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Freitag, 9. Mai 2014

Diözese Freiburg: Ein ganz besonderer Beitrag zur "Woche des Lebens"


Es fällt schwer zu glauben, aber entspricht dennoch den Tatsachen: Nach den Bistümern Augsburg und Speyer verbietet nun auch das Erzbistum Freiburg unter seinem Apostolischen Administrator und emeritierten Erzbischof Dr. Robert Zollitsch ausdrücklich jegliche Unterstützung der Lebensschutz-Initiative 1000plus/ ProFemina - und das ausgerechnet zum Zeitpunkt der "Woche für das Leben" in den deutschen Bistümern.

1000plus/ ProFemina ist eine private, christliche Initiative, die medienwirksam für das Lebensrecht ungeborener Kinder wirbt und Schwangere und deren Familien in Konfliktsituationen berät, betreut und ihnen konkrete Hilfen anbietet. Die Beratung entspricht dabei ganz den kirchlichen Grundsätzen der Schwangerenberatung, d. h. ProFemina e.V. stellt auch keine Beratungsnachweise* nach §219 StGB aus, die einer Lizenz zur Tötung des Kindes gleichkommen.

Aktivitäten von Pro Femina e. V.

Wir raten davon ab, „Pro Femina e. V.“ durch die Kirchengemeinden zu unterstützen, zumal wir bei unseren Ortscaritasverbänden und den Ortsvereinen des Sozialdienstes kath. Frauen ein eigenes Beratungsangebot haben, auf das unsere kirchlichen Stellen zurückgreifen können. Wir machen weiterhin darauf aufmerksam, dass Pfarrer persönlich in Regress genommen werden können, falls sie Spenden von Kirchenmitgliedern oder Kollektenmittel der Kirchengemeinde der Aktion „Pro Femina e. V.“ zuwenden.

Die jetzige Distanzierung der Erzdiözese Freiburg von 1000plus/ ProFemina e.V. ist umso unverständlicher, da der Initiative erst unlängst in einem auf den 11. April 2014 datierten Brief des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz P. Dr. Hans Langenhöfer SJ mitgeteilt wurde, dass die deutschen Bischöfe die Arbeit von 1000plus.de insgesamt positiv einschätzten und mit Sympathie begleiteten. Das erwähnt ProFemina in einer ausführlichen Stellungnahme (vom 07. Mai 2014) zu dem Freiburger Verbot, ebenso, wie den begründeten Hinweis, dass nicht zu befürchten sei, dass die Initiative eine Konkurrenz zu kirchlichen Beratungsangeboten darstelle.

Am 12. April 2014 hatte Weihbischof Renz von Rottenburg-Stuttgart in einem ausführlichen Beitrag in der "Tagespost" die Arbeit von 1000plus/ ProFemina e.V. gewürdigt und an deren Seriosität und Kompetenz keinen Zweifel gelassen. Weihbischof Renz hält es für "grotesk, wenn in der reichsten Ortskirche der Welt ein Streit entstünde über die Finanzierung von Beratungsangeboten für schwangere Frauen in Konfliktsituationen, deren es nicht genug geben kann". Das sehe ich auch so und unterstütze deshalb auch weiterhin 1000plus und ProFemina.


Weiteres zur Ablehnung der Ortskirchen von ProFemina e.V./ 1000plus:


 Pro Femina e.V./ Projekt 1000plus:



* Im Jahre 1998 waren die zuvor auch staatlich anerkannten kirchlichen Beratungsstellen aus dem staatlichen Beratungssystem ausgestiegen, weil der Staat die Ausstellung von Tötungslizenzen zur Bedingung für die finanzielle Unterstützung der kirchlichen Einrichtungen forderte. Daraufhin gründeten einige Katholiken im Ungehorsam gegen die konsequente kirchliche Position den privaten bürgerlich-rechtlichen Verein "Donum Vitae", der ausdrücklich auf Wunsch Beratungsnachweise an Frauen in Schwangerschaftskonflikten ausstellt, durch die eine straffreie Abtreibung ermöglicht wird.


Bilder: 1000plus

Donnerstag, 20. Februar 2014

"Spektakuläre Thesen" von Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)

Erfrischende Gedanken teilte der Augsburger Bischof Konrad Zdarsa anlässlich der bevorstehenden Neuwahl des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz in einem Interview mit der "Lausitzer Rundschau" mit (s. auch Bericht bei kath.net vom 20.02.2013). Gefragt nach der Bedeutung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz sagte der Augsburger Oberhirte:
"[D]er Vorsitzende der DBK ist ja in der Tat kein Vorgesetzter. Wenn er sich in einer Angelegenheit äußert, heißt das noch lange nicht, dass alle Bischöfe so denken. Der Vorsitzende der DBK kann dem einzelnen Diözesanbischof die Verantwortung nicht abnehmen. Es darf sich auch kein Diözesanbischof hinter dem Vorsitzenden verstecken."

Er sei doch eher der "Sprecher oder Moderator" der Bischofsversammlung, manchmal auch deren "Repräsentant". Er assoziiere mit dem Begriff des Vorsitzenden "immer noch den einer Partei oder des Staatsrates der DDR", ähnlich gehe es ihm, wenn von einem "Zentralkomitee" gesprochen werde. Vielleicht liege das daran, dass er in der DDR aufgewachsen sei, so Bischof Zdarsa.

Eine ähnliche Klarstellung hatte vor einigen Wochen der Präfekt der römischen Glaubenskongregation und designierte Kardinal Gerhard Ludwig Müller zu bedenken gegeben. Erzbischof Müller sagte im Dezember 2013 der italienischen Tageszeitung "Corriere della sera", die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen seien "Koordinatoren, nicht Vize-Päpste". Wenn nun von "Vorkonklave" gesprochen werde, so Zdarsa, lasse das "auf ein anderes Selbstverständnis des amtierenden Vorsitzenden schließen". Diese Wortwahl hatte der scheidende Vorsitzende, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch gebraucht (1). Die Bischöfe und Weihbischöfe werden gemäß einer abgeänderten Ordnung des Wahlverfahrens während ihrer Frühjahrs-Vollversammlung daher erst am Mittwoch, den 11. März 2014, nach einem Tag des Gesprächs über die Anforderungen an den neuen Vorsitzenden, zur Wahl schreiten (2).

Worauf es bei dem neuen Vorsitzenden der DBK wirklich ankommt, beschrieb Zdarsa so: 
"Er sollte von allen Bischöfen als wahrer Mitbruder angesehen und geschätzt werden. Er sollte ein selbstbestimmter glaubwürdiger Geistlicher und theologischer Lehrer zugleich sein. Und er sollte ein ausgewogenes Verhältnis zum Bischof von Rom haben."

Sodann sprach sich Zdarsa dafür aus, dass der neue Vorsitzende "künftig auf jeden Fall in der Hauptstadt Deutschlands seinen Dienstsitz" nehmen solle, sprich dass das Sekretariat der Bischofskonferenz von Bonn nach Berlin umziehen soll. Er sehe das auch in Bezug auf "die Ränder", von denen auch Papst Franziskus immer wieder spreche und die in Berlin in besonderer Weise vorzufinden seien:
"Dort muss also die Kirche öffentlich wahrnehmbar präsent sein. Außerdem wären ein Umzug des Sekretariats und die damit zwangsläufig verbundene Verschlankung des Apparats ein großartiger Beitrag zur Entweltlichung der Kirche. Wenn sich Rom schon auf den Prüfstand stellt mit einer Kurienreform, warum nicht auch die DBK mit ihrem Sekretariat? Und nicht zuletzt würde mit der Verlegung von Bonn nach Berlin auch signalisiert, dass die Wiedervereinigung Deutschlands nun bei allen deutschen Bischöfen angekommen ist."

Mit Blick auf die seit längerem zu beobachtende Tendenz zu einer zentralistischen Handhabung der Bistumsmedien durch die Bischofskonferenz und andere Funktionäre, meinte Zdarsa, die räumliche Konzentration vieler verschiedener Medien in ein und demselben Haus (3) mag für traditionelle Organisatoren faszinierend sein, sei aber "im Zeitalter der Digitalisierung und elektronischen Datenvermittlung ein Anachronismus":
"Die immer stärker werdende Regionalisierung der Informationsvermittlung erfordert, auch medial räumlich breiter und dezentraler aufgestellt, dafür aber sehr gut vernetzt zu sein. Wir brauchen eine gut funktionierende Vernetzung und keine Gleichschaltung.
Zudem könnte eine solche Auffächerung dazu beitragen, noch aufmerksamer zur Kenntnis zu nehmen und zu multiplizieren, was an katholischem Glaubensleben in den verschiedensten Teilen unseres Landes passiert und welche neuen Aufbrüche landesweit zu verzeichnen sind."

