Posts mit dem Label Lehramt werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Lehramt werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 25. August 2015

Es gibt nichts Neues unter der Sonne...

Das zeigen auch die gegenwärtigen Diskussionen um Ehe und Familie innerhalb der katholischen Kirche. Eigentlich sind die Grundlagen einer kirchlichen Haltung und Pastoral gegenüber zivil wiederverheirateten Geschiedenen oder gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, um die zwei zur Zeit wohl meistdiskutierten Themenbereiche zu nennen, längst gelegt. Es gibt zahlreiche kirchliche bzw. lehramtliche Dokumente, die sich mit diesen Problemen der gegenwärtigen Glaubenskrise befassen und Hilfen und Lösungen für alle Menschen guten Willens vorschlagen.

Dennoch lassen sich selbst (oder gerade?) Theologen bei der Lösungssuche immer wieder von denselben Fallstricken einwickeln, sodass sie den hilfebedürftigen Gläubigen, die sich in "Lebenswirklichkeiten" verstrickt haben, die außerhalb des Heilsplans Gottes liegen, nicht wirklich eine Hilfe sind. Stattdessen versuchen sie, die Sünde zu relativieren oder gar zur Tugend zu erklären - vielleicht auch deshalb, um Kirchenmitglieder (Kirchensteuerzahler) bei Stange zu halten.

Besonders abwegig wird es, wenn nicht-glaubenskonforme gelebte "Wirklichkeiten" auf einmal als authentischer Ausdruck des übernatürlichen Glaubenssinns (Sensus fidei) erklärt werden sollen, nach dem sich das kirchliche Lehramt zu richten habe. Erklärt wird dieser Anspruch zumeist aus der Geschichtlichkeit von biblischen Texten und kirchlicher Lehre, die - wie übrigens auch die Dogmen - einer Neuentdeckung und Neuinterpretation für die heutige Zeit bedürfen.

Diese Sichtweise wurde von der Kirche stets verurteilt und abgewiesen bzw. korrigiert. Einblick und Auskunft geben die Dokumente, die für alle, in viele Sprachen übersetzt, über das Internet - z. B. auf den Seiten des Vatikans - öffentlich zugänglich sind.

So heißt es beispielsweise in einem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 29.12. 1975 zu einigen Fragen zur Sexualethik:

4. Zu Unrecht behaupten (...) heute viele, daß man weder in der menschlichen Natur noch im geoffenbarten Gesetz eine andere absolute und unveränderliche Norm als Regel für unsere einzelnen Handlungen finden könne als jene, die im allgemeinen Gebot der Liebe und der Achtung vor der menschlichen Würde zum Ausdruck kommt. Als Beweis für diese Behauptung führen sie an, daß die sogenannten Normen des Naturgesetzes oder die Vorschriften der Heiligen Schrift nur als Ausdruck einer besonderen Kulturform in einem bestimmten geschichtlichen Augenblick angesehen werden können.

In Wirklichkeit jedoch weisen die göttliche Offenbarung und, in dem ihr eigenen Bereich, auch die philosophische Erkenntnis dadurch, daß sie echte Erfordernisse der Menschheit aufzeigen, notwendig auf die Existenz unveränderlicher Gesetze hin, die in die konstitutiven Elemente der menschlichen Natur eingeschrieben sind und die in allen vernunftbegabten Wesen als identisch erscheinen.

Ferner hat Christus seine Kirche als »die Säule und das Fundament der Wahrheit« gegründet.(1) Unter dem Beistand des Heiligen Geistes bewahrt sie ununterbrochen und übermittelt sie ohne Irrtum die Wahrheiten der sittlichen Ordnung und interpretiert authentisch nicht nur das geoffenbarte positive Gesetz, sondern »auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen« (2) und die volle Entfaltung und die Heiligung des Menschen betreffen. Die Kirche aber hat im ganzen Verlauf ihrer Geschichte bestimmten Vorschriften des Naturgesetzes immer eine absolute und unveränderliche Geltung zuerkannt und in deren Übertretung einen Widerspruch zur Lehre und zum Geist des Evangeliums gesehen.

5. Da die Sexualethik bestimmte Grundwerte des menschlichen und christlichen Lebens betrifft, wird diese allgemeine Lehre in gleicher Weise auch auf sie angewandt. Es gibt in diesem Bereich Prinzipien und Normen, die die Kirche ohne Zögern stets als einen Bestandteil ihrer Lehre überliefert hat, wie sehr auch die Meinungen und Sitten in der Welt zu ihnen im Gegensatz gestanden haben mögen. Diese Prinzipien und Normen haben ihren Ursprung keineswegs in einer bestimmten Kulturform, sondern in der Erkenntnis des Gesetzes Gottes und der menschlichen Natur. Deshalb können sie auch nicht unter dem Vorwand einer neuen kulturellen Situation als überholt angesehen oder in Zweifel gezogen werden. (...)


 (1) 1 Tim 3, 15.
 (2) Dignitatis Humanae, Nr. 14: AAS 58 (1966), S. 940; vgl. Pius XI., Enz. Casti Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S. 579-580; Pius XII., Ansprache vom 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457; Paul VI., Enz. Humanae Vitae, 25. Juli 1968, Nr. 4: AAS 60 (1968), S. 483.

Die Dokumente haben bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Würden dem Volk Gottes nicht viele längst überflüssige Diskussionen und Holzwege erspart bleiben, wenn die lehramtlichen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls mehr gelesen und rezipiert würden - von Laien, aber auch von Theologen?


+      +      +

Freitag, 23. Januar 2015

Stürmisches Herbstwetter auf der außerordentlichen Bischofssynode - Eine Zusammenfassung mit Ausblick von P. Markus Christoph SJM

"Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen" (Mt 16,18) 

Nichts hat die katholische Nachrichtenwelt im Oktober 2014 so sehr bewegt wie die außerordentliche Bischofssynode in Rom. Die Nachrichten überschlugen sich: »Glaubenskrise in der Bischofssynode«, kommentiert Msgr. Christoph Casetti, Bischofsvikar von Chur.(1) »Eine Dekonstruktion der katholischen Kirche«, wittert der Freiburger Professor (em.) Hubert Windisch. (2) »Bischofssynode hat Johannes Paul II. ausgeschlossen!« (3), kritisiert Kardinal Meisner. Was war los in Rom? »Wir werden einen Schritt auf Schwule zumachen«, erklärt Kardinal Kasper laut einer Schlagzeile.(4) Und die Piusbruderschaft antwortet: »Bischofssynode zu Familie hat Tor zur Hölle geöffnet«.(5) Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten (und unglaublichsten) Ereignisse. 


1. Kardinal Kaspers Vorstoß im Februar 2014 

Als Vorbereitung auf die Bischofssynode im Oktober bat Papst Franziskus Kardinal Walter Kasper, beim Kardinalskonsistorium im Februar 2014 in Rom ein Referat zum Thema »Das Evangelium von der Familie« zu halten. Im Rahmen dieser Rede schlug Kasper vor, in bestimmen Fällen wiederverheiratete Geschiedene zur heiligen Kommunion zuzulassen.(6)

Bereits 1993 hat Kardinal Kasper, damals Diözesanbischof von Rottenburg-Stuttgart, zusammen mit Bischof Karl Lehmann (Mainz) und Erzbischof Oskar Saier (Freiburg) im Alleingang für ihre Bistümer den Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene genehmigt.(7) Diese Erlaubnis stand (und steht) im klaren Widerspruch zur Lehre der Kirche. 1981 hatte Papst Johannes Paul ausdrücklich erklärt: »Die Kirche bekräftigt […] ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden« (Familiaris Consortio, 84 (8)). So wies der Papst 1993 die Glaubenskongregation an – damals unter Leitung von Kardinal Joseph Ratzinger ‒, durch ein Schreiben, das sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigte und die Gründe für die Unmöglichkeit der Kommunionzulassung umfassend darlegte, die Initiative von Kasper, Lehmann und Saier unmissverständlich zurückzuweisen.(9) Roma locuta, causa finita… hätte man meinen sollen. 

Vor diesem Hintergrund legt Kardinal Kasper überraschender Weise seine von der Kirche bereits abgelehnten Thesen von 1993 dem Kardinalskollegium im Februar 2014 noch einmal vor. Ebenfalls überrascht, dass Papst Franziskus anschließend Kaspers Position nicht korrigiert und bislang zu diesem Thema keine eigene Stellung bezogen hat. 


2. Eine Bischofssynode wird zensiert 

Die Bischofssynode zum Thema »Familienpastoral« tagt vom 5. bis 19. Oktober 2014. Anders als bei bisherigen Synoden werden die Wortmeldungen der Teilnehmer nicht veröffentlicht. Stattdessen bringt das vatikanische Presseamt täglich eine inhaltliche Zusammenfassung der geführten Debatten. Auf Grundlage dieser Berichte entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, die Synode dränge mit großer Mehrheit auf eine Änderung der bisherigen Glaubenspraxis der Kirche zu Ehe und Familie.

Doch im Laufe der Sitzungen kritisieren immer mehr Teilnehmer die offiziellen Pressemitteilungen: Sie würden den wirklichen Diskussionsverlauf einseitig gefärbt darstellen, so der Vorwurf. So habe z.B. ein Synodale in der Aula erklärt, der Vorschlag Kaspers sei als »Medizin schlimmer als die Krankheit« selbst. Solche Beiträge werden jedoch von den täglichen Communiqués des vatikanischen Presseamtes nicht berücksichtigt. Hochrangige Teilnehmer fordern die Veröffentlichung des Wortlauts der einzelnen Redebeiträge. Kardinal Gerhard Ludwig Müller: »Alle Christen haben das Recht über die Wortmeldungen ihrer Bischöfe informiert zu sein.«(10) Trotzdem bleibt es bei der Zensur. 

