Samstag, 11. August 2012

Augustinus zu Ehebruch, Taufe und Kommunionempfang

Die Unterweisung in der christlichen Glaubens- und Sittenlehre hat ohne Zweifel schon vor dem Empfang der heiligen Taufe zu erfolgen

Nachdem wir nun nach der gesunden Lehre diese Einschränkung gemacht haben, wollen wir wieder zu unserm Gegenstand zurückkehren, ob man nämlich zum Empfang der Taufe jedermann zulassen soll, ohne daß man sorgfältig darüber wacht, daß das Heilige nicht den Hunden vorgeworfen werde; und zwar, ob das bis zu dem Grade gelten soll, daß nicht einmal offenkundige Ehebrecher, die sich sogar dauernd diesem Laster verschrieben haben, von einem so heiligen Sakrament zurückgewiesen werden sollen.

Solche Leute (Anm: gemeint sind hier rechtmäßige Eheleute) würden ohne Zweifel nicht zur Taufe (1) zugelassen werden, wenn sie erklärten, an jenen Tagen, wo sie diese Gnade empfangen wollen und sich nach ihrer Anmeldung durch Enthaltsamkeit, Fasten und Exorzismen reinigen, würden sie mit ihren rechtmäßigen und wahren Ehegattinnen in geschlechtlichen Verkehr treten und nicht einmal an jenen paar Festtagen auf ein Recht verzichten, das ihnen zu anderen Zeiten zustehe (2). Wenn man also schon einen verheirateten Mann, der sich bloß nicht an einen Brauch halten will, nicht zuläßt, wie soll dann zu jenem hochheiligen Sakrament ein Ehebrecher zugelassen werden, der von einer Besserung nichts wissen will? (...)

Es nimmt sich wahrlich recht sonderbar aus zu sagen: "Ziehet den neuen Menschen an!", und erst dann, wenn sie diesen angezogen haben, zu sagen: "Ziehet den alten Menschen aus!", während doch der Apostel die gesunde Ordnung einhält, wenn er spricht: "Ziehet den alten Menschen aus und den neuen an (3)!" Auch der Herr selbst ruft aus: „Niemand näht einen neuen Fleck auf ein altes Kleid und niemand füllt neuen Wein in alte Schläuche (4)." Was hat aber die ganze Zeit, während der sie Stellung und Name eines Katechumenen haben, für einen anderen Zweck, als daß sie das Wesen des christlichen Glaubens und Lebens zu hören bekommen, damit sie, wenn sie sich selbst geprüft haben, vom Tische des Herrn essen und von seinem Blute trinken? Denn "ein jeder, der unwürdig davon ißt und trinkt, der ißt und trinkt sich das Gericht (5)."


1: Zusammenhängendes über Katechumonat und Taufe ist im Vorwort zu der auch in diesem Bande übersetzten Augustinischen Abhandlung "Vom ersten katechetischen Unterricht" zu finden. [Siehe S. 229ff. dieses Bandes.]
2: So sagt z.B. der 86. Kanon der angoblichen vierten Synode von Karthago [398]: „Neugetaufte sollen sich einige Zeit lang der reichlichen Mahlzeiten, des Theaters und ihrer Frauen enthalten" [Hefele, a.a.O. II. Bd., § 111].
3: 1 Kol. 3,9f. Diese Worte wurden beim Ausziehen und Anziehen der Kleider vor und nach dem Taufakt zu den Täuflingen gesprochen.
4: Matth. 9,16f.
5: 1 Kor. 11,28 f.
 

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