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Dienstag, 28. Mai 2019

Katholische Frauen wollen und brauchen keine Priesterinnen

Wir Frauen in der katholischen Kirche wollen keine "Priesterinnen"!

Denn die Befürworterinnen von "Priesterinnen" wollen teilhaben an der "Macht", die angeblich den Männern in der Kirche vorbehalten und deshalb der Zugang zur Macht in der Kirche den Frauen verwehrt sei. Wir wollen keine Macht, wir wollen dienen.

Wir brauchen keine Recht- und Machthaberinnen, die die Kirche beherrschen bzw. befrauschen.

Männer und Frauen sind gleichwertig. Aber sie haben voneinander verschiedene Aufgaben. Das sakramentale Amtspriestertum ist seit der Einsetzung durch Jesus Christus und seit Apostelzeiten den Männern vorbehalten. Und das ist auch gut so. Und außerdem, wie Johannes Paul II. 1994 unter Berufung auf die gesamte Tradition der Kirche definitiv feststellte: die Kirche hat "keinerlei Vollmacht (...), Frauen die Priesterweihe zu spenden".

Wir sollten uns also wieder den wirklich wichtigen Dingen zuwenden: dass nämlich die Kirche uns - Männer wie Frauen - rettet. Nicht wir retten die Kirche - sondern die Kirche rettet uns!

Sie rettet uns durch die Sakramente, indem sie uns das göttliche Leben einhaucht und uns so am Reich Gottes teilhaben lässt (vgl. z. B. II. Vat., Lumen gentium). Soweit haben wir Teil am Reich Gottes, als wir heilig sind. Diese (Voll-)Macht, nämlich Kinder Gottes zu werden, ist allen - Männern und Frauen - gegeben; allen, die an Seinen Namen (Jesus Christus) glauben und aus Gott geboren sind (vgl. Joh 1,12ff).

Allein darauf kommt es an: Heilige zu werden durch die Einswerdung mit dem göttlichen Willen, der sich auch in der Lehre der Kirche widerspiegelt (vgl. 1.Thess.4,3; Vat. II, Lumen gentium): Sie, unsere heilige Mutter, die Kirche, ist für immer als "Säule und Feste der Wahrheit" errichtet. Darauf können wir uns verlassen und darauf können wir unser christliches Leben gründen und bauen.

Oder wie Prof. Dr. Manfred Hauke in der Diskussion um weibliche Diakone sagte: "Nicht die Amtsträger sind die großen Gestalten der Kirche, sondern die Heiligen."

 
Weiterführende Links zum Thema "Frauen in der Kirche an die Macht":

 Foto: © Frischer Wind

Freitag, 20. Dezember 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 16: Die Theologieprofessoren - Lehramt und Theologie

Prof. Dr. Georg May


Die andere Hierarchie
Teil 16


 Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



§ 6  Die Theologieprofessoren

Die andere Hierarchie ist vielgestaltig. Sie tritt bald in Einzelpersonen, bald in Gremien, bald in Gruppen in Erscheinung. Besondere Beachtung verdient das Neben- und Ersatzlehramt der Theologieprofessoren.


I.  Lehramt und Theologie

1. Lehramt

Was zu glauben und zu tun ist, bestimmt Gott. Er macht uns seinen Willen kund durch den menschgewordenen Gottessohn. Jesus Christus hat seine Lehre der von ihm gegründeten Kirche anvertraut. In der Kirche gibt es ein Lehramt, das von Amtes wegen und mit Autorität die verbindliche Lehre vorträgt (Dignitatis humanae Nr. 14). Die Träger dieses Lehramtes sind die Bischöfe mit dem Papst an der Spitze (Lumen gentium Nr. 22). Die Gläubigen schulden ihm religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens (LG 25).

Die Autorität des Lehramtes geht auf die Sendung Christi und der Apostel zurück; sie gründet im Sakrament und im Amt (LG 21 und 22). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verkündet Christus den Völkern vorzüglich durch den Dienst der Bischöfe Gottes Wort (LG 21). Sie haben die Aufgabe Christi, des Lehrers, inne. Die Bischöfe sind authentische, d. h. mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer (LG 25). Mögen sie noch so sehr versagen, sie bleiben Inhaber des Lehramtes. Es ist den Gläubigen unbenommen, ihnen ihr Versagen vorzuhalten. Aber damit werden sie nicht aus der Unterstellung unter das Lehramt entlassen, wann immer dieses seiner gottgesetzten Aufgabe nachkommt.

