Dienstag, 13. August 2013

Wenn der Bischof nicht kann - oder nicht will... Irritationen um den Wortlaut von "Summorum pontificum"


Nachdem nun auf der offiziellen Website des Vaticans der Text des Motu proprio "Summorum Pontificum" außer in Latein und Ungarisch auch in Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und in Deutsch abrufbar ist, haben aufmerksame Beobachter festgestellt, dass in der italienischen, spanischen, portugiesischen und deutschen Fassung die Übersetzung (zumindest) an einer Stelle offensichtlich vom lateinischen Originalwortlaut abweicht.

Ort des Geschehens ist Art. 7:
Art. 7. Ubi aliquis coetus fidelium laicorum, de quo in art. 5 § 1 petita a parocho non obtinuerit, de re certiorem faciat Episcopum dioecesanum. Episcopus enixe rogatur ut eorum optatum exaudiat. Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non vult res ad Pontificiam Commissionem “Ecclesia Dei” referatur.

Während es in der Originalfassung in Art. 7 heißt "(lat.) non vult" - "(dt.) nicht will" heißt es in der deutschen und den anderen genannten Übersetzungen "nicht kann":

Latein:
Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non vult res ad Pontificiam Commissionem “Ecclesia Dei” referatur. 

Deutsch:
Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen. 

Diese Abweichung resultiert, wie auch der Vatikanist Sandro Magister auf seinem Blog "Settimo cielo" erwähnt, aus einer älteren (ersten) lateinischen Version des Motu proprio, die zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung 07.07.2007 und dem Erscheinen in dem "Amtsblatt" des Vatikans, den sogenannten "Acta Apostolicae Sedis" (AAS), am 07.09.2007 an einigen Stellen etwas abgewandelt - konkretisiert - wurde.

In den oben genannten Sprachen scheint man nun die Übersetzung der ersten Ausgabe nicht nachgebessert zu haben. Jedenfalls ist eine mutwillige Verfälschung der Übersetzung mit ziemlicher Sicherheit nicht die Ursache der Abweichungen (eher wohl Vergesslichkeit oder Bequemlichkeit).

In dem von der Deutschen Bischofskonferenz im Jahre 2007 herausgegebenen pdf-Format der "Verlautbarungen des Heiligen Stuhls" Nr. 178 sind sowohl der ursprüngliche lateinische Text wie auch dessen Übersetzung einzusehen. Dort heißt es entsprechend im lateinischen Text:

Ursprüngliche Fassung:
Si ille ad huiusmodi celebrationem providere non potest res ad Pontificiam Commissionem „Ecclesia Dei“ referatur.

Am 14. März 2008 hatte Gianni Cardinale einen Artikel in "Avvenire" (hier via "una voce venetia") publiziert, in dem er auf die Änderungen im offiziellen Text von "Summorum Pontificum" hinwies. Demnach gab es folgende Änderungen (anhand des pdf-Dokumentes der DBK kann dies im Vergleich zu der auf vatican.va veröffentlichten lateinischen Version - mit Ausnahme des Untertitels - verifiziert werden):
1. Zunächst sei ein Untertitel hinzugefügt worden:
De uso extraordinario antiquae formae Ritus Romani
Über die Anwendung der außerordentlichen älteren Form des Römischen Ritus

2. in Art. 1 wurde die das Wort "conditiones" durch die korrekte Form "condiciones" ersetzt

3. in Art. 3 wurde der Begriff "plerumque" (vorwiegend) mit "habitualiter" (gewöhnlich) ersetzt, ohne jedoch damit den Inhalt zu ändern

4. in Art. 5 §1 der Begriff "continenter" (dauerhaft, ununterbrochen) wurde durch "stabiliter" (beständig, dauerhaft) ersetzt; ersterer hätte zu dem Missverständnis führen können, dass eine Gruppe von Gläubigen nur dann das Recht auf eine alte Messe hätte, wenn die Gruppe bereits vor der Publikation des Motu proprio bestanden hätte, und nicht auch als Folge davon.
und schließlich:
5. in Art. 7 "si ... non potest" (wenn er nicht kann) wurde ersetzt durch "si ... non vult" (wenn er nicht will)

