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Montag, 6. Juni 2022

Ein Mann ist ein Mann und eine Frau ist eine Frau

Gerhard Ludwig Kardinal Müller im Interview mit Hedwig von Beverfoerde

Selbst, wenn eine Mehrheit behaupten würde, ein Mann sei eine Frau oder eine Frau sei ein Mann: die Wahrheit sieht anders aus. 

"Gender" ist ein großer Betrug, eine Unwahrheit, ein Hirngespinst, eine Lüge, ein Märchen. Ein Mann ist ein Mann und eine Frau ist eine Frau. Für Katholiken ist darüber hinaus eine Ehe ein Sakrament, nämlich eine auch - aber nicht nur - geschlechtliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. 

Als die zivilen Machthaber in Europa um der Ordnung in der zivilen Gesellschaft willen die Institution der christlichen Ehe nachahmten und den Untertanen aufzwangen, war diese zivile Institution dennoch eine wesentlich andere als die christlich-katholische. Deshalb war in ihr auch Scheidung möglich, und danach auch das Eingehen einer oder mehrerer weiterer "Ehen". Für katholische Gläubige ist das - nach wie vor - ein No go. Deshalb aber - weil sie nur eine schlechte Kopie ist - kann die zivile nach- bzw. nichtchristliche Gesellschaft diese ihre Institution auch immer wieder anders definieren, erweitern, ändern, sogar ad absurdum führen. Außer dem Namen "Ehe" hat sie nichts mit der christlichen Ehe gemein. Viele - leider auch innerhalb der Kirche - scheinen dies zu übersehen oder bewusst zu ignorieren.

Den Protagonisten der Genderbewegung wollen noch weiter gehen. Ihnen geht es darum, "das Grundverhältnis von Mann und Frau aus den Angeln zu heben". Ihr geht es nicht nur um die Ausweitung der zivilen Ehe auf alle erdenklichen Formen des Beziehungslebens, sondern auch um die Auflösung der Zweigeschlechtlichkeit und des daraus resultierenden Aufeinanderverwiesenseins von Mann und Frau. Im Wirrwarr des Genderismus wird ein "soziales Geschlecht" konstruiert und dieses mit dem biologischen Geschlecht einer Person verwechselt.

Kardinal Müller weist in diesem Interview auf viele Fehlentwicklungen des dezeitigen Mainstreams hin. Die Menschheit wird betrogen, wenn Sie weiterhin Meinungen Glauben schenkt, die der Natur des Menschen und der Schöpfung widersprechen. Hier bedarf es dringend weiterer Aufklärung.

 

 

Gerhard Kardinal Müller beleuchtet viele "Zeitgeist"-Erscheinungen aus katholischer Sicht. Er macht deutlich, dass es für katholische Gläubige nicht möglich ist, z. B. an Menschenhandel in Form von Leihmutterschaft teilzunehmen, die er als modernes Sklaventum bezeichnet, oder dass Kinder in der Pubertät ihr Geschlecht ablehnen und stattdessen ihr Mann-, Frau- oder Anderssein frei konstruieren könnten. Er bezeichnet diese Zumutungen durch die Genderbewegung an die Gesllschaft als "großes Verbrechen an der Menschheit und jungen Kindern". Er plädiert vielmehr für eine Bestärkung der Kinder und Jugendlichen in ihrem persönlichen (biologischen) Geschlecht.

Mehrheiten oder Minderheiten sind nicht maßgeblich für den katholischen Glauben, sondern der wahre Glaube ergibt sich aus dem Wort Gottes, aus der Offenbarung...


Freitag, 25. Juli 2014

Authentische Botschaft der Freiheit und Hoffnung verkünden - Theologen widerlegen Thesen von Walter Kasper zu wiederverheirateten Geschiedenen

Neue Vorschläge für die pastorale Sorge bezüglich der Geschiedenen und Wiederverheirateten: Eine theologische Bewertung (hier das pdf-Dokument)

Acht katholische Theologen, die an Päpstlichen Fakultäten oder in anderen kirchlichen Einrichtungen in den U.S.A. Dienst tun, haben sich ausführlich mit den Thesen und Vorschlägen von Walter Kardinal Kasper befasst. Der deutsche Theologe hatte bei der Kardinalsversammlung am 20. Februar 2014 u. a. auch zum Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen Stellung genommen. Sein vielbeachteter Vortrag "Das Evangelium von der Familie" hatte weltweit Widerspuch ausgelöst.

Kardinal Kasper hatte die Frage gestellt, ob man "jemandem, der sein Versagen aufrichtig bereut und das tut, was er in seiner nicht rückgängig zu machenden Situation tun kann, das heißt nach Kräften christlich leben und seine Kinder christlich erziehen", die Absolution - und folglich auch die Zulassung zum sakramentalen Empfang der heiligen Kommunion - verweigern kann. Das Versagen meint in diesem Fall das Scheitern der gültig geschlossenen sakramentalen Ehe. Das Konkubinat, die  zweite, zivil geschlossene, Ehe ist dagegen nach Kaspers Vorschlag u. U. nicht rückgängig zu machen und kann nicht aufgegeben werden, ohne dass der bzw. die Betroffene weitere Schuld auf sich lade (s. hier).

Die acht Professoren, darunter sieben Dominikaner, zeigen nun noch einmal kurz und bündig auf, dass die Ausführungen Kaspers nicht mit der kirchlichen Lehre vereinbar sind. Ihr Fazit:

Es kann schwer sein, die Lehre der Kirche über Ehe, Scheidung, menschliche Sexualität und Keuschheit anzunehmen. Christus selber sah das, als er sie verkündigte. Diese Wahrheit bringt jedoch eine authentische Botschaft der Freiheit und Hoffnung mit sich: Es gibt einen Ausweg aus Laster und Sünde. Es gibt einen Weg nach vorne, der zu Glück und Liebe hinführt. Indem die Kirche diese Wahrheiten in Erinnerung ruft, hat sie Grund dazu, die Aufgabe der Evangelisierung in unserer eigenen Zeit mit Freude und Hoffnung anzunehmen.





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Dienstag, 15. April 2014

Kardinal Kasper verteidigt gegenüber dem Ehepaar Martin seinen "Weg der Buße" ohne Reue und Umkehr

Am 10/12. März 2014 äußerten sich Norbert und Renate Martin (Vallendar) in der "Tagespost" erneut zu der nun in Schriftform in einem kleinen Bändchen vorliegenden Rede "Das Evangelium von der Familie" von Walter Kardinal Kasper, die dieser Ende Februar auf Geheiß von Papst Franziskus und im Hinblick auf die sich mit dem Thema Ehe und Familie befassende, außerordentliche Bischofssynode im Oktober 2014 vor dem Kardinalskonsistorium vorgetragen hatte.

Norbert und Renate Martin kommen aus der Schönstattbewegung und sind seit 1982 Mitglieder des "Päpstlichen Rates für die Familie" in Rom. Sie äußerten sich schon mehrmals zu den verschiedenen Vorstößen von Theologen und/oder Bischöfen gegen die Unversehrtheit der katholischen Ehelehre, z. B. im September 2011 zu Vorstellungen des damaligen Erzbischofs von Freiburg, Robert Zollitsch oder im Zusammenhang mit der vom Vatikan initiierten Fragebogenaktion im Februar diesen Jahres u. a. über die Gefahr falscher Erwartungen und entsprechend zu erwartender Enttäuschungen, die Veröffentlichungen wie z. B. der "Freiburger Handreichung" zur Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene bei manchen Gläubigen hervorrufen müssen. Die Martins sehen für so Enttäuschte die Gefahr einer Verstärkung der Distanzierung von der Kirche und den Grund für eine weitere Entkirchlichung.

Norbert und Renate Martin stellen fest, dass Kardinal Kasper "[e]indrucksvolle Worte findet (...) über die Bedeutung des Glaubens für die Ehe als Sakrament und als Grundlage für ein christliches Familienleben. Kenntnisreich und differenziert seien seine Überlegungen, um "nach neuen und bisher auch nicht genügend bedachten Wegen zu suchen". Zweifellos sagt Kardinal Kasper in seiner Rede viel Gutes, Schönes und Wahres zur christlichen Ehe, was aus kirchlischer Sicht unstrittig ist.

Dennoch steckt der Teufel im Detail. Neben dem vielen Richtigen ging der Kardinal auch auf das Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen ein. Das Ehepaar Martin kann dem Lösungsansatz von Kardinal Kasper nicht zustimmen, der den zivil wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zu den Sakramenten, hier vor allem zum Bußsakrament eröffnen soll. Vor allem stellen sie die Frage "ob – umgekehrt wie es der Autor vorschlägt – nicht die Wahrheit das hermeneutische Prinzip für die Barmherzigkeit" darstelle. "Das Barmherzigkeitsverständnis in Kardinal Kaspers Vortrag wirft Fragen auf" titelt die "Tagespost" denn auch. Kasper schlägt vor, Betroffene unter bestimmten Bedingungen und nach einer gewissen Bußzeit zu den Sakramenten zuzulassen.