Es verwundert, dass man gerade im Fall einer Bischofssynode zum brisanten Thema Ehe und Familie von der bisherigen Gepflogenheit einer möglichst umfassenden Transparenz abweicht und sich damit dem Vorwurf einer tendenziösen Informationspolitik aussetzt. 


3. Ein inakzeptabler Zwischenbericht 

Nach der ersten Sitzungswoche legt am 13. Oktober Kardinal Peter Erdö der Öffentlichkeit einen Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen vor, die sog. Relatio post disceptationem.(11) Dieser Bericht weicht in mehreren Punkten deutlich von der katholischen Lehre ab. So wird z.B. die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion als möglich beschrieben (Nr. 47); außerdem wird gefordert, die Kirche habe die sexuelle Orientierung von Homosexuellen »zu akzeptieren und wertzuschätzen« [englisch: »accepting and valuing«] (Nr. 50). Weihbischof Athanasius Schneider über den Bericht: »Es ist zum ersten Mal in der Kirchengeschichte, dass ein solch häretischer Text als Dokument einer offiziellen Versammlung von Bischöfen unter der Leitung des Papstes veröffentlicht wurde, auch wenn der Text nur einen vorläufigen Charakter hatte.«(12)

Bei der Pressekonferenz, die zur Vorstellung des Berichts einberufen wurde, entsteht der Eindruck, dass Kardinal Erdö, der als Generalrelator der Synode offiziell als Autor der Relatio post disceptationem gilt, mit dem Inhalt selbst nicht uneingeschränkt einverstanden ist. Als er von Journalisten bezüglich der Aussagen zur Homosexualität befragt wird, betont er, den Text nicht selber geschrieben zu haben und verweist auf den Sondersekretär Bruno Forte: »Der, der den Text redigiert hat, der muss wissen, was zu sagen ist.«(13)


4. »Rebellion« führender Kirchenmänner 

Nach der besagten Pressekonferenz von Kardinal Erdö distanzieren sich mehrere hochrangige Synodalen umgehend vom Zwischenbericht, der die wirkliche Position der Mehrheit der Bischofsynode nicht widerspiegeln würde. Kardinal Raymond Burke spricht direkt von »Manipulation der Informationen«. Offensichtlich funktioniere im Apparat der Synode etwas nicht, wenn »nur eine Meinung betont wird, anstatt getreu die verschiedenen dargelegten Positionen wiederzugeben. Das besorgt mich sehr, weil eine beträchtliche Zahl der Bischöfe die Ideen einer Öffnung nicht akzeptiert, aber nur wenige davon erfahren.«(14) Auch Erzbischof Stanisław Gądecki von Posen, Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz, kritisiert den Zwischenbericht scharf. Der Text sei für viele Bischöfe nicht akzeptabel und entferne sich von der Lehre des heiligen Johannes Pauls II.; stattdessen hätten Spuren einer gegen die Ehe gerichteten Ideologie Eingang in den Text gefunden.(15) Kardinal George Pell erklärte, das Dokument sei »tendenziös und unvollständig«. Drei Viertel der Synodalen, die sich nach der Veröffentlichung des Zwischenberichtes mit einem Redebeitrag zu Wort gemeldet hatten, hätten Probleme mit diesem Text bekundet, so Pell.(16) Und der südafrikanische Kardinal Wilfried Napier stellt fest: »Was ein oder zwei Leute sagten, das wurde großteils als die Meinung der ganzen Synode vorgestellt (und jedenfalls wurde es so von den Medien übernommen). Und das macht die Leute sehr wütend.«(17)


5. Ein nichts sagendes (und damit gleichzeitig viel sagendes) Abschlussdokument 

Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichtes arbeiten die Synodenväter in zehn separaten Arbeitsgruppen und diskutieren den Bericht intern. Als bekannt wird, dass auch die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen nicht veröffentlicht werden sollen, kommt es zum offenen Protest. Schließlich wird der Publikation zugestimmt. Die Berichte der Arbeitsgruppen zeigen, dass die Relatio post disceptationem auch innerhalb der Arbeitsgruppen heftig kritisiert wurde.

Am 18. Oktober wird das Abschlussdokument der Synode präsentiert, das sich nun deutlich vom Zwischenbericht abhebt.(18) In der Abstimmung der Synode über den Abschlusstext verfehlt sowohl der Absatz zur Frage der Kommunionzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen, als auch der Text zum Umgang mit Homosexualität die nötige 2/3-Mehrheit. Damit zählen die beiden Passagen offiziell nicht zum Abschlussbericht. Allerdings gibt Papst Franziskus die Anordnung, alle Absätze um der Transparenz willen zu publizieren, jeweils mit Angabe der konkreten Anzahl von Ja- und Neinstimmen. Auf diese Weise werden die betreffenden Absätze doch bekannt, die eine abgeschwächte Fassung des Zwischenberichts darstellen. In der Frage der Kommunionzulassung wird z.B. erklärt, einige Teilnehmer bestünden auf der aktuellen Regelung, während andere eine Öffnung wünschten; deshalb sei eine weitere theologische Vertiefung der Frage nötig (unklar bleibt, was an der Problematik nach jahrzehntelanger Diskussion weiter vertieft werden kann). 

Insgesamt ist das Papier in seiner approbierten Form eine ausgesprochen nichtssagende Erklärung. Von neuen pastoralen Ansätzen, wie man das katholische Verständnis von Sexualität und Familie in der heutigen Zeit positiv vermittelt könnte, findet sich keine Spur ‒ obwohl die Synode ursprünglich mit dieser Zielsetzung zusammengetreten war. 


6. Nach der Synode: Was gilt jetzt noch? 

Die Bischofsversammlung hat für massive Verwirrung gesorgt und die Ereignisse rund um die Synode zeigen deutlich, dass innerkirchliche Kräfte stark auf eine Änderung der bisherigen katholischen Glaubenspraxis drängen. Was gilt nun aktuell? Was hat sich durch die Synode geändert?
  1. Kurz gesagt: NICHTS. Die Synode hat die Lehre der Kirche in keinem Punkt verändert. Zu einer solchen Änderung wäre eine Bischofssynode auch nicht in der Lage. Sie ist lediglich ein Beratungsgremium für den Papst, ohne eigene Entscheidungskompetenz. Kardinal Müller, Präfekt der Glaubenskongregation: »Die Kirche kann nicht ändern, was von der Lehre Christi stammt, weder vor noch nach der Synode«.(19)
  2. Im Fall der wiederverheirateten Geschiedenen gilt also weiterhin: Sie können zur heiligen Kommunion nicht zugelassen werden. Zwar hat die Synode gezeigt, dass eine Gruppe von Teilnehmern die Zulassung fordert, trotzdem ist die bisherige Regelung, die vom Lehramt bereits wiederholt formuliert und bekräftigt wurde, auch in Zukunft gültig. 
  3. Auch die bisherige Lehre zur Homosexualität bleibt unverändert. Homosexuelle Lebensgemeinschaften widersprechen dem Plan Gottes für die menschliche Sexualität und verstoßen gegen das natürliche Sittengesetz. Den betroffenen Menschen (nicht aber der Homosexualität an sich) ist mit Takt und Wertschätzung zu begegnen. 
Kurz: Die Unmöglichkeit der Kommunionzulassung und die negative Bewertung der praktizierten Homosexualität sind also auch in Zukunft gültig. Beide Punkte stehen für die Kirche unveränderlich fest, da sich beide unmittelbar aus den Worten Jesu bzw. aus der Heiligen Schrift herleiten. So kann in diesen Punkten die bisherige Lehre der Kirche weder durch eine Synode, noch durch ein Konzil, noch durch einen Papst geändert werden. 


7. Ausblick: Beten! Opfern!! Vertrauen!!! 

Nach der Synode ist vor der Synode. Für Herbst 2015 hat Papst Franziskus eine Fortsetzung der Bischofssynode zum gleichen Thema einberufen. In der Zwischenzeit sollen die Themen der offenen Fragen reflektiert und vertieft werden. 

Wie wird es konkret weitergehen? Nach menschlichem Ermessen steht uns ein medial turbulentes Jahr bevor. Die Fraktion, die eine Änderung der kirchlichen Lehre fordert, wird durch Erklärungen, Artikel und Interviews versuchen, ihre Positionen weiter zu verbreiten und zu untermauern. Dies ist umso leichter möglich, weil sich für die entsprechende Passagen im Abschlussdokument zwar keine ausreichende Mehrheit gefunden hat, aber der Absatz, in dem beide Positionen gleichwertig referiert werden, trotzdem publiziert wurde, statt eine klare Position für die katholische Praxis zu beziehen. Es ist zu erwarten, dass bis zum Herbst 2015, dem Termin der Fortsetzung der Synode, die Uneinigkeit und Unsicherheit unter den Gläubigen noch weiter steigen wird.  
Aber der Heilige Geist wird ja sicher für gute Ergebnisse der Bischofssynode 2015 sorgen, oder? Wir dürfen darauf hoffen und wir sollen darum beten, aber es gibt keine absolute Garantie, dass jede Bischofssynode gute Früchte bringt und den katholischen Glauben treu bewahrt. Warum? Bischofssynoden sind lediglich ein Beratungsgremium für den Papst und haben deshalb nicht an der päpstlichen Unfehlbarkeit teil. Darum können solche Beratungskreise dem Papst auch falsch raten, wie aus der Geschichte bekannt ist. So hat z.B. 1965 die von Paul VI. eingesetzte Kardinalskommission per Mehrheitsbeschluss dem Papst empfohlen, den Gebrauch künstlicher Verhütungsmittel unter bestimmen Voraussetzungen zu erlauben. Dann griff ganz offensichtlich der Heilige Geist ein und Papst Paul VI. verteidigte wenig später mit der Enzyklika Humanae Vitae (1968) die katholische Lehre (nämlich das Verbot der Pille) gegen den ausdrücklichen Rat der Mehrheit seiner Kardinäle. 

