Donnerstag, 20. September 2012

Aspekte gegen eine Zulassung der sog. "wiederverheirateten Geschiedenen" zu den Sakramenten

"Wenn die Kirche dieser Haltung (Anm.: daß dem Gläubigen suggeriert wird, er könne nach seinem irrigen Gewissen entscheiden; s. hier) stattgeben und die Kommuniongemeinschaft erlauben würde, gäbe es in der Kirche Eheleute, die die Unauflöslichkeit der Ehe mit allen ihren  bisweilen bis zur menschlichen Tragik reichenden Konsequenzen um der göttlichen Wertordnung willen festhalten, und andere, die überzeugt einer anderen Wertordnung folgen.

Hier stehen sich tatsächlich nicht mehr zwei verschiedene Gewissensentscheidungen gegenüber (was auch schon für das Wesen der Kirche manche peinliche Frage zuließe), sondern zwei veschiedene Wert- und Glaubensordnungen. Es stehen sich im Grunde Glaube und Unglaube (oder Glaubensmangel) gegenüber.

Die Kirche kann es nicht zulassen, daß in ihr völlig verschiedene Wertordnungen Geltung haben und verschiedene Glaubensauffassungen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Es ist dann nicht nur die Gefahr gegeben, daß die leichtere Praxis zahlenmäßig die Oberhand gewinnt, sondern daß aus dem materiellen Unglauben ein formaler wird.

Die Kirche könnte sich aber auch bei Gleichstellung des Glaubens mit dem materiellen Unglauben nicht mehr als Gemeinschaft der Glaubenden, der an einem Glauben Festhaltenden (vgl. Eph 4,5) bezeichnen."



Leo Scheffczyk in: Eucharistie und Ehesakrament; Glaube als Lebensinspiration - Gesammelte Schriften zur Theologie; Johannes Verlag Einsiedeln AD1980


Weiteres zum Thema:



Sehr empfehlenswert und unmissverständlich auch ein Artikel von Prof. Johannes Stöhr:



+      +      +

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...