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Freitag, 24. Januar 2014

Teil 2: Prof. Robert Spaemann - Plädoyer für die Reform der Liturgiereform

Zurück zu den Zielen der Konzilsväter

Fortsetzung von hier

Teil 2

Ehrfurcht vor dem Mysterium und gesungenes Erstes Hochgebet

Prof. Robert Spaemann nennt weitere - bei unvoreingenommener Bertrachtung sehr einleuchtende - Vorschläge für die Angleichung der neuen und der alten Form des römischen Messritus: das Niederknieen während der Worte "et incarnatus est" bzw. "empfangen durch den Heiligen Geist, geboren aus der Jungfrau Maria"; die Rückbesinnung auf das erste Hochgebet, das zwar lang, in seiner Aussagekraft bezüglich des Wesens der heiligen Messe aber unübertroffen ist (vgl. dazu die "Entdeckungen" von Dr Johannes J. Kreier, Saarbrücken); statt das Hochgebet, wie im Vetus Ordo, in Stille zu beten, soll es erlaubt sein, die Texte des Hochgebets zu singen, wie es auch in der Ostkirche üblich ist.


Symbolischer Friedensgruß für alle - aber nicht mit jedem

Die Ausweitung des Friedensgrußes auf die ganze versammelte Gemeinde (und nicht nur zwischen Priestern und Leviten) sieht Spaemann als geistlichen Gewinn, würden denn die liturgischen Normen eingehalten werden. Er zitiert hierzu die Instruktion "Redemptionis Sacramentum", in der es bezüglich des Austausches des Friedensgrußes heißt: "Es ist angebracht, «daß jeder in schlichter Weise nur seinen Nachbarn den Friedensgruß gibt». «Der Priester kann den Friedensgruß den Dienern geben, bleibt aber immer innerhalb des Presbyteriums, um die Feier nicht zu stören. Dies soll er auch beachten, wenn er aus einem gerechten Grund einigen wenigen Gläubigen den Friedensgruß entbieten will»" (s. Nr. 72). Die Gläubigen sollen demnach den Friedensgruß, den sie von dem einen Nachbarn empfangen haben, an den anderen Nachbarn weitergeben. Händeschütteln, wie es oft üblich ist, ist in der Liturgie nicht vorgesehen.


Latein als Kultsprache und Gregorianischer Choral

Das II. Vatikanum lässt keinen Zweifel daran, dass Latein (auch weiterhin) die Sprache der römischen Liturgie ist. Wenn es auch erlaubte, in Teilen der heiligen Messe - die Konzilsväter dachten dabei an den Wortgottesdienst - die Landessprache zu verwenden, so wurde dennoch vom II. Vatikanum grundsätzlich das Latein wie auch der Gregorianische Choral empfohlen. Spaemann plädiert dafür, den Empfehlungen der Konzilsväter auch für den Novus Ordo zu folgen und wieder mehr den gregorianischen Choral zu pflegen. Inzwischen, so Spaemann, sei die "Actuosa participatio", die tätige Teilnahme aller Gläubigen an der Feier der Messe im Novus Ordo auf ein bescheideneres Niveau gesunken, als sie zu Zeiten des Konzils gewesen sei, wo die ganze Gemeinde "die ihr zukommenden Teile der Messe" beigetragen häte und jeder den Choral hätte mitsingen können.


Keine Verdrängung der liturgischen Texte durch andere Texte oder Lieder, keine Zweigleisigkeit von Priester und Gemeinde

Die Texte der heiligen Messe, "insbesondere des Ordinariums", also der gleichbleibenden Teile der Messe, müssen notwendig vollständig gesprochen werden. Spaemann beklagt, dass im Novus Ordo liturgische Texte durch "Credo-Lieder" verdrängt werden. In der älteren Form (Vetus Ordo) sei dies zwar nicht möglich, weil der Priester sozusagen parallel zum Gesang der Gemeinde die liturgischen Texte darbringt, er tadelte jedoch, dass in der alten Messe manchmal quasi zweigleisig gebetet werde. Einmal von der Gemeinde durch den (längeren) Choralgesang und - fast muss man so sagen - unabhängig davon, der Priester, der die Gebete still betet. Hier müsse in beiden Formen Abhilfe geschaffen werden.


