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Mittwoch, 29. Juni 2016

Ermutigung für Arbeit von 1000plus

In kaum einer Frage äußert sich Papst Franziskus so unmissverständlich und klar wie in Sachen des Lebensschutzes (s. z. B. hier und in der Enzyklika "Laudato si" Nr. 120). Nun hat er die unter Deutschlands Bischöfen nicht unumstrittene - weil nicht von kirchensteuerlichen Geldtöpfen abhängige - Menschenschutz- und Beratungsinitiative für Mütter in Not in Audienz empfangen, ihre Arbeit gelobt und zu weiterem Engagement ermutigt:


Papst empfängt 1000plus
 
Franziskus würdigt im Rahmen einer Privataudienz die Beratung und Hilfe für schwangere Frauen in Not durch das überkonfessionelle Projekt 1000plus Rom / München, 24. Juni 2016. – Papst Franziskus hat am 17. Juni den Vorstand des Vereins Pro Femina e.V. (Träger des Projekts 1000plus) und Weihbischof Thomas Maria Renz (Diözese Rottenburg-Stuttgart) im Rahmen einer Privataudienz im Vatikan empfangen.

Begleitet wurde die Gruppe von einem kleinen Mädchen, das sein Leben der Beratung von 1000plus verdankt, sowie dessen Mutter und der Beraterin, die die Familie im Schwangerschaftskonflikt beraten und betreut hatte. „Was für eine wunderschöne Arbeit!“, lobte das Oberhaupt der katholischen Kirche die Tätigkeit von 1000plus und bedankte sich wiederholt. Besonders herzlich wandte er sich der zweijährigen Lilia-Maria zu, deren Mutter einst im existenziellen Schwangerschaftskonflikt die Telefonhotline von Pro Femina angerufen hatte. Dank der intensiven Beratung und umfassenden Hilfe konnte sie sich trotz massiven Drucks ihres Partners für ihr Kind entscheiden.



Projektleiter Kristijan Aufiero erläuterte Papst Franziskus neben der Beratungsarbeit auch die Babyflaschen-Aktion in Kirchengemeinden, mit der 1000plus finanziert wird: „Ah, statt der Milch kommen also Münzen hinein“, kommentierte der Papst sichtlich erfreut die Spendenaktion, die in Gemeinden aller Konfessionen durchgeführt wird. Am Ende der Audienz erteilte Franziskus der 1000plus-Delegation den apostolischen Segen und bat seinerseits um das Gebet für ihn.

„Gerade weil 1000plus ein überkonfessionelles Projekt ist, bedeutet uns dieser Segen und diese Unterstützung sehr, sehr viel. Mehr noch ist dieser Empfang eine große Ehre und Ermutigung für alle, die an diesem Projekt mitarbeiten oder diese Arbeit etwa mit ihren Spenden unterstützen“, so Kristijan Aufiero nach der Begegnung. „Wir werden weiterhin alles in unserer Macht Stehende tun, um immer mehr ungewollt Schwangeren zu helfen und ihnen die Beratung und Hilfe zur Verfügung zu stellen, die sie für ein Ja zu ihrem Kind brauchen.“

Papst Franziskus hat in den letzten Jahren bereits mehrfach dazu aufgerufen, ungewollt schwangeren Frauen ohne Verurteilung zu helfen, so auch in seinem päpstlichen Lehrschreiben Evangelii Gaudium: „Es ist nicht fortschrittlich, sich einzubilden, die Probleme zu lösen, indem man ein menschliches Leben vernichtet. Doch es trifft auch zu, dass wir wenig getan haben, um die Frauen angemessen zu begleiten, die sich in sehr schweren Situationen befinden, wo der Schwangerschaftsabbruch ihnen als eine schnelle Lösung ihrer tiefen Ängste erscheint, besonders, wenn das Leben, das in ihnen wächst, als Folge einer Gewalt oder im Kontext extremer Armut entstanden ist. Wer hätte kein Verständnis für diese so schmerzlichen Situationen?“ (Nr. 214).

1000plus ist ein Kooperationsprojekt, das von der Schwangerschaftskonfliktberatung Pro Femina e.V. initiiert wurde und von der Stiftung Ja zum Leben und dem Verein Die BIRKE als Projektpartner unterstützt wird. Ziel dieser Kooperation ist es, immer mehr Frauen im existenziellen Schwangerschaftskonflikt zu beraten und ihnen zu helfen, ein Ja zu ihrem Kind zu finden.

Bis zum Jahr 2020 will die überkonfessionelle Initiative die vorhandenen Beratungsstrukturen so weit ausbauen, dass jährlich 10.000 Schwangere beraten werden können. Im Jahr 2015 wurden 2.439 Frauen über das Internet, telefonisch oder persönlich beraten. 85 % von ihnen waren im existenziellen Schwangerschaftskonflikt. Von den Frauen, die 1000plus ihre Entscheidung mitteilten, entschieden sich 61 % für ein Leben mit ihrem Kind. Die Beratung wird zu 100 % aus Spenden finanziert.


Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Pro Femina e.V. | Projekt 1000plus
Paula von Ketteler, Leitung Kommunikation
Widenmayerstr. 16 | 80538 München
Tel.: 089 / 540 410 5-0
Fax: 089 / 540 410 5-55
E-Mail: presse@1000plus.de


Das Projekt 1000plus
Das Ziel von 1000plus ist es, eine Beratungsstruktur aufzubauen, die jährlich vielen tausend Frauen im Schwangerschaftskonflikt bestmögliche Beratung und konkrete Hilfe bietet. Daneben hat 1000plus es sich zur Aufgabe gemacht, mithilfe öffentlichkeitswirksamer Wort-, Bild- und Informationskampagnen einerseits auf die Not von Schwangeren im Konflikt, andererseits auf die Würde, den Wert und die Schönheit jedes Menschen aufmerksam zu machen.
Im Jahr 2015 wurden im Rahmen von 1000plus insgesamt 2.439 Schwangere von zuletzt 17 Beraterinnen beraten. Die Beratungsorganisationen von 1000plus stellen keine Beratungsscheine nach § 219 StGB aus. Die Beratung wird zu 100 Prozent aus Spenden finanziert.

Rechtlicher Träger von 1000plus ist der Verein Pro Femina e.V.
Pro Femina e.V. ist eine mildtätige und gemeinnützige Frauenhilfsorganisation. Aufgabe von Pro Femina ist es, Frauen im Schwangerschaftskonflikt kompetent zu beraten und ihnen jedwede Hilfe zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser Beratung und Hilfe ist es, der Frau eine Entscheidung für ein Leben mit dem Kind zu ermöglichen.



Weiteres zu 1000plus und das Verhältnis zum kirchensteuerfinanzierten Verein "Deutsche Katholische Kirche":



Links zu anderen Initiativen für Mutter und Kind:
   


Bild: Papst Franziskus lässt sich von Kristijan Aufiero, Vorsitzender des Vorstands von Pro Femina e.V., die Arbeit des Projekts 1000plus erläutern und studiert eines der bekanntesten 1000plus-Motive. Mit im Bild: Beratungsleiterin Cornelia Lassay, Vorstandsmitglied Monika Aufiero, stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Markus Arnold (v.l.n.r.). ©L'Ossevatore Romano

Mittwoch, 24. September 2014

Fragwürdige Pro-Abtreibungsargumente

Anlässlich der Entscheidung der spanischen Regierung, ungeborene Kinder auch weiterhin nicht durch entsprechende Gesetze vor der Gefahr durch Abtreibung zu schützen, hat Josef Bordat "Argumentationsfiguren" der Abtreibungsbefürworter zusammengefasst und das Notwendige dazu gesagt.

