Sonntag, 10. September 2017

Verdunkelt "Amoris Laetitia" die Wahrheit von Gut und Böse?

Der Philosoph Josef Seifert verteidigt dankenswerterweise mit einer neuen Stellungnahme zu Amoris Laetitia die Wahrheit und die ihr entsprechende katholische Morallehre gegen deren Relativierung. Dafür wurde er - für gläubige Katholiken völlig unverständlich - von Erzbischof Javier Martinez Fernandez (Granada, Spanien) scharf kritisiert und aus dem Lehrbetrieb entlassens. LifeSiteNews vom 05.09.2017 und kath.net vom 06.09.2017.


Im Folgenden die Anfrage des renommierten Philosophen im Wortlaut:

 

Droht reine Logik die gesamte Morallehre der katholischen Kirche zu zerstören?


Josef Seifert*


Dies ist eine aus dem englischen Original vom Autor ins Deutsche übersetzte Fassung des Aufsatzes, die jedoch – in Antwort auf erste Einwände gegen den englischen Text – einige Zusätze enthält, die im Original fehlen.


Der Text wird hier unter der Creative-Commons-Namens-nennung-Lizenz (CC BY 3.0) veröffentlicht.

Erscheinungsdatum 09.09.2017


Zusammenfassung


Die Titelfrage dieses Beitrags richtet sich an Papst Franziskus und alle katholischen Kardinäle, Bischöfe, Philosophen und Theologen. Es handelt sich um einen Zweifel, eine rein logische Konsequenz einer Aussage in Amoris Laetitia betre ffend, und endet mit einem Appell an Papst Franziskus, mindestens eine These in AL zurückzuziehen, wenn die Titelfrage dieses kurzen Aufsatzes mit Ja beantwortet werden muß. Und wenn in der Tat aus dieser einen Behauptung in AL eine reine Logik, aus evidenten logischen Gesetzen, die Zerstörung der gesamten katholischen Morallehre ableiten kann.

Amoris Laetitia hat zweifellos viel Verunsicherung und widersprüchliche Auslegungen in der katholischen Welt hervorgerufen. Ich möchte hier nicht diese ganze Kontroverse erneut darlegen und die Stellungnahme, die ich zu diesem Thema in einem vorangegangenen Artikel in drei Sprachen verteidigt habe, wiederholen. (1)

Hier geht es uns jedoch um eine einzige Aussage in AL, die nichts mit einer Anerkennung der Rechte des subjektiven irrenden Gewissens oder der Willensschwäche zu tun hat (unter Bezugnahme auf die Rocco Buttiglione die volle Harmonie zwischen dem moralischen Lehramt des heiligen Papstes Johannes Paul II und Papst Franziskus behauptet) – gegen die von Robert Spaemann und anderen geäußerte Feststellung eines vollständigen Bruches zwischen beiden. Buttiglione argumentiert, daß, in Bezug auf ihre grundverschiedene Lehre über die sakramentale Disziplin, der hl. Papst Johannes Paul II dann recht hat, wenn man nur den objektiven Inhalt der menschlichen Handlungen berücksichtige, während Papst Franziskus recht habe, wenn man, nach der nötigen Prüfung und Unterscheidung, den subjektiven Faktoren und fehlenden Bedingungen der Todsünde (mangelhafter ethischer Erkenntnis und Schwäche des freien Willens) die von ihnen verlangte Anerkennung zuteil werden läßt.

Im Gegensatz zu Passagen, in denen AL von diesen subjektiven Elementen spricht, behauptet jedoch die Stelle von AL, die ich hier untersuchen möchte, einen völlig objektiven göttlichen Willen, den wir laut AL (mit gewisser Sicherheit) erkennen können. Man kann daher diesen Text wohl unmöglich als eine „Verteidigung der Rechte der menschlichen Subjektivität,“ wie Buttiglione behauptet, deuten, sondern er besagt, daß diese intrinsisch ungeordneten und objektiv schwer sündhaften Handlungen, deren objektiv sündhaften Charakter Buttiglione zugibt, von Gott erlaubt, ja sogar von Ihm geboten werden (Sein Wille sein) können.

Wenn dies nun wirklich das ist, was AL behauptet, so bezieht sich aller Alarm über AL’s direkte Aussagen zu Fragen der Änderung der sakramentalen Disziplin,(2) nur auf die Spitze eines Eisbergs, auf den schwachen Beginn einer Lawine oder auf die ersten wenigen, durch eine moraltheologische Atombombe zerstörten Gebäude. Bei näherer Betrachtung scheint diese Atombombe das ganze moralische Gebäude der 10 Gebote und der katholischen Morallehre niederzureißen.

