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Donnerstag, 26. Juni 2014

Um allen Menschen die Wahrheit der ehelichen Liebe und der Familie zu verkünden -

Das Sekretariat für die Bischofssynode unter Lorenzo Kardinal Baldisseri hat heute das Arbeitspapier (Instrumentum laboris) zur außerordentlichen Bischofssynode im Oktober 2014 veröffentlicht. Es fasst nochmals die Antworten und Ergebnisse des im November 2013 an die Bischofskonferenzen gerichteten Fragebogens über die Herausforderungen zur Ehe- und Familienpastoral der Kirche zusammen
.
Kardinal Baldisseri erläutert in einer kurzen Einführung, was für die kommende außerordentliche Synode 2014 wie denn auch für die ordentliche Generalversammlung der Bischöfe im Jahr 2015 - beide werden das Thema "Ehe und Familie" behandeln - zu erwarten sein wird:
"Während der Außerordentlichen Generalversammlung 2014 werten die Väter die Daten, die Zeugnisse und die Vorschläge der Teilkirchen aus und vertiefen sie mit dem Ziel, auf die Herausforderungen im Hinblick auf die Familie antworten zu können. Die Ordentliche Generalversammlung 2015, welche den Episkopat weiter repräsentiert, wird auf den Arbeiten der vorherigen Synodenversammlung aufbauen und weiter über die behandelten Themen nachdenken, um entsprechende pastorale Handlungslinien zu erarbeiten."
Das Dokument kann hier über die Website des Vatikans aufgerufen werden.

Das Vorbereitungsdokument vom November 2013 inclusive des Fragebogens kann hier abgerufen werden. Dieses Schreiben enthält eine sehr gute in aller Kürze dargelegte Zusammenfassung über die Lehre der Kirche zu Ehe und Familie.


 


Jesus, Maria und Josef,
in Euch betrachten wir
den Glanz der wahren Liebe.
Mit Vertrauen wenden wir uns an Euch.


Heilige Familie von Nazareth,
lass auch unsere Familien
zu einem Ort der Gemeinschaft und zu Zellen des Gebets werden
zu echten Schulen des Evangeliums
und kleinen Hauskirchen.


Heilige Familie von Nazareth,
nie wieder soll in den Familien die Erfahrung
der Gewalt, der Abschottung und der Teilung gemacht werden:
wer immer verletzt oder schockiert wurde,
dem sei bald Trost und Heilung geschenkt.


Heilige Familie von Nazareth,
die kommende Bischofssynode
möge in allen das Bewusstsein dafür wecken,
dass die Familie heilig und unverletzlich ist,
und ihre Schönheit im Plan Gottes begründet liegt.


Jesus, Maria und Josef,
hört unsere Bitte an und erhört uns.

Amen.

 
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Sonntag, 8. Juni 2014

Das Heilig-Geist-Fenster von St. Peter in Rom


Allen, die hier vorbeipilgern,
ein gnadereiches, frohes Pfingstfest!




"Beim Rundgang durch die Petersbasilika werden die Besucher von einzelnen Kunstwerken, so von der Pietà des Michelangelo, der Petrusstatue oder dem Baldachin, der sich über dem Hauptaltar wölbt, vor aber allem von der gewaltigen Kuppel über dem Apostelgrab gefesselt.² Aufgrund des außergewöhnlichen Raumeindrucks wird jedoch leicht ein scheinbar kleines, aber sehr wichtiges Detail übersehen, das zum Interpretationsschlüssel der gesamten Basilika werden könnte. Ich denke an das Heilig-Geist-Fenster, das sich ganz hinten als Abschluss der Längsachse in der halbrunden Apsis befindet.³" (weiterlesen)

2 Durchmesser der Kuppel: 42,34 m, Höhe: 141,50 m.
3 Spannweite der Taube im Heilig-Geist-Fenster:1,62 m.

aus einer Predigt von Kurienbischof Dr. Josef Clemens anlässlich einer Firmspendung in der dt. kath. Gemeinde in Peking VR China am 12.05.2013



Mittwoch, 26. März 2014

Papst Franziskus nimmt angebotenen Amtsverzicht von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst an

Pressemitteilung hinsichtlich der Diözese Limburg (Deutschland)

Im Hinblick auf die Verwaltung der Diözese Limburg, in Deutschland, hat die Kongregation für die Bischöfe eingehend den Bericht jener Kommission studiert, die nach dem Willen des Bischofs und des Domkapitels eingesetzt wurde, um eingehende Untersuchungen im Hinblick auf die beteiligten Verantwortlichkeiten beim Bau des Diözesanen Zentrums „St. Nikolaus" vorzunehmen.

Angesichts der Tatsache, dass es in der Diözese Limburg zu einer Situation gekommen ist, die eine fruchtbare Ausübung des bischöflichen Amtes durch S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst verhindert, hat der Heilige Stuhl den mit Datum vom 20. Oktober 2013 durch den Bischof angebotenen Amtsverzicht angenommen und hat einen Apostolischen Administrator ernannt in der Person von S.E. Mons. Manfred Grothe.

Der scheidende Bischof, S.E. Mons. Tebartz-van Elst, wird zu gegebener Zeit mit einer anderen Aufgabe betraut werden.

Der Heilige Vater bittet den Klerus und die Gläubigen des Bistums Limburg, die Entscheidung des Heiligen Stuhls bereitwillig anzunehmen und sich darum zu mühen, in ein Klima der Barmherzigkeit und Versöhnung zurückzufinden.

Aus dem Vatikan, 26. März 2014
(Quelle: vatican.va)

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Die Causa Limburg
Rebellion im Bistum Limburg
Faktencheck Causa Limburg


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Freitag, 14. März 2014

Erzbischof Georg Gänswein - Im Dienste zweier Päpste

ZDF-Interview mit Erzbischof Georg Gänswein




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Sonntag, 9. Februar 2014

Nachlese zum Fragebogen zur Vorbereitung der Bischofssynode über Familie und Evangelisierung

Der Fragebogen  des Vatikans zur Vorbereitung der Bischofssynode über Familie und Evangelisierung enthielt neben den 39 Fragen zum Thema Ehe und Familie auch noch einen einleitenden Teil, der leider oft nicht zusammen mit dem Fragenkatalog an die Gläubigen weitergegeben wurde.

In ihm ist die Lehre der Kirche zu Ehe und Familie kurz aber prägnant skizziert. Dieses Vorwort zum Fragebogen wäre bereits eine mögliche Gelegenheit gewesen, den Gläubigen die Lehre der Kirche vorzustellen oder auch Grundlage für Katechesen über diese Thematik (ähnlich wie der Brief Papst Benedikt XVI. zur Frage der korrekten Übersetzung des Kelchwortes "pro multis" in "für viele" eine willkommener Anlass für  Katechesen hätte sein können). Auch diese sehr einfache Möglichkeit haben die meisten der (deutschen) Oberhirten versäumt.

