Sonntag, 29. Juli 2012

Wider die Zwangsmissionierung zur gott- und religionslosen Gesellschaft

Laut einer Pressemeldung wird sich am 23. August 2012 der unabhängige Deutsche Ethikrat mit der Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen beschäftigen.
Nach dem Urteil des Landgerichts Köln im Juni d.J., wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig und strafbar erklärt worden war, gab es in der Bevölkerung darüber kontroverse Debatten.

Ingo Langner schreibt in der "Tagespost" Nr. 30 vom 28. Juli 2012 wie folgt:
"(...) Wohlgemerkt: „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ heißt es in der Präambel (des Dt. Grundgesetzes). Hier ist also keine Rede davon, dass sich die Bundesrepublik auf jene säkularen, dezidiert atheistisch geprägten Ideen gründet, die seit der Französischen Revolution den ins Gnadenlose tendierenden Anspruch erheben, die allein seligmachende Menschenrechtsweltanschauung zu sein. Die, unter der Tarnkappe „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“, schon im vierten Revolutionsjahr die Ideologie für ein Terrorregime abgab, dessen blutiges Symbol bis heute die Guillotine ist und mit der die „Feinde der Republik“ massenhaft geköpft worden sind. Und „Feind“ war jeder, der sich weigerte, die „Errungenschaften der Revolution“ zu akzeptieren. Zu denen übrigens, wie sollte es anders sein, auch eine christenfeindliche „Göttin der Vernunft“ gehörte.

In der nämlichen Lage scheint sich heute Deutschland zu befinden. Zumindest, was die Geistesverfassung jener angeht, die es – aus welchen fadenscheinigen „Menschenrechts-gründen“ auch immer – für nötig befinden, zwei großen und uralten Weltreligionen vorzuschreiben, nach welchen religiösen Grundsätzen sie ihre Söhne zu erziehen haben. (...)

Den Säkularen geht es um die intellektuelle Diskurshoheit in dieser Republik, also um geistige Alleinherrschaft. Sie allein wollen festlegen, was religiöse Menschen zu tun und zu lassen haben. Um dieses totalitäre Gebaren zu rechtfertigen, ist ihnen jedes Argument recht. Scheinbar geht es ums
Kindeswohl, scheinbar geht es um körperliche und seelische Unversehrtheit, scheinbar will man muslimische und jüdische Jungen vor lebenslangen Traumata bewahren.

Doch in Wirklichkeit ertragen all diese „Gutmenschen“ es nicht, dass es innerhalb ihrer schönen neuen und ach-so-toleranten Welt immer noch gottgläubige Menschen gibt. Denn ihrer materialistischen Weltanschauung zufolge hätte die Religion im angeblich so „hellstrahlenden Lichte der aufgeklärten Vernunft“ längst auf dem Abfallhaufen der Geschichte gelandet sein müssen. Ist sie aber nicht, und das macht sie kirre. (...)"

Man kann nur dafür rechten und beten, dass unsere Volksvertreter sich zu den Wurzeln des Grundgesetzes bekennen und der Zwangsmissionierung zur gott- und religionslosen Gesellschaft Einhalt gebieten.


Weiteres zum Thema:
Deutschland schafft das Judentum ab (04.07.2012)

4 Kommentare:

  1. Langner:
    ... dessen blutiges Symbol bis heute die Guillotine ist und mit der die „Feinde der Republik“ massenhaft geköpft worden sind.

    und:

    In der nämlichen Lage scheint sich heute Deutschland zu befinden.

    Mitnichten!

    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 102:

    Die Todesstrafe ist abgeschafft.

    Aber die römisch-katholische Kirche sieht das anders:

    Katechismus der katholischen Kirche Nr.2266

    Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen.