Hier das ganze Interview der "Lausitzer Rundschau" auf der Internetseite des Bistums Augsburg ("Bischof Konrad: Deutsche Bischofskonferenz sollte nach Berlin umziehen"). Ob spektakulär oder innovativ, es wird sich zeigen, ob es möglicherweise bald einen Aufbruch des Sekretariats der DBK nach Berlin und eine damit verbundene Entweltlichung geben wird. Eine Chance, wäre es allemal - und eine, die man vielleicht im Interesse der katholischen Kirche in Deutschland nutzen sollte.



 (1) Eröffnungsreferat des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, zur Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2013 am 23. September 2013 in Fulda, S. 11 unten. In diesem Zusammenhang sprach Erzbischof Zollitsch auch von benötigten "'Generalkongregationen' ganz eigener Art".

(2)  KNA-Gespräch von Ludwig Ring-Eifel und Agathe Lukassek mit Erzbischof Robert Zollitsch am 13.12.2013;(Video: Erzbischof Zollitsch über 2013: "Ein stürmisches Jahr", etwa ab 19:40 min); s. auch KNA-Meldung vom 13.12.2013)

(3) Katholisches Medienhaus GmbH: Nach den Vorstellungen der Organisatoren, sollen hier die "Marken" der katholischen Kirche in Deutschland optimiert und wirtschaftlisch stimmig vermarktet werden. Ebenso hofft man darauf, dass sich diözesane Unternehmen der GmbH anschließen, sich dort beraten und einbinden lassen. Die "Katholische Medienhaus GmbH" ist ein klassisches, weit verzweigtes Imperium von Dienstleistungsunternehmen des kirchensteuerfinanzierten privatrechtlichen Vereins "Römisch-katholische Kirche" in Deutschland.



Weitere Worte von Bischof Konrad Zdarsa:

Vgl. auch:



Foto: Bischof Dr. Konrad Zdarsa von Augsburg (2009); BOGoerlitz; wikipedia 

Freitag, 31. Januar 2014

Präfekt der Glaubenskongregation: Warnung vor Machtkampf zwischen zentralistischen und partikularistischen Kräften

Der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller, hat ein Schreiben vorgelegt, in dem er das Verhältnis von (universaler) Kirche zu den (Orts-) Kirchen und zwischen dem Primat des Bischofs von Rom und dem Bischofskollegium in der Tradition der kirchlichen Lehre beleuchtet.

In den deutschsprachigen Diözesen scheint es in der jüngeren Vergangenheit diesbezüglich offensichtlich Unsicherheiten und Defizite im richtigen Verständnis gegeben zu haben, erkennbar nicht zuletzt an den Äußerungen mancher Bischöfe, die meinten, die Einheit der Lehre ablehnen und eigene Vorstellungen - z. B. im Hinblick auf den Kommunionempfang zivil wiederverheirateter Geschiedener, in der Relativierung von Glaubenswahrheiten (die Letzten Dinge; Opfercharakter der Hl. Messe) - durchsetzen zu können. Erzbischof Müller schreibt:
"Der Bezug zum Nachfolger Petri, dem sichtbarem Prinzip der Einheit der Kirche, ist für jedes ökumenische Konzil, jede Partikularsynode und für jede Bischofskonferenz konstitutiv und göttlichen Rechtes, das allem kodikarischen Recht zugrundeliegen muss. Eine Bischofskonferenz kann niemals separate verbindliche dogmatische Erklärung abgeben oder gar definierte Dogmen und konstitutive sakramentale Strukturen relativieren (z.B. das eigene Lehr- und Hirtenamt abhängig machen von Gremien rein kirchlichen Rechtes).
Separatistische Tendenzen und präpotentes Verhalten würden der Kirche nur schaden. Die Offenbarung ist der einen und universalen Kirche zur treuen Verwahrung übergeben worden, die vom Papst und den Bischöfen in Einheit mit ihm geleitet wird (LG 8; DV 10). "

Das Dokument ist eine deutliche Warnung in Richtung der Deutschen Bischofskonferenz, dessen Vorsitzender Dr. Robert Zollitsch,  der ehemalige Erbischof der Diözese Freiburg, für dieses Frühjahr angekündigt hatte, in der Bischofskonferenz die Weichen  in Bezug auf die Pastoral mit zivil wiederverheirateten Geschiedenen auf eine von Rom abweichende Linie stellen und festschreiben zu wollen.

Im Vorspiel dazu hatte das Seelsorgeamt der Diözese Freiburg Anfang Oktober 2013 mit Zustimmung und Beteiligung des (da- und ehemaligen) Erzbischofs Zollitsch deutschlandweit eine Handreichung unter die Seelsorger gestreut, die Richtlinien für die Pastoral mit oben genannten Betroffenen enthält. Die Glaubenskongregation des Papstes mahnte daraufhin (nach bereits erfolgter nochmaliger Vorlage der kirchlichen Lehre) eine Rücknahme und Überarbeitung der Handreichung an, was von deutscher Seite - auch von Bischöfen - allerdings schlichtweg ignoriert oder als "Privatmeinung" Müllers abgetan wurde.

Müller erläuterte in seinem Schreiben auch, wie die Aussagen von Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben "Evangelii gaudium" vom 24.11.2013 über Kollegialität der Bischöfe und Dezentralisierung richtig zu verstehen sind:
"Eine Kirche, die nur um eigene Strukturprobleme kreiste, wäre erschreckend anachronistisch und weltfremd. Denn in ihrem Sein und ihrer Sendung ist sie nichts anderes als die Kirche des dreifaltigen Gottes, dem Ursprung und Ziel jedes Menschen und des ganzen Kosmos. Eine Neujustierung von Eigenständigkeit und Zusammenarbeit der Ortskirchen, von bischöflicher Kollegialität und Primat des Papstes darf die epochale Herausforderung der Gottesfrage nie aus den Augen lassen.

In seinem Apostolischen Mahnschreiben Evangelii gaudium spricht Papst Franziskus von einer heilsamen "Dezentralisierung". Das Leben der Kirche kann nicht derart auf den Papst und seine Kurie konzentriert sein, als ob sich in den Pfarreien, Gemeinschaften und Diözesen nur etwas Sekundäres abspiele. Papst und Bischöfe verweisen vielmehr auf Christus, der allein den Menschen Hoffnung gibt. Der Papst kann und muss nicht die vielfältigen Lebensbedingungen, die für die Kirche in den einzelnen Nationen und Kulturen sich zeigen, zentral von Rom aus erfassen und jedes Problem vor Ort selbst lösen. Eine übertriebene Zentralisierung der Verwaltung würde der Kirche nicht helfen, sondern vielmehr ihre missionarische Dynamik behindern (EG 32).

Deshalb gehört zur Neuevangelisierung, wie sie Thema der letzen Bischofssynode war (7.-28.10. 2012), auch eine reformierte Primatsausübung. Dies betrifft die Einrichtungen der universalen Leitung der Kirche, also besonders die Dikasterien der Römischen Kurie, deren sich der Papst bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient. "Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirche und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten" (CD 9).

Im Sinne der Neuevangelisierung müssen auch die Bischöfe, die Synoden und Bischofskonferenzen eine größere Verantwortung wahrnehmen inklusive "einer gewissen lehramtlichen Kompetenz". Denn diese kommt ihnen zu durch Weihe und kanonische Sendung und nicht erst durch eine spezielle päpstliche Bevollmächtigung. "Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren" (LG 25). Das päpstliche Lehramt ersetzt nicht das Lehramt der Bischöfe und ihr gemeinsames Wirken auf der nationalen oder auch kontinentalen Ebene (z.B. der Dokumente der CELAM: Puebla, Medellin, Santo Domingo, Aparecida), sondern setzt es voraus und fördert es in der Verantwortung für die ganze Kirche (EG 16).

Der Papst beruft sich ausdrücklich auf das Motu proprio Apostolos suos ( 1998), in dem Johannes Paul II. auf der Grundlage des II. Vatikanischen Konzils die Aufgaben der Bischofskonferenzen näher umschrieben hat. Im Gegensatz zu oberflächlichen Interpretationen ist damit nicht das Signal für einen Richtungswechsel oder eine "Revolution im Vatikan" gegeben. Machtkämpfe und Kompetenzstreitigkeiten könnte sich die Kirche nur unter Verlust ihrer missionarischen Aufgabe leisten.

Nach der ekklesiologischen Synthese des II. Vatikanums ist eine antagonistische oder dialektische Interpretation der Beziehung von Universalkirche und Ortskirchen ausgeschlossen. Die historischen Extreme von Papalismus / Kurialismus einerseits und von Episkopalismus/  (Konziliarismus/ Gallikanismus/ Febronianismus/ Altkatholizismus) andererseits können uns nur zeigen, wie es nicht geht, und dass die Verabsolutierung eines konstitutiven Elementes zu Lasten des anderen dem Bekenntnis zur Ecclesia una sancta catholica et apostolica widerspricht.

