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Dienstag, 3. Februar 2015

Kardinal Kasper vs Kardinal Cordes - Wer irrt? Kardinalsstreit um die Geistige Kommunion für zivil wiederverheiratete Geschiedene

Das unabhängige katholische Nachrichtenportal kath.net zitierte gestern (02.02.2015) aus einem Büchlein von Kurienkardinal Paul Josef Cordes über die "geistige Kommunion". Kardinal Cordes ist es ein Anliegen, die gute traditionsreiche Andachtsübung der geistigen (auch: geistlichen) Kommunion* wiederzuentdecken und wiederzubeleben.

Immer wieder hatten in den vergangenen Monaten Theologen und Nichttheologen die geistige Kommunion erwähnt im Zusammenhang  mit der Diskussion um eine angemessene Pastoral für zivil geschiedenen und standesamtlich wiederverheiratete Mitchristen. Da sie aufgrund des eheähnlichen Zusammenlebens mit einer anderen Person als dem Ehepartner objektiv in schwerer Sünde (Todsünde) leben - "ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht" (vgl. Familiaris consortio 84) - befinden sie sich nicht im Stand der heiligmachenden Gnade, die nach kirchlicher Lehre Voraussetzung für den fruchtbaren Kommunionempfang ist. Die Kirche rät ihnen deshalb um ihres Seelenheiles willen, sich des Kommunionempfangs zu enthalten (vgl. 1 Kor 11,29).

Nun ist eine Diskussion darum entbrannt, ob in der Situation der solcherart Betroffenen die Möglichkeit  der geistigen Kommunion eine Option wäre, um ihnen eine Vereinigung mit dem Herrn zu ermöglichen. Kardinal Cordes ist der Auffassung, dass dies möglich ist, da dieser "Form der Vereinigung mit dem Herrn keinerlei kirchenrechtliche Barriere im Weg stehe" - anders als das bei der sakramentalen Kommunion der Fall sei. Und Cordes äußert Unverständnis für die Reaktion Kardinal Kaspers. Dieser habe auf seinen Vorschlag knapp und schlicht kommentiert: "Wer zum sakramental-zeichenhaften Empfang der Eucharistie nicht zuzulassen wäre, der sei auch unwürdig für die Geistige Kommunion."

Hier sieht nun Cordes seinen Kollegen Kasper im Irrtum, denn dieser unterscheide nicht die -"äußere"- (kirchen-)rechtliche Situation von der -"inneren" - geistlichen Verfasstheit des Herzens, über die kein "Recht" befinden könne. Damit aber unterscheidet Cordes nicht zwischen objektivem Status und subjektiver Wahrnehmung des Sünders und beruft sich letztendlich auf ein "autonomes Gewissen", das wiederum nicht dem Denken und Lehren der Kirche entspricht. Ein Gläubiger Katholik ist an die Gebote Gottes und die der Kirche gebunden und ihnen in seinem Gewissen verpflichtet.

Kasper bestreitet jedoch eher den umgekehrten Weg; er stellt die Frage anders: Nach Aussagen der Glaubenskongregation und auch von Benedikt XVI. könnten zivil wiederverheiratete Geschiedene zwar nicht die sakramentale Kommunion empfangen, so Kasper in seinem "Evangelium der Familie", wohl aber die geistige Kommunion - wenn sie entsprechend vorbereitet seien. "Wer aber die geistige Kommunion empfange, sei 'eins mit Christus'. Warum könnte er dann nicht auch die sakramentale Kommunion empfangen?" (vgl. Walter Kasper: "Das Evangelium von der Familie", Rede vor dem Kardinalskonsistorium am 21. Februar 2014 und  in seiner gleichnamigen Schrift"). Damit setzt Kasper für die geistige Kommunion dieselbe Disposition voraus, nämlich den Stand der heiligmachenden Gnade, wie für den sakramentalen Empfang des Leibes Christi (vgl. CIC can 915 und 916). Man beachte in Kaspers Formulierung die Anmerkung: "...wenn sie entsprechend vorbereitet [sind]". Und in diesem Punkte muss man Kasper recht geben.

Franz von Sales sagt, dass die geistliche Kommunion jedem Menschen, der seine Sünden bereut, immer zugänglich sei. Die entsprechende Vorbereitung besteht also in der Reue über die Sünden und dem Vorsatz, bei nächster Gelegenheit in der Beichte das Sakrament der Versöhnung zu empfangen.

Kardinal Cordes empfiehlt bei seinem Votum für die Wiederbelebung der Übung der geistigen Kommunion in der "Tagespost" am 30.10.2014 die Lektüre des Theologen Johannes Auer (1910 - 1989), der sich, wie Cordes meint, 1951 wohl als einer der bisher Letzten mit der Materie befasst und darüber veröffentlicht hat. Aber selbst Auer sieht die geistige Kommunion für den Sünder nur als Übergangslösung - unter der Voraussetzung, dass er seine Schuld bereut und bis er die Möglichkeit hat, im Sakrament der Versöhnung den Gnadenstand wiederherzustellen. Auer schreibt:
Wann ist also die geistige Kommunion angebracht?
a. Die geistige Kommunion ist angebracht für alle, die im Stande der Todsünde sind und einer heiligen Messe beiwohnen, einerlei, ob es sich um eine pflichtmäßige Sonntagsmesse oder um eine freie Werktagsmesse handelt. Sie gibt die Möglichkeit einer wirklichen und fruchtbaren Teilhabe am heiligen Meßopfer auch für den Sünder. Doch wäre es untragbar, die geistige Kommunion auf diesen Fall einzuschränken oder darin auch nur ihren Hauptsinn zu sehen. Im Gegenteil ist zu diesem Fall, wo das klare Gewissensurteil einer schweren Sünde vorliegt, zu sagen, daß hier die Gewissenspflicht vorliegt, so bald als möglich über das Bußgericht der Kirche sich um den Gnadenstand zu bemühen. Die geistige Kommunion wäre nur angebracht, wenn und solange die Beichte nicht möglich ist. Selbstverständlich ist aufrichtige (wenn möglich vollkommene) Reue vorausgesetzt, soll es überhaupt zu einer geistigen Kommunion kommen. Der Mensch, der bewußt an der schweren Sünde festhält, der nicht zu einer seelischen Haltung kommt, die zur Reue gehört, wird erst recht nicht zu einer seelischen Haltung finden, die Voraussetzung für die geistige Kommunion ist.

(in: "Geist und Leben" 1951/2 Johann Auer Geistige Kommunion. Sinn und Praxis der communio spiritualis und ihre Bedeutung für unsere Zeit [113–132], S.123/124)

Natürlich kann sich ein Christ im Stande der Todsünde nach dem Sakrament sehnen. Die Erweckung dieser Sehnsucht kann zum Geschenk der helfenden Gnade führen, die wiederum zu einem ernsthaften Bereuen des trostlosen Seelenzustandes führen kann. Also: Erwecken der Sehnsucht: JA; geistige Kommunion: NEIN.


*  Da in der Literatur und in der Spiritualität beide Begriffe. "Geistige Kommunion" und "Geistliche Kommunion" gebräuchlich sind, sie aber dasselbe bezeichnen, beschränke ich mich in diesem Fall darauf, der Bezeichnung von Kardinal Cordes (und Johann Auer) zu folgen und also von der "Geistigen Kommunion" zu handeln, obwohl ich eigentlich eher dem anderen Ausdruck zugeneigt bin, da es sich hier nicht nur um einen geistigen Akt, sondern mehr noch um einen geistlichen Akt (lat.: communio spiritualis) handelt.



Was bedeutet "Geistige Kommunion"? Papst Pius XII. (1939 - 1958) erklärt in der Enzyklika "Mediator Dei", wie Geistige Kommunion geht:
"Sie (Anm.: die Kirche) wünscht vor allem, daß die Christen - besonders wenn sie die eucharistische Speise nicht leicht in Wirklichkeit empfangen können - sie wenigstens geistigerweise empfangen und zwar so, daß sie durch lebendigen Glauben, durch demütige und ehrfürchtige Hingabe an den Willen des göttlichen Erlösers in möglichst innigem Liebeseifer sich mit ihm verbinden." (MD 304)


Weiteres zum Thema "Geistige/ Geistliche Kommunion":

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Dienstag, 18. November 2014

Bischof Oster: Glaubensmangel führt zur Entfremdung von Gott und zu Unverständnis für ein Leben aus dem Glauben


Seit gut einem halben Jahr ist der Salesianer Don Boscos und Dogmatiker Dr. Stefan Oster Bischof des Bistums Passau. Seitdem meldet sich der derzeit jüngste deutsche Oberhirte immer wieder mit deutlichen Klartexten zu Wort, sei es in Predigten oder in kurzen schriftlichen Erklärungen zu derzeit diskutierten und hinterfragten Haltungen und Lehren der Kirche.

Nun hat sich Bischof Oster zur Sexualmoral der Kirche geäußert: Er sei wiederholt - auch auf FB - gefragt worden, wie er denn zu den verschiedenen Spielarten der sexuellen Praxis der Menschen stünde. Er folge, so Oster, in seiner Antwort mit Überzeugung der Position der Kirche...