Mundkommunion soll wieder zur Normalform des Kommunionempfangs werden

Weiterhin beklagt Spaemann, dass es zwei Arten des Kommunionempfangs gebe: Mund- und Handkommunion - was dazu führe, sich unmittelbar vor dem innigsten Moment der Messe, der Vereinigung mit unserem Herrn und Heiland, "spirituell outen" zu müssen. Da die Mundkommunion die ordentliche, vorgesehene Weise des Kommunionempfangs war und ist, die Handkommunion "nur" durch ein "Indult" erlaubt wurde, so sehe er, Spaemann, "keine andere Möglichkeit, als die Mundkommunion wieder zur Normalform des Kommunionempfangs zu machen". Der Philosoph räumt aber ein, dass es einer "behutsamen Aufklärung" der Gläubigen durch die Bischöfe" bedürfe und favorisiert die Kelchkommunion, bei der der Priester den Gläubigen die Eucharistischen Gestalten reicht, indem er die Hostie zuvor in das kostbare Blut taucht.


Mutiges Eintreten der Bischöfe gegen Glaubensverfall und falsche Lehren

Soweit die Reformvorschläge von Prof. Robert Spaemann in der "Tagespost" vom 18. Januar 2014: Das alles sind wahrlich Dinge, über die man sprechen sollte, damit die Identität von neuer und alter Messe auf Dauer gewahrt bleibt. Es besteht sonst die große Gefahr, dass sich durch das andere Beten in der neuen Messe auch ein anderer, neuer Glaube manifestiert. Dies ist mitunter schon in großen Teilen der deutschsprachigen Gemeinden latent festzustellen. Symptomatisch tritt dies zutage in der Kontroverse um die Übersetzung des Kelchwortes (pro multis - für viele) oder der Behauptung nicht weniger (viel zu vieler) Priester, das bisherige Messbuch beinhalte eine "falsche Theologie", weil es von einer "Opfer-Theologie" spreche. Die Einflüsse dieser Theologen gehen so weit, dass nun die neue Ausgabe des Römischen Messbuches wegen des Protestes der Priester nicht eingeführt wird. Das sind bedenkliche Zustände und Tendenzen, die um das Heil der Seelen willen, schnellstens enttarnt und wieder neu auf die Erlösungstat Jesu, das Kreuzesopfer hin ausgerichtet werden müssen...



Weiteres zum Thema "Reform der Reform":

 Das Foto zeigt eine Primizmesse im Vetus Ordo in der Kirche St. Maria Maggiore in Rom im Jahre 2013 und stammt vom

Dienstag, 5. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 5: Die Lage (1)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 5


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



II.  Die Lage

1.  Fakten

Der Heilige Vater (Anm.: d. i. im Jahre 1997: Johannes Paul II.) ist rastlos tätig, vor allem mit Reden und Reisen. Beides macht ihn als Bischof der katholischen Kirche präsent, und dafür ist ihm zu danken.

Von einer kraftvollen und entschiedenen Regierung der Gesamtkirche ist jedoch wenig zu spüren. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass der Heilige Vater oft und immer wieder vor Pressionen, die von Ortskirchen ausgingen, zurückgewichen ist. Ich nenne einige Beispiele.

Wider bessere Einsicht ließ sich Paul VI. von Kardinal Döpfner die unselige Handkommunion abtrotzen (3). Man sagte damals, es gehe lediglich um eine disziplinäre Anordnung. In Wirklichkeit stand und steht das Übergehen von der kniend empfangenen Mundkommunion zur stehend empfangenen Handkommunion in engem Zusammenhang zum Glauben. Es sei darum noch einmal ausgesprochen: Die Handkommunion hat sich durchgesetzt, weil der Glaube an den vollen Inhalt des eucharistischen Opfersakramentes bei der großen Mehrheit der Christen zusammengebrochen ist. Ihre Beibehaltung ist ein Element des weitergehenden Abbaus des katholischen Glaubens betreffend das allerheiligsten Sakrament des Altares.

Die sogenammte Würzburger Synode hatte im Januar 1973 die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier grundsätzlich gutgeheißen (Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung Nr. 3) (4). Im gleichen Jahre 1973 gewährte der Heilige Stuhl den deutschen Bischöfen das Indult, bei der hl. Messe in "außerordentlichen Fällen" die Predigt durch Laien halten zu lassen. (5). Dies geschah, obwohl nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Predigt "ein Teil der liturgischen Handlung" (Sacrosanctum Concilium Nr. 35) ist. Derselbe Priester, der das Opfer Christi darbringt, soll auch die Botschaft des Herrn dem versammelten Volk darbieten. Deswegen ist nicht jeder, der Theologie studiert hat, befähigt, das Wort Gottes zu verkündigen, sondern nur jener, der in der Weihe die besondere Teilhabe am dreifachen Amt Christi erhalten hat (Presbyterorum ordinis Nr. 1).