Die brüderliche Einheit der Bischöfe der universalen Kirche cum et sub Petro ist in der Sakramentalität der Kirche begründet und somit göttlichen Rechtes. Nur um den Preis einer Entsakramentalisierung der Kirche könnte ein Machtkampf zwischen zentralistischen und partikularistischen Kräften geführt werden. Am Ende bliebe eine säkularisierte und politisierte Kirche zurück, die sich von einer NGO nur noch graduell unterschiede. Das wäre der komplette Kontrast zu dem Apostolischen Mahnschreiben Evangelii gaudium.

Dem literarischen Genus nach ist dieses Schreiben kein dogmatischer, sondern ein paräntischer Text. Als seine dogmatische Basis ist die mit höchster lehramtlicher Verbindlichkeit dargelegte Lehre über die Kirche in Lumen gentium voraussetzt (EG 17). Es geht dem Papst um eine Überwindung der Lethargie und Resignation angesichts der extremen Säkularisierung und um ein Ende der lähmenden innerkirchlichen Auseinandersetzungen zwischen traditionalistischen und modernistischen Ideologien. Trotz aller Stürme und Gegenwinde soll das Schifflein Petri wieder die Segel der Freude über Jesus, der bei uns ist, aufziehen. Und die Jünger sollen ohne Angst in die Ruder greifen, um die Mission der Kirche kraftvoll voranzubringen."
 
Die Aufgabe der Glaubenskongregation ist es, "die Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche zu fördern und schützen". Als Präfekt dieser Einrichtung äußert sich Erzbischof Müller nicht als Privatperson, sondern, wie oben zu lesen ist, "im Namen des Papstes und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirche" - ist doch der Bischof von Rom und Nachfolger Petri "das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit der Bischöfe und Gläubigen":
Die eine und einzige Kirche Gottes ist als universale Kirche präsent in den Kirchen Gottes zu Korinth, Rom, Thessalonich etc. Und vor Ort haben es die Glaubenden mit nichts anderem zu tun als mit der einen Kirche Christi, in der der Heilige Geist alle Getauften untereinander verbindet und sie in die Einheit des Leibes Christi einfügt, so dass alle einer sind in Christus und als Söhne und Töchter Gottes in Christus die eine familia Dei bilden.

Es geht also nicht um eine schwebende geistliche Vollmacht, die nach Erwägungen politischer und strategischer Zweckmäßigkeit zwischen dem Papst und den Bischöfen, der Universalkirche und den Ortskirchen aufgeteilt würde. Vielmehr hat Christus die Apostel insgesamt – als Kollegium – berufen. Er selbst hat ihnen den Apostel Petrus vorangestellt als Grundlage und Prinzip der Einheit der einen apostolischen Vollmacht und Sendung für die gesamte Kirche.
Die Bischofsweihe zeigt die kollegiale Natur des Bischofsamtes in der Zuordnung des einzelnen Bischofs zum Gesamtkollegium mit dem Papst als dem Haupt, ohne den das Kollegium keine universale Vollmacht in Lehr- und Hirtenamt ausüben kann. "Die kollegiale Einheit tritt auch in den wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Gesamtkirche in Erscheinung. Der Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit der Bischöfe und Gläubigen. Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen uns aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche. Daher stellen die Einzelbischöfe je ihre Kirche, alle zusammen aber in der Einheit mit dem Papst die ganze Kirche im Band des Friedens, der Liebe und der Einheit dar" (LG 23).
Man kann nur hoffen, dass das Schreiben auch in Deutschland auf offene Ohren und Herzen trifft und sich die Verantwortlichen der Kirche in Deutschland, die zur Zeit fest in der Hand von Kirchenfunktionären des Kirchensteuervereins "Katholische Kirche - Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist, noch besinnen, bevor aus "separatistischen Tendenzen" ein handfestes Schisma wird, das längst bereits latent besteht. Viel Hoffnung allerdings scheint es nicht zu geben, wenn nicht Rom seinen Worten auch Taten folgen lässt und die stillen, macht- und sprachlosen, zumeist nicht in Gremien organisierten Gläubigen, die Familien, Kinder und Jugendlichen vor den reißenden Wölfen und falschen Lehren und Ideologien zu schützen bereit ist. Doch davon hängt in vielen Fällen nicht weniger ab als das Heil der Seelen.



Weiteres zum Thema "Schismatische Tendenzen":


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Samstag, 23. November 2013

Kirche und zivil Wiederverheiratete - Treue zum Herrn und Barmherzigkeit mit den Sündern

Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad 

Das Dokument mit dem sperrigen Titel „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“, veröffentlicht im Oktober 2013 vom Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg im Breisgau, erregt Aufsehen. Mit einem Mal ist die kirchliche Haltung zu einer moraltheologischen und disziplinären Frage in aller Munde. Sagen wir besser: die erhoffte neue Haltung; denn nach mehrheitlicher Meinung scheint in der vielbesprochenen Angelegenheit jetzt ein lehrmäßiger Wendepunkt gekommen zu sein. 

Es verwundert kaum, dass die „Handreichung“ in der breiten Öffentlichkeit begeisterte Zustimmung findet, bedenkt man den moralischen Zustand des Volkes und den Einfluss der Medien, die sogleich in die Siegesfanfaren geblasen haben: „Endlich lässt die katholische Kirche ihre rigorosen Moralvorstellungen fallen und passt sich der Zeit an!“

Erstaunlich hingegen sind die Reaktionen derjenigen Oberhirten und Theologen, die den Text kritisch bis ablehnend bewerten. Ihr verhaltener Vorwurf gegen den „Freiburger Vorstoß“ lautet, er presche eigenmächtig in einer Angelegenheit von weltkirchlicher Bedeutung vor, die nur gemeinsam unter Leitung des Papstes geregelt werden könne. 

Es ist zutreffend, dass die Vorgehensweise des Seelsorgeamtes nicht gerade von demütigem Gehorsam zeugt. Die Forderungen des Papiers betreffen immerhin die Sakramente der Ehe und der Eucharistie: Eine Zivilehe trotz eines schon bestehenden sakramentalen Ehebandes mit einem anderen Partner soll nun fallweise eine neue – nämlich positive – Wertung und sogar den kirchlichen Segen erhalten können; konsequenterweise will man den betroffenen Personen auch offiziell jenen Zugang zur heiligen Kommunion öffnen, den man ihnen inoffiziell schon lange gewährt. Wer nur ein wenig mit den Verfahrensweisen in der Kirche vertraut ist, versteht leicht, dass Entscheidungen solchen Gewichtes „Chefsache“ sind und bleiben müssen. Das aber wurde vom Seelsorgeamt Freiburg geflissentlich übersehen. Daher kann man mit vollem Recht die Anmaßung der „Handreichung“ rügen. 

Doch reicht denn solche Kritik auch schon aus? Geht es in Sachen Ehe und Kommunion tatsächlich nur um Kompetenzfragen? Vor einigen Jahrzehnten hätte jeder halbwegs unterrichtete Katholik Einspruch erhoben und die Auskunft erteilt, die uns die beauftragten Hirten und Lehrer heute schuldig bleiben: Das eigentliche Problem der ganzen Angelegenheit liegt in der Tatsache der Sünde, genauer der Todsünde. Denn nach Lehre der Kirche, die sich an Jesu Wort gebunden weiß (vgl. Mt 19,6), ist die sakramentale Ehe unauflöslich. Folglich stellt die Liebesgemeinschaft eines Verheirateten mit einem anderen Menschen als seinem Ehepartner einen Ehebruch dar; eine Verfehlung, die vom Empfang des Altarsakramentes ausschließt. Immer wurden auch auf diesen Fall die Worte des heiligen Paulus über den unwürdigen Genuss des Leibes und Blutes Christi angewandt, mit dem man sich das Gericht isst und trinkt (1 Kor 11,27 ff.)

Das Hindernis liegt demnach nicht in einem bloßen Kirchengebot, das sich je nach Bedürfnis der Menschen auch ändern ließe. Es liegt vielmehr in der schweren Sünde. Und die einzige Weise, dieses Hindernis zu beseitigen, ist die Vergebung Gottes. Sie wird im Sakrament der Busse allen denen geschenkt, die ihre Sünden aufrichtig bereuen und den festen Vorsatz haben, sie nicht mehr zu begehen. Hier also muss echte Hirtensorge ansetzen.

Mit dem Einfallsreichtum und der Findigkeit der Liebe sinnt sie nach, wie sie jedem einzelnen den Weg zur sakramentalen Vereinigung mit Jesus Christus bahnen kann, aber sie vergisst niemals, dass bei Personen im Stand schwerer Sünde die Bekehrung des Herzens unumgänglich, weil von der Sache her unbedingt erfordert, ist. Andernfalls würde die sakrilegische Kommunion gefördert, das Heiligste zur Entweihung freigegeben. 