Man fragt sich unwillkürlich: warum? Will man die Gläubigen absichtlich in tiefstem Glaubensunwissen lassen, damit sie nicht die vorauszusehenden Lasten des Wissens und damit des Gewissens zu tragen haben und ihnen daraus keine Verantwortlichkeit erwächst? Will man das Gewissen der Gläubigen nicht bilden, damit es sich nicht regt, wenn sie es nach anderen Werten als den christlich-kirchlichen befragen?

Und warum informieren sich die Gläubigen nicht selbst über die Lehre zu diesem Thema? Müsste man das von mündigen Laien - im Zeitalter von Internet & Co. nicht erwarten können? Oder besteht das Mündigsein vielleicht gerade darin, einer pubertären Gepflogenheit gemäß alles Autoritäre abzulehnen und "nur selbst entscheiden" zu wollen, so wie es z. B. in der Pressemitteilung des BdKJ ausgedrückt ist: "Junge Katholiken/ -innen verantworten ihr Beziehungsleben selbst" (der Bundesvorsitzende des BdKJ erklärt das beflissen mit: "Sex vor der Ehe und Verhütung gehören zu ihrem Beziehungsleben selbstverständlich dazu“). Dass durch den BdKJ keine Werbung für katholische Sexualmoral zu erwarten ist, ist schon hinreichend bekannt; entsprechend sind die faulen Früchte, wie die Umfrage des BdKJ bestätigt.

Erstaunlich ist eher, dass angeblich doch noch 10% der jungen Katholiken/-innen der Lehre der Kirche auf diesem Gebiet folgen! Respekt, möchte man da sagen und die Heranwachsenden zu ihrer Entscheidung beglückwünschen. Diese 10% sind die wahrhaft mündigen unter den jungen Katholiken/-innen. Übrigens ergab die Umfrage des BdKJ, dass - im Gegensatz zu den erwachsenen Gläubigen - "die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Meinung (Anm.: sic! gemeint ist wohl die Lehre) der Kirche zu Ehe und Familie (...) kennen" (s. Pressemitteilung Nr. 34/2013)! Auch dies ein erstaunliches Ergebnis. Kann daraus geschlossen werden, dass der BdKJ bzw. seine kirchlich geförderten Mitgliederjugendverbände diese Thematik doch mit den Jugendlichen besprechen, aber vielleicht eher mit von vornherein negativer Bewertung der kirchlichen Position?

Aber zurück zu den "Erwachsenen": Will man willentlich verschweigen, was nach den Maßstäben Gottes und der Kirche sündhaftes Verhalten ist - um so ein Sündenbewusstsein erst garnicht entstehen zu lassen? Dieser Eindruck bestätigt sich, wenn man in den "Ergebnissen des Fragebogens zur Bischofssynode in Rom" der Deutschen Bischofskonferenz liest, dass Gläubige bestimmte Verhaltensweisen, wie künstliche Empfängnisregelung, das Eingehen einer zweiten zivilen Ehe oder homosexueller Handlungen, nicht als sündhaft ansehen - offenbar ohne Widerspruch der geistlichen Obrigkeit oder anderer in der Seelsorge Verantwortlichen.

Noch deutlicher wird diese Strategie, wenn sich Bischöfe öffentlich und sogar auf der eigenen Bistums-Homepage dahingehend äußern, dass es bei gewissen bisher schwer sündhaften Handlungen heute nicht mehr zeitgemäß sei, von Sünde, bzw. schwerer oder Todsünde zu sprechen. Das ist die Vorgehensweise eines - so schwer diese Einsicht wiegt - vom Glauben abgefallenen Episkopates. Nicht die Umgestaltung des Menschen in Jesus Christus, der zu seinen Jüngern sagt "Seid vollkommen, wie euer Vater im Himmel vollkommen ist", ist das Ziel solcher Hirtenwölfe, sondern die Anerkennung der Sünde als ein Gut und die empfohlene, angeblich folgenlose Angleichung der Christen an die "Kinder dieser Welt". Grund dafür sei die Veränderung der Welt im Laufe der Zeiten und somit auch die Veränderung von Kirche und des Gottesbildes. Die Zeiten mögen sich ändern, aber Christus bleibt immer derselbe: gestern heute und in Ewigkeit.

Es sei aber auch gesagt, dass es - vor allem an neuere geistliche Bewegungen angeschlossene - Gläubige gibt (zu denen auch die traditionsverbundenen zählen), die sich doch nach der Morallehre der Kirche richten und wissen, dass diese eine Quelle der Freude und des Segens ist. Sie bejahen eine "Theologie des Leibes", wie sie beispielsweise vor allem Papst Johannes Paul II. entwickelt hat und schöpfen aus dem Schatz der Verlautbarungen des universalen Lehramtes, dessen oberster Lehrer Christus selber ist. Ihre wundervollen, oft großen, für das Leben offene Familien geben Zeugnis von der Lebenskraft dieser Quellen - und geben auch jenen Kraft, die zu geistlicher Vater- oder Mutterschaft berufen sind.


Hier nun aus dem Vorwort zum Fragebogen des Vatikans zur außerordentlichen Bischofssynode im Oktober 2014:

Die Kirche und das Evangelium über die Familie

Die frohe Botschaft der Liebe Gottes muss all denen verkündet werden, die die grundlegende persönlich-menschliche Erfahrung als Ehepaar und für die Gabe der Kinder offene Gemeinschaft machen, welche die Familie ist. Die Lehre des Glaubens in Bezug auf die Ehe muss wirksam und kommunikativ vorgelegt werden, damit sie die Herzen erreichen und sie verwandeln kann gemäß dem in Jesus Christus offenbarten Willen Gottes.

Hinweise auf die Schriftstellen über Ehe und Familie werden hier auf das Wesentliche beschränkt. Dasselbe gilt für die Dokumente des Lehramtes, bei denen es sinnvoll scheint, sich auf das universale Lehramt der Kirche zu beschränken, ergänzt durch einige Texte des Päpstlichen Rats für die Familie. Den an der Synode teilnehmenden Bischöfen bleibt die Aufgabe überlassen, den Dokumenten ihrer jeweiligen bischöflichen Einrichtungen Stimme zu verleihen.

Zu keiner Zeit hat es in den verschiedensten Kulturen an der eindeutigen Lehre der Hirten oder am konkreten Zeugnis der Gläubigen, Männer und Frauen, gefehlt, die in ganz unterschiedlichen Situationen das Evangelium der Familie als unermessliches Geschenk für ihr Leben und das Leben ihrer Kinder gelebt haben. Das Engagement für die kommende Außerordentliche Synode wird angetrieben und unterstützt von dem Wunsch, allen mit größerer Wirksamkeit diese Botschaft zu verkünden, in der Hoffnung, dass so „der Schatz der Offenbarung, der Kirche anvertraut, mehr und mehr die Herzen der Menschen erfüllen möge" (DV 26).

