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Samstag, 18. Januar 2014

Der Segen von Humanae vitae

Von Pater Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad  

Für viele Katholiken war der 25. Juli 2008 kein Grund zum Feiern, jährte sich an diesem Tag doch zum vierzigsten Male die Veröffentlichung der Enzyklika Humanae vitae Papst Pauls VI., die seinerzeit einen wahren Sturm der Entrüstung entfesselte. Empörte Reaktionen innerhalb und außerhalb der Kirche, düstere Prognosen für die Zukunft einer sich dem Fortschritt verweigernden Institution und auch die gehässigen Bezeichnungen „Pillenenzyklika“ (für das Schreiben) und „Pillenpaul“ (für den Verfasser) sind in Erinnerung geblieben. 

Was wirft man Humanae vitae denn vor? Einmischung in den Bereich der Wissenschaft, für den die Kirche keine Kompetenz besitze, und in den Bereich des Gewissens, für den nicht sie, sondern der Mensch selbst verantwortlich sei. 

Auf die Seite der Wissenschaft schlug sich während der Debatten über künstliche Empfängnisverhütung der belgische Kardinal Léon-Joseph Suenens, als er die Kirchenleitung davor warnte, „einen zweiten Fall Galilei zu riskieren“. Noch heute wird Paul VI. dafür kritisiert, dass er auf die von ihm selbst einberufene Expertenkommission aus Biologen, Medizinern, Psychologen, Sozialwissenschaftlern und Theologen nicht hörte, die sich am 26. Juni 1966 mit 64 gegen 4 Stimmen für die Pille und andere Verhütungsmittel ausgesprochen hatte. Kann man als Papst so mit Wissenschaftlern umgehen, ohne sich den Ruf starrsinniger Ignoranz einzuhandeln? 

Allerdings ist seither viel Wasser den Tiber hinuntergeflossen, der zweite Fall Galilei blieb aus, und auch Wissenschaftler haben mittlerweile die schwerwiegenden gesundheitlichen, sozialen und psychologischen Folgen der Anti-Baby-Pille zur Kenntnis nehmen müssen. Von dem demographischen, moralischen und religiösen Desaster, das die Verhütungsmentalität bewirkt hat, einmal ganz zu schweigen!

Während die Unterstellung, Humanae vitae sei wissenschaftsfeindlich, insgesamt verklungen ist, ertönt der andere Vorwurf bis heute: Rom knechte mit seiner rigorosen Sexualmoral die Gewissen der Gläubigen. Anstatt mündigen Christen in dem sehr sensiblen und intimen Bereich von Liebe und Geschlechtlichkeit ein persönliches Urteil zuzutrauen, rücke die Kirchenleitung ihnen mit Sündendrohungen zu Leibe. 

Leider haben indirekt sogar ganze Bischofskonferenzen dieser Kritik beigepflichtet, so die deutsche in der Königsteiner Erklärung vom 30.8.1968 und die österreichische in der Mariatroster Erklärung vom 23.9.1968. In beiden Dokumenten wird die Möglichkeit offengelassen, sich in Fragen der Empfängnisverhütung gegen die lehramtliche Verlautbarung auf das Gewissen zu berufen. Das steht aber in Widerspruch zur Lehre des letzten Konzils (GS 50 u. 51) und der Enzyklika Humanae vitae (Nr. 10), nach welcher die Eheleute „bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab; vielmehr sind sie verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den andererseits die beständige Lehre der Kirche kundtut.“ 

Ist nicht gerade dies der Auftrag der Kirche: das beständig durch den Hang zu Wunschdenken und eigenmächtiger Vorentscheidung, durch Verwirrung und Verdunklung gefährdete Gewissen mit dem Licht der Wahrheit zu erleuchten, um so den Menschen auf den Weg des Heils zu führen? Das ist nicht Knechtung, sondern Befreiung des Gewissens! 

Übrigens halten sich nicht nur Eheleute, sondern auch Priester für befugt, ihr Gewissen gegen die Enzyklika ins Feld zu führen. „Sollte man mir abverlangen, im Beichtstuhl Humanae vitae zu vertreten – ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, überhaupt noch Beichte zu hören“, bekannte mir gegenüber ein Pfarrer. Als bestünde für ihn, den Vertreter der Kirche, nicht genau diese Pflicht: entweder die katholische Moral zu vertreten oder von der Führung der Menschen, die ihm Gott durch die Kirche anvertraut, Abstand zu nehmen. 

Der katholische Philosoph Dietrich von Hildebrand, der Humanae vitae schon im Erscheinungsjahr als „Zeichen des Widerspruchs“ bezeichnete, hat Recht behalten. Tatsächlich scheiden sich die Geister an der hohen Auffassung vom Menschen, von der Ehe und der Geschlechtlichkeit, die die Kirche vertritt. Während aber diejenigen, die sich im Bereich der Geschlechtlichkeit den Einflüsterungen des Zeitgeistes öffnen, in ein undurchschaubares Wirrwarr geraten, finden die, welche ihr Gewissen nach der Stimme des Guten Hirten und Seines Stellvertreters ausrichten, auch inmitten von Bedrängnissen Glück und Frieden für sich selbst und ihre Familien. 

