Dienstag, 15. November 2011

Glaubensbote sein

Gotland. Triumphkruzifix (spätes 13.Jh.); 
"Ist es denn ein Vergehen gegen die Freiheit des anderen, voller Freude eine Frohbotschaft zu verkünden, die man selbst durch die Barmherzigkeit Gottes vernommen hat (1)?

Und warum sollten bloß die Lüge und der Irrtum, die Entwürdigung des Menschen und die Pornographie das Recht haben, dargelegt und leider oft auch wegen der Duldsamkeit der Gesetzgebung, der Furcht der Guten und der Dreistigkeit der Bösen mit Hilfe einer zersetzenden Propaganda der Massenmedien den Menschen geradezu aufgedrängt zu werden?

Die – wie Wir sagten – respektvolle Verkündigung der Botschaft Christi und seines Reiches ist nicht nur ein Recht des Glaubensboten – sie ist mehr: sie ist seine Pflicht. Und die Menschenbrüder dieses Glaubensboten haben auch ein Recht darauf, von ihm die Verkündigung der Frohbotschaft und des Heils zu empfangen.

Dieses Heil kann Gott, bei wem er will, auf außerordentlichen Wegen wirken, die nur er allein kennt (2). Und doch ist sein Sohn gerade dazu gekommen, um uns durch sein Wort und sein Leben die ordentlichen Heilswege zu offenbaren. Uns hat er aufgetragen, diese Offenbarung mit seiner Autorität an die anderen weiterzugeben."

(1) Vgl. Dignitatis Humanae, 9-14: AAS 58, 1966, S. 935-940
(2) Vgl. Ad Gentes, Nr. 7: AAS 58, 1966, S. 955


aus der Enzyklika "Evangelii nuntiandi"  (über die Evangelisation in der Welt von heute) von Papst Paul VI.; 08.Dezember 1975

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