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Freitag, 21. Februar 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 19: Die Bischöfe und die Theologieprofessoren

Prof. Dr. Georg May


Die andere Hierarchie

Teil 19


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


IV.  Die deutschen Bischöfe und die Theologieprofessoren

1.  Gespräche

Seit vielen Jahren führen deutsche Bischöfe und vor allem der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (Anm.: das war im Jahre 1997 der Mainzer Bischof Karl Lehmann) Gespräche mit Vertretern der theologischen Fakultäten. Welches Ergebnis haben diese Gespräche gezeitigt? Sind die falschlehrenden Theologen zur Wahrheit zurückgekehrt? Haben die zur Rebellion aufrufenden Theologen sich zum Gehorsam bekehrt?

Jeder weiß, dass weder das eine noch das andere geschehen ist. Aber wozu dann die Gespräche, wenn das Grundlegende nicht geschieht? Die Beschäftigung mit Zweit- und Drittrangigem rechtfertigt die Gespräche nicht. Vor allem ist die entscheidende Frage: Sind es Gespräche unter Gleichen, oder bleiben die Bischöfe in diesen Gesprächen Inhaber des Lehramtes und Wahrer von Lehre und Ordnung der Kirche? Sprechen dort Kollegen miteinander, oder nehmen die Bischöfe ihre Verantwortung für die Glaubenshinterlage wahr?

Angesichts dieser ergebnislosen Gespräche zeigt sich erneut: Es waren krasse Fehlentscheidungen des Heiligen Stuhles, Theologieprofessoren zu Bischöfen zu machen. Ihre mannigfache Verflechtung mit den Personen, denen sie jahre- oder jahrzehntelang als Kollegen verbunden waren, lähmt die Aufsicht, die sie über sie zu führen haben, mit all den verhängnisvollen Folgen, die sich aus dem Schleifenlassen der Zügel ergeben.

Den Professoren-Bischöfen geht regelmäßig auch das Gespür dafür ab, welche verheerenden Folgen in der Praxis verkehrte Aufstellungen und intellektuelle Spielereien von Theologen haben können. Sie begreifen nicht die grundsätzlich verschiedenen Ebenen akademischer Gedankenspiele und der Führung von Menschen. Sie verstehen nicht oder wollen nicht verstehen, welche Auswirkungen scheinbar geringfügige Abweichungen in der Lehre für das Leben in den Gemeinden haben.

Die sündhafte Solidarität mit ihren Universitätskollegen steht ihnen vor der pflichtmäßigen Verantwortung für ihre Gläubigen. Sie fürchten für ihren wissenschaftlichen Nimbus, wenn sie es unternähmen, den Glauben mit jenen Mitteln zu schützen, die allein wirksam sind. Sie sind die Hauptverantwortlichen dafür, dass die Zersetzung des Glaubens von Jahr zu Jahr ständig weiter fortgeschritten ist.


2. Berater der Bischöfe

Die deutschen Bischöfe ziehen Theologen als ihre Berater heran. Die Deutsche Bischofskonferenz hat für ihre Kommissionen eine große Zahl von Theologen ausgewählt. Von der Beratung hängt viel ab. Denn die Berater gelten als Fachleute, deren Ansichten achtungsvolles Schweigen gebührt.

Wie sehen nun diese Berater aus? Die Deutsche Bischofskonferenz zieht als Berater fast nur solche Theologen heran, die im progressistischen Trend mitlaufen. Ich erwähne ein krasses Beispiel. Zu den theologischen Beratern der Deutschen Bischofskonferenzgehörte viele Jahre Franz Böckle, einer der agilsten Kämpfer gegen die Sexualethik der Kirche und Vertreter einer völlig falschen Moral (9). Ein anderes Beispiel: Der Frankfurter Theologe Siegfried Wiedenhofer, dem der Apostolische Stuhl das Nihil obstat verweigerte, "hat öfter Aufträge der Deutschen Bischofskonferenz übernommen" (10).

Da die Bischofskonferenz sich zumeist an die falschen Berater hält, braucht man sich über die Richtung, in die ihre Beschlüsse gehen, nicht zu wundern. Der Münchener Moraltheologe Johannes Gründel rechtfertigte das Ausstellen von Beratungsscheinen, aufgrund derer Abtreibungen straflos vorgenommen werden können (11). Von diesem Gutachten ließ und lässt sich die Deutsche Bischofskonferenz bestimmen. Das Lehramt wird so vom Ersatzlehramt weitgehend beeinflußt, ja gelenkt.



  (9)  May, Der Glaube der nachkonziliaren Kirche 214, 257
(10)  Mieth, Ein Dokument voller Widersprüche 119 A.1
(11)  Der Fels 28, 1997, 181. Vgl. Elisabeth Backhaus: Theologisches 7/8, 1992, 317; Der Fels 23,1992, 129; 25, 1994,127





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Mittwoch, 18. Dezember 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 15: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (2)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 15


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997

 
IV.  Kollusion mit Lehmann

Solange die deutschen Bischöfe liberale Positionen vertreten, betätigt sich das Zentralkomitee als ihr eifriger Parteigänger. Wenn es wittert, dass sie Stellung gegen Rom beziehen könnten, ist es sogleich eilfertig zur Stelle, um ihnen Schützenhilfe zu leisten.

So stellte sich das Zentralkomitee mit großer Mehrheit hinter den fatalen Hirtenbrief der oberrheinischen Bischöfe, wollte also auch in schwerer Sünde hartnäckig und reuelos Verweilende zum Empfang der heiligen Kommunion zugelassen wissen, und wandte sich damit gegen den Papst und die Lehre der Kirche (16) .

Dem Stellvertreter Christi auf Erden machte das Zentralkomitee klar, dass ein Zurück hinter die Königsteiner Erklärung für die deutschen Katholiken undenkbar sei. (17). Damit wurde die verbindliche kirchliche Lehre vom sittlich Bösen in einem bestimmten Punkt außer Kraft gesetzt.

Das Zentralkomitee sprach sich für Abendmahlsgemeinschaft mit Personen aus, die weder zur katholischen Kirche gehören noch den Glauben der Kirche an das eucharistische Opfersakrament teilen (18). Es legt sich die Frage nahe, wie es um den Eucharistieglauben derer steht, die eine solche Forderung erheben.

Eines aber ist deutlich erkennbar: Hier spricht das oberste Organ der anderen Hierarchie in Deutschland im Gegensatz zu dem Glauben, den die gottgesetzte Hierarchie verkündigt. Das Zentralkomitee ist in hohem Grade dafür mitverantwortlich, dass die katholischen Frauen gegen Lehre und Ordnung der Kirche aufgebracht wurden (19).

Gewöhnlich bezieht der radikale Laienkatholizismus seine Munition aus klerikalen Fabriken. Man erinnere sich, dass das ominöse Dialogpapier des Zentralkomitees aus einer Kommission hervorging, in welcher der Augsburger Pastoraltheologe Hanspeter Heinz des Vorsitz hatte (20).

Immer wieder driften die Stellungnahmen des kirchlichen Lehramtes und des Zentralkomitees auseinander. Was die Hierarchie göttlichen Rechts verkündet, das verwirft die angemaßte Hierarchie menschlichen Rechtes. Doch gibt es Mitglieder der Hierarchie, denen gewisse Erklärungen der anderen Hierarchie sehr gelegen kommen.

