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Montag, 4. August 2014

Über die Beichte: "Es tut mir leid, dass es mir nicht leid tut." - Eine geniale Idee?

Der Augsburger Theologe Peter Christoph Düren schreibt in seiner kleinen Sakramentenlehre "Christus in heiligen Zeichen" über das Bußsakrament unter anderem Folgendes:

Was ist zu einer gültigen Beichte erforderlich? (1)
Eine Beichte besteht aus drei "Leistungen" des Beichtenden (Marterie des Sakramentes):
  • Reue (einschließlich Gewissenserforschung)
  • Bekenntnis
  • Genugtuung (einschließlich Vorsatz)
und der Lossprechung des Priesters (Form des Sakramentes)

Was versteht man unter Reue?
Voraussetzung für die Reue ist die richtige und klare Bildung des Gewissens. Der Papst sagt: "Niemand gelangt zu wahrer und echter Buße, wenn er nicht einsieht, dass die Sünde der sittlichen Norm widerspricht, die seinem innersten Wesen eingestiftet ist" (2). Das heißt: Grundlage für die Reue ist erst einmal ein "schlechtes Gewissen", also die Erkenntnis gesündigt zu haben.

Wer sein schlechtes Gewissen nicht verdrängt, kann Reue erwecken. Die Reue muss nicht immer in Heulen und Zähneknirschen bestehen, sondern ist einfach "die klare und entschiedene Verwerfung der begangenen Sünde zusammen mit dem Vorsatz, sie nicht mehr zu begehen". (3)

Worin besteht das Bekenntnis der Sünden?
Das Bekenntnis besteht nicht nur im Aussprechen von Schuld, sozusagen als "Versuch psychologischer Selbstbefreiung" (4), sondern ist eine demütige und nüchterne Geste, in der sich der Pönitent selbst anklagt und sich als Sünder bekennt. Der einzelne wird in der Beichte als Person mit seiner je eigenen Schuld ernst genommen. Er stellt sich im Bußsakrament als unvertretbar einzelner Sünder mit dem Bekenntnis seiner persönlichen Schuld vor den barmherzigen und vergebenden Gott.

Der Priester übernimmt hier die Aufgabe eines Richters und Arztes, das heißt, er urteilt über die Echtheit der Reue und versucht, die Ursache der Sünde zu beheben.

Zur Vergebung der schweren Sünden ist ein Bekenntnis nach Art und Zahl notwendig. Die lässlichen Sünden müssen nicht alle einzeln gebeichtet werden. (5) Wenn jemand im Zweifel ist, ob es sich bei einer Tat um eine Todsünde handelt, muss er diese als "Zweifelhafte Todsünde" bekennen und dem Beichtvater das Urteil überlassen. (6)

Für jede Sünde ist ein einzelner Mensch verantwortlich, der in seiner Reue unvertretbar ist. Daher kann die Vergebung auch nur dem einzelnen zugesprochen werden, der sich aus der Anonymität der Gruppe herauslöst und sich zu seiner individuellen Schuld bekennt.

Was geschieht bei der Lossprechung?
Wenn der Priester keinen Zweifel an der Reue des Beichtenden hat, darf er die Lossprechung weder verweigern noch aufschieben. (7)

Im Augenblick der Lossprechung geschieht Sündenvergebung: "Die sakramentale Formel 'Ich spreche dich los...' sowie die Auflegung der Hände und das Zeichen des Kreuzes über den Beichtenden zeigen an, dass der reuige und bekehrte Sünder in diesem Augenblick der Macht und dem Erbarmen Gottes begegnet." (8) In diesem Augenblick ereignet sich die "Auferstehung" des Sünders vom "geistlichen Tod", in dem jede Sünde vergeben und ausgelöscht wird durch das geheimnisvolle Eingreifen des Erlösers" (9).


(1)  Vgl. Konzil von Trient, Buße, 4. Lehrsatz, in: NR 666, DS 1704; dass., Buße, 3.-6. und 8. Kapitel, in : Nr 647-654, 656-658, DS 1673-1685, 1689-1690; Gottesdienstkongregation, Ordnung der Buße, in ED'IL 3178
(2)  Johannes Paul II., RP 31, III, in ApSt 60,S. 64; vgl. Röm 2,12-16
(3)  Johannes Paul II., RP 31, III, in ApSt 60,S. 64
(4)  Johannes Paul II., RP 31, III, in ApSt 60,S. 64
(5)  vgl. CIC can. 988
(6)  vgl. Thomas von Aquin, S. th.suppl.q.6, art.4 ad 3
(7)  vgl CIC can. 980
(8)  Johannes Paul II., RP 31, III, in ApSt 60,S. 66
(9)  ebd.


aus: Peter Christoph Düren, Christus in heiligen Zeichen - Eine kleine Sakramentenlehre; EOS Verlag Erzabtei St. Ottilien; AD 1990; S. 98-101 (s. Quellen)

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Soweit das Zitat von Peter Ch. Düren.
Aus dem oben Angeführten geht klar hervor, dass im Falle eines zivil geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen, der nicht den Vorsatz hat, sich künftig des Konkubinates mit dem zweiten (zivil angeheirateten) Partner zu enthalten, wegen fehlender Reue und/ oder wegen fehlendem guten Vorsatz (das Konkubinat aufzugeben) keine Absolution erteilt werden kann. Der Pönitent ist nicht bereit, sich den Geboten Gottes zu unterstellen (Du sollst nicht ehebrechen) und folglich ist er auch nicht dazu bereit, Vergebung anzunehmen.

