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Dienstag, 3. März 2015

Die katholische Kirche in Deutschland schafft sich selber ab - Von bischöflichen Irrlichtern und kläglichem Kirchenbewusstsein

"Welch ein klägliches Kirchenbewußtsein offenbart sich, wenn der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz behauptet, die katholische Kirche in Deutschland sei keine Filiale Roms, um mit dieser Aussage eigene deutsche Lösungen in Bezug auf die Probleme anzudeuten, die im kommenden Oktober auf der Ordentlichen Bischofssynode zum Thema Ehe und Familie behandelt werden! Welch ein Mangel an theologischer Verantwortung zeigt sich, wenn sich Bischöfe Theologen anvertrauen, die seit vielen Jahren die katholische Lehre und Moral zersetzen!"
(Prof. em. Hubert Windisch)

Die Lage der katholischen Kirche in Deutschland ist desolat: Glaubensschwund, abgefallene und schismatisch-gesinnte Priester* und Bischöfe** (wobei es, das darf nicht vergessen werden, auch Ausnahmen gibt) und kein Wille für eine zukunftsträchtige Reform in Sicht.

Offensichtlich will man an verantwortlicher Stelle nicht die Bedürfnisse des Kirchenvolkes nach authentischer Verkündigung und Erneuerung einer Spiritualität, die zur Heiligkeit ruft und führt, nicht erkennen - oder man ist inzwischen so verblendet, dass man dies selbst nicht mehr als not-wendig betrachtet. Ja, man ist darauf aus, sich den zeitgeistigen aber der Lehre Jesu widersprechenden Strömungen in der Gesellschaft zu ergeben und sich in dieser Welt recht gemütlich einzurichten.

Nicht nach Höherem soll der Mensch mehr streben, sondern er soll so (schlecht) bleiben, wie er ist, denn Gott liebt ihn sowieso und alles andere sei ohnehin nur Heuchelei. Das Böse wird gut, das Gute bös genannt, alles Bisherige wird auf den Kopf gestellt. 

In dieser Situation braucht es Gläubige, die mutig auf die Misere hinweisen und deutliche Worte finden. Auch diese gab es in den vergangenen Wochen immer wieder - Gott sei Dank! Ein herausragendes Beispiel sind die Ausführungen des Pastoraltheologen Prof. em. Hubert Windisch, die am 10.02. und 01.03.2015 in einem zweiteiligen kath.net-Kommentar mit den Überschriften "Bischöfliche Irrlichter"  und "Ein klägliches Kirchenbewusstsein" veröffentlicht wurden. Herzliche Leseempfehlung!


*   z. B.  allein im Bistum Freiburg und nur in der Frage des Messopfer-Verständnisses ca. 200 Priester (s. hier)
** z. B. hier nachzulesen: Wir können nicht warten; "Die Tagespost" am  25.02.2015


Auch empfehlenswert:

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Mittwoch, 23. Juli 2014

Kirche in Deutschland: Narzissmus, Skandale, Machtspielchen und verfehlte Pastoralkonzepte

Stefan von Kempis von Radio Vatikan, Alexander Kissler von "Cicero" und Bernhard Müller vom PURmagazin diskutieren mit André Stiefenhofer über die Zustände innerhalb der Kirche in Deutschland, über den Umgangston innerhalb der Kirche und dem Verhältnis der Kirche zu den säkularen Medien. Das Gespräch wurde am 25. Januar 2014 beim Jahresgedenken des päpstlichen Hilfswerkes "Kirche in Not" an dessen Gründer Pater Werenfried van Straaten im Maternushaus in Köln aufgezeichnet. (2 x ca. 15 Minuten)

Kirchenkrise und kein Ende - Laufen Medienkampagnen gegen die Kirche? Teil 1





Kirchenkrise und kein Ende - Laufen Medienkampagnen gegen die Kirche? Teil 2



Der Weltbild-Skandal:
Der Streit beginnt (Auswahl):

    Seit dem 25. Oktober 2011 bis heute hat die katholische Kirche in Deutschland bezüglich des ihr gehörenden Weltbild-Verlags und seines Angebotes keine Konsquenzen gezogen (außer das halbherzige Sperren einiger Suchworte in der Suchmaske des Online-Angebots). Weiterhin werden esoterische und andere antikatholische Schriften und Produkte im Weltbild-Verlag vertrieben und unters Volk gebracht. Nach der Insolvenz will man sich nun von dem Unternehmen trennen:

    Weltbild-News:




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    Mittwoch, 12. März 2014

    Reinhard Kardinal Marx ist neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

    Die Deutsche Bischofskonferenz

    ...ist der gemäß cc. 447-459 CIC bestehende Zusammenschluss der Bischöfe der Teilkirchen in Deutschland zum Studium und zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit und zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen.
    (aus dem Statut der Deutschen Bischofskonferenz, 2008)


    Der Vorsitzende

    ...leitet die Zusammenkünfte der Bischöfe und repräsentiert nach außen die Deutsche Bischofskonferenz gegenüber Staat und Gesellschaft. Gegenüber der Öffentlichkeit tritt er als der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz auf. In seiner Amtsführung ist er an die Beschlüsse der Vollversammlung und des Ständigen Rates gebunden.
    (Quelle: dbk.de)


    Nachfolger des bisherigen Vorsitzenden der DBK, Erzbischof em. und Diözesamadministrator von Freiburg, Dr. Robert Zollitsch, ist seit heute, den 12. März 2014, der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx. Der 60 Jährige wurde für sechs Jahre gewählt.


    Interview mit Ludwig Ring-Eifel zur Wahl von Kardinal Marx
    (katholisch.de-Video):  
     
    Lebenslauf von Kardinal Marx


    Weiteres zum Thema "Bischofskonferenz":

      Donnerstag, 20. Februar 2014

      "Spektakuläre Thesen" von Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)

      Erfrischende Gedanken teilte der Augsburger Bischof Konrad Zdarsa anlässlich der bevorstehenden Neuwahl des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz in einem Interview mit der "Lausitzer Rundschau" mit (s. auch Bericht bei kath.net vom 20.02.2013). Gefragt nach der Bedeutung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz sagte der Augsburger Oberhirte:
      "[D]er Vorsitzende der DBK ist ja in der Tat kein Vorgesetzter. Wenn er sich in einer Angelegenheit äußert, heißt das noch lange nicht, dass alle Bischöfe so denken. Der Vorsitzende der DBK kann dem einzelnen Diözesanbischof die Verantwortung nicht abnehmen. Es darf sich auch kein Diözesanbischof hinter dem Vorsitzenden verstecken."

      Er sei doch eher der "Sprecher oder Moderator" der Bischofsversammlung, manchmal auch deren "Repräsentant". Er assoziiere mit dem Begriff des Vorsitzenden "immer noch den einer Partei oder des Staatsrates der DDR", ähnlich gehe es ihm, wenn von einem "Zentralkomitee" gesprochen werde. Vielleicht liege das daran, dass er in der DDR aufgewachsen sei, so Bischof Zdarsa.

      Eine ähnliche Klarstellung hatte vor einigen Wochen der Präfekt der römischen Glaubenskongregation und designierte Kardinal Gerhard Ludwig Müller zu bedenken gegeben. Erzbischof Müller sagte im Dezember 2013 der italienischen Tageszeitung "Corriere della sera", die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen seien "Koordinatoren, nicht Vize-Päpste". Wenn nun von "Vorkonklave" gesprochen werde, so Zdarsa, lasse das "auf ein anderes Selbstverständnis des amtierenden Vorsitzenden schließen". Diese Wortwahl hatte der scheidende Vorsitzende, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch gebraucht (1). Die Bischöfe und Weihbischöfe werden gemäß einer abgeänderten Ordnung des Wahlverfahrens während ihrer Frühjahrs-Vollversammlung daher erst am Mittwoch, den 11. März 2014, nach einem Tag des Gesprächs über die Anforderungen an den neuen Vorsitzenden, zur Wahl schreiten (2).