Man kann sich auf das gesunde Lehramt gegen das kranke Lehramt berufen, aber an das Lehramt bleibt der katholische Christ gebunden. Die Vollmacht, authentische Urteile über die Glaubenslehre abzugeben, erwächst nicht aus der thologischen Bildung, die jemand genossen hat, sondern aus der Befugnis des kirchlichen Amtes. Wer dies bestreitet, unterstellt die Amtsträger den Theologen und liefert sie damit der Vielfalt der theologischen Meinungen aus. Dem Lehramt ist das autoritative, d. h. verbindlich urteilende und gegebenenfalls richtende Zeugnis des Glaubens anvertraut.

Es ist falsch, die Aufgabe des Lehramtes auf das Bemühen um friedlichen Umgang von Christen unterschiedlicher Auffassung einzuschränken, wie es Ottmar Fuchs tut, der dem Lehramt die Hauptaufgabe zuweist, Konsens und Koexistenzmöglichkeiten bei Dissens zu suchen (1). Das Lehramt besitzt jurisdiktionelle Befugnisse, die es berechtigen, Weisungen zu geben und Gehorsam zu fordern. Im Lehramt verbinden sich priesterliche Vollmacht und Hirtengewalt.

Das Lehramt hat die heilige Pflicht, die Glaubenshinterlage unversehrt zu bewahren. Das Zweite Vatikanische Konzil schreibt den Bischöfen die Aufgabe zu, "die ihrer Herde drohenden Irrtümer" wachsam fernzuhalten (LG 25). Sie dürfen also zu Irrlehren nicht schweigen oder sie verharmlosen. Die hartnäckige Leugnung oder Bezweiflung einer mit göttlichem und katholischem Glauben zu glaubenden Wahrheit ist Häresie (c. 751). Wer dies tut, ist ein Häretiker. Er verfällt ohne weiteres der Exkommunikation (c. 1364 §1). Den Eintritt dieser Strafe von Amtes wegen festzustellen, ist Sache der Oberhirten.


2.  Theologie

Theologische Arbeit ist wissenschaftlicher Dienst am Glauben. Sie hat die Lehre aus dem Glauben und für den Glauben vorzutragen. Die theologische Wissenschaft leistet den Trägern des Lehramtes einen gewichtigen Dienst, indem sie die Glaubenslehre aus den Urkunden der Offenbarung erhebt und rational durchdringt.

Die Autorität der Theologen beruht auf der Kraft ihrer Erkenntnis und der Übereinstimmung ihrer Lehre mit dem Glauben der Kirche. Ihnen kommt weder Weisungsrecht noch Leitungsbefugnis zu. Die Theologen sind außerstande, den Glauben verbindlich vorzulegen. Ihnen fehlt das Amtscharisma, und deswegen können sie niemals als gleichberechtigte Partner des Lehramtes auftreten. Es ist falsch, wenn Greinacher die Forderung erhebt, "dass eine Entscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte nur im Einvernehmen von theologischer Wissenschaft und kirchlichem Lehramt gefunden werden kann" (2). Theologie und Lehramt können nicht auf derselben Ebene der Parität stehen. Vielmehr bedarf der Theologe zur Erfüllung seiner Aufgabe der kanonischen Sendung, die ihm von den Trägern des Lehramtes erteilt und u. U. entzogen wird.

Der Glaube kommt nicht aus der Theologie, sondern aus der glaubenden und lehrenden Kirche. Die Theologie empfängt den Glauben vom lebendigen Zeugnis, hinter dem die kirchliche Lehrautorität steht. Deswegen muss sie ihre Lehre stets in der Bindung an die Vorgaben des Lehramtes vortragen. Eine Theologie, die sich diesen Bindungen entzieht, ist unfähig, den Dienst am Glauben zu leisten. Das heißt: Sie hebt sich selbst als Glaubenswissenschaft auf.