Die Martins erinnern an die Synode im Jahr 1980 und das nachsynodale Schreiben "Sacramentum caritatis" aus dem Jahre 2007 Nr. 29, in denen bereits die Problematik diskutiert und entschieden bzw. der kirchliche Standpunkt bestätigt und bekräftigt wurde, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen werden können, "… weil der Status und die Lebenslage (der wiederverheirateten Geschiedenen) objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird". Zum Empfang der Absolution ist der aufrichtige Vorsatz notwendig, sich zukünftig von Sünden zu enthalten und Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, was bedeuten würde, die unrechtmäßige eheähnliche Gemeinschaft mit einem anderen Partner aufzugeben. Ist der/die Betroffene dazu nicht bereit, wäre eine solche Beichte ungültig und eine Lossprechung nicht möglich. Hier trifft das Wort des Herrn an die Ehebrecherin zu: "Gehe hin und sündige nicht mehr!"

In der Ausgabe der "Tagespost" vom 15. April 2014 antwortet Kardinal Kasper in einem ausführlichen Leserbrief auf die kritische Hinterfragung seines Vorschlags bezüglich der Möglichkeit für zivil wiederverheiratete Geschiedene, die Absolution im Bußsakrament und im Anschluss daran - nach einer bestimmten Zeit der Buße - auch die heilige Kommunion empfangen zu können. Er nimmt vor allem Bezug auf die Äußerungen von Norbert und Renate Martin am 12. März 2014  in der "Tagespost".

Aber auch in seinem Leserbrief wirft Kardinal Kasper noch mehr Fragen auf als er beantwortet. So schreibt er: "Es geht nicht um eine generelle Lösung der sehr unterschiedlichen Situationen (S. 57f). Schon gar nicht geht es darum, abzusegnen was in einer kirchenfernen Gesellschaft weithin geschieht. Es geht um Christen, welche in unseren Pfarreien und Einrichtungen leben und teilweise engagiert tätig sind oder um solche, die bei uns Rat und Hilfe suchen, nachdem sie in ihrer Ehe gescheitert sind, ein Zurück in die gescheiterte Ehe wie ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne neue Schuld nicht möglich sind, die aber gerade in dieser schwierigen Situation die heilende und stärkende Kraft der Sakramente suchen und ernsthaft danach verlangen (S. 65f; 81f)."

Heißt das nun, Kasper meine, engagierte Pfarreiangehörige hätten eine andere Behandlung verdient als andere Gläubige? Ändert allein das Verlangen nach der heilenden und stärkenden Kraft der Sakramente - aber unabhängig von dem ernsthaften Vorhaben einer Umkehr und Abwendung von der Sünde - , ändert also allein das Verlangen schon den "Status" dieser Gläubigen und erlaubt eine Dispens vom Ausschluss von den Sakramenten? Sind Gläubige, die nicht in Pfarreien engagiert sind, Gläubige zweiter Klasse, denen nicht dieselben Möglichkeiten offenstehen, wie "engagierten" Gläubigen?

Was bedeutet, dass ein Zurück in die gescheiterte Ehe nicht ohne "neue Schuld" möglich ist? Und dass ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne "neue Schuld" nicht möglich ist? Meint Kardinal Kasper, dass die Fortsetzung der "neuen Situation" - sprich: einer unrechtmäßigen, kirchlich gesehen ungültigen "Ehe" - keine neue Schuld bedeutet? Wie kann man logisch behaupten, das Eheband mit dem (ersten) Ehepartner bleibe bestehen, wenn man gleichzeitig duldet, dass eine weitere "Ehe" mit einem anderen Partner gelebt wird? Ist das nicht Bigamie - oder gar - bei einer weiteren zivilen Ehescheidung und Wiederverheiratung, serielle Polygamie? Warum sind dann andere außereheliche aber eheähnliche Verhältnisse nicht erlaubt, es besteht doch kein wesentlicher Unterschied zu einer Zweit"ehe"?

Kardinal Kasper kommt wieder auf seine entscheidende Frage zu sprechen: "Der entscheidende Satz dazu lautet im Vortrag: 'Die Buße und das Sakrament der Buße sind der Weg, um beide Aspekte zu verbinden: die Verpflichtung auf das Wort des Herrn und die nie endende Barmherzigkeit Gottes' (S..65). Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht? (S. 64f)"

Darauf ist klar zu antworten: Selbstverständlich gilt das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden. Aber diese Sünden müssen als solche vom Pönitenten (an-)erkannt sein, um vergeben werden zu können. "Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern?" Bereut der Pönitent ehrlich und bezeugt guten Willen sich künftiger Sünden (hier also des Ehebruchs) zu enthalten, kann der Beichtvater ihm gerechterweise die Absolution nicht verweigern. Ist er aber willens, das ehebrecherische Verhältnis, die zivil geschlossene Zweitehe, wie eine eheliche Gemeinschaft fortzuführen und so immer wieder Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner zu begehen, dann muss der Beichtvater ihm die Absolution verweigern, da hier kein wirklich guter Wille vorliegt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben.

Der Ausweg besteht immer in der Umkehr: Der Umkehr hin zu einem Leben nach dem Willen Gottes, d.h. nach Gottes Geboten. Der Ausweg ist also die Loslösung von der Sünde des Ehebruchs. Diesen Weg kann man, wenn man ehrlich ist, nicht verleugnen oder ausschließen, nur weil er nicht bequem ist. Ganz sicher verlangt diese Umkehr eine tiefe Einsicht, Liebe und Vertrauen in Gott und die Kirche, die den Umkehrwilligen auf seinem sicher nicht einfachen Weg begleitet. Dennoch darf man gewiss sein, dass Gott aus dieser Situation tiefen Frieden erwachsen lässt und alles zum Guten wendet.

Schließlich bestätigt sich die Fragwürdigkeit des Barmherzigkeitsverständnisses bei Kasper, die Herr und Frau Martin in ihrem Beitrag vermuteten. Kasper schreibt in Entgegnung zu dem Schreiben der Martins: "Vollends entlarvend finde ich den letzten Einwand, dass sich diejenigen, welche sich nach einer Scheidung redlich und treu an die Weisung der Kirche gehalten haben, sich als Dummköpfe vorkommen, würde ein Wiederverheirateter von der Kirche „vom Ehebruch faktisch freigesprochen.“ Ganz abgesehen davon dass die Absolution nicht vom Ehebruch, sondern von der Schuld des Ehebruchs freispricht, würde sich ein solcher „Dummkopf“ in der Tat wirklich dumm in die Rolle des brav im Hause gebliebenen älteren Sohnes im Gleichnis Jesu begeben, der dem barmherzigen Vater Vorwürfe macht, weil er dem verlorenen Sohn Barmherzigkeit zuteil werden lässt (Lk 15,11–32). Wer so argumentieren würde, hat von Gottes Barmherzigkeit noch gar nichts verstanden."

Kasper merkt offensichtlich nicht, dass die Sache hier ganz anders liegt als bei Rückkehr des verlorenen Sohnes. Der Pönitent, der an seiner zivilen Zweitehe festhalten will, würde dem verlorenen Sohn gleichen, der nach Hause kommt, um den Vater dazu zu nötigen, seinen liderlichen Lebenswandel und die Verschwendung seines Vermögens gutzuheißen. Dass er von zu Hause fortgegangen war, das bedauerte er, nicht jedoch das, was er dann erlebte und tat. Er fordert vom Vater weitere Gelder, um seinen Lebensstandard weiterzuleben. Der Vater ist ihm voll Freude entgegengelaufen und wollte ihn umarmen, aber der Sohn zeigte keine Einsicht, dass sein Lebenswandel nicht gut war. Der Vater schickt seinen Sohn wieder fort und geht voller Trauer zurück in sein Haus, darauf hoffend, dass sein verlorener Sohn doch noch irgendwann, bevor er in der Fremde stirbt, seinen Fehler einsieht und voller Scham und Reue zu ihm zurückkehrt, damit er ihm verzeihen kann...

Und in der Tat würde sich der ältere Sohn wie ein Dummkopf vorgekommen sein, wenn sein Vater dem heimgekehrten Sohn freundlich zugestimmt und seinen schlechten Lebenswandel gutgeheißen hätte; wenn er ihm weiteres Vermögen mitgegeben hätte, das eigentlich sein Erbteil  gewesen wäre. Er hätte das Handeln des Vater wohl nicht verstanden und hätte wahrscheinlich an seinem Verstand gezweifelt. Aber Gott sei Dank nimmt das Gleichnis Jesu vom verlorenen Sohn eine andere Wendung...




Weiteres zum Thema:


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Dienstag, 18. März 2014

Kardinal Caffarra: Kirche kann die Wahrheit über die christliche Ehe nicht einer zeitlich bedingten Mode opfern

Carlo Kardinal Caffarra hat in einem bemerkenswerten Interview mit der italienischen Zeitung "Il Foglio" (hier das Original vom 15.03.2014) zur Frage bezüglich der Zulassung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion und zur Lehre der Kirche über die christliche Ehe mit überaus klaren Worten Stellung bezogen. Er erklärte die bleibende Bedeutung des Apostolischen Schreibens "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. (1981) und der Enzyklika "Humanae vitae" von Papst PaulVI. 

Die Frage, die zu stellen sei, laute nicht, "ob und in welchem Maß „Humane vitae“ heute anwendbar ist oder ob die Enzyklika Verwirrung" schaffe, sondern ob  "Humanae vitae" die Wahrheit sage "hinsichtlich des Guts, das in die eheliche Beziehung eingelassen ist". "Familiaris consortio"  stelle auch heute eine "großartige lehrmäßige Entfaltung dar", die "uneliminierbarer Bezugspunkt" bleibe.
Kardinal Caffarra gibt mit Blick auf die für Oktober 2014 geplante außerordentliche Bischofssynode über das Thema "Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung" zu bedenken:
Die Synode wird es also nicht vermeiden können, gegenüber diesem Dilemma Stellung zu beziehen: ist die Weise, wie sich die Morphogenese der Ehe und der Familie entwickelt hat, für die Personen, für ihre Beziehungen und für die Gesellschaft positiv oder bildet sie dagegen einen Zerfall der Personen und ihrer Beziehungen, der verheerende Auswirkungen auf die gesamte Zivilisation haben kann? Diese Frage kann die Synode nicht vermeiden.