Darum könnte auch 2015 die Bischofssynode theoretisch Ergebnisse verabschieden, die dem katholischen Glauben widersprechen. Bischöfe und Versammlungen von Bischöfen sind nicht gegen Irrtum gefeit. So stellt Kardinal Müller im Rückblick auf die Synode 2014 ernüchtert fest: »Leider gibt es Vertreter der Kirche, darunter sogar Bischöfe, die sich irgendwie von der säkularisierten Gesellschaft blenden lassen haben, von der sie so beeinflusst sind, dass sie vom Hauptthema oder der Lehre der Kirche, die auf der Offenbarung gründet, abgekommen sind.«(20) Und Weihbischof Schneider ermutigt die Gläubigen: »Die katholische Jugend muss zu sich sagen: Ich lehne die Angleichung an den neuheidnischen Geist dieser Welt ab, selbst wenn einige Bischöfe und Kardinäle diesen Geist verbreiten. Ihre trügerische und perverse Verwendung der göttlichen Barmherzigkeit akzeptiere ich nicht.«(21) 

Aber wenigstens Papst Franziskus wird am Ende eine gute Entscheidung treffen, oder? Selbst diese Frage lässt sich nicht einfach mit »Ja« beantworten. Der Papst lehrt in bestimmten Fällen unfehlbar die Wahrheit, nämlich immer dann, wenn er offiziell unter Berufung auf seine Autorität als Bischof von Rom und Nachfolger des heiligen Petrus den katholischen Glauben auslegt. In diesem speziellen Fall verkündet er unfehlbar die Wahrheit. Auf diese Weise hat z.B. Papst Johannes Paul II. 1994 unfehlbar bestätigt, dass Frauen nicht zu Priesterinnen geweiht werden können.(22) Niemals. Bei seinen gewöhnlichen Reden, Ansprachen und Predigten war Johannes Paul II. nicht unfehlbar, d.h. theoretisch könnten ihm in einzelnen Sätzen Fehler unterlaufen sein. Dasselbe gilt von jedem Papst, auch von Papst Franziskus. Nach der Bischofsversammlung im Herbst 2015 wird er ein »Nachsynodales Schreiben« verfassen, das nur dann unfehlbare Autorität besäße, wenn er sich ausdrücklich auf seine Unfehlbarkeit berufen würde. Tatsächlich ist es theoretisch möglich, dass ein Papst in einem solchen Schreiben eine Position bezieht, die gegen den katholischen Glauben steht (z.B. die Zulassung zum Kommunionempfang von Menschen, die bewusst in der Ablehnung eines Gebotes Gottes leben). Ein solcher Fall würde weder die päpstliche Unfehlbarkeit widerlegen, noch verlöre der Papst dadurch sein Amt – wenngleich sich die Kirche freilich in einer einigermaßen prekären Situation befände.

Was tun…? Damit wird deutlich, wie dringend nötig unser Gebet für die Bischöfe, für die Synode, für den Heiligen Vater ist. »Bittet, und ihr werdet empfangen« (Joh 16,24). Jeder ist gefordert, durch sein Gebet und Opfer einen Beitrag für die Bischofssynode im Herbst zu leisten. Beten wir bei jeder Heiligen Kommunion inständig für unseren Papst, um Führung durch den Heiligen Geist in allen anstehenden Fragen; beten wir im täglichen Rosenkranz für den Heiligen Vater; tragen wir unsere (all)täglichen Mühen und Kreuze in Geduld und Liebe, für gute Entscheidungen von Papst Franziskus, stets im festen Vertrauen, dass der Herr seine Kirche lenken und regieren wird. Wenn das feste, gläubige Gebet Berge versetzen kann, um wie viel mehr wird es den Heiligen Geist auf den Bischof von Rom und Stellvertreter Christi herabrufen.


(1)  http://kath.net/news/48119 (Zugriff 04.11.2014).
(2)  http://kath.net/news/47944 (Zugriff 04.11.2014).
(3)  http://kath.net/news/48026 (Zugriff 04.11.2014).
(4)  Vgl. http://www.welt.de/kultur/article133534038/Wir-werden-einen-Schritt-auf-Schwule-zumachen.html
(5)  www.kath.net/news/48104 (Zugriff 04.11.2014).
(6)  Vgl. Walter Kardinal Kasper, Das Evangelium von der Familie. Die Rede vor dem Konsistorium, Herder: Freiburg im Br. 2014.
(7)  Vgl. das Schreiben Grundsätze für eine seelsorgliche Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen und von Wiederverheirateten Geschiedenen in der Oberrheinischen Kirchenprovinz vom Juli 1993. Im Internet auf http://www.weinzweb.de/TexteHJ/OberrhBischWdvgeschGrundsaetze.pdf (Zugriff 04.11.2014).
(8)  Vgl. http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_19811122_familiaris-consortio_ge.html (Zugriff 04.11.2014). (9)  Glaubenskongregation, Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen (1994); vgl. http://www.doctrinafidei.va/documents/rc_con_cfaith_doc_14091994_rec-holy-comm-by-divorced_ge.html (Zugriff 04.11.2014).
(10)  http://www.northjersey.com/news/top-vatican-cardinal-wants-family-speeches-public-1.1105947 (Zugriff 04.11.2014)
(11)  Vgl. http://press.vatican.va/content/salastampa/en/bollettino/pubblico/2014/10/13/0751/03037.html (Zugriff 04.11.2014)
(12)  http://torontocatholicwitness.blogspot.de/2014/11/breaking-news-bishop-schneider-speaks.html (Zugriff 05.11.2014)
(13)  http://vaticaninsider.lastampa.it/en/the-vatican/detail/articolo/sinodo-famiglia-36916/. Ebenso auf http://rorate-caeli.blogspot.com/2014/10/cardinal-on-his-own-reports-paragraphs.html. Auch von anderer Seite wird der gleiche Sachverhalt bestätigt: http://www.ilfoglio.it/articoli/v/122032/blog/la-relatio-di-luned-lha-scritta-bruno-forte-svela-nel-briefing-il-cardinale-assis.htm (Zugriff jeweils am 04.11.2014).
(14)  http://www.ilfoglio.it/articoli/v/121861/rubriche/raymond-leo-burke/burke-manipolazione-informativa-sinodo-fede-non-si-decide-ai-voti.htm (Zugriff 04.11.2014).
(15)  Vgl. http://de.radiovaticana.va/news/2014/10/14/synode:_erzbischof_gadecki_distanziert_sich_von_%E2%80%9Erelatio%E2%80%9C/ted-830892(Zugriff 04.11.2014).
(16)  Vgl. http://www.thetablet.co.uk/news/1282/0/cardinal-pell-says-synod-s-relatio-document-is-tendentious-and-incomplete-and-is-being-revised (Zugriff 04.11.2014).
(17)  Vgl. http://www.news.va/en/news/card-napier-synod-document-highlights-all-main-con (Zugriff 04.11.2014).
(18)  Vgl. http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2669&cHash=f83a8d54f1d58194e5e726eaad691fe1 (Zugriff 07.11.2014).
(19)  http://torontocatholicwitness.blogspot.de/2014/10/breaking-news-caridnal-muller-speaks.html (Zugriff 05.11.2014).
(20)  http://torontocatholicwitness.blogspot.de/2014/10/breaking-news-caridnal-muller-speaks.html (Zugriff 05.11.2014).
(21)  http://torontocatholicwitness.blogspot.de/2014/11/breaking-news-bishop-schneider-speaks.html (Zugriff 05.11.2014).
(22)  vgl. http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_letters/1994/documents/hf_jp-ii_apl_19940522_ordinatio-sacerdotalis_ge.html (Zugriff 05.11.2014).



Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verfassers Dr. Markus Christoph SJM; Quelle: Der Ruf des Königs, 4. Quartal 2014


+      +      +




Weitere Informationen zur Bischofssynode 2014/15:

+      +      +

Dienstag, 17. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 31: Der Pfarrer

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 31


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier

§ 8  Der Pfarrer

I.  Rechtliche Stellung

Das Urbild des Priesters ist der Pfarrer. Der Pfarrer ist der eigene Hirt der ihm übertragenen Pfarrei, der die Seelsorge der ihm anvertrauten Gemeinde unter der Autorität des Diözesanbischofs ausübt, zu dessen Teilhabe am Dienst Christi er berufen ist. Er leistet für seine Gemeinde die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens, wobei andere Priester oder Diakone mitarbeiten und Laien ihren Beitrag leisten (c. 519).

Der Pfarrer muss immer Priester sein (c.521 §1), denn nur ein Priester kann Christus als Hirten repräsentieren und die durch die Christusrepräsentation bedingten Dienste leisten. Insofern er Priester ist, gehört er als eine Stufe zu der Hierarchie göttlichen Rechts.

Die Priester sind nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil Väter in Christus (Lumen gentium Nr. 28). Diese Vaterschaft ist geistlicher Art und besagt die autoritative Stellung und die lebensspendende Aufgabe. Die Verleihung des Pfarramtes steht dem Diözesanbischof zu, und zwar grundsätzlich ohne rechtliche Bindung bei der Auswahl der Person (c. 523). Der Oberhirte hat sich dabei einerseits an der Zahl und Qualität der zur Verfügung stehenden Kleriker, andererseits an den Bedingungen und Bedürfnissen der zu besetzenden Stellen zu orientieren.

Die pfarrlichen Pflichten sind außerordentlich umfangreich (cc. 528-535). Dem Pfarrer ist die Sorge für die Verkündigung des Wortes Gottes aufgetragen. Mittel dazu sind Predigt und Katechese, Religionsunterricht und Unterweisung der Jugend.