In aller Kürze wird die Oberflächlichkeit und Fragwürdigkeit dieser Argumente sichtbar. Opfer sind Hunderttausende unschuldiger Kinder, die im Mutterleib getötet werden und denen das Recht zu leben aus - seien wir doch ehrlich - überwiegend egoistischen Motiven, oder aus manglelnder Wertschätzung eines Menschenlebens, vorenthalten wird... Wie ist das in unserer "modernen" Zeit und in einer angeblich solidarischen Gesellschaft möglich?

Die wesentlichen Argumentationsfiguren der Abtreibungsbefürworter:
1. „Recht auf Abtreibung“
2. „Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper“
3. „Entscheidungsfreiheit“
4. „Religiöser Fundamentalismus“
5. „Moderne“ / „21. Jahrhundert“
Herzliche Leseempfehlung! - wie auch für den aufschlussreichen bordatschen Artikel über "Gewalt aus Notwehr und die Problematik ihrer diskursiven Rechtfertigung" (hier).

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Kleiner Mensch im Bauch:


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Samstag, 8. Februar 2014

Der Vatikan stellt klar: UN-Bericht ist Einmischung in die Lehrmeinung und Morallehre der katholischen Kirche

Gestern (07.02.2014) gab Pressesprecher Frederico Lombardi eine Erklärung des Vatikans zum Bericht des Kinderschutzkomitees der Vereinten Nationen (UN) vom 31. Januar 2014 ab. In der Zusammenfassung des Dokuments  heißt es unter anderem bei Radio Vatikan (ganzer Beitrag hier): 
Mit Blick auf den am Mittwoch veröffentlichen Bericht des Kinderschutzkomitees zur Kinderschutzarbeit des Heiligen Stuhls spricht Lombardi von „schwerwiegenden Mängeln“. Das Gremium habe „die schriftlichen und mündlichen Beiträge der Vatikanvertreter nicht adäquat berücksichtigt“, so Lombardi: „Wer diese Antworten gelesen und gehört hat, findet im Dokument des Komitees keine proportionalen Entsprechungen.“ Das lasse vermuten, dass der Bericht schon vor der Anhörung der Vatikandelegation am 16. Januar geschrieben und abgeschlossen worden sei.

Natur des Heiligen Stuhls „nicht verstanden“

Als besonders schwerwiegend wertet Lombardi das „Unwissen um die besondere Natur des Heiligen Stuhls“, den man nicht ohne Weiteres mit anderen Staaten vergleichen könne. Diese besonderen Merkmale seien seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention durch den Heiligen Stuhl (1990) „viele Male detailliert“ erklärt worden, insbesondere in den jüngsten Antworten des Vatikans an die Kommission, so der Vatikansprecher: „Kann man hier nicht verstehen oder will man hier nicht verstehen? In beiden Fällen hat man das Recht sich zu wundern“, merkt er an.

Überschreitung eigener Kompetenzen
Als „vielleicht am folgenschwersten“ ordnet Lombardi die Stellungnahmen des Komitees zu Fragen der Sexualerziehung und Sexualität ein. Hier „scheinen die Beobachtungen des Komitees in verschiedenen Richtungen über die eigenen Kompetenzen hinauszugehen“, so der Jesuit. So würden in Fragen der Verhütung, der Abtreibung, der Erziehung in der Familie oder der Sicht auf die menschliche Sexualität Weisungen eigener ideologischer und moralischer Prägung gegeben, bemängelt der Sprecher, der dies als Einmischung in die Lehrmeinung und Morallehre der katholischen Kirche wertet. Der Vatikan hatte diesen Punkt bereits in seiner ersten offiziellen Stellungnahme zum Bericht vom Mittwoch angedeutet: Darin waren einige Empfehlungen des Komitees als Eingriff in Lehre und Religionsfreiheit beschrieben worden.
Das Kinderschutzkomitee hatte in seinem Bericht eine Revision kirchlicher Positionen zu Homosexualität, künstlicher Empfängnisverhütung, Abtreibung und Sexualerziehung empfohlen. Die bisherige kirchliche Haltung stellt aus Sicht des Komitees einen Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention dar.

Kinderschutz schon immer Grundanliegen des Heiligen Stuhls
Die Ratifizierung der Kinderschutzkonvention durch den Vatikan sei durch den „historischen Einsatz der universellen Kirche und des Heiligen Stuhls für das Wohl der Kinder“ motiviert, hält Lombardi in seiner Erklärung fest. Die Kirche habe in diesem Bereich auf vielfältige Weise „enorme Arbeit“ geleistet und tue dies bis heute. Man werde sich weiter um eine Umsetzung der Konvention bemühen und einen „offenen, konstruktiven und engagierten Dialog“ mit den entsprechenden verantwortlichen Organen führen. Die „vorgesehenen Prozeduren“ würden eingehalten, man sei offen gegenüber „konstruktiver Kritik“. Zugleich werde der Heilige Stuhl „mutig“ und „entschieden“ seine Positionen vertreten.

(Quelle: Radio Vatikan)

Glaubt die UN wirklich, der katholischen Kirche ihre eigene lebensfeindliche Doktrin (s. Haltung zu Abtreibung, Sexualethik etc.) überstülpen zu können? Ihre Vertreter und Berichtverfasser sollten sich vielmehr an den lebensbejahenden Positionen der Kirche orientieren und sich - um nur ein Beispiel zu nennen - kompromisslos gegen Abtreibung von Kindern einsetzen. Denn es ist die Abtreibungsmentalität, die Wegwerfkultur, wie Papst Franziskus es ausdrückt, die den Frieden in der Welt gefährdet. Hier müsste Friedenserziehung und Kinderschutz - auch vonseiten der UN - zuallererst ansetzen.



Die Abtreibung stellt heute
die größte Gefahr für den Weltfrieden dar.

Sel. Mutter Teresa von Kalkutta

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 15: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (2)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 15


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997

 
IV.  Kollusion mit Lehmann

Solange die deutschen Bischöfe liberale Positionen vertreten, betätigt sich das Zentralkomitee als ihr eifriger Parteigänger. Wenn es wittert, dass sie Stellung gegen Rom beziehen könnten, ist es sogleich eilfertig zur Stelle, um ihnen Schützenhilfe zu leisten.

So stellte sich das Zentralkomitee mit großer Mehrheit hinter den fatalen Hirtenbrief der oberrheinischen Bischöfe, wollte also auch in schwerer Sünde hartnäckig und reuelos Verweilende zum Empfang der heiligen Kommunion zugelassen wissen, und wandte sich damit gegen den Papst und die Lehre der Kirche (16) .

Dem Stellvertreter Christi auf Erden machte das Zentralkomitee klar, dass ein Zurück hinter die Königsteiner Erklärung für die deutschen Katholiken undenkbar sei. (17). Damit wurde die verbindliche kirchliche Lehre vom sittlich Bösen in einem bestimmten Punkt außer Kraft gesetzt.

Das Zentralkomitee sprach sich für Abendmahlsgemeinschaft mit Personen aus, die weder zur katholischen Kirche gehören noch den Glauben der Kirche an das eucharistische Opfersakrament teilen (18). Es legt sich die Frage nahe, wie es um den Eucharistieglauben derer steht, die eine solche Forderung erheben.

Eines aber ist deutlich erkennbar: Hier spricht das oberste Organ der anderen Hierarchie in Deutschland im Gegensatz zu dem Glauben, den die gottgesetzte Hierarchie verkündigt. Das Zentralkomitee ist in hohem Grade dafür mitverantwortlich, dass die katholischen Frauen gegen Lehre und Ordnung der Kirche aufgebracht wurden (19).

Gewöhnlich bezieht der radikale Laienkatholizismus seine Munition aus klerikalen Fabriken. Man erinnere sich, dass das ominöse Dialogpapier des Zentralkomitees aus einer Kommission hervorging, in welcher der Augsburger Pastoraltheologe Hanspeter Heinz des Vorsitz hatte (20).