Man wird einwenden, das sei zu pauschal argumentiert. Die Lebenswirklichkeit wiederverheiratet Geschiedener und die Frage ihrer persönlichen Schuld sehe oft sehr differenziert aus. Und tatsächlich kann jeder Seelsorger bestätigen, dass es sich zuweilen um Situationen von geradezu herzzerreißender Tragik handelt. Dennoch und gerade deswegen ist es höchst notwendig, an den bleibenden Grundsätzen festzuhalten, um sie mit Weisheit und Liebe auf den einzelnen Fall anzuwenden. Nur so kann man ihm wahrhaft gerecht werden.

Bekanntlich hat die Kirche im 16. Jahrhundert die Unauflöslichkeit der Ehe für so wichtig erachtet, dass sie lieber ein ganzes Land – England mit seinem ehebrecherischen König Heinrich VIII. – verlor, als in dieser Sache nachzugeben. Und heute sollte sie ihre Festigkeit aufgeben? Das kann die Kirche weder im Alleingang einiger Seelsorgeamtsfunktionäre noch unter Führung von Papst und Bischöfen tun. Die Treue zum Herrn, die Barmherzigkeit mit den Sündern und ihre eigene Ehre als Braut Christi verbieten es. 



Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 
- Bild: Barmherziges Herz Jesu; Gebetszettelchen aus dem Jahre 1901




Foto: eigenes Bild

Montag, 11. November 2013

Rom erwartet Rücknahme und Überarbeitung der Freiburger "Handreichung"

Laut der katholischen Zeitung "Die Tagespost" vom 11. November 2013 erwartet Papst Franziskus durch die Vermittlung der römischen Glaubenskongregation die Rücknahme und Überarbeitung der Freiburger „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“, welche das Seelsorgeamt der Diözese Freiburg als "Orientierung für die pastorale Praxis in den kommenden Jahren" auch anderen Bistümern als vorbildlich in der Frage um die Zulassung von zivil wiederverheirateten Geschiedenen zur Nachahmung empfohlen hatte. Mehrere Bistümer hatten sich daraufhin positiv einige auch eher distanzierend zu der Handreichung aus Freiburg geäußert.

Erzbischof Gerhard Ludwig Müller hat mit Datum vom 21. Oktober 2013 ein entsprechendes Schreiben an den ehemaligen Bischof der Diözese Freiburg und jetzigen Administrator Erzbischof em. Robert Zollitsch und dasselbe in Kopie an alle anderen deutschen Diözesanbischöfe gesandt. Der Entwurf der Handreichung zeige, dass diese zwar „richtige und wichtige pastorale Hinweise“ enthalte, so Erzbischof Gerhard Ludwig Müller in dem Brief, aber in der Terminologie unklar sei und in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre übereinstimme.

Die erste Abweichung von der Lehre der Kirche besteht in der Suggestion, dass die Gläubigen in einer "verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung" zu der Meinung gelangen könnten, dass einem Sakramentenempfang nichts entgegenstehe - trotz ihres objektiv ungeordneten Lebensstandes und des Verharrens in dieser Unordnung. Demgegenüber betont Erzbischof Müller die in der Hl. Schrift gründende Praxis der Kirche, Gläubige, die in schwerer Sünde verharren, nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.

Eine zweite Schwierigkeit der "Handreichung" sieht Erzbischof Müller in der "offiziellen Liturgie" (Diözesanfamilienseelsorger Pfr. Michael Schweiger), die den Gläubigen als Segensfeier zu ihrem "neuen Zukunftsprojekt" einer zweiten zivilen Ehe angeboten wird. „Feiern dieser Art wurden von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt“, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation.

Müller verweist auch auf seine Zusammenfassung der verbindlichen Lehre der Kirche „Zeugnis für die Macht der Gnade“, die bereits am 15. Juni 2013 in der "Tagespost" sowie am 23. Oktober im "L'Osservatore Romano", der Zeitung des Vatikans, veröffentlicht worden sei.
 
Das Schreiben der Glaubenskongregation ist im Wortlaut bei kath.net (hier) und auf Seite 7 der Ausgabe der "Tagespost" von Dienstag, den 12. November 2013 nachzulesen.


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Kardinal Müller am 16.12.2013 in einem ausführlichen Interview mit FOCUS online:

"Entsprechend unserer Amtspflicht hat die Kongregation die Überarbeitung der Handreichung eingefordert. In den Punkten, an denen sie der Glaubenslehre widerspricht, ist sie ohnehin ungültig und unwirksam. Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Seelsorgeamt eines einzelnen Bistums die verbindliche Lehre nach eigenem Gutdünken verändern kann."
 
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 Weiteres zum Thema "Freiburger Handreichung":

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"[E]s wäre absurd, wollte ein katholischer Bischof den vom Papst autorisierten Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre kritisieren, weil er die Glaubenslehre unverkürzt dargelegt hat. Als Präfekt bin ich dem Papst persönlich verantwortlich und in dieser Sache sein erster und wichtigster Mitarbeiter. Insofern kann man meine Aussagen, die die Lehre der Kirche wiedergegeben haben, nicht einfach als eine private Meinungsäußerung eines einzelnen Theologen abtun."

(Das sagte Kardinal Müller am 16.12.2013 in einem ausführlichen Interview mit FOCUS online zu der Aussage von Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof Müller hätte in seiner Stellungnahme zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen lediglich seine private Meinung kundgetan und könne die Diskussion über das Thema nicht beenden.)

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Freitag, 8. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 7: Die Bischöfe - Rechtliche Stellung

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie
Teil 7

Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997 


§ 3 Die Bischöfe

I. Rechtliche Stellung

1. Die Einzelbischöfe

Die Bischöfe folgen aufgrund göttlicher Einsetzung durch den Heiligen Geist, der ihnen gegeben ist, den Aposteln nach, um selbst Lehrer des Glaubens, Priester des heiligen Gottesdienstes und Diener in der Leitung zu sein (c. 375 §1). Durch die Bischofsweihe wird die Fülle des Weihesakramentes übertragen (Lumen gentium Nr. 21). Um sie unbehindert ausüben zu können, bedarf der Geweihte der kanonischen Sendung. Er vereinigt in seiner Hand die volle Weihegewalt und eine der Primatialgewalt des Papstes untergeordnete Hirtengewalt.

Der Bischof ist aufgrund der Weihe und der kanonischen Sendung Haupt einer Ortskirche, der er im Namen und in der Vollmacht Christi als Hirt, Lehrer und Priester vorsteht. Dem Diözesanbischof kommt in der ihm anvertrauten Diözese die ganze ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt, deren Vollzug und Umfang jedoch von der höchsten kirchlichen Autorität geregelt werden (Lumen gentium Nr. 27). Die Oberhirtengewalt ist ordentliche Gewalt, weil sie aus dem Bischofsamt fließt, und sie ist unmittelbare Gewalt, weil sie sich ohne rechtliche Bindung an Zwischenglieder auf alle anvertrauten Gläubigen bezieht. Die Oberhirtengewalt des Bischofs ist territorial begrenzt; sie umfasst alle im Gebiet seiner Diözese wohnhaften Gläubigen. Der Bischof ist das sichtbare Haupt der ihm anvertrauten Gläubigen und verbindet sie zur Einheit. Er hat die Glaubens- und Sittenlehre den Gläubigen darzulegen und zu erklären sowie die Unversehrtheit und Einheit der Glaubenslehre mit geeigneten Mitteln zu schützen (c. 386).

Er leitet die ihm anvertraute Teilkirche mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt (c. 391 §1); d. h. er ist für die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zuständig. Der Bischof hat die Diözese nach außen hin zu vertreten (c. 369); seine Vertretungsmacht teilt er nicht mit anderen. Der Bischof muss die Einheit mit der Gesamtkirche wahren, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche fördern und auf die Einhaltung aller kirchlichen Gesetze drängen (c. 392 §1). Er hat jedem Missbrauch der kirchlichen Ordnung, vor allem bei der Verkündigung und beim Gottesdienst, zu wehren (c. 392 §2). Der Bischof untersteht in der Ausübung seiner oberhirtlichen Gewalt der Autorität des Papstes; er ist an übergeordnetes Recht gebunden. Zusammenfassend kann man in einem richtigen Sinne sagen: Die katholische Kirche ist eine Bischofskirche.


2. Das Bischofskollegium

Die Bischöfe sind untereinander verbunden. Ihre Gesamtheit bildet das Bischofskollegium. Der Papst ist der Nachfolger Petri und das Haupt des Bischofskollegiums (cc. 330 und 331). Das Bischofskollegium folgt dem Apostelkollegium nach (cc. 336 - 341). In das Bischofskollegium tritt man ein kraft der sakramentalen Konsekration und durch die hierarchische Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern dieses Kollegiums. Die Zugrehörigkeit zum Bischofskollegium verlangt ein entsprechendes solidarisches Verhalten.


3. Die Bischofskonferenz

Die Bischöfe treten heute häufiger als vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Mehrzahl auf, als Bischofskonferenz. Die Bischofskonferenz ist eine kirchliche Einrichtung, in der die Bischöfe einer Region ihren Hirtenauftrag gemeinsam wahrnehmen. (c. 447). Die Weisen ihres Handelns sind verschieden. Sie dient der Information und der Beratung der in ihr versammelten Bischöfe, aber auch der Koordination und der Abstimmung von Tätigkeiten.