Meisterlich bediente sich Bischof Lehmann des Zentralkomitees in seinem Streit mit dem Apostolischen Stuhl wegen des Verbleibens  in der Abtreibungsberatung (21). Da fungierte diese famose Versammlung als Lautverstärker für den liberalen Lehmannkurs. Ein aufmerksamer Christ schrieb in Bezug auf die Erteilung von Beratungsscheinen, "dass sich die Bischöfe nur allzu gerne ihre eigene Überzeugung durch die Laiengremien bestätigen lassen, um dadurch um so wirksamer das Lehramt der Kirche in Frage zu stellen" (22).

Welcher Konformismus im Zentralkomitee besteht, ist aus der Tatsache zu erkennen, dass seine Mitglieder den Beschluss, in der staatlichen Abtreibungsberatung zu bleiben, einstimmig fassten. Drohend kündete der Generalsekretär des Zentralkomitees, Kronenberg, den unter Berufung auf das Gewissen erfolgenden Ungehorsam an. Der neue Präsident (Anm.: Prof. Hans Joachim Meyer) wandte sich deswegen warnend an den Heiligen Stuhl (23). Zu dem Fall Kronenberg schrieb eine Dame: "Welch eine Arroganz! Keine Loyalität, keine Treue zu Rom.., sondern ein Feldherrngefühl mit erhobener Fahne: Hier spricht das Zentralkomitee für die Bischöfe und für die deutschen Katholiken" (24).

Herr Kronenberg, Herr Meyer! Ein Bischof, der dem Apostolischen Stuhl in einer Frage der Sittlichkeit nicht folgen kann, hat die Pflicht zurückzutreten. Wir warten schon lange auf solche Rücktritte. Da hilft keine Berufung auf die Verantwortung gegenüber seiner Diözese. Diese Verantwortung kann und darf er nicht entgegen der Verantwortung des für die gesamte Kirche verantwortlichen Oberhauptes ausüben. Wenn er sie nicht mit ihm zusammen ausüben will, gegen ihn darf er sie nicht ausüben.

Das Zentralkomitee folgt der deutschen Bischofkonferenz, solange sich diese in liberale Richtung bewegt. Es versagt ihr die Gefolgschaft, wenn sie unbequeme Lehren und Positionen einschärft. Gelegentlich geht es weiter, als die deutschen Bischöfe im Augenblick zu gehen bereit sind.

Am 18. November 1994 fasste das Zentralkomitee mit großer Mehrheit den Beschluss, der Papst solle die Verbindung von Ehelosigkeit und Priestertum neu bedenken und die Weihe Verheirateter ermöglichen (25). Das heißt nicht mehr und nicht weniger als: der Papst solle das Gesetz des Zölibats aufheben. Die Behauptung des Zentralkomitees, es stehe nicht die Abschaffung des Zölibats in Rede, ist lächerlich. Wer hier Ausnahmen anstrebt, bringt das ganze Gesetz, das eben für jeden Priester den Zölibat vorschreibt, zu Fall. Wieder klappte das Zusammenspiel von Zentralkomitee und Vorsitzendem der Bischofskonferenz. Lehmann machte sich zum Boten dieses Gremiums und überbrachte dem Papst dessen Wunsch nach Beseitigung des Zölibats (26).

Doch nicht alle Bischöfe Deutschlands sind auf der Linie Lehmanns. Auf ihr Verlangen hin musste der Vorsitzende ein Papier verfassen lassen, welches das Komitee in seine Schranken verwies. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz brachte sein Bedauern über die Erklärung des Zentralkomitees zum Ausdruck und warf ihm mit Recht vor, es wecke bei den Gemeinden falsche Erwartungen und verunsichere Priester und Seminaristen (27). Das war etwas, aber nicht viel. Zu ernstem Vorgehen gegen die Eskapaden des Zentralkomitees reicht es bei den deutschen Bischöfen nicht. Ganz richtig wurde "die liebenswürdige, geduldige, ja bisweilen weiche Haltung" der Bischöfe "gegenüber den Kapriolen des Zentralkomitees" gerügt (28).

Kardinal Meisner hielt dem Zentralkomitee richtig vor, in der Zölibatsfrage sei zur Zeit "nicht so sehr die Diskussion fällig, als vielmehr Bekehrung, Bekehrung zum Himmelreich und seiner Gerechtigkeit, und alles andere, auch zölibatäre Priesterberufungen, werden uns dazugegeben werden" (29) (Anm.: vgl. auch hier). Das Zentralkomitee zeigte sich davon unberührt. Es bekehrte sich nicht, sondern beharrte bei seinem Kurs. Kaum war der neue Präsident des Zentralkomitees, Hans Joachim Meyer, in seine Position eingerückt, startete er die erste Attacke gegen den Zölibat. Meyer forderte auch, möglichst bald Frauen zu Diakonen zu weihen. Auf diesen ersten Schritt müsse die Priesterweihe von Frauen folgen (30).


V.  Auflösung

Wenn das Zentralkomitee überhaupt einen Sinn haben soll, dann kann er nur darin bestehen, den Glauben in die Gesellschaft zu tragen. Seine Aufgabe ist es nicht, die Lehre der Kirche zu formulieren, sondern ihr in der Öffentlichkeit seine Stimme zu verleihen.

Das Gremium hat nicht Lehrdokumente zu verfassen, sondern die von der kirchlichen Autorität verbindlich vorgelegten Lehrdokumente in die Praxis umzusetzen. Es wäre die Aufgabe des Zentralkomitees, katholische Grundsätze in der Öffentlichkeit zu vertreten und zu verteidigen. Auf dem Boden von Lehre und Ordnung der Kirche hätte es seine Stimme in der Gesellschaft zu erheben. Aber das geschieht nicht. Das Zentralkomitee sollte die Einheit des Geistes unter den deutschen Katholiken zu bewahren suchen. Doch dazu ist es nicht gewillt. Zum Vorbereitungskomitee des sogenannten Katholikentages 1998 gehören die Initiative "Kirche von unten" und die Initiative "Wir sind Kirche", also zwei subversive Bewegungen (31).

Frau Nelly Friedrichs, die erste Vorsitzende des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen, schrieb in Bezug auf das Zentralkomitee: "Kirchenkritik und antirömische Affekte helfen weder der Kirche noch den Menschen, ebensowenig wie populistisch begründete Pseudoreformen" (32).

Insgesamt muss man feststellen: Das Zentralkomitee stiftet mehr Schaden als Nutzen. An eine Reform dieses Gremiums zum Besseren glaube ich nicht. Es sollte sich selbst auflösen.


VI.  Die Verbände

Zu der anderen Hierarchie gehören auch die Vorsitzenden von Verbänden, die sich katholisch nennen. Bei manchen von ihnen sind dieserhalb Zweifel angebracht. Auch sie nehmen lehramtliche Kompetenz in Anspruch.

Se fordern mehr Demokratie in der Kirche (33). Sie erheben den Anspruch, Künder einer veränerten Moral, vor allem auf sexuellem Gebiet zu sein (34). Das "Kirchepolitische Positionspapier des BDKJ der Diözese Mainz" forderte: "Keine Ge- und Verbote mehr bezüglich Verhütung, vorehelichem Geschlechtsverkehr, Selbstbefriedigung, Homosexualität" (35). Hier wird nicht weniger als der Umsturz der göttlich sanktionierten Sittenlehre verlangt. (Anm.:Aktuell s. Stellungnahme des ZdK vom 16.12.2013)

Der BDKJ veranstaltete auch eine Unterschriftenaktion gegen die Lehre und Ordnung der Kirche, wonach die Priesterweihe den Männern vorbehalten ist und bleiben muss. Die Reaktion von Bischof Lehmann gegen diesen Akt offener Rebellion war wie immer schwach und unangemessen (36).