Der Plan Gottes, des Schöpfers und Erlösers

Die Schönheit der biblischen Botschaft über die Familie hat ihre Wurzel in der Erschaffung des Mannes und der Frau, die beide nach dem Bild Gottes geschaffen und ihm ähnlich sind (cf. Gen 1,24-31; 2, 4b-25). Verbunden durch ein unauflösliches sakramentales Band, leben die Eheleute die Schönheit der Liebe, der Vaterschaft, der Mutterschaft und der höchsten Würde am Schöpfungswerk Gottes teilzuhaben.

Mit dem Geschenk der Frucht ihrer Vereinigung übernehmen sie die Verantwortung für das Wachstum und die Erziehung von Menschen für die Zukunft des Menschengeschlechts. Durch die Fortpflanzung erfüllen der Mann und die Frau im Glauben die Berufung, Mitarbeiter Gottes zu sein in der Bewahrung der Schöpfung und im Wachstum der Menschheitsfamilie.

Der selige Johannes Paul II. hat diesen Aspekt in der Enzyklika Familiaris Consortio kommentiert: „Gott hat den Menschen nach seinem Bild und Gleichnis erschaffen (vgl. Gen 1,26f.): den er aus Liebe ins Dasein gerufen hat, berief er gleichzeitig zur Liebe. Gott ist Liebe (1 Joh 4,8) und lebt in sich selbst ein Geheimnis personaler Liebesgemeinschaft. Indem er den Menschen nach seinem Bild erschafft und ständig im Dasein erhält, prägt Gott der Menschennatur des Mannes und der Frau die Berufung und daher auch die Fähigkeit und die Verantwortung zu Liebe und Gemeinschaft ein (vgl. Gaudium et spes, 12). Die Liebe ist demnach die grundlegende und naturgemäße Berufung jedes Menschen" (FC, 11).

Dieser Plan Gottes, des Schöpfers, den die Erbsünde erschüttert hat (cf. Gen 3, 1-24), hat sich im Laufe der Geschichte in den Wechselfällen des auserwählten Volkes offenbart bis hin zur Fülle der Zeit, als mit der Menschwerdung des Gottessohnes nicht nur der göttliche Heilswille bestätigt, sondern mit der Erlösung auch die Gnade geschenkt wurde, diesem Willen gehorsam zu sein.

Der Sohn Gottes, das im Schoß der Jungfrau fleischgewordene Wort (cf. Joh 1,14), hat in der Familie von Nazaret gelebt und ist in ihr aufgewachsen und hat an der Hochzeit von Kana teilgenommen, dessen Feier er mit dem ersten seiner „Zeichen" bereichert hat (cf. Joh 2,1-11). Er hat mit Freude die familiäre Gastfreundschaft seiner ersten Jünger angenommen (cf. Mk 1,29-31; 2,13-17) und hat die Trauer der Familie seiner Freunde in Bethanien getröstet (cf. Lk 10,38-42; Joh 11,1-44).

Jesus Christus hat die Schönheit der Ehe wiedererrichtet, indem er den zur Einswerdung auffordernden Plan Gottes wieder vor Augen stellte, der aufgrund der Härte des menschlichen Herzens sogar innerhalb der Tradition des Volkes Israel aufgegeben worden war (cf. Mt 5,31-32; 19.3-12; Mk 10,1-12; Lk 16,18). Zum Ursprung zurückkehrend hat Jesus die Einheit und Treue der Ehegatten gelehrt und Verstoßung und Ehebruch zurückgewiesen.

Gerade durch die außerordentliche Schönheit der menschlichen Liebe - bereits mit inspirierten Zügen gefeiert im Hohenlied - und des von Propheten wie Hosea (cf. Hos 1,2-3,3) und Maleachi (cf. Mal 2,13-16) geforderten und verteidigten Ehebandes hat Jesus die ursprüngliche Würde der Liebe des Mannes und der Frau bekräftigt.

Die Lehre der Kirche über die Familie

Auch in der frühchristlichen Gemeinschaft erscheint die Familie als „Hauskirche" (cf. KKK, 1655): In den sogenannten „Haustafeln" der neutestamentlichen Apostolischen Briefe, wird die antike Großfamilie als Ort der tiefsten Solidarität zwischen Mann und Frau, zwischen Eltern und Kindern, zwischen Reichen und Armen beschrieben (cf. Eph 5,21-6,9; Kol 3,18-4,1; 1Tim 2,8-15; Tit 2,1-10; 1Petr 2,13-3,7; cf. dazu auch den Brief an Philemon). Insbesondere der Epheserbrief hat in der ehelichen Liebe zwischen Mann und Frau „das tiefe Geheimnis" gesehen, das die Liebe Christi und der Kirche in der Welt gegenwärtig macht (cf. Eph 5,31-32).

Durch die Jahrhunderte hindurch und vor allem in der neueren Zeit bis in unsere Tage hat die Kirche es nicht fehlen lassen an ihrer beständigen und immer umfassenderen Lehre über die Familie und die sie begründende Ehe. Tiefen Ausdruck hat diese Lehre in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils gefunden. Bei der Behandlung einiger der dringlichsten Themen ist hier der Förderung der Würde von Ehe und Familie ein gesamtes Kapitel gewidmet, wie aus der Beschreibung ihres Wertes für den Aufbau der Gesellschaft ersichtlich ist: „So ist die Familie, in der verschiedene Generationen zusammenleben und sich gegenseitig helfen, um zu größerer Weisheit zu gelangen und die Rechte der einzelnen Personen mit den anderen Notwendigkeiten des gesellschaftlichen Lebens zu vereinbaren, das Fundament der Gesellschaft" (GS 52).

Besonders eindringlich ist der Appell an die christlichen Eheleute zu einer christozentrischen Spiritualität: „Die Ehegatten selber aber sollen, nach dem Bild des lebendigen Gottes geschaffen, in eine wahre personale Ordnung gestellt, eines Strebens, gleichen Sinnes und in gegenseitiger Heiligung vereint sein, damit sie, Christus, dem Ursprung des Lebens, folgend, in den Freuden und Opfern ihrer Berufung durch ihre treue Liebe Zeugen jenes Liebesgeheimnisses werden, das der Herr durch seinen Tod und seine Auferstehung der Welt geoffenbart hat" (GS 52).