Dem Pfarrer besonders anempfohlen sind die Abständigen und Abgefallenen sowie die nichtkatholischen Christen. Er muss die Eucharistie zum Mittelpunkt des pfarrlichen Lebens machen. Er hat Sorge für häufigen würdigen Empfang der Sakramente des Altares und der Buße zu tragen. 

Er muss seine Gläubigen kennen, besuchen und mit ihnen Freude und Leid teilen. Er muss sie stärken und zurechtweisen. Er muss sich der Kranken und Sterbenden annehmen. Der Pfarrer soll seine Liebe den Armen, Betrübten und Einsamen zuwenden, Gatten und Eltern und Familien bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen.

Im Besonderen sind ihm aufgetragen die Spendung der Taufe, der Firmung und der Krankensalbung, die Assistenz bei der Eheschließung und das christliche Begräbnis sowie die Eucharistiefeier an Sonn- und Feiertagen. Bei allen Rechtsgeschäften vertritt der Pfarrer die Pfarrei (c. 532). Wenn er handelt, dann handelt durch ihn die Pfarrei, d. h. die Gemeinde; er ist deren Repräsentant.


II.  Die heutige Lage

Jeder Priester wird grundsätzlich für die Seelsorge geweiht. Der Prototyp des Seelsorgers ist der Pfarrer. Das Amt des Pfarrers ist außerordentlich anspruchsvoll und verlangt vollen Einsatz.

Der Pfarrer, der seine Aufgabe richtig versteht, ist sozusagen immer im Dienst; er hat kein Privatleben. Es ist nun offensichtlich, dass heute nicht wenige Pfarrer bei ihrer Amtsführung bedenkliche Schwächen zeigen, erheblich mehr als etwa vor 40 (Anm.: nunmehr etwa 57) Jahren. Die pfarrlichen Pflichten werden von manchen Seelsorgern wenig ernst genommen. Die Spendung des Bußsakramentes wird vernachlässigt und hat an manchen Orten beinahe aufgehört.

In nicht wenigen Pfarreien liegt die priesterliche Sorge um Kranke und Sterbende darnieder. Laien überbringen bettlägrigen Kranken die Kommunion, doch von der vorhergehenden Beichte ist keine Rede. Aus der Krankensalbung ist an manchen Orten eine Gesunden- bzw. Altensalbung geworden. 

Man kann nur staunen, wie großzügig heute manche Pfarrer ihre Residenzpflicht auslegen. Sie lassen den Sonntagsgottesdienst ausfallen, um mit einer Gruppe der Pfarrei eine Exkursion in die Toskana oder anderswohin zu unternehmen.

Die Verkündigung liegt weithin im Argen. Aus Predigern sind Vorleser geworden. Die kirchliche Lehre wird an vielen Stellen verbogen oder abgeschwächt. Die erschütternden Wahrheiten unseres Glaubens bleiben weithin ungesagt. Die kirchliche Moral des Geschlechtlichen wird den Gläubigen vorenthalten. Es kommt vor, dass junge Männer und Frauen des Entsetzens voll sind über das, was sie von Pfarrern und anderen kirchlichen Funktionären an Abwegigem bei der Ehevorbereitung zu hören bekommen.

Im Klerus herrscht weithin Entmutigung und Erschlaffung. Die Pfarrer sind davon an erster Stelle betroffen. Missionarische Seelsorge, die auf Gewinnung neuer Kirchenglieder und Rückholung verlorener Gläubiger gerichtet ist, geschieht in den wenigsten Pfarreien. Viele Pfarrer streben zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Pensionierung an.

In manchen Diözesen besteht der Eindruck, dass Pfarrer von der Diözesanleitung zum Amtsverzicht gedrängt werden, um auf diese Weise den Priestermangel zu verstärken und laikale Ersatzpersonen in die pfarrlichen Positionen einzuschleusen. Die Schwäche des Pfarrerstandes war eine Voraussetzung für die Etablierung der anderen Hierarchie auf der Ebene der Pfarrei.


Fortsetzung folgt


Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen


+      +      +

Samstag, 1. Februar 2014

„Stille Post“ - oder: Die Spielregeln Gottes

So heißt ein Spiel, das sich seit unvordenklichen Tagen nicht nur unter Kindern großer Beliebtheit erfreut. Die Teilnehmer – je mehr an der Zahl, desto reizvoller – bilden einen Kreis. Einem von ihnen wird ein Satz oder auch nur ein längeres Wort ins Ohr geflüstert, damit er das Gehörte seinem Nachbarn auf dieselbe Weise weitergebe, und so geht es von Mund zu Ohr, bis wieder der Ausgangspunkt erreicht ist. Oft stellt sich schon auf halber Strecke Ratlosigkeit ein: Man hat nicht recht verstanden, die Worte ergeben keinen Sinn, sind vielleicht nicht einmal als Worte zu erkennen. Wird dann das Schlussergebnis dieses Traditionsprozesses bekanntgegeben und mit dem ursprünglich Gesagten verglichen, so entsteht allgemeine Verblüffung und Belustigung. Wie konnte nur auf derart kurzer Strecke eine Botschaft bis zur Unkenntlichkeit entstellt werden? Und was würde bei hunderten oder sogar tausenden von übermittelnden Zwischengliedern aus ihr? 

Nicht selten begegnet man der Auffassung, so ähnlich sei es mit der Weitergabe des Glaubens geschehen. Oder sollte man besser sagen: des jesuanischen Anliegens? Denn am Anfang der Entwicklung, als deren vorläufiges Endprodukt allgemein die Kirche gelte, habe ja gar keine Lehre im Sinne von Katechismus und Dogmatik gestanden. Vielmehr sei die Kirche selbst ein tragisches Missverständnis. Alfred Loisy, der Patriarch des theologischen Modernismus, hat im Jahr 1902 diese Sichtweise in die berühmten Worte gefasst: „Jesus verkündete das Gottesreich, es kam die Kirche.“ 

Ursprünglich war also alles ganz anders gedacht. Dem genialen Mann aus Nazareth schwebte etwas vor, das leider nicht eingetroffen ist, das aber nach der Katastrophe von Golgotha seine Eigendynamik entwickelte und in der Weitergabe von Mensch zu Mensch, von Gemeinde zu Gemeinde nach dem Stille-Post-Prinzip ständige Umformungen erfuhr. Es entstand sehr bald schon jene Amtskirche, die um des Erhaltes ihrer Macht willen in wachsendem Masse dafür sorgen musste, die Erinnerung an die eigentlichen jesuanischen Anliegen zu vertilgen und den Menschen stattdessen ein Christentum aus Dogmen, Verboten und Rechtsnormen aufzuerlegen... 

Soweit in simplifizierter Form die Unheilsgeschichte, die im Namen des Heils angezettelt worden sein soll. Demnach wäre die Kirche selbst Ergebnis eines Irrtums und hätte diesen zu eigenen Gunsten gleichsam zementiert. Man müsste hinter sie zurück zu den reinen, unverfälschten Quellen. Wie die Mitspieler im Stille-Post-Kreis anstatt auf das zu hören, was ihnen der Nachbar zuraunt, besser denjenigen befragen sollten, von dem die Worte ausgegangen sind, hätten die Menschen sich innerhalb der Weitergabe des Glaubens dem Ursprung zuzuwenden, um dort den Sinn der Botschaft zu erfahren. 

Das klingt plausibel. Doch merkwürdigerweise herrscht ausgerechnet unter denen, die dieses Verfahren für sich in Anspruch nehmen, die denkbar größte Uneinigkeit. Jede Freikirche, jedes Splittergrüppchen, jede christliche Sekte beruft sich auf die Bibel als das lauterste Wort Gottes, und dabei finden alle diese Gemeinschaften zumeist weniger zueinander, als dass sie sich immer noch weiter aufspalten. Und weshalb das? Weil die Heilige Schrift selbst schon Ergebnis eines Traditionsvorgangs (und nicht etwa dessen Ausgangspunkt) ist. Und weil sie der Auslegung bedarf. 

Hier nun die katholische Lösung des Problems, die ebenso einfach wie überzeugend und einleuchtend ist; fassen wir sie, obwohl der Vergleich in vielem hinkt, in das Bild des genannten Stille-Post-Spiels: In Jesus Christus nimmt Gott selbst die erste Stelle des Kreises ein, den Sein Wort nun bis zum letzten Glied durchlaufen soll. Da der Erlöser der Menschen aber um unser Irren und Wirren weiß, hat Er dafür gesorgt, dass die ersten Hörer des Wortes dieses richtig und vollständig verstanden haben. Und Er hat einzelne Mitspieler beauftragt, den Vorgang der Weitergabe immer wieder zu überprüfen. Sie sollen das im Umlauf befindliche Wort mit dem der ersten Hörer vergleichen und nötigenfalls korrigierend eingreifen. 

Gewiss fehlen in dieser Veranschaulichung wichtige Elemente. Der Grundriss aber ist insgesamt stimmig: Aufbauend auf dem apostolischen Erbe der ersten Zeugen sorgt das kirchliche Lehramt mit göttlicher Vollmacht für die rechte Weitergabe des Offenbarungsgutes. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Wort auch dann, wenn es bis zum letzten Hörer gelangt ist, noch mit dem anfänglich Gesagten und Gemeinten identisch ist. Ja, wenn sich dann einst der Kreis wieder bei Demjenigen schließt, der selbst Alpha und Omega, Anfang und Ende zugleich ist (Apk 1,8), wird Er sich erheben und Seine Wahrheit unverhüllt bekunden. Und alle Mitspieler guten Willens, die aufmerksam lauschten, die sich überprüfen ließen und getreu weitergaben, werden dann erleichtert aufatmen: Ja, genau das ist das Wort, das auch ich gehört und gläubig angenommen habe!

