Dienstag, 24. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 36: Die Pfarrbeauftragten (2); Das Pastoralteam

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 36


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier (Die Pfarrbeauftragten)

III.  Die Unterbauung durch die progressistische Theologie

Die progressistische Theologie lieferte die pseudotheologische Unterbauung dieser neuen Stufe der anderen Hierarchie.

Der Münchner Dogmatiker Peter Neuner sieht hier "ein gemeindeleitendes Amt für Laien" geschaffen, dem nur die Leitung der Eucharistiefeier und die sakramentale Lossprechung fehlen (7). Dem kann nach ihm unschwer abgeholfen werden. Neuner plädiert denn auch dafür, die Pastoralreferenten in der "Gemeindeleitung" zu "ordinieren" (8).

Nach Ottmar Fuchs können und sollen Nichtgeweihte die Gemeindeleitung zur Gänze mit allen Rechten und Pflichten übernehmen (9). Er stellt sich die wünschenswerte Bestellung des Gemeindeleiters wie folgt vor. Dieser wird von unten, von der Gemeinde her beauftragt. "Die kirchliche Leitung" auf Dekanats- oder Diözesanebene "wird solche Beauftragung in der Regel gutheißen und ... bestätigen" (10). Die Vision eines künftigen Amtes von Fuchs bezieht sich auf Männer und Frauen, Verheiratete und Unverheiratete; die bisherigen "Zulassungsbestimmungen" zum Amt sind lediglich disziplinär (11).


Die deutschen Bischöfe befassten sich mit dieser Angelegenheit in dem Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" (pdf). Leider geht ihm die wünschenswerte Klarheit ab. Wenn es darin heißt, alle Christen seien befähigt "zur Mitwirkung am Leitungsdienst" (I,1,1), so ist das schlicht falsch. Das Papier korrigiert sich denn auch bald selbst und sagt ganz richtig: "Der Dienst der Leitung der Gemeinde als sakramentale Repräsentation des Hirtenamtes Jesu Christi ist an die Weihe ... gebunden" (II,1,7). Einen anderen Leitungsdienst als den sakramental begründeten gibt es aber nicht. Es ist daher abwegig, eine neue hierarchische Leitungsstufe aus solchen zu schaffen, denen die sakramentale Weihe fehlt.

Auf das Zweite Vatikanische Konzil kann man sich dabei nicht berufen. Das Konzil spricht nirgends davon, dass Nichtgeweihte Leitungsaufgaben in der Kirche innehaben können (Lumen gentium Nr. 33; Apostolicam actuositatem Nr. 24). Wenn, wie das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" weiter erklärt, der Hirtendienst der Gemeindeleitung "unlösbar" mit der Leitung der Feier der Eucharistie verbunden ist (II,1,7), dann ergibt sich auch daraus, dass ein Nichtpriester nicht die Gemeindeleitung innehaben kann.

Die Terminologie des Papiers führt in die Irre, und dadurch wird die ganze Sache falsch. Seine Verfasser haben keine klaren Begriffe. So verstehen sie nicht, den Begrff "Leitung" zu definieren. Leitung ist nicht gleich Betätigung. Leiten besagt führen, anordnen, beaufsichtigen. Leitung haben besagt führende Überlegenheit, d. h. weisungsberechtigte Autorität über andere besitzen.

Mitarbeit ist etwas anderes als Leitung. Es ist falsch, wenn das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" nun die Verkündigung, den Gottesdienst und die Wohlfahrtspflege unter die Überschrift "Leitungsaufgaben" des Pfarrers subsumiert (III,3,1). Alle drei genannten Tätigkeiten sind zwar Aufgaben des Pfarrers, stellen aber als solche keine Leitung dar. Sie bedürfen der Leitung, sind aber selbst von der Leitung verschieden.