Es ist auch keine Lösung, wenn ein Beichtvater (z. B.) zivil wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Buße einlädt, mit der Begründung, es täte ihnen doch sicher leid, dass sie ihre Situation nicht ändern könnten (eigentlich doch eher: nicht ändern wollen), das aber wäre schon ausreichend als Reue, und schließlich seien sie doch bereit, dafür Buße zu tun. Es geht jedoch nicht darum, irgendetwas zu bereuen (etwas anderes als diese konkrete Sünde), sondern es geht einzig um die Anerkennung der Schuld und des Übertretens von Gottes Gebot in dieser konkreten Sache (z. B. der Ehebruch gegenüber dem rechtmäßigen Ehepartner).

Hierbei muss nochmals unterschieden werden, ob der Beichtende Einsicht zeigt, ob er die Verstöße gegen Gottes Gebote bedauert und bereut, aber sich aus Schwachheit unfähig sieht, die Sünde zukünftig zu vermeiden, oder ob er sagt, ihm tue die Sünde garnicht leid, im Gegenteil, er stehe dazu und könne deshalb nicht bereuen - was ihm aber leid täte... Eine Sünde, die nicht bereut wird, wird auch nicht vergeben.

Oben genannte (Schein-)"Lösung"  ist ein großes Missverständnis und führt zum Missbrauch bzw. zur Ungültigkeit der Beichte, mit der Folge, dass der Pönitent sich einer falschen Heilsgewissheit hingibt und möglicherweise weitere Sakrilegien, z. B. unwürdige Kommunionen, begeht und somit neue Schuld auf sich lädt. Ein Großteil der Schuld - auch für die Verwirrung der Gläubigen - wird dabei aber den Priestern und Verantwortlichen in der Kirche zugeordnet werden müssen.

Von Luigi Giussani, dem Gründer von Communione et Liberatione, sind Aufzeichnungen aus dem Jahre 1967 überliefert und noch immer im Umlauf, in denen er, über das Bußsakrament sprechend, an eine Erzählung aus dem Roman "Keiner kommt zu kurz" von Bruce Marshall erinnert:
"Erinnert euch an jene Episode bei Bruce Marshall, die ich immer an dieser Stelle zitiere. Es ist eine sehr scharfsinnige Erzählung von einer letzten Klarheit, wie ich meine. Abbé Gaston, der Protagonist des Buchs Keiner kommt zu kurz, muss einem Deutschen die Beichte abnehmen, den die französischen Partisanen gefangen genommen haben und der hingerichtet werden soll. Da er katholisch ist und am ganzen Leib zittert, erlauben die Partisanen, obwohl sie Kommunisten sind, dass er beichtet. Abbé Gaston sagt zu ihm: "Mein Junge, beichte gut, denn du musst gleich sterben. Was also waren deine Sünden?" Und jener sagt natürlich: "Die Frauen". "Dann wirst du jetzt also bereuen, weil du vor dem Gericht Gottes erscheinen musst." Und jener sagt ganz verlegen: "Wie soll ich das bereuen? Es hat mir gefallen. Wenn ich die Gelegenheit dazu hätte, würde ich es auch jetzt machen. Wie soll ich es da bereuen?" Da kommt dem Abbé Gaston, der ganz besorgt ist, da er diese Person nicht ins Paradies zu befördern vermag, eine geniale Idee: "Aber tut es dir Leid, dass es dir nicht Leid tut?" Und jener sagt ganz spontan: "Ja, es tut mir Leid, dass es mir nicht Leid tut." Dies ist der letzte Rest an Wahrheit in jenem Individuum, es ist die Anerkennung des Wahren." (Quelle: CL)

Nein, es handelt sich hier nicht um eine scharfsinnige Erzählung sondern um eine mit Humor und Schlitzohrigkeit. Es handelt sich nicht um eine Erzählung, die ernstzunehmen wäre oder gar als vorbildliche Fallerörterung für die Moraltheologie taugen würde. Man täte dem Autor Marshall wohl Unrecht, wollte man seine humorigen Beobachtungen, die manchmal nicht mehr als Scheinheiligkeit der Frommen entdecken können, als gelungene Bewältigung der Auseinandersetzung mit den alltäglichen Herausforderungen im Glauben interpretieren wollte.

Hat sich Kardinal Walter Kasper aber möglicherweise genau diese Sichtweise zu eigen gemacht? Wie sonst wäre zu verstehen, dass er zivil wiederverheiratete Geschiedene zum Bußsakrament zulassen will - obwohl sie keine Einsicht zeigen und die Missachtung von Gottes Geboten - aus welchen Gründen auch immer - nicht bereuen können bzw. nicht bereuen wollen?



Hl. Pfarrer von Ars, bitte für uns!