In der vorliegenden Arbeit werde ich jedoch nicht behaupten, daß dies der Fall ist. Im Gegenteil, ich überlasse die Beantwortung der Frage, ob es zumindest eine Aussage in Amoris Laetitia gibt, deren logische Konsequenz die Zerstörung der gesamten katholischen Morallehre nach sich zöge, oder nicht, ganz dem Papst oder anderen Lesern. Ich muß jedoch zugeben, daß das, was ich über eine Kommission lese, die vom Papst einberufen wurde, um Humanae Vitae, eine Enzyklika, die, wie später Veritatis Splendor, Jahrzehnten der ethischen und moraltheologischen Debatten ein definitives Ende setzte, „erneut zu prüfen", diese Titelfrage meiner Abhandlung provoziert hat und vielen Katholiken große Sorge bereitet.

Betrachten wir den entscheidenden Text (AL-303), der von Papst Franziskus auf den Fall der ehebrecherischen Beziehungen oder sonstiger sexueller Aktivitäten von Paaren „in unregelmäßigen Situationen“ angewendet wird, die sich entscheiden, die Aufforderung der Enzyklika Familiaris Consortio des heiligen Papstes Johannes Paul II an solche „unregelmäßige Paare“ nicht zu befolgen.

Papst JohannesPaul II lehrt diese Paare, daß sie sich entweder völlig trennen, oder, ist dies nicht möglich, ganz enthaltsam leben und auf Geschlechtsverkehr verzichten müssen. Papst Franziskus hingegen schreibt (AL 303):
„Doch dieses Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann, und mit einer gewissen moralischen Sicherheit entdecken, dass dies die Hingabe ist, die Gott selbst inmitten der konkreten Vielschichtigkeit der Begrenzungen fordert, (3) auch wenn sie noch nicht völlig dem objektiven Ideal entspricht. (4)
Dieser Satz heißt wohl, neben der euphemistisch klingenden Bezeichnung eines objektiven Zustands einer (nach dem Urteil der Kirche) schweren Sünde als „noch nicht vollständig das ideale Ziel erreichend“, daß wir mit „einer gewissen moralischen Sicherheit“ wissen, daß Gott selbst will, daß wir, um „größere Übel zu verhindern“, weiterhin in sich schlechte Handlungen begehen, wie Ehebruch oder aktive Homosexualität.

Demnach könnten wir erkennen, daß wir in bestimmten Situationen Handlungen begehen dürfen, ja sogar, wie aus einer anderen Stelle von AL hervorgeht, begehen sollen, die in sich schlecht sind und immer von der Kirche als solche betrachtet wurden.

Da man Gott sicherlich nicht ein fehlendes oder mangelhaftes ethisches Erkennen, ein „irrendes Gewissen“ oder eine Schwäche des freien Willens zuschreiben kann, geht es hier nicht um einen rein subjektiven Glauben des Gewissens, oder gar um ein irrendes Gewissen.

Der Papst spricht hier ferner nicht von einer (potentiell falschen) Überzeugung des Gewissens, sondern von einer Erkenntnis. Und eine Erkenntnis kann man nie von etwas Falschem haben. Der Grad der Gewißheit hat damit nichts zu tun. Er bestimmt nur, ob ein problematisches, assertorisches oder apodiktisches Urteil begründet werden kann. Doch hat dies nichts mit der Wahrheit zu tun. Denn aus der Wahrheit eines problematischen oder assertorischen Urteils folgt auch die Wahrheit eines apodiktischen Urteils. Und sicher kann der von uns betrachtete Text nicht meinen, daß die Erkenntnis, daß Gott einen in sich schlechten Akt erlaubt oder gar fordert, niemals wahr sein und dieser Fall nie eintreten kann.

Kann und muß reine Logik unter dieser Annahme nicht fragen:

„Wenn nur ein Fall einer in sich unsittlichen Handlung von Gott erlaubt und sogar gewollt werden kann, muß dies nicht für alle Handlungen, die vom Lehramt der Kirche bisher als „intrinsece malum“ („intrinsisch schlecht“) bezeichnet wurden, gelten? Wenn es stimmt, daß Gott wollen kann, daß ein ehebrecherisches Paar weiterhin im Ehebruch leben soll, sollte dann nicht auch das Gebot „Du sollst nicht ehebrechen!“ neu formuliert werden: „Wenn Ehebruch in Deiner konkreten Situation nicht das kleinere Übel ist, begehe keinen Ehebruch!Wenn Ehebruch in Deiner Lage das kleinere Übel ist, lebe ihn weiter!“?

