Mittwoch, 23. Mai 2012

Authentische Teilnahme der Gläubigen an der Messfeier

Auf den Hinweis von sacerdos viennensis bei Echo Romeo zur Diskussion um die "tätige", "wirksame" oder wie es in dem Apostolischen Schreiben Benedikt XVI. heißt: "authentische" Teilnahme der Gläubigen an der Heiligen Messe, hier nun im Folgenden die diesbezüglich wichtigsten Passagen aus dem nachsynodalen apostolischen Schreiben Sacramentum caritatis vom 22. Februar 2007:

(Die Fußnoten führen durch Anklicken zum Originaldokument von vatican.va, sind aber auch hier unterhalb des Synodentextes angeführt.)

Actuosa participatio

Authentische Teilnahme

52. Das Zweite Vatikanische Konzil hatte zu Recht mit besonderer Eindringlichkeit von der aktiven, vollen und fruchtbaren Teilnahme des ganzen Gottesvolkes an der Eucharistiefeier gesprochen. [155] Sicherlich hat die in diesen Jahren verwirklichte Erneuerung beachtliche Fortschritte in der von den Konzilsvätern gewünschten Richtung begünstigt. Dennoch dürfen wir nicht über die Tatsache hinwegsehen, daß sich dabei gelegentlich eine mangelnde Einsicht gerade in den eigentlichen Sinn dieser Teilnahme gezeigt hat. Darum muß geklärt werden, daß mit diesem Begriff nicht eine einfache äußere Aktivität während der Feier gemeint ist.

In Wirklichkeit ist die vom Konzil erwünschte aktive Teilnahme in viel wesentlicherem Sinn zu verstehen, angefangen von einer tieferen Bewußtheit des Mysteriums, das gefeiert wird, und seiner Beziehung zum täglichen Leben. Die Empfehlung der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium, welche die Gläubigen aufruft, der eucharistischen Liturgie nicht „wie Außenstehende und stumme Zuschauer“ beizuwohnen, sondern „die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig“ mitzufeiern, [156] ist nach wie vor voll gültig.

Das Konzil fuhr fort, indem es die Überlegungen entfaltete: Die Gläubigen sollen „sich durch das Wort Gottes formen lassen“ und „am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen.“ [157]


Teilnahme und priesterlicher Dienst

53. Die Schönheit und die Harmonie der liturgischen Handlung finden einen bedeutungsvollen Ausdruck in der Ordnung, in der jeder berufen ist, aktiv teilzunehmen. Das verlangt die Anerkennung der verschiedenen hierarchischen Rollen, die in die Zelebration selbst einbezogen sind. Es ist hilfreich, daran zu erinnern, daß die aktive Teilnahme an ihr nicht unbedingt mit der Ausübung eines besonderen Dienstes zusammenfällt.

Nicht dienlich ist der aktiven Teilnahme der Gläubigen vor allem eine Verwirrung, die auf der Unfähigkeit beruht, in der kirchlichen Gemeinschaft die verschiedenen Aufgaben zu unterscheiden, die jedem zukommen. [158] Im besonderen ist es notwendig, daß bezüglich der spezifischen Aufgaben des Priesters Klarheit herrscht. Wie die Tradition der Kirche bestätigt, ist er in unersetzlicher Weise derjenige, welcher der gesamten Eucharistiefeier vorsteht, vom Eröffnungsgruß bis zum Schlußsegen. Kraft der heiligen Weihe, die er empfangen hat, vertritt er Jesus Christus, das Haupt der Kirche, und in der ihm eigenen Weise auch die Kirche selbst. [159]

Jede Feier der Eucharistie wird vom Bischof geleitet, „entweder von ihm selbst oder durch die Priester als seine Helfer“. [160] Eine Hilfe hat er im Diakon, dem in der Feier einige spezifische Aufgaben zukommen: Bereitung des Altars, Assistenz des Priesters, Verkündigung des Evangeliums, eventuell die Predigt, Führung der Gemeinde bei den Fürbitten, Austeilung der Kommunion. [161] Im Zusammenhang mit diesen, an die Weihe gebundenen Diensten stehen andere liturgische Dienste, die lobenswerterweise von Ordensleuten und entsprechend vorbereiteten Laien ausgeübt werden. [162]  (...)