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Samstag, 7. Juni 2014

„Siehe, Ich mache alles neu!“

Jesus sagte noch einmal zu ihnen: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert. (Joh 20,21-23)

Ein Gastbeitrag von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad 

Auf manchen Menschenleben scheint ein böses Fatum zu lasten. Die unberechenbaren Fäden des Schicksals und die Fesseln persönlicher Schuld und Sünde haben sich derart ineinander verwirrt und miteinander verknotet, daß kein Ausweg mehr zu sehen ist. Und selbst wenn der Mensch für sich selbst noch sein „Herr, sei mir Sünder gnädig“ zu sprechen vermöchte: Wie sollten die schlimmen Folgen seiner Taten, die sich von Generation zu Generation fortpflanzen und über die Schwelle der Zeit hinaus in die Ewigkeit reichen, jemals wieder beglichen werden? Kann denn jemand, der andere in den zeitlichen, vielleicht auch den ewigen Tod gerissen hat, die Sache einfach für sich mit seinem Herrgott in Ordnung bringen, so als beträfe sie nur ihn?
Der unvergessliche Pallottinerpater Gerhard Hermes, Gründer und langjähriger Chefredakteur der Zeitschrift „Der Fels“, erzählt in seinem Erinnerungsbuch „Du kommst nach Hause“ (Christiana-Verlag Stein am Rhein 1988) vom Schicksal des jungen Rotarmisten Wolodja. In den letzten Maitagen des Jahres 1945 trifft ihn ein polnischer Priester in einer Kapelle vor dem Bildnis der Schmerzensmutter an, in Tränen aufgelöst und zur Erde gesunken, und vernimmt sein erschütterndes Bekenntnis:
Wolodja hat in seiner ukrainischen Heimat das Mädchen Warka geheim vor Väterchen Grigorij, einem verfolgten katholischen Priester, geheiratet und sie zu sich in das Haus seiner Mutter genommen. Der kommunistische Dorfvorsteher, der dem Geistlichen nach dem Leben trachtet, läßt Warka in ein Soldatenlager bringen und droht Wolodja, seine Frau werde der Garnison übergeben, wenn er nicht aussage, wo sich Väterchen Grigorij verborgenhalte.
Nach Stunden schwerster Seelennot kann Wolodja die Spannung dieser moralischen Zwickmühle schließlich nicht mehr aushalten. Er nennt dem Dorfsowjet das Versteck des geliebten geistlichen Vaters. Seine Frau Warka wird ihm entgegen allen Versprechungen erst am nächsten Morgen zurückgegeben: jämmerlich ist ihr Zustand, die Soldaten haben sie geschändet und dabei fürchterlich zugerichtet. Dennoch sagt sie ihrem Mann, er habe richtig gehandelt, indem er den Priester nicht verraten habe...
Wolodja, von der doppelt schweren Schuld niedergedrückt, lässt sich daraufhin gerne zum Militärdienst nach Polen einziehen, um so der Umgebung zu entfliehen, die zu einem beständigen, lautlosen Vorwurf wider ihn geworden ist. Wenig später erhält er dann einen Brief aus der Heimat: „Wir haben herausbekommen, dass du der Judas bist. Alle verfluchen dich. Warka ist ins Wasser gegangen. Deine Mutter ist gestorben.“ Wolodja ist verzweifelt. In der Absicht, sein Leben zu beenden, begibt er sich auf eine Anhöhe, wo ihn aber eine Stimme in die Kapelle vor das Bildnis der Gottesmutter mit dem schwertdurchbohrten Herzen ruft. Dort findet ihn der Priester. 
Aber was soll er einem Menschen in solcher Lage sagen? Hier scheint jedes Wort hohl, jede Geste der Hilfsbereitschaft peinlich zu sein. Gibt es für einen derart schuldig Gewordenen überhaupt noch einen angemessenen Rat, eine hilfreiche Tat?
Der Priester spricht zu Wolodja: „‘Das ist ihre Stunde, und die Macht der Finsternis. Er ist gekommen über euch - und über uns, der Karfreitag der Christenheit. Du bist durch die Hölle gegangen, Wolodja. Was soll ich dir sagen? Ein neues Herz müsste ich dir geben können. Es ist Einer, der es dir geben wird, und Seine Mutter hält Ihn dir entgegen. Komm, mein Sohn!’ Der Priester legte sich die Stola über die Schultern und beugte den Kopf des starken jungen Menschen nieder an seine Brust, so daß dieser die Schläge seines Herzens hören konnte. Dann sprach er die Worte, vor denen die finsteren Burgen zerbrechen: ‘... ego te absolvo...’ Und er küsste ihn auf beide Wangen.“
