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Freitag, 4. Juli 2014

Die Verantwortung des Amtes

 
Verwechseln wir nicht die Rechte unseres Amtes 
mit denen unserer Person. - 
Auf die ersteren dürfen wir nicht verzichten.


hl. Josemaria Escrivá de Balaguer (1902-1975), Der Weg Nr. 407 

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Heiliger Ulrich von Augsburg, 
bitte für uns und alle Bischöfe und Priester!




Bild: Statue des hl. Ulrich in der Hohen Domkirche Unserer Lieben Frau zu Augsburg, Bistumspatron der Diözese Augsburg; eigenes Foto

Samstag, 28. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 40: Fazit: Das Rätesystem

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 40


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier

§ 13  Zusammenfassende Würdigung des Rätesystems

I.  Die Gegen-Struktur

1.  Beraten und Beschließen

Die andere Hierarchie, d.h. das System der Räte und Gremien, ist nun an der göttlichen Verfassung der Kirche zu messen. In den deutschen Diözesen sind auf den Ebenen der Pfarrei, des Dekanates, des Bistums Räte gebildet worden, welche den Laien die Teilhabe an der kirchlichen Sendung ermöglichen sollen.

Diese Gremien sind keineswegs harmlose Versammlungen. "Die Räte sind kirchenamtliche Organe, die zu rechtlichem Handeln im Namen der Kirche befugt sind" (1). Ihre Kompetenz ist sehr ausgedehnt. Der Zuständigkeitsbereich der Räte deckt sich in weitestem Umfang mit jenem der geistlichen Amtsträger. Die Räte haben, anders, als der Name vermuten lässt, nicht bloß beratende, sondern auch beschließende und ausführende Funktionen. Letzteres steht in eindeutigem Widerspruch zum Willen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Aus dem Laiendekret Nr. 26 ergibt sich nirgendwo, dass Räte andere als beratende Funktion haben sollten.

2.  Doppelte Vertretungsrolle

Die Laienräte nehmen eine doppelte Vertretungsbefugnis in Anspruch; nach außen, in die Öffentlichkeit, handeln sie im Namen der ihnen zugeordneten Teilgemeinschaften, z.B. als Sprecher einer Pfarrei, nach innen wollen sie die ihnen zugeordneten Teilgemeinschaften in die jeweils nächsthöhere Einheit einbringen.

In dieser doppelten Vertretungsrolle der Laienräte liegt der Versuch des Aufbaues einer anderen Hierarchie, so dass in der Pfarrei nicht allein der Pfarrer, sondern auch der Pfarrgeminderat und in der Diözese nicht allein der Bischof, sondern auch der Diözesamrat verantwortlicher Vertreter der zugeordneten kirchlichen Teilgemeinschaften sind" (2). Die Folgen solcher Doppelung liegen auf der Hand: Was der eine Vertreter einer kirchlichen Gemeinschaft verlautbart, dem kann der andere Vertreter derselben Gemeinschaft widersprechen. Es kommt dann zu dem Zustand, den wir heute haben.

Für die katholische Kirche in Deutschland sprechen sowohl die Deutsche Bischofskonferenz als auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Für die Diözese sprechen der Diözesanbischof und der Diözesanrat. Für die Pfarrei sprechen der Pfarrer und der Pfarrgemeinderat. Es ist offensichtlich: Man hat den Versuch gemacht, "ein "dyohierarchisches System aufzubauen, das von der Pfarrei über die Diözese bis in den Bereich der Deutschen Bischofskjonferenz reicht" (3).

"Das durch die bischöfliche Gesetzgebung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland aufgebaute Rätesystem ist, im Ganzen gesehen, der Versuch des Aufbaus einer anderen Hierarchie, die auf der alsbald nach Abschluss des Konzils aufgekommenen Polarisierung von Amtskirche und Laienkirche aufruht. Sie ist Ausdruck einer Demokratisierung, die mit dem konziliaren Selbstverständnis der Kirche als des neuen Gottesvolkes nicht zu vereinbaren ist" (4).

Auf das Konzil kann man sich bei dieser Konstruktion nicht berufen. "Man darf sicher sein, dass das Konzil mit dem knappen Hinweis auf mögliche andere Räte nicht im Traum daran gedacht hat, dem Aufbau eines Rätesystems das Wort zu reden, das von der Pfarrei als Basis ausgeht, bis in die internationale Ebene reichen und neben dem hierarchischen Strukturgefüge der Kirche stehen soll" (5).


II.  Das protestantische Vorbild

Was hier vorgeht, ist offensichtlich. Die hierarchische Kirche soll in eine presbyterial-synodale umgestaltet werden. Das protestantische Modell des Presbyteriums und der Synode steht Pate bei der Gremienbeflissenheit unserer Zeit. Das Rätesystem ist eine schlechte Kopie des protestantischen Presbyterial- und Synodalprinzips. Schon Mörsdorf wies auf das möglicherweise wirksame protestantische Vorbild hin (6).

Wie sieht der Verfassungsaufbau im Protestantismus aus? Ich gebe einen allgemeinen Überblick. Die zahllosen Unterschiede zwischen den ca. 30 evangelischen Kirchen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bleiben unberücksichtigt. Die protestantische Kirchenverfassung hat sich weitgehend an die weltliche demokratische Ordnung angeglichen. Kennzeichnend sind die presbyterale Organisation der Gemeinde und die Synodalverfassung.

1.  Das Presbyterialsystem

Auf der untersten Ebene steht die Gemeinde. Die protestantische Gemeindeverfassung beruht auf der Vorstellung der Gleichheit aller Kirchenmitglieder; es gibt keine Unterscheidung zwischen allgemeinem und besonderem Priestertum. Der Protestantismus leugnet radikal die Existenz einer Hierarchie göttlichen Rechtes. Er kennt sur eine kollegiale Organisation.

Das Kollegialorgan vertritt die Kirchengemeinde. Die Geistlichen und die übrigen Kirchenmitglieder wirken daher gleichberechtigt bei der Leitung der Gemeinde mit. In allen Landeskirchen existiert ein Gemeindekirchenrat oder Kirchenvorstand. Dem Kirchengemeinderat oder Gemeindekirchenrat bzw. Kirchenvorstand soder Presbyterium obliegt die Leitung der Gemeinde.

In der Kirchenordnung für Westfalen von 1953 heißt es: "Die Presbyter sind berufen, im Presbyterium in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrern die Kirchengemeinden zu leiten" (art. 35). Weiter unten: "Die Leitung der Kirchengemeinde liegt beim Presbyterium (art. 54 Abs. 1). Seine Zuständigkeit ist umfassend (Art. 55-56). Darin wirken Laien als Kirchenvorsteher (Älteste) mit dem Pfarrer zusammen. Den Vorsitz hat entweder ein Laie oder der Pfarrer. 

In den  lutherischen Landeskirchen wird stärker die Hilfsfunktion gegenüber dem Amt, in der reformierten mehr die gemeinsame Leitungsaufgabe durch Pfarrer und Älteste betont. Pfarrer und Älteste stehen jedoch stets im Verhältnis der Gleich- bzw. Neben-Ordnung.

Die Ältesten wirken an dem (protestantisch) verstandenen Priester-, Hirten- und Lehramt mit. Der Pfarrer kann Leitungs- und Verwaltungsaufgaben nur im Zusammenwirken mit dem Kirchenvorstand wahrnehmen. 

Die Kircheältesten werden auf Zeit, und zwar regelmäßig durch Wahl, bestellt. Der Wirkungskreis des Kirchenvorstandes ist grundsätzlich umfassend. Er ist für alles zuständig, was die Gemeinde angeht. Er vertritt die Gemeinde in ihren inneren und äußeren Angelegenheiten. Der Gemeindekirchenrat hat vielfach weitgehende Rechte z. B. bei der Besetzung gemiendlicher Stellen. Die Ältesten üben Seelsorge aus (8). Die Ältesten haben lehramtliche Funktionen und wirken verantwortlich bei der Ordnung des Gottesdienstes mit (9).

2.  Das Synodalsystem

Neben dem Presbyterialsystem kennt der Protestantismus ein Synodalsystem, das sich auf mehreren Stufen aufbaut (Kreis-, Provinzial-, Nationalsynode). Zwischen den Gemeinden und den Landeskirchen existieren regionale Gliederungen wie Dekanatsbezirke und Kirchenkreise, denen Synoden zugeordnet sind. Die Synoden haben geistliche und weltliche Mitglieder. Geistliche und die übrigen Kirchenmitglieder wirken in ihnen gleichberschtigt mit. Die Landessynoden besitzen (allein) die gesetzgebende Gewalt.

Dieser Aufbau der protestantischen Religionsverbände ist vom protestantischen Lehrsystem her gesehen, konsequent. Der Protestantismus kennt kein Weihesystem und keine Hierarchie. Die protestantische Ordination besitzt keinen sakramentalen Charakter. Sie begründet keinengeistlichen Sonderstatus, der den Ordinierten aus der Gemeinschaft des allgemeinen Pristertums heraushebt.

In der Ordnung des geistlichen Amtes der evangelischen der evangelischen Kirche in Österreich vom 18. November 1949 heiß0t es klipp und klar: Das geistliche Amt "verleiht keinen unverlierbaren Charakter" (1 Abs. 3) Der Ordinierte ist lediglich von Rechts wegen zur Wahrnehmung bestimmter Dienste an Wort und Sakrament beauftragt.

In manchen Kirchenordnungen der neuesten Zeit ist ausdrücklich bestimmt, dass unter gewissen Umständen auch "nichtordinierte Gemeindemitglieder den Dienst der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums und der Sakramentsverwaltung  auch ohne besonderen Auftrag übernehmen" können (Berlin-Brandenburg 1949).

Weil es im Protestantismus keine sakramentale Weihe gibt, kann es in ihm auch Über- und Unterordnung sowie die Unterscheidungen von Befehlenden und Gehorchenden nicht geben. Anordnungen von Gremien und Synoden sind lediglich um der guten Ordnung willen nach Möglichkeit zu beachten, aber sie haben keine Begründung im göttlichen Recht.

Was vom protestantischen Standpunkt aus legitim ist, muss, wenn man es auf die katholische Kirche überträgt, aus der Sicht des katholischen Glaubens als Abfall und Verkehrung gekennzeichnet werden. Änderungen in der Ordnung und im Recht besitzen in der katholischen Kirche dogmatische Relevanz. Wenn sich die Disziplin wandelt, wird die Verkehrung des Dogmas vorbereitet. Ein hierarchisches Ordnungsgefüge göttlichen Rechtes ist ohne Gehorsamsverpflichtung nicht denkbar.


