höre und gehorche. So lehre uns, die Botschaft, dass Du den Menschen und mit ihm alle Dinge erschaffen hast, recht in uns aufzunehmen.

Durch Dich sind wir geworden. Wir kommen nicht aus den stummen Elementen, sondern aus der freien Macht Deines herrscherlichen Wortes; nicht aus dem Urgrund der Welt, sondern aus Deiner lichten Wahrheit.

Und durch Dich sind auch alle Dinge geworden. Die Welt ist nicht im eigenen Geheimnis ruhende Natur, sondern Dein Werk. Du hast sie erdacht und hast bewirkt, dass sie sei. Aus Dir hat sie Wirklichkeit und Kraft, Wesen und Sinn, und Du hast über sie das Zeugnis abgelegt, dass sie "gut" ist und "sehr gut,"

Ich glaube, dass alles von Dir geschaffen ist, o Gott lehre mich, diese Wahrheit zu verstehen. Sie ist die Wahrheit des Daseins. Wird sie vergessen, dann sinkt alles ins Unrecht und Torheit. Mein Herz ist einverstanden mit ihr. Ich will nicht aus eigenem Recht leben, sondern freigegeben durch Dich. Nichts habe ich von mir selbst; alles ist Gabe von Dir und wird erst mein, wenn ich es von Dir empfange.

Immerfort empfange ich mich aus Deiner Hand. So ist es, und so soll es sein. Das ist meine Wahrheit und meine Freude. Immerfort blickt Dein Auge mich an, und ich lebe aus Deinem Blick, Du mein Schöpfer und mein Heil. Lehre mich, in der Stille Deiner Gegenwart das Geheimnis zu verstehen, dass ich bin. Und dass ich bin durch Dich, und vor Dir, und für Dich.
Amem.


Romano Guardini: Theologische Gebete; AD1944; S. 13f  (s. Quellen)

Montag, 24. Juni 2013

Unbarmherziges Kirchenrecht gegen barmherzige Pastoral?

Keineswegs. Mag. theol. Michael Gurtner erklärt den Zusammenhang von Kirchenrecht und Pastoral so:
"Das Dogma geht dem Gesetz voraus und gibt ihm seine Grundgestalt. Nicht der Zeitgeist oder das Mehrheitsvotum bestimmen, was im sakramentalen und dogmatischen Bereich rechtens ist, sondern allein die Wahrheit, welche als solche immer von Gott, dem Schöpfer aller Dinge, entstammt. (...)

Es denkt deshalb falsch, wer meint, das Kirchenrecht sei „Schuld“ an der Praxis, wie sie die Universalkirche im Umgang mit wieder-verheirateten Geschiedenen vorschreibt, um nur ein ständig diskutiertes Beispiel zu benennen. Es ist keine Frage des Kirchenrechtes, sondern der Sakramententheologie, welche dann im Kirchenrecht rezipiert wird und dort ihren rechtlichen Ausdruck findet. (...)

Das Kirchenrecht schützt die Menschen letztlich vor der Willkür Zeitgeistiger, welche die ewigen Wahrheiten Gottes durch den vergänglichen Strömungen des gegenwärtigen Augenblickes ersetzen wollen. Dieses natürliche Recht der Gläubigen ist es auch, welche die Rechtspflege und die Anwendung des Kirchenrechtes nicht zu einer fakultativen Sache macht, sondern zur strengen Pflicht der Verantwortlichen. (...)

Deshalb ist die Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat, das Recht minderzuachten, zu vernachlässigen oder zu negieren würde bedeuten, ein schlechter Hirte zu sein, die ihm von der Kirche übertragenen Aufgaben zu vernachlässigen und somit zutiefst unpastoral zu handeln.

Im momentanen Wollen einzelner verhaftet zu bleiben wäre oberflächlich und nähme den ernsten Anspruch, welchen das Evangelium an uns stellt – auch im Hinblick auf das Gericht – auf die leichte Schulter. Das Kirchenrecht ist deshalb nicht in Konkurrenz zur Pastoral stehend, sondern gerade deren Hilfsmittel. Denn pastoral zu handeln bedeutet nicht, jedem ungeprüft das zu sagen, zu geben oder zu machen wonach er verlangt, sondern bedeutet das zu tun, was der wahren Lehre der Kirche entspricht und ihm somit zum Heile gereicht, auch wenn das nicht immer das ist, was sich die betreffenden Personen gerade wünschten."