Nicht ein menschliches Trostwort, nicht ein Zeichen persönlicher Güte vonseiten des Priesters bringt die Rettung für Wolodja. Wo alles Bemühen, das „aus dem Geblüte, aus dem Willen des Fleisches und aus dem Willen des Mannes“ (Joh 1,13) - ja auch aus den höchsten Regionen des Menschengeistes oder den tiefsten Schatztruhen eines liebevollen Herzens - hervorgeht, rein gar nichts mehr vermag, da bewirkt das Wort des Herrn, gesprochen von Seinem priesterlichen Stellvertreter, das Wunder über alle Wunder und erweckt den Verlorenen zu neuem Leben.
„Kindlein, schenke mir dein Herz“, so wendet sich Gott an den Menschen (Spr 23,26). Und wenn dieser Ihm sein sündenschweres, gnadenleeres Herz in einem aufrichtigen und reuigen Bekenntnis darbietet, nimmt es der Herr an und tauscht es gegen ein neues aus. Er kommt der Sehnsucht entgegen, die in den Bitten des 50. Psalms ihren Ausdruck gefunden hat: „Besprenge mich mit Ysop, und ich werde rein, wasche mich, und ich werde weißer als Schnee! - Ein reines Herz erschaffe in mir, o Gott, und einen geraden Geist erwecke mir neu!“ In alledem zeigt sich, dass der Herr Seinen eigenen Verheißungen treu bleibt, sagt Er doch: „Und wären eure Sünden rot wie Scharlach, sie sollen weiß werden wie Schnee; und wären sie rot wie Purpur, sie sollen werden wie Wolle.“ (Is 1,18)
Dieser geheimnisvolle, letztlich unfassbare Vorgang ereignet sich in jeder heiligen Beichte. Sie ist das kostbare Ostergeschenk des Auferstandenen an Seine Kirche. Durch sie gibt Er uns in aller Krankheit, ja selbst im Tod unserer Seele neuen Anteil an dem Leben, das Er leidend und sterbend für uns errungen hat. Das große Wort, das der Herr am Weltenende über die gesamte Schöpfung sprechen wird, kann im Bußsakrament schon am einzelnen Menschen Wahrheit werden: „Siehe, Ich mache alles neu.“ (Offb 21,5) Ja, hier ist „das Alte vergangen, siehe, alles ist neu geworden.“ (2 Kor 5,17)
Wer einmal die umwandelnde Kraft des Bußsakramentes an sich und anderen wahrnehmen durfte; wer es erlebt hat, wie aus traurig-trüben Augen wieder der Strahl frohen Lichtes hervorbrach, wie ein in Sünden altgewordener Mensch zum Frühling erneuerter Jugend erwachte, - der wird wenig Verständnis dafür aufbringen können, dass sich die Christenheit der Gegenwart von einer solchen Quelle des Lebens und der Freude abwendet und, anstatt sich am kostenlosen Lebenswasser zu waschen und zu laben, mühevoll Zisternen in wasserloser Wüste gräbt. Ein „verlorenes Sakrament“ ist die Beichte (nach einem Ausspruch Kardinal Höffners) vielerorts im deutschen Sprachraum geworden. Und mit diesem Sakrament ist auch weithin die katholische Lebensfreude, die Frucht der Vergebung und Neuwerdung, verlorengegangen.
„Das Alte ist vergangen, siehe, es ist alles neu geworden.“ Ist aber auch wirklich „alles neu geworden“? Ein letztes Bedenken bleibt vielleicht. Durch die Reue eines König David über seine Sünde wird doch der Feldherr Urias, das Opfer des königlichen Ehebruchs, genauso wenig zum Leben wiedererweckt, wie die harte Buße der heiligen Maria von Ägypten den von ihr Verführten die Unschuld zurückerstattet. Das priesterliche „Ego te absolvo“ über Wolodja lässt weder die Hinrichtung Väterchen Grigorijs noch den Selbstmord Warkas noch auch das frühzeitige, gramvolle Sterben der Mutter ungeschehen sein. Und ebenso bleiben die Nachwirkungen unserer Versündigungen an anderen auch nach der Absolution bestehen: die Schäden verantwortungsloser Erziehung, schlechten Vorbildes, seelischer Verletzungen...
Das ist unzweifelhaft wahr. Und dennoch wird für den, welchen Jesus zu neuem Leben erweckt hat, alles neu. Göttliche Kraft erfüllt ihn und treibt ihn an, die Folgen seiner Missetaten, soweit das möglich ist, wiedergutzumachen. Und dabei fließt der Strom der Gnade ganz gewiss besonders denen reichlich zu, die durch die Sünde getroffen und selbst in eigentlich nicht gewollte Verfehlungen getrieben wurden. So entspricht es der unendlichen Weisheit und Güte Gottes.
Wie das Leben des Rotarmisten Wolodja nach der Beichte weiterging? An einigen Abenden stieg er noch zur „Mutter von Troste“ hinauf, dann wurde er eines Tages nicht mehr gesehen. „Es war am gleichen Tag, an dem ein erstauntes Flüstern die Ortschaft durchlief, wonach ein Russe die Unschuld eines dreizehnjährigen Mädchens beschützt und dabei sein Leben gelassen hatte. Als dem Pfarrer seine Nachforschungen Gewissheit brachten, daß es Wolodja war, der also ritterlich in den Tod gegangen, fühlte er sich nicht wenig getröstet.“
„Siehe, Ich mache alles neu!“


