Mittwoch, 20. November 2013

Die Gerechtigkeit des Fegefeuers - Ein Klartext von Benedikt XVI.


Nur Gott kann Gerechtigkeit schaffen. Und der Glaube gibt uns die Gewißheit: Er tut es. Das Bild des Letzten Gerichts ist zuallererst nicht ein Schreckbild, sondern Bild der Hoffnung, für uns vielleicht sogar das entscheidende Hoffnungsbild. Aber ist es nicht doch auch ein Bild der Furcht? Ich würde sagen: ein Bild der Verantwortung. Ein Bild daher für jene Furcht, von der der heilige Hilarius sagt, daß all unsere Furcht in der Liebe ihren Ort hat.[1] 

Gott ist Gerechtigkeit und schafft Gerechtigkeit. Das ist unser Trost und unsere Hoffnung. Aber in seiner Gerechtigkeit ist zugleich Gnade. Das wissen wir durch den Blick auf den gekreuzigten und auferstandenen Christus. Beides – Gerechtigkeit und Gnade – muß in seiner rechten inneren Verbindung gesehen werden. Die Gnade löscht die Gerechtigkeit nicht aus. Sie macht das Unrecht nicht zu Recht. Sie ist nicht ein Schwamm, der alles wegwischt, so daß am Ende dann eben doch alles gleich gültig wird, was einer auf Erden getan hat. Gegen eine solche Art von Himmel und von Gnade hat zum Beispiel Dostojewski in seinen Brüdern Karamasow mit Recht Protest eingelegt. Die Missetäter sitzen am Ende nicht neben den Opfern in gleicher Weise an der Tafel des ewigen Hochzeitsmahls, als ob nichts gewesen wäre.

Ich möchte an dieser Stelle einen Text von Platon zitieren, der eine Vorahnung des gerechten Gerichts ausdrückt, die in vielem auch für den Christen wahr und heilsam bleibt. Er spricht – gewiß in mythologischen Bildern, die aber unzweideutig Wahrheit sichtbar machen – davon, daß am Ende die Seelen nackt vor dem Richter stehen werden. Nun zählt nicht mehr, was sie einmal in der Geschichte gewesen waren, sondern nur das, was sie in Wahrheit sind. "Da hat er (der Richter) vielleicht die Seele eines [...] Königs oder Herrschers vor sich und sieht gar nichts Gesundes an ihr. Er findet sie durchgepeitscht und voll von Narben, die von Meineid und Ungerechtigkeit stammen [...] und alles ist schief voll Lüge und Hochmut, und nichts ist gerade, weil sie ohne Wahrheit aufgewachsen ist. Und er sieht, wie die Seele durch Willkür, Üppigkeit, Übermut und Unbesonnenheit im Handeln mit Maßlosigkeit und Schändlichkeit beladen ist. Bei diesem Anblick aber schickt er diese sofort in den Kerker, wo sie die verdienten Strafen erdulden soll [...] Manchmal aber sieht er eine andere Seele vor sich, eine, die ein frommes und ehrliches Leben geführt hat [...]; er freut sich über sie und schickt sie gewiß auf die Inseln der Seligen." [2]

Jesus hat uns zur Warnung im Gleichnis vom reichen Prasser und dem armen Lazarus (Lk 16, 19-31) das Bild einer solchen von Übermut und Üppigkeit zerstörten Seele gezeigt, die selbst einen unüberbrückbaren Graben zwischen sich und dem Armen geschaffen hat: den Graben der Verschlossenheit in den materiellen Genuß hinein, den Graben der Vergessenheit des anderen, der Unfähigkeit zu lieben, die nun zum brennenden und nicht mehr zu heilenden Durst wird. Dabei müssen wir festhalten, daß Jesus in diesem Gleichnis nicht von dem endgültigen Geschick nach dem Weltgericht handelt, sondern eine Vorstellung aufnimmt, die sich unter anderem im frühen Judentum findet und einen Zwischenzustand zwischen Tod und Auferstehung meint, in dem das endgültige Urteil noch aussteht.