Die Kirche kann nicht anerkennen, dass diese Tatsachen (junge Menschen, die nicht mehr heiraten, freie Lebenspartnergemeinschaften, deren Zahl exponentiell steigt, die Einführung der sogenannten Ehe zwischen Homosexuellen in die Rechtssysteme und anderes mehr) einen historischen Drift darstellen, das es sich um historische Prozesse handelt, die sie zur Kenntnis zu nehmen hat und an die sie sich im Wesentlichen angleichen muss. Nein. (...) Auch die Kirche soll also damit aufhören, uns den Atem der Ewigkeit in der menschlichen Liebe spüren zu lassen? Deus avertat – Gott bewahre!

Der deutsche Kurienkardinal Walter Kasper hatte während der letzten Kardinalsversammlung im Februar 2014 ein Referat gehalten mit dem Thema "Das Evangelium der Familie". In diesem hatte Kasper neben vielen sehr schönen Vorschlägen zur Familienpastoral (z. B. Familie als Hauskirche) auch einen Vorschlag dazu gemacht, wie es möglich sei, zivil geschiedenen Personen von seiten der Kirche eine neue Eheschließung mit einem anderen Partner zu ermöglichen und sie nach einer Zeit der Buße wieder zu den Sakramenten zuzulassen (s. hier und hier) - ohne jedoch den Vorsatz, zukünftig das unauflöslich bestehende Eheband mit dem ersten Ehepartner zu achten und keinen neuen Ehebruch mehr zu begehen.

Kardinal und Moraltheologe Caffarra zu diesem Vorschlag:
Die in Aussicht gestellte Lösung führt dazu zu denken, dass die erste Ehe bestehen bleibt, dass es aber auch eine zweite Form des Zusammenlebens gibt, die die Kirche legitimiert. Somit gibt es dann einen außerehelichen Vollzug der menschlichen Sexualität, den die Kirche als legitim erachtet. Damit aber wird die tragende Säule der Lehre der Kirche zur Sexualität geleugnet.
Hier das Interview von "Il Foglio" mit Carlo Kardinal Caffarra in deutscher Übersetzung via kath.net.



Siehe auch:


Bild: Kardinals-Wappen von Carlo Caffarra mit dem Wappenspruch "Allein Deine Barmherzigkeit"

Montag, 3. März 2014

Zur Konsistorium-Rede von Kardinal Kasper

Kardinal Kasper sieht das Sakrament der Barmherzigkeit, das Bußsakrament, als Lösungsweg für zivil wiederverheiratete zivil Geschiedene an (s. hier). Doch leider wird jetzt deutlich, dass seine Lösung einen Pferdefuß hat: Betroffene sollen eine Absolution erhalten, obwohl sie für die Zukunft nicht beabsichtigen, sich des Ehebruchs zu enthalten, also nicht den Vorsatz haben, Sünden in Zukunft zu unterlassen und zukünftig nach dem Willen und den Geboten Gottes zu leben. Dieser Vorsatz aber, der anzeigt, dass es dem Beichtenden ernst ist mit seinem Willen zur Umkehr, ist eine Voraussetzung zur Erteilung der Absolution.

Er stellt Folgendes zur Disposition:
„Die Frage ist: Ist dieser Weg der Umkehr, der ins Sakrament der Barmherzigkeit, der Busse mündet, auch der Weg, den wir in dieser Frage gehen können? Wenn ein wiederverheirateter Geschiedener 1. das Scheitern seiner ersten Ehe bereut, 2. den Verpflichtungen, die aus der ersten Ehe noch erwachsen, nachkommt, 3. die neue Zivilehe nicht aufgeben kann, ohne neue Schuld auf sich zu laden, 4. sich aber bemüht, seine zweite Ehe im Glauben zu leben und seine Kinder im Glauben zu erziehen, und 5. nach den Sakramenten als Kraftquelle in seiner Lage verlangt – müssen oder können wir ihm nach einer Zeit der neuen Orientierung das Sakrament der Busse und dann der Kommunion verweigern?“

Die entscheidende Frage aber, die erst eine eindeutige Antwort ermöglicht, fehlt. Sie lautet: Ist der/die zivil wiederverheiratete Geschiedene bereit, in Zukunft nicht mehr Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner, dem er ja durch das unauflösliche Eheband verbunden ist, zu begehen?

Die eine Antwort auf Kaspers Frage ist: "Nein, die Kirche kann die Sakramente nicht verweigern - vorausgesetzt, der Betroffene beabsichtigt, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, d. h. in diesem Fall auch: nicht mehr mit dem neuen Partner ehelich zu verkehren. Das ist die Voraussetzung für den Sakramentenempfang."

Oder:
Die andere Antwort lautet: "Ja, die Kirche kann und darf den Empfang der genannten Sakramente nicht gewähren, weil der Vorsatz, umzukehren und sich von der Sünde abzuwenden, nicht vorhanden und damit die Voraussetzung für eine gültig abgelegte Beichte nicht gegeben ist, der/die Betroffene weiterhin in schwerer Sünde (Ehebruch) verharrt, deshalb nicht im Stande der heiligmachenden Gnade ist und deshalb auch nicht den Leib Christi in der Kommunion empfangen kann ohne damit weitere Schuld durch unwürdigen Sakramentenempfang auf sich zu laden.

Auszüge aus der Konsistoriums-Rede von Kardinal Walter Kasper
via domradio: bitte hier!

Mir dünkt es wie ein Eiertanz...


Siehe dazu auch die interessanten Überlegungen von sophophilo (hier und hier).


Update 15. April 2014:

In seinem Antwort-Leserbrief in der "Tagespost" am 15. April 2014, S. 12, stellt Walter Kardinal Kasper eine weitere Frage, die seinen Überlegungen Ausdruck verleiht. Kasper schreibt:
"Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht?" (vgl. "Das Evangelium von der Familie" S. 64f)

Die Antworten darauf sind dieselben wie oben. Die Fragen Kaspers, die er für "neu" und bisher ungestellt (bzw. unbeantwortet) hält, sind neu höchstens in ihrer Absonderlichkeit. Sie zeigen ein unlogisches Denken und ein  sonderbares Sakramentenverständnis. In der letzten Frage kommt m. E. sogar das Wunschdenken einer (der Lehre der Kirche fremde) Allerlösungslehre zum Ausdruck.


Antworten auf den Vorschlag von Kardinal Kasper:

Weiteres zum Thema:


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Mittwoch, 12. Februar 2014

Das Zeugnis ehelicher Treue auch nach einer Trennung von Tisch und Bett

Endlich spricht auch hierzulande jemand (die Päpste Benedikt XVI. und Franziskus und viele andere haben es natürlich schon längst getan) auch von den Leiden und dem Zeugnis derjenigen, die nach einer gescheiterten Ehe dennnoch nicht das Ehegelöbnis brechen sondern daran festhalten - auch in schlechten Tagen - und damit in der Kirche und in der Welt Zeugnis ablegen für die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe und die permanente Treue Gottes.

Prälat Wilhelm Imkamp lenkt den Blick auf das, was - zumindest im deutschsprachigen Raum - kaum und wenn, dann nur als bloße Erwähnung oder von vornherein als "unzumutbar" - thematisiert wird: das Treuezeugnis derer, die - von einem Ehepartner enttäuscht - feststellen mussten, dass ein eheliches Zusammenleben nicht mehr möglich ist und deshalb in zivilrechtlicher Ehescheidung oder in "Trennung von Tisch und Bett" leben. Möglicherweise wurde von einer Seite die Ehe ge-brochen - zer-brechen kann die christlich gültig geschlossene, sakramentale Ehe nicht, es sei denn durch den Tod eines Ehepartners (vgl. KKK* 1649)

Das Zeugnis der verlassenen Eheleute, allein zu bleiben und nicht nach einem gescheiterten Eheleben auch noch die Ehe zu brechen indem sie eine neue geschlechtliche, eheähnliche Verbindung eingehen, verdient Respekt und alle Hilfe der Mitchristen und kann, wie es auch Prälat Imkamp erlebt hat, andere geistlich bereichern. Auch nach einem gescheiterten Eheleben ist der Weg zum ewigen Heil derjenige der Liebe zu Gott und zu den Menschen, der sich zuallererst darin zeigt, weiterhin zu glauben und die Gebote Gottes zu halten. Übrigens - um manch falscher Vorstellung zu begegnen: In Trennung lebenden Eheleuten ist es (nur aufgrund der Trennung) von der Kirche nicht versagt, die Sakramente, insbesondere die der Buße und der Eucharistie zu empfangen (ganz anders als bei solchen Eheleuten, die in einer neuen geschlechtlichen Verbindung leben und damit die Ehe brechen; vgl. KKK1650).


Hier der Standpunkt von Prälat Wilhelm Imkamp, Wallfahrtsdirektor von Maria Vesperbild:

Bertolt Brechts "Moritat von Mackie Messer" endet in der Filmfassung mit der Strophe: "Denn die einen sind im Dunkeln / Und die andern sind im Licht / Und man siehet die im Lichte / Die im Dunkeln sieht man nicht."