Die Delegierten der Hauptversammlung der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands warnten vor dem Ausstieg der Kirche aus dem staatlichen Beratungssystem (37). Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands weiß besser als der Papst, wie man - in Bezug auf die Schwangerenberatung - den Verlust an Glaubwürdigkeit" der Kirche aufhalten kann (38).

Es ist offenkundig: Die andere Hierarchie ist voll in Aktion. Ihre unaufhörlichen Unternehmungen erreichen das letzte Dorf und treten in Konkurrenz zu Lehre und Weisung der legitimen Hierarchie, deren Stimme häufig nur schwach und undeutlich zu vernehmen ist.


(16)  Materialdienst 46, 1995, 22
(17)  Herder-Korrespondenz 49,1995, 590
(18)  Deutsche Tagespost Nr. 10 vom 21. Januar 1997 S. 4; Der Fels 28, 1997, 229f
(19)  Vgl. die entsprechenden Passagen aus dem Papier "Dialog statt Dialogverweigerung" (Herder-Korrespondenz 46, 1992, 499)
(20)  Herder-Korrespondenz 46, 1992, 497
(21)  FAZ Nr. 120 vom 27. Mai 1997 S. 8
(22)  Deutsche Tagespost Nr. 52/53 vom 29. April 1997 S. 13
(23)  Allgemeine Zeitung (Mainz) Nr. 132 vom 11. Juni 1997 S.2
(24)  Deutsche Tagespost Nr. 66 vom 31. Mai 1997 S. 5
(25)  Materialdienst 46, 1995, 21
(26)  Allgemeine Zeitung (Mainz) Nr. 276 vom 27. November 1995 S. 2
(27)  Pfarramtsblatt 68, 1995, 39; Materialdienst 46, 1995, 22
(28)  Deutsche Tagespost Nr.
(29)  Deutsche Tagespost Nr.
(30)  FAZ Nr. 172 vom 28. Juli 1997 S.5
(31)  Der Fels 28, 1997, 230
(32)  Der Fels 27, 1996, 57
(33)  Glaube und Leben vom 28. April 1996 S. 2; Deutsche Tagespost Nr. 48 vom 20 April 1996 S. 15; Nr 84 vom 15. Juli 1995 S. 15
(34)  Sex-Splitter, Würzburg 1996. Vgl. Deutsche Tagespost Nr. 24 vom 24. Februar 1996 S.4
(35)  Freundeskreis Maria Goretti Information 48, 1992, 40
(36)  Materialdienst 46, 1995, 22f
(37)  Deutsche Tagespost Nr. 66 vom 31. Mai 1997 S.9
(38)  Deutsche Tagespost Nr. 68 vom 5. Juni 1997 S.9




Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen
 

Donnerstag, 14. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 10: Der Ungehorsam gegenüber dem Vicarius Christi

Prof. Dr. Georg May
 

Die andere Hierarchie

Teil 10


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997




VI.  Der Ungehorsam gegenüber dem Vicarius Christi

Die Ergebenheit mancher deutscher Bischöfe gegenüber dem Nachfolger Petri ist nicht über jeden Zweifel erhaben. Es liegt zuviel Tun und Unterlassen vor, das diesen Zweifel nährt.

Ich erinnere an die schwache Reaktion auf die sogenannte Kölner Erklärung (37). Keinem Unterzeichner dieses unerhörten Papiers wurde auch nur ein Haar gekrümmt. Ich erinnere an die laue Haltung vieler Oberhirten angesichts des sogenannten Kirchenvolksbegehrens. Es fehlte angeblich nicht an Bischöfen, die erklärten dieses Papier unterschreiben zu können.

Ich erinnere an die verkehrten Beschlüsse von Königstein und Würzburg (38). Wer mit der verbindlichen Moral der katholischen Kirche so umgeht, wie die deutschen Bischöfe es in Königstein und Würzburg getan haben, der verspielt seine lehramtliche Autorität.

Ich erinnere schließlich an die Beratungsscheine bei Schwangerschaftsabtreibung. Der Sprecher der deutschen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt, erklärte, er halte es nicht für ausgeschlossen dass einige deutsche Bischöfe sich gegen den Papst stellen könnten, wenn "Rom" einen Ausstieg der Kirche aus dem staatlichen Beratungssystem fordere (39). Hier wurde in drohendem Ton die Rebellion angekündigt, wenn der Stellvertreter Christi etwas anordnen sollte, was gewissen deutschen Bischöfen nicht ins Konzept passt.

Eine besondere Rolle spielte bei all diesen Vorgängen Bischof Lehmann. Er galt als der "Kissinger" der Würzburger Synode, er verteidigt bis zur Stunde die Königsteiner Erklärung, er ist ein vehementer Anwalt der Schwangerenberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines. Als der Mediziner Wilhelm von Eiff, der die kirchliche Lehre von der Empfängnisverhütung unaufhörlich attackiert, 75 Jahre alt wurde, erhielt er von Lehmann ein lobendes Glückwunschschreiben (40). Ich stelle die Frage: Kennt Lehmann die Lehre von den fremden Sünden, deren man sich schuldig macht, wenn man das böse Tun anderer lobt?

Lehmann empfahl, den Streit um das Priesteramt der Frau "vorerst" ruhen zu lassen (41). Ich frage wiederum: Warum nur "vorerst"? Wann soll es damit weitergehen? Und warum? Ist die Entscheidung nicht längst gefallen? Soll sie also revidiert werden? In Gegenwart von Bischof Lehmann sprach der Kabarettist Hanns Dieter Hüsch beim Aschermittwoch der Künstler über Gott, der mit der Kirche wenig zu tun habe, sich vielmehr gelegentlich gar über die "Faxen" des Papstes ärgere, deren er allmählich überdrüssig sei (42). Lehmann legte keine Verwahrung ein.

Alle diese und viele andere Äußerungen und Handlungen zeigen, dass deutsche Bischöfe ihrer Unterstellung unter den Heiligen Vater nicht gerecht werden. Sie mögen sich aber merken: Wenn sie ihre Loyalität gegenüber dem Papst verletzen, entfällt die Loyalität der katholischen Christen ihnen gegenüber.


(37)  May, Gefahren, die der Kirche drohen 60-68
(38)  May, Der Glaube in der nachkonziliaren Kirche 204-208
(39)  KNA 94/Mittwoch, 21. Mai 1997; Deutsche Tagespost Nr. 62 vom 22. Mai 1997 S. 5; Nr. 63 vom 24. Mai 1997 S. 4
(40)  Deutsche tagespost Nr. 107 vom 5. September 1996 S. 9
(41)  FAZ Nr. 98 vom 28. April 1997 S. 4
(42)  Allgemeine Zeitung vom 14. Februar 1997

(Hervorhebung durch Fettdruck von FW)


VII.  Einige Fragen

Ich richte an dieser Stelle folgende Fragen an die deutschen Bischöfe:

Sie verwenden sich für die Schwachen in der Gesellschaft. Wann treten Sie für die Schawachen in der Kirche ein? Sie fordern zum Schutz der Minderheiten im Volk auf. Wann stellen Sie sich vor die Minderheit in der Kirche, der am klatholischen Glauben noch etwas liegt? Sie öffnen die Kirche für Orthodoxe, Protestanten und Mohammedaner. Wann lassen Sie die dem klassischen römischen Ritus verpflichteten Priester und Gläubigen ungestört den Kult in den Gotteshäusern ausüben?