      Worauf es bei dem neuen Vorsitzenden der DBK wirklich ankommt, beschrieb Zdarsa so: 
      "Er sollte von allen Bischöfen als wahrer Mitbruder angesehen und geschätzt werden. Er sollte ein selbstbestimmter glaubwürdiger Geistlicher und theologischer Lehrer zugleich sein. Und er sollte ein ausgewogenes Verhältnis zum Bischof von Rom haben."

      Sodann sprach sich Zdarsa dafür aus, dass der neue Vorsitzende "künftig auf jeden Fall in der Hauptstadt Deutschlands seinen Dienstsitz" nehmen solle, sprich dass das Sekretariat der Bischofskonferenz von Bonn nach Berlin umziehen soll. Er sehe das auch in Bezug auf "die Ränder", von denen auch Papst Franziskus immer wieder spreche und die in Berlin in besonderer Weise vorzufinden seien:
      "Dort muss also die Kirche öffentlich wahrnehmbar präsent sein. Außerdem wären ein Umzug des Sekretariats und die damit zwangsläufig verbundene Verschlankung des Apparats ein großartiger Beitrag zur Entweltlichung der Kirche. Wenn sich Rom schon auf den Prüfstand stellt mit einer Kurienreform, warum nicht auch die DBK mit ihrem Sekretariat? Und nicht zuletzt würde mit der Verlegung von Bonn nach Berlin auch signalisiert, dass die Wiedervereinigung Deutschlands nun bei allen deutschen Bischöfen angekommen ist."

      Mit Blick auf die seit längerem zu beobachtende Tendenz zu einer zentralistischen Handhabung der Bistumsmedien durch die Bischofskonferenz und andere Funktionäre, meinte Zdarsa, die räumliche Konzentration vieler verschiedener Medien in ein und demselben Haus (3) mag für traditionelle Organisatoren faszinierend sein, sei aber "im Zeitalter der Digitalisierung und elektronischen Datenvermittlung ein Anachronismus":
      "Die immer stärker werdende Regionalisierung der Informationsvermittlung erfordert, auch medial räumlich breiter und dezentraler aufgestellt, dafür aber sehr gut vernetzt zu sein. Wir brauchen eine gut funktionierende Vernetzung und keine Gleichschaltung.
      Zudem könnte eine solche Auffächerung dazu beitragen, noch aufmerksamer zur Kenntnis zu nehmen und zu multiplizieren, was an katholischem Glaubensleben in den verschiedensten Teilen unseres Landes passiert und welche neuen Aufbrüche landesweit zu verzeichnen sind."

      Hier das ganze Interview der "Lausitzer Rundschau" auf der Internetseite des Bistums Augsburg ("Bischof Konrad: Deutsche Bischofskonferenz sollte nach Berlin umziehen"). Ob spektakulär oder innovativ, es wird sich zeigen, ob es möglicherweise bald einen Aufbruch des Sekretariats der DBK nach Berlin und eine damit verbundene Entweltlichung geben wird. Eine Chance, wäre es allemal - und eine, die man vielleicht im Interesse der katholischen Kirche in Deutschland nutzen sollte.



       (1) Eröffnungsreferat des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, zur Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2013 am 23. September 2013 in Fulda, S. 11 unten. In diesem Zusammenhang sprach Erzbischof Zollitsch auch von benötigten "'Generalkongregationen' ganz eigener Art".

      (2)  KNA-Gespräch von Ludwig Ring-Eifel und Agathe Lukassek mit Erzbischof Robert Zollitsch am 13.12.2013;(Video: Erzbischof Zollitsch über 2013: "Ein stürmisches Jahr", etwa ab 19:40 min); s. auch KNA-Meldung vom 13.12.2013)

      (3) Katholisches Medienhaus GmbH: Nach den Vorstellungen der Organisatoren, sollen hier die "Marken" der katholischen Kirche in Deutschland optimiert und wirtschaftlisch stimmig vermarktet werden. Ebenso hofft man darauf, dass sich diözesane Unternehmen der GmbH anschließen, sich dort beraten und einbinden lassen. Die "Katholische Medienhaus GmbH" ist ein klassisches, weit verzweigtes Imperium von Dienstleistungsunternehmen des kirchensteuerfinanzierten privatrechtlichen Vereins "Römisch-katholische Kirche" in Deutschland.



      Weitere Worte von Bischof Konrad Zdarsa:

      Vgl. auch:



      Foto: Bischof Dr. Konrad Zdarsa von Augsburg (2009); BOGoerlitz; wikipedia 

      Donnerstag, 21. November 2013

      Erzbischof Zollitsch und Sakramentenpastoral - Fruchtbare Glaubensvermittlung nicht mehr möglich

      Eigntlich hat wohl niemand wirklich etwas anderes erwartet: Nachdem der ehemalige Erzbischof von Freiburg, Robert Zollitsch, seine Exerzitien beendet hat, hatte er nun Gelegenheit, auf den Brief der Glaubenskongregation vom 21. Oktober 2013 zu antworten, in dem er dazu aufgefordert wurde, die Anfang Oktober veröffentlichte sogenannte "Freiburger Handreichung" zurückzunehmen und zu überarbeiten. Die "Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung" ist laut Glaubenskongregation in mehreren Punkten nicht mit der Lehre der katholischen Kirche zu vereinbaren.

      Erzbischof Zollitsch stellte sich bei der Herbstvollversammlung des Diözesanrates demonstrativ vor die Handreichung, die auch noch immer auf der Homepage der Freiburger Familienpastoral einzusehen ist. Er scheint den Ernst der Lage nicht einzusehen, dass in diesem Fall die Einheit im Glauben mit der katholischen Kirche nicht nur aufs Spiel gesetzt, sondern aufgekündigt wurde.

      Für die Glaubwürdigkeit der Kirche ist das ein weiterer herber Schlag, denn wie sollen Eltern und glaubenstreue Priester Kindern und Heranwachsenden die Sakramente, hier insbesondere das der Ehe und des Altares, erklären und vorstellen, wenn selbst ein Bischof mit zahlreichen seiner Priester und Gläubigen diese Sakramente in Frage stellt und im Grunde genommen banalisiert und relativiert? Unter solchen Umständen ist eine fruchtbare Weitergabe des Glaubens nicht mehr möglich.



      Backlink: 


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      "Das Maß der Festigkeit unseres Glaubens, auf persönlicher und gemeinschaftlicher Ebene, ist auch unsere Fähigkeit, ihn an andere weiterzugeben, ihn zu verbreiten, ihn in der Liebe zu leben und unter allen zu bezeugen, denen wir begegnen und die mit uns den Weg des Lebens teilen." 
      Papst Franziskus in der Botschaft zum Weltmissionssonntag (20.10.2013)

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      Regina Einig und Guido Horst im Gespräch mit  Erzbischof Gerhard Ludwig Müller für "Die Tagespost" am 11.10.2012:

      DT: Exzellenz, (...) wie bewerten Sie (...) die Überlegungen einiger deutscher Bischöfe, den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen neu zu regeln?

      Erzbischof G.L. Müller: Die (...) Frage, die Sie ansprechen, betrifft die Tatsache, dass man nur im Stand der heiligmachenden Gnade zur heiligen Kommunion gehen kann, wenn man also frei ist von persönlichen schweren Sünden und sich in seinem Lebensstand in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche befindet.