Auch die Nachfolger Petri nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil haben mit ihrem Lehramt die Lehre über Ehe und Familie bereichert, insbesondere Paul VI. mit der Enzyklika Humanae vitae, die besondere Lehren hinsichtlich der Prinzipien und der Praxis anbietet. Nachfolgend unterstrich Papst Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio diese, indem er den göttlichen Plan hinsichtlich der ursprünglichen Wahrheit der ehelichen Liebe und der Familie darlegte: „Diese Hingabe ist in ihrer ganzen Wahrheit einzig und allein im "Raum" der Ehe möglich, im Bund ehelicher Liebe, auf dem Boden der bewussten und freien Entscheidung, mit der Mann und Frau die innige, von Gott gewollte Lebens- und Liebesgemeinschaft eingehen (vgl. Gaudium et spes, 48), die nur in diesem Licht ihren wahren Sinn enthüllt.

Die Ehe als Institution ist weder ein ungebührliches Eingreifen der Gesellschaft oder der Autorität noch ein von außen kommendes Auferlegen einer Form, sondern eine dem ehelichen Liebesbund innewohnende Notwendigkeit, der sich dadurch der Öffentlichkeit als etwas Einmaliges und Ausschließliches kundtut, damit so die Treue zum Plan des Schöpfergottes voll verwirklicht wird. Eine solche Treue beeinträchtigt keineswegs die Freiheit der Person, sondern schützt sie vielmehr vor jedem Subjektivismus und Relativismus und lässt sie an der schöpferischen Weisheit Gottes teilhaben" (FC 11).

Der Katechismus der Katholischen Kirche greift diese grundlegenden Gegebenheiten auf: „Der Bund der Ehe durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine innige Lebens und Liebesgemeinschaft bilden wurde durch den Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen versehen. Er ist von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben [Cf. II. Vat. Konzil, Gaudium et spes, 48; Codex des Kanonischen Rechts, 1055, 1]" (KKK 1660).

Die im Katechismus dargelegte Lehre berührt sowohl die theologischen Prinzipien als auch das sittliche Verhalten, die unter zwei getrennten Überschriften behandelt werden: Das Sakrament der Ehe (Nr. 1601-1658) und Das sechste Gebot (Nr. 2331-2391). Die aufmerksame Lektüre dieser Teile des Katechismus vermittelt ein aktualisiertes Verständnis der Glaubenslehre zur Unterstützung des kirchlichen Handelns angesichts der heutigen Herausforderungen. Die Pastoral der Kirche inspiriert sich an der Wahrheit der Ehe, die im Rahmen des göttlichen Plans gesehen wird: Gott hat den Mann und die Frau erschaffen und in der Fülle der Zeit hat er in Jesus auch die Fülle der ehelichen Liebe offenbart, die zum Sakrament erhoben wurde. Die auf den Konsens gegründete christliche Ehe hat eigene Wirkungen wie es die Ehegüter und die Aufgaben der Eheleute sind, dennoch ist sie der Herrschaft der Sünde nicht entzogen (cfr. Gen 3,1-24), die tiefe Wunden verursachen und auch die Würde des Sakraments verletzen kann.

Die kürzlich veröffentlichte Enzyklika von Papst Franziskus, Lumen Fidei, spricht von der Familie in ihrer Verbindung zum Glauben, die offenbart, „wie fest die Bande zwischen den Menschen sein können, wenn Gott in ihrer Mitte gegenwärtig wird" (LF 50). „Der erste Bereich, in dem der Glaube die Stadt der Menschen erleuchtet, findet sich in der Familie. Vor allem denke ich an die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau in der Ehe. Sie entsteht aus ihrer Liebe, die Zeichen und Gegenwart der Liebe Gottes ist, und aus der Anerkennung und Annahme des Gutes der geschlechtlichen Verschiedenheit, durch welche die Ehegatten ein Fleisch werden können (vgl. Gen 2,24) und fähig sind, neues Leben zu zeugen, das Ausdruck der Güte des Schöpfers, seiner Weisheit und seines Plans der Liebe ist. Auf diese Liebe gegründet, können sich Mann und Frau mit einer Geste, die ihr ganzes Leben mit einbezieht und in vielen Zügen an den Glauben erinnert, die gegenseitige Liebe versprechen.

Eine Liebe zu versprechen, die für immer gilt, ist möglich, wenn man einen Plan entdeckt, der größer ist als die eigenen Pläne, der uns trägt und uns erlaubt, der geliebten Person die ganze Zukunft zu schenken" (LF 52). „Der Glaube ist nicht eine Zuflucht für Menschen ohne Mut, er macht vielmehr das Leben weit. Er lässt eine große Berufung entdecken, die Berufung zur Liebe, und er garantiert, dass diese Liebe verlässlich ist und es wert ist, sich ihr zu übereignen, da ihr Fundament auf der Treue Gottes steht, die stärker ist als all unsere Schwäche" (LF 53).


Weiteres zum Thema "Glaubenswissen":

Samstag, 8. Februar 2014

Der Vatikan stellt klar: UN-Bericht ist Einmischung in die Lehrmeinung und Morallehre der katholischen Kirche

Gestern (07.02.2014) gab Pressesprecher Frederico Lombardi eine Erklärung des Vatikans zum Bericht des Kinderschutzkomitees der Vereinten Nationen (UN) vom 31. Januar 2014 ab. In der Zusammenfassung des Dokuments  heißt es unter anderem bei Radio Vatikan (ganzer Beitrag hier)
Mit Blick auf den am Mittwoch veröffentlichen Bericht des Kinderschutzkomitees zur Kinderschutzarbeit des Heiligen Stuhls spricht Lombardi von „schwerwiegenden Mängeln“. Das Gremium habe „die schriftlichen und mündlichen Beiträge der Vatikanvertreter nicht adäquat berücksichtigt“, so Lombardi: „Wer diese Antworten gelesen und gehört hat, findet im Dokument des Komitees keine proportionalen Entsprechungen.“ Das lasse vermuten, dass der Bericht schon vor der Anhörung der Vatikandelegation am 16. Januar geschrieben und abgeschlossen worden sei.

Natur des Heiligen Stuhls „nicht verstanden“

Als besonders schwerwiegend wertet Lombardi das „Unwissen um die besondere Natur des Heiligen Stuhls“, den man nicht ohne Weiteres mit anderen Staaten vergleichen könne. Diese besonderen Merkmale seien seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention durch den Heiligen Stuhl (1990) „viele Male detailliert“ erklärt worden, insbesondere in den jüngsten Antworten des Vatikans an die Kommission, so der Vatikansprecher: „Kann man hier nicht verstehen oder will man hier nicht verstehen? In beiden Fällen hat man das Recht sich zu wundern“, merkt er an.

