Mittwoch, 22. Mai 2013

Zum Thema zivil wiederverheirateter Geschiedener: Die Kirche kann nicht an der Wahrheit vorbei neue Regeln erlassen

Einen vielleicht hilfreichen Vorschlag für die Praxis in der Seelsorge für zivil wiederverheiratete geschiedene Katholiken macht der Salzburger Weihbischof Andreas Laun: Er schlägt vor, dass Gläubige, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht den Leib des Herrn in der Kommunion enmpfangen können (z. B. durch schwierige Süchte oder durch schwere, noch nicht gebeichtete Sünden) ebenfalls an die Kommunionbank treten und durch ein Zeichen, z. B. über der Brust gekreuzte Arme, zu erkennen geben, dass sie nicht den Leib des Herrn empfagen können bzw. wollen, aber den Segen des Priesters erbitten.

Es wäre schön, wenn so für indisponierte Glaübige eine Form gefunden werden könnte, die einerseits zeigt, dass etwas "nicht in Ordnung" ist, andererseits aber deutlich macht, dass sie dennoch von Gott geliebt sind und zur Gemeinschaft der Gläubigen zählen. So wird Missverständnissen vorgebeugt und  ist dennoch ein ehrlicher Umgang mit den Sakramenten möglich, deren Empfang bestimmte Voraussetzungen verlangt. So bleibt den Betroffenen bewusst, dass die Kirche sie nicht aufgegeben hat, sondern sie immer wieder an die Möglichkeit zur Umkehr erinnert.

In dem "kath.net-Klartext" zitiert der Salzburger Weihbischof Andreas Laun zur Frage des Kommunionempfangs für zivil wiederverheiratete Geschiedene eine Betroffene:
"Den Wiederverheirateten wird ein schlechter Dienst erwiesen, wenn ihre Schuld mit psychologischem Verständnis und wohlmeinendem, jedoch trotzdem falschen Mitgefühl einfach zugedeckt und so ihre Reue und Bußfertigkeit im Keim erstickt wird durch die Rede von einem barmherzigen Gott, der nur noch lieb und nicht mehr gerecht ist! Das mag zunächst beruhigend wirken. Aber nur vorübergehend. Das menschliche Herz lässt sich nicht täuschen. Gott ist auch gerecht und Sünden haben Folgen!“
 Weiter sagt Weihbischof Laun:
"Also soll jeder selbst entscheiden, ob er zu heiligen Kommunion gehen darf oder nicht? Ja, indem er prüft, ob er würdig ist. Aber das Maß dieser Prüfung ist einerseits die Lehre über die Eucharistie, andererseits über die Ehe, so wie die Kirche sie immer vorgelegt hat! Die Kirche kann keine Vollmacht, an der Wahrheit vorbei neue Regeln zu erlassen, sie kann nur sagen, was „würdig“ ist und was nicht! Dabei erinnert sie immer auch an die Warnung des heiligen Paulus, die heilige Kommunion in einem Zustand der Unwürdigkeit zu empfangen!"
Ganzer "Klartext": bitte hier klicken!


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