Das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" warnt schließlich davor, die hauptamtlichen Mitarbeiter einer Pfarrei "faktisch in die Rolle der Gemeindeleitung" zu drängen (III,5,4). Aber eben dies geschieht in der Limburger Ordnung und den Ordnungen, die ihr folgen. Hier werden die Laienfunktionäre geradezu von Amtes wegen in die Gemeindeleitung eingesetzt. Es ist keine Frage, dass damit eine neue hierarchische Stufe von Nichtgeweihten aufgebaut wird. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Bischof Lehmann bezeichnete das Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" als "Zwischenbilanz", d.h. er rechnete damit, dass die Entwicklung auf Umstülpung der Kirchenverfassung weitergeht, und er ermutigte mit dieser Bezeichnung zu solchen weiteren Verkehrungen.


IV.  Das Pastoralteam

1.  Aufbau

a)  In der Diözese Speyer

Eine andere Weise, den Priesterstand einzuebnen und das Priesteramt zu nivellieren, besteht darin, ihn in ein "Pastoralteam" einzubinden.

Der Speyerer Diözesanpastoralplan führte das "Pastoralteam" ein. Es setzt sich zusammen aus dem Pfarrer oder an dessen Stelle aus einem Diakon oder Laien als Pastoralteamleiter, dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates, den Verantwortlichen für die drei Grunddienste (Katechese, Liturgie, Caritas), dem Kaplan, dem Ständigen Diakon, dem Pastoral- oder Gemeindereferenten. Dieses Gremium ist allzuständig. Nach diesem famosen Modell gehen die Grunddienste d. h. praktisch alles, was sich in einer Pfarrei tut, in die Hände der Verantwortlichen, d.h. gewöhnlich von Laien über.

Pastoralteamleiter in Pfarreien ohne Pfarrer ist in der Regel ein Laie. Ihm ist die komplette Seelsorge übertragen, soweit sie nicht an die Weihe gebunden ist. Er plant die gesamte Seelsorgearbeit in der Gemeinde und führt sie durch, wobei ihm die Verantwortlichen der Grunddienste zur Seite stehen.

Eine Aufgabenbeschreibung legt seine (Anm.: des Pastoralteamleiters) Kompetenz und seine Verantwortung fest. Er besitzt volle Handlungsverantwortung. Dem Pfarrer bleiben die Feier der Eucharistie und die Spendung der Sakramente. Er ist unmittelbarer Vorgesetzter des Pastoralteamleiters und nimmt die "Führungsverantwortung" wahr. Man fragt sich, was davon für ihn übrig bleibt. Offenbar das, was darauf folgt: "er leitet die regelmäßigen Dienstbesprechungen und trägt Sorge für die notwendige Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter".

b)  In anderen Diözesen

Das Pastoralteam blieb keine Erfindung des Bistums Speyer. Auch in dem Papier "Pastorale Planung" für Mainz taucht das Pastoralteam auf, in dem Priester, Diakone und Laien Pfarreien "leiten" (Nr. 16). Das Konzept "Pfarreiengemeinschaft als Seelsorgeeinheit", das am 2. Februar 1997 in der Diözese Augsburg in Kraft gesetzt wurde, etabliert ebenfalls in den Pfarreiengemeinschaften ein "Seelsorgetam", das Beratungsgremium und Leitungsteam in einem ist (S. 21).


2. Beurteilung

In der Konstruktion des Pastoralteams wird das priesterliche Haupt der Gemeinde bis zur Unkenntlichkeit in Laienfunktionen eingebunden und nivelliert. Christus wird nicht repräsentiert durch ein Pastoralteam, sondern durch das priesterliche Haupt der Gemeinde. Der Priester ist nicht gleichberechtigtes Mitglid eines Teams; der Priester ist von Gott bestellter Hirt.