45. Diese frühjüdische Vorstellung vom Zwischenzustand schließt die Auffassung ein, daß die Seelen nicht einfach nur in einer vorläufigen Verwahrung weilen, sondern schon Strafe erfahren, wie es das Gleichnis vom reichen Prasser zeigt, oder aber auch schon vorläufige Formen der Seligkeit empfangen. Und endlich fehlt nicht der Gedanke, daß es in diesem Zustand auch Reinigungen und Heilungen geben kann, die die Seele reif machen für die Gemeinschaft mit Gott.

Die frühe Kirche hat solche Vorstellungen aufgenommen, aus denen sich dann in der Kirche des Westens allmählich die Lehre vom Fegefeuer gebildet hat. Wir brauchen hier nicht auf die komplizierten historischen Wege dieser Entwicklung zu blicken; fragen wir einfach danach, worum es in der Sache geht.

Die Lebensentscheidung des Menschen wird mit dem Tod endgültig – dieses sein Leben steht vor dem Richter. Sein Entscheid, der im Lauf des ganzen Lebens Gestalt gefunden hat, kann verschiedene Formen haben. Es kann Menschen geben, die in sich den Willen zur Wahrheit und die Bereitschaft zur Liebe völlig zerstört haben. Menschen, in denen alles Lüge geworden ist; Menschen, die dem Haß gelebt und die Liebe in sich zertreten haben. Dies ist ein furchtbarer Gedanke, aber manche Gestalten gerade unserer Geschichte lassen in erschreckender Weise solche Profile erkennen. Nichts mehr wäre zu heilen an solchen Menschen, die Zerstörung des Guten unwiderruflich: Das ist es, was mit dem Wort Hölle [3] bezeichnet wird. Auf der anderen Seite kann es ganz reine Menschen geben, die sich ganz von Gott haben durchdringen lassen und daher ganz für den Nächsten offen sind – Menschen, in denen die Gottesgemeinschaft jetzt schon all ihr Sein bestimmt und das Gehen zu Gott nur vollendet, was sie schon sind.[4]

46. Aber weder das eine noch das andere ist nach unseren Erfahrungen der Normalfall menschlicher Existenz. Bei den allermeisten – so dürfen wir annehmen – bleibt ein letztes und innerstes Offenstehen für die Wahrheit, für die Liebe, für Gott im tiefsten ihres Wesens gegenwärtig. Aber es ist in den konkreten Lebensentscheidungen überdeckt von immer neuen Kompromissen mit dem Bösen – viel Schmutz verdeckt das Reine, nach dem doch der Durst geblieben ist und das doch auch immer wieder über allem Niedrigen hervortritt und in der Seele gegenwärtig bleibt.

Was geschieht mit solchen Menschen, wenn sie vor den Richter hintreten? Ist all das Unsaubere, das sie in ihrem Leben angehäuft haben, plötzlich gleichgültig? Oder was sonst? Der heilige Paulus gibt uns im Ersten Korinther-Brief eine Vorstellung von der unterschiedlichen Weise, wie Gottes Gericht auf den Menschen je nach seiner Verfassung trifft. Er tut es in Bildern, die das Unanschaubare irgendwie ausdrücken wollen, ohne daß wir diese Bilder auf den Begriff bringen könnten – einfach weil wir in die Welt jenseits des Todes nicht hineinschauen können und von ihr keine Erfahrung haben.

Zunächst sagt Paulus über die christliche Existenz, daß sie auf einen gemeinsamen Grund gebaut ist: Jesus Christus. Dieser Grund hält stand. Wenn wir auf diesem Grund stehengeblieben sind, auf ihm unser Leben gebaut haben, wissen wir, daß uns auch im Tod dieser Grund nicht mehr weggezogen werden kann. Dann fährt Paulus weiter: "Ob aber jemand auf dem Grund mit Gold, Silber, kostbaren Steinen, mit Holz, Heu oder Stroh weiterbaut: das Werk eines jeden wird offenbar werden; jener Tag wird es sichtbar machen, weil es im Feuer offenbart wird. Das Feuer wird prüfen, was das Werk eines jeden taugt. Hält das stand, was er aufgebaut hat, so empfängt er Lohn. Brennt es nieder, dann muß er den Verlust tragen. Er selbst aber wird gerettet werden, doch so wie durch Feuer hindurch" (3,12-15). In diesem Text zeigt sich auf jeden Fall, daß die Rettung der Menschen verschiedene Formen haben kann; daß manches Aufgebaute niederbrennen kann; daß der zu Rettende selbst durch "Feuer" hindurchgehen muß, um endgültig gottfähig zu werden, Platz nehmen zu können am Tisch des ewigen Hochzeitsmahls.