      Die Ehe ist nach Gottes Gebot eine sakramentale Wirklichkeit, die nicht einfach nur von der persönlichen Befindlichkeit der Partner, von Mann und Frau, abhängt. Deshalb ist, auch wenn das manchmal falsch dargestellt wird, die Zulassung oder Nichtzulassung zur Kommunion nicht Belohnung oder Strafe, sondern ergibt sich aus der Natur des Sakramentes selber. Die gültig geschlossene sakramentale Ehe begründet ein ontologisches und in der Wirklichkeit der Gnade bestehendes Band. Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Deshalb ist, solange die erste Ehe gültig besteht, ein neuer Lebensbund nicht möglich.

      So ist auch die Rede von den „wiederverheirateten Geschiedenen“ theologisch ungenau. Es gibt ja keine Scheidung und es gibt auch keine Wiederheirat – es sei denn, dass der Partner verstorben ist. Hier wird also ein zivilrechtlicher Begriff manchmal vermischt mit der kirchlichen und theologischen Begrifflichkeit. Ich habe das auch kürzlich bei der Bischofskonferenz gesagt.

      Unsere Hauptanstrengungen müssen sich darauf richten, dass das Wesen der Ehe richtig verstanden wird, dass Ehe gelingt im Sinn des Wohls der Ehepartner, vor allem auch der Kinder. Erst von da aus können wir dann über pastorale Maßnahmen zu Gunsten der Menschen sprechen, die sich in einer irregulären Situation befinden.

      Wichtig ist auch, das Wohl der Kinder im Auge zu behalten, das vom Gesetzgeber und unserer Gesellschaft zu gering veranschlagt wird. Denn jedes Kind hat ein natürliches, in seiner unveräußerlichen Menschenwürde begründetes Recht, bei den eigenen Eltern zu leben. Es wird immer nur ausgegangen von dem Befinden der einzelnen Erwachsenen.


      DT: Welchen Spielraum haben dann die deutschen Bischöfe, wenn sie die Frage der wiederverheirateten Geschiedenen immer wieder auf Nummer eins der Tagesordnung setzen?

      Erzbischof G.L. Müller: Einen „Spielraum“ gibt es hier nicht, weil es nichts zu spielen gibt und weil die Sache sehr ernst ist. Somit können die Rollen nicht dergestalt verteilt werden, dass aus einzelnen Ländern sogenannte „Vorstöße“ kommen, die nicht mit dem Glauben übereinstimmen und eine pastorale Praxis vorschlagen, die im Widerspruch zum Glauben und zum Leben der Kirche steht. Dann wird die Glaubenskongregation in die Rolle des Bremsers und des Neinsagers hineinmanövriert. Diese Strategie schadet der Kirche schwer, vor allem wenn die veröffentlichte Meinung als Druckmittel benutzt wird. Stattdessen sind alle Bischöfe auf ihren katholischen Glauben festgelegt.

      Das, was die Glaubenskongregation sagt, ist nicht willkürlich und von irgendwelchen „engen und strengen“ Vorstellungen her entwickelt worden, sondern die deutliche Erinnerung an das, was für uns alle – Bischöfe, Priester, Ordensleute und jeden Getauften – gültig ist. Jesus hat die Trennung rechtmäßiger Ehegatten der „Hartherzigkeit“ überführt. Man muss nicht erst die Glaubenskongregation fragen, um zu wissen, was katholisch ist.

      Objektiv findet sich der katholische Glaube dargelegt in der Heiligen Schrift, in der Tradition, in der Liturgie und im Glaubensbekenntnis. Wir sind nur da, um es immer wieder neu in Erinnerung zu rufen.



      Infos zum Thema:



      Foto: Jason Hutchens from Sydney, Australia; wikimedia commons

      Samstag, 9. November 2013

      Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 8: Die Bischöfe - Versagen

      Prof. Dr. Georg May

      Die andere Hierarchie
      Teil 8

      Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


      II. Versagen

      Es erhebt sich die Frage, wie die Bischöfe den oben erwähnten Aufgaben ihres Amtes nachkommen. Die Antwort kann nur lauten: dei meisten von ihnen mehr schlecht als recht.

      Es ist eine offenkundige und unbestreitbare Tatsache: Die Bischöfe sind die Hauptverantwortlichen für den unaufhörlichen dramatischen Niedergang der Kirche. Selten in der Geschichte hat eine Führungsschicht in so ungeheurem Ausmaße versagt wie die Mehrheit des Bischofskollegiums nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Um in der Nähe zu bleiben: Die deutschen Bischöfe haben sich als unfähig erwiesen, die letztlich entscheidenden Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland adäquat zu lösen: den Glauben zu erhalten und zu verbreiten, die Sitten zu heben und bessern, den Gottesdienst zu fördern und zu schützen.

      Es schadet ihrer Autorität enorm, dass sie sich bis zur Stunde weigern, das Chaos, das in der Kirche auch durch ihr Tun und Unterlassen heraufbeschworen wurde, realistisch zu schildern. Sie sind nicht gewillt, die Selbstzerstörung der Kirche beim Namen zu nennen. Die Bischöfe, an der Spitze der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, entschuldigen sich fortwährend wegen angeblicher oder wirklicher Fehler vergangener Generationen. Viel mehr angebracht wäre ein offenes Bekenntnis des eigenen Versagens. An einem sochen aber fehlt es bis zur Stunde.


      1.  Die Lage des Glaubens

      Die deutschen Bischöfe haben seit Jahrzehnten versäumt, das eine Notwendige, das schlechthin Unentbehrliche zu tun, nämlich den katholischen Glauben in Fülle und Reinheit zu verkündigen, zu erhalten, zu schützen und zu verbreiten.

      Walter Hoeres hat zu recht festgestellt: "Allenthalben werden institutionelle Besitzstände verteidigt, aber nicht mehr das, wozu diese Institutionen doch allein da sind: der ganze und unverfälschte Glaube" (5).

      Die Bischöfe sprechen fortwährend von der Weitergabe des Glaubens. Ich vermisse, dass sie präzesieren, welcher Glaube weitergegeben werden soll, jener, den die Urkunden der Lehrverkündigung enthalten, oder der andere, den die Masse der Theologen und Katecheten vorträgt. Es ist ebenso sinnlos, die Gemeindemitglieder aufzufordern, ihren Glauben zu bekennen, wenn der Inhalt dieses Glaubens nicht mehr feststeht. Bischof Lehmann stellte "erstaunliche Erschütterungen" im Glaubensbewusstsein fest. Dagegen müsse man aufzeigen, wie man heute den Glauben verstehen muss, ohne Überzeugungen preiszugeben (6). Wann zeigt er uns diese Kunst?

      Sehr schwer wiegen die wiederholten Kapitulationen der deutschen Bischöfe vor dem Protestantismus. Ich erinnere beispielsweise an die Auslieferung der Mischehenfamilien an die Irrlehre (7) und die Gestattung sogenannter ökumenischer Gottesdienste an Sonntagen (Anm.: vgl. "Erklärung der Deutschen Bischöfe bezüglich ökumenischer Gottesdienste" vom 24. Februar 1994; KA 1994 Nr. 63). Mit diesen und anderen unseligen Handlungen haben sie ihre Führungsunfähigkeit und Schwäche vor aller Welt dokumentiert. Die Deutsche Bischofskonferenz unterhält ein Institut für den Ökumenismus. Warum errichtet sie keine Einrichtung für die Bekehrung der Abgefallenen?