Bischof Oster führt die Schwierigkeiten, die viele Gläubigen mit einem Leben nach Gottes Geboten und der Lehre der Kirche haben, zurück auf einen Mangel an christlichem Glauben, Mangel an realer Erfahrung von Bekehrung und Verwandlung in den "neuen Menschen" und einer nicht vollzogenen konkreten Erneuerung des Lebens in der Nachfolge Christi. Bischof Oster schreibt:

Der Glaube daran, dass Gott in Christus wirklich da ist, dass er uns real und schon in diesem Leben, berühren, heilen, verwandeln kann in neues, besseres, gottbezogenes und gottgefälliges Leben, dieser Glaube scheint, in unseren Breiten in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr zu verdunsten. Wie viele glauben wirklich noch, dass Christus das Leben eines Einzelnen tatsächlich im Hier und Jetzt spürbar erneuern kann? Wie viele glauben wirklich noch, dass sie durch Christus „neu geboren“ (Joh 3,3) sind, tatsächlich „neue Schöpfung“ (2 Kor 5,17) sind? Und zwar so, dass sie es an realen und konkreten Lebensvollzügen festmachen können? Die Schrift ist aber voll davon, dass die Brüder und Schwestern jetzt wo sie, den Glauben angenommen haben, ihrem alten Leben entronnen sind, ihrer Gefangenschaft in solchen Bedürfnissen, Trieben und Egoismen, die auf alles mögliche, aber nicht auf Gott hin orientiert waren (vgl. 1 Petr 1,14; 2 Petr 1,9, Hebr 10,32; 1 Thess 1,9; Kol 3,7; Eph 4,17-­‐20 u.a.).

Wer hat in volkskirchlichen Breiten, in denen der Glaube von Jahr zu Jahr, von Generation zu Generation schwindet, denn noch die reale Erfahrung von Bekehrung und wer hätte konsequent auch noch zusätzlich das Bestreben, kraft einer geduldigen, beständigen, alltäglichen Bekehrung mit der Hilfe Gottes ein neuer Mensch, ein echter Christ zu werden? Einer, der Gott, der Christus kennt, der ihm wirklich nachfolgen, der sein Kreuz tragen will? Einer, der von ihm die Fülle und die Freude erwartet und diese nicht leicht verwechselt mit den Freuden, die nur diese´Welt gibt?,All das ist Kern einer christlichen Anthropologie und des christlichen Menschenbildes, von dem wir – ohne diesen Kern wahrzunehmen -­‐ all zu schnell und damit oft auch allzu weich gespült in unserem gesellschaftlichen Diskurs reden.

Bischof Oster entlarvt auch das Gerede von einem anspruchs-losen Gott und seiner bedingungs-losen Erlösung des Menschen aus seiner misslichen Lage, aus  der Verstrickung in Sünde und Schuld. Es reicht nicht aus, zu wissen und wahrzunehmen, dass Gott uns Erlösung geschenkt hat. Der Mensch muss die Erlösung auch annehmen, indem er sich bekehrt und umwandeln lässt. Nicht Gott muss sich dem Menschen anpassen, sondern der Mensch ist gerufen, Gottes Anspruch zum Heil(ig)-Werden ernstzunehmen. Das heißt nicht, dass Gott zwingt - nein, seine Liebe ist absichtslos -, aber wenn der Mensch ergriffen ist von der Liebe Gottes, so ist ihm Gottes Gesetz und Wille das Mittel, um dem Geliebten nahe zu sein, sich Gottes Willen anzugleichen und heil(ig) zu werden:

Wer hätte denn noch wirklich Ehrfurcht vor der Gegenwart Gottes in einem Gotteshaus? Wer fällt hier wirklich angesichts seiner Gegenwart noch voller ernsthafter Demut auf die Knie, weil er weiß, wer Gott ist und wer er selbst im Verhältnis zu diesem Gott ist? Und wer blendet umgekehrt nicht gerne die Tatsache aus, dass der vermeintlich so liebe Jesus in etwa einem Drittel seiner Worte im Neuen Testament Gerichtsworte spricht oder Gerichtsgleichnisse erzählt? Es sind Worte, in denen er den Menschen zur Entscheidung auffordert für ihn und zwar ganz und entschieden. Wer müht sich denn noch „mit Furcht und Zittern“ (Phil 2,12) um sein Heil, wie es Paulus nahe legt, weil nach der Schrift und aus der Sicht Jesu völlig ohne Zweifel die Möglichkeit besteht, auch verloren zu gehen? Viel mehr aber noch ist Paulus von der Hoffnung getragen, dass er, der Allmächtige, uns aus Liebe zu neuen Menschen machen will und schon damit begonnen hat.
In dem Augenblick aber, wo alle diese Erfahrungen eben keine mehr sind, nicht mehr nachvollziehbar sind, nicht mehr im Kirchenvolk erlebt, erzählt, tradiert werden, in dem Augenblick kann es im Grunde auch gar nicht mehr sein, dass wir einen Anspruch von Gott selbst an uns wahrnehmen. Einen Anspruch von dem, der uns heiligen will. Der Anspruch wird verdünnt und reduziert auf ein nur mehr gedachtes Gesetz, und von hier ist der nächste Schritt nur ein ganz kleiner, der dann sagt: „Das gedachte Gesetz hat sich die Kirche aus-­‐gedacht, um uns zu knechtenUnd jetzt wo die Zeiten sich ändern, muss sie das Gesetz auch ändern!“ Der Anspruch,in der Kirche durch Gottes Gegenwart geheiligt zu werden, ist fast gänzlich in Vergessenheit geraten. Gutes Leben ist jetzt, was alle gut finden; die Gesellschaft als Messlatte für einen, hoffentlich nicht allzu zu anspruchsvollen Humanismus. Und nur die Kirche ist dann schlecht und von gestern, weil sie uns unser gutes, heutiges Leben nicht gönnt!
Säkularisierung bedeutet auch, "dass der innere Abstand der Menschen von Gott heute offenbar wieder größer geworden" sei. Dies bedeute eine Entfremdung von Gott, die aus Osters Sicht durch Bekehrung und erneute Hinwendung zum Gott des Lebens und das Bekenntnis zum menschgewordenen Gott in Jesus Christus überwunden werden kann.

Osters Bekenntnis im Hinblick auf die Sexuallehre der Kirche ist eindeutig:

[M]enschliche Sexualität [ist] in diese Bewegung der Heilung und Heiligung mit hineingenommen und bleibt gerade nicht davon unberührt. Und von diesem Anspruch her gibt es von Gott bejahte und konkret vollzogene sexuelle Aktivität in ihrer ganzheitlichen Zielrichtung auch nur ganz oder gar nicht. Das heißt nur und ausschließlich in einer Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, mit der Offenheit auf Lebensweitergabe, mit Verbindlichkeit und Treue und der Sorge um das gegenseitige Wohl der Ehepartner – bis zum Lebensende wenigstens eines der Partner.
Und:
Analoges zu dem, was eben über christliche Ehe gesagt wurde, gilt nun aber auch für diejenigen, die an Christus glauben, die seine Realpräsenz in unserer Welt bejahen, und beispielsweise keinen Partner finden oder etwa einen gleichgeschlechtlichen Partner ersehnen, weil sie Menschen mit homosexuellen Neigungen  sind. (...)

Ehrlicher, tiefer Glaube kann also beispielsweise dem Single helfen, ein froher Single zu bleiben und er kann dem Menschen mit homosexueller Neigung helfen, auch ohne die volle sexuelle Erfahrung erfüllt zu leben bzw. sich von Gott in ein Leben hinein führen zu lassen, das seinem Willen entspricht. Und er kann auch einem von seinem Partner getrennt lebenden Verheirateten die Kraft geben, diese Situation mit ihm zu tragen.

Damit bestätigt Bischof Oster die Feststellung Kardinal Scheffczyks in dessen Auseinandersetzung um Eucharistie, Ehesakrament und Zulassung zur Kommuniomn, dass es hier um eine Frage des Glaubens und des Unglaubens - bzw. des Glaubensmangels - geht. Was Scheffczyk mit Blick auf die Frage der Unauflöslichkeit der Ehe sagt, beklagt Oster in Bezug auf die Gesamthaltung des weitgehend von Gott entfremdeten Menschen zur Lehre der Kirche. Kardinal Scheffczyk schrieb in seiner Untersuchung "Eucharistie und Ehesakrament" Folgendes:

Wenn die Kirche dieser Haltung stattgeben und die Kommuniongemeinschaft erlauben würde, gäbe es in der Kirche Eheleute, die die Unauflöslichkeit der Ehe mit allen ihren bisweilen bis zur menschlichen Tragik reichenden Konsequenzen um der göttlichen Wertordnung willen festhalten, und andere, die überzeugt einer anderen Wertordnung folgen.

Hier stehen sich tatsächlich nicht mehr zwei verschiedene Gewissensentscheidungen gegenüber (was auch schon für das Wesen der Kirche manche peinliche Frage zuließe), sondern zwei veschiedene Wert- und Glaubensordnungen. Es stehen sich im Grunde Glaube und Unglaube (oder Glaubensmangel) gegenüber.

Die Kirche kann es nicht zulassen, daß in ihr völlig verschiedene Wertordnungen Geltung haben und verschiedene Glaubensauffassungen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Es ist dann nicht nur die Gefahr gegeben, daß die leichtere Praxis zahlenmäßig die Oberhand gewinnt, sondern daß aus dem materiellen Unglauben ein formaler wird.

Die Kirche könnte sich aber auch bei Gleichstellung des Glaubens mit dem materiellen Unglauben nicht mehr als Gemeinschaft der Glaubenden, der an einem Glauben Festhaltenden (vgl. Eph 4,5) bezeichnen.