Bild: Cover "Du kommst nach Hause" von Gerhard Hermes; von hier: parvis Verlag

Dienstag, 15. April 2014

Kardinal Kasper verteidigt gegenüber dem Ehepaar Martin seinen "Weg der Buße" ohne Reue und Umkehr

Am 10/12. März 2014 äußerten sich Norbert und Renate Martin (Vallendar) in der "Tagespost" erneut zu der nun in Schriftform in einem kleinen Bändchen vorliegenden Rede "Das Evangelium von der Familie" von Walter Kardinal Kasper, die dieser Ende Februar auf Geheiß von Papst Franziskus und im Hinblick auf die sich mit dem Thema Ehe und Familie befassende, außerordentliche Bischofssynode im Oktober 2014 vor dem Kardinalskonsistorium vorgetragen hatte.

Norbert und Renate Martin kommen aus der Schönstattbewegung und sind seit 1982 Mitglieder des "Päpstlichen Rates für die Familie" in Rom. Sie äußerten sich schon mehrmals zu den verschiedenen Vorstößen von Theologen und/oder Bischöfen gegen die Unversehrtheit der katholischen Ehelehre, z. B. im September 2011 zu Vorstellungen des damaligen Erzbischofs von Freiburg, Robert Zollitsch oder im Zusammenhang mit der vom Vatikan initiierten Fragebogenaktion im Februar diesen Jahres u. a. über die Gefahr falscher Erwartungen und entsprechend zu erwartender Enttäuschungen, die Veröffentlichungen wie z. B. der "Freiburger Handreichung" zur Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene bei manchen Gläubigen hervorrufen müssen. Die Martins sehen für so Enttäuschte die Gefahr einer Verstärkung der Distanzierung von der Kirche und den Grund für eine weitere Entkirchlichung.

Norbert und Renate Martin stellen fest, dass Kardinal Kasper "[e]indrucksvolle Worte findet (...) über die Bedeutung des Glaubens für die Ehe als Sakrament und als Grundlage für ein christliches Familienleben. Kenntnisreich und differenziert seien seine Überlegungen, um "nach neuen und bisher auch nicht genügend bedachten Wegen zu suchen". Zweifellos sagt Kardinal Kasper in seiner Rede viel Gutes, Schönes und Wahres zur christlichen Ehe, was aus kirchlischer Sicht unstrittig ist.

Dennoch steckt der Teufel im Detail. Neben dem vielen Richtigen ging der Kardinal auch auf das Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen ein. Das Ehepaar Martin kann dem Lösungsansatz von Kardinal Kasper nicht zustimmen, der den zivil wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zu den Sakramenten, hier vor allem zum Bußsakrament eröffnen soll. Vor allem stellen sie die Frage "ob – umgekehrt wie es der Autor vorschlägt – nicht die Wahrheit das hermeneutische Prinzip für die Barmherzigkeit" darstelle. "Das Barmherzigkeitsverständnis in Kardinal Kaspers Vortrag wirft Fragen auf" titelt die "Tagespost" denn auch. Kasper schlägt vor, Betroffene unter bestimmten Bedingungen und nach einer gewissen Bußzeit zu den Sakramenten zuzulassen.

Die Martins erinnern an die Synode im Jahr 1980 und das nachsynodale Schreiben "Sacramentum caritatis" aus dem Jahre 2007 Nr. 29, in denen bereits die Problematik diskutiert und entschieden bzw. der kirchliche Standpunkt bestätigt und bekräftigt wurde, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen werden können, "… weil der Status und die Lebenslage (der wiederverheirateten Geschiedenen) objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird". Zum Empfang der Absolution ist der aufrichtige Vorsatz notwendig, sich zukünftig von Sünden zu enthalten und Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, was bedeuten würde, die unrechtmäßige eheähnliche Gemeinschaft mit einem anderen Partner aufzugeben. Ist der/die Betroffene dazu nicht bereit, wäre eine solche Beichte ungültig und eine Lossprechung nicht möglich. Hier trifft das Wort des Herrn an die Ehebrecherin zu: "Gehe hin und sündige nicht mehr!"

In der Ausgabe der "Tagespost" vom 15. April 2014 antwortet Kardinal Kasper in einem ausführlichen Leserbrief auf die kritische Hinterfragung seines Vorschlags bezüglich der Möglichkeit für zivil wiederverheiratete Geschiedene, die Absolution im Bußsakrament und im Anschluss daran - nach einer bestimmten Zeit der Buße - auch die heilige Kommunion empfangen zu können. Er nimmt vor allem Bezug auf die Äußerungen von Norbert und Renate Martin am 12. März 2014  in der "Tagespost".

Aber auch in seinem Leserbrief wirft Kardinal Kasper noch mehr Fragen auf als er beantwortet. So schreibt er: "Es geht nicht um eine generelle Lösung der sehr unterschiedlichen Situationen (S. 57f). Schon gar nicht geht es darum, abzusegnen was in einer kirchenfernen Gesellschaft weithin geschieht. Es geht um Christen, welche in unseren Pfarreien und Einrichtungen leben und teilweise engagiert tätig sind oder um solche, die bei uns Rat und Hilfe suchen, nachdem sie in ihrer Ehe gescheitert sind, ein Zurück in die gescheiterte Ehe wie ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne neue Schuld nicht möglich sind, die aber gerade in dieser schwierigen Situation die heilende und stärkende Kraft der Sakramente suchen und ernsthaft danach verlangen (S. 65f; 81f)."

Heißt das nun, Kasper meine, engagierte Pfarreiangehörige hätten eine andere Behandlung verdient als andere Gläubige? Ändert allein das Verlangen nach der heilenden und stärkenden Kraft der Sakramente - aber unabhängig von dem ernsthaften Vorhaben einer Umkehr und Abwendung von der Sünde - , ändert also allein das Verlangen schon den "Status" dieser Gläubigen und erlaubt eine Dispens vom Ausschluss von den Sakramenten? Sind Gläubige, die nicht in Pfarreien engagiert sind, Gläubige zweiter Klasse, denen nicht dieselben Möglichkeiten offenstehen, wie "engagierten" Gläubigen?