Die Bischofskonferenz darf verbindliche Beschlüsse nur in den im Recht genannten oder besonders zugewiesenen Fällen fassen. Institutionen neigen dazu, ihr Personal und ihre Aktivitäten auszuweiten. Die Deutsche Bischofskonferenz hat einen beträchtlichen Apparat geschaffen; er beträgt 300 Personen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat als dauernde Organe den Vorsitzenden, den Ständigen Rat, das Sekretariat und 14 Kommissionen. Dazu treten die zweimaligen Vollversammlungen im Jahr.

An sich wäre es möglich, lediglich die Diözesanbischöfe mit beschließendem Stimmrecht in die Versammlungen der Bischofskonferenz auszustatten. In Deutschland hat man es allen, also auch den Hilfsbischöfen gegeben. Die Zahl der Hilfsbischöfe überschreitet die Zahl der Diözesanbischöfe bei weitem. Die für ihre Diözesen hauptverantwortlichen Oberhirten werden dadurch in die Minderheit gedrängt. Die Kosten der Bischofskonferenz gehen in die Millionen.

Das letzte Wort über Nutzen und Schaden der Bischofskonferenzen neuen Typs ist noch nicht gesprochen. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurden die Gefahren, welche die Bischofskonferenzen für den Primat  und für die Verantwortung des Einzelbischofs mit sich bringen, deutlich gesehen. Das Konzil sagt daher vorsichtig, dass die Bischofskonferenzen hilfreich sein "können" (Lumen gentium Nr. 23). Die Bischofskonferenzen neuen Typs haben tasächlich mannigfache Nachteile. Die ständigen Organe der Bischofskonferenz (Vorsitzender, Ständiger Rat, Sekretariat, Kommissionen) bringen einmal die Gefahr mit sich, dass immer mehr Angelegenheiten von ihnen angezogen werden.

Es ist eine offenkundige Tatsache, dass die Bischofskonferenzen die Verantwortung des Einzelbischofs lähmen und die Flucht in das Kollektiv begünstigen. Der Einzelbischof wagt kaum mehr, selbstverantwortlich zu entscheiden. Denn in der Bischofskonferenz wird er zur Rede gestellt, wenn er einen Alleingang wagt. Ein Bischof muss aber frei und deckungslos handeln. Er darf sich nicht hinter Mehrheitsbeschlüssen verkriechen. Seine Verantwortung ist eine höchst persönliche und kann ihm von niemandem abgenommen werden.

Für die Richtung, in die Bischofskonferenzen gehen, ist sodann regelmäßig die Einstellung ihres Vorsitzenden entscheidend. Bei ihm laufen die Fäden zusammen, er vermag im Vorfeld der Verhandlungen die Weichen zu stellen. In Deutschland ist offenkundig, dass die Bischöfe in den Versammlungen der Bischofskonferenz auf den progressistischen bzw. liberalen Kurs ihres Vorsitzenden festgelegt werden (Anm.: Vorsitzender der DBK war 1997, also in dem Jahr, in dem diese Schrift herausgegeben wurde (und zwar seit 1987), bis zum Jahr 2008 der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann; aber auch für dessen Nachfolger, Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg dürfte diese Feststellung weiterhin zutreffen).

Dafür kann ich ein bezeichnendes Beispiel berichten. Als ich den gegenwärtigen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz einmal darauf hinwies, dass der frühere Bischof von Essen, Hengsbach, großzügig sei im Erteilen der Erlaubnis, die tridentinische Messe zu feiern, entgegnete er mir: "Der kommt ja auch nicht zur Bischofskonferenz." Diese Äußerung kann nur besagen: Wenn der Essener Bischof öfter zur Bischofskonferenz käme, würde man ihm dort seine Großzügigkeit schon ausgetrieben haben.

Die Bischofskonferenzen entwickeln sich auch immer mehr zu pressure groups gegen den Apostolischen Stuhl. Mit dem Einzelbischof vermag der Papst leicht fertig zu werden; gegen eine Bischofskonferenz kann er sich immer weniger durchsetzen. Der Widerspruch beginnt da, wo der Papst spricht und deutsche Bischöfe reden. Ich erwähne ein bezeichnendes Beispiel: Der Papst lehrt die ausnahmslose Geltung der sittlichen Normen über die Empfängnisverhütung. Deutsche Bischöfe lehren das Gegenteil (1).

Unbequeme Entscheidungen werden dagegen von der Bischofskonferenz ab- und dem Heiligen Stuhl zugeschoben. ich erinnere an den Vorbehalt der Priesteweihe an Angehörige des männlichen Geschlechts. Robert Spaemann schreibt richtig: "Allzu oft haben sie (nämlich die Bischöfe) sich durch Rom die Kastanien aus dem Feuer holen lassen, um dann anschließend die wachsende Dominanz der römischen Zentralgwalt zu beklagen" (2).


4. Die Bestellung der Bischöfe

In der lateinischen Kirche ist die fast überall übliche Weise der Bischofsbestellung die freie Ernennung durch den Papst. Nur in wenigen Ländern bestehen mehr oder weniger eingeschränkte Wahlrechte (c. 377 §1).

Seit geraumer Zeit wird nun eine breitere Beteiligung der "Ortskirche" bei der Ernennung von Bischöfen gefordert (3). Dazu sind einige Fragen zu stellen.

Erstens.
Wer ist die "Ortskirche", der mehr Rechte bei der Bestellung von Bischöfen eingeräumt werden sollen? Sind das die frommen Gläubigen, die das Bußsakrament regelmäßig empfangen und die Werktagsmesse besuchen, oder sind das die Berufslaien, die sich fortwährend durch Schwadronieren zu Wort melden? Gehören dazu die stillen, treuen Priester, die sich in der Arbeit für das Heil der Seelen verzehren, oder sind darunter die gremienbeflissenen Geschaftlhuber zu verstehen?

Zweitens.
Woher wissen die an der Mitsprache Beteiligten, wie ein Bischof nach Gottes Willen aussehen muss? Woran nehmen sie das Maß? Sehen sie ihr Bischofsideal in einem Oberhirten, der unermüdlich sein Bistum durch Wort und Weisung, Gottesdienst und Sakrament zum Vollalter Christi führt, oder suchen sie nach einem progressistischen Manager, der den Menschen nach dem Munde redet, einen antirömischen Affekt besitzt und sich von Teufel und Hölle verabschiedet hat?

In manchen Diözesen ist die breitere Beteiligung der "Ortskirche" an der Bischofsbestellung bereits ausgeführt. Der Bischof von Graz-Seckau erließ am 4. Februar 1993 sogar eine Ordnung zur Mitwirkung der "Ortskirche" an der Bischofsbestellung (4). Die "Ortskirche" schrumpft in diesem Papier auf die Delegierten des Domkapitels, des Diözesanrates, und des Priesterrates sowie die Dechanten zusammen. Dabei wird in einem zweifachen Vorschlagsverfahren eine doppelte Kandidatenliste erstellt. Dass die Verschwiegenheit, die dabei zu beobachten ist, gehalten wird, ist illusorisch. Der Apostolische Nuntius wird bei Sedisvakanz von den Stimmenzählern über die Namen der drei Meistgenannten unterrichtet. Diese Mitteilung hat eindeutig den Zweck, den Heiligen Stuhl bei der Bestellung des Bischofs zu praeformieren. Man ahnt, welch ein Sturm der Entrüstung durch die Diözese Graz gehen würde, wenn der Heilige Stuhl keinen der drei Meistgenannten zum Bischof befördern würde. Ich erinnere an die Drohungen, die der Innsbrucker Bischof Stecher ausstieß, falls der Heilige Stuhl nicht die Wünsche der "Ortskirche" berücksichtigen sollte.

Wen werden die befragten Personen für die Besetzung des Bischofsstuhles benennen? Wer bekannt und beliebt ist. Wie wird man bekannt und beliebt? Indem man sich in den liberalen Trend eingliedert. Bekanntsein und Beliebtsein sind kein Maßstab für Qualität. Die "Mitentscheidung der Ortskirche" bei der Ernennung von Bischöfen besagt unter den heutigen Verhältnissen, dass derjenige am meisten Aussicht hat, Bischof zu werden, der den Menschen am besten nach dem Munde redet. Die Personen, die die Masse der Menschen auf dem Bischofsstuhl sehen will, sind in der Regel nicht die Oberhirten, welche die Diözesen brauchen.