(1)  Mörsdorf, Die andere Hierarchie 462
(2)  Mörsdorf, Die andere Hierarchie 477
(3)  Mörsdorf, Die andere Hierarchie 478
(4)  Mörsdorf, Das konziliare Verständnis 401
(5)  Mörsdorf, Das konziliare Verständnis 400f
(6)  Mörsdorf, Die andere Hierarchie479
(7)  Wendt, das Ältestenamt 99
(8)  Wendt, das Ältestenamt 99
(9)  Wendt, das Ältestenamt100

Anm.: Hervorhebung durch Fettdruck von FW

Fortsetzung folgt

Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen 

Freitag, 21. Februar 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 19: Die Bischöfe und die Theologieprofessoren

Prof. Dr. Georg May


Die andere Hierarchie

Teil 19


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


IV.  Die deutschen Bischöfe und die Theologieprofessoren

1.  Gespräche

Seit vielen Jahren führen deutsche Bischöfe und vor allem der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (Anm.: das war im Jahre 1997 der Mainzer Bischof Karl Lehmann) Gespräche mit Vertretern der theologischen Fakultäten. Welches Ergebnis haben diese Gespräche gezeitigt? Sind die falschlehrenden Theologen zur Wahrheit zurückgekehrt? Haben die zur Rebellion aufrufenden Theologen sich zum Gehorsam bekehrt?

Jeder weiß, dass weder das eine noch das andere geschehen ist. Aber wozu dann die Gespräche, wenn das Grundlegende nicht geschieht? Die Beschäftigung mit Zweit- und Drittrangigem rechtfertigt die Gespräche nicht. Vor allem ist die entscheidende Frage: Sind es Gespräche unter Gleichen, oder bleiben die Bischöfe in diesen Gesprächen Inhaber des Lehramtes und Wahrer von Lehre und Ordnung der Kirche? Sprechen dort Kollegen miteinander, oder nehmen die Bischöfe ihre Verantwortung für die Glaubenshinterlage wahr?

Angesichts dieser ergebnislosen Gespräche zeigt sich erneut: Es waren krasse Fehlentscheidungen des Heiligen Stuhles, Theologieprofessoren zu Bischöfen zu machen. Ihre mannigfache Verflechtung mit den Personen, denen sie jahre- oder jahrzehntelang als Kollegen verbunden waren, lähmt die Aufsicht, die sie über sie zu führen haben, mit all den verhängnisvollen Folgen, die sich aus dem Schleifenlassen der Zügel ergeben.

Den Professoren-Bischöfen geht regelmäßig auch das Gespür dafür ab, welche verheerenden Folgen in der Praxis verkehrte Aufstellungen und intellektuelle Spielereien von Theologen haben können. Sie begreifen nicht die grundsätzlich verschiedenen Ebenen akademischer Gedankenspiele und der Führung von Menschen. Sie verstehen nicht oder wollen nicht verstehen, welche Auswirkungen scheinbar geringfügige Abweichungen in der Lehre für das Leben in den Gemeinden haben.

Die sündhafte Solidarität mit ihren Universitätskollegen steht ihnen vor der pflichtmäßigen Verantwortung für ihre Gläubigen. Sie fürchten für ihren wissenschaftlichen Nimbus, wenn sie es unternähmen, den Glauben mit jenen Mitteln zu schützen, die allein wirksam sind. Sie sind die Hauptverantwortlichen dafür, dass die Zersetzung des Glaubens von Jahr zu Jahr ständig weiter fortgeschritten ist.


2. Berater der Bischöfe

Die deutschen Bischöfe ziehen Theologen als ihre Berater heran. Die Deutsche Bischofskonferenz hat für ihre Kommissionen eine große Zahl von Theologen ausgewählt. Von der Beratung hängt viel ab. Denn die Berater gelten als Fachleute, deren Ansichten achtungsvolles Schweigen gebührt.

Wie sehen nun diese Berater aus? Die Deutsche Bischofskonferenz zieht als Berater fast nur solche Theologen heran, die im progressistischen Trend mitlaufen. Ich erwähne ein krasses Beispiel. Zu den theologischen Beratern der Deutschen Bischofskonferenzgehörte viele Jahre Franz Böckle, einer der agilsten Kämpfer gegen die Sexualethik der Kirche und Vertreter einer völlig falschen Moral (9). Ein anderes Beispiel: Der Frankfurter Theologe Siegfried Wiedenhofer, dem der Apostolische Stuhl das Nihil obstat verweigerte, "hat öfter Aufträge der Deutschen Bischofskonferenz übernommen" (10).

Da die Bischofskonferenz sich zumeist an die falschen Berater hält, braucht man sich über die Richtung, in die ihre Beschlüsse gehen, nicht zu wundern. Der Münchener Moraltheologe Johannes Gründel rechtfertigte das Ausstellen von Beratungsscheinen, aufgrund derer Abtreibungen straflos vorgenommen werden können (11). Von diesem Gutachten ließ und lässt sich die Deutsche Bischofskonferenz bestimmen. Das Lehramt wird so vom Ersatzlehramt weitgehend beeinflußt, ja gelenkt.



  (9)  May, Der Glaube der nachkonziliaren Kirche 214, 257
(10)  Mieth, Ein Dokument voller Widersprüche 119 A.1
(11)  Der Fels 28, 1997, 181. Vgl. Elisabeth Backhaus: Theologisches 7/8, 1992, 317; Der Fels 23,1992, 129; 25, 1994,127





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Freitag, 14. Februar 2014

Ganz ehrlich: Wo katholisch draufsteht muss auch katholisch drin sein

In einem kath.net-Beitrag hat Michael Gurtner die Situation der katholischen Kirche in der Schweiz analysiert. Sein Fazit zu den von dortigen Kirchengegnern erhobenen Vorwürfen gegen den glaubenstreuen Bischof von Chur, Vitus Huonder: Es geht nur vordergründig um die Person des Churer Bischofs, vielmehr aber geht es um die Ablehnung der katholischen Lehre in breiten Teilen des Kichenvolkes, das längst ein eher protestantisches, denn katholisches Kirchenbild vertritt und keinen sensus Ecclesiae mehr aufbringen kann. Diese (leider großen?) Teile des Kirchenvolks haben die Einheit im Glauben mit der Kirche Jesu Christi aufgegeben:
"Als abschließende Zusammenfassung müssen wir nach einer Zusammenschau der Vorwürfe und Wünsche der gegen Exzellenz Huonder protestierenden Gruppen leider feststellen, daß hinter diesen Protesten im letzten ein aggressives Ablehnen der katholischen Lehre steht. Diese Ablehnung hat nur äußerlich mit dem regierenden Bischof zu Chur zu tun, doch im letzten geht es nicht um ihn, sondern um den katholischen Glauben selbst. Man gibt vor, den Bischof abzulehnen, weil man nicht offen sagt, daß man die katholische Kirche und deren Glaubenslehre ablehnt. Deshalb muß eine Person herhalten, wo eigentlich das große Gesamt der katholischen Lehre gemeint ist.

Der brennende Zorn entlädt sich in einer aggressiven, feindseligen und vollkommen unfairen Art und Weise deshalb am Bischof, weil er genau jenen Glauben der Kirche vertritt, den die protestierenden Gruppen ablehnen. Sie teilen in weiten und wesentlichen Teilen nicht mehr den katholischen Glauben, und so müssen sie sich im Grunde die ehrliche Frage stellen, ob sie selbst, ganz persönlich, wirklich noch katholisch sind. Viele von ihnen sind es vermutlich leider nicht mehr! Denn zum Katholischsein gehört auch der katholische Glaube wie ihn die Kirche immer lehrte, und ist nicht auf einen Verwaltungsakt, den Eintrag in einer Liste oder die Entrichtung der geforderten Kirchensteuer reduzierbar."
Michael Gurtner in seinem kath.net-Beitrag: Man sagt 'Bischof Huonder' und meint 'katholische Kirche' (14.02.2014)

Aber seien wir ehrlich: Auch in Deutschland ist die Situation nicht viel anders - nur, dass es hierzulande nicht einen Bischof zu geben scheint, der die Standfestigkeit und den Mut eines Bischof Huonder aufbringt und der sich (in aller Liebe und mit aller Geduld wie dieser) den glaubenszerstörenden Machenschaften der Vertreter einer "neuen Kirche" entgegenstellt und in aller Treue zu Jesus Christus und der römisch-katholischen Kirche sein Hirtenamt ausübt.

Jeder Bischof hat das Recht und die Pflicht den unverkürzten und authentischen von der Kirche überlieferten Glauben zu verkünden und zu verteidigen. Das Bischofsamt berechtigt nicht dazu, die Lehre der Kirche in Frage zu stellen oder zu relativieren (wie dies z. B. der Münchener Kardinal Marx, der Freiburger Erzbischof em. Zollitsch oder vor wenigen Tagen erst wieder der Trierer Bischof Ackermann - u.a. - taten). Der Inhaber des Bischofsamtes ist an Christi Wort und Weisung gebunden.

Was für die von der Kirche entsandten Glaubensboten gilt, das gilt auch für die Bischöfe: "Sie sollen nicht ihre eigene Person oder ihre persönlichen Ideen (vgl. 2 Kor 4,5) predigen, sondern ein Evangelium, dessen absoluter Herr und Besitzer weder jene noch sie selbst sind, um darüber nach ihrem eigenen Gutdünken zu verfügen, wohl aber sind sie dessen Diener, um es in vollkommener Treue weiterzugeben." (Evangelium nuntiandi Nr. 15)

Gläubige, die, besiegelt mit der Taufe, den katholischen Glauben angenommen haben, finden diesen Glauben nur in der katholischen Kirche. Dieser authentische Glaube ist dem Gläubigen sozusagen in die Wiege gelegt worden; er war schon da, bevor der einzelne Gläubige ihn als die Verheißung seines Heiles annahm. Weder "reformorientierte" Kirchenmitglieder noch Bischöfe können ihnen diesen Glauben nehmen. Es gibt genügend andere Gemeinschaften oder Vereine, in denen ein anderer Glaube gepredigt wird und wo all das, was diese "reformorientierten" Kirchenmitglieder oder untreuen Bischöfe verkünden, längst schon verwirklicht ist. Mögen sie sich doch diesen anderen Gemeinschaften zuwenden in aller Ehrlichkeit sich selbst, ihrem Gewissen, und allen Gläubigen gegenüber. Den treuen Gläubigen aber mögen sie den katholischen Glauben, wie er durch das Lehramt der Kirche verkündet wird, lassen, denn diese haben keine andere Heimat als die beim Herrn in Seiner heiligen Kirche!