Überschreitung eigener Kompetenzen
Als „vielleicht am folgenschwersten“ ordnet Lombardi die Stellungnahmen des Komitees zu Fragen der Sexualerziehung und Sexualität ein. Hier „scheinen die Beobachtungen des Komitees in verschiedenen Richtungen über die eigenen Kompetenzen hinauszugehen“, so der Jesuit. So würden in Fragen der Verhütung, der Abtreibung, der Erziehung in der Familie oder der Sicht auf die menschliche Sexualität Weisungen eigener ideologischer und moralischer Prägung gegeben, bemängelt der Sprecher, der dies als Einmischung in die Lehrmeinung und Morallehre der katholischen Kirche wertet. Der Vatikan hatte diesen Punkt bereits in seiner ersten offiziellen Stellungnahme zum Bericht vom Mittwoch angedeutet: Darin waren einige Empfehlungen des Komitees als Eingriff in Lehre und Religionsfreiheit beschrieben worden.
Das Kinderschutzkomitee hatte in seinem Bericht eine Revision kirchlicher Positionen zu Homosexualität, künstlicher Empfängnisverhütung, Abtreibung und Sexualerziehung empfohlen. Die bisherige kirchliche Haltung stellt aus Sicht des Komitees einen Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention dar.

Kinderschutz schon immer Grundanliegen des Heiligen Stuhls
Die Ratifizierung der Kinderschutzkonvention durch den Vatikan sei durch den „historischen Einsatz der universellen Kirche und des Heiligen Stuhls für das Wohl der Kinder“ motiviert, hält Lombardi in seiner Erklärung fest. Die Kirche habe in diesem Bereich auf vielfältige Weise „enorme Arbeit“ geleistet und tue dies bis heute. Man werde sich weiter um eine Umsetzung der Konvention bemühen und einen „offenen, konstruktiven und engagierten Dialog“ mit den entsprechenden verantwortlichen Organen führen. Die „vorgesehenen Prozeduren“ würden eingehalten, man sei offen gegenüber „konstruktiver Kritik“. Zugleich werde der Heilige Stuhl „mutig“ und „entschieden“ seine Positionen vertreten.

(Quelle: Radio Vatikan)

Glaubt die UN wirklich, der katholischen Kirche ihre eigene lebensfeindliche Doktrin (s. Haltung zu Abtreibung, Sexualethik etc.) überstülpen zu können? Ihre Vertreter und Berichtverfasser sollten sich vielmehr an den lebensbejahenden Positionen der Kirche orientieren und sich - um nur ein Beispiel zu nennen - kompromisslos gegen Abtreibung von Kindern einsetzen. Denn es ist die Abtreibungsmentalität, die Wegwerfkultur, wie Papst Franziskus es ausdrückt, die den Frieden in der Welt gefährdet. Hier müsste Friedenserziehung und Kinderschutz - auch vonseiten der UN - zuallererst ansetzen.



Die Abtreibung stellt heute
die größte Gefahr für den Weltfrieden dar.

Sel. Mutter Teresa von Kalkutta

Montag, 4. November 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 4: Der Heilige Stuhl - Die Lehre

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 4


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


§ 2  Der Heilige Stuhl


I.  Die Lehre

1.  Die päpstliche Gewalt

Der Papst ist das sichtbare Haupt der Kirche. Er vertritt den Herrn Jesus Christus als Haupt seines Leibes. Er ist der Hirt der Gesamtkirche.

Er besitzt einen wahren und eigentlichen Vorrang der Vollmacht gegenüber der ganzen Kirche. Seine Gewalt ist wirklich bischöflich, allgemein, ordentlich, unmittelbar, die höchste und volle. Sie erstreckt sich auf alle Gläubigen und alle Glieder der Hierarchie. Er kann sie jederzeit frei ausüben (c. 331). Die primitiale Gewalt fordert Unterordnung und Gehorsam in der Glaubens- und Sittenlehre, in der Regierung und Ordnung der Kirche. Gegen das Urteil des Papstes gibt es keine Berufung an eine irdische Instanz (c. 333 §3). Er besitzt die Unfehlbarkeit, wenn er als Hirt und Lehrer aller Gläubigen mit höchster apostolischer Vollmacht eine Glaubens- und Sittenlehre vorlegt, die von der gesamten Kirche zu halten ist (c. 749 §1).


2.  Die päpstlichen Hilfs- und Stellvertreterorgane

Als bewährtes Beratungsorgan steht dem Papst das Kardinalskollegium zur Seite. Darin sind der Idee nach die befähigten Persönlichkeiten aus der gesamten Kirche versammelt, deren sich der Papst zur Vorbereitung und Durchführung seiner Entschlüsse bedienen kann (cc. 349 - 359). Doch die beratende Tätigkeit der Kardinäle als Kollegium ist fast völlig zum Erliegen gekommen. (1).

Bei der Regierung der Kirche bedient sich der Papst der Römischen Kurie. Darunter ist die Gesamtheit der Verwaltungsbehörden und Gerichte zu verstehen, die ihn bei der Leitung der Kirche unterstützen (cc. 360 - 361). Sie handeln im Namen des Papstes zum Wohl und zum Dienst aller Kirchen. Die Kurie ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil erheblich aufgebläht worden. Zahlreiche neue Einrichtungen sind zu den bestehenden hinzugekommen. In die Kongregationen wurden Diözesanbischöfe als Mitglieder aufgenommen. Dass sich der Papst der Loyalität aller Mitarbeiter nicht mehr sicher sein kann, ist spätestens bei dem Fall Kempf offenbar geworden.

Als Bischof der Gesamtkirche hat der Papst das angeborene und unabhängige Recht, zu den Teilkirchen in aller Welt und zu den Staaten Gesandte zu senden (c. 362), die ihn vertreten (c. 363). Ihre hauptsächliche Aufgabe ist darin gelegen, die Bande der Einheit zwischen dem Apostolischen Stuhl und den Teilkirchen fester und wirksamer zu machen (c. 364). Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Nuntien wahrheitsgetreue Berichte nach Rom schicken; schönfärberische Informationen können verheerende Folgen haben. Die Entwicklung der Losreißung Englands von der katholischen Kirche im 16. Jahrhundert bietet eine Fülle von Beispielen für falsche Beurteilung der Lage in England durch den Heiligen Stuhl infolge eines heillosen Optimismus.


3.  Die Bischofssynode

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil gibt es die Einrichtung der Bischofssynode (cc. 342 - 348). Sie ist kein Bestandteil der Römischen Kurie, sondern dem Papst unmittelbar zugeordnet. Sie ist ein weiteres Beratungsorgan des Papstes und tritt insofern in Konkurrenz zum Kardinalskollegium und der Römischen Kurie.

Die Bischofssynode wird regelmäßig alle zwei Jahre einberufen. Zusammen mit ihrem Generalsekretariat und dessen Rat gewinnt sie damit beinahe Dauercharakter. Die Einrichtung der Bischofssynode ist ebenso überflüssig wie gefährlich. Sie verdankt ihr Entstehen der Forderung der Bischöfe, aufgrund eines nebulösen Begriffs des Bischofskollegiums an der Regierung der Gesamtkirche beteiligt zu werden. Die Lage ist einigermaßen grotesk. Die Bischöfe, die überwiegend vor der Aufgabe versagen, ihre Diözesen, in denen es drunter- und drübergeht, wohltätig und rechtmäßig zu regieren, mengen sich in Angelegenheiten der Weltkirche, für die sie kein Mandat haben.

