§ 10 Die Pastoralreferenten
I. Entstehung und Beurteilung
1. Entstehung
In
Deutschland gibt es seit etwa 30 (Anm.: in Deutschland seit
1971) den
neuen Beruf des Pastoralassistenten bzw. -referenten. Diese neue Klasse
spielt bei der Etablierung der anderen Hierarchie eine gewichtige Rolle.
Auf das Zweite Vatikanische Konzil kann man sich dabei nicht berufen.
Das Konzil hat nicht im Traum an das Heer von Pastoralassistenten und
-referenten gedacht, das die deutschen Diözesen aus Kirchensteuermitteln
unterhalten.
Der Grund seiner Entstehung ist in der
Hauptsache der folgende: Viele Theologiestudierende wollten ursprünglich
Priester werden. Aber die widrigen Umstände in der nachkonziliaren Kirche
allgemein und an den theologischen Bildungsstätten im Besonderen haben sie
um ihre Berufung gebracht. Nach der Beendigung ihres Theologiestudiums
standen sie vor der Frage, wie es beruflich weitergehen sollte. Hätten
sie einen nichttheologischen Beruf ergriffen, hätten sie dort als
theologisch gebildete Laienapostel segensreich in der Welt wirken
können. Doch zum Übergang in einen Beruf, in dem sie ihre bisher
erworbenen Kenntnisse nicht hätten verwerten können, war die Mehrzahl
nicht bereit.
Da kamen ihnen die deutschen Bischöfe zu
Hilfe. Sie schufen den neuen Beruf des theologisch gebildeten Laien im
Kirchendienst. Er wurde erstrangig in der Absicht ins Leben gerufen, für
Theologiestudierende, die das Ziel des Priestertums aufgegeben hatten
oder an den Zulassungsbedingungen für das Priestertum gescheitert waren,
eine einträgliche Beschäftigung zu finden. Es ist statistisch erwiesen,
dass zahlreiche Pastoralassistenten ursprünglich Priester werden
wollten. (1). (A)
2. Beurteilung
Doch
dieser Wechsel des Berufszieles ist vielen nicht gut bekommen. Wie so
mancher von denen, die an der Hürde des Priestertums gescheitert waren,
dem dienstlich übergeordneten Priester begegnen würde, ließ sich ahnen,
und diese Ahnung hat nicht getrogen. Es gilt dies auch weithin für jene,
die nach absolviertem Theologiestudium in Berufe der Erwachsenenbildung
oder der Medienlandschaft übergegangen sind, sie arbeiten häufig in
unkirchlichem oder kirchenfeindlichem Sinne.
Martin
Kriele schreibt von vielen Theologiestudierenden, die ihr Ziel, Priester
zu werden, aufgegeben haben, dass sie ihre "Aggressionen gegen die
Kirche nach außen" tragen, dass sie das Ziel verfolgen, das Lehramt "ins
Lächerliche zu ziehen", um damit "die christliche Lehre, die das
Lehramt bewahrt und verkündigt, in ihrem Kern zu treffen" (2).
Die
Einführung der Pastoralreferenten war die Eröffnung eines Weges, der
eine Sackgasse darstellt. Sie hat dem Priestermangel nicht abgeholfen;
sie hat ihn vermehrt. Statt zu überlegen, wie dem Priestermangel
beizukommen ist, haben die Bischöfe einen (untauglichen) Ersatz für die
fehlenden Priester geschaffen. Die Einführung der Pastoralreferenten und
-referentinnen ist eine der vielen Fehlentscheidungen, die den
deutschen Bischöfen anzulasten sind.
Die
Pastoralreferenten mögen ein kirchlicher Beruf sein, ein geistlicher
Beruf sind sie nicht. Dazu fehlt ihnen die Weihe oder das Gelübde bzw.
Versprechen. Der Pastoralreferent ist eine Fehlkonstruktion.
II. Ausbildung
Das
Rahmenstatut und die Rahmenordnung für die Pastoralreferenten in den
Bistümern der Bundesrepublik Deutschland stammen vom 10. März 1987. Dazu
treten Statut und Ordnung der jeweiligen Diözese (3). (Anm.: Das Rahmenstatut vom 10. März 1987 wurde ersetzt durch die "Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen" vom 01. Oktober 2011, hier als
pdf.)
Das
von den deutschen Bischöfen erlassene Rahmenstatut ist ein
phrasenreiches Dokument, das den Bezug zur Wirklichkeit verloren hat.
Dieses Urteil gilt sowohl für die Ausbildung als auch für die Tätigkeit
der Pstoralreferenten.