(1)  Fuchs, Zwischen Wahrhaftigkeit und Macht 183
(2)  Norbert Greinacher, Kirchliches Lehramt und Theologen: Theologische Quartalsschrift 160, 1980, 139







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Donnerstag, 31. Oktober 2013

Laikaler Klerikalismus

Der Einsatz der Laien wird zu einer Form von Klerikalismus, wenn die sakramentalen oder liturgischen Aufgaben des Priesters von Christgläubigen übernommen werden oder wenn sie Funktionen übernehmen, die dem pastoralen Führungsamt des Priesters eigen sind. In solchen Situationen wird oft das vernachlässigt, was das Konzil über den Weltcharakter der Berufung der Laien lehrt (vgl. Lumen gentium, 32).

Es ist der Priester, der als geweihter Amtsträger im Namen Christi der christlichen Gemeinde auf liturgischer und pastoraler Ebene vorsteht. Die Laien unterstützen ihn auf verschiedene Art und Weise bei dieser Aufgabe. Dennoch ist die Welt der wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Realität der vorrangige Bereich, in dem die Laien ihre Berufung ausüben. In dieser Welt sollen die Laien ihre Taufberufung leben, und zwar nicht als passive Konsumenten, sondern als aktive Mitglieder jenes großen Werks, das den christlichen Charakter zum Ausdruck bringt.

Es ist Aufgabe des Priesters, der christlichen Gemeinde vorzustehen, um den Laien zu ermöglichen, den ihnen eigenen kirchlichen und missionarischen Auftrag zu erfüllen. In einem Zeitalter schleichender Verweltlichung mag es merkwürdig erscheinen, daß die Kirche mit Nachdruck die weltliche Berufung der Laien bekräftigt. Heute ist vor allem das evangeliumsgemäße Zeugnis der Gläubigen in der Welt Mittelpunkt der kirchlichen Antwort auf den Mißstand der Säkularisierung (vgl. Ecclesia in America, 44).

Von einem politisierten Einsatz der Laien ist dann die Rede, wenn der Laienstand sich anmaßt, die »Macht« innerhalb der Kirche auszuüben. Dies geschieht, wenn die Kirche nicht als Ausdruck des für sie bezeichnenden »Mysteriums« der Gnade angesehen wird, sondern aus soziologischer oder gar politischer Sicht, was häufig aufgrund einer irrigen Auffassung des Begriffs »Volk Gottes« geschieht, ein Begriff, der tiefe und reiche biblische Grundlagen hat und den das Zweite Vatikanum so gut zu verwenden wußte.

Wenn nicht das Dienen, sondern die Macht jede Führungs- und Verwaltungsform in der Kirche prägt – sei es im Klerus oder im Laienstand –, dann werden gegensätzliche Interessen erkennbar. Klerikalismus ist für die Priester jene Form der Einflußnahme, die eher auf Macht als auf Dienst gründet und stets Gegensätze zwischen der Priesterschaft und dem Volk hervorruft. Diesen Klerikalismus finden wir auch in Leitungsformen der Laien, die die transzendente und sakramentale Natur der Kirche wie auch ihre Rolle in der Welt nicht ausreichend berücksichtigen. Beide Haltungen sind schädlich.


Papst Johannes Paul II. am 07.05.2002 bei einem Ad-limina-Besuch von Bischöfen


Weiteres zum Thema "Klerikalismus":

Sonntag, 27. Oktober 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 1: Die Existenz der Hierarchie

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie
Teil 1

Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997




§1 Die hierarchische Verfassung der Kirche

I. Die Existenz der Hierarchie

1. Hirt und Herde

Die Kirche Christi ist die Verbindung von Unsichtbarem und Sichtbarem. Unsichtbar sind Christus, das verklärte Haupt der Kirche, der heilige Geist und die Gnade.

Die Sichtbarkeit der Kirche drückt sich aus in Gottesdienst und Sakramentenspendung, im Glauben und in der rechtlichen Verfasstheit, vor allem in der hierarchischen Struktur. Recht und Hierarchie sind unaufgebbare Wesensbestandteile der Kirche. Wenn von der ganzen Kirche oder von allen Christen die Rede ist, wird damit keineswegs geleugnet, dass die Kirche eine strukturierte und hierarchisch geordnete Einheit ist.

Die Kirche ist das Volk Gottes. Dieses Volk ist von besonderer Art. Es existiert nur in der vorgegebenen Struktur von solchen, die eine Vollmacht besitzen, und anderen, die eine solche nicht haben. Wo immer die Heilige Schrift und die Urkunden der Lehrverkündigung vom "Weiden" sprechen (1), setzen sie das Gegenüber von Hirt und Herde voraus.