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Donnerstag, 13. Februar 2014

Brief einer Mutter an den Trierer Oberhirten: "Wie soll man das Heranwachsenden erklären?"

Folgenden Brief (per eMail) schrieb eine Mutter am 07. Februar 2014 an den Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann zu dessen Äußerungen zur kirchlichen Lehre in einem Interview mit der "Allgemeinen Zeitung" (06. Februar 2014):
07. Februar 2014

Sehr geehrter Bischof Ackermann,

als sechsfache Mutter von Kindern, die so langsam in das “heiratsfähige Alter” kommen, nämlich zwischen 14 und 24 Jahre alt, und die daher gerade in einer besonderen Orientierungsphase ihres jungen Lebens sind, protestiere ich auf’s Schärfste gegen Ihre relativierenden Äußerungen zur Sexualmoral der katholischen Kirche!

Wie in der Wormser Zeitung zu lesen ist, sind Sie der Meinung, es sei “nicht mehr zeitgemäß, eine neue Ehe nach einer Scheidung als dauernde Todsünde anzusehen”, und es sei “nicht haltbar, jede Art von vorehelichem Sex als schwere Sünde zu bewerten”. Sie meinen, es gäbe Fälle, in denen vorehelicher Sex “verantwortbar” sei. Es gehe “nicht an, dass es nur das Ideal auf der einen und die Verurteilung auf der anderen Seite” gebe. (Quelle: Wormser Zeitung)

Damit zerstören Sie jeden Versuch, Heranwachsenden die Botschaft des Evangeliums von einem gelingenden Leben nach Gottes Geboten nahezubringen. Zur Erinnerung: Das sechste und neunte Gebot des Dekalogs gebietet uns, in standesgemäßer Keuschheit zu leben und die Ehe nicht zu brechen und zwar weder die eigene, noch die des Anderen. Auch wenn das Wort “Keuschheit” bei deutschen Bischöfen schon lange nicht mehr vorkommt, so bleibt diese Tugend doch als erstrebenswertes Ideal des Christen bestehen um ein Leben in Fülle zu haben.

Und ja, es gibt “nur das Ideal auf der einen und die Verurteilung auf der anderen Seite”, wie es auch in der Enzyklika “Veritatis splendor” sehr differenziert dargelegt ist:

“Die Kirche hat immer gelehrt, daß Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: »Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen« (Mt 19, 17-18).” (“Veritatis splendor”, Nr. 52)


Ihre Äußerungen ermuntern Jugendliche und Eheleute dazu,  Gottes Gebote geringzuschätzen und zu übertreten und sich dem geistlichen Tod durch schwere (=Tod-)Sünden auszusetzen. Damit gefährden Sie das Seelenheil all derjenigen, die Ihre Worte ernst nehmen und danach handeln, weil sie Ihnen als katholischem Bischof Vertrauen schenken. Aber es ist noch immer so - und wird immer Lehre der Kirche bleiben - dass eine Todsünde daran hindert, am verheißenen Erbe teilzuhaben (d.h. dass sie die ewige Verdammnis nach sich zieht), sollte die Person in dieser Seelenverfassung sterben. Sie übernehmen dafür die Verantwortung und berauben diejenigen Personen des ewigen Glücks? Das ist - für einen katholischen Bischof - ungeheuerlich!

Statt diese Ihre Meinung öffentlich zu machen, sollten Sie eher die Lehre der Kirche darlegen und den Menschen, vor allem den Gläubigen, “reinen Wein” einschenken. Seien Sie ehrlich zu den Leuten und erklären ihnen die frohe Botschaft und dass die Kirche dazu da ist, Sündern, die ihre Schuld bereuen, in Jesu Namen diese Sünden von ihnen zu nehmen und Vergebung zu schenken! Rufen Sie endlich die Menschen zur Umkehr auf, zu Buße und Sühne für die vielen Gott zugemuteten Sünden. Sie kennen doch das Ergebnis der deutschen Bischofskonferenz zur Vatikan-Umfrage zur Ehe- und Familienpastoral. Spätestens da müssten Sie doch erkannt haben, dass die Bischöfe es sträflich vernachlässigt haben, den Gläubigen die katholische Lehre vorzulegen und zu erklären!

Zu der Diskussion um die eingetragene Lebenspartnerschaft von Homosexuellen sagen Sie entgegen der kirchlichen Lehre: …wenn aber durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft Treue und Verantwortung gestützt würden, "dann können wir dieses Verantwortungsbewusstsein nicht ignorieren" - und ermutigen dadurch Homosexuelle etc. zu “eingetragenen Lebenspartnerschaften “. Damit ermutigen Sie auch christliche Homosexuelle, solche zivilen, eheähnlichen Verbindungen einzugehen, deren Grund nicht in erster Linie Treue und Verantwortung sind, sondern an erster Stelle homosexuelle Praktiken. Ärgernis und Sünde sind hier doch nicht Treue und Verantwortung, sondern widernatürliche Akte des Geschlechtsverkehrs. Deshalb machen Sie es christlichen, wirklich Gott suchenden Homosexuellen, die ebenso wie alle anderen aufrichtigen Gläubigen versuchen, ein tugendhaftes Leben zu führen, mit Ihren Aussagen unmöglich, Gottes Geboten gemäß zu leben. Was für eine Verantwortung!

Wie sollen wir Eltern die uns von Gott anvertrauten Kinder im Glauben erziehen und von ihnen erwarten, dass sie die Gebote Gottes und der Kirche halten, wenn selbst die Bischöfe diese Gebote relativieren und für angeblich nicht mehr gültig erklären? Sie bringen damit uns und unsere Kinder in große Gewissenskonflikte, da wir Ihnen - trotzdem Sie  katholischer Bischof sind - kein Vertrauen mehr entgegenbringen können.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, die Enzyklika “Veritatis splendor” aus dem Jahre 1993 von Papst Johannes Paul II. zu lesen und zu verinnerlichen. Viele Ihrer problematischen Äußerungen werden hier eine Antwort finden.

Von einem katholischen Bischof erwarte ich, dass er den ihm anvertrauten Kirchenvolk den katholischen Glauben authentisch und unverkürzt vorlegt und erklärt, weiterhin, dass er ermutigt, nach diesem Glauben zu leben, der in Jesus Christus der einzige Weg zum ewigen Heil ist. Was ist denn das für eine Einstellung, wie sie in dem Antwortschreiben zum Vatikan-Fragebogen zur Bischofssynode 2014 zu finden ist, dass nämlich die Gläubigen etwas nicht als Sünde sehen (in dem Fall z. B. vorehelichen Geschlechtsverkehr oder auch künstliche Empfängnisverhütung etc.) und die kirchlichen Verantwortlichen erklären dann, dass es nicht mehr zeitgemäß sei, solche  Verhaltensweisen als Sünde zu bezeichnen? Nein, Aufgabe der Verantwortlichen ist es, gerade in solchen Situationen, den irrenden Gläubigen den Weg zu weisen und sie aufmerksam zu machen auf die Blindheit des durch die Sünde bereits verstummten Gewissens!

Ich bitte Sie sehr herzlich, Ihre oben gemachten Aussagen zu widerrufen. Ansonsten sind Sie nicht in der Lage, eine Ortskirche zu führen und zu heiligen, wie es Aufgabe des Bischofs ist. Sollten Sie sich nicht in der Lage sehen, Ihre skandalösen Ausführungen zu widerrufen und im Sinne der Lehre der Kirche richtigzustellen, rufe ich Sie zum Wohle der ganzen Kirche auf, von Ihrem Bischofsamt zurückzutreten! Sie sind kein Zeuge, sondern ein Verachter und Verdreher des Evangeliums, indem Sie die Worte unseres Herrn und Heilandes ins Gegenteil verdrehen.


In Erwartung Ihres Widerrufs oben gemachter Aussagen

mit freundlichen Grüßen

(...)
Empfohlene Lektüre:

Enzyklika “Veritatis splendor”:

Katechismus der katholischen Kirche (KKK): Berufung zur Keuschheit


 »Wohl dem Mann, der nicht dem Rat der Frevler folgt, nicht auf dem Weg der Sünder geht, nicht im Kreis der Spötter sitzt, sondern Freude hat an der Weisung des Herrn, über seine Weisung nachsinnt bei Tag und Nacht« (Ps 1, 1-2). »Die Weisung des Herrn ist vollkommen, sie erquickt den Menschen. Das Gesetz des Herrn ist verläßlich, den Unwissenden macht es weise. Die Befehle des Herrn sind richtig, sie erfreuen das Herz; das Gebot des Herrn ist lauter, es erleuchtet die Augen« (Ps 19, 8-9). (zitiert aus “Veritatis splendor”)

Eine Antwort des Bischofs ist bisher nicht erfolgt. Allerdings erwartet die Verfasserin weniger eine persönliche Antwort als vielmehr ein Bekenntnis Bischof Ackermanns zur unverkürzten Lehre der Kirche...



Weiteres zu den umstrittenen Aussagen Bischof Ackermanns:

Und auch:


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Sonntag, 26. Januar 2014

Entlastet Prüfungsbericht den Limburger Bischof Tebartz-van Elst?

Die von der deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Kommission unter der Leitung des Paderborner Weihbischofs Manfred Grothe, die die Vorgänge um die Finanzierung des neuen Diözesanzentrums St. Nikolaus einschließlich der Bischofswohnung prüfen sollte, ist anscheinend zu einem Ergebnis gekommen. Danach soll, wie der "Focus" mit Berufung auf vatikanische Quellen berichtet, Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst keine Verschwendung von Geldern oder das Übergehen von Beratungsgremien nachgewiesen werden können.

In einer regelrechten Hexenjagd waren dem glaubens- und kirchentreuen Limburger Oberhirten von seinem Domkapitel und weiteren kirchenpolitisch anders orientierten Kreisen mit medialer Unterstützung immer wieder Verfehlungen, Verschwendungssucht und ein "autotitärer Führungsstil" vorgeworfen worden, sodass er als Diözesenbischof als untragbar und inkompetent verleumdet wurde und unter diesem Druck sogar seine Diözese verlassen musste. Seitdem lebt der idealgesinnte Bischof und eifrige Seelsorger im niederbayrischen Benediktinerkloster Metten.