47. Einige neuere Theologen sind der Meinung, daß das verbrennende und zugleich rettende Feuer Christus ist, der Richter und Retter. Das Begegnen mit ihm ist der entscheidende Akt des Gerichts. Vor seinem Anblick schmilzt alle Unwahrheit. Die Begegnung mit ihm ist es, die uns umbrennt und freibrennt zum Eigentlichen unserer selbst. Unsere Lebensbauten können sich dabei als leeres Stroh, als bloße Großtuerei erweisen und zusammenfallen. Aber in dem Schmerz dieser Begegnung, in der uns das Unreine und Kranke unseres Daseins offenbar wird, ist Rettung. Sein Blick, die Berührung seines Herzens heilt uns in einer gewiß schmerzlichen Verwandlung "wie durch Feuer hindurch". Aber es ist ein seliger Schmerz, in dem die heilige Macht seiner Liebe uns brennend durchdringt, so daß wir endlich ganz wir selber und dadurch ganz Gottes werden.

So wird auch das Ineinander von Gerechtigkeit und Gnade sichtbar: Unser Leben ist nicht gleichgültig, aber unser Schmutz befleckt uns nicht auf ewig, wenn wir wenigstens auf Christus, auf die Wahrheit und auf die Liebe hin ausgestreckt geblieben sind. Er ist im Leiden Christi letztlich schon verbrannt. Im Augenblick des Gerichts erfahren und empfangen wir dieses Übergewicht seiner Liebe über alles Böse in der Welt und in uns. Der Schmerz der Liebe wird unsere Rettung und unsere Freude. Es ist klar, daß wir die "Dauer" dieses Umbrennens nicht mit Zeitmaßen unserer Weltzeit messen können. Der verwandelnde "Augenblick" dieser Begegnung entzieht sich irdischen Zeitmaßen – ist Zeit des Herzens, Zeit des "Übergangs" in die Gemeinschaft mit Gott im Leibe Christi.[5]

Das Gericht Gottes ist Hoffnung, sowohl weil es Gerechtigkeit wiewohl weil es Gnade ist. Wäre es bloß Gnade, die alles Irdische vergleichgültigt, würde uns Gott die Frage nach der Gerechtigkeit schuldig bleiben – die für uns entscheidende Frage an die Geschichte und an Gott selbst. Wäre es bloße Gerechtigkeit, würde es für uns alle am Ende nur Furcht sein können. Die Menschwerdung Gottes in Christus hat beides – Gericht und Gnade – so ineinandergefügt, daß Gerechtigkeit hergestellt wird: Wir alle wirken unser Heil "mit Furcht und Zittern" (Phil 2, 12). Dennoch läßt die Gnade uns alle hoffen und zuversichtlich auf den Richter zugehen, den wir als unseren "Advokaten", parakletos, kennen (vgl. 1 Joh 2, 1).

48. Noch ein Motiv muß hier Erwähnung finden, weil es für die Praxis christlichen Hoffens Bedeutung hat. Wiederum schon im Frühjudentum gibt es den Gedanken, daß man den Verstorbenen in ihrem Zwischenzustand durch Gebet zu Hilfe kommen kann (z.B. 2 Makk 12, 38- 45; 1. Jahrhundert v. Chr.). Die entsprechende Praxis ist ganz selbstverständlich von den Christen übernommen worden, und sie ist der Ost- und Westkirche gemeinsam. Der Osten kennt kein reinigendes und sühnendes Leiden der Seelen im "Jenseits", wohl aber verschiedene Stufen der Seligkeit oder auch des Leidens im Zwischenzustand. Den Seelen der Verstorbenen kann aber durch Eucharistie, Gebet und Almosen "Erholung und Erfrischung" geschenkt werden.