Die Bischofssynode bietet vor allem aufmüpfigen Bischöfen eine Plattform, mit Thesen an die Weltöffentlichkeit zu treten, die gegen Ordnung und Lehre der Kirche gerichtet sind. Beispiele dafür sind zahlreich (2). Die zahlreichen Versammlungen der Bischofssynode in den letzten drei (Anm.: nunmehr fünf) Jahrzehnten haben nichts zur Besserung der Lage in der Kirche beigetragen. Sie haben viele Glieder der Hierarchie mit nutzlosen Gesprächen aufgehalten und umfangreiche Papiere erzeugt, die in der Praxis weitgehend unbeachtet bleiben oder scharf kritisiert wurden. Keine einzige Tagung der Bischofssynode war imstande, die nachkonziliare Katastrophe, die alle Gebiete des kirchlichen Lebens erfasst hat, auch nur angemessen zu beschreiben. Immer wieder wurden nur einzelne Symptome herausgegriffen, die sogleich wieder in Beschwichtigungen verpackt wurden. Krisensitzungen, in denen die Gründe der Krise nicht aufgedeckt werden, sind überflüssig.


(1)  Georg May, Ego N.N. atholicae Ecclesiae Episcopus. Entstehung, Entwicklung und Bedeutung einer Unterschriftsformel im Hinblick auf den Universalepiskopat des Papstes ( = kanonistische Studien und Texte Bd. 43), Berlin 1995, 528.
(2)  Z. B.: Georg May, Das Priestertum in der nachkonziliaren Kirche 100.



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Predigten von Prof. Georg May: bitte hier klicken!

Samstag, 21. September 2013

Erzbischof Gerhard Ludwig Müller als Präfekt der Glaubenskongregation bestätigt

Papst Franziskus bestätigte heute S.E. Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, vormals Bischof von Regensburg, als Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre; ebenso bestätigte er als dessen Sekretär S.E. Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer SJ, Titular-Erzbischof von Tibica. Neu ernannte er S.E. Erzbischof Joseph Augustine Di Noia, Titular-Erzbischof von Oregon City, bisher Vize-Präsident der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" zum Sekretär-Assistenten der Glaubenkongregation. (Quelle: Presseamt des Heiligen Stuhls)

Erst am 03. August 2013 hatte Papst Franziskus den Kurienerzbischof Guido Pozzo in die Kommission "Ecclesia Dei" zurückgeholt und ihn zum Sekretär der Kommission "Ecclesia Dei" ernannt.



Foto: Erzbischof G.L. Müller als Regensburger Diözesanbischof; user:Dr. Meierhofer; wikipedia


Dienstag, 13. August 2013

Wenn der Bischof nicht kann - oder nicht will... Irritationen um den Wortlaut von "Summorum pontificum"


Nachdem nun auf der offiziellen Website des Vaticans der Text des Motu proprio "Summorum Pontificum" außer in Latein und Ungarisch auch in Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und in Deutsch abrufbar ist, haben aufmerksame Beobachter festgestellt, dass in der italienischen, spanischen, portugiesischen und deutschen Fassung die Übersetzung (zumindest) an einer Stelle offensichtlich vom lateinischen Originalwortlaut abweicht.

Ort des Geschehens ist Art. 7:
Art. 7. Ubi aliquis coetus fidelium laicorum, de quo in art. 5 § 1 petita a parocho non obtinuerit, de re certiorem faciat Episcopum dioecesanum. Episcopus enixe rogatur ut eorum optatum exaudiat. Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non vult res ad Pontificiam Commissionem “Ecclesia Dei” referatur.

Während es in der Originalfassung in Art. 7 heißt "(lat.) non vult" - "(dt.) nicht will" heißt es in der deutschen und den anderen genannten Übersetzungen "nicht kann":

Latein:
Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non vult res ad Pontificiam Commissionem “Ecclesia Dei” referatur. 

Deutsch:
Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen. 

Diese Abweichung resultiert, wie auch der Vatikanist Sandro Magister auf seinem Blog "Settimo cielo" erwähnt, aus einer älteren (ersten) lateinischen Version des Motu proprio, die zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung 07.07.2007 und dem Erscheinen in dem "Amtsblatt" des Vatikans, den sogenannten "Acta Apostolicae Sedis" (AAS), am 07.09.2007 an einigen Stellen etwas abgewandelt - konkretisiert - wurde.

In den oben genannten Sprachen scheint man nun die Übersetzung der ersten Ausgabe nicht nachgebessert zu haben. Jedenfalls ist eine mutwillige Verfälschung der Übersetzung mit ziemlicher Sicherheit nicht die Ursache der Abweichungen (eher wohl Vergesslichkeit oder Bequemlichkeit).

In dem von der Deutschen Bischofskonferenz im Jahre 2007 herausgegebenen pdf-Format der "Verlautbarungen des Heiligen Stuhls" Nr. 178 sind sowohl der ursprüngliche lateinische Text wie auch dessen Übersetzung einzusehen. Dort heißt es entsprechend im lateinischen Text:

Ursprüngliche Fassung:
Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non potest res ad Pontificiam Commissionem „Ecclesia Dei“ referatur.

Am 14. März 2008 hatte Gianni Cardinale einen Artikel in "Avvenire" (hier via "una voce venetia") publiziert, in dem er auf die Änderungen im offiziellen Text von "Summorum Pontificum" hinwies. Demnach gab es folgende Änderungen (anhand des pdf-Dokumentes der DBK kann dies im Vergleich zu der auf vatican.va veröffentlichten lateinischen Version - mit Ausnahme des Untertitels - verifiziert werden):
1. Zunächst sei ein Untertitel hinzugefügt worden:
De uso extraordinario antiquae formae Ritus Romani
Über die Anwendung der außerordentlichen älteren Form des Römischen Ritus

2. in Art. 1 wurde die das Wort "conditiones" durch die korrekte Form "condiciones" ersetzt

3. in Art. 3 wurde der Begriff "plerumque" (vorwiegend) mit "habitualiter" (gewöhnlich) ersetzt, ohne jedoch damit den Inhalt zu ändern

4. in Art. 5 §1 der Begriff "continenter" (dauerhaft, ununterbrochen) wurde durch "stabiliter" (beständig, dauerhaft) ersetzt; ersterer hätte zu dem Missverständnis führen können, dass eine Gruppe von Gläubigen nur dann das Recht auf eine alte Messe hätte, wenn die Gruppe bereits vor der Publikation des Motu proprio bestanden hätte, und nicht auch als Folge davon.
und schließlich:
5. in Art. 7 "si ... non potest" (wenn er nicht kann) wurde ersetzt durch "si ... non vult" (wenn er nicht will)

Maßgeblich ist jeweils der Text, der in den AAS veröffentlicht wurde, in diesem Falle also "non vult". Ein Fall, in dem Gläubige um die Feier der alten Messe bitten, der Pfarrer dem nicht entspricht und auch der Bischof nicht helfen kann, ist eigentlich nicht denkbar. Denkbar ist aber (leider) der Fall, in dem auch der Bischof den Gläubigen die Feier der Heiligen Messe in der außerordentlichen, älteren Form des Römischen Ritus nicht zugestehen will. In diesem Fall also mögen sich die Gläubigen an die Kommission "Ecclesia Dei" wenden.