Was bedeutet, dass ein Zurück in die gescheiterte Ehe nicht ohne "neue Schuld" möglich ist? Und dass ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne "neue Schuld" nicht möglich ist? Meint Kardinal Kasper, dass die Fortsetzung der "neuen Situation" - sprich: einer unrechtmäßigen, kirchlich gesehen ungültigen "Ehe" - keine neue Schuld bedeutet? Wie kann man logisch behaupten, das Eheband mit dem (ersten) Ehepartner bleibe bestehen, wenn man gleichzeitig duldet, dass eine weitere "Ehe" mit einem anderen Partner gelebt wird? Ist das nicht Bigamie - oder gar - bei einer weiteren zivilen Ehescheidung und Wiederverheiratung, serielle Polygamie? Warum sind dann andere außereheliche aber eheähnliche Verhältnisse nicht erlaubt, es besteht doch kein wesentlicher Unterschied zu einer Zweit"ehe"?

Kardinal Kasper kommt wieder auf seine entscheidende Frage zu sprechen: "Der entscheidende Satz dazu lautet im Vortrag: 'Die Buße und das Sakrament der Buße sind der Weg, um beide Aspekte zu verbinden: die Verpflichtung auf das Wort des Herrn und die nie endende Barmherzigkeit Gottes' (S..65). Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht? (S. 64f)"

Darauf ist klar zu antworten: Selbstverständlich gilt das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden. Aber diese Sünden müssen als solche vom Pönitenten (an-)erkannt sein, um vergeben werden zu können. "Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern?" Bereut der Pönitent ehrlich und bezeugt guten Willen sich künftiger Sünden (hier also des Ehebruchs) zu enthalten, kann der Beichtvater ihm gerechterweise die Absolution nicht verweigern. Ist er aber willens, das ehebrecherische Verhältnis, die zivil geschlossene Zweitehe, wie eine eheliche Gemeinschaft fortzuführen und so immer wieder Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner zu begehen, dann muss der Beichtvater ihm die Absolution verweigern, da hier kein wirklich guter Wille vorliegt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben.

Der Ausweg besteht immer in der Umkehr: Der Umkehr hin zu einem Leben nach dem Willen Gottes, d.h. nach Gottes Geboten. Der Ausweg ist also die Loslösung von der Sünde des Ehebruchs. Diesen Weg kann man, wenn man ehrlich ist, nicht verleugnen oder ausschließen, nur weil er nicht bequem ist. Ganz sicher verlangt diese Umkehr eine tiefe Einsicht, Liebe und Vertrauen in Gott und die Kirche, die den Umkehrwilligen auf seinem sicher nicht einfachen Weg begleitet. Dennoch darf man gewiss sein, dass Gott aus dieser Situation tiefen Frieden erwachsen lässt und alles zum Guten wendet.

Schließlich bestätigt sich die Fragwürdigkeit des Barmherzigkeitsverständnisses bei Kasper, die Herr und Frau Martin in ihrem Beitrag vermuteten. Kasper schreibt in Entgegnung zu dem Schreiben der Martins: "Vollends entlarvend finde ich den letzten Einwand, dass sich diejenigen, welche sich nach einer Scheidung redlich und treu an die Weisung der Kirche gehalten haben, sich als Dummköpfe vorkommen, würde ein Wiederverheirateter von der Kirche „vom Ehebruch faktisch freigesprochen.“ Ganz abgesehen davon dass die Absolution nicht vom Ehebruch, sondern von der Schuld des Ehebruchs freispricht, würde sich ein solcher „Dummkopf“ in der Tat wirklich dumm in die Rolle des brav im Hause gebliebenen älteren Sohnes im Gleichnis Jesu begeben, der dem barmherzigen Vater Vorwürfe macht, weil er dem verlorenen Sohn Barmherzigkeit zuteil werden lässt (Lk 15,11–32). Wer so argumentieren würde, hat von Gottes Barmherzigkeit noch gar nichts verstanden."

Kasper merkt offensichtlich nicht, dass die Sache hier ganz anders liegt als bei Rückkehr des verlorenen Sohnes. Der Pönitent, der an seiner zivilen Zweitehe festhalten will, würde dem verlorenen Sohn gleichen, der nach Hause kommt, um den Vater dazu zu nötigen, seinen liderlichen Lebenswandel und die Verschwendung seines Vermögens gutzuheißen. Dass er von zu Hause fortgegangen war, das bedauerte er, nicht jedoch das, was er dann erlebte und tat. Er fordert vom Vater weitere Gelder, um seinen Lebensstandard weiterzuleben. Der Vater ist ihm voll Freude entgegengelaufen und wollte ihn umarmen, aber der Sohn zeigte keine Einsicht, dass sein Lebenswandel nicht gut war. Der Vater schickt seinen Sohn wieder fort und geht voller Trauer zurück in sein Haus, darauf hoffend, dass sein verlorener Sohn doch noch irgendwann, bevor er in der Fremde stirbt, seinen Fehler einsieht und voller Scham und Reue zu ihm zurückkehrt, damit er ihm verzeihen kann...