(1) vgl. z.B. Lumen gentium Nr. 18.


2. Haupt und Leib

Das durchgängige Strukturprinzip der Verfassung der katholischen Kirche ist das Gegenüber und die Einheit von Haupt und Leib. Dies gilt in erster und grundlegender Weise von dem Verhältnis Christi zu der Gesamtheit der Gläubigen. Christus ist das Haupt, die Kirche ist sein Leib (Lumen gentium Nr. 7).

Die Zusammengehörigkeit von Haupt und Gliedern erfährt aber ihre Verwirklichung in abgeleiteter Weise auch im Verhältnis der menschlichen Stellvertreter Christi zu den ihnen anvertrauten Gläubigen. Bischöfe und Priester üben das Amt Christi, des Hauptes und Hirten, aus (Presbyterorum ordinis Nr. 6). Durch dieses Prinzip sind Hirt und Herde, Klerus und Laien zur Einheit verbunden.

Die Stellung als Haupt besagt, wenn sie einem Menschen eingeräumt wird, die Repräsentation und die Stellvertretung des Herrn Jesus Christus. Sie kann nur wahrgenommen werden von Personen, die durch Weihe und Sendung dazu ermächtigt sind (Prespyterorum ordinis Nr. 1).

- Durch das Sakrament der Weihe werden aufgrund göttlicher Anordnung einige Christen durch das ihnen eingeprägte unauslöschliche Zeichen zu geweihten Dienern konsekriert und deputiert, damit sie, ein jeder nach seiner Stufe, in der Person Christi des Hauptes die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens ausüben und so das Volk Gottes weiden (c. 1008).

Durch die kanonische Sendung werden sie zu Mitarbeitern des Bischofsstandes bestellt (Presbyterorum ordinis Nr. 2 und 7). Die zur Repräsentation des Herrn Jesus Christus befähigten Personen bilden die kirchliche Hierarchie. Das Wort besagt heiligen Ursprung und heilige Herrschaft, eine Ordnung heiligen Ursprunges und heiligen Zieles.

- Die Hierarchie stellt ein Ordnungsgefüge institutioneller Stufungen, der Über- und der Unterordnung dar. Sachlich versteht man unter Hierarchie die von Christus den Aposteln und ihren Nachfolgern verliehene Gewalt, die Kirche zu leiten und die Heilsgüter zu vermitteln, personal die Gesamtheit der Inhaber dieser Gewalt. Auf göttlicher Einsetzung beruhen hinsichtlich der Regierungsgewalt die Stufen des Primats und des Episkopats, hinsichtlich der Weihegewalt die Stufen der Bischöfe, der Priester und der Diakone. Zu den beiden Grundämtern des Primats und des Episkopats treten Hirtenämter, die auf kirchlicher Einsetzung beruhen, im bischöflichen Bereich vor allem die Dekane und die Pfarrer.


3.  Kirchengewalt

Der Hierarchie ist die Kirchengewalt eigen. Siest die zur Führung, Belehrung und Heiligung des Volkes Gottes von Christus gestiftete Vollmacht. Die Kirchengewalt wird unterschieden in Weihegewalt und Hirtengewalt. Beide sind göttlichen Rechtes.

Die Weihegewalt ist gewissermaßen die Leben schaffende, schöpferische Vollmacht. die Hirtengewalt ist die leitende, Ordnung schaffende Vollmacht. Die Einsetzung in die Stufen der Weihegewalt geschieht durch die Erteilung der Weihe. Die Einweisung in die Stufe der Hirtengewalt erfolgt, den Primat ausgenommen, durch kanonische Sendung. Weihe- und Hirtengewalt sind aufeinander bezogen. Die heilige Weihe gibt grundsätzlich die Befähigung in der Person Christi, des Hauptes, die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens auszuüben (c. 1008). Nur Geweihte sind fähig, die auf göttlicher Einsetzung beruhende Leitungsgewalt in der Kirche zu erlangen (c.129 §1). Bei der Ausübung dieser Gewalt können Laien mitwirken (cc. 129 §2, 517 §2).



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen


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Weiteres zum Thema "Rätesystem und Demokratie in der Kirche"
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