Es lohnt sich, die "unzeitgemäßen Gedanken" des Bischofs von Passau in voller Länge zu lesen (ebenso wie die Lektüre von Kardinal Scheffczyk). Es wird sich zeigen, ob Bischof Oster seine Überzeugung auch gegen eine Bischofskonferenz, deren Bischöfe in der Mehrheit den Positionen Kardinal Walter Kaspers zustimmen und das Problem des Unglaubens bei Kirchenvolk und -leitung nicht sieht oder sehen wollen, durchsetzen kann. Vielleicht aber finden nun auch andere Bischöfe wieder Mut und folgen seinem guten Beispiel, die Lehre der Kirche authentisch zu verkünden, so wie es ihre Aufgabe wäre.


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Donnerstag, 8. Mai 2014

Maiandacht 8. Tag - Seelenadel durch die heiligmachende Gnade

 

Weiß ist dein Kleid wie Schnee,
dein Antlitz wie die Sonne.
Mit des Heils Gewändern hat der Herr mich bekleidet,
wie eine Braut, geschmückt im Brautgeschmeide.
(Brevier zu Maria Empfängnis)



Die Bewahrung vor der Erbsünde und aller Sündenmakel ist ein ganz einzigartiger Vorzug der lieben Gottesmutter. Hoch erhaben steht sie dadurch über uns sündigen Menschen. Doch nicht nur von Sündenlosigkeit erzählt uns das Bild der Unbefleckten Empfängnis, es kündet uns auch von dem Reichtum, dem Adel ihrer Seele.

Im Paradiese erfreuten sich die Menschen des vertrauten Umgangs und der Freundschaft mit Gott. Das bewirkte in ihnen die heiligmachende Gnade. Die Sünde zerriss diese Freundschaft; sie schuf einen tiefen Abgrund zwischen Gott und der gefallenen Menschheit. Christi Kreuz und Blut sollten diese Kluft überbrücken, diesen Abgrund schließen.

Für Maria hat diese Kluft nie bstanden. Durch ihre unbefleckte Empfängnis ist sie vom ersten Augenblicke ihres Daseins an im Stande der heiligmachenden Gnade, in der innigsten Liebe und Freundschaft mit Gott verbunden. Sie steht Gott ganz nahe als der ewigen Reinheit geliebteste Braut. Eine Blume ist um so schöner, je mehr Sonnenlicht sie in sich hineintrinken kann. Auch Menschenseelen sind wie Blumen, und Gott ist die Sonne der Seelen. Maria steht dieser Sonne am nächsten.

Was eine Menschenseele vom Leben und Reichtum Gottes nur zu fassen vermag durch die Gnade, das hat die Seele Mariens in sich aufgenommen. Sie ist voll der Gnade. Weil sie Gott so nahesteht, so innig mit ihm verbunden ist, darum ist sie auch das herrlichste Abbild seiner Vollkommenheit. Deshalb sagt ein heiliger Gottesgelehrter, Gott hätte wohl einen schöneren Himmel und eine bessere Erde schaffen können, nimmer aber seinem Sohne eine herrlichere Mutter als die gnadenvolle Jungfrau Maria.

Vielleicht ahnen wir jetzt, was die heiligmachende Gnade wert ist. Als Brautschmuck für sein liebstes Geschöpf findet der allmächtige Gott im Himmel und auf Erden nichts Schöneres als die heiligmachende Gnade und die schenkt er Maria in überreichem Maße.

Am Bild der Unbefleckten Empfängnis sehen wir, wie wahr der Katechismus lehrt: "Die heiligmachende Gnade ist das Kostbarste, was wir auf Erden besitzen können. Daher muss es unsere größte Sorge sein, sie nicht zu verlieren, sie vielmehr ständig zu vermehren und sie möglichst bald wieder zu erlangen, wenn sie verloren gegangen ist."

In der heiligen Taufe haben wir dieses Gnadengeschenk erhalten. Als das Taufwasser über unsere Stirn floss, da schwand die Kluft zwischen uns und Gott. Er zog uns voll Erbarmen an sich, in seine heilige Nähe. Mehr noch: er nahm uns auf in die innigste Verwandtschaft als seine Kinder, machte uns "teilhaftig seiner göttlichen Natur".

Durch die heiligmachende Gnade lässt Gott uns teilnehmen an dem Reichtum seines übernatürlichen, göttlichen Lebens. "Seht, welche Liebe uns der Vater erwiesen hat", ruft darum der Liebesjünger Johannes, "dass wir Kinder Gottes heißen und es auch sind."

Der heilige Petrus schrieb deshalb den Getauften: "Ihr seid ein auserwähltes Geschlecht, ein königliches Priestertum, ein heiliges Volk, ein zu eigen erworbenes Volk." Durch dieses göttliche Leben, das wir heiligmachende Gnade nennen, ist auch unsere Seele ein herrliches Abbild der ewigen Schönheit Gottes, ja, ein lebendiger Tempel Gottes, in dem der dreifaltige Gott wohnt, heiliger und kostbarer in den Augen Gottes als der wertvollste Tabernakel in den steinernen Gotteshäusern.

Nun wollen wir, wie es uns am Taufbrunnen gesagt ist, untadelig unsere Taufe hüten. Wir waren einst Finsternis, nun aber sind wir Licht im Herrn und wollen als Kinder des Lichtes wandeln. Im Sonnenlicht der Gottesnähe wird das göttliche Leben in uns wachsen zur vollkommenen Gottähnlichkeit. Durch das Gebet und die heiligen Sakramente, am meisten durch die Gottesnähe Christi im heiligen Messopfer und in der heiligen Kommunion werden wir zunehmen an Gnade und heranreifen zum "Vollalter Christi".

Wir beten ein Ave Maria, dass Maria uns helfe, die heiligmachende Gnade zu bewahren und ständig in ihr zu wachsen:
Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade,
der Herr ist mit dir!
Du bist gebenedeit unter den Frauen
und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes: Jesus!
Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder,
jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Wisset ihr nicht, dass ihr Tempel Gottes seid?
Der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr! (1 Kor 3,16.17)
Wer gerecht ist, übe weiter Gerechtigkeit;
und wer heilig ist, heilige sich weiter. (Offb 2,11)


Gebet:
O Gott, du hast die unvergleichliche Jungfrau Maria mit allem Reichtum deiner Gnade geschmückt, sie zur Zierde der Erde gemacht und über alle Chöre der Engel begnadet. Gib auch uns deine Gnade und lass uns durch die Bitten dieser heiligsten Jungfrau den Reichtum deines göttlichen Lebens erlangen und in Ewigkeit bewahren. Amen
 

Maiandachtsbüchlein für Kirche und Haus von Pfarrer Joseph Willmes; A. Laumannsche Verlagsbuchhandlung Dülmen /Westf.;  AD 1935; S. 29-31; (s. Quellen)



Bild: Krönung Mariens; Fra Angelico

Montag, 3. Februar 2014

Zum Nachdenken - Kommunion



"Eine wohlvorbereitete Seele empfängt in  der Kommunion einen unvergleichlich größeren Liebeserweis, als er allen Heiligen zusammen in all ihren Visionen und Offenbarungen jemals geschenkt worden ist."


P. Louis Lallemant SJ in "Geistliche Lehre"; Johannes Verlag Einsiedeln; AD 1960; S. 245 (s. Quellen)


Bild:  "Karl Borromaeus reicht Aloysius von Gonzaga die heilige Kommunion". Red velvet tapestry, embroidered in gold (19th century), in Saint Charles' chapel in the church of San Carlo al Corso church in Milan. Picture by Giovanni Dall'Orto, June 22 2007.

Dienstag, 7. Januar 2014

Wege aus der pastoralen Sackgasse

Mag. theol. Michael Gurtner erinnert in einem kath.net-Beitrag vom 06. Januar 2014 an Wege aus der Sackgasse, in der zur Zeit in den deutschsprachigen Bistümern die Pastoral (nicht nur) für zivil wiederverheiratete Geschiedene steckt. Er weist hin auf "acht  eucharistische Wege", von denen sieben auch denjenigen Gläubigen offenstehen, die wie z. B. zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht im Stand der heiligmachenden Gnade stehen und ihnen deshalb die sakramentale Kommunion nicht erlaubt ist.

Als die "acht Wege" eucharistischer Frömmigkeit nennt der Theologe:
1) die Andacht vor dem Tabernakel
2) die Anbetung vor ausgesetztem Allerheiligsten
3) die eucharistische Prozession
4) der eucharistische Segen
5) das Viaticum
6) das Beiwohnen der Heiligen Messe
7) die geistige Kommunion - und schließlich
8) der sakramentale Kommunionempfang

Mag. Gurtner bringt es auf den Punkt, wenn er schreibt:
"Anstatt immer von „neuen Ansätzen“ zu sprechen, welche letztlich eine künstliche Argumentation des theologisch Unmöglichen meinen, sollte man vielleicht wieder verlorengegangene Frömmigkeitsformen neu entdecken und wiederbeleben. In ihrer zweitausendjährigen Geschichte hat die Heilige Mutter Kirche schließlich schon viel gesehen und behandeln müssen! Wenn wir die theologisch tatsächlich bestehenden Möglichkeiten nicht genügend aufzeigen, dann werden andere das Unmögliche erfinden!