Maßgeblich ist jeweils der Text, der in den AAS veröffentlicht wurde, in diesem Falle also "non vult". Ein Fall, in dem Gläubige um die Feier der alten Messe bitten, der Pfarrer dem nicht entspricht und auch der Bischof nicht helfen kann, ist eigentlich nicht denkbar. Denkbar ist aber (leider) der Fall, in dem auch der Bischof den Gläubigen die Feier der Heiligen Messe in der außerordentlichen, älteren Form des Römischen Ritus nicht zugestehen will. In diesem Fall also mögen sich die Gläubigen an die Kommission "Ecclesia Dei" wenden.


Hilfestellungen bietet in solchen Fällen gerne auch die Laieninitiative "Pro Missa Tridentina" (PMT).

Kontakt:
Laienvereinigung für den klassischen römischen Ritus in der Katholischen Kirche e.V.
Pro Missa Tridentina
Fraschstraße 6
D-70825 Korntal

Telefon: 0711 / 83 87 877
Telefax: 0711 / 83 87 878
E-Mail: info@pro-missa-tridentina.org

Alle Fragen rund um die "alte Messe" kann man auf Introibo.net stellen und bekommt dort sachkundige Auskunft:


Foto: Tridentinische Messe ("außerordentliche oder ältere Form des Römischen Ritus"), Bistum Speyer 2009; Joachim Specht; wikipedia

3 Kommentare:

  1. Angesichts der Erklärung, daß es mehrere offizielle Änderungen später gegeben hat ist es jetzt auch klar, warum die deutsche Übersetzung "nicht kann" sagt. Die haben direkt nach Herauskommen des MP die vorliegende Version übersetzt und dann nicht wieder überarbeitet. Schlampig, aber ich kann's verstehen.

    Also doch kein Skandal!

    Wichtig ist jetzt nur: rechtlich maßgeblich ist der lateinische Text.

    Jetzt sind wohl einige Gegendarstellungen auf diversen Blog fällig! Aber die werden wohl nicht kommen.

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  2. @Admiral
    Genau. Und auch all diejenigen, die das Motu proprio unmittelbar nach seinem Herauskommen (07.07.2007) veröffentlicht hatten (z.B. kath.net, das Blog "Summorum pontificum", die FSSP und auch die DBK, um nur einige zu nennen), haben (nach der ersten lat. Version) korrekt "nicht kann" übersetzt. Und so haben sie alle es noch heute auf ihren Seiten stehen.

    Nein, kein Skandal.

    Es ist sicher gut, darauf hingewiesen zu haben, dass es nun "non vult" und nicht mehr "non potest" heißt und das ist vielleicht das Gute an dieser Diskussion. Und vielleicht sollte man die "Kommission Ecclesia Dei" in einem freundlichen Brief darauf aufmerksam machen. Man könnte auch die wohl (noch) gültige Übersetzung des Vatikans mit einer diesbezüglichen Anmerkung versehen, bis es eine verbesserte autorisierte Übersetzung gibt...

    Guter Rat von "clamormeus":
    "Bis zur hoffentlich raschen Korrektur der deutschen Übersetzung bitte also in Absatz 7 das "kann" als "will" lesen!" :-)

    http://einfachentfachend.wordpress.com/2013/08/13/update-zur-deutschen-uberetzung-des-summorum-pontificum/


    Noch wichtiger aber wäre, dass die Bischöfe den bittenden Gläubigen großzügig entgegenkommen und solch ein Fall, wie er in Art. 7 des MP beschrieben wird, erst garnicht eintreten würde...

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  3. Danke für die Klarstellung. Ich ahnte schon, dass in der ganzen Aufregung wiedermal nur heiße Luft steckt. Werde jetz erstmal die Korrekturen im DBK-Druckerzeugnis einfügen. ;)

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