Das kirchliche Gesetzbuch ist wieder zu gesunden Grundsätzen zurückgekehrt. Die Predigt von Laien in der hl. Messe ist verboten (c. 767). In vielen deutschen Pfarreien schert sich niemand um dieses Verbot. Die Laienpredigt ist zur Regel geworden. Ein Laie fragte: "Wessen Aufgabe ist es eigentlich, dafür zu sorgen, dass solche Anordnungen beachtet werden? Oder haben wir in Deutschland jetzt so etwas wie eine 'Nationalkirche', die sich von Rom abgekoppelt hat und nach eigenen Gesetzen lebt?" (6)

Das Messbuch Pauls VI. kannte lediglich männliche Ministranten (7). Viele Geistliche in Deutschland hielten sich nicht an dieses Gebot und führten weibliche Ministranten ein; die Bischöfe sahen, mit einer einzigen Ausnahme, duldend oder wohlwollend zu. Schließlich wurde, wie so oft, der Missbrauch vom Apostolischen Stuhl sanktioniert, diesmal auf dem Wege einer dubiosen authentischen Interpretation des c. 230 CIC (8). Der Theologe Fries wies triumphierend darauf hin, dass der Heilige Stuhl sich anfangs gegen Ministrantinnen ausgesprochen habe, als sie in Deutschland schon zum gewohnten Erscheinungsbild gehörten, dass sie aber heute "auch im Gefolge des Papstes" auftreten (9).

Das Ökumenische Direktorium vom 14. Mai 1967 (10) ließ interkonfessionelle Gottesdienste am Sonntag nicht zu. Allzu deutlich sind die Gefahren, die von solchen Veranstaltungen ausgehen. Sie sind geeignet, den Rang des Messopfers herabzustufen und die Verpflichtung zum sonntäglichen Messbesuch in Vergessenheit geraten zu lassen.. Doch die protestantischen Religionsverbände und die katholischen Ökumeniker gaben keine Ruhe und gingen gegen das Verbot sonntäglicher ökumenischer Gottesdienste an.

Wiederum gab der Heilige Stuhl nach. Im Ökumenischen Direktorium vom 25. März 1993 (11) ist aus dem Verbot ökumenischer Gottesdienste am Sonntag ein bloßes Abraten von solchen geworden (Nr. 115). Es ist sicher, dass die ökumenisch Beflissenen sich nicht abraten lassen. Die Folgen dieses Einbruchs werden nicht lange auf sich warten lassen. Rang und Wert des hl. Messopfers werden verdunkelt, die Stellung des katholischen Priesters wird eingeebnet, das Gebot, am Sonntag eine hl. Messe mitzufeiern, wird ausgehöhlt.

Das Zweite Vatikanische Konzil kennt nur Priester als für die Ausbildung der Priesterkandidaten geeignete Personen (Optatam totius Nr. 5). Der Heilige Stuhl hat nach dem Konzil angeordnet, dass in theologischen Fakultäten die Professoren für gewöhnlich Priester sein sollen (12). Nichtpriester sollten nur ausnahmsweise zum Lehramt in einer theologischen Disziplin zugelassen werden (13). Diese Vorschrift bleibt in steigendem Maße unbeachtet. Im Fachbereich Katholische Theologie an der Universität Mainz ist das Verhältnis umgekehrt. Acht Nichtgeweihten stehen fünf Priester gegenüber, von denen vier über sechzig Jahre alt sind.

Der Heilige Stuhl hat sich die Entscheidung, ob jemand zum Theologieprofessor auf Lebenszeit ernannt werden kann, vorbehalten (14), und das ist richtig, ja notwendig; denn die Lehre eines Theologieprofessors geht die gesamte Kirche an und wird auch, wenn er über die entsprechende Lobby verfügt, in der gesamten Kirche bekannt gemacht.

Es gibt Fälle, in denen dem Heiligen Stuhl die lehrmäßige Unzuverlässigkeit deutscher Theologiedozenten bekannt war und er die Unbedenklichkeitserklärung nicht geben wollte, er aber durch die massive Intervention deutscher Bischöfe in die Knie gezwungen wurde. Er erteilte das Nihil obstat, und das vorhergesehene Verhalten der betreffenden Professoren trat prompt ein. Wenn der Heilige Stuhl wider Erwarten einmal fest bleibt, erhebt sich sogleich der Protest.

Als der Frankfurter Theologe Siegfried Wiedenhofer nicht das Nihil obstat zur Übernahme eines Lehrstuhls in Graz erhielt, trugen 205 Theologieprofessoren gegen dieses Vorgehen bei den deutschsprachigen Bischöfen Einwände vor (15).