      Die deutschen Bischöfe waren auch nicht fähig, die Auffassung des Protestantismus von Ehe und Eheschließung zu begreifen und adäquat in Normen umzusetzen ((8). Mit dem von ihnen geförderten ökumenischen Betrieb lenken sie immer mehr katholische Christen in die protestantischen Hürden. Es gibt verbotene Interkommunion und Interzelebration. Die Bischöfe wissen davon, aber lassen in der Regel den zerstörerischen Aktivitäten ihren Lauf (9).

      Mit ihrem "Hirtenwort" zum Kommunionempfang der wiederverheirateten Geschiedenen (Anm.: 1993) haben die oberrheinischen Bischöfe und ihre bischöflichen Sympathisanten eklatant gegen die Pflicht, die Unversehrtheit und Einheit der Glaubenslehre zu schützen (c. 386 §2), verstoßen. Der Heilige Stuhl hat die in diesem Schreiben vertretenen Ansichten als unzutreffend zurückgewiesen. Das hindert deutsche Bischöfe nicht, weiter auf der falschen Auffassung zu verharren und die Seelsorger entsprechend zu instruieren (10). Im zweiten Band des von den deutschen Bischöfen herausgegebenen Erwachsenenkatechismus wird die verkehrte Ansicht in verklausulierter Form dem gesamten katholischen Volk der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (11). Giovanni Sala fragt daher mit Recht, ob dieser ominöse Katechismus "den Auftakt zu einer Regionalisierung von Glaube und Moral in der Katholischen Kirche markieren" werde (12).


      2.  Die Lage von Frömmigkeit und Sittlichkeit

      Die deutschen Bischöfe haben sich auch als unfähig erwiesen, die Frömmigkeit im Kirchenvolk nachhaltig zu fördern, zu beleben und zu stützen.

      Wer die heutige religiöse Praxis in den meisten Gemeinden beobachtet und mit jener vor 40 (Anm.: nunmehr etwa 60) Jahren vergleicht, erkennt den erschreckenden Abstieg, der sich vollzogen hat. Die deutschen Bischöfe haben sich weiter als unfähig erwiesen, überall die Abhaltung gotteswürdiger Gottesdienste zu gewährleisten. Das Material, das über skandalöse gottesdienstliche Veranstaltungen vorliegt, ist enorm. Niemals ist etwas Durchgreifenderes geschehen, um diesem Zustand abzuhelfen.

      Die deutschen Bischöfe haben sich ebenso als unfähig erwiesen, die Sittklichkeit im katholischen Volk auf einem hohen Stand zu halten. Die Verhältnisse vor allem im Bereich der geschlechtlichen Sittlichkeit, sind bedrückend. Die deutschen Bischöfe haben sich auch als unfähig erwiesen, die Jugend für Gott, Kirche und Priestertum zu begeistern. Was sich in den Resten sogenannter katholischer Jugend tut, ist meist deprimierend. Die skandalösen Vorgäng und Zustände im Bund der katholischen Jugend (13) haben niemals ein energisches Durchgreifen der Bischöfe ausgelöst.

      Die deutschen Bischöfe haben sich schließlich als unfähig erwiesen, den Geist des Apostolats in den Gläubigen zu entfachen und zu erhalten. Die völlige Unfähigkeit der katholischen Kirche in Deutschland, Mission zu treiben, hat sich mit erschütternder Deutlichkeit beim Fall der Mauer gezeigt.

      Die Bischöfe sind auch verantwortlich für das unglaublich bornierte Verhalten gegenüber jenen Priestern, die in gläubigen Gruppierungen wie der Petrus-Bruderschaft und den Dienern Jesu und Mariens herangebildet werden. Sie liefen die Gemeinden lieber Vertretern der anderen Hierarchie aus, als dass sie diese Priester in den Gemeinden arbeiten lassen. Sie laden damit eine schwere Schuld auf sich.


      3.  Das Fehlen des Kampfesmutes

      Dem deutschen Katholizismus fehlt, soweit er von den Bischöfen geführt wird, jeder kämpferische Zug. Dieser Mangel hat in erster Linie darin seinen Grund, dass die allermeisten Bischöfe nichts mehr fürchten als den Kampf. Ihre Hauptmaxime scheint zu sein: Nur keine Auseinandersetzungen! Nur keine Konflikte!

      Christ sein heißt jedoch Kämpfer sein. Wer in der Nachfolge des Herrn steht, muss gegen Satan und Sünde kämpfen; er muss erforderlichenfalls auch gegen die irdischen Dienstmänner des Teufels zu Felde ziehen. Entschiedenheit zeigen die Bischöfe, wenn es um Asylanten oder Landminen geht. In den Lebensfragen der Kirche sind sie von lähmender Nachgiebigkeit. Wann sind die Bischöfe jemals aufgestanden gegen die Gehässigkeiten, die der "Spiegel" Jahr für Jahr über die Kirche ausschüttet? Äußerst selten hat ein deutscher Bischof auf die sich mehrenden Anschläge gegen den Glauben, die Sittenlehre und die Ordnung der Kirche angemessen reagiert. Wenn überhaupt etwas geschah, kam das Handeln regelmäßig zu spät, wurden halbe Maßnahmen getroffen und blieb die Konsequenz aus.

      Die Strategie der Konfliktvermeidung, des Erhalts der Kirchensteuer und der Anpassung an den Demokratismus ließ die notwendigen Maßnahmen nicht zu. Die Bischöfe haben ein famoses Mittel, um Ruhe zu haben: Sie erfüllen die Wünsche derer, die heute das große Wort in Kirche und Welt führen. Sie wollen es nicht Gott, sondern den Menschen recht machen. Auf diese Weise entgeht man Kämpfen. Die führenden Männer der Kirche haben sich jahrzehntelang der Welt angebiedert. Heute erhalten sie die Quittung: Die Welt steht ihr gleichgültig gegenüber oder missbraucht sie allenfalls für weltliche Zwecke.


       (5)  Walter Hoeres, Die Macht des Schicksals: Theologisches 26, 1996, 275 - 277, hier 275
       (6)  Allgemeine Zeitung vom 14. Juni 1996 S. 15; Glaube und Leben Nr. 20 vom 19. Mai 1996 S. 11
       (7)  Georg may, Ein Dokument der Kapitulation: Una Voce- Korrespondenz 15, 1985, 267 - 270
       (8)  Georg May, Mängel im Ehevorbereitungsprotokoll der deutschen Bischöfe: Theologisches 24, 1994, 175 - 194
       (9)  Z. B.: Una Voce- Korrespondenz 27, 1997, 250f
      (10) Giovanni Sala, Vom Sinn und Unsinn einer "differenzierten" Betrachtung in der Moral. Zu einer neuen Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene: Forum Katholische Theologie 11, 1995, 17 - 53; Freundeskreis Maria Goretti Information 60, 1996, 43 - 47
      (11) Katholischer Erwachsenen-Katechismus II, 351f
      (12) Giovanni Sala, Die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener und die "Königsteiner Erklärung" im Katholischen Erwachsenen-Katechismus: Forum Katholische Theologie 12, 1996, 16 - 35, hier 35
      (13) Freundeskreis Maria Goretti Information 62, 1997, 23, 30f, 56; Otto Maier, "Ganz sicher nicht katholisch!" Ein Weißbuch über den BDKJ und seine Mitgliederverbände, Meckenheim, Lippstadt 1997




      Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

      Freitag, 8. November 2013

      Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 7: Die Bischöfe - Rechtliche Stellung

      Prof. Dr. Georg May

      Die andere Hierarchie
      Teil 7

      Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997 


      § 3 Die Bischöfe

      I. Rechtliche Stellung

      1. Die Einzelbischöfe

      Die Bischöfe folgen aufgrund göttlicher Einsetzung durch den Heiligen Geist, der ihnen gegeben ist, den Aposteln nach, um selbst Lehrer des Glaubens, Priester des heiligen Gottesdienstes und Diener in der Leitung zu sein (c. 375 §1). Durch die Bischofsweihe wird die Fülle des Weihesakramentes übertragen (Lumen gentium Nr. 21). Um sie unbehindert ausüben zu können, bedarf der Geweihte der kanonischen Sendung. Er vereinigt in seiner Hand die volle Weihegewalt und eine der Primatialgewalt des Papstes untergeordnete Hirtengewalt.

