Samstag, 4. August 2012

Ablassthesen


Von P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad

Bei dem alten Spielchen „Wer hat das gesagt?“ kann man Verwunderung erzeugen, wenn es gelingt, einen Ausspruch zu finden, den niemand mit der zitierten Person in Verbindung gebracht hätte. Versuchen wir es doch sogleich einmal! Von wem, verehrte Leserschaft, könnte wohl der folgende Satz stammen: „Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der sei verworfen und verflucht“? Vielleicht von den Vätern des Trienter Konzils? Vom Jesuitengründer Ignatius von Loyola? Oder von irgendeinem besonders scharfen, antiprotestantischen Inquisitor?

Jedenfalls muss das Zitat aus der ultrakatholischen Ecke stammen. Für evangelische Christen und ökumenisch ausgerichtete Katholiken stellt es ein wahres Ärgernis dar. Hatte nicht gerade die Lehre und Praxis des Ablasses dazu geführt, dass der Augustinermönch Martin Luther gegen die römische Hierarchie rebellierte und schließlich jener Bruch entstand, unter dem wir bis heute zu leiden haben? Folglich sollte man eine Aussage wie diese, welche die Gegner des Ablasses für verworfen und verflucht erklärt, am besten aus der Erinnerung vertilgen.

Doch damit ist unsere Frage noch nicht beantwortet, von wem denn der Satz stamme. Die genannten Vermutungen jedenfalls verfehlen allesamt die Wahrheit. Um es kurz zu machen: Es handelt sich bei dem Zitat um die 71. der berühmten 95 Thesen, die Martin Luther als „Magister der freien Künste und der heiligen Theologie sowie deren ordentlicher Professor“ im Jahr 1517 „aus Liebe zur Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen“ veröffentlichte. Die Thesen geben seine damalige Sicht der Fragen um Buße und Ablass wieder und sollten als Grundlage für eine Disputation, also ein wissenschaftliches Gespräch, dienen.

Für die meisten Menschen, die schon einmal etwas über den Ausbruch der Reformation gehört haben, dürfte diese Tatsache mehr als erstaunlich sein. Bisher hatten wir es uns vielleicht so vorgestellt: Der 35jährige Augustinermönch und theologische Doktor Martin Luther erhob sich, von heiligem Zorn über Predigten wie die des berühmt-berüchtigten Johann Tetzel („Sobald der Gülden im Becken klingt, im huy die Seel im Himmel springt!“) erfasst, gegen den unwürdigen Ablasshandel und schmetterte nicht nur diese Praxis, sondern zugleich auch das Papsttum und die ganze katholische Überlieferung nieder.

Nun aber müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es sich gar nicht so verhielt. Martin Luther wandte sich zunächst nicht gegen Rom, nicht einmal gegen den Ablass an sich, vielmehr wollte er diesen sogar gegen Missverständnisse und Missbräuche verteidigen! Die polemische 72. These, die besagt, „wer gegen die Zügellosigkeit und Frechheit der Worte der Ablassprediger“ auftrete, „der sei gesegnet“, wird durch die 91. These im kirchlichen Sinne gemildert: „Wenn der Ablass dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäss gepredigt würde, lösten sich alle Einwände ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht.“

Welches diese „Auffassung des Papstes“, sagen wir besser: die Lehre der katholischen Kirche war und ist, erfahren wir z.B. in ihrem Rechtsbuch: „Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.“ (Can. 992)

Gewiss fehlte Luther schon 1517 das rechte Verständnis dafür. Deshalb auch lesen sich seine Disputationsthesen mehr als Warnungen denn Empfehlungen: „Nur mit Vorsicht darf der apostolische Ablass gepredigt werden, damit das Volk nicht fälschlicherweise meint, er sei anderen guten Werken der Liebe vorzuziehen.“ (41. These) Dennoch kann von einem generellen Kampf gegen das Ablasswesen hier noch nicht die Rede sein.