Verbindliche Beschlüsse fassen kann nur, wer die entsprechende Vollmacht besitzt. Geistliche Vollmacht besitzt nur ein Kollegium, dessen Mitglieder Träger solcher Vollmacht sind. Die laikalen Mitglieder des Pastoralteams besitzen keine Vollmacht, und damit hat auch das Pastoralteam keine kollektive Leitungsvollmacht. Die Leitungsbefugnis des Priesters breitet sich nicht auf die in dem Team befindlichen Nichtgeweihten aus.

Die Konstruktion des Pastoralteams erweist sich somit als grundsätzlich verfehlt. Damit wird wiederum gegen die Verfassung der Kirche verstoßen, die eben gerade nicht, was die seinshafte Grundlage für geistliche Vollmacht angeht, eine Gesellschaft von Gleichen ist.


( 7)   Herder Korrespondenz 49, 1995, 131
( 8)   Herder Korrespondenz 49, 1995, 131
( 9)   Fuchs, Ämter für eine Zukunft der Kirche 121
(10)  Fuchs, Das kirchliche Amt 86f
(11)  Fuchs, Das kirchliche Amt 85


Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen


Relevante Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz (DBK):
  • "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" vom 28. September 1995 (pdf)
  • Beschlüsse der Gemeinsamen Synode 1971-1975: "Die pastoralen Dienste in der Gemeinde" (pdf) und "Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" (pdf)
  • weitere Downloads zur "Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1971-1975" hier (bis ganz nach unten scrollen)

"Mentalitätswandel":

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In Memoriam P. Kenneth Walker +

Pater Kenneth Walker (28), Priester der Priesterbruderschaft St. Petrus, war am Mittwoch, den 11. Juni 2014, in Phoenix (Arizona, USA) von einen Schwerkriminellen erschosssen worden (s. Berichte). Die Beerdigung hatte am vergangenen Freitag (20.06.2014) stattgefunden (Anzeigen s. hier und hier).


O Herr, gib ihm die ewige Ruhe
und das ewige Licht leuchte ihm.
Herr, lass ihn ruhen in Frieden. Amen.






In paradisum deducant te angeli;
in tuo adventu suscipiant te martyres,
et perducant te in civitatem sanctam Ierusalem.
Chorus angelorum te suscipiat,
et cum Lazaro, quondam paupere,
æternam habeas requiem.


Ins Paradies mögen die Engel dich geleiten,
bei deiner Ankunft die Märtyrer dich empfangen
und dich führen in die heilige Stadt Jerusalem.
Der Chor der Engel möge dich empfangen,
und mit Lazarus, dem einst armen,
mögest du ewige Ruhe haben.


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Montag, 23. Juni 2014

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 34: Die Pastoralreferenten (2)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 34


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



Fortsetzung von hier

IV.  Tätigkeit

Die Dienstordnung soll den Dienst der Pastoralreferenten regeln. Instruktiv ist ihre Umsetzung in die Praxis. Dabei fallen bestimmte Eigentümlichkeiten auf. 

Einmal ist die Zahl jener Pastoralreferenten hoch, die an Schreibtischen Platz nehmen, Telefone bedienen und Papiere versenden. Man sehe sich daraufhin einmal den Personalschematismus der Diözese Mainz an. Dort haben die beiden Weihbischöfe je einen Pastoralreferenten als Assistenten und der Generalvikar einen solchen als persönlichen Referenten. In den verschiedenen Abteilungen des Ordinariats ist eine beträchtliche Zahl von Pastoralreferenten beschäftigt, die teilweise den Rang eines Ordinariatsrates besitzen.

Auch in den Dekanaten hat man Pastoralreferenten untergebracht. Es erhebt sich die Frage: Was tut ein Pastoralreferent, der als Dekanatsreferent oder als Dekanatsjugendbeauftragter angestellt ist, den ganzen Tag? Einige hat man in den Pfarrverbänden angestellt. Pastoralreferenten werden auch im Schuldienst als Religionslehrer verwendet, und zwar ohne das anderswo erforderliche zweite (oder dritte) Fach. Weitere sind der Seelsorge in Krankenhäusern zugeteilt, in den Mainzer Universitätskliniken allein vier. Im ganzen muss man sagen: In der Diözese Mainz gibt es ein Heer von laikalen Mitarbeitern, seien es Pastoralreferenten oder Gemeinde-referenten.