Sie kommen nicht vor, man sieht sie nicht, man hört sie nicht, sie haben keine Lobby und sind nicht populär, sie leben das Opfer ihres Lebens buchstäblich im Dunkeln. Auch im Dunkeln einer innerkirchlichen Diskussion: Die Frauen und Männer - es sind gar nicht so wenige - die sich oft unter schweren Qualen entschieden haben, nach einer gescheiterten Ehe in Treue zu Gottes Geboten, so wie sie vom Lehramt der Kirche in eindeutiger Kontinuität vorgelegt werden, auf eine zweite Partnerschaft zu verzichten; häufig verlassen, oft alleinerziehend, haben sie attraktive Angebote“ abgelehnt! Schon als junger Kaplan fühlte ich mich vor solchen Lebenszeugnissen klein, ganz klein, aber auch geistlich bereichert.

Die Leidenserfahrung dieser tiefgläubigen Menschen wird durch das Schweigen und Beschweigen von Priestern, Moraltheologen, Religionslehrern und auch Bischöfen erheblich verstärkt. Für die Menschen, die den einfacheren Weg einer Zweit-, Dritt- oder Viertehe gegangen sind, häufig aus Schwäche, oft aber einer Schwäche, die mit Trotz verbunden, im Bewusstsein zu einer Mehrheit zu gehören, auf sakramentale Anerkennung pocht, gilt: Und man siehet die im Licht"! Für die Treuen in ihrem Lebensopfer dagegen gilt: Die im Dunkeln sieht man nicht"!

Die schwierigere, aber konsequentere Alternative wird seit Jahrzehnten, wenigstens im deutschen Sprachraum, in einer populistischen Pastoraltheologie nur noch unter Betroffenheits- und Empörungsritualen erwähnt und in der Seelsorge einfach weggedrückt. Auch und vor allem bezeugen die jetzt so hochgelobten jüngsten Umfrageergebnisse ein flächendeckendes Versagen bei der Vermittlung des Glaubenswissens.


Von Prälat Wilhelm Imkamp; katholisch.de/ Standpunkt vom 12.02.2014
 * KKK = Katechismus der katholischen Kirche




Freitag, 3. Januar 2014

Dialog über die Unauflöslichkeit der Ehe

Anlässlich des Postings "Pastorale Wege nur im Licht der Wahrheit der Glaubenslehre möglich" (hier) entspann sich im Kommentarbereich ein nicht uninteressanter Dialog über das göttliche Gebot von der Unauflöslichkeit der Ehe. Nicht uninteressant deswegen, weil es noch einmal notwendige Unterscheidungen deutlich macht, die wichtig sind, um den Streit im deutschen Katholizismus, der um das Ehesakrament tobt, besser einordnen zu können. Mir unsachlich erscheinende Aussagen beider Seiten habe ich weggelassen... Ergänzt habe ich einige sachdienliche Links.



Anonym:
Als ob diese verallgemeinernden Pauschalisierungen des KKK über den konkreten Fall einer gescheiterten Ehe urteilen könnte. Vielleicht ist Anmaßung und die Vereinnahmung Gottes die schwerwiegendere Sünde als die Sehnsucht des gescheiterten Christen nach Christus in der Kommunion!


Frischer Wind an  @Anonym:
1. Ich sehe keinen Grund, warum die „Sehnsucht eines gescheiterten Christen nach Christus in der Kommunion“ eine Sünde sein sollte. Aber vielleicht meinen Sie etwas ganz anderes?

2. Rein theoretisch: Wenn „Anmaßung und die Vereinnahmung Gottes Sünde“ wäre, wie könnte diese Sünde noch schwerwiegender sein, als eine Todsünde? Schlimmer geht nimmer…

3. Die oben angeführten Artikel aus dem KKK handeln nicht über die Ehe, sondern sprechen von den Voraussetzungen und Wirkungen des Kommunionempfangs, bzw. erläutern, was eine Todsünde ist. Sie erheben also gar nicht den Anspruch, über eine gescheiterte Ehe zu urteilen.

4. Der KKK enthält keine „verallgemeinernden Pauschalisierungen“ (was übrigens auch noch ein Pleonasmus ist) um über irgendwelche konkreten Fälle zu urteilen, sondern er ist „Bezugstext für eine aus den lebendigen Quellen des Glaubens erneuerte Katechese“. Eine Zusammenfassung und Erklärung dessen, was wir glauben und was aus diesem Glauben folgt. Man könnte auch sagen: ein Nachschlagewerk über unseren Glauben, den wir in die Tat umzusetzen berufen sind. In der Tat befasst sich der Katechismus in der Regel nicht mit konkreten Fällen, sondern ist deshalb allgemein gehalten, weil er die Grundlagen christlichen Handelns darlegt.

Um den „konkreten Fall“ zu klären, ist dasen Kirchrecht (CIC) besser gerüstet.

5. Sie können trefflich über meinen Gnadenstand oder den von Erzbischof Müller oder Kardinal Kasper oder von wem immer sie wollen, spekulieren, und selbst wenn ich in Todsünde lebte: würde das an oben genannten Tatsachen nichts ändern. Diese Tatsachen haben weder mit „Anmaßung“ zu tun, noch mit der „Vereinnahmung Gottes“, es ist schlicht die Lehre der Kirche.

Niemandem wird der katholische Glaube aufgezwungen. Es steht Ihnen frei, zwischen diesem und anderen zu wählen. Wir sollten uns von der Empörung freimachen, derer sich manche bemächtigt fühlen, sobald ihnen jemand diesen Hinweis gibt. Es ist ein Akt der Wahrhaftigkeit, einzugestehen, dass man den Glauben der katholischen Kirche nicht teilt (wenn denn dem so ist). Das andere wäre m. E. Heuchelei oder (Selbst-)Täuschung. Es ist auch eine Gewissensentscheidung. Wenn für Sie die Lehre der Kirche, so wie sie das Lehramt zu glauben vorlegt, nicht richtig zu sein scheint und deshalb für Sie nicht maß-geblich (!) ist, so müssen Sie ihrem Gewissen folgen und dem folgen, was Sie stattdessen als richtig und wahr erkannt haben (die katholische Religion scheint für Sie ja dann nicht wahr zu sein). Wenn Sie demnächst die Wahrheit in der katholischen Religion erkennen (wieder entdecken), so können Sie auch jederzeit wieder zum Glauben der Kirche zurückkehren. Es ist doch keine Schande, seinem Gewissen zu folgen, nur: ehrlich sollte man sein. Nicht möglich ist, dass die Kirche den katholischen Glauben Ihrem Geschmack anpasst.

Seiner (!) Kirche hat Jesus Christus aufgetragen, zu allen Völkern zu gehen, sie zu seinen Jüngern zu machen und zu taufen und er fügte hinzu: „…und lehrt sie alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“ Mt 28,19f


Anonym:
Wo sagt Jesus denn, dass eine geschiedene Frau nicht mehr heiraten darf? Und diese wiederverheiratete Frau zu verurteilen, da bleibe ich dabei, ist anmaßend!


Frischer Wind an  @Anonym:
Niemand verurteilt die Frau, aber es steht fest, dass der Ehepartner (ob Mann oder Frau, hier sind beide gleich betroffen) gegen Gottes Gebot handelt. Gott hat aber die Gebote gegeben, damit der Mensch lebe, zum Heil des Menschen (vgl. Predigt des Papstes).

Handelt der Mensch Gottes Geboten entgegen (sündigt er), muss er auch die Konsequenzen daraus tragen und alle Gläubigen hoffen mit ihm, dass er bald zu Gott zurückkehren möge. Die ganze Kirche betet für die Sünder, die wir alle sind – für ihre Umkehr, aber sie maßen sich nicht an (und jetzt sind wir bei dem, was „anmaßend“ ist bzw. wäre!), Gottes Gebote außer Kraft zu setzen oder zu ignorieren.

Es hat gar nichts mit „verurteilen“ zu tun, vielmehr ist es ein geistliches Werk der Barmherzigkeit, den Mitbruder, die Mitschwester über den Sachverhalt aufzuklären und zu warnen.
(s. Die Werke der Barmherzigkeit)
Nun zu Ihrer Frage, wo denn Jesus sagt, dass eine geschiedene Frau nicht mehr heiraten dürfe. Folgende Textstellen z.B. sprechen hier ganz unzweideutig:

Mk 10,11f:
„Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet. Mk 10,11f

und

1 Kor 7,10:
Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann - und der Mann darf die Frau nicht verstoßen.

Die Kirche hat im Jahre 1563 nach evangelischer und apostolischer Lehre folgendes Dogma, d h.. einem Glaubenssatz, dem jeder Gläubige zustimmen kann, über die Unauflöslichkeit der Ehe (bis zum Tode des einen Ehepartners) verkündet:

“Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt: Nach evangelischer und apostolischer Lehre (Mt 19, 6 ff; Mk 10, 6 ff; 1 Kor 7, 10 ff) könne wegen eines Ehebruchs des einen Ehegatten das eheliche Band nicht gelöst werden und beide, auch der unschuldige Teil, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des andern Ehegatten keine andere Ehe eingehen; und der Mann begehe einen Ehebruch, der nach Entlassung der ehebrecherischen Frau eine andere heirate, ebenso die Frau, die nach Entlassung des ehebrecherischen Mannes sich mit einem anderen vermähle, der sei ausgeschlossen.”

(Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, 12. Auflage, Regensburg 1986, S. 473)


Anonym: 
Sie wissen hoffentlich, dass es jüdischen Frauen unmöglich war, ihre Männer aus der Ehe zu entlassen. Dieser Vers ist Jesus aus heidenchristlicher Perspektive in den Mund gelegt! Und wenn Sie das 7. Kapitel des Korintherbriefes einmal weiter lesen, dann erfahren Sie von Paulus auch, dass Ehen aufgelöst werden können. So viel zum Gesetz Gottes!


Frischer Wind an  @Anonym:
Im Judentum hatte - durch eine von Mose gegebene Dispens - nur der Mann das Recht, einen Scheidebrief auszustellen und die Frau aus der Ehe zu entlassen (von Mose gegen die ursprünglich von Gott gegebene Absicht erlaubt, „nur weil ihr so hartherzig seid“, wie Jesus betont).

„In der griechisch-römischen Welt zur Zeit Jesu aber war auch der Frau das Recht zuerkannt, Scheidung zu beantragen und den Mann zu verlassen. Dies fand auch in Judentum Eingang.“ Denken Sie nur an das Beispiel der Herodias, die mit König Herodes in verbotener Ehe lebte. Das war ja auch der Grund, weshalb Johannes der Täufer letztlich auf „Wunsch“ der Herodias hingerichtet wurde: Er hatte es gewagt, festzustellen, dass es dem Herodes nicht erlaubt war, die (geschiedene) Frau seines Bruders zu ehelichen. „Daher ist es nicht nötig im Vers Mk 10,12 eine Beifügung des Evangelisten zu sehen, der damit Jesu Lehre auf die Verhältnisse in Rom übertragen habe.“ (Zitate vgl. Echter-Bibel)

Entgegen einer unwissenschaftlichen und mit nichts zu erhärtender Spekulation, der Verfasser des Evangeliums (oder gar jemand anderes) habe den Vers Mk 10,12 Jesus „aus heidenchristlicher Perspektive in den Mund gelegt“, ist es vielmehr denkbar und wahrscheinlich, dass Jesus öfter auch von dieser Scheidungspraxis im Umfeld des Judentums gesprochen hat, Markus die Worte Jesu in diesem Zusammenhang wichtig erachtete und sie deshalb auch überlieferte. Es ist also davon auszugehen, dass es ein authentisches Wort Jesu ist.

Was Ihren zweiten Einwand angeht, man solle den Korintherbrief weiterlesen, um festzustellen, „dass Ehen aufgelöst werden können!“, dann stelle ich fest, ist es an der Zeit, sich klarzumachen, wovon wir hier überhaupt reden.

Das, was Paulus nämlich im Anschluss beschreibt ist das, was man das „Paulinische Privileg“ nennt. Kurz gefasst heißt das, dass eine (naturrechtliche, nichtsakramentale, weil von Ungläubigen miteinander geschlossene) Ehe aufgelöst werden kann, wenn sich von den beiden nichtchristlichen Ehepartnern der eine zum Christentum bekehrt, der andere aber nicht, und dieser zweite nun durch das Glaubensleben seines Ehepartners beeinträchtigt ist, und deshalb die Ehe nicht weiterführen will. Von solcherart Ehe geht es aber in der Diskussion um die Ehescheidung im kirchlichen Bereich nicht.

Es geht in der Diskussion um Ehescheidung und Wiederverheiratung im kirchlichen Bereich (also das, wovon z.B. die im Oktober veröffentlichte Handreichung des Bistums Freiburg handelt) nur um die sakramentale, gültig geschlossene und vollzogene Ehe! Alles andere sind (seltene) Sonderformen, die hier nicht behandelt werden. Dies zu vermischen, kommt dem Werfen von Nebelkerzen gleich.

Nochmals: das, was Paulus im Anschluss an 1 Kor 7,11 sagt, betrifft nicht die Diskussion die wir hier führen. Uns interessiert bei der Diskussion die sakramentale, gültig geschlossene und vollzogene Ehe. Diese ist von keiner Macht der Welt auflösbar, denn Gott selbst hat das Eheband geknüpft und es nicht in die Verfügbarkeit des Menschen gelegt, so wie Jesus es vor den Pharisäern bestätigt:
„Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mk 10,6-9)

Diese Verbindung ist ein Abbild der Verbindung von Gott mit den Menschen, von Christus und der Kirche, und auch das zeigt, dass eine Trennung und die Vereinigung mit einem Anderen nichts anderes als Untreue und Ehebruch wäre. Die Unauflöslichkeit der sakramentalen, gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe ist ein göttliches Gebot und deswegen nicht verhandelbar – und nicht zu vergessen, auch wenn das in der konkreten Situation oft nicht einzusehen ist – zum Wohle und zum Heil des Menschen.



Anonym:
Ihre Ausführungen sind ein Ausbund an Übertragungen unserer Zeit in die des frühen Christentums, all Ihre Vokabeln und Vorstellungen gab es da noch gar nicht. Sakramentale Ehe, wo gab es die zur Zeit Jesu? Zur Zeit des Paulus? Ihr Beleg der Herodias belegt nur, dass die Scheidung durch eine Frau gerade nicht möglich war, ohne gegen das jüdische Recht zu verstoßen. Alles in allem legen Sie sich die Dinge so zurecht, wie Sie sie aus heutiger Sicht gerne hätten. Hier ein authentisches Jesuswort zu sehen ist grotesk und hat mit Exegese nichts zu tun. Es gibt absolut keinen historischen Beleg für ein Scheidungspraxis von Frauen im Judentum.


Frischer Wind an  @Anonym:
Natürlich hat sich der Glaube und seine Ausdrucksweise im Laufe der Zeit unter dem Beistand des Heiligen Geistes entfaltet und ent-wickelt. Deshalb sind manche „Vokabeln“ erst später entstanden, sie drücken aber das aus, was schon im frühen Christentum angelegt war. Ebenso ist es mit den „Vorstellungen“, die sich zwar ausge-bildet haben, aber auch schon im frühen Christentum vorhanden waren (vgl. Joh 14,26). Das ist das, was man in der Kirche auch als "lebendige Tradition" bezeichnet.

Schließlich war das Christentum nicht so gedacht, auf dem Stand des Jahres 33 oder 50 stehenzubleiben, sondern es war ein Keim gelegt, der sich ausformt, um sich über die ganze Erde in allen Völkern und Kulturen auszubreiten und diejenigen zu sammeln, die sich Christus anschließen wollen um mit ihm durch sein Leiden und Sterben in die Herrlichkeit der Auferstehung zum ewigen Leben mit Gott einzugehen. Wir bleiben nicht im Frühchristentum stehen, sondern sind ein pilgerndes Gottesvolk auf dem Weg zum Himmel.
(Was Sie vertreten, das Verharren auf "Vokabeln und Vorstellungen" der frühchristlichen Zeit, das wäre die Position eines toten, starren Traditionalismus.)

Die Mittel, auf dem Weg voranzukommen, erfüllt mit Gottes lebendigmachendem Geist und heiligmachender Gnade, diese Mittel hat Gott der Kirche anvertraut in den Sakramenten.

Sie fragen: „Sakramentale Ehe, wo gab es die zur Zeit Jesu? Zur Zeit des Paulus?“
Ich schließe aus Ihrer Frage, dass Sie nicht katholisch sind, denn sonst wüssten Sie, dass Jesus Christus selbst sieben Sakramente (darunter auch das der Ehe!) eingesetzt hat. Er ist Ursprung und Urgrund der Sakramente des Kirche:
„Im Anschluß an die Lehre der heiligen Schriften, die apostolischen Überlieferungen und die übereinstimmende Auffassung ... der Väter" bekennen wir, daß „die Sakramente des Neuen Bundes ... alle von unserem Herrn Jesus Christus eingesetzt" sind (Konzil von. Trient: DS 1600-1601) (KKK 1114)

Durch den Geist, der sie „in die ganze Wahrheit" führt (Joh 16, 13), hat die Kirche nach und nach dieses von Christus erhaltene kostbare Vermächtnis erkannt und dessen „Ausspendung" genauer bestimmt, so wie sie dies als treue Verwalterin der Mysterien Gottes [Vgl. ML 13,52; 1 Kor 4, 1] in bezug auf den Kanon der heiligen Schriften und der Glaubenslehre getan hat. So hat die Kirche im Laufe der Jahrhunderte erkannt, daß es unter ihren liturgischen Feiern sieben gibt, die im eigentlichen Sinn vom Herrn eingesetzte Sakramente sind. (KKK1117)

Das Ehesakrament bildet hier also keine Ausnahme. Es bezeichnet die Liebe zwischen Christus und der Kirche, bezeichnet dessen Gnade und teilt diese mit. Die „christliche Ehe ist eine Frucht des Kreuzes Christi“. (KKK1612-1617) Folglich war auch zu frühchristlichen Zeiten eine Ehe zwischen Getauften eine sakramentale Ehe, auch wenn es diese Bezeichnung dafür noch nicht ausdrücklich gab. das Bewusstsein dafür, und das sieht man an den Ausführungen des hl. Paulus, war bereits da.
Zu Ihrer Meinung, ich würde mir die Dinge so zurechtlegen, wie ich sie aus heutiger Sicht gerne hätte, muss ich Ihnen widersprechen. Ich behaupte lediglich, was die Kirche in Ihrer durch zwei Jahrtausende gereiften Weisheit dazu sagt. Sie können das alles im Katechismus oder anderen einschlägigen Werken erfahren und vertiefen.