Immer wieder driften die Stellungnahmen des kirchlichen Lehramtes und des Zentralkomitees auseinander. Was die Hierarchie göttlichen Rechts verkündet, das verwirft die angemaßte Hierarchie menschlichen Rechtes. Doch gibt es Mitglieder der Hierarchie, denen gewisse Erklärungen der anderen Hierarchie sehr gelegen kommen.

Meisterlich bediente sich Bischof Lehmann des Zentralkomitees in seinem Streit mit dem Apostolischen Stuhl wegen des Verbleibens  in der Abtreibungsberatung (21). Da fungierte diese famose Versammlung als Lautverstärker für den liberalen Lehmannkurs. Ein aufmerksamer Christ schrieb in Bezug auf die Erteilung von Beratungsscheinen, "dass sich die Bischöfe nur allzu gerne ihre eigene Überzeugung durch die Laiengremien bestätigen lassen, um dadurch um so wirksamer das Lehramt der Kirche in Frage zu stellen" (22).

Welcher Konformismus im Zentralkomitee besteht, ist aus der Tatsache zu erkennen, dass seine Mitglieder den Beschluss, in der staatlichen Abtreibungsberatung zu bleiben, einstimmig fassten. Drohend kündete der Generalsekretär des Zentralkomitees, Kronenberg, den unter Berufung auf das Gewissen erfolgenden Ungehorsam an. Der neue Präsident (Anm.: Prof. Hans Joachim Meyer) wandte sich deswegen warnend an den Heiligen Stuhl (23). Zu dem Fall Kronenberg schrieb eine Dame: "Welch eine Arroganz! Keine Loyalität, keine Treue zu Rom.., sondern ein Feldherrngefühl mit erhobener Fahne: Hier spricht das Zentralkomitee für die Bischöfe und für die deutschen Katholiken" (24).

Herr Kronenberg, Herr Meyer! Ein Bischof, der dem Apostolischen Stuhl in einer Frage der Sittlichkeit nicht folgen kann, hat die Pflicht zurückzutreten. Wir warten schon lange auf solche Rücktritte. Da hilft keine Berufung auf die Verantwortung gegenüber seiner Diözese. Diese Verantwortung kann und darf er nicht entgegen der Verantwortung des für die gesamte Kirche verantwortlichen Oberhauptes ausüben. Wenn er sie nicht mit ihm zusammen ausüben will, gegen ihn darf er sie nicht ausüben.

Das Zentralkomitee folgt der deutschen Bischofkonferenz, solange sich diese in liberale Richtung bewegt. Es versagt ihr die Gefolgschaft, wenn sie unbequeme Lehren und Positionen einschärft. Gelegentlich geht es weiter, als die deutschen Bischöfe im Augenblick zu gehen bereit sind.

Am 18. November 1994 fasste das Zentralkomitee mit großer Mehrheit den Beschluss, der Papst solle die Verbindung von Ehelosigkeit und Priestertum neu bedenken und die Weihe Verheirateter ermöglichen (25). Das heißt nicht mehr und nicht weniger als: der Papst solle das Gesetz des Zölibats aufheben. Die Behauptung des Zentralkomitees, es stehe nicht die Abschaffung des Zölibats in Rede, ist lächerlich. Wer hier Ausnahmen anstrebt, bringt das ganze Gesetz, das eben für jeden Priester den Zölibat vorschreibt, zu Fall. Wieder klappte das Zusammenspiel von Zentralkomitee und Vorsitzendem der Bischofskonferenz. Lehmann machte sich zum Boten dieses Gremiums und überbrachte dem Papst dessen Wunsch nach Beseitigung des Zölibats (26).

Doch nicht alle Bischöfe Deutschlands sind auf der Linie Lehmanns. Auf ihr Verlangen hin musste der Vorsitzende ein Papier verfassen lassen, welches das Komitee in seine Schranken verwies. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz brachte sein Bedauern über die Erklärung des Zentralkomitees zum Ausdruck und warf ihm mit Recht vor, es wecke bei den Gemeinden falsche Erwartungen und verunsichere Priester und Seminaristen (27). Das war etwas, aber nicht viel. Zu ernstem Vorgehen gegen die Eskapaden des Zentralkomitees reicht es bei den deutschen Bischöfen nicht. Ganz richtig wurde "die liebenswürdige, geduldige, ja bisweilen weiche Haltung" der Bischöfe "gegenüber den Kapriolen des Zentralkomitees" gerügt (28).

Kardinal Meisner hielt dem Zentralkomitee richtig vor, in der Zölibatsfrage sei zur Zeit "nicht so sehr die Diskussion fällig, als vielmehr Bekehrung, Bekehrung zum Himmelreich und seiner Gerechtigkeit, und alles andere, auch zölibatäre Priesterberufungen, werden uns dazugegeben werden" (29) (Anm.: vgl. auch hier). Das Zentralkomitee zeigte sich davon unberührt. Es bekehrte sich nicht, sondern beharrte bei seinem Kurs. Kaum war der neue Präsident des Zentralkomitees, Hans Joachim Meyer, in seine Position eingerückt, startete er die erste Attacke gegen den Zölibat. Meyer forderte auch, möglichst bald Frauen zu Diakonen zu weihen. Auf diesen ersten Schritt müsse die Priesterweihe von Frauen folgen (30).


V.  Auflösung

Wenn das Zentralkomitee überhaupt einen Sinn haben soll, dann kann er nur darin bestehen, den Glauben in die Gesellschaft zu tragen. Seine Aufgabe ist es nicht, die Lehre der Kirche zu formulieren, sondern ihr in der Öffentlichkeit seine Stimme zu verleihen.

Das Gremium hat nicht Lehrdokumente zu verfassen, sondern die von der kirchlichen Autorität verbindlich vorgelegten Lehrdokumente in die Praxis umzusetzen. Es wäre die Aufgabe des Zentralkomitees, katholische Grundsätze in der Öffentlichkeit zu vertreten und zu verteidigen. Auf dem Boden von Lehre und Ordnung der Kirche hätte es seine Stimme in der Gesellschaft zu erheben. Aber das geschieht nicht. Das Zentralkomitee sollte die Einheit des Geistes unter den deutschen Katholiken zu bewahren suchen. Doch dazu ist es nicht gewillt. Zum Vorbereitungskomitee des sogenannten Katholikentages 1998 gehören die Initiative "Kirche von unten" und die Initiative "Wir sind Kirche", also zwei subversive Bewegungen (31).

Frau Nelly Friedrichs, die erste Vorsitzende des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen, schrieb in Bezug auf das Zentralkomitee: "Kirchenkritik und antirömische Affekte helfen weder der Kirche noch den Menschen, ebensowenig wie populistisch begründete Pseudoreformen" (32).

Insgesamt muss man feststellen: Das Zentralkomitee stiftet mehr Schaden als Nutzen. An eine Reform dieses Gremiums zum Besseren glaube ich nicht. Es sollte sich selbst auflösen.


VI.  Die Verbände

Zu der anderen Hierarchie gehören auch die Vorsitzenden von Verbänden, die sich katholisch nennen. Bei manchen von ihnen sind dieserhalb Zweifel angebracht. Auch sie nehmen lehramtliche Kompetenz in Anspruch.