Wie es nun weitergehen könnte im Bistum Limburg, darüber spekuliert "Focus" auch: Angeblich überlege man, entweder das Bistum aufzulösen und in seine Ursprungsbistümer Trier und Mainz zurückzuführen, oder es werde ein von Rom ernannter Administrator zur Leitung der Diözese eingesetzt. Die Zukunft des verleumdeten Bischofs bleibt vorerst ungewiss.

Weitere Vorab-Informationen hier biem "Focus" und bei "kath.net".


Update:

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat die Meldungen des Magazins "Focus"  dementiert. Durch ihren Sprecher Matthias Kopp ließ sie gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur (KNA) verlauten, dass die Kommission weiterhin an der Aufarbeitung der Fakten arbeite und die Ergebnisse erst im Februar vorliegen würden. Die Vermutungen um die Zukunft des Bistums wies Kopp ebenfalls als "reine Spekulationen" zurück (Quelle: katholisch.de)


Weitere Informationen in der Causa Limburg:


Bild: Hofeinfahrt des neuen Diözesanzentrums St. Nikolaus am Limburger Domberg; eigenes Foto

Freitag, 20. Dezember 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 16: Die Theologieprofessoren - Lehramt und Theologie

Prof. Dr. Georg May


Die andere Hierarchie
Teil 16


 Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



§ 6  Die Theologieprofessoren

Die andere Hierarchie ist vielgestaltig. Sie tritt bald in Einzelpersonen, bald in Gremien, bald in Gruppen in Erscheinung. Besondere Beachtung verdient das Neben- und Ersatzlehramt der Theologieprofessoren.


I.  Lehramt und Theologie

1. Lehramt

Was zu glauben und zu tun ist, bestimmt Gott. Er macht uns seinen Willen kund durch den menschgewordenen Gottessohn. Jesus Christus hat seine Lehre der von ihm gegründeten Kirche anvertraut. In der Kirche gibt es ein Lehramt, das von Amtes wegen und mit Autorität die verbindliche Lehre vorträgt (Dignitatis humanae Nr. 14). Die Träger dieses Lehramtes sind die Bischöfe mit dem Papst an der Spitze (Lumen gentium Nr. 22). Die Gläubigen schulden ihm religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens (LG 25).

Die Autorität des Lehramtes geht auf die Sendung Christi und der Apostel zurück; sie gründet im Sakrament und im Amt (LG 21 und 22). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verkündet Christus den Völkern vorzüglich durch den Dienst der Bischöfe Gottes Wort (LG 21). Sie haben die Aufgabe Christi, des Lehrers, inne. Die Bischöfe sind authentische, d. h. mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer (LG 25). Mögen sie noch so sehr versagen, sie bleiben Inhaber des Lehramtes. Es ist den Gläubigen unbenommen, ihnen ihr Versagen vorzuhalten. Aber damit werden sie nicht aus der Unterstellung unter das Lehramt entlassen, wann immer dieses seiner gottgesetzten Aufgabe nachkommt.

Man kann sich auf das gesunde Lehramt gegen das kranke Lehramt berufen, aber an das Lehramt bleibt der katholische Christ gebunden. Die Vollmacht, authentische Urteile über die Glaubenslehre abzugeben, erwächst nicht aus der thologischen Bildung, die jemand genossen hat, sondern aus der Befugnis des kirchlichen Amtes. Wer dies bestreitet, unterstellt die Amtsträger den Theologen und liefert sie damit der Vielfalt der theologischen Meinungen aus. Dem Lehramt ist das autoritative, d. h. verbindlich urteilende und gegebenenfalls richtende Zeugnis des Glaubens anvertraut.

Es ist falsch, die Aufgabe des Lehramtes auf das Bemühen um friedlichen Umgang von Christen unterschiedlicher Auffassung einzuschränken, wie es Ottmar Fuchs tut, der dem Lehramt die Hauptaufgabe zuweist, Konsens und Koexistenzmöglichkeiten bei Dissens zu suchen (1). Das Lehramt besitzt jurisdiktionelle Befugnisse, die es berechtigen, Weisungen zu geben und Gehorsam zu fordern. Im Lehramt verbinden sich priesterliche Vollmacht und Hirtengewalt.

Das Lehramt hat die heilige Pflicht, die Glaubenshinterlage unversehrt zu bewahren. Das Zweite Vatikanische Konzil schreibt den Bischöfen die Aufgabe zu, "die ihrer Herde drohenden Irrtümer" wachsam fernzuhalten (LG 25). Sie dürfen also zu Irrlehren nicht schweigen oder sie verharmlosen. Die hartnäckige Leugnung oder Bezweiflung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit ist Häresie (c. 751). Wer dies tut, ist ein Häretiker. Er verfällt ohne weiteres der Exkommunikation (c. 1364 §1). Den Eintritt dieser Strafe von Amtes wegen festzustellen, ist Sache der Oberhirten.


2.  Theologie

Theologische Arbeit ist wissenschaftlicher Dienst am Glauben. Sie hat die Lehre aus dem Glauben und für den Glauben vorzutragen. Die theologische Wissenschaft leistet den Trägern des Lehramtes einen gewichtigen Dienst, indem sie die Glaubenslehre aus den Urkunden der Offenbarung erhebt und rational durchdringt.

Die Autorität der Theologen beruht auf der Kraft ihrer Erkenntnis und der Übereinstimmung ihrer Lehre mit dem Glauben der Kirche. Ihnen kommt weder Weisungsrecht noch Leitungsbefugnis zu. Die Theologen sind außerstande, den Glauben verbindlich vorzulegen. Ihnen fehlt das Amtscharisma, und deswegen können sie niemals als gleichberechtigte Partner des Lehramtes auftreten. Es ist falsch, wenn Greinacher die Forderung erhebt, "dass eine Entscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte nur im Einvernehmen von theologischer Wissenschaft und kirchlichem Lehramt gefunden werden kann" (2). Theologie und Lehramt können nicht auf derselben Ebene der Parität stehen. Vielmehr bedarf der Theologe zur Erfüllung seiner Aufgabe der kanonischen Sendung, die ihm von den Trägern des Lehramtes erteilt und u. U. entzogen wird.

Der Glaube kommt nicht aus der Theologie, sondern aus der glaubenden und lehrenden Kirche. Die Theologie empfängt den Glauben vom lebendigen Zeugnis, hinter dem die kirchliche Lehrautorität steht. Deswegen muss sie ihre Lehre stets in der Bindung an die Vorgaben des Lehramtes vortragen. Eine Theologie, die sich diesen Bindungen entzieht, ist unfähig, den Dienst am Glauben zu leisten. Das heißt: Sie hebt sich selbst als Glaubenswissenschaft auf.


(1)  Fuchs, Zwischen Wahrhaftigkeit und Macht 183
(2)  Norbert Greinacher, Kirchliches Lehramt und Theologen: Theologische Quartalsschrift 160, 1980, 139







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Samstag, 30. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 13: Diözesanforum und Pastoralgespräche

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 13


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



IV.  Diözesanforum und Pastoralgespräche

1.  Struktur

Die vielen Räte, die im Zuge der nachkonziliaren Strukturveränderungen geschaffen wurden, reichten anscheinend nicht aus, um dem Bedürfnis nach Reden Genüge zu tun. Viele deutsche Bischöfe riefen in ihrer Blindheit und Schwäche weitere Plattformen für Rederei ins Leben, die sogenannten Diözesanforen und Pastoralgespräche. Diese neuen Einrichtungen wurden geschaffen, um die strengeren Bestimmungen bezüglich der Diözesansynoden zu umgehen.

Ich erwähne das Diözesanforum in der Diözese Freiburg * (9). Das Diözesanforum ist nach der Satzung ein weiteres "Beratungsgremium". Darin vereinigen sich die Mitglieder der drei diözesanen Räte (Priesterrat, Diözesanpastoralrat und Diözesanrat der Katholiken), die Regionaldekane und die Dekane sowie berufenen Mitglieder und verantwortliche Mitarbeiter bei der Leitung der Diözese unter Vorsitz des Bischofs zur gemeinsamen Beratung. Das Diözesanforum soll dazu beitragen, das Leben in der Erzdiözese Freiburg auf der Grundlage des Glaubens zu erneuern und pastorale Orientierungen für die Evangelisierung zu erarbeiten (§1). Das Diözesanforum berät in Plenarsitzungen, Arbeitsgrupen und Kommissionen (§11). Auf die zahlreichen Einzelheiten der Ausgestaltung braucht hier nicht eingegangen zu werden. Die Ordnungen der Diözesanforen in den übrigen Diözesen sind von der Freiburger Satzung nicht wesentlich verschieden (10).


2.  Kritik

a) Einberufung

Schon die Einberufung dieser Foren war eine typische Fehlentscheidung von Bischöfen, die ihrer Führungsaufgabe nicht gewachsen sind.

Die Foren sind vom Ansatz her verfehlt. Sie vernachlässigen die grundlegende hierarchische Struktur der Kirche. Sie erwecken den falschen Anschein, als gebe es in der Kirche eine gleichberechtigte Mitbestimmung demokratisch legitimierter Kirchenglieder, die in Konkurrenz zu den Hirten der Kirche treten. Denn jedes Mitglied dieser Foren kann, wenn es genügend Unterstützung findet, Anträge einbringen und darüber abstimmen lassen. Mögen die so zustande gekommenen Beschlüsse auch lediglich als Voten oder Meinungsbilder firmieren, so erwecken  sie doch den Anschein, dadurch werde von Amts wegen etwas bewegt. Das Ergebnis einer Abstimmung steht als ein Faktum und lässt sich nicht mehr beseitigen.

Der Apostolische Stuhl hat die Gefahren, die der Kirche heute von Diözesansynoden und Diözesanforen drohen, erkannt. Die Instruktion vom 19. März 1997 (11) über die Diözesansynoden hebt hervor, dass der Bischof der einzige Repräsentant der Diözese ist, der ihr als sichtbares Prinzip der Einheit vorsteht. Die Synode als "Vertretung des Volkes Gottes" dem Bischof entgegenzusetzen, steht im Widerspruch zur hierarchischen Verfassung der Kirche. Der Heilige Stuhl hat in dieser Instruktion den lediglich beratenden Charakter von Diözesansynoden deutlich herausgestellt. Es handelt sich dabei nicht um ein sogenanntes Repräsentativorgan des Volkes Gottes, das dem Bischof entgegengestellt wird (Anm.: ebd. Nr. 1). Für die Diözesanforen gilt dasselbe.