      Der Bischof ist aufgrund der Weihe und der kanonischen Sendung Haupt einer Ortskirche, der er im Namen und in der Vollmacht Christi als Hirt, Lehrer und Priester vorsteht. Dem Diözesanbischof kommt in der ihm anvertrauten Diözese die ganze ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt, deren Vollzug und Umfang jedoch von der höchsten kirchlichen Autorität geregelt werden (Lumen gentium Nr. 27). Die Oberhirtengewalt ist ordentliche Gewalt, weil sie aus dem Bischofsamt fließt, und sie ist unmittelbare Gewalt, weil sie sich ohne rechtliche Bindung an Zwischenglieder auf alle anvertrauten Gläubigen bezieht. Die Oberhirtengewalt des Bischofs ist territorial begrenzt; sie umfasst alle im Gebiet seiner Diözese wohnhaften Gläubigen. Der Bischof ist das sichtbare Haupt der ihm anvertrauten Gläubigen und verbindet sie zur Einheit. Er hat die Glaubens- und Sittenlehre den Gläubigen darzulegen und zu erklären sowie die Unversehrtheit und Einheit der Glaubenslehre mit geeigneten Mitteln zu schützen (c. 386).

      Er leitet die ihm anvertraute Teilkirche mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt (c. 391 §1); d. h. er ist für die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zuständig. Der Bischof hat die Diözese nach außen hin zu vertreten (c. 369); seine Vertretungsmacht teilt er nicht mit anderen. Der Bischof muss die Einheit mit der Gesamtkirche wahren, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche fördern und auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze drängen (c. 392 §1). Er hat jedem Missbrauch der kirchlichen Ordnung, vor allem bei der Verkündigung und beim Gottesdienst, zu wehren (c. 392 §2). Der Bischof untersteht in der Ausübung seiner oberhirtlichen Gewalt der Autorität des Papstes; er ist an übergeordnetes Recht gebunden. Zusammenfassend kann man in einem richtigen Sinne sagen: Die katholische Kirche ist eine Bischofskirche.


      2. Das Bischofskollegium

      Die Bischöfe sind untereinander verbunden. Ihre Gesamtheit bildet das Bischofskollegium. Der Papst ist der Nachfolger Petri und das Haupt des Bischofskollegiums (cc. 330 und 331). Das Bischofskollegium folgt dem Apostelkollegium nach (cc. 336 - 341). In das Bischofskollegium tritt man ein kraft der sakramentalen Konsekration und durch die hierarchische Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern dieses Kollegiums. Die Zugrehörigkeit zum Bischofskollegium verlangt ein entsprechendes solidarisches Verhalten.


      3. Die Bischofskonferenz

      Die Bischöfe treten heute häufiger als vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Mehrzahl auf, als Bischofskonferenz. Die Bischofskonferenz ist eine kirchliche Einrichtung, in der die Bischöfe einer Region ihren Hirtenauftrag gemeinsam wahrnehmen. (c. 447). Die Weisen ihres Handelns sind verschieden. Sie dient der Information und der Beratung der in ihr versammelten Bischöfe, aber auch der Koordination und der Abstimmung von Tätigkeiten.

      Die Bischofskonferenz darf verbindliche Beschlüsse nur in den im Recht genannten oder besonders zugewiesenen Fällen fassen. Institutionen neigen dazu, ihr Personal und ihre Aktivitäten auszuweiten. Die Deutsche Bischofskonferenz hat einen beträchtlichen Apparat geschaffen; er beträgt 300 Personen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat als dauernde Organe den Vorsitzenden, den Ständigen Rat, das Sekretariat und 14 Kommissionen. Dazu treten die zweimaligen Vollversammlungen im Jahr.

      An sich wäre es möglich, lediglich die Diözesanbischöfe mit beschließendem Stimmrecht in die Versammlungen der Bischofskonferenz auszustatten. In Deutschland hat man es allen, also auch den Hilfsbischöfen gegeben. Die Zahl der Hilfsbischöfe überschreitet die Zahl der Diözesanbischöfe bei weitem. Die für ihre Diözesen hauptverantwortlichen Oberhirten werden dadurch in die Minderheit gedrängt. Die Kosten der Bischofskonferenz gehen in die Millionen.

      Das letzte Wort über Nutzen und Schaden der Bischofskonferenzen neuen Typs ist noch nicht gesprochen. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurden die Gefahren, welche die Bischofskonferenzen für den Primat  und für die Verantwortung des Einzelbischofs mit sich bringen, deutlich gesehen. Das Konzil sagt daher vorsichtig, dass die Bischofskonferenzen hilfreich sein "können" (Lumen gentium Nr. 23). Die Bischofskonferenzen neuen Typs haben tasächlich mannigfache Nachteile. Die ständigen Organe der Bischofskonferenz (Vorsitzender, Ständiger Rat, Sekretariat, Kommissionen) bringen einmal die Gefahr mit sich, dass immer mehr Angelegenheiten von ihnen angezogen werden.

      Es ist eine offenkundige Tatsache, dass die Bischofskonferenzen die Verantwortung des Einzelbischofs lähmen und die Flucht in das Kollektiv begünstigen. Der Einzelbischof wagt kaum mehr, selbstverantwortlich zu entscheiden. Denn in der Bischofskonferenz wird er zur Rede gestellt, wenn er einen Alleingang wagt. Ein Bischof muss aber frei und deckungslos handeln. Er darf sich nicht hinter Mehrheitsbeschlüssen verkriechen. Seine Verantwortung ist eine höchst persönliche und kann ihm von niemandem abgenommen werden.

      Für die Richtung, in die Bischofskonferenzen gehen, ist sodann regelmäßig die Einstellung ihres Vorsitzenden entscheidend. Bei ihm laufen die Fäden zusammen, er vermag im Vorfeld der Verhandlungen die Weichen zu stellen. In Deutschland ist offenkundig, dass die Bischöfe in den Versammlungen der Bischofskonferenz auf den progressistischen bzw. liberalen Kurs ihres Vorsitzenden festgelegt werden (Anm.: Vorsitzender der DBK war 1997, also in dem Jahr, in dem diese Schrift herausgegeben wurde (und zwar seit 1987), bis zum Jahr 2008 der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann; aber auch für dessen Nachfolger, Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg dürfte diese Feststellung weiterhin zutreffen).

      Dafür kann ich ein bezeichnendes Beispiel berichten. Als ich den gegenwärtigen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz einmal darauf hinwies, dass der frühere Bischof von Essen, Hengsbach, großzügig sei im Erteilen der Erlaubnis, die tridentinische Messe zu feiern, entgegnete er mir: "Der kommt ja auch nicht zur Bischofskonferenz." Diese Äußerung kann nur besagen: Wenn der Essener Bischof öfter zur Bischofskonferenz käme, würde man ihm dort seine Großzügigkeit schon ausgetrieben haben.

      Die Bischofskonferenzen entwickeln sich auch immer mehr zu pressure groups gegen den Apostolischen Stuhl. Mit dem Einzelbischof vermag der Papst leicht fertig zu werden; gegen eine Bischofskonferenz kann er sich immer weniger durchsetzen. Der Widerspruch beginnt da, wo der Papst spricht und deutsche Bischöfe reden. Ich erwähne ein bezeichnendes Beispiel: Der Papst lehrt die ausnahmslose Geltung der sittlichen Normen über die Empfängnisverhütung. Deutsche Bischöfe lehren das Gegenteil (1).