Den Betroffenen wäre es darüber hinaus sicher eine große Hilfe, wenn die Theologen endlich nicht mehr nur von der Kommunion als „Mahl“ und dem „Tisch des Herrn“ sprächen, sondern von der Eucharistie vornehmlich als Opfer sprächen, an welchem man auf unterschiedliche Weise teilnehmen und teilhaben kann. Die Hl. Kommunion ist die Frucht, die aus dem Opfer kommt. Diese Frucht hat – auch – einen gewissen Mahlcharakter, der aber untergeordnet ist. An der heiligsten Eucharistie als Opfer können nämlich alle teilnehmen – wird der Akzent hingegen einseitig und übertrieben auf den Kommunionempfang („Mahl“ bzw. „Mahlcharakter“) gelegt, so wird durch die Akzentuierung des ohnedies untergeordneten Charakters erst recht ein Klima geschaffen, welches –wenngleich unberechtigt – es unter Umständen fördern kann, daß sich der ein oder andere „ausgeschlossen“ fühlt. Wenn der Eindruck entsteht, die Kirchengliedschaft wäre allein an den sakramentalen Kommunionempfang gebunden, dann ist etwas schiefgelaufen in der Verkündigung!"


Weiterlesen auf kath.net (06.01.2013)

Es sei jedoch angemerkt, dass M. Gurtner irrt, was Punkt 7. "die geistige Kommunion" angeht. Auch diese ist nur möglich, bzw. soll nur dann geübt werden, wenn man sich im Stande der heiligmachenden Gnade befindet, sprich frei ist von Todsünden. Hier trifft die Tatsache zu, dass man in "Gedanken, Worten und Werken" sündigen kann. So wäre also eine Handlung, die ich als (äußeres) Werk nicht verrichten darf, weil ich nicht im Stande der heiligmachenden Gnade bin, Sünde, wenn ich in diesem Fall also ein Sakrileg begehen würde, dann gilt das genauso für die geistige Vorstellung der Ausführung des Werkes. Wenn ich also nicht sakramental kommunizieren darf, so auch nicht in Gedanken (ähnlich wie z. B. auch die Einwilligung in einen auch nur gedanklichen Ehebruch bereits Sünde ist).

In Wirklichkeit stehen also zivil wiederverheirateten Geschiedenen sechs (aber immerhin noch sechs!) eucharistische Wege offen.

Weiteres zum Thema "Sakramentenempfang für zivil wiederverheiratete Geschiedene":

Donnerstag, 2. Januar 2014

Warum zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion gehen

Zum Problem des Kommunionempfangs bei zivil wiederverheirateten Geschiedenen hat Mag. theol. Michael Gurtner einen sehr klar verständlichen und differenzierenden Beitrag geschrieben, der aufzeigt, warum es der Kirche unmöglich ist, zivil wiederverheiratete Geschiedene - und zwar auch nicht in Einzelfällen, wie es einzelne kirchliche Würdenträger, wohl in Ermangelung der kirchlichen Lehre über das hl. Altarsakrament, gefordert haben - zur Kommunion zuzulassen.

Voraussetzung für den Empfang des Leibes Christi in der hl. Kommunion ist und bleibt, dass sich der Kommunizierende im Stand der heiligmachenden Gnade befindet, d. h. dass er frei ist von schwerer Schuld, die den geistlichen Tod des Gnadenlebens, und somit für das ewige Leben der Person bedeutet.

Gurtner räumt manches Missverständnis aus, das heute aufgrund der mangelhaften Katechese der vergangenen Jahrzehnte entstanden ist. So wird die Unmöglichkeit des Kommunionempfangs für zivil wiederverheiratete Geschiedene oft als "Exkommunikation" bezeichnet, ein Begriff, der im Kirchenrecht eine ganz andere Bedeutung hat; eine Fehldeutung, aus der dann geschlossen wird, der Betroffene sei der Kirchengliedschaft beraubt.  Auch wenn das nicht zutrifft, so ist die Situation in Wirklichkeit nicht weniger dramatisch: Der Verlust des Gnadenstandes durch das Verharren in schwerer Sünde, als das die Kirche immer schon den Ehebruch erkannt hat, zieht den Verlust der Errettung vom ewigen Tode durch die manifestierte Abwendung von Gott nach sich. Die Kirche hat die Aufgabe, die Gläubigen vor dieser tödlichen Gefahr zu warnen und zur Umkehr zu rufen. Mit offenen Armen empfängt sie jeden, der umkehrt zu Gott.

Gurtner schreibt:
"[D]ie Eucharistie ist nicht das gemeinschaftsstiftende Sakrament, sondern es ist das Sakrament jener, welche bereits in voller Gemeinschaft mit Christus stehen. Freilich stärkt es das Band der Gemeinschaft mit Christus und seiner Kirche in gewisser Weise, doch kann es das nur, wenn diese Gemeinschaft bereits vorausgehend hinreichend besteht. Diese Gemeinschaft wird zunächst durch das Taufsakrament grundlegend hergestellt, indem es den Menschen von der Erbschuld reinwäscht, und ihn so in den mystischen Leib Christi, die Kirche, eingliedert, wodurch er mit Gott in eine besondere Beziehung und daher Gemeinschaft tritt. Diese kann allerdings vorübergehend oder dauerhaft soweit verletzt werden, daß sie für den Empfang der Eucharistie nicht mehr ausreicht.

Die Eucharistie verfestigt im Letzten das Vorhandene, so können wir etwas vereinfacht sagen. Wo es an der notwendigen Gemeinschaft fehlt und daher Trennung besteht, verfestigt sie diese, wenn sie abusiv empfangen wird (Paulus spricht vom „sich das Gericht essen“). Wo die Gemeinschaft mit Christus hingegen besteht, dort wird auch diese gestärkt. Zwar ist es nicht der Hauptzweck des eucharistischen Sakramentes eine bestehende Gemeinschaft zu manifestieren, aber es ist ein wichtiger Nebenaspekt. Es ist insofern ein Sakrament der Gemeinschaft, als es das Sakrament derer ist, die in voller Gemeinschaft mit Gott stehen. Es ist nicht das Sakrament, welches diese herstellt oder wiederherstellt.

Das Sakrament, welches die Gemeinschaft herstellt, ist die heilige Taufe. Das Sakrament, welches die verlorene Gemeinschaft wiederherstellt, ist das Beichtsakrament. Das Sakrament, welches die hergestellte und wiederhergestellte Gemeinschaft stärkt, ist die hochheilige Eucharistie". 

Hier der komplette Beitrag von Michael Gurtner:


Weiteres zum Thema "Kommunionempfang für zivil wiederverheiratete Geschiedene":

Und auch: 

Samstag, 23. November 2013

Kirche und zivil Wiederverheiratete - Treue zum Herrn und Barmherzigkeit mit den Sündern

Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad 

Das Dokument mit dem sperrigen Titel „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“, veröffentlicht im Oktober 2013 vom Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg im Breisgau, erregt Aufsehen. Mit einem Mal ist die kirchliche Haltung zu einer moraltheologischen und disziplinären Frage in aller Munde. Sagen wir besser: die erhoffte neue Haltung; denn nach mehrheitlicher Meinung scheint in der vielbesprochenen Angelegenheit jetzt ein lehrmäßiger Wendepunkt gekommen zu sein. 

Es verwundert kaum, dass die „Handreichung“ in der breiten Öffentlichkeit begeisterte Zustimmung findet, bedenkt man den moralischen Zustand des Volkes und den Einfluss der Medien, die sogleich in die Siegesfanfaren geblasen haben: „Endlich lässt die katholische Kirche ihre rigorosen Moralvorstellungen fallen und passt sich der Zeit an!“

Erstaunlich hingegen sind die Reaktionen derjenigen Oberhirten und Theologen, die den Text kritisch bis ablehnend bewerten. Ihr verhaltener Vorwurf gegen den „Freiburger Vorstoß“ lautet, er presche eigenmächtig in einer Angelegenheit von weltkirchlicher Bedeutung vor, die nur gemeinsam unter Leitung des Papstes geregelt werden könne. 

Es ist zutreffend, dass die Vorgehensweise des Seelsorgeamtes nicht gerade von demütigem Gehorsam zeugt. Die Forderungen des Papiers betreffen immerhin die Sakramente der Ehe und der Eucharistie: Eine Zivilehe trotz eines schon bestehenden sakramentalen Ehebandes mit einem anderen Partner soll nun fallweise eine neue – nämlich positive – Wertung und sogar den kirchlichen Segen erhalten können; konsequenterweise will man den betroffenen Personen auch offiziell jenen Zugang zur heiligen Kommunion öffnen, den man ihnen inoffiziell schon lange gewährt. Wer nur ein wenig mit den Verfahrensweisen in der Kirche vertraut ist, versteht leicht, dass Entscheidungen solchen Gewichtes „Chefsache“ sind und bleiben müssen. Das aber wurde vom Seelsorgeamt Freiburg geflissentlich übersehen. Daher kann man mit vollem Recht die Anmaßung der „Handreichung“ rügen. 

Doch reicht denn solche Kritik auch schon aus? Geht es in Sachen Ehe und Kommunion tatsächlich nur um Kompetenzfragen? Vor einigen Jahrzehnten hätte jeder halbwegs unterrichtete Katholik Einspruch erhoben und die Auskunft erteilt, die uns die beauftragten Hirten und Lehrer heute schuldig bleiben: Das eigentliche Problem der ganzen Angelegenheit liegt in der Tatsache der Sünde, genauer der Todsünde. Denn nach Lehre der Kirche, die sich an Jesu Wort gebunden weiß (vgl. Mt 19,6), ist die sakramentale Ehe unauflöslich. Folglich stellt die Liebesgemeinschaft eines Verheirateten mit einem anderen Menschen als seinem Ehepartner einen Ehebruch dar; eine Verfehlung, die vom Empfang des Altarsakramentes ausschließt. Immer wurden auch auf diesen Fall die Worte des heiligen Paulus über den unwürdigen Genuss des Leibes und Blutes Christi angewandt, mit dem man sich das Gericht isst und trinkt (1 Kor 11,27 ff.)