Daß Liebe ins Jenseits hinüberreichen kann, daß ein beiderseitiges Geben und Nehmen möglich ist, in dem wir einander über die Grenze des Todes hinweg zugetan bleiben, ist eine Grundüberzeugung der Christenheit durch alle Jahrhunderte hindurch gewesen und bleibt eine tröstliche Erfahrung auch heute. Wer empfände nicht das Bedürfnis, seinen ins Jenseits vorangegangenen Lieben ein Zeichen der Güte, der Dankbarkeit oder auch der Bitte um Vergebung zukommen zu lassen?

Nun könnte man weiterfragen: Wenn das "Fegefeuer" einfach das Reingebranntwerden in der Begegnung mit dem richtenden und rettenden Herrn ist, wie kann dann ein Dritter einwirken, selbst wenn er dem anderen noch so nahesteht? Bei solchem Fragen sollten wir uns klarmachen, daß kein Mensch eine geschlossene Monade ist. Unsere Existenzen greifen ineinander, sind durch vielfältige Interaktionen miteinander verbunden. Keiner lebt allein. Keiner sündigt allein. Keiner wird allein gerettet. In mein Leben reicht immerfort das Leben anderer hinein: in dem, was ich denke, rede, tue, wirke. Und umgekehrt reicht mein Leben in dasjenige anderer hinein: im Bösen wie im Guten. So ist meine Bitte für den anderen nichts ihm Fremdes, nichts Äußerliches, auch nach dem Tode nicht. In der Verflochtenheit des Seins kann mein Dank an ihn, mein Gebet für ihn ein Stück seines Reinwerdens bedeuten.

Und dabei brauchen wir nicht Weltzeit auf Gotteszeit umzurechnen: In der Gemeinschaft der Seelen wird die bloße Weltzeit überschritten. An das Herz des anderen zu rühren, ist nie zu spät und nie vergebens. So wird ein wichtiges Element des christlichen Begriffs von Hoffnung nochmals deutlich. Unsere Hoffnung ist immer wesentlich auch Hoffnung für die anderen; nur so ist sie wirklich auch Hoffnung für mich selbst.[6] Als Christen sollten wir uns nie nur fragen: Wie kann ich mich selber retten? Sondern auch: Wie kann ich dienen, damit andere gerettet werden und daß anderen der Stern der Hoffnung aufgeht? Dann habe ich am meisten auch für meine eigene Rettung getan.


[1] Vgl. Tractatus super Psalmos, Ps 127, 1-3: CSEL 22, 628- 630.
[2] Gorgias 525a-526c.
[3] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1033-1037.
[4] Vgl. ebd., Nr. 1023-1029.
[5] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1030-1032.
[6] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1032.



Benedikt XVI.  in der Enzyklika "Spe salvi" vom 30.11.2013



Weiteres zum Thema "Purgatorium (Fegefeuer)":

 

Dienstag, 19. November 2013

Gedenktafel der armen Seelen im Fegfeuer


O Herr, erbarme Dich der armen leidenden Seelen im Fegfeuer und hilf:

Meinen lieben Eltern und Vorfahren, — mein Jesus Barmherzigkeit! -  
Meinen Geschwistern und nächsten Anverwandten, – mein Jesus Barmherzigkeit! -

Allen meinen geistigen und leiblichen Wohltätern, – mein Jesus …. –

Meinen früheren Freunden und Untergebenen, -

Allen, denen ich Liebe und Gebet schulde, -

Denen ich Nachteil und Schaden gebracht, -

Auch denen, die sich gegen mich verfehlt haben, -

Allen, die von Dir, o Herr, besonders geliebt sind, -

Allen, die der Vereinigung mit Dir am nächsten sind, -

Allen, die am sehnlichsten nach Dir verlangen, -

Allen, die am meisten zu leiden haben, -

Allen, die der Befreiung am fernsten sind, -

Allen, die am wenigsten Hilfe empfangen, -

Allen, die am meisten um die Kirche verdient sind, -

Allen Reichen, die dort am ärmsten sind, -

Den Mächtigen, die nun wie geringe Diener sind, -

Den Blinden, die jetzt ihre Torheit einsehen, -

Den Eitlen, die ihre Zeit verschwendeten, -

Den Armen, die Gottes Reichtum nicht suchten, -

Den Lauen, die das Gebet nicht übten, -

Den Trägen, die so manches Werk versäumten, -

Den Schwachgläubigen, welche die heiligen Sakramente vernachlässigten, -

Den Gewohnheitssündern, die nur durch ein Wunder der Gnade Gottes gerettet sind, -