      Unbequeme Entscheidungen werden dagegen von der Bischofskonferenz ab- und dem Heiligen Stuhl zugeschoben. ich erinnere an den Vorbehalt der Priesteweihe an Angehörige des männlichen Geschlechts. Robert Spaemann schreibt richtig: "Allzu oft haben sie (nämlich die Bischöfe) sich durch Rom die Kastanien aus dem Feuer holen lassen, um dann anschließend die wachsende Dominanz der römischen Zentralgwalt zu beklagen" (2).


      4. Die Bestellung der Bischöfe

      In der lateinischen Kirche ist die fast überall übliche Weise der Bischofsbestellung die freie Ernennung durch den Papst. Nur in wenigen Ländern bestehen mehr oder weniger eingeschränkte Wahlrechte (c. 377 §1).

      Seit geraumer Zeit wird nun eine breitere Beteiligung der "Ortskirche" bei der Ernennung von Bischöfen gefordert (3). Dazu sind einige Fragen zu stellen.

      Erstens.
      Wer ist die "Ortskirche", der mehr Rechte bei der Bestellung von Bischöfen eingeräumt werden sollen? Sind das die frommen Gläubigen, die das Bußsakrament regelmäßig empfangen und die Werktagsmesse besuchen, oder sind das die Berufslaien, die sich fortwährend durch Schwadronieren zu Wort melden? Gehören dazu die stillen, treuen Priester, die sich in der Arbeit für das Heil der Seelen verzehren, oder sind darunter die gremienbeflissenen Geschaftlhuber zu verstehen?

      Zweitens.
      Woher wissen die an der Mitsprache Beteiligten, wie ein Bischof nach Gottes Willen aussehen muss? Woran nehmen sie das Maß? Sehen sie ihr Bischofsideal in einem Oberhirten, der unermüdlich sein Bistum durch Wort und Weisung, Gottesdienst und Sakrament zum Vollalter Christi führt, oder suchen sie nach einem progressistischen Manager, der den Menschen nach dem Munde redet, einen antirömischen Affekt besitzt und sich von Teufel und Hölle verabschiedet hat?

      In manchen Diözesen ist die breitere Beteiligung der "Ortskirche" an der Bischofsbestellung bereits ausgeführt. Der Bischof von Graz-Seckau erließ am 4. Februar 1993 sogar eine Ordnung zur Mitwirkung der "Ortskirche" an der Bischofsbestellung (4). Die "Ortskirche" schrumpft in diesem Papier auf die Delegierten des Domkapitels, des Diözesanrates, und des Priesterrates sowie die Dechanten zusammen. Dabei wird in einem zweifachen Vorschlagsverfahren eine doppelte Kandidatenliste erstellt. Dass die Verschwiegenheit, die dabei zu beobachten ist, gehalten wird, ist illusorisch. Der Apostolische Nuntius wird bei Sedisvakanz von den Stimmenzählern über die Namen der drei Meistgenannten unterrichtet. Diese Mitteilung hat eindeutig den Zweck, den Heiligen Stuhl bei der Bestellung des Bischofs zu praeformieren. Man ahnt, welch ein Sturm der Entrüstung durch die Diözese Graz gehen würde, wenn der Heilige Stuhl keinen der drei Meistgenannten zum Bischof befördern würde. Ich erinnere an die Drohungen, die der Innsbrucker Bischof Stecher ausstieß, falls der Heilige Stuhl nicht die Wünsche der "Ortskirche" berücksichtigen sollte.

      Wen werden die befragten Personen für die Besetzung des Bischofsstuhles benennen? Wer bekannt und beliebt ist. Wie wird man bekannt und beliebt? Indem man sich in den liberalen Trend eingliedert. Bekanntsein und Beliebtsein sind kein Maßstab für Qualität. Die "Mitentscheidung der Ortskirche" bei der Ernennung von Bischöfen besagt unter den heutigen Verhältnissen, dass derjenige am meisten Aussicht hat, Bischof zu werden, der den Menschen am besten nach dem Munde redet. Die Personen, die die Masse der Menschen auf dem Bischofsstuhl sehen will, sind in der Regel nicht die Oberhirten, welche die Diözesen brauchen.

      Aus diesen Gründen kann vor einer Verbreiterung der Beteiligung an der Auswahl der Bischöfe nur eindringlich gewarnt werden. Wollte man gar die Gesamtheit der Kirchensteuerzahler entscheiden lassen, wer Bischof einer Diözese werden soll, würde man das entscheidende Kirchenamt der Demagogie überantworten. Der Heilige Stuhl hat bei Bischofsernennungen  nicht selten Fehler gemacht, ist getäuscht worden oder hat dem Druck nachgegeben. Was aber bei der Bestellung von Bischöfen durch maßgebenden Einfluß der sogenannten Ortskirchen herauskommen würde, verhielte sich gegenüber diesen Mängeln wie eine Lungentuberkulose zu einem Schnupfen.


      (1)  Z. B. Freundeskreis Maria Goretti Informationen 42, 1990, 4f
      (2)  Rheinischer Merkur, Nr. 46 vom 17. November 1995 S.26
      (3)  Anton Ziegenaus, Zur Kontroverse: Bischofswahl: Forum Katholische Theologie 13, 1997, 176 - 186
      (4)  Archiv für katholisches Kirchenrecht 162, 1993, 240f


      Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen


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          Montag, 11. März 2013

          Gebetsaufruf von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch anlässlich des Konklaves

          Pressemeldung der DBK vom 11. März 2013:

          SedisvakanzAnlässlich des morgen in Rom beginnenden Konklaves ruft der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, die Gläubigen in Deutschland zum Gebet für einen neuen Papst auf:

          „Nach dem Rücktritt von Papst Benedikt XVI. als Bischof von Rom und Papst der Weltkirche am 28. Februar 2013 tritt morgen das Konklave in Rom zusammen, um einen Nachfolger zu wählen. Ich rufe alle Gläubigen unseres Landes auf, für die in Rom versammelten Kardinäle zu beten und für sie den Beistand des Heiligen Geistes zu erbitten. In dieser Stunde denken wir besonders an unsere deutschen Mitbrüder Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Karl Lehmann, Kardinal Reinhard Marx und Kardinal Rainer Maria Woelki und an die beiden emeritierten deutschen Kurienkardinäle Kardinal Walter Kasper und Kardinal Paul Josef Cordes.

          Als Gebet der Gläubigen empfehle ich das im Messbuch vorgesehene Gebet zur Wahl eines Papstes:

          ‚Ewiger Gott,
          du bist der Hirt,
          der seine Herde beschützt und durch die Zeiten führt.
          Gib der Kirche einen Papst,
          dessen heiliges Leben dir gefällt und dessen Hirtensorge deinem Volk den rechten Weg weist.
          Darum bitten wir durch Jesus Christus unseren Herrn. Amen.’


          Gleichzeitig liegt es nahe, in den Fürbitten der im Konklave versammelten Kardinäle und des bisherigen Papstes zu gedenken. Dies könnte in diesem Sinn geschehen:

          ‚Für die Kardinäle: Dass der Heilige Geist sie führe und sie bei der Wahl in Verantwortung nach ihrem Gewissen handeln.
          Für den neuen Papst, den die Kardinäle wählen werden: Dass Gottes Geist ihn stärke und leite.
          Für den emeritierten Bischof von Rom, Benedikt XVI., der der Kirche treu als Papst gedient hat, dass er Frieden und Trost finde, in einem Leben des Gebets für die Kirche.’