„Müssen dann nicht auch die anderen 9 Gebote, Humanae Vitae, Evangelium Vitae, und alle vergangenen, gegenwärtigen und künftigen kirchlichen Dokumente, Dogmen oder Konzilsbeschlüsse, die die Existenz von in sich schlechten Handlungen lehren, fallen? Muß dann nicht die neue, von Papst Franziskus zur Überprüfung von Humanae Vitae einberufene Kommission schlußfolgern, daß dieVerwendung von Verhütungsmitteln in manchen Situationen gut oder sogar obligatorisch und von Gott gewollt sein kann? Stimmt es dann nicht mehr, wenn die Kirche unter Berufung auf das Naturrecht verboten hat, Verhütungsmittel zu verwenden, und war dann nicht die Lehre von Humanae Vitae ein gewaltiger Fehler, eine Lehre, die unzweideutig besagt hat, daß (absichtliche) Empfängnisverhütung in keiner Situation moralisch gerechtfertigt ist, geschweige denn von Gott befohlen werden kann?

„Können dann nicht auch Abtreibungen, wie Mons. Fisichella, der damalige Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, behauptete, in einigen Fällen gerechtfertigt und jene Antwort sein, ‘die Gott selbst inmitten der konkreten Vielschichtigkeit der Begrenzungen fordert, auch wenn sie noch nicht völlig dem objektiven Ideal entspricht’“? (AL 303) „Müssen dann nicht nach den Gesetzen reiner Logik Euthanasie, Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord, Lügen, Diebstähle, Meineide,Verleugnungen Christi, wie die des hl. Petrus oder auchMord, unter manchen Umständen und nach sorgfältigen ‘Unterscheidungen’, aufgrund der Komplexität einer konkreten Situation gut und lobenswert genannt werden? Kann dann nicht Gott auch verlangen, daß ein Sizilianer, der sich verpflichtet fühlt, die unschuldigen Glieder einer Familie auszulöschen, deren Haupt ein Mitglied seiner Familie ermordet hat, mit seinem Mordplan getrost voranzuschreiten?

Wenigstens dann, wenn z.B. sein Handeln verhindert, daß sein radikalerer Bruder gleich vier Familien auslöscht? Kann dann auch Mord jene Antwort sein, ‘die Gott selbst inmitten der konkreten Vielschichtigkeit der Begrenzungen fordert, auch wenn sie noch nicht völlig dem objektiven Ideal entspricht’“ (AL 303)?

„Verlangt die reine Logik also nicht, daß wir diese Konsequenz aus der zitierten Aussage von AL ziehen?“

Wenn jedoch die Titelfrage dieses Aufsatzes bejahend beantwortet werden muß, wie es der Fall zu sein scheint, würde es dann nicht folgen, daß die gesamte Morallehre der Kirche von Amoris Laetitia zerstört würde? Wenn die Titel-Frage dieses Essays bejaht wird, muß dann nicht eine eiserne und kühle Logik unweigerlich verlangen, die zitierte Aussage von Papst Franziskus zurückzuziehen? Sollte dieser Satz daher nicht zurückgezogen und von Papst Franziskus selbst, der zweifellos solche ethischen Folgen verabscheut, verurteilt werden?

Wenn Papst Franziskus dieser logischen Schlußfolgerung zustimmt, und die Titelfrage dieses Aufsatzes bejahend beantwortet, so möchte ich mit der Heiligen Katharina von Siena unseren obersten geistlichen Vater auf Erden, unseren ‘süßen Christus auf Erden’, wie diese Heilige einen der Päpste nannte, unter dessen Pontifikat sie lebte, während sie ihn heftig kritisierte, leidenschaftlich bitten, die genannte Aussage zurückzuziehen. Wenn die eisernen logischen Konsequenzen dieser Aussage nichts weniger als eine totale Zerstörung der Morallehren der katholischen Kirche androhen, sollte dann nicht der ‘geliebte Christus auf Erden’ seine eigene Aussage zurückziehen? Wenn die genannte These die unweigerliche logische Konsequenz mit sich führt, die Existenz in sich moralisch unrechter Handlungen zu leugnen, die unter allen Umständen und in allen Situationen verboten sind, und wenn diese Behauptung daher, nach Familiaris Consortio und Veritatis Splendor, ebenso Humanae Vitae und viele andere feierliche Lehren der Kirche niederrisse, sollte sie dann nicht verworfen werden?

Gibt es nicht offenbar solche Handlungen, die immer in sich schlecht und daher niemals gerechtfertigt oder gottgewollt sein können, so wie es andere Handlungen gibt, die immer gut sind? (5) Und sollte dann nicht jeder Kardinal und Bischof, jeder Priester, Mönch, jede geweihte Jungfrau und jeder Laie in der Kirche ein sehr lebhaftes Interesse an diesem Thema haben und dieses leidenschaftliche Plädoyer eines „armseligen Laien“, eines einfachen Professors der Philosophie, und unter anderem der Logik, sich zu eigen machen?