Persönliche Bedingungen für eine „actuosa participatio“

55. Bei der Erörterung des Themas der actuosa participatio der Gläubigen am heiligen Ritus haben die Synodenväter auch die persönlichen Bedingungen hervorgehoben, die für jeden erforderlich sind, um fruchtbar teilnehmen zu können. [168]

Ein Element dabei ist sicherlich der Geist fortwährender innerer Umkehr, der das Leben aller Gläubigen kennzeichnen muß. Man kann sich keine aktive Teilnahme an der eucharistischen Liturgie erwarten, wenn man nur oberflächlich dabei ist, ohne zuvor das eigene Leben überprüft zu haben. Eine solche innere Bereitschaft wird gefördert zum Beispiel durch Sammlung und Schweigen, zumindest einige Momente vor Beginn der Liturgie, durch Fasten und, wenn nötig, durch die sakramentale Beichte. Ein mit Gott versöhntes Herz befähigt zu wahrer Teilnahme.

Im besonderen muß man die Gläubigen daran erinnern, daß eine actuosa paticipatio an den heiligen Mysterien nicht zu realisieren ist, wenn man nicht zugleich versucht, aktiv am kirchlichen Leben in seiner Ganzheit teilzunehmen, was auch den missionarischen Einsatz einschließt, die Liebe Christi in die Gesellschaft hineinzutragen.

Zweifellos ist die volle Teilnahme an der Eucharistie dann gegeben, wenn man auch selbst die Kommunion empfängt. [169] Trotzdem muß darauf geachtet werden, daß diese richtige Aussage bei den Gläubigen nicht zu einem gewissen Automatismus führt, so als habe man, nur weil man sich während der Liturgie in der Kirche befindet, das Recht oder vielleicht sogar die Pflicht, zum eucharistischen Mahl zu gehen.

Auch wenn es nicht möglich ist, die sakramentale Kommunion zu empfangen, bleibt die Teilnahme an der heiligen Messe notwendig, gültig, bedeutungsvoll und fruchtbar. Unter diesen Umständen ist es gut, das Verlangen nach der vollen Vereinigung mit Christus zu pflegen, zum Beispiel mit der Praxis der geistlichen Kommunion, an die Johannes Paul II. erinnert [170] und die von heiligen Lehrmeistern des geistlichen Leben empfohlen wird. [171]

(Hervorhebungen durch Fettdruck von Administrator)

Anmerkungen:
[155]Vgl. Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 14-20; 30f; 48f; Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Redemptionis Sacramentum (25. März 2004), 36-42: AAS 96 (2004), 561-564.
[156]Nr. 48.
[157]Ebd.
[158]Vgl. Kongregation für den Klerus und andere Dikasterien der Römischen Kurie, Instr. zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester Ecclesiae de mysterio (15. August 1997): AAS 89 (1997), 852-877.
[159]Vgl. Propositio 33.
[160]Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, 92.
[161]Vgl. Ebd., 94.
[162]Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem, 24; Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 95-111; Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instr. Redemptionis Sacramentum (25. März 2004), 43-47: AAS 96 (2004), 564-566; Propositio 33: „Diese Ämter müssen einem spezifischen Mandat gemäß und den wirklichen Erfordernissen der feiernden Gemeinde entsprechend eingeführt werden. Die mit diesen liturgischen Laiendiensten beauftragten Personen müssen sorgsam ausgewählt, gut vorbereitet und mit einer ständigen Weiterbildung begleitet werden. Ihre Ernennung muß auf Zeit erfolgen. Sie müssen in der Gemeinde bekannt sein und von ihr auch eine dankbare Anerkennung empfangen.“
[168]Vgl. Propositio 35; Zweites Vatikanisches Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 11.
[169]Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1388; Zweites Vatikanisches Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 55.
[170]Vgl. Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (17. April 2003), 34: AAS 95 (2003), 456.
[171]Darunter zum Beispiel Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, q. 80, a. 1,2; Theresia von Jesus, Weg der Vollkommenheit, Kap. 35. Die Lehre ist vom Konzil von Trient maßgebend bestätigt worden: 13. Sitzung, Kap. VIII.

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