Sie allerdings, das muss in diesem Zusammenhang denn doch gesagt werden, biegen sich Ihre eigene Auslegung des Glaubens und sogar der Heiligen Schrift zurecht. Die Kirche folgt aber nicht den privaten Meinungen irgendwelcher selbsternannten Ausleger, sondern folgt dem vom Heiligen Geist geleiteten Lehramt. Das ist die Garantie für den authentischen von den Aposteln überkommenen Glauben. Wenn man sieht, wie zerstritten und uneins die Theologen in ihren Meinungen sind, so können wir doch sehr froh sein über die göttliche Einrichtung des katholischen Lehramtes.

Ich bin ein wenig überrascht, dass Sie nicht gleich mitgeteilt haben, dass Sie nicht katholisch sind. Das macht die Diskussion etwas schwieriger, da wir kein gemeinsames Fundament haben, auf dem wir einig wären und aufbauen könnten. Wenn Sie guten Willens sind, werden Sie aber die hier angeführten Argumente erwägen und verstehen können. Versuchen Sie, sich einfach für das Wirken des Heiligen Geistes in Ihnen zu öffnen.

Da ich Ihnen hier nicht den gesamten Glauben erklären kann – soweit man ihn überhaupt erklären kann – halte ich es für am sinnvollsten, dass Sie sich einen Katechismus (Katechismus der katholischen Kirche oder Youcat) kaufen, falls Sie noch keinen haben, oder ihn sich z. B. zu Weihnachten schenken lassen. Vielleicht wird Ihnen dann die Schönheit und Stimmigkeit des katholischen Glaubens aufleuchten. Bei Interesse am Katholisch-Werden wenden Sie sich am besten an einen rechtgläubigen Priester in Ihrer Nähe, der Ihnen ganz bestimmt gerne weiterhilft.

Noch kurz zum „Beleg der Herodias“: Herodias hatte ihren Mann verlassen, um ihren Schwager Herodes Antipas zu heiraten, der seinerseits eine Frau verstieß, um frei zu sein für Herodias. Das zeigt, dass es in – wenn auch nicht sehr frommen – jüdischen Kreisen (zu denen die Familie Herodes gehörte) offensichtlich vorkam, dass Frauen ihre Männer verließen. So wie heute die Ehescheidung und Wiederverheiratung bei vielen keine Reaktion mehr auslöst und nachgeahmt wird, in anderen, vielleicht gottesfürchtigeren Kreisen aber doch noch Widerstand findet, so wird es auch damals gewesen sein. Johannes der Täufer, der sich noch des Willens Gottes bewusst war und diesen laut verkündete, protestierte deshalb gegen die Missachtung des göttlichen Willens in weniger frommen Kreisen (heute würde man den lästigen heiligen Rufer der Unbarmherzigkeit zeihen…).



Linkliste zum Thema "Wiederverheiratete Geschiedene" und Zulassung zum Kommunionempfang

Donnerstag, 21. November 2013

Erzbischof Zollitsch und Sakramentenpastoral - Fruchtbare Glaubensvermittlung nicht mehr möglich

Eigntlich hat wohl niemand wirklich etwas anderes erwartet: Nachdem der ehemalige Erzbischof von Freiburg, Robert Zollitsch, seine Exerzitien beendet hat, hatte er nun Gelegenheit, auf den Brief der Glaubenskongregation vom 21. Oktober 2013 zu antworten, in dem er dazu aufgefordert wurde, die Anfang Oktober veröffentlichte sogenannte "Freiburger Handreichung" zurückzunehmen und zu überarbeiten. Die "Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung" ist laut Glaubenskongregation in mehreren Punkten nicht mit der Lehre der katholischen Kirche zu vereinbaren.

Erzbischof Zollitsch stellte sich bei der Herbstvollversammlung des Diözesanrates demonstrativ vor die Handreichung, die auch noch immer auf der Homepage der Freiburger Familienpastoral einzusehen ist. Er scheint den Ernst der Lage nicht einzusehen, dass in diesem Fall die Einheit im Glauben mit der katholischen Kirche nicht nur aufs Spiel gesetzt, sondern aufgekündigt wurde.

Für die Glaubwürdigkeit der Kirche ist das ein weiterer herber Schlag, denn wie sollen Eltern und glaubenstreue Priester Kindern und Heranwachsenden die Sakramente, hier insbesondere das der Ehe und des Altares, erklären und vorstellen, wenn selbst ein Bischof mit zahlreichen seiner Priester und Gläubigen diese Sakramente in Frage stellt und im Grunde genommen banalisiert und relativiert? Unter solchen Umständen ist eine fruchtbare Weitergabe des Glaubens nicht mehr möglich.



Backlink: 


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"Das Maß der Festigkeit unseres Glaubens, auf persönlicher und gemeinschaftlicher Ebene, ist auch unsere Fähigkeit, ihn an andere weiterzugeben, ihn zu verbreiten, ihn in der Liebe zu leben und unter allen zu bezeugen, denen wir begegnen und die mit uns den Weg des Lebens teilen." 
Papst Franziskus in der Botschaft zum Weltmissionssonntag (20.10.2013)

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Regina Einig und Guido Horst im Gespräch mit  Erzbischof Gerhard Ludwig Müller für "Die Tagespost" am 11.10.2012:

DT: Exzellenz, (...) wie bewerten Sie (...) die Überlegungen einiger deutscher Bischöfe, den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen neu zu regeln?

Erzbischof G.L. Müller: Die (...) Frage, die Sie ansprechen, betrifft die Tatsache, dass man nur im Stand der heiligmachenden Gnade zur heiligen Kommunion gehen kann, wenn man also frei ist von persönlichen schweren Sünden und sich in seinem Lebensstand in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche befindet.

Die Ehe ist nach Gottes Gebot eine sakramentale Wirklichkeit, die nicht einfach nur von der persönlichen Befindlichkeit der Partner, von Mann und Frau, abhängt. Deshalb ist, auch wenn das manchmal falsch dargestellt wird, die Zulassung oder Nichtzulassung zur Kommunion nicht Belohnung oder Strafe, sondern ergibt sich aus der Natur des Sakramentes selber. Die gültig geschlossene sakramentale Ehe begründet ein ontologisches und in der Wirklichkeit der Gnade bestehendes Band. Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Deshalb ist, solange die erste Ehe gültig besteht, ein neuer Lebensbund nicht möglich.

So ist auch die Rede von den „wiederverheirateten Geschiedenen“ theologisch ungenau. Es gibt ja keine Scheidung und es gibt auch keine Wiederheirat – es sei denn, dass der Partner verstorben ist. Hier wird also ein zivilrechtlicher Begriff manchmal vermischt mit der kirchlichen und theologischen Begrifflichkeit. Ich habe das auch kürzlich bei der Bischofskonferenz gesagt.

Unsere Hauptanstrengungen müssen sich darauf richten, dass das Wesen der Ehe richtig verstanden wird, dass Ehe gelingt im Sinn des Wohls der Ehepartner, vor allem auch der Kinder. Erst von da aus können wir dann über pastorale Maßnahmen zu Gunsten der Menschen sprechen, die sich in einer irregulären Situation befinden.

Wichtig ist auch, das Wohl der Kinder im Auge zu behalten, das vom Gesetzgeber und unserer Gesellschaft zu gering veranschlagt wird. Denn jedes Kind hat ein natürliches, in seiner unveräußerlichen Menschenwürde begründetes Recht, bei den eigenen Eltern zu leben. Es wird immer nur ausgegangen von dem Befinden der einzelnen Erwachsenen.


DT: Welchen Spielraum haben dann die deutschen Bischöfe, wenn sie die Frage der wiederverheirateten Geschiedenen immer wieder auf Nummer eins der Tagesordnung setzen?

Erzbischof G.L. Müller: Einen „Spielraum“ gibt es hier nicht, weil es nichts zu spielen gibt und weil die Sache sehr ernst ist. Somit können die Rollen nicht dergestalt verteilt werden, dass aus einzelnen Ländern sogenannte „Vorstöße“ kommen, die nicht mit dem Glauben übereinstimmen und eine pastorale Praxis vorschlagen, die im Widerspruch zum Glauben und zum Leben der Kirche steht. Dann wird die Glaubenskongregation in die Rolle des Bremsers und des Neinsagers hineinmanövriert. Diese Strategie schadet der Kirche schwer, vor allem wenn die veröffentlichte Meinung als Druckmittel benutzt wird. Stattdessen sind alle Bischöfe auf ihren katholischen Glauben festgelegt.

Das, was die Glaubenskongregation sagt, ist nicht willkürlich und von irgendwelchen „engen und strengen“ Vorstellungen her entwickelt worden, sondern die deutliche Erinnerung an das, was für uns alle – Bischöfe, Priester, Ordensleute und jeden Getauften – gültig ist. Jesus hat die Trennung rechtmäßiger Ehegatten der „Hartherzigkeit“ überführt. Man muss nicht erst die Glaubenskongregation fragen, um zu wissen, was katholisch ist.

Objektiv findet sich der katholische Glaube dargelegt in der Heiligen Schrift, in der Tradition, in der Liturgie und im Glaubensbekenntnis. Wir sind nur da, um es immer wieder neu in Erinnerung zu rufen.