Die Pastoralreferenten absolvieren
ein normales Theologiestudium an einer deutschen
katholisch-theologischen Fakultät oder Hochschule. Es ist indes eine
Illusion, zu meinen, sie seien allesamt gediegen für ihre Tätigkeit
ausgebildet. Wer die Entwicklung der Theologenausbildung in den letzten
40 (Anm.: ca. 60) Jahren beobachtet hat, weiß, dass fortwährend weitere
Abstriche gemacht und Erleichterungen gewährt wurden.
Diese
angeblich so gut ausgebildeten Theologen wissen zwar über modernste
Hypothesen der Schrifterklärung Bescheid, aber die Heilige Schrift
selbst kennen sie zumeist nicht. Dazu kommt, das weitgehende Defizit an
aszetischer und spiritueller Formung. Wer Disziplin und Frömmigkeit
nicht spätestens im Priesterseminar gelernt hat, der lernt sie meist
überhaupt nicht mehr. Man kann aber nicht einen anspruchsvollen
kirchlichen Beruf ausüben, ohne gediegene und bewährte sittliche und religiöse Haltung.
Weiter
ist die kirchliche Gesinnung bei nicht wenigen defizitär. Es fehlt
ihnen ja die sakramentale Weihe, die sie unaufhebbar an Christus und die
Kirche bindet. Der Mangel dieser ontischen Verwurzelung kann durch
nichts wettgemacht werden. Daraus resultiert auch die weithin
verbreitete Beamtenmentalität. In einem unkündbaren Verhältnis
gesichert, versieht man seinen Job ohne den hohen persönlichen Einsatz,
der vom Priester zu erwarten ist. (B)
III. Die Dienstordnung
Fast
alle Diözesen haben Dienstordnungen für Pastoralreferenten erlassen.
Sie unterscheiden sich nicht grundsätzlich, doch in manchen
Einzelheiten. ich erwähne im Folgenden die Dienstordnung der Diözese
Eichstätt (4). Da wird sogleich hervorgehoben, dass die
Pastoralreferenten "eigenverantwortlich" wirken. Offensichtlich kennt
man die Empfindlichkeit dieser Damen und Herren, die allergisch gegen
die Unterstellung unter einen Pfarrer sind. Nach dem Rahmenstatut für
Pastoralreferenten ist ihre spezifische Aufgabe "die
eigenverantwortliche Übernahme einzelner pastoraler Sachgebiete".
Dementsprechend sollen sie nicht in Pfarreien, sondern nur in
Pfarrverbänden oder größeren Seelsorgeeinheiten zum Einsatz kommen.
Die
Dienstordnung für Eichstätt sieht den Einsatz von Pastoralreferenten
auf der Ebene der Diözese, des Dekanates, des Pfarrverbandes oder einer
anderen überpfarrlichen Seelsorgeeinheit vor. Die Beauftragung in einer
Pfarrei kommt danach nicht in Frage.
Als ihr
eigentliches Arbeitsfeld gilt die sogenannte kategoriale Seelsorge, die
sich an Menschen in besonderen Bezügen wendet. Sie stehen "im Dienst der
Evangelisierung der Gemeinden und der Gesellschaft". Evangelisierung
heißt Gewinnung für die Heilsbotschaft Christi und Verwurzelung in
derselben. Im Einzelnen werden ihnen als mögliche Aufgabenfelder alle
jene zugewiesen, die früher Kapläne übernommen haben, die sie aber
teilweise nur in verstümmelter Form bearbeiten können, weil ihnen die
Weihe fehlt. Es ist auch die "Übernahme einzelner Aufgaben des
kirchlichen Amtes" vogesehen. Dazu rechnet u. a. der Predigtdienst.
Richtmaß der Dienstzeit des Pastoralreferenten ist die
Wochenarbeitszeit, wie sie für den öffentlichen Dienst festgelegt ist.
Er hat einen vollen freien Tag in der Woche und einen freien Samstag/
Sonntag im Monat.
Vom Pfarrer ist in der ganzen
Dienstordnung nicht mit einem einzigen Wort die Rede. An mehreren
Stellen erscheint mit dunklen Worten der "unmittelbare
Dienstvorgesetzte". Nirgends wird gesagt, dass dies der Pfarrer sein
könnte.
(1) Herder Korrespondenz 51, 1997, 38
(2) Martin Kriele, Anthroposophie und Kirche 134
(3)
z. B.: Statut und Ordnung für Pastoralreferentinnen und
Pastoralreferenten im Bistum Osnabrück vom 9. Juni 1992 (Pfarramtsblatt
65, 1992, 271-286)
(4) Dienstordnung für Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen in der Diözese Eichstätt vom 1. Mai 1995 (Pfarramtsblatt 68, 308-314)
(A) Anm.: hierzu s. auch: Beschluss der Gemeinsamen Synode z. B. unter 1.1.2