Und in der Tat würde sich der ältere Sohn wie ein Dummkopf vorgekommen sein, wenn sein Vater dem heimgekehrten Sohn freundlich zugestimmt und seinen schlechten Lebenswandel gutgeheißen hätte; wenn er ihm weiteres Vermögen mitgegeben hätte, das eigentlich sein Erbteil  gewesen wäre. Er hätte das Handeln des Vater wohl nicht verstanden und hätte wahrscheinlich an seinem Verstand gezweifelt. Aber Gott sei Dank nimmt das Gleichnis Jesu vom verlorenen Sohn eine andere Wendung...




Weiteres zum Thema:


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Dienstag, 11. März 2014

Gebet um Tränen der Reue

Am 06. März 2014 traf der Heilige Vater in der Audienz-Halle "Paul VI." den Klerus der Diözese Rom. In seinem Vortrag über die Barmherzigkeit und die vornehmliche Berufung des Priesters, das Beichtsakrament zu spenden, erwähnte Papst Franziskus ein "schönes Gebet" aus dem Alten Missale Romanum, in dem die "Gabe der (Reue-)Tränen" über seine Sünden und die Öffnung für die Barmherzigkeit Gottes erbeten wird. Das Gebet befindet sich im Schott-Volksmessbuch von (vor) 1962 auf der Seite [167] bei den "Orationen in verschiedenen Anlässen" (Nr. 21):

Oratio
Omnipotens et mitissime Deus, qui sitienti populo fontem viventis aquæ de petra produxisti: educ de cordis nostri duritia lacrimas compunctionis; ut peccata nostra plangere valeamus, remissionemque eorum, te miserante, mereamur accipere. Per Dominum nostrum Iesum Christum, Filium tuum, qui tecum vivit et regnat, in unitate Spiritus Sancti, Deus, per omnia sæcula sæculorum. Amen.

Allmächtiger und mildreicher Gott, Du ließest dem dürstenden Volke eine Quelle lebendigen Wassers aus dem Felsen strömen; so entlocke auch unserem harten Herzen Tränen der Zerknirschung, damit wir unsere Sünden beweinen können und durch Dein Erbarmen deren Verzeihung erlangen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, Deinen Sohn, der mit Dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

Hier das Video vom Treffen zwischen Papst Franziskus und dem Klerus des Diözese Rom sowie eine Zusammenfassung des Vortrags von Armin Schwibach via kath.net:
 


Bild: Moses schlägt Wasser aus dem Felsen; Exodus 17,5-6; Foto von Lawrence OP

Freitag, 19. Juli 2013

Der Weg zur Barmherzigkeit Gottes: Umkehr und Reue

 

Reue ist das innerste Herz jeder Bekehrung,
jeden Anfangs eines wahrhaft sittlichen Lebens.


Dietrich von Hildebrand in "Heiligkeit und Tüchtigkeit"; S. 90 (s. Quellen)



 Weiteres zum Thema "Barmherzigkeit":



Bild: Die Rückkehr des verlorenen Sohnes; Rembrandt; ca 1664

Donnerstag, 18. April 2013

Eucharistie ist ein Ruf zu persönlicher Heiligkeit



"Die Eucharistie ist der Gottesdienst der gesamten Kirche, aber sie verlangt auch den vollen Einsatz jedes einzelnen Christen in der Sendung der Kirche; sie enthält einen Aufruf, das heilige Volk Gottes zu sein, aber auch eine Berufung zu individueller Heiligkeit; sie ist mit großer Freude und Einfachheit zu feiern, aber auch so würdig und ehrfürchtig wie möglich; sie lädt uns zur Reue über unsere Sünden ein, aber auch dazu, unseren Brüdern und Schwestern zu vergeben; sie verbindet uns im Heiligen Geist miteinander, aber in demselben Geist trägt sie uns auch auf, die Frohe Botschaft von der Erlösung zu anderen zu bringen."



Papst (em.) Benedikt XVI.am 17.06.2012; Botschaft zum Abschluss des Internationalsn Eucharistischen Kongresses in Dublin (Irland)



Donnerstag, 28. März 2013

Nur Mut...



"Das Buß-Sakrament ist keine Art “Psychotherapie”; es ist ein Sakrament, ein wirksames Zeichen der Vergebung, die dem gewährt wird, der bereut, nicht dem, der beschließt, sich einem “Seelenklempner” anzuvertrauen.

Der Beichtvater weiß, dass uns Gott allein tief ins Herz schauen kann; dass nur er die objektive Urteilsfähigkeit und die Gabe der Barmherzigkeit besitzt, die freisprechen kann und von dessen Gnade der Beichtvater nur der Träger ist. Das, was zählt, ist nicht Gewissenserforschung und Beichte, sondern die Reue, die wir tief in unserem Herzen verspüren (...).