Se fordern mehr Demokratie in der Kirche (33). Sie erheben den Anspruch, Künder einer veränerten Moral, vor allem auf sexuellem Gebiet zu sein (34). Das "Kirchepolitische Positionspapier des BDKJ der Diözese Mainz" forderte: "Keine Ge- und Verbote mehr bezüglich Verhütung, vorehelichem Geschlechtsverkehr, Selbstbefriedigung, Homosexualität" (35). Hier wird nicht weniger als der Umsturz der göttlich sanktionierten Sittenlehre verlangt. (Anm.:Aktuell s. Stellungnahme des ZdK vom 16.12.2013)

Der BDKJ veranstaltete auch eine Unterschriftenaktion gegen die Lehre und Ordnung der Kirche, wonach die Priesterweihe den Männern vorbehalten ist und bleiben muss. Die Reaktion von Bischof Lehmann gegen diesen Akt offener Rebellion war wie immer schwach und unangemessen (36).

Die Delegierten der Hauptversammlung der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands warnten vor dem Ausstieg der Kirche aus dem staatlichen Beratungssystem (37). Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands weiß besser als der Papst, wie man - in Bezug auf die Schwangerenberatung - den Verlust an Glaubwürdigkeit" der Kirche aufhalten kann (38).

Es ist offenkundig: Die andere Hierarchie ist voll in Aktion. Ihre unaufhörlichen Unternehmungen erreichen das letzte Dorf und treten in Konkurrenz zu Lehre und Weisung der legitimen Hierarchie, deren Stimme häufig nur schwach und undeutlich zu vernehmen ist.


(16)  Materialdienst 46, 1995, 22
(17)  Herder-Korrespondenz 49,1995, 590
(18)  Deutsche Tagespost Nr. 10 vom 21. Januar 1997 S. 4; Der Fels 28, 1997, 229f
(19)  Vgl. die entsprechenden Passagen aus dem Papier "Dialog statt Dialogverweigerung" (Herder-Korrespondenz 46, 1992, 499)
(20)  Herder-Korrespondenz 46, 1992, 497
(21)  FAZ Nr. 120 vom 27. Mai 1997 S. 8
(22)  Deutsche Tagespost Nr. 52/53 vom 29. April 1997 S. 13
(23)  Allgemeine Zeitung (Mainz) Nr. 132 vom 11. Juni 1997 S.2
(24)  Deutsche Tagespost Nr. 66 vom 31. Mai 1997 S. 5
(25)  Materialdienst 46, 1995, 21
(26)  Allgemeine Zeitung (Mainz) Nr. 276 vom 27. November 1995 S. 2
(27)  Pfarramtsblatt 68, 1995, 39; Materialdienst 46, 1995, 22
(28)  Deutsche Tagespost Nr.
(29)  Deutsche Tagespost Nr.
(30)  FAZ Nr. 172 vom 28. Juli 1997 S.5
(31)  Der Fels 28, 1997, 230
(32)  Der Fels 27, 1996, 57
(33)  Glaube und Leben vom 28. April 1996 S. 2; Deutsche Tagespost Nr. 48 vom 20 April 1996 S. 15; Nr 84 vom 15. Juli 1995 S. 15
(34)  Sex-Splitter, Würzburg 1996. Vgl. Deutsche Tagespost Nr. 24 vom 24. Februar 1996 S.4
(35)  Freundeskreis Maria Goretti Information 48, 1992, 40
(36)  Materialdienst 46, 1995, 22f
(37)  Deutsche Tagespost Nr. 66 vom 31. Mai 1997 S.9
(38)  Deutsche Tagespost Nr. 68 vom 5. Juni 1997 S.9




Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen
 

Sonntag, 20. Oktober 2013

DRINGEND: Montag, 21.Oktober: Demonstration in Straßburg gegen die Missachtung der Menschenwürde



Das Forum deutscher Katholiken (FdK) bittet mit einem Aufruf  dringend um Unterstützung der Lebensrechtsorganisationen:

Der leicht veränderte Wortlaut des Aufrufs:

Am Dienstag den 22. Oktober 2013 wird von der Genderkommission dem Europaparlament ein Gesetzesentwurf (Anm.: der sog. Estrela-Entwurf) vorgelegt, mit dem die Abtreibung als Menschenrecht deklariert und zukünftig auch finanziert werden soll. Damit will man den durchschlagenden Erfolg der Aktion “one of us” noch vor dem Stichtag der Beendigung unterlaufen.

Die Lebensrechtsorganisationen haben für Montag den 21.Oktober zu einer Demonstration in Brüssel Straßburg aufgerufen. Diese sollte durch große Teilnahme eindrucksvoll verlaufen. Wir bitten alle, denen es möglich ist, teilzunehmen.

Ebenso bitte wir alle Leser ( auch bitte weitersagen) bei den Abgeordneten des Europaparlaments zu protestieren. Formulierungsvorschläge und E-Mails zum Anklicken finden Sie bei www.familien-schutz.de.

Der Kürze der Zeit wegen schlagen wir vor, dass Sie sich an die Fraktionsvorsitzenden wenden für deren ganze Fraktion. Deren E-Mails finden sie auf der Seite oben zum Anklicken grün unterlegt. Das ganze finden Sie hier, in dem sie diesen Link anklicken:
familien-schutz.de
Klicken Sie den ersten Artikel an und dort (grün): Hier E-Mail-Petition senden.


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Siehe auchausführliche Berichte auf der Website von "ONE OF US": hier! sowie auf den Seiten der Initiative Familienschutz und der Aktion Kinder in Gefahr.
 

Die Initiative Familienschutz ruft die Bürger dazu auf, ihren jeweiligen MdEPs eine E-Mail-Petition zu schicken. Darin werden die Abgeordneten aufgefordert, am 22.10. für den Alternativ-Entwurf zu stimmen und bei einer Abstimmung zum Estrela-Entwurf, diesen abzulehnen. Hier E-Mail-Petition senden.
 
Veranstaltungshinweis zur Demonstration in Straßburg mit Anfahrtskizze


Korrektur:

Die Demonstration findet NICHT in Brüssel, sondern in STRAßBURG statt vor dem EU-Parlament.

"Gegen diese Entschließung ist eine Protestveranstaltung vor dem EU-Parlament in Straßburg geplant.

Uhrzeit: Montag, 21. Oktober 2013 von 13 bis 16 Uhr

Ort: Vorplatz am Europäischen Parlament, Gebäude Louise-Weiss, zwischen Boulevard de Dresde und Pont du Wacken, am Eingang des Vorhofs des Europäischen Parlaments"


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Sonntag, 22. September 2013

Berichte, Bilder und Videos über den "Marsch für das Leben" in Berlin, 21. September 2013


 Link zu 1000+
Berichte:

Augenzeugenberichte:

Fotos:

Videos:

Sonstiges:

Zur Nachahmung empfohlen:
Tipps für Gegendemonstranten:
Überlegungen eines Augustiner-Chorherren:
Erik Folkerts (+ 01.10.2013):
Vor einem Jahr:


Liste wird ergänzt...

Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Freitag, 20. September 2013

Auch Papst Franziskus unterstützt öffentlich den "Marsch für das Leben"

Mit großer Freude gibt das Organisationsteam bekannt, dass Papst Franziskus sich öffentlich mit dem Anliegen des Marsches solidarisiert. Das Oberhaupt der katholischen Kirche ließ den Veranstaltern eine Botschaft zukommen, in der es heißt, der Heilige Vater danke für den „tatkräftigen Einsatz für den Schutz des Lebens in Deutschland. (...) Gerne verbindet sich Seine Heiligkeit mit den Teilnehmern am Marsch für das Leben im Gebet und bittet Gott, alle Bemühungen zur Förderung des uneingeschränkten Schutzes des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen mit seinem Segen zu begleiten.“  (weitere Info dazu bei kath.net)


Neben anderen Persönlichkeiten aus Politik und verschiedenen chrstlichen Bekenntnissen (Übersicht: hier) haben folgende Bischöfe der katholischen Kirche ein Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung am kommenden Samstag gerichtet:



 Link zu 1000+


Berliner Erklärung 2013

Berliner Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens
anlässlich des Marsches für das Leben am 21. September 2013:

Angesichts zunehmender Gefährdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung strikt zu achten und wirksam zu schützen.
  • Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner Würde.
  • Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig vom Stand seiner Entwicklung, von Eigenschaften und Umständen.
  • Die Schutzpflicht des Staates gilt jedem einzelnen Menschen.
    Dessen Menschenwürde und Lebensrecht ist unabhängig von der Entscheidung Dritter.
Deshalb fordern wir:
  1. Die Rückkehr zum gesetzlichen Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) und ein Verbot genetischer Tests zum Zweck der tödlichen Selektion potenziell behinderter Menschen.
  2. Das schwere Unrecht der Tötung ungeborener Kinder beim Namen zu nennen und der Propagierung eines angeblichen „Menschenrechts auf Abtreibung“ entgegenzutreten.
  3. Die geltenden Abtreibungsgesetze und ihre Praxis einer gründlichen wie umfassenden Prüfung und Korrektur zu unterziehen. Mit dem flüchtigen Blick auf die offizielle Abtreibungsstatistik wird der Bundesgesetzgeber seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht nicht gerecht.
  4. Die Finanzierung der Abtreibung durch den Staat zu unterlassen. In Deutschland werden die Kosten für über 90 Prozent aller „beratenen“ Abtreibungen in Höhe von jährlich mehr als 40 Millionen Euro aus den Haushalten der Länder bestritten.
  5. Statt Hilfe zum Töten müssen Schwangere und Familien wirksame und nachhaltige Hilfe zum Leben mit ihren Kindern erfahren. Das bisher für die Finanzierung von Abtreibungen verwendete Geld muss hier zukunftswirksam eingesetzt werden.
  6. Das Leiden von Frauen, Männern und Familien unter den Folgen einer Abtreibung darf nicht länger verdrängt und verharmlost werden, sondern muss enttabuisiert und vorurteilsfrei erforscht werden.
  7. Dem erneuten Aufkommen von Sterbehilfe/Euthanasie muss Einhalt geboten werden. Jede organisierte Beihilfe zum Suizid, nicht nur die gewerbsmäßige, ist unter Strafe zu stellen. Eine Legalisierung bestimmter Formen der Beihilfe ist abzulehnen, die ärztliche Beihilfe standesrechtlich zu verbieten.
Wir rufen alle Menschen dazu auf, mit uns für eine Kultur des Lebens in Deutschland und Europa einzutreten und sich der Missachtung des Rechts ungeborener, kranker und alter Menschen auf Leben eindeutig entgegenzustellen.

Bundesverband Lebensrecht e. V.

Freitag, 13. September 2013

Bundesverband Lebensrecht e.V. verteidigt Menschenwürde gegen Verfassungsgegner

Pressemitteilung des Bundesverbands Lebensrecht e. V.

„Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ –
Ausverkauf der Menschenwürde im Namen der Freiheit

Berlin. – Im Vorfeld des „Marsches für das Leben“ am 21. September 2013 hat sich das Berliner „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ zu Wort gemeldet. Den Teilnehmern des Marsches warf das Bündnis „ein reaktionäres, christlich-fundamentalistisches Weltbild, in dem der Schwangerschaftsabbruch als eine „vorgeburtliche Kindstötung“ dargestellt [sic!] wird“, vor. Zu den Forderungen des Bündnisses gehört u.a. der uneingeschränkte Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch.

Hierzu kommentierte der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann: „Einige Mitbürger haben heute offensichtlich noch immer nicht begriffen, dass wir in einem Rechtsstaat auf der Grundlage von Menschenwürde, Freiheit und Gerechtigkeit und mit Toleranz und Meinungsfreiheit leben. Wer einer schwangeren Frau eine Abtreibung als einen angeblich legalen folgen- und problemlosen Abbruch einer Schwangerschaft „verkauft“, nimmt weder sie in ihrer Würde als Frau noch die Menschenwürde des ungeborenen Kindes wirklich ernst.

Menschliches Leben beginnt nicht erst mit der Geburt, sondern mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. So stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an in der menschlichen Existenz bestehende Einzigartigkeit jeder Person, auch schon in den ersten Monaten, genügt, um dessen Menschenwürde zu begründen und zu achten.

Eine Gruppierung, die in eklatanter Weise die Freiheit der Mutter „zu Kindern“ in eine „Freiheit von Kindern“ pervertiert und dabei die Würde des ungeborenen Lebens ganz ausklammert, missachtet den Fundamentalgrundsatz unserer Verfassung, die Menschenwürde. Gerade in einer Gesellschaft, die ihre christlich-jüdische Tradition zunehmend vergisst, erscheint es mir mehr als gefährlich, wenn die Stärkeren den schwächsten und „unerwünschten“ Menschen am Beginn oder Ende ihres Lebens die Menschenwürde absprechen. Der Artikel 1 des Grundgesetzes heißt in der Übersetzung eigentlich nichts anderes als: Jeder Mensch ist liebenswürdig, egal in welchem Alter. Und genau das umzusetzen ist gelebte Freiheit!“

V.i.S.d.P.: Martin Lohmann
Bonn/Berlin, den 13.09.2013


Bundesverband Lebensrecht e. V.
Fehrbelliner Straße 99 · 10119 Berlin

Telefon (030) 644 940 39
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Freitag, 6. September 2013

Abtreibung ist Gefahr für den Weltfrieden

 
Die Abtreibung stellt heute
die größte Gefahr für den Weltfrieden dar.


Sel. Mutter Teresa von Kalkutta





Donnerstag, 5. September 2013

Bischöfe und SPD-Vorstand zu den bevorstehenden Wahlen...

Anstehende Probleme und gesellschaftliche Herausforderungen sollen im Geist des Evangeliums und mit den Prinzipien der Katholischen Soziallehre bewältigt werden. Das forderten die bayrischen Bischöfe in ihrem "Wort zur bayrischen Landtagswahl" und - so darf man vermuten - ebenfalls zur Bundestagswahl am 22. September diesen Jahres.

Außerdem riefen die Bischöfe den Wählern Folgendes ins Gedächtnis:
"Auf der Grundlage unserer christlichen Kultur und unseres gerade auch vom christlichen Glauben geprägten Zusammenlebens gehören zum unverzichtbaren Wertebestand die von Anfang bis Ende des Lebens unverlierbare Würde des Menschen als Ebenbild Gottes, die Ehrfurcht vor Gott und die Achtung religiöser Überzeugungen, die Bewahrung der Schöpfung, die Sorge um Kranke, Behinderte und Benachteiligte, der Einsatz für soziale Gerechtigkeit, das Engagement für Menschen, die auf der Flucht sind und in unserem Land Schutz suchen, der Schutz von Ehe und Familie als wichtigster Keimzelle der Gesellschaft."
Hier der gesamte Wortlaut des Aufrufs der Bischöfe.

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In dem Zusammenhang sei auf eine vielsagende und skandalöse Aussage des SPD-Parteivorstands Achim Schreier in einem Antwortschreiben vom 21.08.2013 an Herrn Mathias von Gersdorff (DVCK - SOS Leben; "Kinder in Gefahr") hingewiesen. Darin heißt es auf die Aufforderung, Abtreibungen zu unterbinden:
"Leider kann ich Ihnen bezüglich Ihrer Forderungen keine großen Hoffnungen machen. Für uns als SPD ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau ein ganz zentraler Punkt unserer politischen Agenda. Dies schließt auch alle Fragen nach einem selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Körper mit ein. Diese Position war und ist und wird immer elementar für die SPD sein.

Mag sein, dass einige Hardliner in der CSU das anders sehen, aber meine Einschätzung ist: Sie werden in der deutschen Politik keine ernstzunehmende Partei finden, die ein Abtreibungsverbot befürwortet."