Pater Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad




Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im
Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)  

Bild: Sukzession; Wandmalerei in einer Seitenkapelle der Basilika in Ottobeuren; eigenes Foto 

Freitag, 20. Dezember 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 17: Die Theologieprofessoren (2)

Prof. Dr. Georg May


Die andere Hierarchie

Teil 17


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



II.  Die Ursurpation des Ersatzlehramtes

 1.  Ansprüche und Forderungen

Neben und über dem autorisierten Lehramt der Bischöfe hat sich nun seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil das unautorisierte Lehramt der progressistischen Theologen etabliert.

Es beansprucht nicht weniger, als die Inhalte der Glaubens- und Sittenlehre, aber auch der kirchlichen Disziplin zu erheben, und es erwartet von den Bischöfen, dass sie seinen Vorgaben folgen. Es will nicht etwa bloß den Trägern des Lehramtes einen technischen Dienst erweisen, es will vielmehr bestimmen, was sie zu lehren haben. Die Anmaßung dieser Leute geht so weit, dass sie erwarten, Papst und Bischöfe würden sich von ihnen sagen lassen, wie die Person Jesu, seine Reden und Taten, sein Tod und seine Auferstehung zu verstehen seien. Nicht die Schrift, nicht die Tradition, nicht das Lehramt soll bestimmen, was zu glauben ist, sondern was das Theologenkartell von der Schrift noch übrig lässt.

Sie rufen nach Freiheit der Wissenschaft, verwechseln aber diese mit dem Recht auf unkirchliche Agitation. Die Aufforderung an das Lehramt, seine Entscheidungen "in argumentativer Weise" vorzutragen und auf "die Macht der Wahrheit und die Kraft der Argumente" zu vertrauen (3), läuft ins Leere. Denn einmal wird jedem Argument, welches das Lehramt vorbringt, ein Gegenargument entgegengestellt, und selbstverständlich finden die aufsässigen Theologen ihre Argumente stichhaltiger als die Argumente des Lehramtes.

Sodann ist es mit der "Macht der Wahrheit" in einem Bereich, welche der Empirie und dem Experiment entzogen ist, nicht weit her. Die Behauptung, dass sich die Wahrheit des Glaubens aus eigener Kraft, ohne administrative Maßnahmen, durchsetzt, ist erwiesenermaßen falsch. Der Irrtum auf Erden ist unbesiegbar. Denn die Mehrheit der Menschen zieht den bequemen Irrtum der harten Wahrheit vor. Es trifft auch nicht zu, dass sich die theologische Wissenschaft selbst korrigiert. Vielmehr tritt ohne das Regulativ des Lehramtes eine falsche Meinung neben die andere.


2.  Verteilung von Gunstbezeugungen

Die Inhaber des Ersatzlehramtes verteilen ihre Gunst je nach dem Verhalten der Träger des Lehramtes. Die Bischöfe können auf Nachsicht rechnen, auch wenn sie sich noch so deutlich als ihrem Amt nicht gewachsen darstellen, solange sie den Vorgaben des theologischen Establishements von München bis Münster folgen.

Diese Theologen vergelten den Bischöfen die Venachlässigung ihrer Pflichten, Aufsicht zu üben und den Glauben zu schützen, mit der Verleihung des Titels eines Ehrendoktors der Theologie. Ich verweise auf die Herren Lettmann in Münster und Wetter in München. Die Träger des Lehramtes stoßen dagegen sogleich auf unerbittliche Kritik, wenn sie dem Ersatzlehramt nicht folgen. Erst recht gerät der Papst in dessen Feuer, wenn er unbequeme Wahrheiten verkündet oder lästige Forderungen erhebt. 

In Deutschland besteht beispielsweise eine regelrechte Ablehnungsfront gegen die verbindliche Lehre von der geschlechtlichen Sittlichkeit. Das Ersatzlehramt hat sich gegen das Lehramt durchgesetzt (4) (Anm.: siehe dazu z. B. auch die Theologenantwort zur Forderung einer "neuen Sexualmoral der Kirche" vom Advent (18.12.) 2013).

Die Träger des Ersatzlehramtes wissen, dass sie unangreifbar sind, sobald sie in Massen auftreten. So bedienen sie sich der Zusammenschlüsse und der Unterschriftenaktionen, um den Trägern des Lehramtes vor Augen zu führen, was sie zu lehren haben. Von 1965 bis 1993 gab es wenigstens 37 öffentliche Erklärungen katholischer Theologen (5). In fast allen wurde gegen die Ordnung der Kirche oder gegen Maßnahmen der kirchlichen Autorität Protest erhoben.

Ein Skandal ersten Ranges war die sogenannte Kölner Erklärung von 163 aufständischen Theologen im Jahre 1988 (6). Hier wurde der Öffentlichkeit einmal durch die Masse der Namen vorgeführt, wohin es mit der katholischen Theologie in Deutschland gekommen ist. Eine angemessene Reaktion auf dieses unerhörte Papier seitens der katholischen Hierarchie erfolgte nicht. (Anm.: Ein weiteres Beispiel ist das Theologen-Memorandum aus dem Jahre 2011, unterzeichnet von 311 Theologieprofessoren und -professorinnen - davon 240 aus dem deutschsprachigen Raum -, dem ebenfalls von bischöflicher Seite keine Konsequenzen folgten; im Gegenteil fanden einige der deutschen Bischöfe in den lehramtswidrigen Forderungen einen legitimen "Dialogbeitrag".)

Die Fortsetzung der Kölner Erklärung mit anderen Mitteln war die Gründung der Europäischen Gesellschaft für katholische Theologie. Ihre Mitglieder können jederzeit zu ähnlichen Erklärungen aufgerufen werden. Gesellschaften für katholische Theologie aus mehreren Kontinenten schlossen sich zu einem internationalen Netzwerk zusammen (7). Der etwa fällig werdende nächste Protest kann dank dieser Vernetzung unschwer die ganze Erde erfassen.


(1)  Fuchs, Zwischen Wahrhaftigkeit und Macht 183
(2)  Norbert Greinacher, Kirchliches Lehramt und Theologen: Theologische Quartalschrift 160, 1980, 139
(3)  Kern, Die Theologie und das Lehramt 235
(4)  May, Der Glaube der nachkonziliaren Kirche 201-203
(5)  Norbert Greinacher, Cui bono? Über Vergeblichkeit und Nutzen öffentlicher Erklärungen von Theologinnen und Theologen, in: Häring, Kuschel, Hans Küng 129-160, hier 136-153
(6)  May, Gefahren, die der Kirche drohen 45-48
(7)  Herder-Korrespondenz 50, 1996,486





Weiteres zum Thema "Theologie vs Lehramt der Kirche":


+      +      +

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 16: Die Theologieprofessoren - Lehramt und Theologie

Prof. Dr. Georg May


Die andere Hierarchie
Teil 16


 Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



§ 6  Die Theologieprofessoren

Die andere Hierarchie ist vielgestaltig. Sie tritt bald in Einzelpersonen, bald in Gremien, bald in Gruppen in Erscheinung. Besondere Beachtung verdient das Neben- und Ersatzlehramt der Theologieprofessoren.


I.  Lehramt und Theologie

1. Lehramt

Was zu glauben und zu tun ist, bestimmt Gott. Er macht uns seinen Willen kund durch den menschgewordenen Gottessohn. Jesus Christus hat seine Lehre der von ihm gegründeten Kirche anvertraut. In der Kirche gibt es ein Lehramt, das von Amtes wegen und mit Autorität die verbindliche Lehre vorträgt (Dignitatis humanae Nr. 14). Die Träger dieses Lehramtes sind die Bischöfe mit dem Papst an der Spitze (Lumen gentium Nr. 22). Die Gläubigen schulden ihm religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens (LG 25).

Die Autorität des Lehramtes geht auf die Sendung Christi und der Apostel zurück; sie gründet im Sakrament und im Amt (LG 21 und 22). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verkündet Christus den Völkern vorzüglich durch den Dienst der Bischöfe Gottes Wort (LG 21). Sie haben die Aufgabe Christi, des Lehrers, inne. Die Bischöfe sind authentische, d. h. mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer (LG 25). Mögen sie noch so sehr versagen, sie bleiben Inhaber des Lehramtes. Es ist den Gläubigen unbenommen, ihnen ihr Versagen vorzuhalten. Aber damit werden sie nicht aus der Unterstellung unter das Lehramt entlassen, wann immer dieses seiner gottgesetzten Aufgabe nachkommt.

Man kann sich auf das gesunde Lehramt gegen das kranke Lehramt berufen, aber an das Lehramt bleibt der katholische Christ gebunden. Die Vollmacht, authentische Urteile über die Glaubenslehre abzugeben, erwächst nicht aus der thologischen Bildung, die jemand genossen hat, sondern aus der Befugnis des kirchlichen Amtes. Wer dies bestreitet, unterstellt die Amtsträger den Theologen und liefert sie damit der Vielfalt der theologischen Meinungen aus. Dem Lehramt ist das autoritative, d. h. verbindlich urteilende und gegebenenfalls richtende Zeugnis des Glaubens anvertraut.

Es ist falsch, die Aufgabe des Lehramtes auf das Bemühen um friedlichen Umgang von Christen unterschiedlicher Auffassung einzuschränken, wie es Ottmar Fuchs tut, der dem Lehramt die Hauptaufgabe zuweist, Konsens und Koexistenzmöglichkeiten bei Dissens zu suchen (1). Das Lehramt besitzt jurisdiktionelle Befugnisse, die es berechtigen, Weisungen zu geben und Gehorsam zu fordern. Im Lehramt verbinden sich priesterliche Vollmacht und Hirtengewalt.

