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Montag, 11. August 2014

Friede auf Erden den Menschen

"Der Friede auf Erden, nach dem alle Menschen zu allen Zeiten sehnlichst verlangten, kann nur dann begründet und gesichert werden, wenn die von Gott gesetzte Ordnung gewissenhaft beobachtet wird."

"Der Friede muß jedoch ein leeres Wort bleiben, wenn er sich nicht in jenem Ordnungsgefüge entwickelt, das Wir voller Hoffnung in diesem Rundschreiben in den Umrissen angedeutet haben: Wir meinen ein Ordnungsgefüge, das in der Wahrheit gegründet, nach den Richtlinien der Gerechtigkeit erbaut, von lebendiger Liebe erfüllt ist und sich schließlich in der Freiheit verwirklicht."
 
Papst Johannes XXIII. in der Enzyklika "Pacem in terris" (11.04.1963) 1 bzw. 89


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Mittwoch, 9. April 2014

Friede und Freiheit in Christus

 


Christus ist nicht der Ordner der Welt.
Er ist unsere tödliche Freiheit.


 Reinhold Schneider







aus: Winter in Wien; Verlag Herder Freiburg im Br.; AD 1958/1963; S. 22

(Antwort Schneiders auf die "naive Frage" einer ihm unbekannten Person, "ob denn nicht auf die Botschaft Christi der Friede der Welt gegründet werden müsse, ob der Friede nicht aus ihr folge".)

Foto: Jesus Christus als Spottkönig während seiner Passion; Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Lindenberg

Dienstag, 16. Juli 2013

Wunder über Wunder...



"Die Wunder, durch die Gott die Welt regiert und die ganze Schöpfung leitet, sind für uns durch die Alltäglichkeit so abgestumpft, dass fast niemand es mehr für wert erachtet, den wunderbaren und erstaunlichen Werken Gottes in jedem Getreidekorn Aufmerksamkeit zu schenken.

Daher hat er, getreu seiner Barmherzigkeit, sich vorbehalten, zu gegebener Zeit einige Dinge zu vollbringen, die außerhalb des gewöhnlichen Verlaufs und der Ordnung der Natur liegen, damit die Menschen, die gegen das Wunder des Allerhöchsten abgestumpft sind, durch das Sehen eines nicht größeren, aber ungewöhnlicheren Ereignisses getroffen werden.

Tatsächlich ist die Ordnung des ganzen Weltalls ein größeres Wunder als die Sättigung von fünftausend Menschen durch fünf Brote. Und doch wundert sich über das eine niemand, indessen das andere die Menschen in Staunen versetzt, nicht weil es ein größeres, sondern weil es ein selteneres Wunder ist."


Augustinus in: Vorträge über das Johannes-Evangelium (Tract. in Jo.Ev.) 24,1


Sonntag, 27. Januar 2013

Höflichkeit (2)

Es ist für uns Menschen eine Pflicht, freundlich und heiter im Umgang zu sein. Unsere vielgepriesene "Sachlichkeit" ist ein Irrweg, sowohl in der Kunst wie im Geschäftsleben, wie im privaten Umgang.

Der heilige Thomas sagt, dass das taktvolle und freundliche Zusammenleben etwas ist, was wir unserem Nächsten schuldig sind. Denn der Mensch ist ein Gemeinschaftswesen. Er muss in all seinem Tun und Lassen auf die Gemeinschaft Rücksicht nehmen. Nun kann der Mensch aber nicht ohne Freude leben, denn er ist für die Freude erschaffen. Somit ist jeder gehalten, von sich aus zur allgemeinen Freude beizutragen.

Was diese Freude für ein Antlitz trägt, wie sie Weltkinder und Gotteskinder adelt, das beschrieb einmal der weltbekannte Konvertit Kardinal Newman in einer kurzen Abhandlung über den Gentleman als abendländisches Bildungsideal. Darin schildert er anschaulich die vornehme Seelenhaltung, die jener sich aneignen muss, der dieses Ideal nicht nur als äußere Fassade, sondern echt und innerlich in sich verwirklichen will. Es heißt da unter anderem:
Er hat Augen für jeden einzelnen in seiner Umgebung; er ist gut zum Schüchternen, freundlich zum Zurückhaltenden, taktvoll zum Absonderlichen. Stets ist er sich bewusst, mit wem er gerade spricht; er vermeidet unzeitige Anspielungen und unangenehme Gesprächsstoffe; er hält sich zurück in der Unterhaltung und will nicht lästigfallen.