Das Hindernis liegt demnach nicht in einem bloßen Kirchengebot, das sich je nach Bedürfnis der Menschen auch ändern ließe. Es liegt vielmehr in der schweren Sünde. Und die einzige Weise, dieses Hindernis zu beseitigen, ist die Vergebung Gottes. Sie wird im Sakrament der Busse allen denen geschenkt, die ihre Sünden aufrichtig bereuen und den festen Vorsatz haben, sie nicht mehr zu begehen. Hier also muss echte Hirtensorge ansetzen.

Mit dem Einfallsreichtum und der Findigkeit der Liebe sinnt sie nach, wie sie jedem einzelnen den Weg zur sakramentalen Vereinigung mit Jesus Christus bahnen kann, aber sie vergisst niemals, dass bei Personen im Stand schwerer Sünde die Bekehrung des Herzens unumgänglich, weil von der Sache her unbedingt erfordert, ist. Andernfalls würde die sakrilegische Kommunion gefördert, das Heiligste zur Entweihung freigegeben. 

Man wird einwenden, das sei zu pauschal argumentiert. Die Lebenswirklichkeit wiederverheiratet Geschiedener und die Frage ihrer persönlichen Schuld sehe oft sehr differenziert aus. Und tatsächlich kann jeder Seelsorger bestätigen, dass es sich zuweilen um Situationen von geradezu herzzerreißender Tragik handelt. Dennoch und gerade deswegen ist es höchst notwendig, an den bleibenden Grundsätzen festzuhalten, um sie mit Weisheit und Liebe auf den einzelnen Fall anzuwenden. Nur so kann man ihm wahrhaft gerecht werden.

Bekanntlich hat die Kirche im 16. Jahrhundert die Unauflöslichkeit der Ehe für so wichtig erachtet, dass sie lieber ein ganzes Land – England mit seinem ehebrecherischen König Heinrich VIII. – verlor, als in dieser Sache nachzugeben. Und heute sollte sie ihre Festigkeit aufgeben? Das kann die Kirche weder im Alleingang einiger Seelsorgeamtsfunktionäre noch unter Führung von Papst und Bischöfen tun. Die Treue zum Herrn, die Barmherzigkeit mit den Sündern und ihre eigene Ehre als Braut Christi verbieten es. 



Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 
- Bild: Barmherziges Herz Jesu; Gebetszettelchen aus dem Jahre 1901




Foto: eigenes Bild

Donnerstag, 21. November 2013

Erzbischof Zollitsch und Sakramentenpastoral - Fruchtbare Glaubensvermittlung nicht mehr möglich

Eigntlich hat wohl niemand wirklich etwas anderes erwartet: Nachdem der ehemalige Erzbischof von Freiburg, Robert Zollitsch, seine Exerzitien beendet hat, hatte er nun Gelegenheit, auf den Brief der Glaubenskongregation vom 21. Oktober 2013 zu antworten, in dem er dazu aufgefordert wurde, die Anfang Oktober veröffentlichte sogenannte "Freiburger Handreichung" zurückzunehmen und zu überarbeiten. Die "Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung" ist laut Glaubenskongregation in mehreren Punkten nicht mit der Lehre der katholischen Kirche zu vereinbaren.

Erzbischof Zollitsch stellte sich bei der Herbstvollversammlung des Diözesanrates demonstrativ vor die Handreichung, die auch noch immer auf der Homepage der Freiburger Familienpastoral einzusehen ist. Er scheint den Ernst der Lage nicht einzusehen, dass in diesem Fall die Einheit im Glauben mit der katholischen Kirche nicht nur aufs Spiel gesetzt, sondern aufgekündigt wurde.

Für die Glaubwürdigkeit der Kirche ist das ein weiterer herber Schlag, denn wie sollen Eltern und glaubenstreue Priester Kindern und Heranwachsenden die Sakramente, hier insbesondere das der Ehe und des Altares, erklären und vorstellen, wenn selbst ein Bischof mit zahlreichen seiner Priester und Gläubigen diese Sakramente in Frage stellt und im Grunde genommen banalisiert und relativiert? Unter solchen Umständen ist eine fruchtbare Weitergabe des Glaubens nicht mehr möglich.



Backlink: 


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"Das Maß der Festigkeit unseres Glaubens, auf persönlicher und gemeinschaftlicher Ebene, ist auch unsere Fähigkeit, ihn an andere weiterzugeben, ihn zu verbreiten, ihn in der Liebe zu leben und unter allen zu bezeugen, denen wir begegnen und die mit uns den Weg des Lebens teilen." 
Papst Franziskus in der Botschaft zum Weltmissionssonntag (20.10.2013)

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Regina Einig und Guido Horst im Gespräch mit  Erzbischof Gerhard Ludwig Müller für "Die Tagespost" am 11.10.2012:

DT: Exzellenz, (...) wie bewerten Sie (...) die Überlegungen einiger deutscher Bischöfe, den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen neu zu regeln?

Erzbischof G.L. Müller: Die (...) Frage, die Sie ansprechen, betrifft die Tatsache, dass man nur im Stand der heiligmachenden Gnade zur heiligen Kommunion gehen kann, wenn man also frei ist von persönlichen schweren Sünden und sich in seinem Lebensstand in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche befindet.

Die Ehe ist nach Gottes Gebot eine sakramentale Wirklichkeit, die nicht einfach nur von der persönlichen Befindlichkeit der Partner, von Mann und Frau, abhängt. Deshalb ist, auch wenn das manchmal falsch dargestellt wird, die Zulassung oder Nichtzulassung zur Kommunion nicht Belohnung oder Strafe, sondern ergibt sich aus der Natur des Sakramentes selber. Die gültig geschlossene sakramentale Ehe begründet ein ontologisches und in der Wirklichkeit der Gnade bestehendes Band. Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Deshalb ist, solange die erste Ehe gültig besteht, ein neuer Lebensbund nicht möglich.

So ist auch die Rede von den „wiederverheirateten Geschiedenen“ theologisch ungenau. Es gibt ja keine Scheidung und es gibt auch keine Wiederheirat – es sei denn, dass der Partner verstorben ist. Hier wird also ein zivilrechtlicher Begriff manchmal vermischt mit der kirchlichen und theologischen Begrifflichkeit. Ich habe das auch kürzlich bei der Bischofskonferenz gesagt.

Unsere Hauptanstrengungen müssen sich darauf richten, dass das Wesen der Ehe richtig verstanden wird, dass Ehe gelingt im Sinn des Wohls der Ehepartner, vor allem auch der Kinder. Erst von da aus können wir dann über pastorale Maßnahmen zu Gunsten der Menschen sprechen, die sich in einer irregulären Situation befinden.

Wichtig ist auch, das Wohl der Kinder im Auge zu behalten, das vom Gesetzgeber und unserer Gesellschaft zu gering veranschlagt wird. Denn jedes Kind hat ein natürliches, in seiner unveräußerlichen Menschenwürde begründetes Recht, bei den eigenen Eltern zu leben. Es wird immer nur ausgegangen von dem Befinden der einzelnen Erwachsenen.


DT: Welchen Spielraum haben dann die deutschen Bischöfe, wenn sie die Frage der wiederverheirateten Geschiedenen immer wieder auf Nummer eins der Tagesordnung setzen?

Erzbischof G.L. Müller: Einen „Spielraum“ gibt es hier nicht, weil es nichts zu spielen gibt und weil die Sache sehr ernst ist. Somit können die Rollen nicht dergestalt verteilt werden, dass aus einzelnen Ländern sogenannte „Vorstöße“ kommen, die nicht mit dem Glauben übereinstimmen und eine pastorale Praxis vorschlagen, die im Widerspruch zum Glauben und zum Leben der Kirche steht. Dann wird die Glaubenskongregation in die Rolle des Bremsers und des Neinsagers hineinmanövriert. Diese Strategie schadet der Kirche schwer, vor allem wenn die veröffentlichte Meinung als Druckmittel benutzt wird. Stattdessen sind alle Bischöfe auf ihren katholischen Glauben festgelegt.

Das, was die Glaubenskongregation sagt, ist nicht willkürlich und von irgendwelchen „engen und strengen“ Vorstellungen her entwickelt worden, sondern die deutliche Erinnerung an das, was für uns alle – Bischöfe, Priester, Ordensleute und jeden Getauften – gültig ist. Jesus hat die Trennung rechtmäßiger Ehegatten der „Hartherzigkeit“ überführt. Man muss nicht erst die Glaubenskongregation fragen, um zu wissen, was katholisch ist.

Objektiv findet sich der katholische Glaube dargelegt in der Heiligen Schrift, in der Tradition, in der Liturgie und im Glaubensbekenntnis. Wir sind nur da, um es immer wieder neu in Erinnerung zu rufen.



