Prof. Dr. Georg MayDie andere Hierarchie
Teil 31
Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997
Fortsetzung von hier
§ 8 Der Pfarrer
I. Rechtliche Stellung
Das
Urbild des Priesters ist der Pfarrer. Der Pfarrer ist der eigene Hirt
der ihm übertragenen Pfarrei, der die Seelsorge der ihm anvertrauten
Gemeinde unter der Autorität des Diözesanbischofs ausübt, zu dessen
Teilhabe am Dienst Christi er berufen ist. Er leistet für seine Gemeinde
die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens, wobei andere Priester
oder Diakone mitarbeiten und Laien ihren Beitrag leisten (c. 519).
Der
Pfarrer muss immer Priester sein (c.521 §1), denn nur ein Priester kann
Christus als Hirten repräsentieren und die durch die
Christusrepräsentation bedingten Dienste leisten. Insofern er Priester
ist, gehört er als eine Stufe zu der Hierarchie göttlichen Rechts.
Die
Priester sind nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil Väter in Christus (Lumen gentium Nr. 28). Diese Vaterschaft ist geistlicher Art und besagt
die autoritative Stellung und die lebensspendende Aufgabe. Die
Verleihung des Pfarramtes steht dem Diözesanbischof zu, und zwar
grundsätzlich ohne rechtliche Bindung bei der Auswahl der Person (c.
523). Der Oberhirte hat sich dabei einerseits an der Zahl und Qualität
der zur Verfügung stehenden Kleriker, andererseits an den Bedingungen
und Bedürfnissen der zu besetzenden Stellen zu orientieren.
Die
pfarrlichen Pflichten sind außerordentlich umfangreich (cc. 528-535).
Dem Pfarrer ist die Sorge für die Verkündigung des Wortes Gottes
aufgetragen. Mittel dazu sind Predigt und Katechese, Religionsunterricht
und Unterweisung der Jugend.
Dem
Pfarrer besonders anempfohlen sind die Abständigen und Abgefallenen
sowie die nichtkatholischen Christen. Er muss die Eucharistie zum
Mittelpunkt des pfarrlichen Lebens machen. Er hat Sorge für häufigen
würdigen Empfang der Sakramente des Altares und der Buße zu tragen.
Er
muss seine Gläubigen kennen, besuchen und mit ihnen Freude und Leid
teilen. Er muss sie stärken und zurechtweisen. Er muss sich der Kranken
und Sterbenden annehmen. Der Pfarrer soll seine Liebe den Armen,
Betrübten und Einsamen zuwenden, Gatten und Eltern und Familien bei der
Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen.
Im
Besonderen sind ihm aufgetragen die Spendung der Taufe, der Firmung und
der Krankensalbung, die Assistenz bei der Eheschließung und das
christliche Begräbnis sowie die Eucharistiefeier an Sonn- und
Feiertagen. Bei allen Rechtsgeschäften vertritt der Pfarrer die Pfarrei
(c. 532). Wenn er handelt, dann handelt durch ihn die Pfarrei, d. h. die
Gemeinde; er ist deren Repräsentant.
II. Die heutige Lage
Jeder
Priester wird grundsätzlich für die Seelsorge geweiht. Der Prototyp des
Seelsorgers ist der Pfarrer. Das Amt des Pfarrers ist außerordentlich
anspruchsvoll und verlangt vollen Einsatz.
Der
Pfarrer, der seine Aufgabe richtig versteht, ist sozusagen immer im
Dienst; er hat kein Privatleben. Es ist nun offensichtlich, dass heute
nicht wenige Pfarrer bei ihrer Amtsführung bedenkliche Schwächen zeigen,
erheblich mehr als etwa vor 40 (Anm.: nunmehr etwa 57) Jahren. Die
pfarrlichen Pflichten werden von manchen Seelsorgern wenig ernst
genommen. Die Spendung des Bußsakramentes wird vernachlässigt und hat
an manchen Orten beinahe aufgehört.
In
nicht wenigen Pfarreien liegt die priesterliche Sorge um Kranke und
Sterbende darnieder. Laien überbringen bettlägrigen Kranken die
Kommunion, doch von der vorhergehenden Beichte ist keine Rede. Aus der
Krankensalbung ist an manchen Orten eine Gesunden- bzw. Altensalbung
geworden.
Man
kann nur staunen, wie großzügig heute manche Pfarrer ihre
Residenzpflicht auslegen. Sie lassen den Sonntagsgottesdienst ausfallen,
um mit einer Gruppe der Pfarrei eine Exkursion in die Toskana oder
anderswohin zu unternehmen.
Die
Verkündigung liegt weithin im Argen. Aus Predigern sind Vorleser
geworden. Die kirchliche Lehre wird an vielen Stellen verbogen oder
abgeschwächt. Die erschütternden Wahrheiten unseres Glaubens bleiben
weithin ungesagt. Die kirchliche Moral des Geschlechtlichen wird den
Gläubigen vorenthalten. Es kommt vor, dass junge Männer und Frauen
des Entsetzens voll sind über das, was sie von Pfarrern und anderen
kirchlichen Funktionären an Abwegigem bei der Ehevorbereitung zu hören
bekommen.
Im
Klerus herrscht weithin Entmutigung und Erschlaffung. Die Pfarrer sind
davon an erster Stelle betroffen. Missionarische Seelsorge, die auf
Gewinnung neuer Kirchenglieder und Rückholung verlorener Gläubiger
gerichtet ist, geschieht in den wenigsten Pfarreien. Viele Pfarrer
streben zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Pensionierung an.
In
manchen Diözesen besteht der Eindruck, dass Pfarrer von der
Diözesanleitung zum Amtsverzicht gedrängt werden, um auf diese Weise den
Priestermangel zu verstärken und laikale Ersatzpersonen in die pfarrlichen Positionen einzuschleusen. Die Schwäche des Pfarrerstandes
war eine Voraussetzung für die Etablierung der anderen Hierarchie auf der Ebene der Pfarrei.
Fortsetzung folgt
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