Die Einberufung der Foren wird u. a. damit begründet, die Ansichten, die im Volke Gottes umlaufen, der "Diözesanleitung" zu Gehör zu bringen. Diese Begründung ist fadenscheinig. Um den Bischof über den Zustand und die Stimmungslage unter den nachkonziliaren Katholiken zu unterrichten, benötigt er kein aufwändiges Diözesanforum. Dazu braucht er nur die kirchlichen Statistiken anzusehen und Kontakt mit den Menschen zu halten. Wie die Masse der nachkonziliaren Katholiken denkt und was sie will, das ist jedem aufmerksamen und ehrlichen Seelsorger klar. Sie sind durch das geprägt, was die Systemveränderer unter den Theologen seit 35 Jahren in sie hineingerufen haben; nur das kann bei den Diözesanforen wieder an die Oberfläche kommen.

Manche Bischöfe meinen, in diesen Gesprächsrunden werde "Dampf abgelassen". Das soll wohl heißen, wenn man die Leute nur reden lasse, seien sie zufrieden, und die Lage werde sich beruhigen. Dieses Bild ist falsch gewählt. In den Diözesanforen werden nicht berechtigte Anliegen zur Sprache gebracht, sondern dort wird die Agitation der theologischen Falschlehrer auf einer anderen, nunmehr amtlichen Ebene fortgesetzt. Die Atmosphäre wird nicht gereinigt, sondern aufgeheizt. Der endlose Prozess des Redens führt keine einzige Frage einer sachgerechten Lösung zu, vermehrt vielmehr die Konfusion und stärkt die destruktiven Elemente. Das Gespräch klärt nichts, aber verwirrt viele. Die Kirche ist kein Sprechsaal, in dem alle, auch die abweichendsten und verworrensten Ansichten vor der Öffentlichkeit ausgebreitet werden können. Die Kirche ist der Hort der Wahrheit und der Einheit. In ihr haben allein die Wahrheit und die Ordnung Existenzberechtigung.


b)  Gegenstände

Was in den Diözesanforen zur Sprache kommen würde, war klar, bevor sie einberufen wurden. Ich habe jeweils vor ihrer Eröffnung vertrauten Freunden die Gegenstände benannt, die dort aufs Tapet gebracht werden würden, und ich bin jedesmal in vollem Umfang bestätigt worden.

Ich zähle die Punkte auf, welche diese unseligen Veranstaltungen beschäftigen: Frauenordination, Abschaffung des Zölibats der Priester, Weihe verheirateter Männer, unbeschränkte Laienpredigt, Beteiligung der Gemeinden an der Bischofswahl, unterschiedslose Zulassung von Todsündern zur hl. Kommunion (wiederverheiratete Geschiedene), beliebige Empfängnisverhütung (12), Freigabe vorehelicher Sexualität, Billigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Aufwertung der Homosexualität, ökumenische Exzesse jeder Art (13), gemeinsame Gottesdienste am Sonntagmorgen, Interkommunion.

Mit all diesen Punkten griffen die Foren auf Gegenstände über, für die sie keine Kompetenz haben. Die Appelle der Bischöfe, sich auf Vorschläge und Forderungen zu beschränken, die auf der Ebene des Bistums verwirklicht werden können, blieben erwartungsgemäß ohne jeden Erfolg. Zahlreiche Texte dieser Foren und Gespräche stehen im offenen Widerspruch zu Lehre und Ordnung der Kirche. An nicht wenigen Stellen ist der Affront gegen das Lehramt des Papstes mit den Händen zu greifen (14). Die Gremien wehren  die Angriffe auf die Lehre der Kirche nicht nur nicht ab, sie verstärken sie "medienwirksam durch Voten, die teilweise in eklatantem Widerspruch zum Lehramt der Kirche stehen und schwächen dadurch... den gesamten deutschen Katholizismus zusätzlich von innen" (15).

Nach der Instruktion vom 19. März 1997 darf der Bischof auf Diözesansynoden keine Diskussion über Positionen zulassen, die zur beständigen Lehre der Kirche in Widerspruch stehen oder über die andere kirchliche Autoritäten zu befinden haben. Ebensowenig dürfen derartige Gegenstände in der Form von "Voten" zur Abstimmung gebracht werden. Für die Diözesanforen kann nichts anderes gelten. Manche Gläubigen hegen den Verdacht, dass einigen Bischöfen die gegen Lehre und Ordnung der Kirche gerichteten Anträge und Beschlüsse mancher Diözesanforen gar nicht unwillkommen sind.

Für das Bistum Münster wurde beobachtet, dass im Vorfeld des Forums ausdrücklich über die Bistumszeitung für "die antirömischen Positionen" geworben wurde (16). Teilweise machte sich auf den Foren eine radikale, ja rabiate Laientheologie bemerkbar mit scharfer Aggression gegen Klerus und Hierarchie. Joseph Overath bezeichnet richtig das Kölner Pastoralgespräch als "das Kirchenvolksbegehren auf einer 'höheren' Ebene" (17). Indem man zwischen Voten und Meinungsbildern unterschied, machte man den untauglichen Versuch, die Auflehnung gegen Lehre und Ordnung der Kirche zu verharmlosen.

Insgesamt kann man nur staunen, was für phrasenreiche Dokumente auf den Foren verabschiedet wurden. Die wirklich dringenden, ja unerlässlichen Fragen wurden kaum irgendwo angegangen, geschweige denn mit hilfreichen Vorschlägen beantwortet. Soweit überhaupt Brauchbares zur Sprache kam, war es schon vorher bekannt und wurde versucht umzusetzen. Beachtet wurde aber nicht das Richtige und Vernünftige, sondern das Falsche und Unvernünftige.


c)  Triumph der anderen Hierarchie

Die Diözesanforen sind ein zeitraubendes und kräftezehrendes, völlig überflüssiges, aber um so gefährlichereres Palaver von Leuten, die mehrheitlich weder die wahre Lage der Kirche noch die wirklichen Ursachen der Kirchenkrise zu erkennen imstande oder gewillt sind. Zu selbständiger Beantwortung der aufgeworfenen Fragen sind die Mitglieder nicht in der Lage.

Die Diözesanforen wirken daher lediglich als Lautverstärker jener zersetzenden Ansichten, die seit über 35 Jahren von missvergnügten, verirrten, dem Protestantismus zuneigenden Theologen mit voller Unterstützung der Massenmedien in das Volk hineingerufen werden. Die Diözesanforen sind weithin Tummelplätze und Spielwiesen jener Kräfte, welche die Kirche ihres katholischen Charakters entkleiden wollen; die gutwilligen Gläubigen fungieren dabei als "nützliche Idioten". Walter Hoeres sprach in bezug auf die Diözesanforen richtig von dem "Dauergerede", "das die innerkirchliche Glaubenskrise... lautstark verdeckt" (18).

Was die Foren hervorgebracht haben, sind Berge von Papier. Was sie bewirkt haben, ist Vermehrung der Unzufriedenheit und Gereiztheit, Verminderung der Bereitschaft zu Dienst und Gehorsam, Verbreitung des Verdrusses an Kirche und Religion. Die Diözesanforen und Pastoralgespräche verstärken die Verwirrung und treiben die Verirrungen weiter. Sie sind zu ihrem Teil dafür verantwortlich, dass das Kirchenvolk immer mehr katholischem Denken entfremdet wird. Die Gespräche haben den einzigen Vorteil, aller Welt zu zeigen, dass die Mehrheit der deutschen katholiken unkirchlich und papstfeindlich eingestellt ist. Die Diözesanforen zeigen aber auch den Mitgliedern der kirchlichen Hierarchie, wohin man kommt, wenn man immer neue Plattformen für die Angehörigen der anderen Hierarchie schafft.


 
 * Dem Freiburger "Diözesanforum" entspricht in etwa die derzeitige Freiburger "Diözesanversammlung"
( 9)   Archiv für katholisches Kirchenrecht 160, 1991, 135-140. Vgl. Dokumentation zum Freiburger Diözesanforum. Heft 1: Die Voten. Heft 2: Vorlagen der Kommissionen für die abschließende Sitzungsperiode vom 25. bis 29. Oktober 1992
(10)  Presseamt des Erzbistums Köln im Auftrag ders Diözesanpastoralrates, Arbeitsergebnis des Pastoralgesprächs im Erzbistum Köln, Köln 1994; Pastorales Forum 19.-21. Juni 1944. Dokumentation mit Vorlagen zur 4. Sitzung (München); Beschlüsse des Pastoralforums 1994/95 (erster Teil), Regensburg (Pfarramtsblatt 69, 1996, 306-314); Presseamt des Erzbistums Köln, Schlussvoten und Meinungsbilder. Pastoralgespräch im Erzbistum Köln,  Köln 1996
(11)  L'Osservatore Romano Nr. 29 vom 18. Juli 1997 S. 8-12. Vgl. Herder-Korrespondenz 51, 1997, 426
(12)  In München und in Augsburg lehnten die Beteiligten eine Empfehlung der Natürlichen Familienplanung ab.
(13)  Das Diözesanforum Münster ermutigte die Gatten von Mischehen, sie könnten "aufgrund ihrer Gewissensentscheidung an Abendmahl und Eucharistie der jeweils gastgebenden Kirche teilnehmen". Eine Dreiviertelmehrheit sprach sich für die "Entflechtung von Priesteramt und Zölibat", d.h. für die Beseitigung des Zölibats, aus (Informationen aus Kirche und Welt. Hrsg.: Initiativkreis katholische Laien und Priester in der Diözese Augsburg e.V. Nr.  4/97 S. 3)
(14)  Joseph Overath, Petrusamt und Kölner Pastoralgespräch. Theologisches 26, 1996, 185-192.
(15)  Deutsche Tagespost Nr. 45 vom 12. April vom 12. April 1997 S. 9
(16)  Deutsche Tagespost Nr. 52/53 vom 29. April 1997 S. 13
(17)  Overath, Petrusamt und Kölner Pastoralgespräch 192
(18)  Walter Hoeres, Im Bündel billiger. Foren und Moderatoren: Theologisches 26, 1996,  444-448, hier 444



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Freitag, 22. November 2013

Was ist ein Bischof?

Weihbischof Dominikus Schwaderlapp erklärt, was das Bischfsamt bedeutet:




Vgl. im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) Nr. 1555ff.