Infos zum Thema:



Foto: Jason Hutchens from Sydney, Australia; wikimedia commons

Montag, 11. November 2013

Rom erwartet Rücknahme und Überarbeitung der Freiburger "Handreichung"

Laut der katholischen Zeitung "Die Tagespost" vom 11. November 2013 erwartet Papst Franziskus durch die Vermittlung der römischen Glaubenskongregation die Rücknahme und Überarbeitung der Freiburger „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“, welche das Seelsorgeamt der Diözese Freiburg als "Orientierung für die pastorale Praxis in den kommenden Jahren" auch anderen Bistümern als vorbildlich in der Frage um die Zulassung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen zur Nachahmung empfohlen hatte. Mehrere Bistümer hatten sich daraufhin positiv einige auch eher distanzierend zu der Handreichung aus Freiburg geäußert.

Erzbischof Gerhard Ludwig Müller hat mit Datum vom 21. Oktober 2013 ein entsprechendes Schreiben an den ehemaligen Bischof der Diözese Freiburg und jetzigen Administrator Erzbischof em. Robert Zollitsch und dasselbe in Kopie an alle anderen deutschen Diözesanbischöfe gesandt. Der Entwurf der Handreichung zeige, dass diese zwar „richtige und wichtige pastorale Hinweise“ enthalte, so Erzbischof Gerhard Ludwig Müller in dem Brief, aber in der Terminologie unklar sei und in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre übereinstimme.

Die erste Abweichung von der Lehre der Kirche besteht in der Suggestion, dass die Gläubigen in einer "verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung" zu der Meinung gelangen könnten, dass einem Sakramentenempfang nichts entgegenstehe - trotz ihres objektiv ungeordneten Lebensstandes und des Verharrens in dieser Unordnung. Demgegenüber betont Erzbischof Müller die in der Hl. Schrift gründende Praxis der Kirche, Gläubige, die in schwerer Sünde verharren, nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.

Eine zweite Schwierigkeit der "Handreichung" sieht Erzbischof Müller in der "offiziellen Liturgie" (Diözesanfamilienseelsorger Pfr. Michael Schweiger), die den Gläubigen als Segensfeier zu ihrem "neuen Zukunftsprojekt" einer zweiten zivilen Ehe angeboten wird. „Feiern dieser Art wurden von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt“, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation.

Müller verweist auch auf seine Zusammenfassung der verbindlichen Lehre der Kirche „Zeugnis für die Macht der Gnade“, die bereits am 15. Juni 2013 in der "Tagespost" sowie am 23. Oktober im "L'Osservatore Romano", der Zeitung des Vatikans, veröffentlicht worden sei.
 
Das Schreiben der Glaubenskongregation ist im Wortlaut bei kath.net (hier) und auf Seite 7 der Ausgabe der "Tagespost" von Dienstag, den 12. November 2013 nachzulesen.


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Kardinal Müller am 16.12.2013 in einem ausführlichen Interview mit FOCUS online:

"Entsprechend unserer Amtspflicht hat die Kongregation die Überarbeitung der Handreichung eingefordert. In den Punkten, an denen sie der Glaubenslehre widerspricht, ist sie ohnehin ungültig und unwirksam. Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Seelsorgeamt eines einzelnen Bistums die verbindliche Lehre nach eigenem Gutdünken verändern kann."
 
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 Weiteres zum Thema "Freiburger Handreichung":

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"[E]s wäre absurd, wollte ein katholischer Bischof den vom Papst autorisierten Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre kritisieren, weil er die Glaubenslehre unverkürzt dargelegt hat. Als Präfekt bin ich dem Papst persönlich verantwortlich und in dieser Sache sein erster und wichtigster Mitarbeiter. Insofern kann man meine Aussagen, die die Lehre der Kirche wiedergegeben haben, nicht einfach als eine private Meinungsäußerung eines einzelnen Theologen abtun."

(Das sagte Kardinal Müller am 16.12.2013 in einem ausführlichen Interview mit FOCUS online zu der Aussage von Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof Müller hätte in seiner Stellungnahme zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen lediglich seine private Meinung kundgetan und könne die Diskussion über das Thema nicht beenden.)

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Freitag, 11. Oktober 2013

(Nichts) Neues aus dem Erzbistum Freiburg


Der Apostolische Administrator und ehemalige Erzbischof des Bistums Freiburg, Dr. Robert Zollitsch, unterstützt die „Handreichung für die Seelsorge zum Begleiten von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederheirat". Der emeritierte Kirchenrechtler Klaus Lüdicke (Münster) bezeichnete das Freiburger Papier als "Reprise" des Vorstoßes der oberrheinischen Bischöfe aus dem Jahre 1993 Hirtenwort der oberrheinischen Bischöfe 1993 , der mit einem Schreiben aus dem Jahre 1994 durch die Glaubenskongregation als nicht mit dem Glauben vereinbar abgelehnt worden war.

Die laut der Website der Diözese Freiburg seit Anfang Oktober allen Seelsorgern vorliegende 14-seitige Broschüre widerspricht also der katholischen Lehre, wie sie z. B. in "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II., in zahlreichen anderen lehramtlichen Schreiben zu diesem Thema und zuletzt noch am 15. Juni 2013 vom Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, dargelegt wird. Danach sind wiederverheiratete Geschiedene vom Kommunionempfang ausgeschlossen, weil sie in einer neuen außerehelichen aber eheähnlichen Verbindung und damit in objektiv schwerer Sünde leben, da das Eheband mit dem ersten Ehepartner lebenslang bestehen bleibt.

So werden in der "Handreichung" unter anderem den Betroffenen Segensfeiern für ihr "neues Zukunftsprojekt" durch Seelsorger des Bistums Freiburg angeboten, in denen der Schutz und Segen Gottes für die neue Verbindung erbeten wird. Wie aber könnte Gott das Verharren in schwerer Sünde schützen, stärken und segnen?

Ebenso wird den zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen suggeriert, es wäre möglich und kirchlicherseits erlaubt, nach einer "Versöhnung mit der eigenen Lebensgeschichte" und einer entsprechenden autonomen Gewissensentscheidung wieder den Leib des Herrn in der Kommunion zu empfangen. Nach Lehre der Kirche bezeichnet man das als "unwürdige Kommunion", da der Empfänger nicht im Stand der heiligmachenden Gnade ist. Das Verharren in schwerer Sünde und der Empfang der Eucharistie schließen sich aus.

Erzbischof Zollitsch sieht die in  den zusammengestellten Überlegungen, die in die Handreichung Eingang gefunden haben, "einen guten Beitrag" in der Diskussion über die Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene. Das Freiburger Ordinariat bestätigte am Donnerstag (10.10.2013), dass Erzbischof Zollitsch die "Handreichung" allen Mitgliedern der deutschen Bischofskonferenz zugeschickt habe. Am 07.10. 2013 sagte schon Bistumssprecher Robert Eberle gegenüber katholisch.de, dass die "Seelsorgeamtsleiter der anderen Bistümer (...) bereits über die Handreichung informiert" seien.

Nun sieht der Bischof die Veröffentlichung des Schreibens als Indiskretion: das Papier hätte der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden sollen. Anders als sein Diözesanfamilienseelsorger Pfr. M. Schweiger will Erzbischof  Zollitsch das Papier lediglich als einen "vorläufigen Impuls" für die Debatte der Bischofskonferenzonferenz verstehen. Schweiger dagegen spricht von einem "offiziellen Dokument", von dem Gestaltungsvorschlag für eine "Kerzenfeier" für zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene spricht er als von einer "offiziellen Liturgie, die Gültigkeit für alle pastoral Verantwortlichen im Erzbistum Freiburg" habe. 

Letztlich ist die „Handreichung für die Seelsorge zum Begleiten von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederheirat" eine Mischung aus offizieller Abwendung von kirchenrechtlichen Bestimmungen und Widerspruch zum katholischen Ehe- und Eucharistieverständnis. Man will sich eben definitiv nicht mehr "hinter Paragrafen verschanzen" wie Bistumssprecher Eberle sagt.

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Leiter der Familienpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt, Diözesanfamilien-seelsorger Pfarrer Michael Schweiger am 27.09.2013 im Konradsblatt:

"...legen wir jetzt ein offizielles Dokument vor, das eine gute Arbeitsgrundlage für die Seelsorge darstellt. Ich hoffe, dass viele Paare, die in einer neuen Partnerschaft leben und für sich eine kirchliche Liturgie anlässlich ihrer Wiederheirat wünschen, erreicht werden. Nach jahrzehntelangem Stillstand ist jetzt eine Tür geöffnet, die sich hoffentlich nicht wieder schließt." 

"...wir legen hier eine offizielle Liturgie vor, die Gültigkeit hat für alle pastoral Verantwortlichen im Erzbistum Freiburg. Und wenn Sie den Ablauf der liturgischen Feier und das Segensgebet anschauen, werden Sie sehen, dass wir um Gottes Nähe und sein Licht für das Paar beten. Die Kerze ist das Symbol für dieses Licht, das wir für den gemeinsamen Lebensweg des Paares erbitten."

"... mutige Wege mit Menschen in zweiter Ehe gegangen sind und gehen. (...) Außerdem hoffe ich auf die politische Unterstützung der diözesanen Räte und der Diözesanversammlung im kommenden Jahr. Konkret bietet das Familienreferat Ende November eine Werkstatttagung zur Handreichung an, wo es um deren konkrete Umsetzung gehen wird.