Die Gefälligkeiten, die er erweist, scheint er zu empfangen. Er spricht nicht von sich, außer es muss sein, verteidigt sich nicht durch einen Rückschlag; er ist sehr vorsichtig, seinem Gegner bestimmte Beweggründe zuzumuten, und legt alles eher zum Guten aus.

Nie ist er kleinlich oder gemein in der Wechselrede, nie nimmt er unfairen Vorteil wahr, nie verwechselt er Anzüglichkeiten oder Schärfen mit Argumenten und macht nie Andeutungen, wo er nicht offen sprechen darf.

In voraussehender Klugheit beachtet er jene antike Maxime, wonach wir uns zu einem Feind so verhalten sollen, als ob er eines Tages unser Freund würde. In Kontroversen, die er nicht sucht, bewahrt er seine geistige Disziplin vor der plumpen Unhöflichkeit vielleicht besserer, doch jedenfalls minder erzogener Köpfe, die gleich stumpfen Waffen zerhacken und aufreißen, statt scharf und glatt zu schneiden, die im Argumentieren den wesentlichen Punkt verfehlen, ihre Kraft an Nebensächlichkeiten verschwenden, ihren Gegner missverstehen und die Frage verwickelter hinterlassen, als sie sie gefunden haben. (...)

(Newman, Kirche und Wissenschaft, Mainz 1927, Seite 212)

aus: P. Paul Rondholz SJ: Die Höflichkeit; Johannes-Verlag Leutesdorf (Rhein); AD 1960; S. 10-12 (s. Quellen)

Samstag, 26. Januar 2013

Höflichkeit (1)

Höflichkeit ist (...) Disziplin oder Selbstzucht der Seele im menschlichen Verkehr mit der frohen Bereitschaft, sich einzuordnen und gegen andere menschenfreundlich zu sein.

Es ist gar nicht anders möglich, als dass dieses Bestreben einen frohen Glanz hineinträgt in die menschlichen Ordnungen. Höflichkeit ist ein Lichtstrahl des Herzens, der nach außen durchschimmert, wärmt und lebendiges Frohmachen ausstrahlt. Höflichkeit ist etwas beglückendes, ist Wärme und Sonne, die in alles Zusammenarbeiten der Menschen einen verklärenden Schimmer hineinträgt.

Höflichkeit ist die in eine verbindliche Form gefasste Liebe. Der Weise, der wirklich Höfliche ist stets ein Liebender.

Oft hört man den Einwand: "Feine Formen? Ach, Äußerlichkeiten, pure Äußerlichkeiten!" Aber diese feinen Formen sind nicht bloß äußere Fassade, sollen es wenigstens nicht sein, sondern tragen einen tiefen Sinn in sich. Goethe sagte einmal: "Es gibt kein äußeres Zeichen der Höflichkeit, das nicht einen tiefen sittlichen Grund hätte." Der Dichter hat schon recht.

Der tiefste sittliche Grund geht uns aber erst in der Religion auf, die den Menschen als Gottes Ebenbild wertet und die Menschenwürde hoch hineinhebt in das Reich der Gnade. Da wird nun Höflichkeit die zarte Aufmerksamkeit, die ich einem Geschöpf schuldig bin, das Christus unbegreiflich erhoben und sich zum Bruder, zur Schwester gemacht hat, und das ist die Höflichkeit, die zugleich von Ehrfurcht und von Christusliebe getragen ist. (...)


P. Paul Rondholz SJ: Die Höflichkeit; Johannes-Verlag Leutesdorf (Rhein); AD 1960; S. 8-10



Hervorhebung durch Fettdruck von FW

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Der Heilsplan Gottes


Nur wo Ordnung, da ist Gott. Der Vater hat den Sohn  gesandt, und der vom Vater den Heiligen Geist. In der Kirche werden wir eins mit dem Heiligen Geist; er vereinigt uns mit dem Sohn, "wird er doch vom Seinigen nehmen und uns geben". Und in Christus kommen wir zum Vater zurück.


Romano Guardini: Vom Sinn der Kirche; Matthias Grünewald Verlag Mainz; 4,Aufl. 1955; S. 31



Donnerstag, 2. August 2012

Unbarmherziges Kirchenrecht

Einen äußerst wichtigen Aspekt in gegnwärtigen Diskussionen um Forderungen, die, meistens mit der Begründung, die Gesetze der Kirche würden der heutigen Lebenswirklichkeit nicht mehr gerecht, gestellt werden, hat Mag. theol. Michael Gurtner in einem Beitrag auf kath.net in den Blick genommen.