Sie stellen Ihre Bildungshäuser und Pfarrzentren Agitatoren gegen Glaube und Ordnung der Kirche zur Verfügung. Wann gewähren Sie denen, die Glaube und Ordnung in der Kirche verteidigen, eine Heimstatt in Ihren Gebäuden? Sie betreiben Gemeinschaft mit Schismatikern und Häretikern unter der Flagge des Ökumenismus. Wann zeigen Sie den Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Pius' X. das gleiche Entgegenkommen? Sie beweisen eine Engelsgeduld mit irrlichternden Theologen. Wann haben Sie Verständnis für jene kritischen Katholiken, welche die Zerstörung des Glaubens durch diese Theologen beklagen? Sie haben Mitgefühl mit Aisdskranken und Homosexuellen.. Wann bringen Sie Verständnis für Anhänger der Verwendung der lateinischen Sprache im Gottesdienst der Kirche? Ein elementares Erfordernis der gerechtigkeit ist die Glaichbehandlung. Wann werden Sie dieses endlich den treuen Gläubigen gewähren, welche die Selbstzerstörung der Kirche nicht mitmachen können?


Schluss (des §3)

Durch Tun und Unterlassen haben die deutschen (und andere) Bischöfe in den letzten Jahren fortwährend an Autorität verloren. Ihre Untätigkeit angesichts horrender Missstände, ihre Vernachlässigung des Wesentlichen zugunsten zweitrangiger Dinge und ihre Begünstigung des zerstörerischen Progressismus haben das hierarchische Prinzip in der Kirche verdunkelt. Durch immer weiteres Nachgeben haben sie die zersetzenden Kräfte ermutigt. Die Bischöfe mögen sich eines merken: "Jede Elite, die nicht bereit ist, durch Kampf  ihre Positionen zu verteidigen, befindet sich in voller Dekadenz; es bleibt ihr nichts andders übrig, als ihren Platz einer anderen Elite zu überlassen, welche die ihr fehlenden mannhaften Eigenschaften besitzt" (Vilfredo Pareto). So ist es tatsächlich in der Kirche gekommen.

Der durch das Versagen der Bischöfe freigewordene Raum ist durch andersartige Kräfte besetzt worden. "Das Fehlen legaler Hierarchien erleichtert den Aufstieg der Skrupellosen" (Gómez Dávila). In unglaublicher Kurzsichtigkeit haben sie jenen Personen Positionen eingeräumt, deren Wirken auf den Umsturz der Kirchenverfassung gerichtet ist. Sie haben die Einrichtungen geschaffen, die unaufhörlich an ihrer Entmachtung arbeiten. Das Versagen der legalen Hierarchie hat den Aufbau der anderen Hierarchie hervorgebracht.



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen



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Freitag, 8. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 7: Die Bischöfe - Rechtliche Stellung

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie
Teil 7

Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997 


§ 3 Die Bischöfe

I. Rechtliche Stellung

1. Die Einzelbischöfe

Die Bischöfe folgen aufgrund göttlicher Einsetzung durch den Heiligen Geist, der ihnen gegeben ist, den Aposteln nach, um selbst Lehrer des Glaubens, Priester des heiligen Gottesdienstes und Diener in der Leitung zu sein (c. 375 §1). Durch die Bischofsweihe wird die Fülle des Weihesakramentes übertragen (Lumen gentium Nr. 21). Um sie unbehindert ausüben zu können, bedarf der Geweihte der kanonischen Sendung. Er vereinigt in seiner Hand die volle Weihegewalt und eine der Primatialgewalt des Papstes untergeordnete Hirtengewalt.

Der Bischof ist aufgrund der Weihe und der kanonischen Sendung Haupt einer Ortskirche, der er im Namen und in der Vollmacht Christi als Hirt, Lehrer und Priester vorsteht. Dem Diözesanbischof kommt in der ihm anvertrauten Diözese die ganze ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt, deren Vollzug und Umfang jedoch von der höchsten kirchlichen Autorität geregelt werden (Lumen gentium Nr. 27). Die Oberhirtengewalt ist ordentliche Gewalt, weil sie aus dem Bischofsamt fließt, und sie ist unmittelbare Gewalt, weil sie sich ohne rechtliche Bindung an Zwischenglieder auf alle anvertrauten Gläubigen bezieht. Die Oberhirtengewalt des Bischofs ist territorial begrenzt; sie umfasst alle im Gebiet seiner Diözese wohnhaften Gläubigen. Der Bischof ist das sichtbare Haupt der ihm anvertrauten Gläubigen und verbindet sie zur Einheit. Er hat die Glaubens- und Sittenlehre den Gläubigen darzulegen und zu erklären sowie die Unversehrtheit und Einheit der Glaubenslehre mit geeigneten Mitteln zu schützen (c. 386).

Er leitet die ihm anvertraute Teilkirche mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt (c. 391 §1); d. h. er ist für die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zuständig. Der Bischof hat die Diözese nach außen hin zu vertreten (c. 369); seine Vertretungsmacht teilt er nicht mit anderen. Der Bischof muss die Einheit mit der Gesamtkirche wahren, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche fördern und auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze drängen (c. 392 §1). Er hat jedem Missbrauch der kirchlichen Ordnung, vor allem bei der Verkündigung und beim Gottesdienst, zu wehren (c. 392 §2). Der Bischof untersteht in der Ausübung seiner oberhirtlichen Gewalt der Autorität des Papstes; er ist an übergeordnetes Recht gebunden. Zusammenfassend kann man in einem richtigen Sinne sagen: Die katholische Kirche ist eine Bischofskirche.


2. Das Bischofskollegium

Die Bischöfe sind untereinander verbunden. Ihre Gesamtheit bildet das Bischofskollegium. Der Papst ist der Nachfolger Petri und das Haupt des Bischofskollegiums (cc. 330 und 331). Das Bischofskollegium folgt dem Apostelkollegium nach (cc. 336 - 341). In das Bischofskollegium tritt man ein kraft der sakramentalen Konsekration und durch die hierarchische Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern dieses Kollegiums. Die Zugrehörigkeit zum Bischofskollegium verlangt ein entsprechendes solidarisches Verhalten.


3. Die Bischofskonferenz

Die Bischöfe treten heute häufiger als vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Mehrzahl auf, als Bischofskonferenz. Die Bischofskonferenz ist eine kirchliche Einrichtung, in der die Bischöfe einer Region ihren Hirtenauftrag gemeinsam wahrnehmen. (c. 447). Die Weisen ihres Handelns sind verschieden. Sie dient der Information und der Beratung der in ihr versammelten Bischöfe, aber auch der Koordination und der Abstimmung von Tätigkeiten.

Die Bischofskonferenz darf verbindliche Beschlüsse nur in den im Recht genannten oder besonders zugewiesenen Fällen fassen. Institutionen neigen dazu, ihr Personal und ihre Aktivitäten auszuweiten. Die Deutsche Bischofskonferenz hat einen beträchtlichen Apparat geschaffen; er beträgt 300 Personen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat als dauernde Organe den Vorsitzenden, den Ständigen Rat, das Sekretariat und 14 Kommissionen. Dazu treten die zweimaligen Vollversammlungen im Jahr.