Mag. theol. Michael Gurtner, kath.net, 30.07.2012

Donnerstag, 4. April 2013

Für die Freiheit der Vernunft - Gegen Gender-Ideologie und Homo-Konkubinat

"Es gibt genug bedrohliche Beispiele für die ideologische Dauerbevormundung durch Politiker. Zum Beispiel: die Eltern haben Erziehungsrechte, in die sich der Staat weder durch die Gender-Ideologie noch durch die schamlose „Sexual-Erziehung“ zur Unmoral im Sinn der 68-Jahre einmischen darf.

Es ist auch nicht Aufgabe der Politiker und auch nicht der Medien, uns für die Ideologie der Homo-Lobbys durch Dauerthematisierung weich zu klopfen und uns so von den überzogenen Forderungen und Behauptungen der Homolobby überzeugen zu wollen. Menschen mit diesen Neigungen sollen als Bürger alle Rechte haben wie jeder andere Mensch im Rechtsstaat. Aber keine unbegründete Privilegien. Oder auch: Dass Menschen mit homosexuellen Neigungen nicht „heiraten“ können, tut uns leid, ist aber nicht Schuld der Anderen, es ist eben so. Das ist nicht Sache einer Ideologie, sondern der Vernunft."


Weihbischof Andreas Laun (Salzburg) am 03.04.2013 in einem sehr beachtenswerten "kath.net-Klartext" 



Weiteres zum Thema:

Sonntag, 10. Februar 2013

Die Notwendigkeit von Prinzipien


"Das Grundsätzliche ist nicht, wie so mancher angebliche "Praktiker" meint, überflüssige Theorie, sondern Klärung und Festigung des "Grundes", auf dem alles ruht - auch die rechte Praxis." 
Romano Guardini
in "Das Recht des werdenden Menschenlebens"
Rainer Wunderlich Verlag Hermann Leins, Stuttgart und Tübingen, 1949
s. auch hier!


Anm.: Der Beitrag R. Guardinis, dem das Zitat entnommen ist, erschien auch in der Schriftenreihe "Zeitfragen" des Presseamtes des Erzbistums Köln (Nr. 9) unter dem Titel "Das Recht des werdenden Menschenlebens - Zur Diskussion um den § 218 des Strafgesetzbuches"; zuvor erschienen im Jahre 1949 im Rainer Wunderlich Verlag Hermann Leins, Stuttgart und Tübingen und geht zurück auf einen im Jahre 1947 von R. G. gehaltenen Vortrag zum Thema "Die soziale Indikation", der dann in den "Frankfurter Heften" abgedruckt wurde.

Bild: Steintafeln mit den 10 Geboten; Glasmalerei; mit freundlicher
Genehmigung von www.StainedGlassInc.com
Anm.: 

Montag, 14. Januar 2013

Sinn und Tagewerk des Christen


"Dies ist der Sinn und das Tagewerk des Christen: Rechttun und Unrecht leiden - und dabei auf den Herrn vertrauen. Wer Gutes tun will, muss sich auch dafür lästern lassen können. Wer Gutes tut und auf den Heiland aller Menschen vertrauet, scheut keine Lästerung."
Johann Michael Sailer

in: Priester des Herrn; Ars sacra Verlag München; 1926; S. 212


Weiteres zum bzw. über den ehem. Bischof von Regensburg, Johann Michael Sailer (1751 - 1832):

Foto: anbetender Engel; © FW

Samstag, 15. September 2012

Schwachsinn


"Es ist eine Schande, dass katholische Kreise sich einreden lassen und zum Teil den Schwachsinn nachplappern, die Kirche sei frauenfeindlich und gehöre in den Kreis derjenigen Religionen, die Frauen die Grundrechte und die volle Menschenwürde vorenthalten."



Bischof Gerhard Ludwig Müller in einem Beitrag für "Die Tagespost" am 23.03.2002: Zu der endlosen Forderung nach Einführung der Frauenweihe



Bild: Fra Angelico (um 1390-1455); Krönung Mariens 

Sonntag, 29. Juli 2012

Wider die Zwangsmissionierung zur gott- und religionslosen Gesellschaft

Laut einer Pressemeldung wird sich am 23. August 2012 der unabhängige Deutsche Ethikrat mit der Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen beschäftigen.
Nach dem Urteil des Landgerichts Köln im Juni d.J., wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig und strafbar erklärt worden war, gab es in der Bevölkerung darüber kontroverse Debatten.