Den Eltern, die nicht über ihre Kinder wachten,-

Den Vorgesetzten, die um das Seelenheil der Untergebenen sich nicht kümmerten,-

Den armen Menschen, die fast nur nach Geld oder Vergnügen strebten, -

Den irdisch Gesinnten, die ihr Geld oder Talent nicht für den Himmel nutzbar machten, -

Den Toren, die so viel sterben sahen und dennoch ihres Todes nicht gedachten, -

Denen, die ihr Haus nicht beizeiten bestellten und zur großen Reise nicht zeitig rüsteten, -

Allen, die Du um so strenger richtest, je Größeres Du ihnen anvertrautest, -

Den Päpsten, Königen und Fürsten, -

Den Bischöfen und ihren Ratgebern, -

Meinen Lehrern und Seelenhirten, -

Den verstorbenen Priestern dieses Bistums, -

Den Priestern der ganzen katholischen Kirche, -

Den Verteidigern des heiligen Glaubens, -

Den auf den Schlachtfeldern Gefallenen, -

Den im Meere Begrabenen, -

Den ohne Sakramente Dahingeschiedenen, -

Allen, die heute oder morgen sterben werden, -

Meiner eigenen armen Seele, wenn sie einstens vor Deinem Gerichte erscheinen wird. -

Herr, gib allen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen! 
Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geiste,
wie es war im Anfang, so auch jetzt und allezeit und in Ewigkeit!

Amen.


 (aus gegebenem Anlass wieder aus dem Gebets-Schatzkästlein hervorgeholt...)


Weiteres zum Thema "Purgatorium (Fegefeuer)":



 (Mit Dank an Kassandra für die Erinnerung an diesen Post)
Foto: Fegefeuer-Darstellung an der Wallfahrtskirche Maria Thann, Landkreis Lindau (B)

Einfach so in die Ewigkeit stolpern?

Nicht nur eine Sterbehilfe, die ihren Fokus allein auf das Diesseits richtet, setzt alles daran, die Ewigkeitsperspektive auszublenden, sondern auch die innerkirchliche Mentalität einer Sorglosigkeit gegenüber dem ewigen Heil, die auch nur die leiseste Andeutung der schrecklichen Möglichkeit, ewig verdammt zu werden, verpönt.

Wenn, was die Ewigkeit betrifft, sowieso alles in Butter ist, dann kann es beim Sterben nur darum gehen, es möglichst kurz und schmerzlos zu machen. Während man früher in der Allerheiligen-Litanei darum betete, vor einem plötzlichen, unvorhergesehenen Tod bewahrt zu werden, wird derselbe von vielen zeitgenössischen Christen geradezu gewünscht. Man will sterben, ohne viel davon mitzubekommen. So stolpert man unversehens in die Ewigkeit, ohne einen Gedanken darauf zu verschwenden, wieviel wichtiger als jede irdische Sorge die Vorbereitung auf die Ewigkeit ist.


P. Engelbert Recktenwald FSSP über "Würdevolles Sterben" im "Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt, 23/17.11.2013


Heiliger Josef, Nährvater Jesu Christi
und wahrer Bräutigam der allerseligsten Jungfrau Maria,
bitte für uns und die Sterbenden an diesem Tag!
Amen.


Weiteres zum Thema "Sterbestunde":


    Montag, 18. November 2013

    Das hat Limburg gutgetan - Strafverfahren gegen Limburger Bischof wird eingestellt

    Der blogoezesane Limburger Bitt- und Geißelgang hat wie geplant am Sonntag, den 17. November 2013, nach dem Hochamt stattgefunden. Die tapferen Blogger und erfahrenen Stimmkünstler samt Verstärkung sangen nicht nur das "Dies irae" auf der Domplatte sondern während einer Prozession durch die Altstadt auch die Allerheiligenlitanei - bei klirrender Kälte und in angemessener November-Buß-und-Bettagsstimmung. Anschließend beteten sie auf dem Domplatz kniend den  Rosenkranz, den Papst Franziskus wohl zurselben Zeit auf dem Petersplatz in Rom als geistliche Medizin den Gläubigen empfahl.