Diese Tatsache ist vor allem da zu bedenken, wo auch Katholiken schon bei der bloßen Erwähnung des Worte „Ablass“ gereizt reagieren und das Verhältnis zu den evangelischen Christen sogleich gefährdet sehen, wenn der Papst einen solchen verkündet und gewährt. Von den Missbräuchen der Reformationszeit jedenfalls kann in unserer Zeit nicht mehr die Rede sein. Und folglich dürfen wir Katholiken uns freimütig auf Luther berufen und auch den Kritikern aus den eigenen Reihen seine Worte entgegenhalten: „Wenn der Ablass dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäß gepredigt würde, lösten sich alle Einwände ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht.“ Den anderen, eingangs zitierten Ausspruch freilich werden wir besser nicht aufsagen...

Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS) 

Bedingungen zur Gewinnung eines Ablasses

Am 2. August und dem darauffolgenden Sonntag (heute ab 12 Uhr mittags und am morgigen Tag) haben die Gläubigen die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass zu gewinnen. Der hl. Franz von Assisi erbat dieses Gnadengeschenk im Jahre 1216 vom damaligen Papst Honorius III. aus Anlass der Weihe des wiederer-richteten Portiuncula-Kapellchens bei Assisi.

Die von der Kirche aus dem Kirchenschatz gewährten und empfohlenen Ablässe sind für Gläubige eine Möglichkeit, ihr geistliches Leben zu intensivieren und oft auch Anlass, wieder ganz neu zu beginnen und von diesem Zeitpunkt an die Nachfolge Christi (noch) ernster zu nehmen.


Hier also noch einmal die Bedingungen, um den Ablass zu gewinnen:

Übliche Bedingungen:

1. Beichte
2. aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
3. Kommunionempfang
4. Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Credo" und "Vater unser")

Diese Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem 2. August erfüllt werden.
Für die Gewinnung des Portiuncula-Ablasses ist zusätzlich das Aufsuchen einer Pfarr- oder Bischofskirche am entsprechenden Tag und die Teilnahme an einem Gebet (z. B. hl. Messe, Andacht, sonstiges Gebet in Gemeinschaft) erforderlich.

Freitag, 3. August 2012

Ein lästiges Thema


In einer Unterrichtsstunde ging es um ein lästiges Thema: Statuen und Bilder von Jesus, Maria und den Heiligen. Ich fragte: " Warum sind diese erlaubt und werden sogar gefördert, wo doch eines der zehn Gebote es verbietet, sich Götzenbilder zu machen und sie zu verehren?"

Pfarrer Memenas antwortete mit einer Frage: "Kimberly, haben Sie zu Hause einen Platz für Ihre Familienfotos?"

"Ja.

"Wieso? Was haben Sie davon?"

"Die Bilder erinnern mich an die wunderbaren Menschen, die ich liebe - an unsere Eltern, Geschwister, Kinder..."

"Kimberly, lieben Sie die Fotos als solche oder die Menschen, die auf ihnen zu sehen sind?"

"Natürlich die Menschen."

"Genau das tun auch die Gemälde und die Statuen: Sie erinnern uns an die wunderbaren Brüder und Schwestern, die uns vorangegangen sind. Wir lieben sie und danken Gott für sie.

Die Frage ist nicht, ob es diese Bilder überhaupt geben darf; denn das Alte Testament gibt ja gleich nach den zehn Geboten ganz genaue Anordnungen für Bilder und Geräte, die zum Heiligtum gehören sollen: hölzerne Bildwerke und die Kerubim über der Deckplatte der Bundeslade zum Beispiel.

Gott befahl Mose sogar, eine eherne Schlange auf einem Pfahl aufzuhängen, zu der die Leute aufschauen sollten, damit sie von der Schlangenplage gerettet würden.

Entweder hat Gott seine eigenen Anweisungen durcheinander gebracht, oder es geht ihm vielmehr darum, ihnen klarzumachen, dass sie Bilder nicht verehren sollen (so wie die Juden das goldene Kalb auf dem Berg Sinai), sie aber dennoch haben dürfen."



Erzählung von Kimberly Hahn über ihre ersten Schritte in die katholische Kirche; in: Unser Weg nach Rom, S.180 (s. Quellen)



Jeder Teil an seinem Platz...


Hierarchie.
Jeder Teil an seinem Platz.

Was würde aus einem Bilde von Velázquez , wenn jede Farbe ihren Platz verließe, wenn sich jeder Faden aus der Leinwand löste, wenn jedes Holzstück des Rahmens sich vom anderen trennte?