Es geht um die Bedeutung des Kirchenrechts (CIC), um seinen Anspruch und seine mögliche Anpassung an heutige zeitgeistige Stömungen. Die Forderung mancher Kreise nach einer solchen Anpassung geht oft einher mit dem Ruf nach "Barmherzigkeit" und dem Vorwurf an die Kirche, sie sei unbarmherzig und ihre Ansprüche an die Menschen würden gutgemeinten pastoralen Ansätzen nicht entsprechen. Genau das Gegenteil aber ist der Fall: "Die Gläubigen haben ein natürliches Recht darauf, daß Glaube und Kult in der Kirche rein, vollständig und unverfälscht gepflegt und praktiziert werden" und auch deshalb sei die "Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat".

Gurtner unterscheidet im Kirchenrecht verschiedene Bereiche: die einen, die das Leben in einer großen Gemeinschaft von Menschen (societas humana) innerweltlich in eine Ordnung bringen und die anderen, "welche direkt oder indirekt die heiligen Sakramente oder die Kirche selbst zum Inhalt haben." Um letztere geht es hier.

Dazu erläutert Mag. Gurtner:

"Das Dogma geht dem Gesetz voraus und gibt ihm seine Grundgestalt. Nicht der Zeitgeist oder das Mehrheitsvotum bestimmen was im sakramentalen und dogmatischen Bereich rechtens ist, sondern allein die Wahrheit, welche als solche immer von Gott, dem Schöpfer aller Dinge, entstammt. Würde man also das Kirchenrecht gegen die dogmatischen Gegebenheiten auszuspielen versuchen, so würde das nichts anderes bedeuten, als sich gegen Gott selbst zu stellen. Nicht weil er das Kirchenrecht als solches eingesetzt hätte, aber doch weil das Kirchenrecht die von Gott geoffenbarten Dinge zu schützen hat."

Und weiter:

"Es denkt deshalb falsch, wer meint, das Kirchenrecht sei „Schuld“ an der Praxis, wie sie die Universalkirche im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen vorschreibt, um nur ein ständig diskutiertes Beispiel zu benennen. Es ist keine Frage des Kirchenrechtes, sondern der Sakramententheologie, welche dann im Kirchenrecht rezipiert wird und dort ihren rechtlichen Ausdruck findet. (...)

Das Kirchenrecht schützt die Menschen letztlich vor der Willkür Zeitgeistiger, welche die ewigen Wahrheiten Gottes durch die vergänglichen Strömungen des gegenwärtigen Augenblickes ersetzen wollen. Dieses natürliche Recht der Gläubigen ist es auch, welche die Rechtspflege und die Anwendung des Kirchenrechtes nicht zu einer fakultativen Sache macht, sondern zur strengen Pflicht der Verantwortlichen."

Gurtner stellt denn auch fest, dass es nicht möglich ist, die Vorschriften des Kirchenrechts durch Mehrheitsbeschlüsse oder aus "pastoralen Erwägungen" ändern zu wollen, da es sich eben nicht um willkürlich von Menschen aufgestellte Regeln, sondern um den Willen und die Gebote Gottes gehe.

"Doch unabhängig davon, ob es Mehrheiten oder Minderheiten sind: Forderungen wie jene nach dem Frauenpriestertum, nach der Abschaffung der Zugangsbedingungen zur Heiligen Kommunion, der Leitung der Pfarreien und anderer kirchlicher Einrichtungen durch Laien, der Sakramentenspendung durch Laien, der Laienpredigt, der kirchenrechtlichen Legitimation einer zweiten Ehe nach Scheidung etc. sind Dinge, welche nicht durch Beschluß geändert werden können. Es handelt sich bei der rechten Handhabung dieser Fragen um ein absolutes Recht der Gläubigen, auf welches sie jedoch auch nicht einfach verzichten können, weil die Sache selbst theologisch gebunden ist" so der Theologe und er resümmiert:

"Deshalb ist die Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat, das Recht minderzuachten, zu vernachlässigen oder zu negieren würde bedeuten, ein schlechter Hirte zu sein, die ihm von der Kirche übertragenen Aufgaben zu vernachlässigen und somit zutiefst unpastoral zu handeln..."

(Hervorhebungen durch Fettdruck von Admin)
 

Den ganzen Beitrag findet man hier:


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