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(1)
(Ich überlege, auch dies noch in einer Antwort auf einige kritische Bemerkungen meines engen persönlichen Freundes Rocco Buttiglione, mit dem ich hinsichtlich fast aller anderen philosophischen und kirchlichen Fragen übereinstimme, zu tun.) Siehe Josef Seifert, „Amoris Laetitia. Joy, Sadness and Hopes“. In: Aemaet 5.2 (2016), 160-249, http://aemaet.de, urn:nbn:de:0288-2015080654. Josef Seifert „Die Freude der Liebe: Freuden, Betrübnisse und Hoffnungen“. In: Aemaet 5.2 (2016), 2-84, http://aemaet.de, urn:nbn:de:0288-2015080660. Josef Seifert „La Alegría del Amor: Alegrías, Tristezas y Esperanzas“. In: Aemaet 5.2 (2016), 86-158, http://aemaet.de, urn:nbn:de:0288-2015080685.

(2)
Nämlich, auf Grund gewissenhafter Unterscheidung, manche Ehebrecher, aktive Homosexuelle und andere „irreguläre“ Paare in ähnlichen Situationen zu den Sakramenten der Beichte und der Eucharistie (und logischerweise auch der Taufe, der Firmung und der Ehe) zuzulassen, ohne deren Bereitschaft, ihr Leben zu ändern und in voller sexueller Enthaltsamkeit zu leben. (Dies hat Papst Johannes Paul II in Familiaris Consortio als Bedingung der Zulassung solcher Paare zu den Sakramenten gefordert).

(3)
Amoris Laetitia 303. Aus dem vorherigen ebenso wie aus dem späteren Kontext geht klar hervor, daß dieser „Wille Gottes“ sich hier darauf bezieht, weiterhin das, was objektiv eine schwere Sünde ist, zu leben. Vgl. z. B. AL 298, Fußnote 329:
„Viele, welche die von der Kirche angebotene Möglichkeit, ‘wie Geschwister’ zusammenzuleben, kennen und akzeptieren, betonen, dass in diesen Situationen, wenn einige Ausdrucksformen der Intimität fehlen, ‘nicht selten die Treue in Gefahr geraten und das Kind in Mitleidenschaft gezogen werden’ [kann].“ (Zweites Vatikanisches Konzil, Past. Konst. Gaudium et spes über die Kirche in der Welt von heute, 51).

In Gaudium et Spes, 51, woher das letzte Zitat entnommen ist, wird dieser Gedanke als ungültiger Einspruch gegen die moralische Forderung, nie einen Akt der Empfängnisverhütung zu begehen, genommen. AL hingegen löst sie erstens vom Zusammenhang mit der Ehe, in dem sie in GS steht, los, und wendet sie auf die „Treue“ ehebrecherischer Paare einander gegenüber an, und versteht sie zweitens in dem oben erläuterten Sinne als eine Rechtfertigung, weiterhin objektiv gesehen schwer sündhafte, ehebrecherische Handlungen zu begehen. Und zwar versteht AL diese nicht nur als subjektiv entschuldbare Folgen eines Gewissensirrtums, sondern behauptet, daß es sogar dem objektiven Willen Gottes entspricht und als gottgewollt erkannt werden kann, Akte des Ehebruchs und andere, die ein intrinsece malum sind, zu begehen.

(4)
346 Relatio Finalis 2015 85.235.

(5)
Dies ist die Grundaussage von Veritatis Splendor. Vgl. auch Josef Seifert, „The Splendor of Truth and Intrinsically Immoral Acts: A Philosophical Defense of the Rejection of Proportionalism and Consequentialism in ‘Veritatis Splendor’.“ In: Studia Philosophiae Christianae UKSW 51 (2015) 2, 27-67. „The Splendor of Truth and Intrinsically Immoral Acts II: A Philosophical Defense of the Rejection of Proportionalism and Consequentialism in ‘Veritatis Splendor’.“ In: Studia Philosophiae Christianae UKSW 51 (2015) 3, 7-37.




* Der Autor ist Gründungsrektor der Internationalen Akademie für Philosophie im Fürstentum Liechtenstein; Inhaber des Dietrich von Hildebrand Lehrstuhls für realistische Phänomenologie an der IAP-IFES Granada, Spanien; vom heiligen Papst Johannes Paul II als ordentliches (lebenslanges) Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben berufen; (eine Aufgabe, die mit der Statutenänderung und der Entlassung aller PAV Mitglieder durch Papst Franziskus im Jahr 2016 und der Nicht-Wiederwahl als Mitglied einer, grundlegend veränderten, PAV im Jahr 2017 endete).

Epost: jmmbseifertXYZcom (ersetze ‘XYZ’ durch ‘12@gmail.’)
Der Autor ist postalisch zu erreichen über: Calle Angel Ganivet 5/7 D - 18009
Granada (Granada) - Spanien/España.


Aemaet Bd. 6, Nr. 2 (2017) 11-21, http://aemaet.de

urn:nbn:de:0288-20130928664


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