    Blogger im Gebet für Limburg

    Keine 24 Stunden nach dem Limburger Bitt- und Geißelgang gab das zuständige Amtsgericht Hamburg bekannt, dass das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst vorläufig eingestellt wird - mit der Auflage eines Bußgeldes von 20 000 Euro.

    "Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass die Folgen, die das Verfahren - unter anderem durch die zahlreichen Medienberichte - schon jetzt auf den Beschuldigten hat, keine Verurteilung mehr erfordert, um seine Schuld ausreichend zum Ausdruck zu bringen", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Tebartz van Elst habe gegenüber dem Gericht die Vorwürfe eingeräumt, was zu einer Neubewertung des Falls geführt habe. Der Bischof habe sich gegenüber dem Gericht zur Zahlung des Bußgeldes bereit erklärt. Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird das Verfahren rechtskräftig eingestellt. Weitere Infos via kath.net: hier.



    Weitere Bilder und ein kurzes YouTube-Filmchen vom Ort des Geschehens am 17.11.2013:


    Zum Thema "Rebellion im Bistum Limburg":

      Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 12: Pastoralrat und Diözesanrat

      Prof. Dr. Georg May


      Die andere Hierarchie
      Teil 12

      Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


       
      II.  Der Pastoralrat

      1.  Struktur

      Auch der Pastoralrat wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil angeregt. Das Bischofsdekret "Christus Dominus" empfiehlt in Nr. 27 die Einführung eines Pastoralrates in jeder Diözese. Das aus Klerikern, Religiosen und Laien zusammengesetzte Gremium soll das im Diözesanbischof geeinte Volk des Bistums repräsentieren und alle seelsorglichen Fragen untersuchen und beraten. Die Grundordnung des Pastoralrates ist in den cc. 511-513 CIC enthalten.

      Das Konzil und das Kirchenrecht ordnen wohlgemerkt die Einrichtung eines Pastoralrates nicht an; sie empfehlen sie nur, wo und wenn sie tunlich ist (CD Nr. 27; c. 511 CIC). In Deutschland wurde er in allen Diözesen eingeführt. Dazu treten die diözesanen Satzungen (3). Nach der Speyerer Satzung nehmen die im Diözesanpastoralrat versammelten Personen "durch Beratung des Bischofs an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den der gemeinsamen Verantwortung obliegenden Aufgaben der Diözese" teil (4).


      2.  Bedenken

      Das Wort Beratung klingt harmlos. Beraten heißt empfehlen, anregen, vorschlagen. Beratung ist nicht Entscheidung, geht vielmehr der Entscheidung voran. Doch was geschieht, wenn die Entscheidung anders ausfällt als die Beratung? Es ist bekannt, wie schmerzlich es schon im privaten Bereich ist, falls jemand einen wohlüberlegten und gutgemeinten Rat ausschlägt.

      Wenn nun ein Gremium, das als repräsentativ für das ganze Bistum gilt, mit Mehrheit, vielleicht mit großer Mehrheit, einen Beschluss fasst, der gegen Lehre und Ordnung der Kirche verstößt (5), kann der Bischof, sofern er im Einklang mit der Gesamtkirche verbleiben will, ihm nicht folgen. Die Satzung des Patoralrats des Erzbistums Berlin fasst den Fall ins Auge, dass der Erzbischof einen Beschluss nicht bestätigen kann; dann kommt der Beschluss in dieser Sitzung nicht zustande, aber die Angelegenheit kann erneut im Pastoralrat beraten werden (6).