Nie dürfen wir (Beichtväter) vergessen, dass der Beichtvater kein Erstaunen zeigen darf, ganz gleich, wie schwer die ihm gebeichteten Sünden auch sein mögen. Er muss die Sünde verurteilen – nicht aber den Pönitenten; niemals darf er Schrecken einflößen statt Gottesfurcht; nie darf er Interesse zeigen an Aspekten des Lebens des Pönitenten, deren Kenntnis für die Beurteilung seiner Taten nicht relevant ist; nie darf er Äußerungen machen, die es an dem gebotenen Takt fehlen lassen, auch wenn diese nicht im Kontrast zum Gebot der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe stehen sollten; nie darf ein Priester ungeduldig sein und den Pönitenten vorschnell abfertigen (ausgenommen im Falle, dass die Beichte in unnötig ausschweifender Form erfolgt)..."


Bischof Gianfranco Girotti, Regent der Apostolischen Pönitentiarie in einer Ansprache bei einem Symposium für Beichtväter; L'Osservatore Romano, 28.01.2012 (zitiert nach 30Giorni 01/02 2012)




Bild: Mosaik "Der gute Hirte" in der Kölner Kirche St. Aposteln; Karl-Heinz Meurer; wikimedia commons

Montag, 3. Dezember 2012

Bereut und stellt euch!

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Erzdiözese Wien haben Mitarbeitern im kirchlichen Dienst "dienstrechtliche Konsequenzen" angekündigt, falls sich deren Beteiligung an dem inzwischen aus dem Netz genommenen Hetz-Portal "kreuznet" herausstellen sollte.

Das ist als Arbeitgeber ihr gutes Recht. Die Kirche in Deutschland und Österreich ist ein Verein, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, in der man Mitglied ist, wenn man Kirchensteuer bezahlt und als Mitglied ausgeschlossen ist, wenn man den Vereinsbeitrag nicht bezahlt. Mitarbeiter, auch Priester, sind deshalb Vereinsangestellte.

Ist Kirche aber nicht eigentlich mehr als dieser Kirchensteuerverein? Fehlt hier nicht das Eigentliche, was Kirche ausmacht, nämlich das Bewusstsein einer übernatürlichen Weg- und Heilsgemeinschaft und einer von Jesus Christus und nach Seinen Vorgaben gestalteten Institution?

Was ich vermisse, das ist der Ruf, den die Kirche im Namen Jesu Christi jedem Menschen - und zuerst ihren Mitarbeitern, wenn diese in die Irre gegangen sind - zurufen müsste:

Kehret um und tuet Buße! Wenn jemand aus unseren Reihen in diesen Sumpf geraten ist: denkt um und bereut und stellt euch dem Bischof und den Behörden und nehmet die gerechte Strafe auf euch!

Sollte nicht auch die Sorge um das Seelenheil (auch das der reumütigen (!) Sünder) wichtig sein, noch wichtiger als die Androhung "dienstrechtlicher Konsequenzen"?  

(vgl. Apg 3,19 ;26,18)

Bistum Trier

Bild: Die Rückkehr des verlorenen Sohnes; Rembrandt (1606–1669)


Mittwoch, 1. August 2012

Ab heute 12 Uhr: Portiuncula-Ablass

Heute ab 12 Uhr und morgen, am 2. August, bzw. auch am darauffolgenden Sonntag kann der sogenannte Portiuncula-Ablass als vollkommener oder als Teil-Ablass gewonnen werden, indem der Gläubige eine Kirche aufsucht und dort in der Absicht, diesen Ablass gewinnen zu wollen, betet sowie die üblichen Bedingungen zur Erlangung eines Ablasses erfüllt.

Die üblichen Ablass-Bedingungen sind:
- Beichte
- aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
- Kommunionempfang
- Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters ("Credo" und "Vater unser")


Der heilige Franziskus hatte im Jahr 1216 dieses Gnadenprivileg von Papst Honorius III. anlässlich der Weihe der wiedererrichteten Portiuncula-Kapelle in Assisi erwirkt.



"Schließlich kann eine wertvolle Hilfe für die erneute Bewußtmachung der Beziehung zwischen Eucharistie und Versöhnung eine ausgeglichene und vertiefte Praxis des für sich selbst oder für die Verstorbenen gewonnenen Ablasses sein. Mit ihm erhält man „vor Gott den Nachlaß der zeitlichen Strafe für die Sünden, die – was die Schuld betrifft – schon vergeben sind.“(1)  Die Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, daß wir allein mit unseren Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und daß die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber hinaus verdeutlicht uns die Ablaß-Praxis, da sie außer der Lehre von den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der Gemeinschaft der Heiligen einschließt, „wie eng wir in Christus miteinander vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen nützen kann“. (2)  Da ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des Beichtsakramentes und der Kommunion vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der Umkehr und bei der Entdeckung der Zentralität der Eucharistie im christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen."

(1)  Paul VI., Apost. Konst. Indulgentiarum doctrina (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: AAS 59 (1967), 21.
(2)  Ebd., 9: AAS 59 (1967), 18-19.


Weiteres zum Thema Ablass: 
Ablass konkret (Indulgentiarum doctrina)

Sonntag, 8. Juli 2012

Wahre Freundschaft (3)





Gottes Güte ist größer als alle Sünden, die wir begehen können.
Gott vergisst unseren Undank, wenn wir in uns gehen
und zu seiner Freundschaft zurückkehren wollen.


Hl. Teresa von Avila
in: Das Leben der hl. Teresa von Jesus 19,13

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