Infos zum Thema:



Foto: Jason Hutchens from Sydney, Australia; wikimedia commons

Montag, 4. November 2013

Sakramentale Ehe: Hand in Hand. Immer.



"Wer eine sakramentale Ehe schließt, sagt: "Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens."
Die Brautleute wissen in jenem Moment nicht, welche Freuden und welche Leiden sie erwarten. Sie brechen auf wie Abraham und machen sich gemeinsam auf den Weg. Das ist die Ehe! Aufbrechen und gemeinsam gehen, Hand in Hand, im Vertrauen auf die große Hand des Herrn. Immer. Das ganze Leben lang. Und nicht auf die Kultur des Provisorischen achten, die das Leben in Stücke schneidet."


Papst Franziskus über die sakramentale Ehe am 26.10.2013 zu den Familien des internationalen Familientreffens in Rom zum Jahr des Glaubens


Sonntag, 20. Januar 2013

Ehe und Familie in den Texten des II.Vatikanums

Datei:Family Portrait .jpgZum heutigen Familiensonntag seien hier einige Zitate aus den Texten des II. Vatikanums (1962 - 1965) wiedergegeben, die sich mit der Institution der Familie befassen. Die Auflistung ist nicht vollständig und lädt zu weiterer Lektüre der Konzilstexte ein:

Die christlichen Gatten (...) bezeichnen das Geheimnis der Einheit und der fruchtbaren Liebe zwischen Christus und der Kirche und bekommen daran Anteil (vgl. Eph 5,32). Sie fördern sich kraft des Sakramentes der Ehe gegenseitig zur Heiligung durch das eheliche Leben sowie in der Annahme und Erziehung der Kinder und haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Gottesvolk (vgl. 1 Kor 7,7).

Aus diesem Ehebund nämlich geht die Familie hervor, in der die neuen Bürger der menschlichen Gesellschaft geboren werden, die durch die Gnade des Heiligen Geistes in der Taufe zu Söhnen Gottes gemacht werden, um dem Volke Gottes im Fluß der Zeiten Dauer zu verleihen. In solch einer Art Hauskirche sollen die Eltern durch Wort und Beispiel für ihre Kinder die ersten Glaubensboten sein und die einem jeden eigene Berufung fördern, die geistliche aber mit besonderer Sorgfalt. (Lumen gentium 11)

+        +       +


Die(...) Evangelisation, das heißt die Verkündigung der Botschaft Christi durch das Zeugnis des Lebens und das Wort, bekommt eine eigentümliche Prägung und besondere Wirksamkeit von daher, daß sie in den gewöhnlichen Verhältnissen der Welt erfüllt wird. In dieser Aufgabe erscheint als besonders wertvoll jener Lebensstand, der durch ein besonderes Sakrament geheiligt wird, das Ehe- und Familienleben.

Dort gibt es eine hervorragende Übung und Schule des Laienapostolates, wo die christliche Religion die ganze Einrichtung des Lebens durchdringt und von Tag zu Tag mehr umbildet. Dort haben die Eheleute ihre eigene Berufung, sich gegenseitig und den Kindern den Glauben und die Liebe Christi zu bezeugen. Die christliche Familie verkündet mit lauter Stimme die gegenwärtige Wirkkraft des Gottesreiches, besonders aber auch die Hoffnung auf das selige Leben. (Lumen gentium 35) 


+        +       +


So verherrlichen christliche Eheleute in Vertrauen auf die göttliche Vorsehung und Opfergesinnung den Schöpfer und streben zur Vollkommenheit in Christus, indem sie in hochherziger menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit Kindern das Leben schenken.

Unter den Eheleuten, die diese ihnen von Gott aufgetragene Aufgabe erfüllen, sind besonders jene zu erwähnen, die in gemeinsamer kluger Beratung eine größere Zahl von Kindern, wenn diese entsprechend erzogen werden können, hochherzig auf sich nehmen

Die Ehe ist aber nicht nur zur Zeugung von Kindern eingesetzt, sondern die Eigenart des unauflöslichen personalen Bundes und das Wohl der Kinder fordern, daß auch die gegenseitige Liebe der Ehegatten ihren gebührenden Platz behalte, wachse und reife. Wenn deshalb das - oft so erwünschte - Kind fehlt, bleibt die Ehe dennoch als volle Lebensgemeinschaft bestehen und behält ihren Wert sowie ihre Unauflöslichkeit. (Gaudium et spes 50) 


+        +        + 

Einer jeden Familie, die ja eine Gesellschaft eigenen und ursprünglichen Rechtes ist, steht das Recht zu, ihr häusliches religiöses Leben unter der Leitung der Eltern in Freiheit zu ordnen. Die Eltern haben das Recht, die Art der religiösen Erziehung ihrer Kinder gemäß ihrer eigenen religiösen Überzeugung zu bestimmen. Daher muß von seiten der staatlichen Gewalt das Recht der Eltern anerkannt werden, in wahrer Freiheit Schulen und andere Erziehungseinrichtungen zu wählen, und aufgrund dieser Wahlfreiheit dürfen ihnen weder direkt noch indirekt irgendwelche ungerechten Lasten auferlegt werden.

Außerdem werden die Rechte der Eltern verletzt, wenn die Kinder gezwungen werden, einen Schulunterricht zu besuchen, der der religiösen Überzeugung der Eltern nicht entspricht, oder wenn nur eine einzige Erziehungsform für alle verpflichtend gemacht wird, bei der die religiöse Ausbildung völlig ausgeschlossen ist. (Erklärung Dignitatis humanae 5)

+       +       +


Da die Eltern ihren Kindern das Leben schenkten, haben sie die überaus schwere Verpflichtung zur Kindererziehung. Daher müssen sie als die ersten und bevorzugten Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden. Ihr Erziehungswirken ist so entscheidend, daß es dort, wo es fehlt, kaum zu ersetzen ist. Den Eltern obliegt es, die Familie derart zu einer Heimstätte der Frömmigkeit und Liebe zu Gott und den Menschen zu gestalten, daß die gesamte Erziehung der Kinder nach der persönlichen wie der gesellschaftlichen Seite hin davon getragen wird.

So ist die Familie die erste Schule der sozialen Tugenden, deren kein gesellschaftliches Gebilde entraten kann. Besonders aber sollen in der christlichen Familie, die mit der Gnade und dem Auftrag des Ehesakramentes ausgestattet ist, die Kinder schon von den frühesten Jahren an angeleitet werden, gemäß dem in der Taufe empfangenen Glauben Gott zu erkennen und zu verehren und den Nächsten zu lieben. Was gesunde menschliche Gemeinschaft und was Kirche ist, erfahren die Kinder zum erstenmal in einer solchen christlichen Familie; durch sie werden sie auch allmählich in die weltliche Gemeinschaft und in das Volk Gottes eingeführt. Daher sollen die Eltern wohl bedenken, wie entscheidend die echt christliche Familie für das Leben und das Wachstum des Gottesvolkes ist. (Gravissimum educationis 3) 


+       +        +

Die Familie selbst empfing von Gott die Sendung, Grund und Lebenszelle der Gesellschaft zu sein. Diese Sendung wird sie erfüllen, wenn sie sich in der gegenseitigen Liebe ihrer Glieder und im gemeinsamen Gebet vor Gott als häusliches Heiligtum der Kirche erweist; wenn sich die ganze Familie in den liturgischen Gottesdienst der Kirche eingliedert; wenn schließlich die Familie zu echter Gastfreundschaft bereit ist, Gerechtigkeit und andere gute Werke zum Dienst aller notleidenden Brüder fördert.

Unter den verschiedenen Werken des Familienapostolates seien folgende genannt: verlassene Kinder an Kindes Statt annehmen, Fremde freundlich aufnehmen, bei der Gestaltung des Schullebens helfend mitwirken, Heranwachsenden mit Rat und Tat zur Seite stehen, Brautleuten zu einer besseren Ehevorbereitung helfen, in der Katechese mitarbeiten, Eheleute und Familien in materieller und sittlicher Not stützen, alte Menschen nicht nur mit dem Notwendigen versehen, sondern ihnen auch einen angemessenen Anteil am wirtschaftlichen Fortschritt zukommen lassen. (Apostolicam actuositatem 11) 


Foto: wikipedia

Sonntag, 24. Juni 2012

Pfr. Jolie: Wider eine falsche "Barmherzigkeit"

Pfr. Hendrick Jolie in einem ganz hervorragenden Beitrag zur Diskussion um einen angemessenen Umgang mit "wiederverheirateten Geschiedenen": 

Viele Pfarrer haben angesichts dieser erdrückenden Flut außerehelich praktizierter Geschlechtlichkeit resigniert oder kapituliert. Man spricht dieses „heiße Eisen“ in Predigten nicht mehr an und scheut das Thema auch im Beichtstuhl. Ob es tatsächlich „barmherzig“ ist, die Sünde nicht mehr beim Namen zu nennen, sollten sich die Freiburger Geistlichen vielleicht einmal fragen. Dient es dem Heil der Seelen, wenn ein Seelsorger ein dem Evangelium widersprechendes Verhalten duldet und es durch die Einladung zur heiligen Kommunion auch noch kirchenamtlich „approbiert“?