Aus diesen Gründen kann vor einer Verbreiterung der Beteiligung an der Auswahl der Bischöfe nur eindringlich gewarnt werden. Wollte man gar die Gesamtheit der Kirchensteuerzahler entscheiden lassen, wer Bischof einer Diözese werden soll, würde man das entscheidende Kirchenamt der Demagogie überantworten. Der Heilige Stuhl hat bei Bischofsernennungen  nicht selten Fehler gemacht, ist getäuscht worden oder hat dem Druck nachgegeben. Was aber bei der Bestellung von Bischöfen durch maßgebenden Einfluß der sogenannten Ortskirchen herauskommen würde, verhielte sich gegenüber diesen Mängeln wie eine Lungentuberkulose zu einem Schnupfen.


(1)  Z. B. Freundeskreis Maria Goretti Informationen 42, 1990, 4f
(2)  Rheinischer Merkur, Nr. 46 vom 17. November 1995 S.26
(3)  Anton Ziegenaus, Zur Kontroverse: Bischofswahl: Forum Katholische Theologie 13, 1997, 176 - 186
(4)  Archiv für katholisches Kirchenrecht 162, 1993, 240f


Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen


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      Freitag, 25. Oktober 2013

      "Handreichung" aus Freiburg gegen die Lehre der Kirche in zweiter verschlimmbesserter Auflage

      Die "Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung in der Diözese Freiburg" (pdf s. u.) gibt es nun - gut zwei Wochen nach der Veröffentlichung - in einer zweiten, überarbeiteten Auflage. Bei der zweiten Auflage handle es sich um eine "Nachjustierung", da man die erste Fassung von vornherein als "nicht perfekt" betrachtet habe, so Bistumssprecher Robert Eberle laut katholisch.de.

      Nun also ist die Handreichung perfekter. Was heißt das? Orientiert sich die pastorale Arbeit mit zivil wiederverheirateten Geschiedenen in der Diözese Freiburg und darüber hinaus (denn das Papier hat Vorbildcharakter für andere Bistümer) nun doch an der Lehre der Kirche, nachdem maßgebliche Stimmen aus dem Vatikan und von anderswo den Freiburger Sonderweg in der Sakramentenpastoral teilweise scharf kritisiert hatten? Weit gefehlt. Die geänderten Passagen des Textes machen die Handreichung für die Seelsorge nur schlimmer, weil nun auch noch zwei Päpste als Kollaborateure für den Freiburger Weg Pate stehen sollen.

      Was wurde geändert?

      1. Im Vorwort der Broschüre wurde das Wort "ziviler" eingefügt. Der Satz lautet jetzt: 
      Die vorliegende Handreichung richtet sich an Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Erzdiözese Freiburg, die Paare bei Trennung, Scheidung oder ziviler Wiederheirat begleiten.
      Das ist eine wichtige Präzesierung, da es keine kirchliche, sondern nur eine zivile, standesamtliche Wiederheirat gibt. Nach kirchlicher, unveränderbarer, weil göttlicher Lehre ist das Eheband einer einmal gültig geschlossenen und vollzogenen Ehe unauflösbar, solange der Ehepartner noch unter den Lebenden weilt. Würde hier also nicht auf den zivilen Charakter der "Wiederheirat" hingewiesen, so müsste man eine Irreführung der Gläubigen, die oft die kirchliche Lehre zum Ehesakrament nicht genau kennen, fürchten.


      2. In dem Kapitel "Zur Situation" (S. 4 bzw. 5) wurde ein Zitat von Papst Franziskus eingeschoben, offensichtlich, um den Eindruck zu erwecken, dass der Weg des Seelsorgeamtes Freiburg dem Gedankengut und dem Weg des Papstes in dieser Sache entspreche. Der Einschub lautet:
      Darauf wies Papst Franziskus in seinem Interview auf dem Rückflug vom Weltjugendtag in Brasilien hin, wenn er auf die Frage nach dem Zugang wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten antwortete: "Ich glaube, dass das die Zeit der Barmherzigkeit ist! [...] Die Kirche ist Mutter: Sie muss herausgehen und die Verletzten mit Barmherzigkeit heilen.

      Das "Darauf" am Anfang des Einschubs bezieht sich auf die Aussage in  der Handreichung, dass die "Treue und die Barmherzigkeit Gottes auch für diejenigen" gelte, "deren Lebensentwurf gescheitert ist". Selbstverständlich ist es richtig, dass die Treue und die Barmherzigkeit Gottes auch Sündern gilt - in dem Sinne, wie es die Kirche immer verstanden hat: dass jedem Sünder, der aufrichtig bereut und Vergebung sucht, diese Vergebung Gottes zuteil wird. So versteht es selbstverständlich auch Papst Franziskus im Interview (Frage von Gianguido Vecchi vom "Corriere della Sera") auf dem Rückflug vom Weltjugendtag, verweist er doch selbst in diesem Zusammenhang auf die Spiritualität der Schwester Faustyna, die vor allem die Barmherzigkeit Gottes betont, die jedem Sünder, der umkehrt, im Beichtsakrament offen steht.

      Hier aber, in der Freiburger Handreichung nun, ist der Kontext ein ganz anderer. Hier wird nicht zur Umkehr des Sünders (hier des im Ehebruch lebenden zivil Wiederverheirateten) eingeladen, sondern die Zustimmung Jesu (und des Papstes) zur Sünde behauptet -  mehr noch deren Gutheißung. Barmherzigkeit besteht demnach nicht im göttlichen Heilsplan für den Menschen, sondern in der Duldung und Zustimmung zur Übertretung der Gebote Gottes. Eine Perversion im wahrsten Sinne des Wortes. Von Gottes Geboten, von Umkehr und Abwendung von der Sünde, vom Sakrament der Barmherzigkeit wird in dem ganzen Papier nicht einmal ansatzweise gesprochen.


      3.  Ähnlich wie unter 1. die Einfügung des Wortes "zivil" im Kapitel "Teilnahme am kirchlichen Leben" (S. 9 bzw. 10). Der Satz im Kontext lautet nun:
      Was die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat angeht, sind geschiedene wiederverheiratete Personen gegebenenfalls wählbar. Zivil wiederverheiratete Kandidatinnen und Kandidaten können vom Erzbischöflichen Ordinariat (vgl. PGRS § 7,1) zugelassen werden.

      4. In dem Kapitel "Teilnahme am kirchlichen Leben" (S. 10 bzw. 11) wurde ein Zitat Papst Benedikt XVI. eingefügt:
      Denn "Christus achtet nicht so sehr darauf, wie oft wir im Leben straucheln, sondern wie oft wir mit seiner Hilfe wieder aufstehen", so rief Papst Benedikt den jungen Menschen in seiner Ansprache bei der Jugendvigil in Freiburg im September 2011 ermutigend zu.

      Unmittelbar vor dem Zitat Papst Benedikt XVI. ist die Rede davon, dass Betroffene sich (angeblich) dazu entscheiden können, die Sakramente trotz Verharrens in schwerer Sünde zu empfangen (im Gegensatz zum ausdrücklichen Gebot der Kirche, dies nicht zu tun) und von einem Appell an Priester und Gemeinde, diese Entscheidung zu respektieren und so (!) "das barmherzige Handeln Jesu Christi am eigenen Leib zu erfahren." Es ist gerade nicht davon die Rede, von der Sünde aufzustehen und sich zu Jesus Christus und gemäß seinem Wort zu bekehren.

      Auf diese Schilderung des kirchlichen Ungehorsams folgt das Zitat Benedikt XVI., das dieser im konkreten Fall im September 2011 bei der Jugendvigilfeier in Freiburg sagte und zwar nachdem er die Jugendlichen dazu aufgerufen hatte, die ihnen in der Taufe geschenkte heiligmachende Gnade zu bewahren und nach einem Fall in die Sünde mit Hilfe Jesu Christi wieder aufzustehen, d. h. nach katholischem Verständnis: zu bereuen, in der Beichte zu bekennen und zu büßen.

      Auch hier wird wieder suggeriert, das in der Handreichung Dargelegte könne mit einem Zitat des Papstes untermauert werden. Das Gegenteil ist der Fall. Der Papst wird instrumentalisiert, um die falschen Lehren dieser Pastoralanweisung seriös erscheinen zu lassen und ihm einen Touch von lehramtlicher Weisung zu verleihen. Ein heuchlerisches Unterfangen.


      5. Als Schlusswort des Kapitels "Ausblick" (S. 15 bzw. 16) wird wiederum ein Wort von Papst Benedikt XVI. zitiert:
      Sie gehören, wie Papst Benedikt XVI. beim VII. Weltfamilientreffen in Mailand am 3. Juni 2012 in seiner Predigt sagte, wirklich zur Gemeinschaft der Kirche: "Ich ermutige euch, mit euren Gemeinden verbunden zu bleiben, und wünsche mir zugleich, dass die Diözesen geeignete Initiativen ergreifen, um euch aufzunehmen und Nähe zu vermitteln."