      Was geschieht, wenn die zweite Beratung wie die erste ausfällt und der Erzbischof erneut die Bestätigung versagt? Wie werden viele Mitglieder des Rates reagieren? Ich meine: Die einen mit Erregung, die anderen mit Empörung. Sie werden darauf verweisen, dass sie das Volk in der Diözese repräsentieren und dass der Oberhirt gegen dieses Volk steht. Der Bischof sieht sich somit an den Pranger gestellt, weil er sich in den Gegensatz zu seinem berufenen Beratungsgremium setzt. Die Folge ist Verlust der Achtung und des Vertrauens bei vielen Gläubigen. Der Kirchenfreudigkeit wird ein neuer Schag versetzt.

      Es ist offensichtlich: Die Einführung einer anderen Hierarchie kann der legitimen Hierarchie nicht gut bekommen. Die andere Hierarchie bringt die Hierarchie göttlichen Rechtes um einen Teil ihrer Wirkmöglichkeiten.


      III.  Der Diözesanrat

      1.  Aufbau

      Schließlich geht auch der sogenannte Diözesanrat auf eine Anregung des Zweiten Vatikanischen Konzils zurück. Das Konzil hat im Laiendekret "Apostolicam actuositatem" Nr. 26 die Einrichtung von Räten auf der Ebene der Diözese, aber auch auf anderen Ebenen vorgeschlagen, ohne sie anzuordnen. Das Laiendekret weist dem Diözesanrat die doppelte Aufgabe zu, das Wirken der Kirche zu unterstützen und die Laienaktivitäten zu koordinieren. Nach diesem Dekret ist der Diözesanrat jedoch kein Laienrat, sondern ein gemischtes Gremium von Laien, Klerikern und Religiosen.

      Das gemeine Kirchenrecht weiß nichts von dem Diözesanrat. Vermutlich sieht es seine Aufgabe durch den Diözesanpastoralrat erfüllt. In den meisten deutschen Diözesen gibt es aber neben dem Diözesanpastoralrat noch einen eigenen Diözesanrat (7). Der Diözesanrat ist der Zusammenschluss von Vertretern der Gemeinden, der Verbände und Gemeinschaften sowie von weiteren katholischen Laien im Bistum Görlitz. Er ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien Nr. 26 (§1 Abs. 1). Er soll das Laienapostolat fördern und koordinieren (§1 Abs. 2).

      Im einzelnen soll er u.a. den Bischof in seiner Hirtensorge beraten und unterstützen, die Arbeit der Pfarrgenmeinderäte, Verbände und Gemeinschaften fördern und koordinieren, Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft beobachten, im Lichte des katholischen Glaubens beraten und in der Öffentlichkeit Stellung beziehen, gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der katholischen Christen sowie den Ökumenismus vorbereiten und durchführen bzw. unterstützen (2).


      2.  Beurteilung

      Der Diözesanrat ist einmal überflüssig. Denn Diözesanrat und Pastoralrat gleichen sich in Zusammensetzung und Aufgaben. Die Doppelung verzehrt Zeit und Kraft, die der apostolischen Arbeit der Mitglieder fehlt. Der Diözesanbischof, der seine Pflicht erfüllt, kennt seine Diözesanen und steht in ständigem Kontakt mit ihnen, und zwar nicht nur bei offiziellen Sitzungen mit Tagesordnungen und Abstimmungen. Er hat es nicht nötig, sich von Ratsmitgliedern über den Zustand und die Bedürfnisse seines Bistums unterrichten zu lassen.

      Der Diözesanrat stellt sodann eine Gefahr dar. Im Bereich der Diözese stehen sich nun Diözesanbischof und Diözesanrat als zwei Organe gegenüber, die beide beanspruchen, für das Volk Gottes zu sprechen. Der Diözesanrat verdunkelt die Tatsache, dass der Diözesanbischof der gottgesetzte Repräsentant seines Bistums ist. Dazu kommt die Aussicht, dass die darin maßgebenden Funktionäre ihn zu manipulieren und gegen Lehre und Ordnung der Kirche zu instrumentalisieren vermögen (8). Dann steht das oberste Organ der anderen Hierarchie der Diözese gegen den in der Nachfolge der Apostel auftretenden Diözesanbischof. Dafür gibt es Beispiele aus jüngster Zeit *. Die eifrigste Agitation für das sogenannte Kirchenvolksbegehren wurde in der Pfalz von dem Vorsitzenden des Katholikenrates der Diözese Speyer, gewissermaßen dem hochrangigsten Mitglied eines an der Spitze der Rätepyramide stehenden Gremiums, betrieben. Wiederum zeigt sich: Die andere Hierarchie benutzt ihre angebliche Vertretungsmacht, um gegen die legitime Hierarchie aufzustehen.



