Dienstag, 8. Oktober 2013

Fragwürdige Freiburger Familienfeiern - oder: Pastoral auf Abwegen


Das Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg hat eine neue „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“ herausgegeben, in welcher, ähnlich wie in einer Verlautbarung der oberrheinischen Bischöfe im Jahr 1993, unter bestimmten Umständen zivil wiederverheiratete Geschiedene zum Kommunionempfang zugelassen werden und unter Umständen auch kirchliche  „Segensfeiern“ für eine zweite „Partnerschaft“ angeboten werden sollen.

Peter Winnemöller meint, es wäre eine „Entwarnung“ angemessen, denn in der Handreichung stehe „nix dramatisches“ drin. Er sehe in dem Vorgang kein „Skandalisierungspotential".

Was das "Skandalisierungspotential" angeht, so liegt das z. B. in einer Selbstbezichtigung von mehr als 200 Priestern und Diakonen des Erzbistums Freiburg, die im Ungehorsam gegen die kirchliche Normen im Ehebruch lebenden Geschiedenen zum Empfang der Kommunion zulassen:
In unse­ren Gemein­den gehen wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­dene mit unse­rem Ein­ver­ständ­nis zur Kom­mu­nion und emp­fan­gen das Buß­sa­kra­ment und die Kran­ken­sal­bung. Sie sind tätig als Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter im PGR, in der Kate­chese und in ande­ren Diensten.
Es ist offensichtlich, dass es sich hier nicht um Ausnahmesituationen handelt, sondern um einen generalisierten Verstoß gegen die Lehre der Kirche, die, das wollen wir nicht vergessen, immer das Seelenheil der Gläubigen zum Ziel hat. Es ist deswegen zynisch, mit "Barmherzigkeit" für deren Missachtung zu argumentieren. Dabei muss ehrlicherweise auch zur Kenntnis genommen werden, dass das Verständnis und die Akzeptanz für die katholische Lehre in weiten Teilen des Kirchenvolkes nicht mehr vorhanden ist.

Der Bischof (seit 17.09.2013 emeritus) der Erzdiözese, Dr. Robert Zollitsch, hat es bisher nicht für nötig gehalten, gegen die rebellierenden Priester und die sakriliegische Sakramentenpraxis in den betroffenen Gemeinden einzuschreiten und die Gläubigen vor diesen Wölfen im Schafspelz zu warnen und zu schützen, wie es Aufgabe eines guten Hirten wäre. Im Gegenteil: er teilt die "Grundintention" der Unterzeichner des Memorandums; lediglich den Zeitpunkt des Outings (Mai 2012) hält er für "kontraproduktiv".

Beteuerungen des Erzbischofs oder seiner Mitarbeiter, man bewege sich „auf dem Boden der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts“ und die Lehre von der „Unauflöslichkeit der Ehe“ werde nicht angetastet, sind reine Lippenbekenntnisse. „Segensfeiern“, bei denen peinlichst Elemente einer Trauungsliturgie vermieden werden sollen, bei der aber das „neue Lebensprojekt“ der zivil Wiederverheirateten unter den Schutz Gottes gestellt werden soll, sind eine Farce und offenbaren ein magisches Verständnis der Segenskraft der Kirche. Hier wird eine "doppelte Wahrheit" (Kard. Scheffczyk) vermittelt.

Die nun herausgegebene "Handreichung" ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, unbußfertigen Ehebrechern und damit Gläubigen, die objektiv in schwerer Sünde leben, eigenmächtig den Empfang der Kommunion zu ermöglichen. Damit wird den Betroffenen ein wesentlicher Anreiz zur Umkehr genommen und zugelassen, dass sie neue Schuld durch den unwürdigen Sakramentenempfang auf sich laden wodurch sie nicht nur sich selbst, ihrem Seelenheil, sondern auch der kirchlichen Gemeinschaft Schaden zufügen. Damit wird das Unrechtsbewusstsein noch mehr verdunkelt, als es durch fehlende Katechese und mangelnde wirklich kirchlich-orientierte Pastoral an den Gläubigen ohnehin schon verdunkelt ist.

Deutlich beschreibt „Familiaris consortio“ die Lage der betroffenen Gläubigen:
Sie stehen insofern selbst ihrer Zulassung im Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.
Apost. Schreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. vom 22.11.1981; 84: AAS 74 (1982) 185-186

Dass sich auch in anderen Bistümern Priester in sogenannten „Priester- oder Pfarrerinitiativen“ organisieren, und offenen Ungehorsam gegen kirchliche Weisungen praktizieren – auch in Bezug auf den Sakramentenempfang von zivil wiederverheirateten Geschiedenen - , zeigt, dass es sich nicht um ein Problem eines einzelnen Seelsorgeamtes bzw. einer einzelnen Diözese handelt, sondern eine flächendeckende Unsicherheit und Verwirrung bezüglich des Kirchen- und Sakramentenverständnisses innerhalb der Kirche besteht. 

Die Diözese Freiburg sieht sich nach Angaben ihres Pressesprechers mit ihrer „Pastoral“ als Vorreiter für andere Diözesen. Die Seelsorgeamtsleiter der anderen Diözesen seien „bereits über die Handreichung informiert“. "Die anderen Bistümer werden sicher auf uns schauen" sagte Bistumssprecher Robert Eberle am 07.10.2013 dem bischöflichen Internetportal katholisch.de.

Die Aussagen und Handlungen Jesu bezüglich Ehescheidung und Ehebruch sind allgemein bekannt und in jedem Neuen Testament nachzulesen. Auf diese menschenfreundlichen wenn auch in mancher Hinsicht harten und unbequemen Aussagen Jesu stützt sich die Lehre der Kirche, die den Auftrag hat, allen Menschen das Heil zu bringen indem sie die Lehre unverkürzt und unverfälscht verkündet und den Gläubigen durch die Spendung der Sakramente das göttlichen Leben schenkt. Jedem, der die Lehre annimmt und nach ihr leben will, jedem, der sich bekehrt und umkehrt und Buße tun will, steht dieser Lebensbrunn zur Verfügung. 


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