Ingo Langner schreibt in der "Tagespost" Nr. 30 vom 28. Juli 2012 wie folgt:
"(...) Wohlgemerkt: „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ heißt es in der Präambel (des Dt. Grundgesetzes). Hier ist also keine Rede davon, dass sich die Bundesrepublik auf jene säkularen, dezidiert atheistisch geprägten Ideen gründet, die seit der Französischen Revolution den ins Gnadenlose tendierenden Anspruch erheben, die allein seligmachende Menschenrechtsweltanschauung zu sein. Die, unter der Tarnkappe „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“, schon im vierten Revolutionsjahr die Ideologie für ein Terrorregime abgab, dessen blutiges Symbol bis heute die Guillotine ist und mit der die „Feinde der Republik“ massenhaft geköpft worden sind. Und „Feind“ war jeder, der sich weigerte, die „Errungenschaften der Revolution“ zu akzeptieren. Zu denen übrigens, wie sollte es anders sein, auch eine christenfeindliche „Göttin der Vernunft“ gehörte.

In der nämlichen Lage scheint sich heute Deutschland zu befinden. Zumindest, was die Geistesverfassung jener angeht, die es – aus welchen fadenscheinigen „Menschenrechts-gründen“ auch immer – für nötig befinden, zwei großen und uralten Weltreligionen vorzuschreiben, nach welchen religiösen Grundsätzen sie ihre Söhne zu erziehen haben. (...)

Den Säkularen geht es um die intellektuelle Diskurshoheit in dieser Republik, also um geistige Alleinherrschaft. Sie allein wollen festlegen, was religiöse Menschen zu tun und zu lassen haben. Um dieses totalitäre Gebaren zu rechtfertigen, ist ihnen jedes Argument recht. Scheinbar geht es ums
Kindeswohl, scheinbar geht es um körperliche und seelische Unversehrtheit, scheinbar will man muslimische und jüdische Jungen vor lebenslangen Traumata bewahren.

Doch in Wirklichkeit ertragen all diese „Gutmenschen“ es nicht, dass es innerhalb ihrer schönen neuen und ach-so-toleranten Welt immer noch gottgläubige Menschen gibt. Denn ihrer materialistischen Weltanschauung zufolge hätte die Religion im angeblich so „hellstrahlenden Lichte der aufgeklärten Vernunft“ längst auf dem Abfallhaufen der Geschichte gelandet sein müssen. Ist sie aber nicht, und das macht sie kirre. (...)"

Man kann nur dafür rechten und beten, dass unsere Volksvertreter sich zu den Wurzeln des Grundgesetzes bekennen und der Zwangsmissionierung zur gott- und religionslosen Gesellschaft Einhalt gebieten.


Weiteres zum Thema:
Deutschland schafft das Judentum ab (04.07.2012)

Montag, 14. November 2011

Law and order

Kann und darf man an die Kirche dasselbe Maß wie an eine Familie, ein Wirtschaftsunternehmen oder eine politische Partei legen?

Keine Frage, die Kirche ist eine Einrichtung ganz eigener Art, die sich wesentlich von menschlichen Gemeinschaften und Verbänden unterscheidet. Gleichwohl muß sie doch auch gewisse Ähnlichkeiten mit diesen haben; denn als Stiftung des Gottessohnes ist sie zwar nicht von, durchaus aber in der Welt (vgl. Joh 17,14.16). Ihrer göttlich-menschlichen Doppelnatur entspricht es, den übernatürlichen Inhalt in natürlichen Gefäßen zu tragen. Unsichtbare Gnade und sichtbares Zeichen, Mysterium und Institution, Geisteswehen und Gesetzbuch bilden in ihr keinen Widerspruch, gehören vielmehr zusammen. Deshalb lassen sich bestimmte Bereiche des kirchlichen Lebens durchaus mit denen einer Familie, eines Wirtschaftsunternehmens oder einer politischen Partei vergleichen. Und der Vergleich bringt manches zutage.

Beginnen wir mit der Familie. Wenn Eltern ihren Kindern unter Androhung von Strafe verbieten, ein Treppengeländer herunterzurutschen, dann aber tatenlos zusehen, wie die Kleinen sich über die Regel hinwegsetzen, so wird man diese „Erziehungsmethode” wohl, gelinde gesagt, unklug nennen dürfen. Sie führt die Kinder dazu, sich an die Übertretung zu gewöhnen und dabei den Sinn für jede Verpflichtung, jeden Gehorsam zu verlieren. Besser wäre es gewesen, die Eltern hätten kein Verbot ausgesprochen; denn eine Vorschrift, auf deren Einhaltung man nicht besteht, höhlt das Gebot und die dahinterstehende Autorität aus.