An sich wäre es möglich, lediglich die Diözesanbischöfe mit beschließendem Stimmrecht in die Versammlungen der Bischofskonferenz auszustatten. In Deutschland hat man es allen, also auch den Hilfsbischöfen gegeben. Die Zahl der Hilfsbischöfe überschreitet die Zahl der Diözesanbischöfe bei weitem. Die für ihre Diözesen hauptverantwortlichen Oberhirten werden dadurch in die Minderheit gedrängt. Die Kosten der Bischofskonferenz gehen in die Millionen.

Das letzte Wort über Nutzen und Schaden der Bischofskonferenzen neuen Typs ist noch nicht gesprochen. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurden die Gefahren, welche die Bischofskonferenzen für den Primat  und für die Verantwortung des Einzelbischofs mit sich bringen, deutlich gesehen. Das Konzil sagt daher vorsichtig, dass die Bischofskonferenzen hilfreich sein "können" (Lumen gentium Nr. 23). Die Bischofskonferenzen neuen Typs haben tasächlich mannigfache Nachteile. Die ständigen Organe der Bischofskonferenz (Vorsitzender, Ständiger Rat, Sekretariat, Kommissionen) bringen einmal die Gefahr mit sich, dass immer mehr Angelegenheiten von ihnen angezogen werden.

Es ist eine offenkundige Tatsache, dass die Bischofskonferenzen die Verantwortung des Einzelbischofs lähmen und die Flucht in das Kollektiv begünstigen. Der Einzelbischof wagt kaum mehr, selbstverantwortlich zu entscheiden. Denn in der Bischofskonferenz wird er zur Rede gestellt, wenn er einen Alleingang wagt. Ein Bischof muss aber frei und deckungslos handeln. Er darf sich nicht hinter Mehrheitsbeschlüssen verkriechen. Seine Verantwortung ist eine höchst persönliche und kann ihm von niemandem abgenommen werden.

Für die Richtung, in die Bischofskonferenzen gehen, ist sodann regelmäßig die Einstellung ihres Vorsitzenden entscheidend. Bei ihm laufen die Fäden zusammen, er vermag im Vorfeld der Verhandlungen die Weichen zu stellen. In Deutschland ist offenkundig, dass die Bischöfe in den Versammlungen der Bischofskonferenz auf den progressistischen bzw. liberalen Kurs ihres Vorsitzenden festgelegt werden (Anm.: Vorsitzender der DBK war 1997, also in dem Jahr, in dem diese Schrift herausgegeben wurde (und zwar seit 1987), bis zum Jahr 2008 der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann; aber auch für dessen Nachfolger, Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg dürfte diese Feststellung weiterhin zutreffen).

Dafür kann ich ein bezeichnendes Beispiel berichten. Als ich den gegenwärtigen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz einmal darauf hinwies, dass der frühere Bischof von Essen, Hengsbach, großzügig sei im Erteilen der Erlaubnis, die tridentinische Messe zu feiern, entgegnete er mir: "Der kommt ja auch nicht zur Bischofskonferenz." Diese Äußerung kann nur besagen: Wenn der Essener Bischof öfter zur Bischofskonferenz käme, würde man ihm dort seine Großzügigkeit schon ausgetrieben haben.

Die Bischofskonferenzen entwickeln sich auch immer mehr zu pressure groups gegen den Apostolischen Stuhl. Mit dem Einzelbischof vermag der Papst leicht fertig zu werden; gegen eine Bischofskonferenz kann er sich immer weniger durchsetzen. Der Widerspruch beginnt da, wo der Papst spricht und deutsche Bischöfe reden. Ich erwähne ein bezeichnendes Beispiel: Der Papst lehrt die ausnahmslose Geltung der sittlichen Normen über die Empfängnisverhütung. Deutsche Bischöfe lehren das Gegenteil (1).

Unbequeme Entscheidungen werden dagegen von der Bischofskonferenz ab- und dem Heiligen Stuhl zugeschoben. ich erinnere an den Vorbehalt der Priesteweihe an Angehörige des männlichen Geschlechts. Robert Spaemann schreibt richtig: "Allzu oft haben sie (nämlich die Bischöfe) sich durch Rom die Kastanien aus dem Feuer holen lassen, um dann anschließend die wachsende Dominanz der römischen Zentralgwalt zu beklagen" (2).


4. Die Bestellung der Bischöfe

In der lateinischen Kirche ist die fast überall übliche Weise der Bischofsbestellung die freie Ernennung durch den Papst. Nur in wenigen Ländern bestehen mehr oder weniger eingeschränkte Wahlrechte (c. 377 §1).

Seit geraumer Zeit wird nun eine breitere Beteiligung der "Ortskirche" bei der Ernennung von Bischöfen gefordert (3). Dazu sind einige Fragen zu stellen.

Erstens.
Wer ist die "Ortskirche", der mehr Rechte bei der Bestellung von Bischöfen eingeräumt werden sollen? Sind das die frommen Gläubigen, die das Bußsakrament regelmäßig empfangen und die Werktagsmesse besuchen, oder sind das die Berufslaien, die sich fortwährend durch Schwadronieren zu Wort melden? Gehören dazu die stillen, treuen Priester, die sich in der Arbeit für das Heil der Seelen verzehren, oder sind darunter die gremienbeflissenen Geschaftlhuber zu verstehen?

Zweitens.
Woher wissen die an der Mitsprache Beteiligten, wie ein Bischof nach Gottes Willen aussehen muss? Woran nehmen sie das Maß? Sehen sie ihr Bischofsideal in einem Oberhirten, der unermüdlich sein Bistum durch Wort und Weisung, Gottesdienst und Sakrament zum Vollalter Christi führt, oder suchen sie nach einem progressistischen Manager, der den Menschen nach dem Munde redet, einen antirömischen Affekt besitzt und sich von Teufel und Hölle verabschiedet hat?

In manchen Diözesen ist die breitere Beteiligung der "Ortskirche" an der Bischofsbestellung bereits ausgeführt. Der Bischof von Graz-Seckau erließ am 4. Februar 1993 sogar eine Ordnung zur Mitwirkung der "Ortskirche" an der Bischofsbestellung (4). Die "Ortskirche" schrumpft in diesem Papier auf die Delegierten des Domkapitels, des Diözesanrates, und des Priesterrates sowie die Dechanten zusammen. Dabei wird in einem zweifachen Vorschlagsverfahren eine doppelte Kandidatenliste erstellt. Dass die Verschwiegenheit, die dabei zu beobachten ist, gehalten wird, ist illusorisch. Der Apostolische Nuntius wird bei Sedisvakanz von den Stimmenzählern über die Namen der drei Meistgenannten unterrichtet. Diese Mitteilung hat eindeutig den Zweck, den Heiligen Stuhl bei der Bestellung des Bischofs zu praeformieren. Man ahnt, welch ein Sturm der Entrüstung durch die Diözese Graz gehen würde, wenn der Heilige Stuhl keinen der drei Meistgenannten zum Bischof befördern würde. Ich erinnere an die Drohungen, die der Innsbrucker Bischof Stecher ausstieß, falls der Heilige Stuhl nicht die Wünsche der "Ortskirche" berücksichtigen sollte.

Wen werden die befragten Personen für die Besetzung des Bischofsstuhles benennen? Wer bekannt und beliebt ist. Wie wird man bekannt und beliebt? Indem man sich in den liberalen Trend eingliedert. Bekanntsein und Beliebtsein sind kein Maßstab für Qualität. Die "Mitentscheidung der Ortskirche" bei der Ernennung von Bischöfen besagt unter den heutigen Verhältnissen, dass derjenige am meisten Aussicht hat, Bischof zu werden, der den Menschen am besten nach dem Munde redet. Die Personen, die die Masse der Menschen auf dem Bischofsstuhl sehen will, sind in der Regel nicht die Oberhirten, welche die Diözesen brauchen.