Hl. Josemaria Escrivá de Balaguer (1902-1975), Der Weg Nr.624


Donnerstag, 2. August 2012

Unbarmherziges Kirchenrecht

Einen äußerst wichtigen Aspekt in gegnwärtigen Diskussionen um Forderungen, die, meistens mit der Begründung, die Gesetze der Kirche würden der heutigen Lebenswirklichkeit nicht mehr gerecht, gestellt werden, hat Mag. theol. Michael Gurtner in einem Beitrag auf kath.net in den Blick genommen.

Es geht um die Bedeutung des Kirchenrechts (CIC), um seinen Anspruch und seine mögliche Anpassung an heutige zeitgeistige Stömungen. Die Forderung mancher Kreise nach einer solchen Anpassung geht oft einher mit dem Ruf nach "Barmherzigkeit" und dem Vorwurf an die Kirche, sie sei unbarmherzig und ihre Ansprüche an die Menschen würden gutgemeinten pastoralen Ansätzen nicht entsprechen. Genau das Gegenteil aber ist der Fall: "Die Gläubigen haben ein natürliches Recht darauf, daß Glaube und Kult in der Kirche rein, vollständig und unverfälscht gepflegt und praktiziert werden" und auch deshalb sei die "Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat".

Gurtner unterscheidet im Kirchenrecht verschiedene Bereiche: die einen, die das Leben in einer großen Gemeinschaft von Menschen (societas humana) innerweltlich in eine Ordnung bringen und die anderen, "welche direkt oder indirekt die heiligen Sakramente oder die Kirche selbst zum Inhalt haben." Um letztere geht es hier.

Dazu erläutert Mag. Gurtner:

"Das Dogma geht dem Gesetz voraus und gibt ihm seine Grundgestalt. Nicht der Zeitgeist oder das Mehrheitsvotum bestimmen was im sakramentalen und dogmatischen Bereich rechtens ist, sondern allein die Wahrheit, welche als solche immer von Gott, dem Schöpfer aller Dinge, entstammt. Würde man also das Kirchenrecht gegen die dogmatischen Gegebenheiten auszuspielen versuchen, so würde das nichts anderes bedeuten, als sich gegen Gott selbst zu stellen. Nicht weil er das Kirchenrecht als solches eingesetzt hätte, aber doch weil das Kirchenrecht die von Gott geoffenbarten Dinge zu schützen hat."

Und weiter:

"Es denkt deshalb falsch, wer meint, das Kirchenrecht sei „Schuld“ an der Praxis, wie sie die Universalkirche im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen vorschreibt, um nur ein ständig diskutiertes Beispiel zu benennen. Es ist keine Frage des Kirchenrechtes, sondern der Sakramententheologie, welche dann im Kirchenrecht rezipiert wird und dort ihren rechtlichen Ausdruck findet. (...)

Das Kirchenrecht schützt die Menschen letztlich vor der Willkür Zeitgeistiger, welche die ewigen Wahrheiten Gottes durch die vergänglichen Strömungen des gegenwärtigen Augenblickes ersetzen wollen. Dieses natürliche Recht der Gläubigen ist es auch, welche die Rechtspflege und die Anwendung des Kirchenrechtes nicht zu einer fakultativen Sache macht, sondern zur strengen Pflicht der Verantwortlichen."

Gurtner stellt denn auch fest, dass es nicht möglich ist, die Vorschriften des Kirchenrechts durch Mehrheitsbeschlüsse oder aus "pastoralen Erwägungen" ändern zu wollen, da es sich eben nicht um willkürlich von Menschen aufgestellte Regeln, sondern um den Willen und die Gebote Gottes gehe.

"Doch unabhängig davon, ob es Mehrheiten oder Minderheiten sind: Forderungen wie jene nach dem Frauenpriestertum, nach der Abschaffung der Zugangsbedingungen zur Heiligen Kommunion, der Leitung der Pfarreien und anderer kirchlicher Einrichtungen durch Laien, der Sakramentenspendung durch Laien, der Laienpredigt, der kirchenrechtlichen Legitimation einer zweiten Ehe nach Scheidung etc. sind Dinge, welche nicht durch Beschluß geändert werden können. Es handelt sich bei der rechten Handhabung dieser Fragen um ein absolutes Recht der Gläubigen, auf welches sie jedoch auch nicht einfach verzichten können, weil die Sache selbst theologisch gebunden ist" so der Theologe und er resümmiert:

"Deshalb ist die Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat, das Recht minderzuachten, zu vernachlässigen oder zu negieren würde bedeuten, ein schlechter Hirte zu sein, die ihm von der Kirche übertragenen Aufgaben zu vernachlässigen und somit zutiefst unpastoral zu handeln..."