Die Entsprechung im kirchlichen Leben bedarf keiner langen Ausführungen. Wie ist es nur möglich, daß römische Anweisungen in manchen Ländern über Jahre hin ignoriert und übertreten werden, ohne daß die Autorität – zuerst durch Ermahnung, dann durch entsprechende Maßnahmen – klarstellt, welches ihr Wille ist? Eltern werden sich ein solches Verhalten nicht zum Vorbild nehmen dürfen.

Sodann das Wirtschaftsunternehmen. Es ist kaum denkbar, dass die Firmenleitung eine Anweisung gibt, um nachher zuzuschauen, wie deren Erfüllung auf den St.-Nimmerlein-Tag verschoben wird. Allein schon des Geschäftserfolges wegen ist rasches Eingreifen streng geboten, gegebenfalls muß das Personal ausgewechselt werden. Was in der Arbeitswelt undenkbar, ist in der Kirche längst Alltag. Erinnert sei an das Schreiben der Gottesdienstkongregation aus dem Jahr 2006 über die richtige Übersetzung der Kelchworte in der Heiligen Messe („für viele“ statt „für alle“). Es verlangt von den Bischofskonferenzen, daß in den nächsten Jahren Katechesen zur Vorbereitung der fälligen Korrektur abgehalten werden. Mir ist von entsprechenden Katechesen in unseren Landen nichts zu Ohren gekommen, von der Änderung der Worte ganz zu schweigen. Aber auch von einer amtlichen Mahnung an die Zuständigen ist bislang nichts bekannt geworden. Leider handelt es sich hierbei keineswegs um einen Einzelfall, in dem Anweisungen der Kirchenleitung systematisch kontakariert wurden. Ohne entsprechende Folgen.

(Anm.: Die Causa "WELTBILD Verlag" ist ein trauriges schon lange schwelendes aktuelles Beispiel für diesen vorsätzlichen Handlungs-Unwillen seitens der Verantwortlichen, sprich des betroffenen deutschen Episkopats.)

Und welche politische Partei wird sich in verantwortlicher Position Funktionsträger leisten können, die lautstark ihren Dissens zum Parteiprogramm und wichtigen Entscheidungen des Vorstandes bekunden? Keine. Anders in der Kirche Gottes: Hier wird es geduldet, daß hochrangige Vertreter definitive Erklärungen des Lehramtes (z.B. über das allein Männern vorbehaltene Weihesakrament) öffentlich in Frage stellen. Klare Zurechtweisung, Bestrafung gar erwartet man vergeblich.

Nein, die Kirche ist weder eine menschliche Familie noch ein Wirtschaftsunternehmen oder eine politische Partei. Doch ohne law and order geht es auch in ihr nicht mit rechten Dingen zu. Unter solchen Umständen kann sie ihrem Auftrag nicht wirksam nachkommen. Und wieder sind – wie so oft – besonders die einfachen Gläubigen, jene „Stillen im Lande“, denen doch aller Schutz vonseiten der Obrigkeit gebührt, die Leidtragenden.

P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad


Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)
 

Dienstag, 1. November 2011

Liebe und Gerechtigkeit

Michelangelo: Das Jüngste Gericht (AD 1541)





"Zu richten die Lebendigen und die Toten" - das heißt im Übrigen auch, dass niemand sonst als Er im Letzten zu richten hat.

Damit ist gesagt, dass das Unrecht der Welt nicht das letzte Wort behält, auch nicht dadurch, dass es in einem allgemeinen Gnadenakt gleichgültig ausgelöscht wird; da ist vielmehr eine letzte Appellationsinstanz, die das Recht wahrt, um so die Liebe vollziehen zu können.

Eine Liebe, die das Recht zerstören würde, würde Unrecht schaffen, damit aber nur mehr eine Karikatur von Liebe sein. Wahre Liebe ist Überschuss an Recht, Überfluss über das Recht hinaus, aber nie Zerstörung des Rechts, das die Grundgestalt der Liebe sein und bleiben muss.


Joseph Ratzinger: Einführung in das Christentum; AD 1968 (s. Quellen)

Freitag, 23. September 2011

Wozu der Papst Politiker - und alle Menschen guten Willens - einladen will

Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erkennt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.

Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn.

Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewußtsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt.  

Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede  ist (Anm.: wörtlich: bildet).



aus der Ansprache von Papst Benedikt XVI. im  Deutschen Bundestag in Berlin am 22. September 2011 anlässlich seines Staatsbesuchs in Deutschland

Ein ausführliches VIDEO über die Rede des Papstes im Berliner Reichstagsgebäude vor dem Deutschen Bundestag: HIER KLICKEN

(Hervorhebungen durch Administrator)
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