Aus diesen Gründen kann vor einer Verbreiterung der Beteiligung an der Auswahl der Bischöfe nur eindringlich gewarnt werden. Wollte man gar die Gesamtheit der Kirchensteuerzahler entscheiden lassen, wer Bischof einer Diözese werden soll, würde man das entscheidende Kirchenamt der Demagogie überantworten. Der Heilige Stuhl hat bei Bischofsernennungen  nicht selten Fehler gemacht, ist getäuscht worden oder hat dem Druck nachgegeben. Was aber bei der Bestellung von Bischöfen durch maßgebenden Einfluß der sogenannten Ortskirchen herauskommen würde, verhielte sich gegenüber diesen Mängeln wie eine Lungentuberkulose zu einem Schnupfen.


(1)  Z. B. Freundeskreis Maria Goretti Informationen 42, 1990, 4f
(2)  Rheinischer Merkur, Nr. 46 vom 17. November 1995 S.26
(3)  Anton Ziegenaus, Zur Kontroverse: Bischofswahl: Forum Katholische Theologie 13, 1997, 176 - 186
(4)  Archiv für katholisches Kirchenrecht 162, 1993, 240f


Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen


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      Dienstag, 5. November 2013

      Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 5: Die Lage (1)

      Prof. Dr. Georg May

      Die andere Hierarchie

      Teil 5


      Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



      II.  Die Lage

      1.  Fakten

      Der Heilige Vater (Anm.: d. i. im Jahre 1997: Johannes Paul II.) ist rastlos tätig, vor allem mit Reden und Reisen. Beides macht ihn als Bischof der katholischen Kirche präsent, und dafür ist ihm zu danken.

      Von einer kraftvollen und entschiedenen Regierung der Gesamtkirche ist jedoch wenig zu spüren. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass der Heilige Vater oft und immer wieder vor Pressionen, die von Ortskirchen ausgingen, zurückgewichen ist. Ich nenne einige Beispiele.

      Wider bessere Einsicht ließ sich Paul VI. von Kardinal Döpfner die unselige Handkommunion abtrotzen (3). Man sagte damals, es gehe lediglich um eine disziplinäre Anordnung. In Wirklichkeit stand und steht das Übergehen von der kniend empfangenen Mundkommunion zur stehend empfangenen Handkommunion in engem Zusammenhang zum Glauben. Es sei darum noch einmal ausgesprochen: Die Handkommunion hat sich durchgesetzt, weil der Glaube an den vollen Inhalt des eucharistischen Opfersakramentes bei der großen Mehrheit der Christen zusammengebrochen ist. Ihre Beibehaltung ist ein Element des weitergehenden Abbaus des katholischen Glaubens betreffend das allerheiligsten Sakrament des Altares.

      Die sogenammte Würzburger Synode hatte im Januar 1973 die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier grundsätzlich gutgeheißen (Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung Nr. 3) (4). Im gleichen Jahre 1973 gewährte der Heilige Stuhl den deutschen Bischöfen das Indult, bei der hl. Messe in "außerordentlichen Fällen" die Predigt durch Laien halten zu lassen. (5). Dies geschah, obwohl nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Predigt "ein Teil der liturgischen Handlung" (Sacrosanctum Concilium Nr. 35) ist. Derselbe Priester, der das Opfer Christi darbringt, soll auch die Botschaft des Herrn dem versammelten Volk darbieten. Deswegen ist nicht jeder, der Theologie studiert hat, befähigt, das Wort Gottes zu verkündigen, sondern nur jener, der in der Weihe die besondere Teilhabe am dreifachen Amt Christi erhalten hat (Presbyterorum ordinis Nr. 1).

      Das kirchliche Gesetzbuch ist wieder zu gesunden Grundsätzen zurückgekehrt. Die Predigt von Laien in der hl. Messe ist verboten (c. 767). In vielen deutschen Pfarreien schert sich niemand um dieses Verbot. Die Laienpredigt ist zur Regel geworden. Ein Laie fragte: "Wessen Aufgabe ist es eigentlich, dafür zu sorgen, dass solche Anordnungen beachtet werden? Oder haben wir in Deutschland jetzt so etwas wie eine 'Nationalkirche', die sich von Rom abgekoppelt hat und nach eigenen Gesetzen lebt?" (6)

      Das Messbuch Pauls VI. kannte lediglich männliche Ministranten (7). Viele Geistliche in Deutschland hielten sich nicht an dieses Gebot und führten weibliche Ministranten ein; die Bischöfe sahen, mit einer einzigen Ausnahme, duldend oder wohlwollend zu. Schließlich wurde, wie so oft, der Missbrauch vom Apostolischen Stuhl sanktioniert, diesmal auf dem Wege einer dubiosen authentischen Interpretation des c. 230 CIC (8). Der Theologe Fries wies triumphierend darauf hin, dass der Heilige Stuhl sich anfangs gegen Ministrantinnen ausgesprochen habe, als sie in Deutschland schon zum gewohnten Erscheinungsbild gehörten, dass sie aber heute "auch im Gefolge des Papstes" auftreten (9).

      Das Ökumenische Direktorium vom 14. Mai 1967 (10) ließ interkonfessionelle Gottesdienste am Sonntag nicht zu. Allzu deutlich sind die Gefahren, die von solchen Veranstaltungen ausgehen. Sie sind geeignet, den Rang des Messopfers herabzustufen und die Verpflichtung zum sonntäglichen Messbesuch in Vergessenheit geraten zu lassen.. Doch die protestantischen Religionsverbände und die katholischen Ökumeniker gaben keine Ruhe und gingen gegen das Verbot sonntäglicher ökumenischer Gottesdienste an.

      Wiederum gab der Heilige Stuhl nach. Im Ökumenischen Direktorium vom 25. März 1993 (11) ist aus dem Verbot ökumenischer Gottesdienste am Sonntag ein bloßes Abraten von solchen geworden (Nr. 115). Es ist sicher, dass die ökumenisch Beflissenen sich nicht abraten lassen. Die Folgen dieses Einbruchs werden nicht lange auf sich warten lassen. Rang und Wert des hl. Messopfers werden verdunkelt, die Stellung des katholischen Priesters wird eingeebnet, das Gebot, am Sonntag eine hl. Messe mitzufeiern, wird ausgehöhlt.

      Das Zweite Vatikanische Konzil kennt nur Priester als für die Ausbildung der Priesterkandidaten geeignete Personen (Optatam totius Nr. 5). Der Heilige Stuhl hat nach dem Konzil angeordnet, dass in theologischen Fakultäten die Professoren für gewöhnlich Priester sein sollen (12). Nichtpriester sollten nur ausnahmsweise zum Lehramt in einer theologischen Disziplin zugelassen werden (13). Diese Vorschrift bleibt in steigendem Maße unbeachtet. Im Fachbereich Katholische Theologie an der Universität Mainz ist das Verhältnis umgekehrt. Acht Nichtgeweihten stehen fünf Priester gegenüber, von denen vier über sechzig Jahre alt sind.

      Der Heilige Stuhl hat sich die Entscheidung, ob jemand zum Theologieprofessor auf Lebenszeit ernannt werden kann, vorbehalten (14), und das ist richtig, ja notwendig; denn die Lehre eines Theologieprofessors geht die gesamte Kirche an und wird auch, wenn er über die entsprechende Lobby verfügt, in der gesamten Kirche bekannt gemacht.