      "Sie", bezeichnet hier in der Handreichung "Paare, von denen zumindest ein Teil die schmerzhafte Erfahrung des Scheiterns kennt" und die "dankbar und offen [sind] für Angebote, die ihre Partnerschaft begleiten und die laut der Handreichung "ein Recht darauf [haben], in ihrem Bemühen durch die Pastoral gut unterstützt zu werden". Mit anderen Worten, gemeint sind hier Personen, die nach einer Trennung von ihrem Ehepartner eine zweite (oder weitere) eheähnliche Gemeinschaft bilden und also nach kirchlichem Verständnis in einer außerehelichen, geschlechtlichen Verbindung und damit in objektiv schwerer Sünde leben.

      An wen aber richtet sich Papst Benedikt XVI. mit dem angeführten Zitat? Hören wir ihn selbst:
      Ein Wort möchte ich auch den Gläubigen widmen, die zwar die Lehre der Kirche über die Familie teilen, jedoch von schmerzlichen Erfahrungen des Scheiterns und der Trennung gezeichnet sind. Ihr sollt wissen, daß der Papst und die Kirche euch in eurer Not unterstützen. Ich ermutige euch, mit euren Gemeinden verbunden zu bleiben, und wünsche mir zugleich, daß die Diözesen geeignete Initiativen ergreifen, um euch aufzunehmen und Nähe zu vermitteln. (BXVI. am 3.Juni 2012)
      Benedikt XVI. wendet sich an jene, die "von schmerzlichen Erfahrungen des Scheiterns und der Trennung gezeichnet sind". Keine Hinweis auf zivil wiederverheiratete Geschiedene oder solche, die in neuer Partnerschaft leben. In der ganzen Predigt ist nicht von ihnen die Rede (weshalb Benedikt XVI. in dieser Predigt auch nicht sagt, dass "sie" "wirklich zur Gemeinschaft der Kirche" gehören, wie die Autoren der Handreichung behaupten). 

      Nebenbei: Natürlich gehören auch Menschen zur Gemeinschaft der Kirche, die in schwerer Sünde (auch "Todsünde") leben. Das ist eine Binsenweisheit, die die Kirche noch nie bestritten hat. Allerdings sind diese Gläubigen sogenannte "tote Glieder" des mystischen Leibes, der die Kirche ist, denn in ihnen ist das göttliche Leben, die heiligmachende Gnade erloschen. Diese kann aber jederzeit durch Reue und den Vorsatz zur Beichte wieder entfacht werden. Gottes Barmherzigkeit steht jedem offen, der bereit ist, dieser Barmherzigkeit zu vertrauen und sie anzunehmen (vgl. Botschaft an Schwester Faustyna)!
       
      Die Handreichung 2. Auflage: Handreichung 10-2013.pdf


      Eine nicht von der Hand zu weisende Analyse der "Handreichung..." und ihrer Folgen liefert der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke (nicht zu verwechseln mit dem Münsteraner Klaus Lüdicke!) am 11.10.2013 in der Kölner Rundschau: 


      Weiteres zum Thema "Freiburger Handreichung":



      Backlink:
      Invenimus Messiam: Das Seelsorgeamt lügt und betrügt! (24.10.2013)



      (erste Veröffentlichung dieses Beitrags: am 24.10.13; 08:00)
      (zweite Veröffentlichung am 25.10.13; 07:10)

      Mittwoch, 23. Oktober 2013

      STOP für die "Handreichung" des Erzbistums Freiburg - Zeugnis für die Macht der Gnade

      Zur Unauflöslichkeit der Ehe und der Debatte um die zivil Wiederver-heirateten und die Sakramente

      Im Hinblick auf die im Oktober 2014 geplante außerordentliche Synode zu Themen der Familienpastoral veröffentlicht der Osservatore Romano am 23.10.2013 das Schreiben des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, zu dessen Veröffentlichung sich dieser bereits im Juni 2013 in der "Tagespost" aufgrund anhaltender Zuwiderhandlungen aus deutschen Bistümern genötigt sah.
       
      Trotzdem probte das Seelsorgeamt des Erzbistums Freiburg am 07. Oktober 2013 erneut den Aufstand gegen die kirchliche Lehre: Angeblich ohne Wissen des Diözesanadmistrators und früheren Erzbischofs der Diözese, Dr. Robert Zollitsch, über den Zeitpunkt (nicht den Inhalt) der Veröffentlichung, gab das Seelsorgeamt eine sogenannte „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“ heraus, in der den Betroffenen und deren Seelosorgern zugestanden wird, nach einer Prüfung ihres Gewissens zivil wiederverheiratetete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen - so wie es schon seit langem im Ungehorsam von vielen Seelsorgern und Betroffenen praktiziert wird.

      Auch soll in offiziellen liturgischen Feiern das "neue Zukunftprojekt" des wiederverheirateten Paares durch den Segen Gottes gestärkt und begleitet werden. Wie aber könnte Gott etwas bejahen und stärken, was zutiefst seinem Heilsplan für den Menschen zuwider ist? In den Betroffenen werden durch die "Handreichung" falsche Hoffnungen geweckt und Scheinlösungen für ihre irreguläre Situation angeboten.

      Dieser Ansatz der Begleitung und Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene, wie sie in der "Handreichung" der Diözese Freiburg empfohlen wird - als "Impuls" zur Weiterentwicklung der Pastoral an zivil wiederverheirateten Geschiedenen, wie es Erzbischof Zollitsch formuliert hat, widerspricht der Lehre der Kirche über das Ehesakrament und dem katholischen Eucharistieverständnis.

      Grund der nun neuerlichen Veröffentlichung  des Artikels von Erzbischof Gerhard Ludwig Müller ist laut Osservatore Romano die Unterstützung einer "vertieften Reflexion über die pastorale Begleitung dieser Gläubigen in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre".

      Die Verantwortlichen im Seelsorgeamt des Erzbistums Freiburg sollten die ausgesendeten "Handreichungen" vom 07. Oktober widerrufen und stattdessen das Schreiben von Erzbischof Gerhard Ludwig Müller allen Seelsorgern per Post oder auf den Rechner schicken. Jedenfalls ist es - nicht nur im Hinblick auf die Jugendlichen in unseren Gemeinden und die Glaubwürdigkeit der Kirche - ein unhaltbarer Zustand, dass in weiten Teilen der deutschen Diözesen der Barmherzigkeit Gottes durch Eigenmächtigkeiten schwacher oder ungehorsamer Priester und irregeleiteter Gläubigen ins Handwerk gepfuscht wird.


      Zum selben Thema: 

      Freitag, 11. Oktober 2013

      (Nichts) Neues aus dem Erzbistum Freiburg


      Der Apostolische Administrator und ehemalige Erzbischof des Bistums Freiburg, Dr. Robert Zollitsch, unterstützt die „Handreichung für die Seelsorge zum Begleiten von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederheirat". Der emeritierte Kirchenrechtler Klaus Lüdicke (Münster) bezeichnete das Freiburger Papier als "Reprise" des Vorstoßes der oberrheinischen Bischöfe aus dem Jahre 1993 Hirtenwort der oberrheinischen Bischöfe 1993 , der mit einem Schreiben aus dem Jahre 1994 durch die Glaubenskongregation als nicht mit dem Glauben vereinbar abgelehnt worden war.

      Die laut der Website der Diözese Freiburg seit Anfang Oktober allen Seelsorgern vorliegende 14-seitige Broschüre widerspricht also der katholischen Lehre, wie sie z. B. in "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II., in zahlreichen anderen lehramtlichen Schreiben zu diesem Thema und zuletzt noch am 15. Juni 2013 vom Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, dargelegt wird. Danach sind wiederverheiratete Geschiedene vom Kommunionempfang ausgeschlossen, weil sie in einer neuen außerehelichen aber eheähnlichen Verbindung und damit in objektiv schwerer Sünde leben, da das Eheband mit dem ersten Ehepartner lebenslang bestehen bleibt.

      So werden in der "Handreichung" unter anderem den Betroffenen Segensfeiern für ihr "neues Zukunftsprojekt" durch Seelsorger des Bistums Freiburg angeboten, in denen der Schutz und Segen Gottes für die neue Verbindung erbeten wird. Wie aber könnte Gott das Verharren in schwerer Sünde schützen, stärken und segnen?

      Ebenso wird den zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen suggeriert, es wäre möglich und kirchlicherseits erlaubt, nach einer "Versöhnung mit der eigenen Lebensgeschichte" und einer entsprechenden autonomen Gewissensentscheidung wieder den Leib des Herrn in der Kommunion zu empfangen. Nach Lehre der Kirche bezeichnet man das als "unwürdige Kommunion", da der Empfänger nicht im Stand der heiligmachenden Gnade ist. Das Verharren in schwerer Sünde und der Empfang der Eucharistie schließen sich aus.

      Erzbischof Zollitsch sieht die in  den zusammengestellten Überlegungen, die in die Handreichung Eingang gefunden haben, "einen guten Beitrag" in der Diskussion über die Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene. Das Freiburger Ordinariat bestätigte am Donnerstag (10.10.2013), dass Erzbischof Zollitsch die "Handreichung" allen Mitgliedern der deutschen Bischofskonferenz zugeschickt habe. Am 07.10. 2013 sagte schon Bistumssprecher Robert Eberle gegenüber katholisch.de, dass die "Seelsorgeamtsleiter der anderen Bistümer (...) bereits über die Handreichung informiert" seien.