(Hervorhebungen durch Fettdruck von Admin)
 

Den ganzen Beitrag findet man hier:


Schönreden

"Wenn auch der menschliche Verstand mit seinen natürlichen Erkenntniskräften an sich zur wahren und sicheren Erkenntnis des einen persönlichen Gottes, der durch seine Vorsehung die Welt schützt und regiert, sowie des Naturgesetzes, das der Schöpfer in unser Herz legte, kommen kann, so bestehen doch für ihn nicht wenige Hindernisse, von seiner ursprünglichen Fähigkeit einen wirklich fruchtbaren Gebrauch zu machen; denn alle Dinge, die sich auf Gott beziehen und das zwischen Gott und den Menschen bestehende Verhältnis angehen, ruhen in Wahrheiten, die die Welt der Sinne überragen. Diese verlangen vom Menschen die Eigenhingabe und Selbstverleugnung, wenn sie auf die Lebensführung Einfluss gewinnen und sie bestimmen.

Der menschliche Verstand wird in der Erkenntnis solcher Wahrheiten behindert durch die Gewalt der Sinne und der Einbildungskraft, wie auch durch die verkehrten Leidenschaften, die ihren Ursprung in der Erbsünde haben. Darum reden sich Menschen in diesen Dingen gern ein, es sei das falsch oder zweifelhaft, was sie nicht wahrhaben möchten."





Foto: Nuntius Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII.; 1922; Wikimedia commons

Mittwoch, 1. August 2012

Ab heute 12 Uhr: Portiuncula-Ablass

Heute ab 12 Uhr und morgen, am 2. August, bzw. auch am darauffolgenden Sonntag kann der sogenannte Portiuncula-Ablass als vollkommener oder als Teil-Ablass gewonnen werden, indem der Gläubige eine Kirche aufsucht und dort in der Absicht, diesen Ablass gewinnen zu wollen, betet sowie die üblichen Bedingungen zur Erlangung eines Ablasses erfüllt.

Die üblichen Ablass-Bedingungen sind:
- Beichte
- aufrichtige Reue (Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde)
- Kommunionempfang
- Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters ("Credo" und "Vater unser")


Der heilige Franziskus hatte im Jahr 1216 dieses Gnadenprivileg von Papst Honorius III. anlässlich der Weihe der wiedererrichteten Portiuncula-Kapelle in Assisi erwirkt.



"Schließlich kann eine wertvolle Hilfe für die erneute Bewußtmachung der Beziehung zwischen Eucharistie und Versöhnung eine ausgeglichene und vertiefte Praxis des für sich selbst oder für die Verstorbenen gewonnenen Ablasses sein. Mit ihm erhält man „vor Gott den Nachlaß der zeitlichen Strafe für die Sünden, die – was die Schuld betrifft – schon vergeben sind.“(1)  Die Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, daß wir allein mit unseren Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und daß die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber hinaus verdeutlicht uns die Ablaß-Praxis, da sie außer der Lehre von den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der Gemeinschaft der Heiligen einschließt, „wie eng wir in Christus miteinander vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen nützen kann“. (2)  Da ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des Beichtsakramentes und der Kommunion vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der Umkehr und bei der Entdeckung der Zentralität der Eucharistie im christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen."

(1)  Paul VI., Apost. Konst. Indulgentiarum doctrina (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: AAS 59 (1967), 21.
(2)  Ebd., 9: AAS 59 (1967), 18-19.


Weiteres zum Thema Ablass: 
Ablass konkret (Indulgentiarum doctrina)

Fest Petri Kettenfeier

O Gott, Du hast den heiligen Apostel Petrus von den Fesseln gelöst und unversehrt von dannen gehen lassen; so zerbrich, wir bitten Dich, die Fesseln unserer Sünden und halte alles Unheil von uns fern.
Durch unsern Herrn Jesus Christus, Deinen Sohn, der mit Dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, Gott von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.




Oratio zur Hl.Messe zum Fest Petri Kettenfeier



Fotos:
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