Link zum Schreiben des SPD-Vorstands: hier!


Sonntag, 16. Juni 2013

Abtreibung und immer neue Ungerechtigkeiten unter dem Deckmantel des Fortschritts: Unterstützung für "EINER VON UNS"

"Das fundamentale Recht auf Leben wird heute bei einer großen Zahl schwacher und wehrloser Menschen, wie es insbesondere die ungeborenen Kinder sind, mit Füßen getreten.

Wenn die Kirche am Ende des vorigen Jahrhunderts angesichts der damals vorherrschenden Ungerechtigkeiten nicht schweigen durfte, so kann sie heute noch weniger schweigen, wo sich in vielen Teilen der Welt zu den leider noch immer nicht überwundenen sozialen Ungerechtigkeiten der Vergangenheit noch schwerwiegendere Ungerechtigkeiten und Unterdrückungen gesellen, die möglicherweise mit Elementen des Fortschritts im Hinblick auf die Gestaltung einer neuen Weltordnung verwechselt werden."


Eine wichtige, noch bis zum 1.November 2013 laufende Unterschriften-Aktion und Lebensschutz-Initiative: EINER VON UNS



Jeder, der noch nicht unterschrieben hat, möge das baldmöglichst tun, damit die EU in Zukunft keine Gelder mehr zur Verfügung stellt für Forschungsprojekte, bei denen Menschen das Leben genommen wird und für Organisationen, die Abtreibungen propagieren und vornehmen. Eine Million Unterschriften müssen in der EU gesammelt werden; bis jetzt sind etwas mehr als die Hälfte der benötigten Unterschriften geleistet worden: bitte HIER klicken!





Freitag, 15. Februar 2013

Wiener IMABE-Institut bestätigt abtreibende Wirkung der "Pille danach"

Das „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in Wien hat aktuell die Wirkweisen der als "Pille danach" auf dem Markt befindlichen Präparate aufgeschlüsselt. Die Ergebnisse sind sehr differenziert und machen eine Anwendung der "Pille danach" im Sinne der Erklärung von Kardinal Meisner auch in katholischen Häusern und für katholische Ärzte unter Berücksichtigung einiger Bedingungen möglich:

Wir begrüßen die Erklärung des Erzbischofs von Köln, SE Joachim Kardinal Meisner, in der er in aller Kürze auf drei zentrale Prinzipien in dieser Frage verweist, wie sie die katholische Kirche immer schon gelehrt hat:
  1. Die Verordnung eines Antikonzeptivums nach einer Vergewaltigung ist moralisch unbedenklich.
  2. Aus der Erklärung geht klar hervor, dass sie sich auf Vergewaltigungsfälle bezieht. D. h. die Grundprinzipien der katholischen Ehemoral bleiben voll und ganz gültig.
  3. In der Erklärung wird zweifelsfrei festgestellt, dass auch im Falle einer Vergewaltigung keine Präparate mit der Absicht eingesetzt werden dürfen, die die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle (Keimling) verhindern.
Diese Erklärung lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Bedauerlicherweise wurde vom Presseamt des Erzbistums Köln fast gleichzeitig mit der Erklärung des Kardinals eine Erläuterung abgegeben, die leicht missverstanden werden kann. In dieser ist nämlich die Rede von einem neuen Stand der Wissenschaft, nach dem die „Pille danach“ offensichtlich keine abortive Wirkung mehr haben soll, wie dies bisher der allgemeine Wissensstand war und auch in den offiziellen Dokumenten (Arzneimittelverzeichnis, Beipackzettel der Hersteller) dargelegt wurde. Damit wird indirekt behauptet, dass im Falle einer Vergewaltigung auch nach der katholischen Lehre die „Pille danach“ ohne jegliche Bedenken verschrieben werden kann.

Im Folgenden stellt die Stellungnahme dar, dass "die abortive Wirkung dieser Präparate in ihrem Umfang präzisiert" und "jetzt mit größeren Fallzahlen im Wesentlichen bestätigt" werden konnten (hier).

In der von IMABE verfassten Aktualisierung der Erkenntnisse zur Wirkweise der „Pille danach“ wird festgestellt, dass die „Pille danach“, wenn sie bis zirka 2 Tage vor dem Eisprung gegeben wird, ausschließlich antikonzeptiv wirkt, kurz vor der Ovulation und knapp danach wirkt sie nidationshemmend und damit als Abtreibungsmittel, nach der Ovulation verabreicht wird die „Pille danach“ zunehmend unwirksam oder sogar schwangerschaftsschützend. (...)

Aus ethischer Sicht und auch ärztlicher Sorgfaltspflicht ergibt sich, dass sich jemand, der die Absicht hat, die „Pille danach“ nur zu verabreichen, wenn sie die Ovulation verhindert, nicht aber wenn sie abtreibend wirkt, mit Hilfe medizinischer Methoden vergewissern muss, dass sich die Frau im entsprechenden Stadium des Zyklus befindet. Ab zwei Tage vor dem Eisprung (im Fall von Ulipristal einen Tag davor), sollte die „Pille danach“ wegen ihrer nidationshemmenden Wirkung nicht mehr verschrieben werden. 

Hier sind nun also die Ethikkommissionen bzw. die Leitungen katholischer Einrichtungen gefragt, um eine einwandfreie und angemessene Versorgung (hier auch die Bestimmung des Zyklusstadiums) der betroffenen Frau im Sinne der Erklärung des Kölner Kardinals und der Lehre der Kirche zu gewährleisten bevor gegebenenfalls eine "Pille danach" verschrieben wird. Unverantwortlich dagegen und falsch wäre es, die Verabreichung der "Pille danach" generell als ethisch unbedenklich anzusehen.


Update 17.02.2013:
Auch die Vereinigung "Ärzte für das Leben e. V." stellt fest, dass die derzeitig verfügbaren als "Pille danach" verabreichten Präparate potentiell abtreibend wirken: zur Pressemeldung - bitte klicken!


Weiteres zum Thema: 


Hervorhebungen durch Fettdruck von Admin

Mittwoch, 6. Februar 2013

Markus Lanz und der Relativismus

Am 05.02.2013 war der Publizist Martin Lohmann zu Gast in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" um über seine Erfahrungen und die Reaktionen zu berichten, die er während bzw. nach anderen Fernsehauftritten einstecken musste, weil er dort offen und deutlich die Positionen der katholischen Kirche vertreten hatte. So wurde z.B. während seiner Erklärung, wie es sich mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau verhalte, wenn sie möglicherweise schwanger ist, vom Publikum laut verächtlich gelacht bevor er seine Ausführungen überhaupt vorgebracht hatte. Andere Male wurde geraunt oder laut protestiert und er bekam nach den Sendungen Hass-Mails und Drohungen bis hin zu der Ankündigung, dass ein an Aids Erkrankter ihn durch einen Nadelstich infizieren wolle.

Von Lanz gefragt, welche Reaktionen er denn auf den letzten (zwei Tage zurückliegenden) Auftritt in der Polit-Rederunde bei Günther Jauch erhalten habe, antwortete der Publizist, dass er auch sehr viel positive Kritik, Zustimmung und Dank zugesprochen bekommen habe.