      Nun sieht der Bischof die Veröffentlichung des Schreibens als Indiskretion: das Papier hätte der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden sollen. Anders als sein Diözesanfamilienseelsorger Pfr. M. Schweiger will Erzbischof  Zollitsch das Papier lediglich als einen "vorläufigen Impuls" für die Debatte der Bischofskonferenzonferenz verstehen. Schweiger dagegen spricht von einem "offiziellen Dokument", von dem Gestaltungsvorschlag für eine "Kerzenfeier" für zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene spricht er als von einer "offiziellen Liturgie, die Gültigkeit für alle pastoral Verantwortlichen im Erzbistum Freiburg" habe. 

      Letztlich ist die „Handreichung für die Seelsorge zum Begleiten von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederheirat" eine Mischung aus offizieller Abwendung von kirchenrechtlichen Bestimmungen und Widerspruch zum katholischen Ehe- und Eucharistieverständnis. Man will sich eben definitiv nicht mehr "hinter Paragrafen verschanzen" wie Bistumssprecher Eberle sagt.

       +      +      +


      Leiter der Familienpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt, Diözesanfamilien-seelsorger Pfarrer Michael Schweiger am 27.09.2013 im Konradsblatt:

      "...legen wir jetzt ein offizielles Dokument vor, das eine gute Arbeitsgrundlage für die Seelsorge darstellt. Ich hoffe, dass viele Paare, die in einer neuen Partnerschaft leben und für sich eine kirchliche Liturgie anlässlich ihrer Wiederheirat wünschen, erreicht werden. Nach jahrzehntelangem Stillstand ist jetzt eine Tür geöffnet, die sich hoffentlich nicht wieder schließt." 

      "...wir legen hier eine offizielle Liturgie vor, die Gültigkeit hat für alle pastoral Verantwortlichen im Erzbistum Freiburg. Und wenn Sie den Ablauf der liturgischen Feier und das Segensgebet anschauen, werden Sie sehen, dass wir um Gottes Nähe und sein Licht für das Paar beten. Die Kerze ist das Symbol für dieses Licht, das wir für den gemeinsamen Lebensweg des Paares erbitten."

      "... mutige Wege mit Menschen in zweiter Ehe gegangen sind und gehen. (...) Außerdem hoffe ich auf die politische Unterstützung der diözesanen Räte und der Diözesanversammlung im kommenden Jahr. Konkret bietet das Familienreferat Ende November eine Werkstatttagung zur Handreichung an, wo es um deren konkrete Umsetzung gehen wird.



        Siehe auch:

          +      +      +

          Dienstag, 8. Oktober 2013

          Fragwürdige Freiburger Familienfeiern - oder: Pastoral auf Abwegen


          Das Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg hat eine neue „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“ herausgegeben, in welcher, ähnlich wie in einer Verlautbarung der oberrheinischen Bischöfe im Jahr 1993, unter bestimmten Umständen zivil wiederverheiratete Geschiedene zum Kommunionempfang zugelassen werden und unter Umständen auch kirchliche  „Segensfeiern“ für eine zweite „Partnerschaft“ angeboten werden sollen.

          Peter Winnemöller meint, es wäre eine „Entwarnung“ angemessen, denn in der Handreichung stehe „nix dramatisches“ drin. Er sehe in dem Vorgang kein „Skandalisierungspotential".

          Was das "Skandalisierungspotential" angeht, so liegt das z. B. in einer Selbstbezichtigung von mehr als 200 Priestern und Diakonen des Erzbistums Freiburg, die im Ungehorsam gegen die kirchliche Normen im Ehebruch lebenden Geschiedenen zum Empfang der Kommunion zulassen:
          In unse­ren Gemein­den gehen wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­dene mit unse­rem Ein­ver­ständ­nis zur Kom­mu­nion und emp­fan­gen das Buß­sa­kra­ment und die Kran­ken­sal­bung. Sie sind tätig als Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter im PGR, in der Kate­chese und in ande­ren Diensten.
          Es ist offensichtlich, dass es sich hier nicht um Ausnahmesituationen handelt, sondern um einen generalisierten Verstoß gegen die Lehre der Kirche, die, das wollen wir nicht vergessen, immer das Seelenheil der Gläubigen zum Ziel hat. Es ist deswegen zynisch, mit "Barmherzigkeit" für deren Missachtung zu argumentieren. Dabei muss ehrlicherweise auch zur Kenntnis genommen werden, dass das Verständnis und die Akzeptanz für die katholische Lehre in weiten Teilen des Kirchenvolkes nicht mehr vorhanden ist.

          Der Bischof (seit 17.09.2013 emeritus) der Erzdiözese, Dr. Robert Zollitsch, hat es bisher nicht für nötig gehalten, gegen die rebellierenden Priester und die sakriliegische Sakramentenpraxis in den betroffenen Gemeinden einzuschreiten und die Gläubigen vor diesen Wölfen im Schafspelz zu warnen und zu schützen, wie es Aufgabe eines guten Hirten wäre. Im Gegenteil: er teilt die "Grundintention" der Unterzeichner des Memorandums; lediglich den Zeitpunkt des Outings (Mai 2012) hält er für "kontraproduktiv".

          Beteuerungen des Erzbischofs oder seiner Mitarbeiter, man bewege sich „auf dem Boden der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts“ und die Lehre von der „Unauflöslichkeit der Ehe“ werde nicht angetastet, sind reine Lippenbekenntnisse. „Segensfeiern“, bei denen peinlichst Elemente einer Trauungsliturgie vermieden werden sollen, bei der aber das „neue Lebensprojekt“ der zivil Wiederverheirateten unter den Schutz Gottes gestellt werden soll, sind eine Farce und offenbaren ein magisches Verständnis der Segenskraft der Kirche. Hier wird eine "doppelte Wahrheit" (Kard. Scheffczyk) vermittelt.

          Die nun herausgegebene "Handreichung" ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, unbußfertigen Ehebrechern und damit Gläubigen, die objektiv in schwerer Sünde leben, eigenmächtig den Empfang der Kommunion zu ermöglichen. Damit wird den Betroffenen ein wesentlicher Anreiz zur Umkehr genommen und zugelassen, dass sie neue Schuld durch den unwürdigen Sakramentenempfang auf sich laden wodurch sie nicht nur sich selbst, ihrem Seelenheil, sondern auch der kirchlichen Gemeinschaft Schaden zufügen. Damit wird das Unrechtsbewusstsein noch mehr verdunkelt, als es durch fehlende Katechese und mangelnde wirklich kirchlich-orientierte Pastoral an den Gläubigen ohnehin schon verdunkelt ist.

          Deutlich beschreibt „Familiaris consortio“ die Lage der betroffenen Gläubigen:
          Sie stehen insofern selbst ihrer Zulassung im Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.
          Apost. Schreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. vom 22.11.1981; 84: AAS 74 (1982) 185-186

          Dass sich auch in anderen Bistümern Priester in sogenannten „Priester- oder Pfarrerinitiativen“ organisieren, und offenen Ungehorsam gegen kirchliche Weisungen praktizieren – auch in Bezug auf den Sakramentenempfang von zivil wiederverheirateten Geschiedenen - , zeigt, dass es sich nicht um ein Problem eines einzelnen Seelsorgeamtes bzw. einer einzelnen Diözese handelt, sondern eine flächendeckende Unsicherheit und Verwirrung bezüglich des Kirchen- und Sakramentenverständnisses innerhalb der Kirche besteht. 

          Die Diözese Freiburg sieht sich nach Angaben ihres Pressesprechers mit ihrer „Pastoral“ als Vorreiter für andere Diözesen. Die Seelsorgeamtsleiter der anderen Diözesen seien „bereits über die Handreichung informiert“. "Die anderen Bistümer werden sicher auf uns schauen" sagte Bistumssprecher Robert Eberle am 07.10.2013 dem bischöflichen Internetportal katholisch.de.

          Die Aussagen und Handlungen Jesu bezüglich Ehescheidung und Ehebruch sind allgemein bekannt und in jedem Neuen Testament nachzulesen. Auf diese menschenfreundlichen wenn auch in mancher Hinsicht harten und unbequemen Aussagen Jesu stützt sich die Lehre der Kirche, die den Auftrag hat, allen Menschen das Heil zu bringen indem sie die Lehre unverkürzt und unverfälscht verkündet und den Gläubigen durch die Spendung der Sakramente das göttlichen Leben schenkt. Jedem, der die Lehre annimmt und nach ihr leben will, jedem, der sich bekehrt und umkehrt und Buße tun will, steht dieser Lebensbrunn zur Verfügung. 


          Wichtiges und Anderes zum Thema:

          Meldungen von Radio Vatikan:

          Stimmen aus der Blogoezese:

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