    Siehe auch:

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      Mittwoch, 9. Oktober 2013

      Weihbischof Laun: Kirche kann keine neue Regeln erlassen

      In der gegenwärtigen Diskussion um zivil wiederverheiratete Geschiedene erklärt Weihbischof  Andreas Laun (Salzburg) in einem Klartext bei kath.net, warum es keine Lösung ist, den Menschen die Wahrheit über die Sakramente vorzuenthalten oder sie außer Kraft zu setzen, wozu niemand das Recht und auch keine Vollmacht habe. Er lässt eine Betroffene zu Wort kommen die aus eigener Erfahrung beschreibt, wie eine wirklich tragfähige Lösung aussehen könnte. Für jeden verständlich, legt er dar, warum der Vorwurf, die Kirche und ihre Vertreter, die den Kommunionempfang für schwere Sünder nicht gutheißen, seien unbarmherzig, nicht zutreffend ist. Hier via kath.net.

      Unter anderem schreibt Weihbischof Laun:
      Also soll jeder selbst entscheiden, ob er zu hl. Kommunion gehen darf oder nicht? Ja, indem er prüft, ob er würdig ist. Aber das Maß dieser Prüfung muss einerseits die Lehre über die Eucharistie, andererseits über die Ehe sein, so wie die Kirche sie immer vorgelegt hat.
      Die Kirche hat  keine Vollmacht, an der Wahrheit vorbei neue Regeln zu erlassen, sie kann nur sagen, was „würdig“ ist und was nicht. Dabei erinnert sie immer auch an die Warnung des hl. Paulus, die hl. Kommunion in einem Zustand der Unwürdigkeit zu empfangen.
      Mit „Unwürdigkeit“ ist dabei natürlich an jeden schwerwiegenden Widerspruch zu Gott und Seinen heiligen Willen zu denken und nicht nur an die Situation der Wiederverheirateten. Wenn objektiv eine Gefahr besteht, dann ist es ein Akt der Barmherzigkeit, den Gefährdeten zu warnen und das Schweigen wäre Unbarmherzigkeit und Sünde. Es ist, wie wenn ein Arzt einem Leberkranken „verbietet“ Alkohol zu trinken: Das Verbot ist eigentlich kein Verbot, sondern nur ein Benennen der schlechten Folgen des Alkohol für diesen Menschen. Jedes Kind versteht, dass das mit Unbarmherzigkeit nichts, wirklich gar nichts zu tun hat.(...)
      Aus all dem ergibt sich: Die Lehre der Kirche kann sich in dieser Frage nicht ändern, man kann nicht so „Weiterkommen“, wie das suggestiv manchmal gesagt wird. Denn nicht die Kirche hat hier festgelegt, Diese Ordnung kommt von Gott selbst, indem er die Ehe geschaffen und die Sakramente eingesetzt hat. Es ist sozusagen ein „übernatür-liches Naturrecht“: Aus der Wirklichkeit ergibt sich das hier Gebotene.

      Der demütige Gehorsam wird Jesus Christus erwiesen, nicht irgendwelchen Menschen, und verbindet mit Jesus auf seine Weise. Der selbstherrliche Ungehorsam hingegen begründet keine „Kommunio“, keine Gemeinschaft mit Christus. Diese lässt sich nicht erzwingen und der Versuch dazu ist sogar gefährlich. Sie, die wirkliche Gemeinschaft mit dem Herrn in der Wahrheit, nur sie ist es, nach der sich der Christ sehnt, wenn er die hl. Kommunion empfängt, nichts anderes.



       Bild: Bodenmosaik in der Gnadenkapelle des Marienwallfahrtsortes Kevelaer (Ndrh.); Detail; © FW

      Dienstag, 18. Juni 2013

      Vatikan: Bekräftigung der kirchlichen Lehre zum Kommunionempfang zivil wiederverheirateter Geschiedener

      Der Präfekt der vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hat erneut zur Frage der Zulassung von zivil geschiedenen und wiederverheirateten Eheleuten Stellung genommen und die Lehre der Kirche bestätigt, dass nämlich das Eheband unauflöslich ist, solange der Ehepartner lebt und deshalb für katholische Gläubige eine zweite oder dritte zivile Eheschließung nicht möglich ist, ohne die göttliche Norm zu verletzen, sprich: ohne schwer sündhaft zu handeln.

      Dazu legt Erzbischof Müller in der "Tagespost" vom 15. Juni 2013 nochmals sehr ausführlich die Gründe dar und geht auf Einwände und Behauptungen der Gegner dieser Lehre ein. Dabei zitiert er im Wesentlichen neben der Hl. Schrift, den Kirchenvätern und Konzilien die jüngeren Dokumente des Lehramts zu diesem Thema, so das "grundlegende" Apostolische Schreiben "Familiaris consortio" vom 22. 11.1981, das Schreiben de Glaubenskongregation über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen vom 14. 09.1994 (hier aus Nr. 5,6,9 und 10), das nachsynodale Apostolische Schreiben "Sacramentum caritatis" vom 22.02.2007 (Nr. 29) sowie die Predigt Papst Benedikt XVI. am 03.06.2012 beim VII. Weltfamilientreffen in Mailand und die Schlussbotschaft der (bisher) letzten Bischofssynode zum Thema "Die neue Evangelisierung für die Weitergabe des christichen Glaubens" (07.-28.10.2012).

      Anschließend befasste er sich mit anthropologischen und sakramentaltheologischen Erwägungen, wobei er feststellte: "Für Christen gilt, dass die Ehe von Getauften, die in den Leib Christi eingegliedert sind, sakramentalen Charakter hat und damit eine übernatürliche Wirklichkeit darstellt. Ein ernstes patorales Problem besteht darin, dass manche heute die christliche Ehe ausschließlich mit weltlichen und pragmatischen Kriterien beurteilen. Wer nach dem "Geist der Welt"(1 Kor 2,12) denkt, kann die Sakramentalität der Ehe nicht begreifen. Dem wachsenden Unverständnis gegenüber der Heiligkeit der Ehe kann die Kirche nicht entsprechen durch pragmatische Anpassung an das vermeintlich Unvermeidliche, sondern nur durch das Vertrauen auf "den Geist, der aus Gott stammt, damit wir erkennen, was uns von Gott geschenkt worden ist (1 Kor 2,12). (...) Das Evangelium von der Heiligkeit der Ehe ist in prophetischem Freimut zu verkünden. Ein müder Prophet sucht in der Anpassung an den Zeitgeist sein Heil, aber nicht das Heil der Welt in Jesus Christus."

      In den darauf folgenden moraltheologischen Anmerkungen ging Erzbischof Müller ausführlich auf die beiden Vorschläge der Leugner der kirchlichen Lehre ein, man solle 1. das Gewissen der Betroffenen respektieren und 2. müsse die Kirche eine barmherzige Kirche sein und dürfe deshalb niemanden vom Sakramentenempfang ausschließen.

      Zum Argument des Gewissens bescheinigte er denen, die es vertreten, einen "problematischen Begriff"  von "Gewissen", der bereits im Schreiben der Glaubenskongregation von 1994 zurückgewiesen worden wäre. Die Gläubigen, so Müller, hätten die Pflicht, ihr Gewissen zu bilden und es an der Wahrheit auszurichten. "Dabei", so der Präfekt weiter, "hören sie auch auf das Lehramt der Kirche, das ihnen hilft, 'nicht von der Wahrheit über das Gute im Menschen abzukommen, sondern, besonders in den schwierigen Fragen, mit Sicherheit die Wahrheit zu erlangen und in ihr zu bleiben' (Johannes Paul II., Enzyklika "Veritatis splendor", Nr. 64)". Müller unterstrich, dass Gläubige, die zu der Überzeugung gelangt seien, dass ihre erste (vorausgehende) Ehe nicht gültig war, die Pflicht hätten, dies durch ein zuständiges Ehegeruicht der Kirche nachweisen zu lassen. (Nach dem Kirchenrecht gilt eine Ehe solange für gültig geschlossen, bis ihre Nichtigkeit durch das kirchliche Ehegericht bestätigt wird.)

      Erzbischof Müller zitierte Kardinal Joseph Ratzinger aus dem Artikel "Die Ehepastoral muss auf der Wahrheit gründen" im L'Osservatore Romano in dt. Sprache vom 09.12.2011, S. 7: "Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden; daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des Einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden."

      Bezüglich der Berufung auf die Barmherzigkeit Jesu und infolgedessen der Forderung nach der Barmherzigkeit der Kirche gegenüber zivil wiederverheirateten Geschiedenen und deren Zulassung zum Kommunionempfang, stellte Müller klar, dass die ganze sakramentale Ordnung ein Werk der Barmherzigkeit Gottes sei und diese (sakramentale Ordnung) deshalb nicht mit Berufung auf dieselbe Barmherzigkeit aufgehoben werden könne. Zudem warnte er vor einer "Banalisierung des Gottesbildes, wonach Gott nichts anderes vermag, als zu verzeihen". Zum Geheimnis Gottes, so Müller, gehörten neben der  Barmherzigkeit auch seine Heiligkeit und Gerechtigkeit. "Wenn man diese Eigenschaften Gottes unterschlägt und die Sünde nicht ernstnimmt, kann man den Menschen letztlich auch nicht seine Barmherzigkeit vermitteln." Die Barmherzigkeit Gottes sei keine Dispens von den Geboten Gottes und den Weisungen der Kirche. Sie verleihe "vielmehr die Kraft der Gnade und ihrer Erfüllung, zum Wiederaufstehen nach dem Fall und zu einem Leben in Vollkommenheit nach dem Bild des himmlischen Vaters".