Das Lehramt hat die heilige Pflicht, die Glaubenshinterlage unversehrt zu bewahren. Das Zweite Vatikanische Konzil schreibt den Bischöfen die Aufgabe zu, "die ihrer Herde drohenden Irrtümer" wachsam fernzuhalten (LG 25). Sie dürfen also zu Irrlehren nicht schweigen oder sie verharmlosen. Die hartnäckige Leugnung oder Bezweiflung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit ist Häresie (c. 751). Wer dies tut, ist ein Häretiker. Er verfällt ohne weiteres der Exkommunikation (c. 1364 §1). Den Eintritt dieser Strafe von Amtes wegen festzustellen, ist Sache der Oberhirten.


2.  Theologie

Theologische Arbeit ist wissenschaftlicher Dienst am Glauben. Sie hat die Lehre aus dem Glauben und für den Glauben vorzutragen. Die theologische Wissenschaft leistet den Trägern des Lehramtes einen gewichtigen Dienst, indem sie die Glaubenslehre aus den Urkunden der Offenbarung erhebt und rational durchdringt.

Die Autorität der Theologen beruht auf der Kraft ihrer Erkenntnis und der Übereinstimmung ihrer Lehre mit dem Glauben der Kirche. Ihnen kommt weder Weisungsrecht noch Leitungsbefugnis zu. Die Theologen sind außerstande, den Glauben verbindlich vorzulegen. Ihnen fehlt das Amtscharisma, und deswegen können sie niemals als gleichberechtigte Partner des Lehramtes auftreten. Es ist falsch, wenn Greinacher die Forderung erhebt, "dass eine Entscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte nur im Einvernehmen von theologischer Wissenschaft und kirchlichem Lehramt gefunden werden kann" (2). Theologie und Lehramt können nicht auf derselben Ebene der Parität stehen. Vielmehr bedarf der Theologe zur Erfüllung seiner Aufgabe der kanonischen Sendung, die ihm von den Trägern des Lehramtes erteilt und u. U. entzogen wird.

Der Glaube kommt nicht aus der Theologie, sondern aus der glaubenden und lehrenden Kirche. Die Theologie empfängt den Glauben vom lebendigen Zeugnis, hinter dem die kirchliche Lehrautorität steht. Deswegen muss sie ihre Lehre stets in der Bindung an die Vorgaben des Lehramtes vortragen. Eine Theologie, die sich diesen Bindungen entzieht, ist unfähig, den Dienst am Glauben zu leisten. Das heißt: Sie hebt sich selbst als Glaubenswissenschaft auf.


(1)  Fuchs, Zwischen Wahrhaftigkeit und Macht 183
(2)  Norbert Greinacher, Kirchliches Lehramt und Theologen: Theologische Quartalsschrift 160, 1980, 139







+      +      +

Samstag, 14. Dezember 2013

Donnerstag, 5. Dezember 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 14: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (1)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 14


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



§ 5  Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken

I.  Struktur

Besondere Aufmerksamkeit beim Aufbau der anderen Hierarchie muss dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken zugewendet werden. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken wird als der vom Willen der Bischöfe getragene Zusammenschluss der Laienkräfte des deutschen Laienkatholizismus bezeichnet (1).

Das Gremium soll Meinungsbildung und Aktion der Katholiken koordinieren und Aufgaben der Katholiken in der Gesellschaft wahrnehmen. Diesem Zweck dient ein beträchtlicher Apparat. Das Zentralkomitee hat einen Präsidenten, mehrere Vizepräsidenten, einen geistlichen Assistenten, einen Generalsekretär und Mitglieder. Die Letzteren sind zusammengesetzt aus Vertretern der diözesanen Räte, der zentralen Organisationen sowie weiteren Einzelpersonen.

Unter diesen ist auf gewisse Personen hinzuweisen, die teilweise seit Jahrzehnten dieses Gremium zieren. Ich erinnere etwa an Frau Hanna-Renate Laurien, die engagierte Streiterin gegen die kirchliche Lehre von der geschlechtlichen Sittlichkeit und von dem Vorbehalt der sakramentalen Weihe für den Mann. Seit Döpfners Zeiten erfreut sie sich in den tonangebenden Kreisen des deutschen Katholizismus höchster Wertschätzung. In Münster erhielt sie die Ehrendoktorwürde der katholisch-theologischen Fakultät. Die Dame sprach auf der Mainzer Diözesan-Familienwallfahrt nach Marienthal am 22. Juni 1997 über das Thema "Brauchen wir eine neue Synode" (Anm.: Frau Hanna-Renate Laurien verstarb am 12.03.2010, R.I.P.). Unter den Mitgliedern befinden sich auch mehrere Priester; ich erwähne den Augsburger Fachmann für Homosexualität der Priester Hanspeter Heinz.*

Das Zentralkomitee hat zehn Kommissionen gebildet. Sein Generalsekretariat zählt einen Generalsekretär, einen Assistenten, einen Rektor, einen Geschäftsführer sowie zwei Abteilungen mit je mehreren Referaten. In Berlin unterhält es eine Geschäftsstelle. Wer die Kosten dieses Apparates aufbringt, ist mir nicht bekannt.

Als eine Art Zusammenfassung des deutschen Katholizismus hat das Zentralkomitee seinen Partner in der Bischofskonferenz oder, besser gesagt, stellt es sich neben die Bischofskonferenz. Tatsächlich besteht ja ein gemeinsames Gremium beider. (...) (Anm.: Neuester Stand der Mitglieder: hier)



* Mitbegründer der unabhängigen, nicht-katholischen Schwangerschaftsberatung "Donum vitae"; Mitglied der Vollversammlung des ZdK (seit 1974 Leiter des Gesprächskreises "Juden und Christen"



II.  Vertretung ohne Legitimation


Das Zentralkomitee gibt fortwährend Erklärungen zu allen möglichen Gegenständen des gesellschaftlichen und des kirchlichen Lebens ab. Wenn diese Meinungsäußerungen und Stellungnahmen überhaupt einen Sinn haben sollen, dann den, sich als Vertretung der Katholiken zu äußern. So werden sie auch durchweg in der Öffentlichkeit verstanden.

Dieses Unterfangen ist jedoch eine pure Anmaßung. Das Gremium ist nicht legitimiert, im Namen der deutschen Katholiken zu sprechen. Als Frau Waschbüsch ein protestantisch-katholisches Abendmahl forderte, fragte ein Leser: "In welchem Auftrag und mit welcher Legitimation verkündet sie solche Weisheiten? Spricht sie aus mangelnder Kenntnis des theologisch-religiösen Grundwissens oder hofft sie auf einen weiteren Abbau der katholischen Lehre von Weihesakrament, Opfercharakter der hl. Messe und der Realpräsenz in den eucharistischen Gestalten?" (3) "Welcher rechtgläubige katholische Christ fühlt sich durch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken noch vertreten?" (4) fragte eine Dame.

Das Zentralkomitee ist ein völlig unautorisiertes Gremium, das keinerlei Befugnis hat, amtliche Erklärungen zu kirchlichen Gegenständen abzugeben. Im Namen der Kirchenglieder können allein die geweihten Hirten der Kirche sprechen. Wenn das Zentralkomitee in Konkurrenz zu ihnen tritt, etabliert es sich als ein Bestandteil der anderen Hierarchie neben der legitimen Hierarchie.


III.  Ausfälle

Das Zentralkomitee fasst unaufhörlich Beschlüsse zu verschiedensten Punkten. Ich übergehe hier die Äußerungen zu politischen und gesellschaftlichen Fragen und wende mich allein den Stellungnahmen zu kirchlichen Gegenständen zu.

Darin tummelt sich das Zentralkomitee mit großem Eifer. Ein bayerischer Priester sprach richtig von einer "Umkehrung der Rollen". Während sich die Bischöfe mit gesellschaftspolitischen Fragen befassten, diskutierten Laiengremien innerkirchliche Fragen (5). Bei diesem Beginnen steht das Zentralkomitee an der Spitze. Statt sich gegen die zunehmenden Schmähungen Gottes und der Kirche in der Gesellschaft zu wenden (6), schürt es mit seinen unangebrachten Äußerungen den innerkirchlichen Streit. Seinen Erklärungen ist gemeinsam, dass sie sich stets für die angenehme und bequeme Lösung anstehender Fragen ausspechen. Dabei stellt es sich nicht selten gegen Lehre und Ordnung der Kirche. (...)

Das Zentralkomitee verwechselt die Kirche mit einer Verbandsdemokratie. Es ist ganz richtig bemerkt worden, dass im Zentralkomitee "eine Tendenz zu einer deutschen Nationalkirche zu erkennen" ist, "die päpstlichen Festlegungen nur noch im jeweils genehmen Umfang zustimmt" (13). Leander Zirkelbach schrieb richtig, man kenne beim Zentralkomitee "schon lange kein katholisches Profil mehr" (14). Ein Leser stellte lapidar fest: "Es verschwendet Kirchensteuergelder und erzeugt Missmut gegen die Kirche und gegen den Heiligen Vater" (15).  (Fortsetzung)



 (1)  B. Hanssler, Zentralkomitee der deutschen Katholiken: LThK X, 2. Aufl., 1965, 1349f
 (2)  Materialdienst 48, 1997, 59
 (3)  Deutsche Tagespost Nr. 17 vom 6. Februar 1997 S. 9
 (4)  Deutsche Tagespost Nr. 82 vom 8. Juli 1997 S. 9
 (5)  Deutsche Tagespost Nr. 34 vom 18. März 1997 S. 4
 (6)  Deutsche Tagespost Nr. 68 vom 5. Juni 1997 S. 9
(13)  Informationen aus Kirche und Welt Nr. 6/97 S. 1
(14)  Deutsche Tagespost Nr. 155/156 vom 28. Dezember 1996 S. 13
(15)  Deutsche Tagespost Nr. 153 vom 23. Dezember 1995 S. 9



Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen

Samstag, 30. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 13: Diözesanforum und Pastoralgespräche

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 13


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



IV.  Diözesanforum und Pastoralgespräche

1.  Struktur

Die vielen Räte, die im Zuge der nachkonziliaren Strukturveränderungen geschaffen wurden, reichten anscheinend nicht aus, um dem Bedürfnis nach Reden Genüge zu tun. Viele deutsche Bischöfe riefen in ihrer Blindheit und Schwäche weitere Plattformen für Rederei ins Leben, die sogenannten Diözesanforen und Pastoralgespräche. Diese neuen Einrichtungen wurden geschaffen, um die strengeren Bestimmungen bezüglich der Diözesansynoden zu umgehen.