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    1. @Anonym

      1. Langner spricht von säkularen Ideen und einer Ideologie, deren SYMBOL die Guillotine ist. In der Lage solch einer Ideologie, agierend unter der Tarnkappe „ Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“, befinde sich Deutschland scheinbar, so Langner und fügt einschränkend ein „zumindest“ ein…

      Langner spricht weder davon, dass in Deutschland von der Guillotine Gebrauch gemacht, also die Todesstrafe angewandt wird, noch davon, dass sich Deutschland tatsächlich diese Ideologie herrsche. Letzteres schränkt er ein auf jene, „die es – aus welchen fadenscheinigen „Menschenrechts-gründen“ auch immer – für nötig befinden, zwei großen und uralten Weltreligionen vorzuschreiben, nach welchen religiösen Grundsätzen sie ihre Söhne zu erziehen haben.“

      Ich stelle also fest, dass Ihre Zitate aus dem Zusammenhang gerissen sind und an sich keine Notwendigkeit besteht, über die Todesstrafe zu diskutieren. Dieses Thema ist vielmehr in diesem Zusammenhang an den Haaren herbeigezogen. Aber nun gut…


      2. Wenn Sie schon über die Todesstrafe diskutieren wollen, die, wie Sie richtig schreiben, in Deutschland zur Zeit abgeschafft ist, von der katholischen Kirche zur Zeit jedoch „in schwerwiegendsten Fällen“ nicht ausgeschlossen wird, dann hätten Sie fairerweise auch den nächsten Artikel des KKK erwähnen dürfen, der da lautet:

      KKK 2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.

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  2. ... und wenn die unblutigen Mittel, nach Meinung der Obrigkeit nicht mehr reichen, hätte die römisch-katholische Kirche, nach Massgabe des Katechismus der katholischen Kirche Nr. 2266 überhaupt nichts gegen eine Hinrichtung.

    Da ist mir das Grundgesetz der Bundesrepulik Deutschland in seiner absoluten Eindeutigkeit zur Todesstrafe doch lieber, als dieser wischi-waschi Paragraf des katholischen Katechismus, der sich ein blutiges Hintertürchen offen lässt ... soweit unblutige MIttel eben NICHT mehr hinreichen. Wer entscheidet das dann? Ob Köpfe rollen dürfen?

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    1. Ja, in der Tat können wir uns heute einen solchen „scherwiegendsten Fall“ nicht mehr vorstellen (wiewohl es Zeiten gegeben hat, in denen es nicht anders möglich war, sich und die Bevölkerung in einem solchen „schwerwiegendsten Fall“, also quasi in Notwehr, anders zu schützen).

      Johannes Paul II. schreibt in der Enzyklika Evangelium vitae (25.03.2012), Nr. 56:

      „In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Todesstrafe, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafe fordert. Das Problem muß in die Optik einer Strafjustiz eingeordnet werden, die immer mehr der Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich des Menschen und der Gesellschaft entsprechen soll. Tatsächlich soll die von der Gesellschaft verhängte Strafe »in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen«. (KKK 2266) Die öffentliche Autorität muß die Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch wiedergutmachen, daß sie dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die Freiheit eine angemessene Sühne für das Vergehen auferlegt. Auf diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und Heilung anzubieten. (vgl. KKK 2266)
      Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepaßteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.
      Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 2267) angeführte Grundsatz gültig: »soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener«.“

      Sie sehen, auch in der Kirche gibt es hier einen Prozess: von der grundsätzlichen Erlaubtheit der Todesstrafe in „schwerwiegendsten Fällen“ hin zu einer Einsicht, dass solche Fälle heutzutage „praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ sind. So tritt die Kirche u.a. auch vor den U.N. dafür ein, die Todesstrafe abzuschaffen. Allerdings vergisst sie dabei auch nicht daran zu erinnern, dass Staaten, die sich gegen die Todesstrafe aussprechen, gleichzeitig aber Verbrechen wie die Abtreibung von Kindern gutheißen, sich unglaubwürdig machen.
      http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/documents/rc_seg-st_doc_02111999_death-penalty_en.html

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