Samstag, 16. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 11: Das Rätesystem auf Ebene des Bistums - Der Priesterrat

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie
Teil 11


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997




§ 4  Das Rätesystem auf der Ebene des Bistums

Weil die maßgebenden Glieder der Hierarchie, die Bischöfe, in erschütterndem Ausmaße vor ihrer Aufgabe versagt haben, kam es zum Entstehen einer anderen Hierarchie. Ich meine das Rätesystem. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde vom Pfarrgemeinderat über den Dekanatsrat sowie das Zentralkomitee bis zum Päpstlichen Laienrat eine ungeheure Organisation von Gremien geschaffen, die sich neben die Hierarchie göttlichen Rechtes setzt und eine Aktivität entfaltet, die in Konkurrenz, teilweise in Gegensatz zu jener tritt.


I.  Der Priesterrat

1.  Rechtliche Ausgestaltung

Im bischöflichen Bereich entstand zuerst der Priesterrat. Er wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil etabliert, offenbar als Konzession an die demokratische Bewegung in der Öffentlichkeit. Der Priesterrat ist nach dem Priesterdekret "Presbyterorum ordinis" Nr. 7 in jeder Diözese pflichtmäßig einzurichten. Er soll die Priesterschaft der Diözese repräsentieren und den Bischof in der Leitung der Diözese beraten. Das Wort "repräsentieren" bedeutet an dieser Stelle soviel wie sichtbar machen, darstellen, vertreten.

Die Grundordnung des Priesterrates ist in den cc. 495-502 CIC niedergelegt. Dazu treten die Satzungen der einzelnen diözesanen Priesterräte (1). Der Priesterrat ist "ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam Senat des Bischofs ist". Die Aufgabe besteht darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Maßgabe des Rechtes zu unterstützen (c. 495 §1). Der Diözesanbischof ist der Vorsitzende des Priesterrates (c. 500 §1). Dieser kann nicht ohne den Bischof handeln (c. 500 §3).

Dem Priesterrat "obliegt die Sorge um Dienst und Leben der Priester, um den Priesternachwuchs sowie die Aus- und Weiterbildung der Priester". Er hat die Aufgabe, "über die pastorale Tätigkeit in der Diözese zu beraten und sie zu fördern". Der Priesterrat hat lediglich beratende Funktion. Der Bischof muss ihn aber bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung anhören und in wenigen, vom Recht festgelegten Fällen sogar seine Zustimmung einholen. Nicht zu verstehen ist, dass nach dem Würzburger Statut dem Priesterrat auch Nichtpriester, nämlich Diakone und ein Theologiestudent angehören (2). Die Mitgliedschaft im Priesterrat ist zeitlich begrenzt. Der gesamte Rat oder ein Teil muss innerhalb von fünf Jahren erneuert werden (c. 501 §1).


2. Beurteilung

Zur Beurteilung der neuen Einrichtung ist folgendes zu bemerken. Ich halte sie für überflüssig und schädlich. Dass sich der Bischof mit seinen Priestern besprechen soll, ist unbestritten. Doch dafür gibt es viele Möglichkeiten. Einmal soll der Bischof engen Kontakt nicht bloß zu einigen, sondern zu allen Priestern und jedem einzelnen pflegen. Er ist der Seelsorger seiner Seelsorger. Von ihnen kann er erfahren, wie die Lage und was zu tun ist. Freilich muss er sich dazu in seiner Diözese aufhalten und nicht fortwährend auf Reisen oder in Konferenzen sein. Der Diözesanbischof, der seine Pflicht erfüllt, hat andauernde,  unmittelbare Verbindung mit seinen Priestern; er benötigt keine Vermittlungsstelle in Gestalt des Priesterrates. Er ist in seinem Bistum anwesend und besucht Pfarrei um Pfarrei, hört selbst die Priester an und vernimmt ihre Anliegen.

Sodann soll der Bischof in die Dekanatskonferenzen gehen. Hier hat er die Priester eines überschaubaren Teils seiner Diözese vor sich und kann sich über regionale Fragen und Desiderate unterrichten.

Weiter gibt es die Konferenz der Dekane. Wenn diese ihr Amt richtig verstehen und verwalten, dann bündeln sich in ihnen gleichsam die Anregungen und Wünsche, Probleme und Schwierigkeiten der Diözese. Von ihnen kann der Diözesanbischof Informationen und Beratung empfangen.

Schließlich besitzt der Bischof in seinem Domkapitel ein qualifiziertes Beratungsorgan. Sein unschätzbarer Vorteil liegt darin, dass es nicht auf Wahl oder Wiederwahl angewiesen und daher unabhängig ist. Von ihm kann und muss der Bischof Dinge hören, die er vielleicht nicht hören will. Außerdem sammeln sich in den Domkapiteln die Nachrichten aus der gesamten Diözese. Seine Mitarbeiter erwerben durch ihre regelmäßige jahrzehntelange Tätigkeit eine umfassende Kenntnis der diözesanen Angelegenheiten und eine breitgestreute Erfahrung bei ihrer Behandlung, die den temporären Angehörigen des Priesterrates unmöglich sind.

Den meisten Mitgliedern der Priesterräte fehlen Vorbildung und Kompetenz zur Beratung in den Fragen, die anstehen, wie sie den jahrzehntelang in der Verwaltung der Diözese tätigen Domkapitularen eigen sind. Den Mitgliedern des Priesterrates, die von Wahlperiode zu Wahlperiode wechseln, fehlt die bleibende Verantwortung. Der vielbeschäftigte Seelsorger hat gar keine Zeit, sich um Angelegenheiten, die seinen Sprengel übersteigen, zu kümmern; einen Überblick über die gesamte Diözese zu gewinnen ist ihm unmöglich.

Der Priesterrat ist auch in der Regel kein Querschnitt der Priesterschaft eines Bistums, sondern überwiegend eine Ansammlung von Klerikern, die meinen, Zeit für die mehrfach im Jahre abgehaltenen Sitzungen erübrigen zu können. Gerade die wertvollsten Seelsorger, die sich im unermüdlichen Dienste der ihnen anvertrauten Gläubigen verzehren, bleiben den Priesterräten regelmäßig fern.

Sodann sammeln sich im Priesterrat nicht ganz selten unzufriedene Elemente der Priesterschaft einer Diözese und bilden evtl. dessen Mehrheit oder jedenfalls dessen agilsten Teil. Es gibt Priesterräte, in denen progressistisch aufgeheizte Geistliche, welche die katholische Orientierung verloren haben, den Ton angeben; sie benutzen ihre Position, um die kirchliche Entwicklung in Richtung auf den Protestantismus voranzutreiben.

Ich fasse mein Urteil dahin zusammen: Der Priesterrat ist kein Fundament, auf dem sich etwas Solides erbauen ließe, sondern Treibsand, der von den Fluten der Zeitströmung hin- und herbewegt wird. In den Sitzungen wird viel Zeit vertan, unerleuchtete Meinungen melden sich häufig zu Wort. Der bürokratische Aufwand, den Priesterräte verursachen, ist beträchtlich. Ich komme um das Urteil nicht herum: Der Priesterrat ist eine eklatante Fehlkonstruktion.


(1)  Z. B. Statut des Priesterrates im Bistum Erfurt vom 15. Mai 1995 (Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995, 158-160); Satzung des Priesterrates des Erzbistums Hamburg vom 4. Dezember 1995 (Pfarramtsblatt 69, 1996, 61-63)
(2)  Statut des Priesterrates der Diözese Würzburg vom 17. Juni 1996 (Pfarramtsblatt 69, 1996, 268-273) Art. 2



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Samstag, 9. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 8: Die Bischöfe - Versagen

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie
Teil 8

Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


II. Versagen

Es erhebt sich die Frage, wie die Bischöfe den oben erwähnten Aufgaben ihres Amtes nachkommen. Die Antwort kann nur lauten: dei meisten von ihnen mehr schlecht als recht.

Es ist eine offenkundige und unbestreitbare Tatsache: Die Bischöfe sind die Hauptverantwortlichen für den unaufhörlichen dramatischen Niedergang der Kirche. Selten in der Geschichte hat eine Führungsschicht in so ungeheurem Ausmaße versagt wie die Mehrheit des Bischofskollegiums nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Um in der Nähe zu bleiben: Die deutschen Bischöfe haben sich als unfähig erwiesen, die letztlich entscheidenden Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland adäquat zu lösen: den Glauben zu erhalten und zu verbreiten, die Sitten zu heben und bessern, den Gottesdienst zu fördern und zu schützen.

Es schadet ihrer Autorität enorm, dass sie sich bis zur Stunde weigern, das Chaos, das in der Kirche auch durch ihr Tun und Unterlassen heraufbeschworen wurde, realistisch zu schildern. Sie sind nicht gewillt, die Selbstzerstörung der Kirche beim Namen zu nennen. Die Bischöfe, an der Spitze der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, entschuldigen sich fortwährend wegen angeblicher oder wirklicher Fehler vergangener Generationen. Viel mehr angebracht wäre ein offenes Bekenntnis des eigenen Versagens. An einem sochen aber fehlt es bis zur Stunde.


1.  Die Lage des Glaubens

Die deutschen Bischöfe haben seit Jahrzehnten versäumt, das eine Notwendige, das schlechthin Unentbehrliche zu tun, nämlich den katholischen Glauben in Fülle und Reinheit zu verkündigen, zu erhalten, zu schützen und zu verbreiten.

Walter Hoeres hat zu recht festgestellt: "Allenthalben werden institutionelle Besitzstände verteidigt, aber nicht mehr das, wozu diese Institutionen doch allein da sind: der ganze und unverfälschte Glaube" (5).

Die Bischöfe sprechen fortwährend von der Weitergabe des Glaubens. Ich vermisse, dass sie präzesieren, welcher Glaube weitergegeben werden soll, jener, den die Urkunden der Lehrverkündigung enthalten, oder der andere, den die Masse der Theologen und Katecheten vorträgt. Es ist ebenso sinnlos, die Gemeindemitglieder aufzufordern, ihren Glauben zu bekennen, wenn der Inhalt dieses Glaubens nicht mehr feststeht. Bischof Lehmann stellte "erstaunliche Erschütterungen" im Glaubensbewusstsein fest. Dagegen müsse man aufzeigen, wie man heute den Glauben verstehen muss, ohne Überzeugungen preiszugeben (6). Wann zeigt er uns diese Kunst?

Sehr schwer wiegen die wiederholten Kapitulationen der deutschen Bischöfe vor dem Protestantismus. Ich erinnere beispielsweise an die Auslieferung der Mischehenfamilien an die Irrlehre (7) und die Gestattung sogenannter ökumenischer Gottesdienste an Sonntagen (Anm.: vgl. "Erklärung der Deutschen Bischöfe bezüglich ökumenischer Gottesdienste" vom 24. Februar 1994; KA 1994 Nr. 63). Mit diesen und anderen unseligen Handlungen haben sie ihre Führungsunfähigkeit und Schwäche vor aller Welt dokumentiert. Die Deutsche Bischofskonferenz unterhält ein Institut für den Ökumenismus. Warum errichtet sie keine Einrichtung für die Bekehrung der Abgefallenen?