      Es gibt Fälle, in denen dem Heiligen Stuhl die lehrmäßige Unzuverlässigkeit deutscher Theologiedozenten bekannt war und er die Unbedenklichkeitserklärung nicht geben wollte, er aber durch die massive Intervention deutscher Bischöfe in die Knie gezwungen wurde. Er erteilte das Nihil obstat, und das vorhergesehene Verhalten der betreffenden Professoren trat prompt ein. Wenn der Heilige Stuhl wider Erwarten einmal fest bleibt, erhebt sich sogleich der Protest.

      Als der Frankfurter Theologe Siegfried Wiedenhofer nicht das Nihil obstat zur Übernahme eines Lehrstuhls in Graz erhielt, trugen 205 Theologieprofessoren gegen dieses Vorgehen bei den deutschsprachigen Bischöfen Einwände vor (15).

      Bischof Lehmann behauptete, "Kirchenleitungen" hätten "vielleicht eine gewisse Neigung zum Misstrauen" und überschätzten auch negative Phänomene. Die lehramtlichen Instanzen sollten bei der Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung für Theologen nicht "zu engherzig oder kleinlich" vorgehen (16). Mit dieser Äußerung kann Lehmann nur auf den Heiligen Stuhl zielen. Angesichts der skandalösen Verhältnisse in der deutschen Theologenschaft sind derartige Bemerkungen völlig unangebracht. Sie dienen folglich dazu, die Herrschaft falscher Lehren noch fester zu etablieren.



      (3)   Georg May, Die sogenannte Handkommunion. Ein Beitrag zur Praxis der kirchlichen Rechtsetzung in der Gegenwart ( = Schriftenreihe der Una Voce - Deutschland Heft 5/1970), 1.-3. Aufl., Berlin 1970
      (4)   Gemeinsame Synode 175f
      (5)   Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Jg. 1974 S. 295-298
      (6)   Deutsche Tagespost Nr. 24 vom 15. Februar 1997 S. 15
      (7)   Missale Romanum ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum Auctoritate Pauli Papae VI promulgatum. Editio typica, Vatikanstadt 1971, 45 Nr. 70
      (8)   Wolfgang Waldstein, Eine "authentische Interpretation" zu can. 230 §2 CIC: Archiv für katholisches Kirchenrecht 163, 1994, 406 - 422. Vgl. Ludger Müller, Authentische Interpretationen - Auslegung kirchlicher Gesetze oder Rechtsfortbildung?: Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995, 353 - 375, hier 372f
      (9)   Glaube und Leben Nr. 47 vom 19. November 1995 S. 10
      (10)  Acta Apostolicae Sedis 59, 1967, 574-592
      (11)  Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium zu Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 110), Bonn 1993
      (12)  Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Editio apparata post Codicem Iuris Canonici promulgatum vom 19. März 1985, Rom 1985, Nr. 33
      (13)  Dekret der Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 20. April 1972 (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Heft 9, 2. erg. Aufl., Bonn 1971, 59)
      (14)  Apostolische Konstitution "Sapientia Christiam" vom 15. April 1979 Art. 27 §2 1979 Art. 19 §1 (Acta Apostolicae Sedis 71, 1979, 500 - 521, hier 505)
      (15)  Glaube und Leben Nr. 42 vom 20. Oktober 1996 S. 2



      Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

      Freitag, 7. Juni 2013

      Kardinal Lehmann: Eucharistiefeier nicht mehr unblutige Erneuerung des Kreuzesopfers?

      Gestern, am Donnerstag (06.06.2013) fand beim Eucharistischen Kongress (EC) in Köln der "Schülertag" statt. Die am Vormittag von Bischöfen gehaltenen Katechesen fanden allgemein großen Zulauf, sodass sogar, z. B. beim Bischof von Mainz, Karl Kardinal Lehmann, die Kirche Groß St. Martin wegen Überfüllung geschlossen werden musste. 

      Die Homepage zum EC berichtet über die Katechese des Mainzer Kardinals jedoch fragwürdige Dinge. So heißt es dort in einem Bericht:
      "In seiner Katechese würdigte Lehmann die in den vergangenen Jahrzehnten erreichten neuen theologischen Einsichten zum Verständnis der Eucharistie. So könne man heute nicht mehr sagen, dass es sich um die unblutige Wiederholung des Kreuzesopfers Christi handle. Zugleich sei die Heilige Messe mehr als ein „bloßes Andenken“, eine „einfach nur rückwärtsgewandte Erinnerung“. Eine Einengung sei auch gewesen, „dass man längere Zeit die Eucharistie auf den Empfang durch den Einzelnen einschränkte“. Umso wichtiger sei die Wiederentdeckung ihres „dichten Gemein-schaftscharakters“ und ihrer „kirchenbildenden Wirkung“. Darin liege auch der eigentliche Grund dafür, dass unter den Teilnehmern einer solchen Feier „nichts fundamental Trennendes“ bestehen dürfe."
      Möglicherweise handelt es sich hier um ein Missverständnis:
      Kardinal Lehmann spricht - wenn er richtig zitiert wurde - von der "unblutigen Wiederholung des Kreuzesopfers Christi". Nun spricht die Lehre der Kirche im Grunde nicht von der "Wiederholung", sondern von der "Vergegenwärtigung" oder "Erneuerung" des Erlösungsopfers auf dem Altar, denn "was sich wiederholt, ist [lediglich] die Gedächtnisfeier, seine »gedenkende Darstellung« (memorialis demonstratio), (4) durch die das einzige und endgültige Erlösungsopfer Christi in der Zeit gegenwärtig wird". (s. u. "Ecclesia de eucharistia")

      Hält also der Kardinal hier etwas für überholt, das die Kirche auch "früher" garnicht so gelehrt hat? Das wäre eigentlich nicht nachvollziehbar und unlogisch, denn er behauptet ja, heute handle es sich nicht mehr um das, was es ("früher") gewesen ist. Wahrscheinlicher ist, dass Kardinal Lehmann durchaus die Lehre der Kirche meint, die besagt, dass es sich bei der Eucharistiefeier um die unblutige Erneuerung des Kreuzesopfers Christi handelt. 

      Dann stellt sich die schwerwiegende Frage: Handelt es sich bei der Feier der Eucharistie heute nun nicht mehr um die unblutige Erneuerung des Kreuzesopfers Christi? Das hätte weitreichende Folgen. Was immer die Eucharistie dann wäre, sie wäre nicht mehr die katholische Messe. Aber wir können, glaube ich, ganz beruhigt sein. Die Lehre hat sich nicht geändert, noch immer lässt Christus in der eucharistischen Feier das am Kreuz vollzogene Opfer durch die Jahrhunderte fortdauern (vgl. Instruktion der Ritenkongregation vom 25. Mai 1967).

      Ist es möglich, dass die neue Messe diese Wahrheit verdunkelt?

      Zum Nachlesen, was Kardinal Lehmann (lt. Manuskript, S.6/12) gesagt hat:
      Karl Kardinal Lehmann:
      Katechese "Brot für das Leben der Welt" in Groß St. Martin (06.06.2013)
      Katechese-Video auf domradio.de vom 06.06.2013, s. ab  min 18:50

      Zum Vergleich dazu die Enzyklika "Mysterium fidei" von Papst Paul VI. (15.09.1965); v.a. ab Nr. 24.