Ich erwähne das Diözesanforum in der Diözese Freiburg * (9). Das Diözesanforum ist nach der Satzung ein weiteres "Beratungsgremium". Darin vereinigen sich die Mitglieder der drei diözesanen Räte (Priesterrat, Diözesanpastoralrat und Diözesanrat der Katholiken), die Regionaldekane und die Dekane sowie berufenen Mitglieder und verantwortliche Mitarbeiter bei der Leitung der Diözese unter Vorsitz des Bischofs zur gemeinsamen Beratung. Das Diözesanforum soll dazu beitragen, das Leben in der Erzdiözese Freiburg auf der Grundlage des Glaubens zu erneuern und pastorale Orientierungen für die Evangelisierung zu erarbeiten (§1). Das Diözesanforum berät in Plenarsitzungen, Arbeitsgrupen und Kommissionen (§11). Auf die zahlreichen Einzelheiten der Ausgestaltung braucht hier nicht eingegangen zu werden. Die Ordnungen der Diözesanforen in den übrigen Diözesen sind von der Freiburger Satzung nicht wesentlich verschieden (10).


2.  Kritik

a) Einberufung

Schon die Einberufung dieser Foren war eine typische Fehlentscheidung von Bischöfen, die ihrer Führungsaufgabe nicht gewachsen sind.

Die Foren sind vom Ansatz her verfehlt. Sie vernachlässigen die grundlegende hierarchische Struktur der Kirche. Sie erwecken den falschen Anschein, als gebe es in der Kirche eine gleichberechtigte Mitbestimmung demokratisch legitimierter Kirchenglieder, die in Konkurrenz zu den Hirten der Kirche treten. Denn jedes Mitglied dieser Foren kann, wenn es genügend Unterstützung findet, Anträge einbringen und darüber abstimmen lassen. Mögen die so zustande gekommenen Beschlüsse auch lediglich als Voten oder Meinungsbilder firmieren, so erwecken  sie doch den Anschein, dadurch werde von Amts wegen etwas bewegt. Das Ergebnis einer Abstimmung steht als ein Faktum und lässt sich nicht mehr beseitigen.

Der Apostolische Stuhl hat die Gefahren, die der Kirche heute von Diözesansynoden und Diözesanforen drohen, erkannt. Die Instruktion vom 19. März 1997 (11) über die Diözesansynoden hebt hervor, dass der Bischof der einzige Repräsentant der Diözese ist, der ihr als sichtbares Prinzip der Einheit vorsteht. Die Synode als "Vertretung des Volkes Gottes" dem Bischof entgegenzusetzen, steht im Widerspruch zur hierarchischen Verfassung der Kirche. Der Heilige Stuhl hat in dieser Instruktion den lediglich beratenden Charakter von Diözesansynoden deutlich herausgestellt. Es handelt sich dabei nicht um ein sogenanntes Repräsentativorgan des Volkes Gottes, das dem Bischof entgegengestellt wird (Anm.: ebd. Nr. 1). Für die Diözesanforen gilt dasselbe.

Die Einberufung der Foren wird u. a. damit begründet, die Ansichten, die im Volke Gottes umlaufen, der "Diözesanleitung" zu Gehör zu bringen. Diese Begründung ist fadenscheinig. Um den Bischof über den Zustand und die Stimmungslage unter den nachkonziliaren Katholiken zu unterrichten, benötigt er kein aufwändiges Diözesanforum. Dazu braucht er nur die kirchlichen Statistiken anzusehen und Kontakt mit den Menschen zu halten. Wie die Masse der nachkonziliaren Katholiken denkt und was sie will, das ist jedem aufmerksamen und ehrlichen Seelsorger klar. Sie sind durch das geprägt, was die Systemveränderer unter den Theologen seit 35 Jahren in sie hineingerufen haben; nur das kann bei den Diözesanforen wieder an die Oberfläche kommen.

Manche Bischöfe meinen, in diesen Gesprächsrunden werde "Dampf abgelassen". Das soll wohl heißen, wenn man die Leute nur reden lasse, seien sie zufrieden, und die Lage werde sich beruhigen. Dieses Bild ist falsch gewählt. In den Diözesanforen werden nicht berechtigte Anliegen zur Sprache gebracht, sondern dort wird die Agitation der theologischen Falschlehrer auf einer anderen, nunmehr amtlichen Ebene fortgesetzt. Die Atmosphäre wird nicht gereinigt, sondern aufgeheizt. Der endlose Prozess des Redens führt keine einzige Frage einer sachgerechten Lösung zu, vermehrt vielmehr die Konfusion und stärkt die destruktiven Elemente. Das Gespräch klärt nichts, aber verwirrt viele. Die Kirche ist kein Sprechsaal, in dem alle, auch die abweichendsten und verworrensten Ansichten vor der Öffentlichkeit ausgebreitet werden können. Die Kirche ist der Hort der Wahrheit und der Einheit. In ihr haben allein die Wahrheit und die Ordnung Existenzberechtigung.


b)  Gegenstände

Was in den Diözesanforen zur Sprache kommen würde, war klar, bevor sie einberufen wurden. Ich habe jeweils vor ihrer Eröffnung vertrauten Freunden die Gegenstände benannt, die dort aufs Tapet gebracht werden würden, und ich bin jedesmal in vollem Umfang bestätigt worden.

Ich zähle die Punkte auf, welche diese unseligen Veranstaltungen beschäftigen: Frauenordination, Abschaffung des Zölibats der Priester, Weihe verheirateter Männer, unbeschränkte Laienpredigt, Beteiligung der Gemeinden an der Bischofswahl, unterschiedslose Zulassung von Todsündern zur hl. Kommunion (wiederverheiratete Geschiedene), beliebige Empfängnisverhütung (12), Freigabe vorehelicher Sexualität, Billigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Aufwertung der Homosexualität, ökumenische Exzesse jeder Art (13), gemeinsame Gottesdienste am Sonntagmorgen, Interkommunion.

Mit all diesen Punkten griffen die Foren auf Gegenstände über, für die sie keine Kompetenz haben. Die Appelle der Bischöfe, sich auf Vorschläge und Forderungen zu beschränken, die auf der Ebene des Bistums verwirklicht werden können, blieben erwartungsgemäß ohne jeden Erfolg. Zahlreiche Texte dieser Foren und Gespräche stehen im offenen Widerspruch zu Lehre und Ordnung der Kirche. An nicht wenigen Stellen ist der Affront gegen das Lehramt des Papstes mit den Händen zu greifen (14). Die Gremien wehren  die Angriffe auf die Lehre der Kirche nicht nur nicht ab, sie verstärken sie "medienwirksam durch Voten, die teilweise in eklatantem Widerspruch zum Lehramt der Kirche stehen und schwächen dadurch... den gesamten deutschen Katholizismus zusätzlich von innen" (15).

Nach der Instruktion vom 19. März 1997 darf der Bischof auf Diözesansynoden keine Diskussion über Positionen zulassen, die zur beständigen Lehre der Kirche in Widerspruch stehen oder über die andere kirchliche Autoritäten zu befinden haben. Ebensowenig dürfen derartige Gegenstände in der Form von "Voten" zur Abstimmung gebracht werden. Für die Diözesanforen kann nichts anderes gelten. Manche Gläubigen hegen den Verdacht, dass einigen Bischöfen die gegen Lehre und Ordnung der Kirche gerichteten Anträge und Beschlüsse mancher Diözesanforen gar nicht unwillkommen sind.

Für das Bistum Münster wurde beobachtet, dass im Vorfeld des Forums ausdrücklich über die Bistumszeitung für "die antirömischen Positionen" geworben wurde (16). Teilweise machte sich auf den Foren eine radikale, ja rabiate Laientheologie bemerkbar mit scharfer Aggression gegen Klerus und Hierarchie. Joseph Overath bezeichnet richtig das Kölner Pastoralgespräch als "das Kirchenvolksbegehren auf einer 'höheren' Ebene" (17). Indem man zwischen Voten und Meinungsbildern unterschied, machte man den untauglichen Versuch, die Auflehnung gegen Lehre und Ordnung der Kirche zu verharmlosen.

Insgesamt kann man nur staunen, was für phrasenreiche Dokumente auf den Foren verabschiedet wurden. Die wirklich dringenden, ja unerlässlichen Fragen wurden kaum irgendwo angegangen, geschweige denn mit hilfreichen Vorschlägen beantwortet. Soweit überhaupt Brauchbares zur Sprache kam, war es schon vorher bekannt und wurde versucht umzusetzen. Beachtet wurde aber nicht das Richtige und Vernünftige, sondern das Falsche und Unvernünftige.


c)  Triumph der anderen Hierarchie

Die Diözesanforen sind ein zeitraubendes und kräftezehrendes, völlig überflüssiges, aber um so gefährlichereres Palaver von Leuten, die mehrheitlich weder die wahre Lage der Kirche noch die wirklichen Ursachen der Kirchenkrise zu erkennen imstande oder gewillt sind. Zu selbständiger Beantwortung der aufgeworfenen Fragen sind die Mitglieder nicht in der Lage.