Die deutschen Bischöfe waren auch nicht fähig, die Auffassung des Protestantismus von Ehe und Eheschließung zu begreifen und adäquat in Normen umzusetzen ((8). Mit dem von ihnen geförderten ökumenischen Betrieb lenken sie immer mehr katholische Christen in die protestantischen Hürden. Es gibt verbotene Interkommunion und Interzelebration. Die Bischöfe wissen davon, aber lassen in der Regel den zerstörerischen Aktivitäten ihren Lauf (9).

Mit ihrem "Hirtenwort" zum Kommunionempfang der wiederverheirateten Geschiedenen (Anm.: 1993) haben die oberrheinischen Bischöfe und ihre bischöflichen Sympathisanten eklatant gegen die Pflicht, die Unversehrtheit und Einheit der Glaubenslehre zu schützen (c. 386 §2), verstoßen. Der Heilige Stuhl hat die in diesem Schreiben vertretenen Ansichten als unzutreffend zurückgewiesen. Das hindert deutsche Bischöfe nicht, weiter auf der falschen Auffassung zu verharren und die Seelsorger entsprechend zu instruieren (10). Im zweiten Band des von den deutschen Bischöfen herausgegebenen Erwachsenenkatechismus wird die verkehrte Ansicht in verklausulierter Form dem gesamten katholischen Volk der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt (11). Giovanni Sala fragt daher mit Recht, ob dieser ominöse Katechismus "den Auftakt zu einer Regionalisierung von Glaube und Moral in der Katholischen Kirche markieren" werde (12).


2.  Die Lage von Frömmigkeit und Sittlichkeit

Die deutschen Bischöfe haben sich auch als unfähig erwiesen, die Frömmigkeit im Kirchenvolk nachhaltig zu fördern, zu beleben und zu stützen.

Wer die heutige religiöse Praxis in den meisten Gemeinden beobachtet und mit jener vor 40 (Anm.: nunmehr etwa 60) Jahren vergleicht, erkennt den erschreckenden Abstieg, der sich vollzogen hat. Die deutschen Bischöfe haben sich weiter als unfähig erwiesen, überall die Abhaltung gotteswürdiger Gottesdienste zu gewährleisten. Das Material, das über skandalöse gottesdienstliche Veranstaltungen vorliegt, ist enorm. Niemals ist etwas Durchgreifenderes geschehen, um diesem Zustand abzuhelfen.

Die deutschen Bischöfe haben sich ebenso als unfähig erwiesen, die Sittklichkeit im katholischen Volk auf einem hohen Stand zu halten. Die Verhältnisse vor allem im Bereich der geschlechtlichen Sittlichkeit, sind bedrückend. Die deutschen Bischöfe haben sich auch als unfähig erwiesen, die Jugend für Gott, Kirche und Priestertum zu begeistern. Was sich in den Resten sogenannter katholischer Jugend tut, ist meist deprimierend. Die skandalösen Vorgäng und Zustände im Bund der katholischen Jugend (13) haben niemals ein energisches Durchgreifen der Bischöfe ausgelöst.

Die deutschen Bischöfe haben sich schließlich als unfähig erwiesen, den Geist des Apostolats in den Gläubigen zu entfachen und zu erhalten. Die völlige Unfähigkeit der katholischen Kirche in Deutschland, Mission zu treiben, hat sich mit erschütternder Deutlichkeit beim Fall der Mauer gezeigt.

Die Bischöfe sind auch verantwortlich für das unglaublich bornierte Verhalten gegenüber jenen Priestern, die in gläubigen Gruppierungen wie der Petrus-Bruderschaft und den Dienern Jesu und Mariens herangebildet werden. Sie liefen die Gemeinden lieber Vertretern der anderen Hierarchie aus, als dass sie diese Priester in den Gemeinden arbeiten lassen. Sie laden damit eine schwere Schuld auf sich.


3.  Das Fehlen des Kampfesmutes

Dem deutschen Katholizismus fehlt, soweit er von den Bischöfen geführt wird, jeder kämpferische Zug. Dieser Mangel hat in erster Linie darin seinen Grund, dass die allermeisten Bischöfe nichts mehr fürchten als den Kampf. Ihre Hauptmaxime scheint zu sein: Nur keine Auseinandersetzungen! Nur keine Konflikte!

Christ sein heißt jedoch Kämpfer sein. Wer in der Nachfolge des Herrn steht, muss gegen Satan und Sünde kämpfen; er muss erforderlichenfalls auch gegen die irdischen Dienstmänner des Teufels zu Felde ziehen. Entschiedenheit zeigen die Bischöfe, wenn es um Asylanten oder Landminen geht. In den Lebensfragen der Kirche sind sie von lähmender Nachgiebigkeit. Wann sind die Bischöfe jemals aufgestanden gegen die Gehässigkeiten, die der "Spiegel" Jahr für Jahr über die Kirche ausschüttet? Äußerst selten hat ein deutscher Bischof auf die sich mehrenden Anschläge gegen den Glauben, die Sittenlehre und die Ordnung der Kirche angemessen reagiert. Wenn überhaupt etwas geschah, kam das Handeln regelmäßig zu spät, wurden halbe Maßnahmen getroffen und blieb die Konsequenz aus.

Die Strategie der Konfliktvermeidung, des Erhalts der Kirchensteuer und der Anpassung an den Demokratismus ließ die notwendigen Maßnahmen nicht zu. Die Bischöfe haben ein famoses Mittel, um Ruhe zu haben: Sie erfüllen die Wünsche derer, die heute das große Wort in Kirche und Welt führen. Sie wollen es nicht Gott, sondern den Menschen recht machen. Auf diese Weise entgeht man Kämpfen. Die führenden Männer der Kirche haben sich jahrzehntelang der Welt angebiedert. Heute erhalten sie die Quittung: Die Welt steht ihr gleichgültig gegenüber oder missbraucht sie allenfalls für weltliche Zwecke.


 (5)  Walter Hoeres, Die Macht des Schicksals: Theologisches 26, 1996, 275 - 277, hier 275
 (6)  Allgemeine Zeitung vom 14. Juni 1996 S. 15; Glaube und Leben Nr. 20 vom 19. Mai 1996 S. 11
 (7)  Georg may, Ein Dokument der Kapitulation: Una Voce- Korrespondenz 15, 1985, 267 - 270
 (8)  Georg May, Mängel im Ehevorbereitungsprotokoll der deutschen Bischöfe: Theologisches 24, 1994, 175 - 194
 (9)  Z. B.: Una Voce- Korrespondenz 27, 1997, 250f
(10) Giovanni Sala, Vom Sinn und Unsinn einer "differenzierten" Betrachtung in der Moral. Zu einer neuen Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene: Forum Katholische Theologie 11, 1995, 17 - 53; Freundeskreis Maria Goretti Information 60, 1996, 43 - 47
(11) Katholischer Erwachsenen-Katechismus II, 351f
(12) Giovanni Sala, Die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener und die "Königsteiner Erklärung" im Katholischen Erwachsenen-Katechismus: Forum Katholische Theologie 12, 1996, 16 - 35, hier 35
(13) Freundeskreis Maria Goretti Information 62, 1997, 23, 30f, 56; Otto Maier, "Ganz sicher nicht katholisch!" Ein Weißbuch über den BDKJ und seine Mitgliederverbände, Meckenheim, Lippstadt 1997




Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Freitag, 8. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 7: Die Bischöfe - Rechtliche Stellung

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie
Teil 7

Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997 


§ 3 Die Bischöfe

I. Rechtliche Stellung

1. Die Einzelbischöfe

Die Bischöfe folgen aufgrund göttlicher Einsetzung durch den Heiligen Geist, der ihnen gegeben ist, den Aposteln nach, um selbst Lehrer des Glaubens, Priester des heiligen Gottesdienstes und Diener in der Leitung zu sein (c. 375 §1). Durch die Bischofsweihe wird die Fülle des Weihesakramentes übertragen (Lumen gentium Nr. 21). Um sie unbehindert ausüben zu können, bedarf der Geweihte der kanonischen Sendung. Er vereinigt in seiner Hand die volle Weihegewalt und eine der Primatialgewalt des Papstes untergeordnete Hirtengewalt.

Der Bischof ist aufgrund der Weihe und der kanonischen Sendung Haupt einer Ortskirche, der er im Namen und in der Vollmacht Christi als Hirt, Lehrer und Priester vorsteht. Dem Diözesanbischof kommt in der ihm anvertrauten Diözese die ganze ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt, deren Vollzug und Umfang jedoch von der höchsten kirchlichen Autorität geregelt werden (Lumen gentium Nr. 27). Die Oberhirtengewalt ist ordentliche Gewalt, weil sie aus dem Bischofsamt fließt, und sie ist unmittelbare Gewalt, weil sie sich ohne rechtliche Bindung an Zwischenglieder auf alle anvertrauten Gläubigen bezieht. Die Oberhirtengewalt des Bischofs ist territorial begrenzt; sie umfasst alle im Gebiet seiner Diözese wohnhaften Gläubigen. Der Bischof ist das sichtbare Haupt der ihm anvertrauten Gläubigen und verbindet sie zur Einheit. Er hat die Glaubens- und Sittenlehre den Gläubigen darzulegen und zu erklären sowie die Unversehrtheit und Einheit der Glaubenslehre mit geeigneten Mitteln zu schützen (c. 386).

Er leitet die ihm anvertraute Teilkirche mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt (c. 391 §1); d. h. er ist für die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zuständig. Der Bischof hat die Diözese nach außen hin zu vertreten (c. 369); seine Vertretungsmacht teilt er nicht mit anderen. Der Bischof muss die Einheit mit der Gesamtkirche wahren, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche fördern und auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze drängen (c. 392 §1). Er hat jedem Missbrauch der kirchlichen Ordnung, vor allem bei der Verkündigung und beim Gottesdienst, zu wehren (c. 392 §2). Der Bischof untersteht in der Ausübung seiner oberhirtlichen Gewalt der Autorität des Papstes; er ist an übergeordnetes Recht gebunden. Zusammenfassend kann man in einem richtigen Sinne sagen: Die katholische Kirche ist eine Bischofskirche.


