Donnerstag, 9. Oktober 2014

Befreit eine "Zeit der Buße" von Sünden?

Prof. Dr. Robert Spaemann zu dem Vorschlag von Kardinal Kasper und anderen, die Kirche möge bei zivil wiederverheirateten Geschiedenen nach einer Zeit der Neuorientierung und Buße eine außereheliche weitere "Ehe" akzeptieren und wertschätzen:
Statt den natürlichen, instinktiv erkennbaren Reiz der dauerhaften Ehe zu verstärken, ziehen es viele Verantwortliche in der Kirche – sogar Bischöfe und Kardinäle – vor, eine andere Option ins Auge zu fassen, eine Alternative zur Lehre Jesu Christi, was eigentlich eine Kapitulation vor dem Zeitgeist darstellt.
Das Heilmittel für den Ehebruch, den die neuerliche Heirat eines Geschiedenen mit sich bringt, sind nicht mehr Reue, Umkehr und Vergebung, sondern das Verstreichen von Zeit und die Gewöhnung – so als hätten allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz und unsere persönliche Zufriedenheit mit den eigenen Entscheidungen und dem eigenen Leben eine beinahe übernatürliche Kraft. Man unterstellt dieser alchemistischen Mischung, sie verwandle ein ehebrecherisches Konkubinat, das wir als „Zweit-ehe“ bezeichnen, in eine akzeptable Verbindung, die von der Kirche in Gottes Namen zu segnen sei. Folgt man dieser Logik, wäre es natürlich nur fair, wenn die Kirche auch homosexuelle Partnerschaften segnete. Dieser Denkansatz beruht jedoch auf einem fundamentalen Irrtum.

Zitat aus dem Artikel Divorce and Remarriage, firstthings, August 2014. Die deutsche Übersetzung erschien in der Zeitschrift Vision 2000 5/2014 und stammt von Dr. Christof Gaspari; via kath-info.

Anmerkung:

Buße ist ein Mittel, seinen Willen zur Wiedergutmachung zu zeigen - auch wenn durch die Buße die Folgen der begangenen Sünde(n) nicht aufgehoben werden können. Buße ist nie ein Mittel der (Selbst-)Erlösung, durch das eine Sünde bzw. Sünden zu Nicht-Sünden werden oder eine stillschweigende Akzeptanz der Sünde - weder durch den gesetzgebenden und zugleich den Sünder liebenden Gott, noch durch das Volk Gottes - zur Folge hat.

Sünden werden nach dem Willen Gottes durch die Kirche Jesu Christi allein in einem richterlichen Akt mittels dem Sakrament der Buße (Beichte) nach Reue und Bekenntnis derselben nachgelassen (vergeben), in dem Christus selbst durch seinen stellvertretenden Priester die Lossprechung zusagt (vgl. z. B. KKK 979 u. 982)


Es gibt keine Verfehlung, mag sie auch noch so schlimm sein, die durch die heilige Kirche nicht vergeben werden könnte. „Es kann keinen Menschen geben, der so schlecht und verworfen wäre, daß ihm nicht die sichere Hoffnung auf Vergebung in Aussicht stehen müßte, wenn er seine Verirrungen wahrhaft bereut" (Catech. R. 1,11,5). Christus, der für alle Menschen gestorben ist, will, daß in seiner Kirche jedem, der sich von der Sünde abwendet, die Pforten zur Vergebung immer offenstehen [Vgl. Mt 18, 21-22]


Weiteres zu den Reformvorschlägen von Kardinal Kasper:

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