Mittwoch, 27. Juni 2012

Lehramt und Gewissen, Teil 2


Fortsetzung von hier

2. Auslegung des objektiven Sittengesetzes durch das Lehramt der Kirche und die Aufgabe des Gewissens des Einzelnen

Wer seine subjektive Auffassung des sittlich Erlaubten für unfehlbar hält, fällt einer großen Selbsttäuschung zum Opfer. Jeder gläubige Katholik ist aber überzeugt, daß über seiner subjektiven Auffassung in allen sittlichen Dingen die der Offenbarung entstammende Sittenlehre steht, die vom unfehlbaren Lehramt der Kirche auf detaillierte Probleme angewandt wird und so seinem Gewissen die notwendige Unterlage bietet.

Die Behauptung, über die Frage, ob die künstliche Geburtenkontrolle* sittlich erlaubt sei, soll das Gewissen des Einzelnen entscheiden, ist also irreführend, weil sie vom Gewissen etwas verlangt, was dieses niemals leisten kann.

Diese Behauptung heißt in Wirklichkeit: Nicht die Kirche weiß, was sittlich gut und böse ist, sondern der Einzelne kann dies allein entscheiden - eine Auffassung, die sowohl die Offenbarung als auch das Lehramt der Kirche leugnet, aber letzten Endes überhaupt jede objektiv gültige Moral auflöst und zu einem völligen Amoralismus führt.


3. Gewissen und Willkür

Darum ist die Behauptung, die Kirche solle es dem Gewissen des einzelnen Christen überlassen zu entscheiden, ob ihm künstliche Geburtenregelung* erlaubt sei, in Wirklichkeit gleichbedeutend mit der Behauptung, er könne es halten wie er wolle.

Newman charakterisiert eine solche Auffassung mit den Worten: "Das Gewissen ist ein strenger Mahner; aber in diesem Jahrhundert ist es durch ein falsches Bild ersetzt worden, von dem die vorausgehenden achtzehn Jahrhunderte niemals gehört hatten und das sie auch nie mit dem Gewissen hätten verwechseln können, wenn sie davon gehört hätten. Es ist das Recht auf Willkür." (weiterlesen)


aus: Dietrich von Hildebrand, Die Enzyklika "Humanae Vitae" - ein Zeichen des Widerspruchs; Verlag Josef Habbel Regensburg; AD 1968

* Anm: Was hier in Bezug auf die künstliche Geburtenkontrolle gesagt wird, gilt ebenso bezüglich des Kommunionempfangs "wiederverheirateter Geschiedener".



Foto: privat

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...