2. Das Bischofskollegium

Die Bischöfe sind untereinander verbunden. Ihre Gesamtheit bildet das Bischofskollegium. Der Papst ist der Nachfolger Petri und das Haupt des Bischofskollegiums (cc. 330 und 331). Das Bischofskollegium folgt dem Apostelkollegium nach (cc. 336 - 341). In das Bischofskollegium tritt man ein kraft der sakramentalen Konsekration und durch die hierarchische Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern dieses Kollegiums. Die Zugrehörigkeit zum Bischofskollegium verlangt ein entsprechendes solidarisches Verhalten.


3. Die Bischofskonferenz

Die Bischöfe treten heute häufiger als vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Mehrzahl auf, als Bischofskonferenz. Die Bischofskonferenz ist eine kirchliche Einrichtung, in der die Bischöfe einer Region ihren Hirtenauftrag gemeinsam wahrnehmen. (c. 447). Die Weisen ihres Handelns sind verschieden. Sie dient der Information und der Beratung der in ihr versammelten Bischöfe, aber auch der Koordination und der Abstimmung von Tätigkeiten.

Die Bischofskonferenz darf verbindliche Beschlüsse nur in den im Recht genannten oder besonders zugewiesenen Fällen fassen. Institutionen neigen dazu, ihr Personal und ihre Aktivitäten auszuweiten. Die Deutsche Bischofskonferenz hat einen beträchtlichen Apparat geschaffen; er beträgt 300 Personen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat als dauernde Organe den Vorsitzenden, den Ständigen Rat, das Sekretariat und 14 Kommissionen. Dazu treten die zweimaligen Vollversammlungen im Jahr.

An sich wäre es möglich, lediglich die Diözesanbischöfe mit beschließendem Stimmrecht in die Versammlungen der Bischofskonferenz auszustatten. In Deutschland hat man es allen, also auch den Hilfsbischöfen gegeben. Die Zahl der Hilfsbischöfe überschreitet die Zahl der Diözesanbischöfe bei weitem. Die für ihre Diözesen hauptverantwortlichen Oberhirten werden dadurch in die Minderheit gedrängt. Die Kosten der Bischofskonferenz gehen in die Millionen.

Das letzte Wort über Nutzen und Schaden der Bischofskonferenzen neuen Typs ist noch nicht gesprochen. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurden die Gefahren, welche die Bischofskonferenzen für den Primat  und für die Verantwortung des Einzelbischofs mit sich bringen, deutlich gesehen. Das Konzil sagt daher vorsichtig, dass die Bischofskonferenzen hilfreich sein "können" (Lumen gentium Nr. 23). Die Bischofskonferenzen neuen Typs haben tasächlich mannigfache Nachteile. Die ständigen Organe der Bischofskonferenz (Vorsitzender, Ständiger Rat, Sekretariat, Kommissionen) bringen einmal die Gefahr mit sich, dass immer mehr Angelegenheiten von ihnen angezogen werden.

Es ist eine offenkundige Tatsache, dass die Bischofskonferenzen die Verantwortung des Einzelbischofs lähmen und die Flucht in das Kollektiv begünstigen. Der Einzelbischof wagt kaum mehr, selbstverantwortlich zu entscheiden. Denn in der Bischofskonferenz wird er zur Rede gestellt, wenn er einen Alleingang wagt. Ein Bischof muss aber frei und deckungslos handeln. Er darf sich nicht hinter Mehrheitsbeschlüssen verkriechen. Seine Verantwortung ist eine höchst persönliche und kann ihm von niemandem abgenommen werden.

Für die Richtung, in die Bischofskonferenzen gehen, ist sodann regelmäßig die Einstellung ihres Vorsitzenden entscheidend. Bei ihm laufen die Fäden zusammen, er vermag im Vorfeld der Verhandlungen die Weichen zu stellen. In Deutschland ist offenkundig, dass die Bischöfe in den Versammlungen der Bischofskonferenz auf den progressistischen bzw. liberalen Kurs ihres Vorsitzenden festgelegt werden (Anm.: Vorsitzender der DBK war 1997, also in dem Jahr, in dem diese Schrift herausgegeben wurde (und zwar seit 1987), bis zum Jahr 2008 der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann; aber auch für dessen Nachfolger, Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg dürfte diese Feststellung weiterhin zutreffen).

Dafür kann ich ein bezeichnendes Beispiel berichten. Als ich den gegenwärtigen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz einmal darauf hinwies, dass der frühere Bischof von Essen, Hengsbach, großzügig sei im Erteilen der Erlaubnis, die tridentinische Messe zu feiern, entgegnete er mir: "Der kommt ja auch nicht zur Bischofskonferenz." Diese Äußerung kann nur besagen: Wenn der Essener Bischof öfter zur Bischofskonferenz käme, würde man ihm dort seine Großzügigkeit schon ausgetrieben haben.

Die Bischofskonferenzen entwickeln sich auch immer mehr zu pressure groups gegen den Apostolischen Stuhl. Mit dem Einzelbischof vermag der Papst leicht fertig zu werden; gegen eine Bischofskonferenz kann er sich immer weniger durchsetzen. Der Widerspruch beginnt da, wo der Papst spricht und deutsche Bischöfe reden. Ich erwähne ein bezeichnendes Beispiel: Der Papst lehrt die ausnahmslose Geltung der sittlichen Normen über die Empfängnisverhütung. Deutsche Bischöfe lehren das Gegenteil (1).

Unbequeme Entscheidungen werden dagegen von der Bischofskonferenz ab- und dem Heiligen Stuhl zugeschoben. ich erinnere an den Vorbehalt der Priesteweihe an Angehörige des männlichen Geschlechts. Robert Spaemann schreibt richtig: "Allzu oft haben sie (nämlich die Bischöfe) sich durch Rom die Kastanien aus dem Feuer holen lassen, um dann anschließend die wachsende Dominanz der römischen Zentralgwalt zu beklagen" (2).


4. Die Bestellung der Bischöfe

In der lateinischen Kirche ist die fast überall übliche Weise der Bischofsbestellung die freie Ernennung durch den Papst. Nur in wenigen Ländern bestehen mehr oder weniger eingeschränkte Wahlrechte (c. 377 §1).

Seit geraumer Zeit wird nun eine breitere Beteiligung der "Ortskirche" bei der Ernennung von Bischöfen gefordert (3). Dazu sind einige Fragen zu stellen.

Erstens.
Wer ist die "Ortskirche", der mehr Rechte bei der Bestellung von Bischöfen eingeräumt werden sollen? Sind das die frommen Gläubigen, die das Bußsakrament regelmäßig empfangen und die Werktagsmesse besuchen, oder sind das die Berufslaien, die sich fortwährend durch Schwadronieren zu Wort melden? Gehören dazu die stillen, treuen Priester, die sich in der Arbeit für das Heil der Seelen verzehren, oder sind darunter die gremienbeflissenen Geschaftlhuber zu verstehen?

Zweitens.
Woher wissen die an der Mitsprache Beteiligten, wie ein Bischof nach Gottes Willen aussehen muss? Woran nehmen sie das Maß? Sehen sie ihr Bischofsideal in einem Oberhirten, der unermüdlich sein Bistum durch Wort und Weisung, Gottesdienst und Sakrament zum Vollalter Christi führt, oder suchen sie nach einem progressistischen Manager, der den Menschen nach dem Munde redet, einen antirömischen Affekt besitzt und sich von Teufel und Hölle verabschiedet hat?

In manchen Diözesen ist die breitere Beteiligung der "Ortskirche" an der Bischofsbestellung bereits ausgeführt. Der Bischof von Graz-Seckau erließ am 4. Februar 1993 sogar eine Ordnung zur Mitwirkung der "Ortskirche" an der Bischofsbestellung (4). Die "Ortskirche" schrumpft in diesem Papier auf die Delegierten des Domkapitels, des Diözesanrates, und des Priesterrates sowie die Dechanten zusammen. Dabei wird in einem zweifachen Vorschlagsverfahren eine doppelte Kandidatenliste erstellt. Dass die Verschwiegenheit, die dabei zu beobachten ist, gehalten wird, ist illusorisch. Der Apostolische Nuntius wird bei Sedisvakanz von den Stimmenzählern über die Namen der drei Meistgenannten unterrichtet. Diese Mitteilung hat eindeutig den Zweck, den Heiligen Stuhl bei der Bestellung des Bischofs zu praeformieren. Man ahnt, welch ein Sturm der Entrüstung durch die Diözese Graz gehen würde, wenn der Heilige Stuhl keinen der drei Meistgenannten zum Bischof befördern würde. Ich erinnere an die Drohungen, die der Innsbrucker Bischof Stecher ausstieß, falls der Heilige Stuhl nicht die Wünsche der "Ortskirche" berücksichtigen sollte.

Wen werden die befragten Personen für die Besetzung des Bischofsstuhles benennen? Wer bekannt und beliebt ist. Wie wird man bekannt und beliebt? Indem man sich in den liberalen Trend eingliedert. Bekanntsein und Beliebtsein sind kein Maßstab für Qualität. Die "Mitentscheidung der Ortskirche" bei der Ernennung von Bischöfen besagt unter den heutigen Verhältnissen, dass derjenige am meisten Aussicht hat, Bischof zu werden, der den Menschen am besten nach dem Munde redet. Die Personen, die die Masse der Menschen auf dem Bischofsstuhl sehen will, sind in der Regel nicht die Oberhirten, welche die Diözesen brauchen.

Aus diesen Gründen kann vor einer Verbreiterung der Beteiligung an der Auswahl der Bischöfe nur eindringlich gewarnt werden. Wollte man gar die Gesamtheit der Kirchensteuerzahler entscheiden lassen, wer Bischof einer Diözese werden soll, würde man das entscheidende Kirchenamt der Demagogie überantworten. Der Heilige Stuhl hat bei Bischofsernennungen  nicht selten Fehler gemacht, ist getäuscht worden oder hat dem Druck nachgegeben. Was aber bei der Bestellung von Bischöfen durch maßgebenden Einfluß der sogenannten Ortskirchen herauskommen würde, verhielte sich gegenüber diesen Mängeln wie eine Lungentuberkulose zu einem Schnupfen.


(1)  Z. B. Freundeskreis Maria Goretti Informationen 42, 1990, 4f
(2)  Rheinischer Merkur, Nr. 46 vom 17. November 1995 S.26
(3)  Anton Ziegenaus, Zur Kontroverse: Bischofswahl: Forum Katholische Theologie 13, 1997, 176 - 186
(4)  Archiv für katholisches Kirchenrecht 162, 1993, 240f


Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen


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