      Bekräftigung der kirchlichen Lehre zur rechten Zeit

      Die nochmalige Klarstellung der kirchlichen Lehre war notwendig geworden, nachdem die Tendenz mancher Gruppen erkennbar wurde, für die Kirche in Deutschland, zumindest aber in einigen Bistümern mit Hilfe einiger Bischöfe Fakten zu schaffen, die der Heiligen Schrift, der Tradition und der kirchlichen Lehre widersprochen hätten.

      So hatte z. B. in der Erzdiözese Freiburg eine Gruppe von zwölf Priestern und Diakonen im Juni 2012 eine Unterschriftenaktion unter ihren Amtsbrüdern initiiert, in der sie eine Neuregelung für den Umgang der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen und deren Zulassung zu den Sakramenten fordern. Sie erklärten darüberhinaus, dass sie wiederverheirateten Geschiedenen in ihren Gemeinden den Empfang der Hl. Kommunion erlauben würden und ebenso Beichte und Krankensalbung gewähren. Dabei berufen sie sich auf das barmherzige Handeln Jesu. Ihnen sei bewusst, gegen der­zeit gel­tende kir­chen­recht­li­che Vor­schrif­ten der römisch-katholischen Kir­che zu verstoßen. 211 Priester und Diakone der Diözese Freiburg (von etwa 1200) haben diese Erklärung unterschrieben.

      Erzbischof Zollitsch hatte sich in einem Gespräch mit den Unterzeichnern der Erklärung im Ziel solidarisch erklärt, missbilligte aber die Vorgehensweise und bezeichnete diese als eine Stö­rung sei­ner eigenen Initia­ti­ven (vgl. Kurzbericht zum ersten Gespräch der Initiatoren mit Erzbischof Dr. Robert Zollitsch am 21.06.2012).

      Die Diözesanversammlung (25.-28. April 2013) der Erzdiözese Freiburg erneuerte die Erwartungen an die Kirchenleitung, das Kirchenrecht abzuändern, damit zivil wiederverheiratete Geschiedene auch "legal" zum Eucharistieempfang zugelassen werden, wie es in der Praxis vieler Gemeinden schon seit langem Faktum sei. 

      Nach der Auftaktveranstaltung des von den deutschen Bischöfen initiierten Dialogprozesses in Mannheim im August 2011, bei der ebenfalls von Teilnehmern "ein anderer Umgang der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen" gefordert wurde, hat der Katholisch-Theologische Fakultätentag eine Gruppe von 10 Fachvertretern ernannt, um sich am Dialogprozess zu beteiligen. Sie erarbeiteten eine "Theologische Stellungnahme" die im September 2012 veröffentlicht wurde, wie es heißt, im Kontext des zweiten „Gesprächsforums“ in Hannover.


      Bei den zehn Fachvertretern des KThF handelt es sich um folgende Persönlichkeiten:

      Biblische Fächergruppe:
      1. Prof. Dr. R. Scoralick, Tübingen (Alttestamentl. Theologie)
      2. Prof. Dr. M. Ebner, Bonn (Neues Testament)

      Historische Fächergruppe:
      1. Prof. Dr. J. Schmiedl, Vallendar (Kirchengeschichte)
      2. Prof. Dr. G. Kruip, Mainz (Christl. Anthropologie u. Sozialethik)

      Systematische Fächergruppe:
      1. Prof. Dr. S. Goertz, Mainz (Moraltheologie)
      2. Prof. Dr. U. Lüke, Aachen (Fundamentaltheologie u. Dogmatik)

      Praktische Fächergruppe:
      1. Prof. Dr. U. Rhode, Frankfurt/M. (Kirchenrecht)
      2. Prof. Dr. M. Belok, Chur (Pastoraltheologie)

      Vorsitzender des Katholisch-Theologischen Fakultätentages:
      Prof. Dr. Gerhard Krieger, Trier (Philosophie)

      Sprecher der Theologischen Arbeitsgemeinschaften:
      Prof. Dr. Benedikt Kranemann, Erfurt (Liturgiewissenschaft)


      Die "Stellungnahme" ("Ausdruck der Barmherzigkeit Gottes") bezieht sich im Wesentlichen auf das "Gemeinsame Hirtenschreiben der Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" aus dem Jahre 1993 (Hirtenwort der oberrheinischen Bischöfe 1993 ), indem einerseits festgestellt wird, dass die Kirche "in Treue zur Weisung Jesu" erkläre, dass "die Wiederverheirateten Geschiedenen nicht generell zum Eucharistischen Mahl zugelassen werden können, da sie sich in Lebensverhältnissen befinden, die in objektivem Widerspruch sind zum Wesen der christlichen Ehe" und dass, "wer hier anders handelt, (...) dies gegen die Ordnung der Kirche ´[tut]".

      Andererseits relativiert das Schreiben die Lehre der Kirche, indem es für möglich hält, dass Betroffene zu einer "begründeteten Gewissensentscheidung" kommen, die dieser Lehre entgegensteht und die dennoch von "der Kirche und der Gemeinde zu respektieren" sei. Diese Relativierung führte und führt noch immer dazu, dass zahlreiche Priester Betroffene zu den Sakramenten zulassen, obwohl bereits (s. o). klargestellt wurde, dass das Gewissen des gläubigen Katholiken hier ausnahmslos an die Norm der Kirche gebunden ist (s, o).

      Die "Theologische Stellungnahme" der 10 Fachkundigen stellt fest: "Weithin etwas anderes zu praktizieren, als die offizielle Position der Kirche zulässt, gefährdet aber die Glaubwürdigkeit der Kirche." Diese Gefährdung der Glaubwürdigkeit wird bemerkenswerterweise jedoch nach Meinung der Theologen nicht durch Treue zur kirchlichen Lehre (die sich aus der Lehre Jesu ergibt) behoben, sondern durch die Änderung (schöngefärbt "Weiterentwicklung" genannt) der offiziellen Position der Kirche.

      Offensichtlich ist es also so, dass sich die Kirche - und sogar die, nach Lehre der Kirche unfehlbaren, Dogmen - sich einem rein immanenten subjektiven "gelingenden Leben", also einem selbstbestimmten normfreien Lebensentwurf des Menschen anpassen muss - nicht aber muss der Mensch den Glauben der Kirche bejahen und sich durch Tugend und Heiligkeitsstreben der Vollkommenheit Gottes annähern (um zu einem neuen Menschen in Christus zu werden).

      Für den Gläubigen, dem die von Christus gegründete und in der katholischen Kirche bestehende Heilsgemeinschaft die Kirche ist, die Jesus Christus für immer als "Säule und Feste der Wahrheit" errichtet hat (1 Tim 3,15; LG 8), widerspricht dies klar dem Wort Christi, dass derjenige gerettet wird, der glaubt (und sich taufen lässt vgl. Mk 16,16). Deshalb muss auch die Behauptung der Fachkommission des Fakultätentages infrage gestellt werden, dass ihre Sicht der Dinge eher zum Heil der Seelen führe als der Glaube der Kirche.


      Die Stellungnahme der theologischen Fachvertreter im Gesprächsprozess „Im Heute glauben“ endete also mit folgender Empfehlung an die deutschen Bischöfe:
      "Wenn auf der Ebene der Gesamtkirche eine zeitnahe, theologisch wie pastoral verantwortbare Lösung dieses Problems noch nicht in Sicht ist, scheint es wichtig, dass die Deutschen Bischöfe im Sinne der oben skizzierten Lösungen dort ihren Einfluss geltend machen. 
      Aus unserer Sicht scheint es überdies geboten, dass die Bischöfe in ihren Ortskirchen nach bestem theologischen Wissen und Gewissen schon jetzt solche pastoralen Entscheidungen treffen, die im Geiste Jesu mehr Menschlichkeit ermöglichen. An diese ihre Kompetenz und Verantwortung, die das II. Vatikanum herausgestellt hat (LG 26-28, DH 4151-4153), möchten wir die Bischöfe im Sinne des „salus animarum suprema lex" nachdrücklich erinnern. Zu diesem Schritt, im Sinne Jesu die Gerechtigkeit mit der Barmherzigkeit zu verbinden, möchten wir sie ermutigen und dazu unseren theologischen Sachverstand zur Verfügung stellen."

      In deutschen Bistümern schien also die Frage der Teilnahme Wiederverheirateter am Sakrament des Altares in Form der sakramentalen Kommunion garnicht mehr "ob" oder "ob nicht" zu sein, sondern nur noch das "Wie?". Man darf gespannt sein, ob nun die Priester ihren Irrtum einsehen und zur Lehre und der ihr entsprechenden Praxis der Kirche zurückkehren. Dabei wird es sicherlich auch auf die Stimme des jeweiligen Bischofs ankommen, der seinen Priestern und Gläubigen die authentische Auslegung des Glaubens, so wie sie von der Glaubenskongregation immer wieder in Erinnerung gerufenen wurde, nicht verschweigen darf. Das nicht zuletzt wegen der Jugend in den Gemeinden, die dem unglaubwürdigen Verhalten der betroffenen Gläubigen und noch mehr der ungehorsamen Pfarrer ausgesetzt ist.

      Weiterhin hatte sich "die Gruppe der theologischen Fachvertreter (...) zur Aufgabe gemacht, im Sinne der erarbeiteten Stellungnahme weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten, wie die Wiederzulassung wiederverheirateter Geschiedener zum Empfang der Kommunion rechtlich und liturgisch näher gestaltet werden könnte". (Quelle)

      Nach der eindeutigen Stellungnahme des Präfekten der Glaubenskongregation dürfte sich dieses Anliegen jetzt wohl erübrigen...


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