          In dieser wichtigen und historischen Stunde der katholischen Kirche bitte ich alle Gläubigen, zu Hause oder in den Kirchen und Kapellen einen Moment der Einkehr und Besinnung zu suchen, um für das Konklave und den neuen Papst zu beten. Das Gebet ist die verbindende Kraft aller Gläubigen. Mit dem Gebet nehmen wir als Gläubige unsere Verantwortung am Heils- und Sendungsauftrag der Kirche wahr.“

          Montag, 3. Dezember 2012

          Bereut und stellt euch!

          Die Deutsche Bischofskonferenz und die Erzdiözese Wien haben Mitarbeitern im kirchlichen Dienst "dienstrechtliche Konsequenzen" angekündigt, falls sich deren Beteiligung an dem inzwischen aus dem Netz genommenen Hetz-Portal "kreuznet" herausstellen sollte.

          Das ist als Arbeitgeber ihr gutes Recht. Die Kirche in Deutschland und Österreich ist ein Verein, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, in der man Mitglied ist, wenn man Kirchensteuer bezahlt und als Mitglied ausgeschlossen ist, wenn man den Vereinsbeitrag nicht bezahlt. Mitarbeiter, auch Priester, sind deshalb Vereinsangestellte.

          Ist Kirche aber nicht eigentlich mehr als dieser Kirchensteuerverein? Fehlt hier nicht das Eigentliche, was Kirche ausmacht, nämlich das Bewusstsein einer übernatürlichen Weg- und Heilsgemeinschaft und einer von Jesus Christus und nach Seinen Vorgaben gestalteten Institution?

          Was ich vermisse, das ist der Ruf, den die Kirche im Namen Jesu Christi jedem Menschen - und zuerst ihren Mitarbeitern, wenn diese in die Irre gegangen sind - zurufen müsste:

          Kehret um und tuet Buße! Wenn jemand aus unseren Reihen in diesen Sumpf geraten ist: denkt um und bereut und stellt euch dem Bischof und den Behörden und nehmet die gerechte Strafe auf euch!

          Sollte nicht auch die Sorge um das Seelenheil (auch das der reumütigen (!) Sünder) wichtig sein, noch wichtiger als die Androhung "dienstrechtlicher Konsequenzen"?  

          (vgl. Apg 3,19 ;26,18)

          Bistum Trier

          Bild: Die Rückkehr des verlorenen Sohnes; Rembrandt (1606–1669)


          Samstag, 13. Oktober 2012

          Dank an "nichtpraktizierende" Katholiken?

          "Ist die Kirche nicht umgekehrt eher gehalten, den vielen ihre Wertschätzung zu zeigen, die ihre Steuer entrichten und damit etwas zu Glaubensleben und wertegebundenem Sozialhandeln beitragen wollen, ohne doch selbst Dienste der Kirche in Anspruch zu nehmen?"

          P. Hans Langendörfer SJ, Sekretär der DBK zur Verteidigung des deutschen Kirchensteuersystems in "Christ und Welt" 42/2012

          In seiner Verteidigung des deutschen Kirchensteuersystems scheint P. Hans Langendörfer SJ der "pflegeleichte" Katholik, der zwar brav Kirchensteuer bezahlt aber die Dienste der Kirche nicht in Anspruch nimmt, also nicht am  Glauben der Kirche und ihrem sakramentalen Leben teilnimmt, sehr willkommen zu sein - anders als derjenige, der zwar mit seinem "Zehnten" eindeutig glaubensfördernde Projekte unterstützt statt Peinlichkeiten, wie z. B. die von Langendörfer als glaubenskonform empfohlene "katholische" Journalistenschule "ifp", weiterhin aber den katholischen Glauben ohne Abstriche bekennt und praktizieren will. Letzterer ist seiner Überzeugung nach ein Todsünder und der Sakramente nicht mehr würdig. Glaubwürdig?


          Weiteres zum Thema:
          Zweckentfremdete Kirchensteuer

          Bild: wikimedia

          Sonntag, 30. September 2012

          Linkliste "Kirchenaustritt", "deutsches Kirchensteuersystem"





          Omnium in mentem

          Kirchenrechtler Hartmut Zapp bekommt vor Gericht recht

          Das Bistum Freiburg ist mit seiner Klage gegen den Kirchenrechtler Hartmut Zapp vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen. Die Richter stellten fest, dass Zapp mit der Erklärung des Austritts aus der „römisch-katholischen Kirche, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ ohne Wenn und Aber nach staatlichen Maßgaben gültig aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

          Der emeritierte Freiburger Professor für Kirchenrecht hatte bei seinem rechtlich-administrativen Kirchenaustritt vor dem Standesamt  seiner schriftlichen  Erklärung den Zusatz "Körperschaft des öffentlichen Rechts" als Konkretisierung eingefügt und gleichzeitig vor kirchlichen Instanzen erklärt, dass er weiterhin aktives Mitglied der römisch-katholischen Kirche bleiben wolle und nicht beabsichtige, sich seinen "Pflichten als Mitglied der römisch-katholischen Kirche gemäß den innerkirchlichen Normen zu entledigen" (Presseerklärung der Anwälte Zapps). Auch zur Zahlung eines Beitrags für kirchliche Zwecke "in etwa der Höhe der durchschnittlichen Kirchenbeiträge in vergleichbaren westeuropäischen Ländern" (H. Zapp), erklärte sich der Katholik bereit. Diese betragen etwa ein Zehntel der deutschen Kirchensteuer. Zapp will dabei den Unterschied zwischen einem "Körperschaftsaustritt" und einem "Kirchenaustritt" deutlich machen.

          Die Erzdiözese Freiburg dagegen behauptet die Kongruenz von Körperschafts- und Kirchenaustritt. Sie wollte die Bestätigung des Gerichtes über Nichtigkeit von Zapps einschränkender Erklärung: Der Austritt sei wegen des nicht statthaften Zusatzes "Körperschaft des öffentlichen Rechts" nicht gültig und Zapp somit weiterhin kirchensteuerpflichtig. Dem widersprach nun das Gericht: Es sah den Zusatz als nicht relevant und die Erklärung als gültig an. Die Richter bestätigten, dass Zapp nach deutschem Staatsrecht somit nicht mehr der Kirchengemeinschaft angehöre.

          Nach Ansicht der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) erfüllt H. Zapp damit (trotz dessen ausdrücklichem gegenteiligen Bekundens) den Tatbestand des formalen Abfalls vom Glauben, eine "schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft". Er ist somit auch aus der Sakramentengemeinschaft der Kirche ausgeschlossen und geht sämtlicher kirchlicher Rechte verlustig. (vgl. Statement von Erzbischof R. Zollitsch)

          Dieses deutsche Sonderrecht aber widerspricht den für die gesamte Weltkirche geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen, nach denen für einen formalen Abfall bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein müssen.
          1. Der Abfall von der katholischen Kirche muss, damit er sich gültig als wirklicher actus formalis defectionis ab Ecclesia darstellen kann (...) konkretisiert werden in:

          a) einer inneren Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen;
          b) der Ausführung und äußeren Bekundung dieser Entscheidung;
          c) der Annahme dieser Entscheidung von seiten der kirchlichen Autorität.

          2. Der Inhalt des Willensaktes muss bestehen im Zerbrechen jener Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente, pastorale Leitung –, die es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen. Das bedeutet, dass ein derartiger formaler Akt des Abfalls nicht nur rechtlich-administrativen Charakter hat (das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen), sondern dass er sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen des Lebens der Kirche darstellt: Er setzt also einen Akt der Apostasie, Häresie oder des Schisma voraus.