Die Diözesanforen wirken daher lediglich als Lautverstärker jener zersetzenden Ansichten, die seit über 35 Jahren von missvergnügten, verirrten, dem Protestantismus zuneigenden Theologen mit voller Unterstützung der Massenmedien in das Volk hineingerufen werden. Die Diözesanforen sind weithin Tummelplätze und Spielwiesen jener Kräfte, welche die Kirche ihres katholischen Charakters entkleiden wollen; die gutwilligen Gläubigen fungieren dabei als "nützliche Idioten". Walter Hoeres sprach in bezug auf die Diözesanforen richtig von dem "Dauergerede", "das die innerkirchliche Glaubenskrise... lautstark verdeckt" (18).

Was die Foren hervorgebracht haben, sind Berge von Papier. Was sie bewirkt haben, ist Vermehrung der Unzufriedenheit und Gereiztheit, Verminderung der Bereitschaft zu Dienst und Gehorsam, Verbreitung des Verdrusses an Kirche und Religion. Die Diözesanforen und Pastoralgespräche verstärken die Verwirrung und treiben die Verirrungen weiter. Sie sind zu ihrem Teil dafür verantwortlich, dass das Kirchenvolk immer mehr katholischem Denken entfremdet wird. Die Gespräche haben den einzigen Vorteil, aller Welt zu zeigen, dass die Mehrheit der deutschen katholiken unkirchlich und papstfeindlich eingestellt ist. Die Diözesanforen zeigen aber auch den Mitgliedern der kirchlichen Hierarchie, wohin man kommt, wenn man immer neue Plattformen für die Angehörigen der anderen Hierarchie schafft.


 
 * Dem Freiburger "Diözesanforum" entspricht in etwa die derzeitige Freiburger "Diözesanversammlung"
( 9)   Archiv für katholisches Kirchenrecht 160, 1991, 135-140. Vgl. Dokumentation zum Freiburger Diözesanforum. Heft 1: Die Voten. Heft 2: Vorlagen der Kommissionen für die abschließende Sitzungsperiode vom 25. bis 29. Oktober 1992
(10)  Presseamt des Erzbistums Köln im Auftrag ders Diözesanpastoralrates, Arbeitsergebnis des Pastoralgesprächs im Erzbistum Köln, Köln 1994; Pastorales Forum 19.-21. Juni 1944. Dokumentation mit Vorlagen zur 4. Sitzung (München); Beschlüsse des Pastoralforums 1994/95 (erster Teil), Regensburg (Pfarramtsblatt 69, 1996, 306-314); Presseamt des Erzbistums Köln, Schlussvoten und Meinungsbilder. Pastoralgespräch im Erzbistum Köln,  Köln 1996
(11)  L'Osservatore Romano Nr. 29 vom 18. Juli 1997 S. 8-12. Vgl. Herder-Korrespondenz 51, 1997, 426
(12)  In München und in Augsburg lehnten die Beteiligten eine Empfehlung der Natürlichen Familienplanung ab.
(13)  Das Diözesanforum Münster ermutigte die Gatten von Mischehen, sie könnten "aufgrund ihrer Gewissensentscheidung an Abendmahl und Eucharistie der jeweils gastgebenden Kirche teilnehmen". Eine Dreiviertelmehrheit sprach sich für die "Entflechtung von Priesteramt und Zölibat", d.h. für die Beseitigung des Zölibats, aus (Informationen aus Kirche und Welt. Hrsg.: Initiativkreis katholische Laien und Priester in der Diözese Augsburg e.V. Nr.  4/97 S. 3)
(14)  Joseph Overath, Petrusamt und Kölner Pastoralgespräch. Theologisches 26, 1996, 185-192.
(15)  Deutsche Tagespost Nr. 45 vom 12. April vom 12. April 1997 S. 9
(16)  Deutsche Tagespost Nr. 52/53 vom 29. April 1997 S. 13
(17)  Overath, Petrusamt und Kölner Pastoralgespräch 192
(18)  Walter Hoeres, Im Bündel billiger. Foren und Moderatoren: Theologisches 26, 1996,  444-448, hier 444



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Samstag, 23. November 2013

Kirche und zivil Wiederverheiratete - Treue zum Herrn und Barmherzigkeit mit den Sündern

Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad 

Das Dokument mit dem sperrigen Titel „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“, veröffentlicht im Oktober 2013 vom Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg im Breisgau, erregt Aufsehen. Mit einem Mal ist die kirchliche Haltung zu einer moraltheologischen und disziplinären Frage in aller Munde. Sagen wir besser: die erhoffte neue Haltung; denn nach mehrheitlicher Meinung scheint in der vielbesprochenen Angelegenheit jetzt ein lehrmäßiger Wendepunkt gekommen zu sein. 

Es verwundert kaum, dass die „Handreichung“ in der breiten Öffentlichkeit begeisterte Zustimmung findet, bedenkt man den moralischen Zustand des Volkes und den Einfluss der Medien, die sogleich in die Siegesfanfaren geblasen haben: „Endlich lässt die katholische Kirche ihre rigorosen Moralvorstellungen fallen und passt sich der Zeit an!“

Erstaunlich hingegen sind die Reaktionen derjenigen Oberhirten und Theologen, die den Text kritisch bis ablehnend bewerten. Ihr verhaltener Vorwurf gegen den „Freiburger Vorstoß“ lautet, er presche eigenmächtig in einer Angelegenheit von weltkirchlicher Bedeutung vor, die nur gemeinsam unter Leitung des Papstes geregelt werden könne. 

Es ist zutreffend, dass die Vorgehensweise des Seelsorgeamtes nicht gerade von demütigem Gehorsam zeugt. Die Forderungen des Papiers betreffen immerhin die Sakramente der Ehe und der Eucharistie: Eine Zivilehe trotz eines schon bestehenden sakramentalen Ehebandes mit einem anderen Partner soll nun fallweise eine neue – nämlich positive – Wertung und sogar den kirchlichen Segen erhalten können; konsequenterweise will man den betroffenen Personen auch offiziell jenen Zugang zur heiligen Kommunion öffnen, den man ihnen inoffiziell schon lange gewährt. Wer nur ein wenig mit den Verfahrensweisen in der Kirche vertraut ist, versteht leicht, dass Entscheidungen solchen Gewichtes „Chefsache“ sind und bleiben müssen. Das aber wurde vom Seelsorgeamt Freiburg geflissentlich übersehen. Daher kann man mit vollem Recht die Anmaßung der „Handreichung“ rügen. 

Doch reicht denn solche Kritik auch schon aus? Geht es in Sachen Ehe und Kommunion tatsächlich nur um Kompetenzfragen? Vor einigen Jahrzehnten hätte jeder halbwegs unterrichtete Katholik Einspruch erhoben und die Auskunft erteilt, die uns die beauftragten Hirten und Lehrer heute schuldig bleiben: Das eigentliche Problem der ganzen Angelegenheit liegt in der Tatsache der Sünde, genauer der Todsünde. Denn nach Lehre der Kirche, die sich an Jesu Wort gebunden weiß (vgl. Mt 19,6), ist die sakramentale Ehe unauflöslich. Folglich stellt die Liebesgemeinschaft eines Verheirateten mit einem anderen Menschen als seinem Ehepartner einen Ehebruch dar; eine Verfehlung, die vom Empfang des Altarsakramentes ausschließt. Immer wurden auch auf diesen Fall die Worte des heiligen Paulus über den unwürdigen Genuss des Leibes und Blutes Christi angewandt, mit dem man sich das Gericht isst und trinkt (1 Kor 11,27 ff.). 

Das Hindernis liegt demnach nicht in einem bloßen Kirchengebot, das sich je nach Bedürfnis der Menschen auch ändern ließe. Es liegt vielmehr in der schweren Sünde. Und die einzige Weise, dieses Hindernis zu beseitigen, ist die Vergebung Gottes. Sie wird im Sakrament der Busse allen denen geschenkt, die ihre Sünden aufrichtig bereuen und den festen Vorsatz haben, sie nicht mehr zu begehen. Hier also muss echte Hirtensorge ansetzen.

Mit dem Einfallsreichtum und der Findigkeit der Liebe sinnt sie nach, wie sie jedem einzelnen den Weg zur sakramentalen Vereinigung mit Jesus Christus bahnen kann, aber sie vergisst niemals, dass bei Personen im Stand schwerer Sünde die Bekehrung des Herzens unumgänglich, weil von der Sache her unbedingt erfordert, ist. Andernfalls würde die sakrilegische Kommunion gefördert, das Heiligste zur Entweihung freigegeben. 

Man wird einwenden, das sei zu pauschal argumentiert. Die Lebenswirklichkeit wiederverheiratet Geschiedener und die Frage ihrer persönlichen Schuld sehe oft sehr differenziert aus. Und tatsächlich kann jeder Seelsorger bestätigen, dass es sich zuweilen um Situationen von geradezu herzzerreißender Tragik handelt. Dennoch und gerade deswegen ist es höchst notwendig, an den bleibenden Grundsätzen festzuhalten, um sie mit Weisheit und Liebe auf den einzelnen Fall anzuwenden. Nur so kann man ihm wahrhaft gerecht werden.

Bekanntlich hat die Kirche im 16. Jahrhundert die Unauflöslichkeit der Ehe für so wichtig erachtet, dass sie lieber ein ganzes Land – England mit seinem ehebrecherischen König Heinrich VIII. – verlor, als in dieser Sache nachzugeben. Und heute sollte sie ihre Festigkeit aufgeben? Das kann die Kirche weder im Alleingang einiger Seelsorgeamtsfunktionäre noch unter Führung von Papst und Bischöfen tun. Die Treue zum Herrn, die Barmherzigkeit mit den Sündern und ihre eigene Ehre als Braut Christi verbieten es. 



Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 
- Bild: Barmherziges Herz Jesu; Gebetszettelchen aus dem Jahre 1901




Foto: eigenes Bild
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...