In der Diskussion mit Martin Lohmann wünschte sich Markus Lanz dann von der Kirche klare Ansagen. Der Wunsch erstaunt nach der klaren, sehr eindeutig formulierten Erklärung des Kölner Kardinals vom 31.01.2013. Zusammen mit diesem Wunsch machte Lanz auch sein Verständnis von der von Papst Benedikt oft angeprangerten "Diktatur des Relativismus" deutlich. Er sagte:
Wir reden jetzt immer noch über den Fall dieser Vergewaltigung und es steht immer im Raum dieser berühmtgewordene Satz des Papstes: "Die Diktatur des Relativismus", alles ist relativ.
Ich würde mir wünschen, auch als Katholik, wenn genau dieser Relativismus zum Beispiel im Fall des Kölner Kardinals nicht zum Einsatz käme, wenn man also einfach mal als Kirche klipp und klar sagen würde: in einem solchen Fall steht selbstverständlich nichts dem im Wege, dass eine junge Frau, die Opfer einer Vergewaltigung geworden ist, die "Pille danach" nimmt - ohne wenn und aber. Und ohne Relativitätssatz "nämlich für den Fall, dass...'ja', und sonst eher 'nein'". Das ist auch "Diktatur des Relativismus".

Lanz verwechselte hier offensichtlich "relativieren", (in dem Zusammenhang: alles gleich gültig machen) mit "präzesieren" oder "konkretisieren" und verkannte, dass manche Fragen eben nicht so einschichtig und oberflächlich zu entscheiden sind, sondern dass es, um guten Gewissens eine angemessene Entscheidung treffen zu können, einer Aufklärung und Information bedarf. Und das gerade in Fällen, wo es, wie Martin Lohmann mehrmals in Erinnerung rief, um Leben und Tod eines Menschen geht.

Offensichtlich war Lanz auch der Meinung, man müsse der Frau "helfen", sich für die Einnahme (auch einer möglicherweise frühabtreibenden) "Pille danach" zu entscheiden, die für ihn die einzig richtige Entscheidung zu sein scheint. Damit sprach er aber der betroffenen Frau die Fähigkeit ab, eine wirklich eigene Entscheidung treffen zu können.

Nochmals: Für Lanz besteht "Hilfe" für die Frau nicht in der Aufklärung über Möglichkeiten und Folgen nach der Vergewaltigung und im Hinblick auf eine mögliche Schwangerschaft, sondern in der Bestätigung des von ihm vorgefassten alternativlosen Entscheides für eine Einnahme der "Pille danach" und damit der möglichen Tötung einer Person. Damit negiert er die Freiheit der Frau und nimmt ihr die Möglichkeit, ihrem Gewissen gemäß eine unabhängige Entscheidung - möglicherweise auch zugunsten eines in Gewalt gezeugten Kindes - zu treffen.

Dieselbe bevormundende Position vertraten auch gleich am Anfang der Sendung unter langanhaltendem Applaus des Publikums zwei weitere Gäste der Diskussionssendung: der Kabarettist Jochen Busse und die Moderatorin Susann Atwell.

Er (Jochen Busse) sei "nicht dafür, dass man Menschen dahin bringt, dass sie derartige Entscheidungen treffen müssen." Das Trauma der Vergewaltigung und das Austragen eines so gezeugten, ungewollten Kindes, das seien "zwei Dinge, da wird der Mensch nicht mit fertig". "Hilfe" besteht auch für ihn alternativlos in der Aushändigung der "Pille danach".

Sie ( Susann Atwell) findet es "großartig, dass wir soweit sind", dass jede Frau selbst entscheiden könne ob sie ein Kind möchte oder nicht - ob vergewaltigt oder nicht. Und im Fall einer Vergewaltigung: sie stimme Jochen Busse zu: "Ich finde, da gibt's auch keine zwei Meinungen." Wie aber soll man sich dann entscheiden wenn es ohnehin nur die eine Meinung gibt?

Die "Pille danach" - und fertig. Egal ob sie will oder nicht...




Aktion 1000plus

Und auch:


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Martin Lohmann bei Markus Lanz: Für eine Kultur des Lebens

"Ich möchte, dass der Grundsatz "Das Leben ist heilig und zu schützen" nicht relativiert wird. 
Ich möchte, dass das Lebensrecht und die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen (das steht im Grundgesetz Artikel 1) nicht relativiert wird.
Ich möchte, dass wir eine Kultur des Lebens zum Leben haben und nicht eine Kultur des Tötens."
Martin Lohmann am 05.02.2013 in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz"

Wie schon zwei Tage zuvor in der ARD-Polit-Talkshow von Günther Jauch gab der Publizist, Chefredakteur des katholischen Fernsehsenders k-tv und Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) ein eindrucksvolles Zeugnis für die Unantastbarkeit der Würde des menschlichen Lebens und das Lebensrecht eines jeden Menschen, dem allerdings nicht alle Anwesenden im Fernseh-Studio zustimmen konnten.

Dass das Lebensrecht eines Menschen anerkannt wird, scheint nicht mehr Konsens unserer Gesellschaft zu sein...


Dienstag, 5. Februar 2013

Das Schreiben eines Oberarztes aus Köln - Grund für Unsicherheit des Klinikpersonals?

Noch ein Wort zu der angeblichen Hilfeverweigerung zweier katholischer Kliniken und Abweisung einer mutmaßlich vergewaltigten Frau in Köln:

Wie bekannt, hatte die diensthabende Ärztin einer von den katholischen Krankenhäusern unabhängigen Notfallpraxis* im Dezember 2012 eine 25-jährige Frau behandelt, die offenbar am Abend zuvor nach einer Party mit k.o.-Tropfen betäubt und wahrscheinlich vergewaltigt worden war.  Irmgard Maiworm, die behandelnde Ärztin, wandte sich dann über Telefon an die fachgynäkologische Abteilung des angrenzenden St.-Vinzenz-Hospitals mit der Bitte um weitere Behandlung und Durchführung der anonymen Spurensicherung im Rahmen der ASS (Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten).

Die dort tätige Ärztin versuchte zu erklären, dass es im St.-Vinzenz-Hospital nicht möglich sei, eine ASS durchzuführen und gab die Empfehlung, die junge Frau an ein Krankenhaus zu überweisen, in dem die ASS zusammen mit der weiteren Behandlung aus einer Hand erfolgen könne. So werde der traumatisierten Frau auch eine weitere zusätzliche Schilderung der Situation erspart.

Eine zweite Klinik, die daraufhin von der Notfallpraxis telefonisch um Weiterbehandlung angegangen wurde (das Hl.-Geist-Krankenhaus in Köln-Longerich), gab eine gleichlautende Empfehlung. Scheinbar war Frau Maiworm, so der Name der diensthabenden Notfallärztin, nicht klar, dass die beiden katholischen Kliniken der Cellitinnen inzwischen nicht mehr befugt und wegen fehlenden Instrumentariums auch nicht mehr in der Lage waren, eine Untersuchung im Rahmen der ASS durchzuführen.


Welche Rolle spielte der Oberarzt der katholischen Klinik?

Das Verhalten der Ärztinnen an den beiden Krankenhäusern, dem St.-Vinzenz-Hospital und dem Hl.-Geist-Krankenhaus, wurde als unbarmherzige Abweisung der hilfesuchenden vergewaltigten Frau ausgelegt. Diese Einschätzung ist jedoch falsch, da eine ASS wie oben bereits dargelegt, überhaupt nicht hätte durchgeführt werden können und die Frau also ohnehin an eine der fünf Kliniken hätte überwiesen werden müssen, die am Netzwerk der ASS teilnehmen.

Wie kam es nun dazu, dass die beiden Kliniken nicht mehr dem Netzwerk der ASS angehörten?

Das das Projekt ASS ist seit dem 05.07.2011 in der Spurensicherung tätig. Am 14.09.2012 gab der Arbeitskreis ASS eine Pressemeldung heraus, die über die Aktivitäten im ersten Jahr des Bestehens berichtet und in der auch mitgeteilt wird, dass zwei Krankenhäuser (dabei handelt es sich um die beiden genannten katholischen Kliniken) aus dem Projekt hätten ausgesteigen müssen.

Wie kam es dazu?