          3. Der rechtlich-administrative Akt des Abfalls von der Kirche kann aus sich nicht einen formalen Akt des Glaubensabfalls in dem vom CIC verstandenen Sinn konstituieren, weil der Wille zum Verbleiben in der Glaubensgemeinschaft bestehen bleiben könnte.

          Andererseits konstituieren formelle oder (noch weniger) materielle Häresie, Schisma und Apostasie nicht schon von selbst einen formalen Akt des Abfalls, wenn sie sich nicht im äußeren Bereich konkretisieren und wenn sie nicht der kirchlichen Autorität gegenüber in der gebotenen Weise bekundet werden.
          Das Dokument stellt zweifelsfrei fest, dass, um einen gültigen Kirchenaustritt im Sinne des (weltkirchlichen) Kirchenrechts zu produzieren, die Willensbekundung des Austrittswilligen "schriftlich vor der zuständigen kirchlich katholischen Autorität bekundet wird", und der "Ordinarius oder der eigene Pfarrer, dem allein das Urteil darüber zusteht, ob wirklich ein Willensakt des in Nr. 2 beschriebenen Inhalts vorliegt oder nicht", über den Tatbestand entscheidet.

          Im Falle des Kirchenrechtlers Zapp dürfte der zuständige Pfarrer kaum zu dem Urteil kommen, dass Herr Zapp willens ist, sich von der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft zu trennen. Weder Punkt a) noch b) noch c) der vatikanischen Mitteilung sind damit erfüllt und folglich handelt es sich auch nicht um einen formalen Abfall vom Glauben und deshalb auch nicht um einen Kirchenaustritt oder eine Trennung von der Glaubens- und Sakramentengemeinschaft der römisch-katholischen Kirche.

          "Mit dem Körperschaftsaustritt wollte ich auf die Klärung der Frage nach dem "Formalakt des Abfallens von der katholischen Kirche" durch die authentische Inter­pretation des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte vom 13. März 2006 hinweisen. Dieser Schritt (Anm.: des Körperschaftsaustritts) bedeutet keinen "Kirchenaustritt", da es sich weder um die "innere Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen", noch um deren "äußere Bekundung", noch um die "Annahme dieser Ent­schei­­dung von seiten der kirch­lichen Autorität" handelt; ich lege großen Wert auf diese Differenzierung und würde die Einladung zu einem Gespräch mit meinem Bischof oder Ver­tretern der Bistumsleitung über die in meinem Artikel behandelte Thematik begrüßen. Sehr schön wäre es, käme es in weiterem Rahmen zur Diskussion zwischen Bischöfen und Kanonisten."

          Es wird also in Zukunft darauf ankommen, was derjenige, der aus der Kirchensteuergemeinschaft austreten will, dem zuständigen Ordinarius erklären wird, der dann entscheiden muss, ob eine Apostasie, eine Häresie oder ein Schisma vorliegt und so dem Kirchenaustritt Gültigkeit verleiht.

          Personen, die nicht der "Einladung" ihres Pfarrers nachkommen um ihm persönlich die Gründe für den Austritt mitzuteilen, bleiben de facto Mitglied der Glaubensgemeinschaft; Personen, die erklären, sich von der Kirche distanzieren zu wollen oder den Glauben der Kirche nicht mehr teilen zu können sind sodann als "von der katholischen Kirche in einem formalen Akt Abgefallene", sprich aus der Kirche ausgetreten, was dann im Taufbuch vermerkt wird, und sind lediglich noch durch das "untilgbare Prägemal" der Taufe ("character indelebilis" nach can. 849 CIC)  mit dem mystischen Leib Christi verbunden.

          Das Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz vom 24.09.2012 ist in mehreren Punkten mangelhaft und dürfte, da es dem weltweit gültigen Kirchenrecht widerspricht, bei gleichzeitigem Festhalten am Glauben der Kirche, keinerlei Konsequenzen haben für den Status des Gläubigen als Mitglied in der Glaubensgemeinschaft der römisch-katholischen Kirche. Noch einmal wird Rom klarstellen müssen, ob ein Körperschaftsaustritt trotz Bekennens und Bewahrens des Glaubens und der Bereitschaft, die Kirche weiterhin ideell und finanziell zu unterstützen, einem schismatischen Akt gleichkommt, der einen Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft rechtfertigt.


          Aus der Presseerklärung der Anwälte von Hartmut Zapp:

          "Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.09.2012 (– 6 C 7.12 –) die Klage des Erzbistums Freiburg gegen den von Hartmut Zapp im Juli 2007 vor dem Standesamt der Stadt Staufen erklärten Kirchenaustritt endgültig abgewiesen. Das Erzbistum Freiburg ist danach mit seiner Rechtsauffassung, wonach Hartmut Zapp mit dem erklärten Austritt aus der „römisch-katholischen Kirche, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ nicht aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sei, vollumfänglich unterlegen.

          Vielmehr wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass Hartmut Zapp mit seiner Erklärung wirksam, „ohne Wenn und Aber“ aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten ist. Nichts anderes hatte Hartmut Zapp mit seiner Austrittserklärung beabsichtigt. Es ging ihm – entgegen der allgemeinen Medienberichterstattung – zu keinem Zeitpunkt darum, sich seinen Pflichten als Mitglied der römisch-katholischen Kirche gemäß den innerkirchlichen Normen zu entledigen."

          Quelle: kath.net

          Weiteres zum Thema:
          Linkliste zu "Kirchenaustritt", "deutsches Kirchensteuersystem"





          Buchtipp:
          Löffler, René: Ungestraft aus der Kirche austreten?
          Der staatliche Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht


          "Zu Recht weist Löffler darauf hin, dass der gegenüber einer staatlichen Behörde erklärte Kirchenaustritt lediglich die „Aufgabe der Mitgliedschaft in einer körperschaftlich verfassten Religionsgemeinschaft mit bürgerlicher Wirkung“ zum Ausdruck bringt und folglich „nach kanonischem Recht kein uneingeschränkter und unbedingter Trennungswille präsumiert werden [darf], da der objektive Inhalt der staatlichen Austrittserklärung darüber keine Aussage macht“ (...) – mit anderen Worten: dass einem aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austretenden Katholiken kirchlicherseits nicht (länger) automatisch unterstellt werden darf, er wolle auch die Kirche als Glaubensgemeinschaft verlassen." 

          (Dr. Wolfgang F. Rothe in: "Theologisches", Jan./Febr. 2008, Sp. 21-24)




          Omnium in mentem

          Sonntag, 23. September 2012

          Wenn das Geld im Kasten klingt...


          ...die Seele aus dem Feuer springt!


           

          Die DBK hat (wieder einmal) die Zeichen der Zeit (v)erkannt:
          Nur eines ist ihrer Meinung nach notwendig: die klingende Münze.
          Ablasshandel.
          Aber gab's den nicht schon mal?
          Damals freiwillig, heute aber durch die DBK erpresst.
          So ändern sich in die Zeiten...


          Zum Thema: 


            Original-Foto: wikimedia commons

            Mittwoch, 5. September 2012

            Überwindung der Kirchenspaltung ist keine politische Frage

            sondern eine Frage nach der Wahrheit:


            "Ökumene ist nicht eine politische Frage, sondern zunächst und vor allem eine Frage der Suche nach Gott, der befreienden und zugleich fordernden Ausrichtung an der Heiligen Schrift und der Suche nach gemeinsamer Teilhabe am Leben des Herrn in der Kirche."


            Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, zum politischen Aufruf „Ökumene jetzt – ein Gott, ein Glaube, eine Kirche“





            Dazu von Vincentius Lerinensis:  
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