Samstag, 4. August 2012

Bedingungen zur Gewinnung eines Ablasses

Am 2. August und dem darauffolgenden Sonntag (heute ab 12 Uhr mittags und am morgigen Tag) haben die Gläubigen die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass zu gewinnen. Der hl. Franz von Assisi erbat dieses Gnadengeschenk im Jahre 1216 vom damaligen Papst Honorius III. aus Anlass der Weihe des wiederer-richteten Portiuncula-Kapellchens bei Assisi.

Die von der Kirche aus dem Kirchenschatz gewährten und empfohlenen Ablässe sind für Gläubige eine Möglichkeit, ihr geistliches Leben zu intensivieren und oft auch Anlass, wieder ganz neu zu beginnen und von diesem Zeitpunkt an die Nachfolge Christi (noch) ernster zu nehmen.


Hier also noch einmal die Bedingungen, um den Ablass zu gewinnen:

Übliche Bedingungen:

1. Beichte
2. aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
3. Kommunionempfang
4. Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Credo" und "Vater unser")

Diese Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem 2. August erfüllt werden.
Für die Gewinnung des Portiuncula-Ablasses ist zusätzlich das Aufsuchen einer Pfarr- oder Bischofskirche am entsprechenden Tag und die Teilnahme an einem Gebet (z. B. hl. Messe, Andacht, sonstiges Gebet in Gemeinschaft) erforderlich.

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