Bischof Lehmann behauptete, "Kirchenleitungen" hätten "vielleicht eine gewisse Neigung zum Misstrauen" und überschätzten auch negative Phänomene. Die lehramtlichen Instanzen sollten bei der Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung für Theologen nicht "zu engherzig oder kleinlich" vorgehen (16). Mit dieser Äußerung kann Lehmann nur auf den Heiligen Stuhl zielen. Angesichts der skandalösen Verhältnisse in der deutschen Theologenschaft sind derartige Bemerkungen völlig unangebracht. Sie dienen folglich dazu, die Herrschaft falscher Lehren noch fester zu etablieren.



(3)   Georg May, Die sogenannte Handkommunion. Ein Beitrag zur Praxis der kirchlichen Rechtsetzung in der Gegenwart ( = Schriftenreihe der Una Voce - Deutschland Heft 5/1970), 1.-3. Aufl., Berlin 1970
(4)   Gemeinsame Synode 175f
(5)   Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Jg. 1974 S. 295-298
(6)   Deutsche Tagespost Nr. 24 vom 15. Februar 1997 S. 15
(7)   Missale Romanum ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum Auctoritate Pauli Papae VI promulgatum. Editio typica, Vatikanstadt 1971, 45 Nr. 70
(8)   Wolfgang Waldstein, Eine "authentische Interpretation" zu can. 230 §2 CIC: Archiv für katholisches Kirchenrecht 163, 1994, 406 - 422. Vgl. Ludger Müller, Authentische Interpretationen - Auslegung kirchlicher Gesetze oder Rechtsfortbildung?: Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995, 353 - 375, hier 372f
(9)   Glaube und Leben Nr. 47 vom 19. November 1995 S. 10
(10)  Acta Apostolicae Sedis 59, 1967, 574-592
(11)  Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium zu Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 110), Bonn 1993
(12)  Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Editio apparata post Codicem Iuris Canonici promulgatum vom 19. März 1985, Rom 1985, Nr. 33
(13)  Dekret der Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 20. April 1972 (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Heft 9, 2. erg. Aufl., Bonn 1971, 59)
(14)  Apostolische Konstitution "Sapientia Christiam" vom 15. April 1979 Art. 27 §2 1979 Art. 19 §1 (Acta Apostolicae Sedis 71, 1979, 500 - 521, hier 505)
(15)  Glaube und Leben Nr. 42 vom 20. Oktober 1996 S. 2



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Samstag, 30. Juli 2011

Mundkommunion auf Knien?

„Es ist empfehlenswert, dass die Gläubigen die Kommunion in den Mund und auf Knien empfangen“ sagte Antonio Kardinal Cañizares Llovera, Präfekt der päpstlichen Kongregation für Gottesdienst und Sakramentenordnung. Er sagte dies am 27.07. 2011 in einem Interview mit ACI Prensa, der katholischen Nachrichtenagentur für Lateinamerika.

Damit unterstützt der Präfekt Papst Benedikt XVI. in seinem Bemühen, die Mundkommunion als die gewöhnliche (allgemein übliche) Form der Kommunionspendung wieder ins Bewusstsein zu rufen, allen Priestern ans Herz zu legen, die Praxis der Handkommunion wegen der größeren Gefahr der Verunehrung aufzugeben und die Gläubigen einzuladen, die Kommunion auf Knien und in den Mund zu empfangen.

Der Papst weist darauf hin, dass der kniende Empfang der Heiligen Eucharistie besser die „Wahrheit der Realpräsenz in der Eucharistie“ hervorhebt. Dies helfe der Andacht der Gläubigen und führe leichter in den Sinn des Mysteriums ein, so erklärte bereits im Juni 2008 der päpstliche Zeremonienmeister Guido Marini die Absicht des Hl. Vaters.

Kardinal Cañizares bezeichnete diese Art des Kommunionempfangs als Haltung, die der Anbetung Gottes, der Anerkennung Gottes, geschuldet sei. „Es ist einfach das Wissen, dass wir vor Gott selbst stehen und dass Er zu uns gekommen ist und wir ihn nicht verdienen.“

Um mancherorts entstandene liturgische Missstände zu korrigieren, forderte der Kardinal vor allem eine gute Ausbildung: in den Seminaren, der Priester, von Katecheten und aller Gläubigen.

Papst Benedikt hat bereits im Vatikan die Mundkommunion im Knien wieder eingeführt. Bei Papstmessen, so auch bei der Abschlussmesse des Weltjugendtages 2008 in Sydney, spendete Benedikt XVI. die Kommunion nur in der rechtsgültigen und angemesseneren Form.

So geht der Hl. Vater den Bischöfen und Priestern mit gutem Beispiel voran und wünscht, dass viele seinem Beispiel folgen mögen.  



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