Wir haben also Grund zum dankbaren Gedenken an den 25. Juli 1968!


 Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 




Bachlink zu diesem Post (Lektüre sehr empfehlenswert): 

Grundlagen:

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Bischof Vitus Huonder (Chur) im Interview mit der "Tagespost" vom 15.01.2014:

"Die Morallehre der Kirche ist gedeckt durch das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe. Es ist die Aufgabe der Kirche, dieses allgemeine Gebot auf bestimmte Fragestellungen hin authentisch auszulegen. Was die Familienplanung betrifft, ist die Haltung der Kirche lebens- und schöpfungsfreundlich. Sie bejaht die natürliche Empfängnisregelung. Sie lehrt die vor Gott verantwortete Elternschaft für den Umgang mit der Fruchtbarkeit. Das entspricht zutiefst der Würde des Menschen."

"Wenn die Menschen erkennen, was die Kirche wirklich lehrt und sich nicht nur von Schlagworten beeinflussen lassen, ist es oft so, dass sie mehr über den Glauben wissen wollen. Sie spüren, dass in der Lehre der Kirche die Liebe Gottes durchscheint, die dem Menschen hilft, seine Würde zu leben. Sie erkennen, dass der unverkürzte Anspruch des Glaubens nötig ist, um in dieser Würde zu wachsen. Der Glaube ist ja kein niederschwelliges Kundenangebot. Er ist ein Aufruf zur Bekehrung: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um und glaubt an das Evangelium“ (Mk 1,15), sagt uns Jesus."

Dienstag, 26. Juni 2012

Eine neue "Königsteiner Erklärung"?

Die Diskussion über den kirchlichen Umgang mit sogenannten "wiederverheirateten Geschiedenen" wird darauf hinauslaufen, dass manche Theologen und ihre Anhängerschaft, darunter auch Bischöfe, eine weitere "Königsteiner bzw. Maria-Troster-Erklärung" wollen.

D. h., sie wollen, wie schon nach der Enzyklika "Humanae vitae" von Paul VI. (1968), erklären, dass jeder Mensch nach seinem "selbständigen Gewissen" selbst entscheiden kann, ob er die hl. Kommunion empfangen darf oder nicht, unabhängig von den Weisungen des kirchlichen Lehramtes.

Die damaligen "Erklärungen", die eine Reaktion auf das Lehrschreiben Pauls VI. waren, das katholische Eheleute auf den Verzicht jeglicher künstlicher Geburtenregelung verpflichtete, enthielten (wenn auch wenige) Sätze, die die Weisungen des Papstes relativierten und den Eheleuten die Entscheidung über den Gebrauch künstlicher Verhütungsmittel selbst überließen.

Während die deutschen (und Schweizer) Bischöfe bis heute keinen Widerruf der fraglichen Passagen der  "Königsteiner Erklärung" zustande brachten, haben die österreichischen Bischöfe anlässlich des Papstbesuches in Österreich im Jahre 1988 die fraglichen Sätze und ihre Auswirkungen auf das kirchliche Leben bedauert:

„Der Versuch, ein irrendes und im Widerspruch zur Lehre der Kirche stehendes Gewissen als rechtes Gewissen dennoch zuzulassen und ihm eine gewisse allgemeine und objektive Gültigkeit zuzugestehen, war die bedauerliche Inkonsequenz der sogenannten ‚Maria-Troster-Erklärung’ der österreichischen Bischöfe vom 22. September 1968.“

Weiter erklären die österreichischen Bischöfe in dem Schreiben vom 29. März 1988:

Das II. Vatikanische Konzil nennt das Gewissen des Menschen „die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen“ (GS 16). Entgegen der Meinung, die Kirche hätte sich von der Verpflichtung zur Bildung des Gewissens zurückgezogen und hätte die Entscheidung in der sittlichen Beurteilung der ehelichen Akte allein den Ehegatten überlassen, ist auf die Erklärung der Bischöfe Österreichs von 1968 hinzuweisen, die sagt:
„Auch unser Gewissen sagt uns von sich aus nicht alles. Es geht also um die rechte Gewissenbildung. Die kirchliche Autorität hilft uns, dazu zu kommen. Das zuständige kirchliche Lehramt erstreckt sich nicht nur auf die übernatürliche Offenbarung, sondern auch auf natürliche Wahrheiten, weil das Licht der Offenbarung auch auf diese fällt, sie bestätigt und verdeutlicht.
Der Gott der Offenbarung ist auch der Gott der Schöpfung. Daraus folgt: Es gibt Gewissensfreiheit – aber nicht Freiheit der Gewissensbildung. Das heißt: die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf.
Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient.
Diese Hilfe des Gesetzes Gottes und des Lehramtes der Kirche für seine eigene Lebensgestaltung wird nur der erfahren, der sich um immer bessere Erfassung dieser Normen bemüht und sich eine ständige Bildung seines Gewissens angelegen sein läßt“.

Es ist zu hoffen, dass die Fehler, die vor mehr als 40 Jahren in den bischöflichen Schreiben gemacht wurden und die Verwirrung, die dadurch unter den Gläubigen entstanden ist - und bis heute anhält -, sich nicht wiederholen.



Weiteres zum Thema:



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