Hierzu ist die Richtigstellung des "Notrufs für vergewaltigte Frauen" vom 18.01.2013 aufschlussreich. Demnach hatte sich ein Oberarzt einer der beiden genannten Kliniken im März 2012 an den "Notruf" gewandt. Aus einem Schreiben vom 30.03.2012 wird zitiert, er informiere darüber, 
“dass unsere Abteilung ab sofort keine Untersuchungen an Patientinnen nach einer Sexualstraftat mehr durchführt”. 
Begründung: 
“Unser Träger hat die Verordnung der Postexpositionsprophylaxe (Pille danach) auch in diesem Zusammenhang untersagt. Eine alleinige körperliche Untersuchung und Spurensicherung ohne das Angebot zur Postexpositionsprophylaxe ist aus ärztlicher Sicht sowohl medizinisch als auch ethisch nicht vertretbar. Daher sollten Patientinnen zukünftig in einer Einrichtung betreut werden, die eine umfassende Versorgung in einer Hand gewährleistet”.
Offensichtlich handelt es sich hier um einen Konflikt zwischen dem Oberarzt und dem Träger der Klinik, also der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria. Infolge des Schreibens  kam es laut der Richtigstellung zu "viele(n) Telefonate(n) mit unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen der beiden Krankenhäuser" die aber "letztlich keine Veränderung der – unbefriedigenden – Situation herbeiführen" konnten. Gemeint ist damit, dass die Krankenhausleitungen gemäß den Vorgaben der Lehre der Kirche und des Erzbistums Köln an der Praxis festhielten, nicht die "Pille danach" zu verschreiben. Der "Notruf für vergewaltigte Frauen" sieht die Verschreibung der (möglicherweise) frühabtereibenden "Pille danach" jedoch als Bestandteil der Behandlung im Rahmen der ASS. Beide Seiten bedauerten daraufhin, die engere Zusammenarbeit beenden zu müssen. Seinen Niederschlag fand diese Aufkündigung in der schon obengenannten Pressemeldung vom 14.09.2012 und in der Abholung der "Kisten mit den ASS-Untersuchungs-Sets" aus den beiden Krankenhäusern.

Das heißt: Laut eigenem Bekunden instruierte der Oberarzt seine Abteilung ab April 2012 dahingehend, bei Patientinnen nach einer Sexualstraftat "keine Untersuchungen" mehr durchzuführen. Dieses Vorgehen widerspricht aber eindeutig den Vorgaben des Trägers des Krankenhauses, der - bis auf die Verschreibung der "Pille danach"- für seine Ärzte und Ärztinnen eine umfassende ganzheitliche Betreuung der Patientinnen postulierte.

Besagter Oberarzt unterband somit die Behandlung mutmaßlich vergewaltigter Frauen in der katholischen Klinik und favorisierte in seinem Schreiben die Behandlung in einer Einrichtung, die bereit ist, auch die potentiell abtreibende "Pille danach" zu verschreiben. Das ist zumindest ein eigenartiges Verständnis von Loyalität gegenüber seinem Arbeitgeber und lässt vermuten, dass er selbst nicht mit dessen Überzeugung übereinstimmt.


Die Stellungnahme des Ethikkomitees

Rund sieben Monate später, am 07.11.2012 erschien dann, herausgegeben vom Klinischen Ethikkomitee der Hospitalvereinigung St. Marien, die "Ethische Stellungnahme zur Notfallkontrazeption bei Patientinnen, die vermutlich Opfer eines Sexualdelikts geworden sind".
In dieser "Stellungnahme" wird als "Rahmenbedingung für die tägliche medizinische Betreuung" der Patientinnen festgehalten, dass
  • eine befruchtete Eizelle ab dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung als menschlicher Embryo gelte, auch im pränidativen, nicht eingenisteten, Stadium
  • die beiden auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe der "Pille(n) danach" nidationshemmend sind
  • der Mensch von Beginn an Person ist und sich als Person entwickelt und der direkte Abbruch zu verwerfen ist
  • künstliche Verhütung (gemeint ist hier die Einnahme der "Pille danach") daher, auch nach einem vermuteten Sexualdelikt, moralisch nicht gerechtfertigt ist.
Weiterhin werden für den Umgang mit Patientinnen mach vermutetem Sexualdelikt folgende Weisungen nach den in einem solchen Fall wichtigsten ethischen Prinzipien, nämlich Fürsorge, Schadensvermeidung und Autonomie, gegeben:
  • zur Verfügungstellen aller moralisch unbedenklichen Mittel zur medizinischen Gesundung und auch das gesamte Spektrum psychologischer, seelsorgerlicher und ethischer Betreuung
  • zeitnahe Hilfsmaßnahmen ohne Verzögerung, volle Kooperation mit der ASS 
  • Eigenentscheidung der Patientin zur Einnahme der Notfallkontrazeption und entsprechende Weiterleitung an entsprechende Instanzen
  • Information der Patientin über weitere Behandlung und Achtung der autonomen Entscheidung
Die "umfassende medizinische Versorgung" solle "nach bestem ärztlichen Ethos" geschehen.


War die Stellungnahme zur Notfallkontrazeption bekannt?

Einen guten Monat nach Einführung dieser Stellungnahme - ob sie in diesem Zeitraum bereits zu allen Mitarbeitern durchgedrungen war ist fraglich) entstand die am Anfang geschilderte Situation, in der die Krankenhausärztin eine Patientin - im Telefongespräch mit der Notfallpraxisärztin Maiworm - an ein anderes Krankenhaus verwies.

Sie handelte korrekt, da an ihrem Krankenhaus (wie auch in der zweiten betroffenen Klinik) keine ASS durchgeführt werden konnte. Fraglich ist, ob sie, was andere Untersuchungen angeht, möglicherweise durch die Anordnung des Oberarztes, Vergewaltigungsopfern jedwede Behandlung vorzuenthalten, beeinflußt war.


Eigenmächtigkeit des Oberarztes zum Schaden der Klinik

Dass das Schreiben des Oberarztes an den "Notruf für vergewaltigte Frauen" nicht mit der Klinikleitung abgesprochen war und im Gegensatz zu deren Intention steht, dürfte die Aussage auf www.radio-koeln.de deutlich machen, in der es heißt:
“Beide Kliniken sind allerdings nicht aus dem Programm zur Spurensicherung nach Vergewaltigung ASS ausgestiegen. Das haben sowohl Klinikleitung als auch das klinische Ethik-Komitee bekräftigt. Wie die Ethikbeauftragte Radio Köln sagte, sei die Teilnahme und das Angebot ausdrücklich gewollt. Vielmehr sei man vom Notruf für vergewaltigte Frauen von der Internetseite entfernt worden. Nach Meinung des Notrufs sei das Betreuungsangebot durch das Fehlen der “Pille danach” nicht vollständig.” (hierzu erfolgte dan die Richtigstellung des "Notrufs für vergewaltigte Frauen")
Was der Oberarzt mit der - ebenfalls offensichtlich nicht mit der Klinikleitung abgesprochenen - Anordnung der Behandlungsverweigerung bezwecken wollte, bleibt rätselhaft. Sowohl die in diesem Sinne erfolgte Instruktion seiner Abteilung wie auch sein eigenmächtiges, im Alleingang getätigtes Schreiben an den "Notruf für vergewaltigte Frauen" könnte möglicherweise der Auslöser für die unsäglichen Angriffe vor allem der Medien gegen die katholischen Krankenhäuser im einzelnen und die katholische Kirche im Allgemeinen gewesen sein. Damit hat er  der Klinik, deren Träger, der katholischen Kirche und ihrem Engagement im Lebensschutz, vor allem aber den betroffenen Frauen einen Bärendienst erwiesen.



* Die Notfallpraxis befindet sich auf dem Gelände des St.-Vinzenz-Hospitals in Köln, ist aber nicht diesem angeschlossen.



Späte Erkenntnis:
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