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      Die kirchliche Lehre über das Sakrament der Eucharistie im "Kleinen Katechismus" aus dem Jahre 2006 ist hier nachzulesen.
      167. Wo wird das Kreuzesopfer auf unblutige Weise gegenwärtig?
      Das Kreuzesopfer wird auf unblutige Weise in der heiligen Messe gegenwärtig.

      168. Was ist die heilige Messe?
      Die heilige Messe ist das immerwährende Opfer des Neuen Bundes, die unblutige Erneuerung des Kreuzesopfers.

      Im Katechismus der katholischen Kirche (KKK) heißt es:

      [Das Sakrament der Eucharistie nennt man auch] Gedächtnis des Leidens und der Auferstehung des Herrn. Heiliges Opfer, denn es vergegenwärtigt das einzigartige Opfer Christi, des Erlösers, und schließt die Selbstdarbringung der Kirche mit ein. Oder auch heiliges Meßopfer, „Opfer des Lobes" (Hebr 13,15) [Vgl. Ps 116,13.17], geistiges Opfer [Vgl. 1 Petr 2,5], reines [Vgl. Mal 1.11] und heiliges Opfer, denn es vollendet und überragt alle Opfer des Alten Bundes. (KKK 1330)


      Papst Johannes Paul II. sagt in der der Enzyklika "Ecclesia de eucharistia":

      Die Kirche lebt unaufhörlich vom Erlösungsopfer. Ihm nähert sie sich nicht nur durch ein gläubiges Gedenken, sie tritt mit ihm auch wirklich in Kontakt. Denn dieses Opfer wird gegenwärtig und dauert auf sakramentale Weise in jeder Gemeinschaft fort, in der es durch die Hände des geweihten Priesters dargebracht wird. Auf diese Weise wendet die Eucharistie den Menschen von heute die Versöhnung zu, die Christus ein für allemal für die Menschen aller Zeiten erworben hat. In der Tat: »Das Opfer Christi und das Opfer der Eucharistie sind ein einziges Opfer«.(1) Das sagte kraftvoll bereits der heilige Johannes Chrysostomus: »Wir opfern immer das gleiche Lamm, und nicht heute das eine und morgen ein anderes, sondern immer dasselbe. Aus diesem Grund ist das Opfer immer nur eines. [...] Auch heute bringen wir jenes Opferlamm dar, das damals geopfert worden ist und das sich niemals verzehren wird«.(2)
      Die Messe macht das Opfer des Kreuzes gegenwärtig, sie fügt ihm nichts hinzu und vervielfältigt es auch nicht. (3) Was sich wiederholt, ist die Gedächtnisfeier, seine »gedenkende Darstellung« (memorialis demonstratio), (4) durch die das einzige und endgültige Erlösungsopfer Christi in der Zeit gegenwärtig wird. Der Opfercharakter des eucharistischen Mysteriums kann deswegen nicht als etwas in sich Stehendes verstanden werden, unabhängig vom Kreuz oder nur mit einem indirekten Bezug zum Opfer von Kalvaria.

      13. Kraft ihrer innigen Beziehung mit dem Opfer von Golgota ist die Eucharistie Opfer im eigentlichen Sinn, und nicht nur in einem allgemeinen Sinn, als ob es sich um eine bloße Hingabe Christi als geistliche Speise an die Gläubigen handelte. Das Geschenk seiner Liebe und seines Gehorsams bis zur Vollendung des Lebens (vgl. Joh 10, 17-18) ist in erster Linie eine Gabe an seinen Vater. Natürlich ist es Gabe für uns, ja für die ganze Menschheit (vgl. Mt 26, 28; Mk 14, 24; Lk 22, 20; Joh 10, 15), aber dennoch vor allem Gabe an den Vater: »ein Opfer, das der Vater angenommen hat, indem er für die Ganzhingabe seines Sohnes, der "gehorsam wurde bis zum Tod" (Phil 2, 8), die ihm als Vater eigene Gabe zurückschenkte, d.h. ein neues, ewiges Leben in der Auferstehung«.(5)

      Indem Christus der Kirche sein Opfer schenkte, wollte er sich auch das geistliche Opfer der Kirche zu eigen machen, die berufen ist, mit dem Opfer Christi auch sich selbst darzubringen. Das lehrt uns das Zweite Vatikanische Konzil im Hinblick auf alle Gläubigen: »In der Teilnahme am eucharistischen Opfer, der Quelle und dem Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens, bringen sie das göttliche Opferlamm Gott dar und sich selbst mit ihm«.(6)


      (1) Katechismus der Katholischen Kirche,1367.
      (2) Hl. Johannes Chrysostomus, In Epistolam ad Hebraeos homiliae, 17, 3: PG 63, 131.
      (3) Vgl.Konzil von Trient, 22. Sitzung, Lehre über das Meßopfer, Kap. 2: DH 1743: »Denn die Opfergabe ist ein und dieselbe; derselbe, der sich damals am Kreuze opferte, opfert sich jetzt durch den Dienst des Priesters; allein die Weise des Opferns ist verschieden«.
      (4) Vgl. Pius XII., Enzyklika Mediator Dei (20. November 1947): AAS 39 (1947), 548.
      (5) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptor hominis (15. März 1979), 20: AAS 71 (1979), 310.
      (6) II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 11.


      aus der Enzyklika "Ecclesia de eucharistia"; 17.04.2003



      Mittwoch, 26. Oktober 2011

      Weltbild Verlag

      Weihbischof em. Max Ziegelbauer (Augsburg) konstatiert in seiner Schrift "Angst vor der Tradition?" ( 2009) vor allem zwei Erscheinungen in der heutigen Kirche: erstens, dass ein Großteil der Katholiken kaum mehr einen Unterschied mache zwischen katholischer Kirche und anderen Religionen und zweitens, dass auch das Gespür für die Religion überhaupt schwindet. Dazu führt er folgendes Beispiel an:

      "Siehe da: Der Geschäftsführer von "Weltbild" (zu 100 Prozent in der Hand deutscher Bistümer), Carel Halff, argumentiert, es seien Bücher in dem Sinne religiös, wenn sie eine positive Lebenseinstellung vermitteln. "Ich würde sogar ein Bastelbuch dazuzählen." (FAZ v. 18.11.2004)
      Ganz abgesehen von unsäglichen Werken bei Weltbild, die sogar satanistische Musik oder Schamanismus und New-Age-Artikel verkaufen. Eine Wende ist überfällig."



      Bei dieser Gelegenheit noch ein interessantes Zitat aus dem oben zitierten FAZ-Artikel vom 18.11.2004:
      Warum aber Bücher und nicht Benzin oder Immobilien? Ein kirchlicher Wirtschaftsbetrieb steht naturgemäß unter besonders scharfer Beobachtung, was seine Inhalte angeht. Nicht nur Katholiken fragen sich, ob denn die in der Satzung der Gesellschaft festgeschriebene christliche Wertorientierung so recht erkennbar ist - bei einer Woge aus Unterhaltungsliteratur, Actionfilmen und elektrischen Heinzelmännchen. Im aktuellen Katalog sind gerade einmal vier Seiten von 190 für den christlichen Haushalt reserviert.

      Aber die Begriffe sind eben dehnbar. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, hat in einem Interview mit dem „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ befunden: „Ob dieses oder jenes Buch nun wirklich den Werten entspricht, die die Kirche fördern möchte - diese Frage sorgt natürlich immer wieder für Diskussionen. Ich denke aber, die Möglichkeit, durch Weltbild mit der ganzen Gesellschaft zu kommunizieren, ist dieses Wagnis wert.“



      Nachlese:

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