Anstatt Mitbrüder zum Bruch der bestehenden Ordnung zu ermuntern oder zu drängen wäre es sinnvoller, praktische Möglichkeiten aufzuzeigen, wie gerade den wiederverheirateten Geschiedenen in der Kirche im tieferen Sinn „barmherzig“ begegnet werden kann. Vorbildlich im Sinne des guten Hirten hat der verstorbene Augsburger Bischof Josef Stimpfle das in einem Brief wie folgt ausgedrückt:
„Ich bitte Sie, am Messopfer teilzunehmen, vor allem an Sonntag. Hier empfangen Sie Kraft von oben, wenn Sie auch nicht zum Tisch des Herrn gehen können. Vereinigen Sie Ihre Sorgen, Ihren Kummer mit dem Opfer Christi. Pflegen Sie das tägliche Gebet! Beten Sie allein und gemeinsam, vor allem mit den Kindern. Gott verlässt die Beter nicht, die sich bemühen, mit ihm verbunden zu sein. Üben Sie echte Nächstenliebe in Ihrem engeren Lebenskreis. Seien Sie für andere Menschen Wegbereiter zu Gott, indem Sie sich nicht verbittert absondern, sondern bei Gelegenheit anderen die Lehre des Evangeliums und der Kirche nahebringen.“





Weiteres zum Thema: 
Links zum Thema: "Wiederverheiratete Geschiedene" und Zulassung zum Kommunionempfang

Mittwoch, 20. Juni 2012

...keine bloße kirchenrechtliche Bestimmung

"Dass wiederverheiratete Geschiedene nicht die Kommunion empfangen dürfen, ist (...) keine bloße kirchenrechtliche Bestimmung, die vielleicht ein liberaler Papst einmal aufheben könnte."

"Die Eucharistie kann keine Geschlechtsgemeinschaft bezeichnen, konkretisieren und festigen, die keine sakramentale Ehe ist". Aber "auch die in einer ungültigen  'eheähnlichen' Verbindung Lebenden können diese ihre nichtkirchliche Gemeinschaft nicht in der Eucharistie darbringen oder in das Opfer Christi einbeziehen".

"Da... die betreffenden Menschen die vorausgehende Einheit mit der Kirche nicht besitzen, kann ihnen auch die Vertiefung und Intensivierung der Einheit durch den Empfang" des Leibes Christi "nichts nützen" (1) - Wer unwürdig den Leib des Herrn isst und sein Blut trinkt, so können wir noch mit dem heiligen Paulus hinzufügen, der isst und trinkt sich das Gericht (vgl. 1 Kor 11, 28-30)."

(1) zitiert aus: Scheffczyk, Eucharistie und Ehesakrament (Anm. 149) 388


aus: Manfred Hauke, "Ganz und gar katholisch" - Ein erster Einblick in das theologische Werk von Leo Cardinal Scheffczyk, AD 2003; S. 101/102  (s. Quellen)

vgl.:
KKK 1861


Durch diese Liebe, die die Eucharistie in uns entzündet, bewahrt sie uns vor zukünftigen Todsünden. Je mehr wir am Leben Christi teilhaben und je weiter wir in seiner Freundschaft fortschreiten, desto geringer wird die Gefahr sein, sich durch eine Todsünde von ihm zu trennen. Zur Vergebung von Todsünden ist aber nicht die Eucharistie bestimmt, sondern das Bußsakrament. Die Eucharistie ist das Sakrament derer, die in der vollen Gemeinschaft der Kirche stehen.


Bild: Julius Schnorr von Carolsfeld (1794–1872), Sündenfall, Holzschnitt aus "Die Bibel in Bildern", 1860


Weiteres zum Thema:
Wiederverheiratete Geschiedene und Zulassung zum Kommunionempfang

Samstag, 16. Juni 2012

Die Ehe: ein „weltlich Ding“?

P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad

Es wird viel geklagt über den Niedergang von Ehe und Familie in unserer Zeit. Dabei stellt sich die Frage, womit dieser denn begonnen habe: Mit der fortschreitenden Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft als Quasi-Ehe? Oder bereits mit der Einführung der sogenannten Familienplanung, der Empfängnisverhütung und Abtreibung? Lagen die Anfänge der Krise wohl in den späten 60ern des letzten Jahrhunderts, in der tsunamiartig hereinbrechenden „Sexwelle“ und der Propaganda für „freie Liebe“? Oder ereignete sich der Sündenfall für Ehe und Familie schon viel früher, nämlich mit der staatlichen Erlaubnis der Ehescheidung?

Man wird wohl noch weiter zurückgehen müssen, und zwar bis ins 16. Jahrhundert, die Zeit der Glaubensspaltung. Denn unter den Lehren der selbsternannten Reformatoren war auch die, es gebe nicht sieben, sondern nur zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Somit wäre die Ehe kein Sakrament. Nach Martin Luthers berühmter Formulierung ist sie „ein äusserlich, weltlich Ding wie Kleider, Speise, Haus und Hof, weltlicher Obrigkeit unterworfen“.

Erinnern wir uns: Der heilige Paulus sieht in der Verbindung von Mann und Frau und ihrem Ein-Fleisch-Werden ein „grosses Geheimnis“ (im griechischen Urtext steht hier das Wort mystérion, in der lateinischen Übertragung sacramentum); dieses sei zu verstehen im Hinblick auf Christus und die Kirche (Eph 5,32). Mit vollem Recht hat Glaubensüberlieferung darin eine Grundlage für die Sakramentalität der Ehe gefunden. Ein Sakrament ist ja ein sichtbares Zeichen, das auf eine unsichtbare Wirklichkeit verweist, deren spezifische Gnade vermittelt und seinen Ursprung in Jesus Christus und seinem Heilswerk hat.

So steht die Ehe von Mann und Frau für eine höhere Vermählung: diejenige des Herrn mit seiner Braut, der Kirche, mit der er im Geheimnis des Opfers und der Kommunion ein einziger Leib, „der mystische Leib Christi“, wird. Darüber hinaus erkennen bedeutende Theologen in der ehelichen Verbindung und ihrer Fruchtbarkeit im Kind sogar ein fernes Abbild der innergöttlichen, trinitarischen Liebe...

Braut und Bräutigam werden im Sakrament an diese Ur-mysterien gleichsam wie an einen Stromkreis angeschlossen, und so empfangen sie aus göttlicher Quelle die Würde und Weihe eines sakramentalen, heiligen Standes, die Kraft tiefster, unauflöslicher Einheit, den bleibenden Segen für das gemeinsame Leben und die Erziehung der Nachkommenschaft sowie jegliche Gnade, derer sie inmitten der vielfältigen Anfechtungen bedürfen.

Aus solcher Perspektive wird deutlich, welchen Absturz die Ehe durch die Degradierung zu einem „äusserlich, weltlich Ding wie Kleider, Speise, Haus und Hof“ nimmt. Beraubt ist sie nun ihrer ganzen Höhendimension und heiligen Symbolik als gnadengewirktes Ebenbild göttlicher Wirklichkeit. Wo aber die heilige Symbolik schwindet, dringt nur allzu schnell unheilige Diabolik ein... Ehemann- und Ehefrausein, Vater- und Muttersein sind jetzt nicht mehr ein sakramental-kirchlicher Stand, nicht mehr ein Weg der persönlichen Heiligkeit und der gegenseitigen Heiligung zur Auferbauung des Gottesreiches, stattdessen nurmehr eine rein bürgerliche Angelegenheit, am Ende ein gesellschaftliches Rollenspiel.

Mit der Entsakralisierung der Ehe musste auch der Sinn für den Zusammenhang von Liebe und Opfer schwinden. Christliche Eheleute, einst vermählt unter dem Zeichen des Kreuzes, sollten um die Kraft wissen, die ihnen gerade aus der Vereinigung ihrer Leiden und Nöte mit denen des Herrn erwächst. Hingegen erblicken Personen, die nur durch ein „äusserlich, weltlich Ding“ zusammengehalten werden, im Opfer für gewöhnlich eine finstere, lebensfeindliche, zerstörerische Macht; vor dieser ergreift man am besten die Flucht, wäre es auch zugleich die Flucht von der Seite des Lebenspartners...

Ja, auch die unauflösliche Einheit der Eheleute wurde durch die Lehre der Glaubensneuerer des 16. Jahrhunderts zerstört. Stiftete das Sakrament eine Verbindung, die ein Abbild der unverbrüchlichen Treue zwischen dem gottmenschlichen Bräutigam und der bräutlichen Kirche ist und die daher jedem menschlichen Zugriff entzogen bleibt, so wurde die Ehe nun zu einer unsicheren, den menschlichen Schwankungen unterworfenen Angelegenheit. Denn nach der konsequenten Auffassung der Reformatoren ist grundsätzlich jede Ehe auflösbar.

Auf diesem Hintergrund zeichnet sich ab, wie die schwere Krise von Ehe und Familie behoben werden kann und muss. Nicht mit äußerlichen und weltlichen Mitteln allein, denn sie ist nach Gottes Willen kein „äußerlich, weltlich Ding“! Mögen daher die Ehe- und Paarberatungen und -therapien wie Pilze aus dem Boden spriessen: Rettung ist von dort her nicht zu erwarten. Statt politischer, sozialer und psychologischer Massnahmen tut vor allem das Eine not: Zurück zum Sakrament! Zurück zur hohen Auffassung von dieser heiligen Institution! Und zurück zu den Quellen der Gnade, die dort erleuchtend, kräftigend, helfend und vollendend fließen, wo die Ehe von Mann und Frau sich an ihr Urbild, die Vereinigung Jesu mit seiner geliebten Braut, bindet: im Sakrament der Ehe!


Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)

 
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