Hilfestellungen bietet in solchen Fällen gerne auch die Laieninitiative "Pro Missa Tridentina" (PMT).

Kontakt:
Laienvereinigung für den klassischen römischen Ritus in der Katholischen Kirche e.V.
Pro Missa Tridentina
Fraschstraße 6
D-70825 Korntal

Telefon: 0711 / 83 87 877
Telefax: 0711 / 83 87 878
E-Mail: info@pro-missa-tridentina.org

Alle Fragen rund um die "alte Messe" kann man auf Introibo.net stellen und bekommt dort sachkundige Auskunft:


Foto: Tridentinische Messe ("außerordentliche oder ältere Form des Römischen Ritus"), Bistum Speyer 2009; Joachim Specht; wikipedia

Samstag, 6. Juli 2013

St. Michael: Verteidiger im Kampf gegen die Feinde Gottes und den Feind schlechthin, den Teufel

Von den Engeln Gottes begleitet und getragen


"Michael – was bedeutet: „Wer ist wie Gott? “ – ist der Vorkämpfer des Primats Gottes, seiner Transzendenz und Macht. Michael kämpft, um die göttliche Gerechtigkeit wieder herzustellen. Er verteidigt das Volk Gottes vor seinen Feinden und vor allem vor seinem Feind schlechthin, dem Teufel. Und der heilige Michael siegt, da in ihm Gott handelt.

Diese Skulptur ruft uns also in Erinnerung, dass das Böse besiegt ist. Der Ankläger ist entlarvt, sein Haupt zerdrückt, da sich das Heil ein für alle Mal im Blut Christi erfüllt hat. Auch wenn der Teufel immer versucht, das Antlitz des Erzengels und das Antlitz des Menschen zu zerkratzen, ist Gott stärker. Sein ist der Sieg und sein Heil ist allen Menschen angeboten.

Auf dem Weg und in den Prüfungen des Lebens sind wir nicht allein, sondern von den Engeln Gottes begleitet und getragen, die sozusagen ihre Flügel anbieten, um uns zu helfen, die vielen Gefahren zu überwinden, um gegenüber jenen Wirklichkeiten in die Höhe fliegen zu können, die unser Leben belasten oder uns hinabziehen können. Indem wir die Stadt des Vatikanstaates dem heiligen Michael weihen, bitten wir, dass er uns vor dem Satan verteidige und ihn hinauswerfe."


Papst Franziskus bei der Weihe des Vatikans an den hl Erzengel Michael und den hl.Joseph am 05.07.2013; ganze Ansprache auf kath.net

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Der hl. Erzengel Michael ist seit dem Jahre 955 Patron des Heiligen Römischen Reiches und später Deutschlands.


Heiliger Erzengel Michael,
verteidige uns im Kampfe;

gegen die Bosheit und die Nachstellungen des Teufels sei unser Schutz!
Gott gebiete ihm, so bitten wir flehentlich,
du aber, Fürst der himmlischen Heerscharen,
stürze den Satan und die anderen bösen Geister,
die zum Verderben der Seelen in der Welt umherschweifen
mit der Kraft Gottes hinab in die Hölle!
Amen.

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Weiteres zum Thema 
"Der hl. Erzengel Michael und der Kampf gegen die Mächte der Finsternis": 




Foto: St. Michaels-Altar, Klosterbasilika Ottobeuren; © FW

Freitag, 5. Juli 2013

... et portae inferi non praevalebunt adversus eam!

Papst Franziskus hat heute zusammen mit Papst em. Benedikt XVI. ein Monument des hl. Erzengels Michael eingesegnet und den Vatikan dem Engelsfürsten und dem hl. Joseph, dem Pflegevater Jesu und Schutzpatron der hl. Kirche geweiht.






Das St. Michaels-Monument trägt um die Weltkugel, auf der der Kampf St. Michaels mit dem Widersacher Gottes und gefallenen Engel Satan dargestellt ist, eine Inschrift, die sich auf die Schriftstelle im Matthäusevangelium 16,18 bezieht:

"Et ego dico tibi, quia tu es Petrus, et super hanc petram ædificabo Ecclesiam meam, et portæ inferi non prævalebunt adversus eam!"

"Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Pforten der Unterwelt werden sie nicht überwältigen!"


Heiliger Erzengel Michael, bitte für uns!

Heiliger Joseph, Schutzpatron der Kirche, bitte für uns!



Ansprache von Papst Franziskus bei der Weihe: via kath.net:
Papst Franziskus: Der Erzengel möge Satan aus dem Vatikan hinauswerfen


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Freitag, 21. Juni 2013

...mit dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam...

Am 19. Juni 2013 hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung unter dem Datum des 1. Mai 2013, dem Hochfest des hl. Joseph, ein Dekret erlassen, mit dem für die gesamte Weltkirche angeordnet wird, dass in den eucharistischen Gebeten II, III und IV des Missale Romanum (editio typica tertia) ausdrücklich auch der hl. Joseph genannt wird.

Im römischen Kanon der überlieferten Liturgie und dem „Ersten Hochgebet“ des Novus Ordo war dies bereits üblich, in den erst 1969 promulgierten neuen Hochgebeten II-IV noch nicht, obwohl bereits im Jahre 1962 die ausdrückliche Nennung und Einfügung des hl. Josephs in den Messkanon beschlossen worden war. Nach immerhin 44 Jahren wurde diese Anordnung nun auch für die Neue Form des Römischen Ritus umgesetzt, die diesbezüglich bis jetzt auf vorkonziliarem Stand verblieben war. 



Dekret über die Hinzufügung des Namens des hl. Josef in den eucharistischen Gebeten II, III, IV des Missale Romanum

Indem den Heiligen Joseph von Nazareth die Funktion übertragen wurde, Ziehvater Jesu zu sein, wurde er zum Haupt der Familie des Herrn eingesetzt und erfüllte großzügig die ihm aus der Gnade der Heilsökonomie zugewiesene Mission. Da er vollkommen den Anfängen der menschlichen Heilsgeheimnisse zustimmte, ist er zu einem Musterbeispiel für jene wohlgefällige Demut geworden, die das Christentum für große Ziele bestimmt und zum Zeugen für jene allgemeinen, menschlichen und notwendigen Tugenden, um aufrichtige und authentische Nachfolger Christi zu sein.