      (3)  Z. B. Statut des Pastoralrates der Diözese Augsburg vom 4. Juli 1995 (Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995, 465-467)
      (4)  Pfarramtsblatt 69, 1996, 22-24 (Präambel)
      (5)  Vgl. Heft 15 des "Pastoralen Dialogs im Bistum Würzburg" (1996) mit dem Thema "Zölibatsverpflichtung" vom Diözesanpastoralrat beschlossen
      (6)  Statut des Pastoralrates des Erzbistums Berlin vom 1. Juni 1996 (Pfarramtsblatt 69, 1996, 314-317) §6 Abs. 3
      (7)  Z. B. Satzung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Görlitz vom 14. März 1996 (Pfarramtsblatt 69, 1996, 221-223)
      (8)  Vgl. Diözesanrat im Erzbistum Köln, Anstöße zum Pastoralgespräch im Erzbistum Köln, Köln 1993


      * Das wohl zur Zeit jüngste Beispiel sind die Vorgänge in der Diözese Limburg, bei denen (nicht nur) die Diözesanversammlung (im Bistum Limburg entspricht dieses Gremium dem Pastoralrat) sich offen gegen den Bischof ehebt und seine Abberufung verlangt:
      In der Diözese Limburg herrscht seit Jahren eine Rebellion der "anderen Hierarchie" gegen die rechtmäßige Hierarchie, die zuletzt in der Flucht des Bischofs (bzw. auch einer indirekten Vertreibung) aus dem Bistum und der erklärten Unversöhnlichkeit vonseiten der "anderen Hierarchie" ihren Höhepunkt erreichte.
      Aber auch Beispiele aus anderen Diözesen, z. B. aus dem Erzbistum Freiburg, könnten hier genannt werden. 

      s. auch:
      Brief (21.10.2013) der Vorsitzenden der Limburger Diözesanversammlung, I. Schillai, an Dr. Albert Schmid, Vorsitzender des Landeskomitee der Katholiken in Bayern, der in der Talkshow "Günther Jauch" am 20.10.2013 versucht hatte, die Lage im Bistum Limburg objektiver als in den meisten Medien vermittelt darzustellen.



      Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen




      Weiteres zum Thema "Die andere Hierarchie" und Demokratie in der Kirche: 

      Sonntag, 17. November 2013

      Volkstrauertag 2013



      Im Gedenken an alle Kriegsopfer

      R. I. P.



      Medizin auf päpstliche Anweisung

      Papst Franziskus lässt an die Anwesenden auf dem Petersplatz Arzneipackungen verteilen

      Bildquelle: rv

      Nach dem heutigen Angelus-Gebet in Rom empfahl der Heilige Vater allen Gläubigen eine ganz besondere Medizin: Auf dem Petersplatz waren Tische aufgestellt, vollgepackt mit Arzneipackungen, die anschließend an die Gläubigen verteilt wurden.

      In jeder Schachtel, so der Papst, befänden sich 59 Pillen. Und diese 59 Pillen bilden zusammen einen Rosenkranz. Dies ist die Medizin, die Papst Franziskus allen Gläubigen ans Herz legt und zu deren Einnahme er rät, damit Glaube, Liebe und Hoffnung in ihnen wachsen.
      s. auch :  Papst verschenkt „geistliche Medizin“ (rv, 17.11.2013)

      Diese beiden nehmen die Medizin regelmäßig...

      Weiteres zum Thema "Rosenkranz":

      +      +      +

      Nicht Verderben, sondern Frieden




      So spricht der Herr: "Ich denke Gedanken des Friedens, nicht des Verderbens. Ihr werdet zu mir rufen, und ich werde euch erhören. Heimführen werde ich euch aus der Gefangenschaft von überall her."

      (Jer 29)


      aus dem Introitus des 6. (nachgeholten) Sonntags nach Erscheinung




      eigenes Foto
      Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...