Mittwoch, 7. November 2012

Konzilsgespenst


Beispiele für den (Un-)Geist des II. Vatikanischen Konzils nennt der "Ökophilosoph" (Berliner Tageszeitung)  Robert Spaemann in einem Interview vom 26.10.2012 in "Die Welt":

Heute wird oft gesagt, das Konzil hätte um ein Haar den Zölibat abgeschafft. Man müsse die damaligen Ansätze nur zu Ende führen. Dabei hat kein Konzil jemals zuvor den Zölibat mit so viel Nachdruck verteidigt. (1)

Zweites Beispiel: Die deutschen Bischöfe haben in der sogenannten Königsteiner Erklärung verkündet, die Lehre der Kirche in Sachen "Pille" sei nicht verpflichtend. Das Konzil hatte aber das genaue Gegenteil gesagt, nämlich dass die Lehre der Kirche den Katholiken in dieser Frage im Gewissen verpflichte. (2)

Oder, drittes Beispiel: Jeder weiß, dass das Konzil die Volkssprache in der Messliturgie erlaubt hat. Kaum einer weiß aber: Das Konzil hat vor allem festgestellt, dass die eigentliche Liturgiesprache der westlichen Kirche das Latein sei und bleibe. Und Papst Johannes XXIII. hat eigens eine Enzyklika über die Bedeutung des Latein für die westliche Kirche geschrieben. (3)



(1) Anm.: Vgl. dazu z. B. das Dekret des II.Vatikanums "Optatam totius" 10
(2) Anm.: Vgl. dazu die Pastorale Konstitution "Gaudium et spes" 51
(3) Anm.: Vgl. hierzu die Konstitution "Sacrosanctum Concilium" 36

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