Durch diese Tugenden hat sich der Gerechte liebevoll um die Mutter Gottes gekümmert und widmete sich mit freudigem Engagement der Erziehung Jesu Christi. So ist er zum Hüter der wertvollsten Schätze von Gott Vater geworden und wurde so immerwährend durch die Jahrhunderte vom Volk Gottes als Hilfe des mystischen Leibes Christi, der die Kirche ist, verehrt.

In der Katholischen Kirche haben die Gläubigen schon immer eine ununterbrochene Verehrung des Heiligen Joseph gezeigt und ständig und feierlich das Gedächtnis des keuschen Ehemanns der Mutter Gottes und des himmlischen Patrons der ganzen Kirche begangen, ja bis zum dem Punkt, dass der Selige Johannes XXIII. während der Zweiten Vatikanischen Konzils verfügte, dass der Namen des Heiligen Josephs in den antiken Römischen Canon aufgenommen werde. Papst Benedikt XVI. hat dankbar die vielen frommen schriftlichen Wünsche aufgegriffen und approbiert, die von vielerlei Orten herkamen und die nun Papst Franziskus bestätigt hat, indem man die Fülle der Gemeinschaft der Heiligen betrachtet, die einst zusammen mit uns Pilger in der Welt waren und die uns nun zu Christus führen und uns mit ihm vereinen.

Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes ordnet diese Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung kraft der ihr von Papst Franziskus erteilten Fakultät bereitwillig an, dass der Name des Heiligen Joseph, Bräutigam der Seligen Jungfrau Maria, von nun an in den eucharistischen Gebeten II, III und IV des Missale Romanum, editio typica tertia, nach dem Namen der Seligen Jungfrau Maria in folgender Weise hinzugefügt wird: im eucharistischen Hochgebet II: „ut cum beáta Dei Genetríce Vírgine María, beáto Ioseph, eius Sponso, beátis Apóstolis"; im eucharistischen Hochgebet III: „cum beatíssima Vírgine, Dei Genetríce, María, cum beáto Ioseph, eius Sponso, cum beátis Apóstolis"; im eucharistischen Hochgebet IV: „cum beáta Vírgine, Dei Genetríce, María, cum beáto Ioseph, eius Sponso, cum Apóstolis". *

Was die in lateinischer Sprache verfassten Texte betrifft, so werden diese Formeln benutzt, die von nun an als „typisch" deklariert werden. Die Kongregation wird sich im Folgenden selber um die Übersetzungen in die am meisten gebrauchten westlichen Sprachen kümmern; diejenigen Formeln, die in anderen Sprachen abgefasst werden, müssen in Übereinstimmung mit dem Recht von den jeweiligen Bischofskonferenzen erstellt werden und vom Apostolischen Stuhl durch dieses Dikasterium rekognosziert werden.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen.

Aus der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, 1. Mai 2013, Heiliger Joseph, der Arbeiter.

Antonio Kard. Cañizares Llovera
Präfekt 



* in deutscher Sprache:

Eucharistisches Hochgebet II:
"mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen Aposteln...";

Eucharistisches Hochgebet III:
"mit der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen heiligen Aposteln...";

Eucharistisches Hochgebet IV:
"mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen Aposteln...".


 

Siehe dazu auch den nicht ganz ironiefreien Artikel:



Samstag, 1. Juni 2013

Drei Besonderheiten der katholischen Kirche in Deutschland



Drei deutsche Besonderheiten seien es, die P. Bernd Hagenkord SJ den Römern immer wieder erklären müsse:

- das Zentralkomitee
- warum die Ökumene sich nur mit den Evangelischen beschäftigt und
- die Kirchensteuer

Dies berichtete eine junge Autorin der "Jungen Federn", Marie Degenfeld-Schonburg, in der "Tagespost", unter der Rubrik "Mein junger Glaube im Alltag". Sie schrieb über einen Festvortrag Pater Hagenkords im Kolleg St. Blasien (Schwarzwald) am Pfingstsonntag, der sich u.a. mit dem Verhältnis zwischen der Kirche in Deutschland und dem Vatikan sowie der Wahrnehmung dieser Teilkirche aus römischer Sicht widmete. 

s. "Die Tagespost", Nr. 66, 01. Juni 2013, S. 15

Mittwoch, 13. März 2013

Blick nach Rom: Live-Cam vom Petersplatz

u. a. mit Blick auf den Schornstein der Sixtinischen Kapelle:




Link zur Live-Cam: bitte klicken!


UPDATE: Mittwoch, 13.03.2013
 um 11:39  schwarzer Rauch:



UPDATE: Mittwoch, 13.03.2013
 um 19:06 weißer Rauch:





Der neue Papst heißt

Jorge Mario Bergoglio SJ, Erzbischof von Buenos Aires (Arg.)


 
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Freitag, 8. März 2013

Dienstag, 19. Februar 2013

Das Kloster Mater Ecclesiae - Mutter der Kirche

Ein kleiner Einblick in die zukünftige Wohnstätte Papst Benedikt XVI.



Mit dieser Gründung (Anm.: des Klausurklosters "Mater Ecclesiae" im Vatikan) zeigte Johannes Paul II. der Weltöffentlichkeit ohne Worte, aber doch sehr deutlich, wie wichtig und unerlässlich auch in unserer modernen, schnelllebigen Zeit die Berufung zum kontemplativ-verborgenen Leben ist und welch hohen Wert er dem Gebet in der Stille und dem im Verborgenen gebrachten Opfer beimisst.

Wenn er in seiner unmittelbaren Nähe Klausurschwestern haben wollte, damit sie für ihn und sein Pontifikat beteten, so offenbart dies auch seine tiefe Überzeugung, dass er sich die Fruchtbarkeit seines universalen Hirtenamtes und den geistigen Erfolg seines immensen äußeren Wirkens in erster Linie vom Gebet und Opfer anderer erwartet. (...)

Es ist kein Zufall, dass der Heilige Vater einen weiblichen Orden für diese Aufgabe aussuchte. Waren es im Laufe der Kirchengeschichte doch immer Frauen, die in der Nachfolge der Gottesmutter betend und opfernd den Weg der Apostel und Priester in ihrem missionarischen Wirken begleitet und unterstützt haben. So sehen die kontemplativen Orden “die Nachahmung und Betrachtung Mariens” als ihr besonderes Charisma.


Broschüre "Eucharistische Anbetung zur Heiligung der Priester und geistige Mutterschaft": als PDF-Dokument herunterladen
weitere  Infos bei Kirche in Not: hier 



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