Zu den beruflichen Aufgabenbereichen, die das Rahmenstatut für Pastoralreferenten (hier als pdf) nennt, sind einige Fragen angebracht. Wie gewinnt und begleitet ein Pastoralreferent, der ja keiner Gemeinde zugeordnet ist, ehrenamtliche Mitarbeiter? Was hat man sich unter "Mitwirkung bei der übergemeindlichen Koordination von Initiativen" vorzustellen? Wie macht ein Pastoralreferent Mitarbeiter fähig zu Glaubensgesprächen und Erwachsene zur religiösen Kindererziehung? 

Welchen Glauben trägt er vor in Glaubensseminaren, und wie legt er die Heilige Schrift aus in Bibelkreisen? Welcher Art ist seine Mitwirkung in der Ehe- und Familienpastoral? Wie fördert er missionarischen Dienst und Pastoral der Fernstehenden? In manchen Diözesen werden in großen Krankenhäusern Priester und Laien als gleichberechtigte "Seelsorger" nebeneinander gestellt. Wie vermag ein Nichtgeweihter gleichberechtigte Seelsorge mit einem Geweihten zu betreiben?

Die Tätigkeit vieler Pastoralreferenten weist schlimme Ausfallerscheinungen auf. Ich will einige von ihnen nennen. Die Verbildung, die sie in ihrer theologischen Ausbildung erfahren haben, wird sich unweigerlich auf ihren Dienst niederschlagen. Dass die Masse der Pastoralreferenten nicht oder nur sehr wenig tut, um die Menschen zum regelmäßigen würdigen Empfang des Bußsakramentes zu führen, ist offenkundig. Damit entfällt ein entscheidendes Element kirchlicher Seelsorge.

Es ist auch sehr zu fragen, ob die Pastoralreferenten bemüht sind, in den Gemeinden Priesterberufe zu wecken und zu fördern. Es steht zu fürchten, dass wegen des bei manchen tiefsitzenden Ressentiments gegen den Klerus weder das eine noch das andere geschieht.

(...) Für die Gewinnung der Abständigen und Abgefallenen geht von den Pastoralreferenten in der Regel kein Impuls aus. Nach dem Papier "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" sollen die Diakone u. a. "helfen, die der Kirche Entfremdeten zu sammeln (II,2,4). Ich frage: Wo und wie oft und mit welchem Einsatz geschieht dies? Das Urteil des Erzbischofs Braun, die Pastoralreferenten leisteten einen "entscheidenden Beitrag für die Entwicklung zu einer mitsorgenden und missionarischen Kirche" (5), ist ein krasses Fehlurteil.

Erfahrene Seelsorger urteilen anders. Ein Mainzer Pfarrer schrieb: "Was machen die eigentlich, die vielen Hauptamtlichen in der Kirche? ... Die Fragen nach den Rechten aller Hauptamtlichen im kirchlichen Dienst sind bis ins letzte Detail ... geklärt. Die Fragen nach den Pflichten bleiben offen" (6). In keinem Fall sind sie mit den Pflichten  des Pfarrers zu vergleichen. Der Satz des Herrn Kronenberg (Anm.: damaliger Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, ZdK): "Je mehr die Laien in der Kirche Verantwortung tragen, um so mehr identifizieren sie sich auch mit der Kirche" (7) ist schlicht falsch. Gerade die laikalen Verantwortungsträger waren es, die das aufrührerische "Kirchenvolksbegehren" ermöglicht und getragen haben.


V.  Auswirkungen

a) Auf die Priester

Die erwähnte Einstellung vieler Pastoralreferenten und Gemeindereferenten hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Priester, mit denen sie zusammenarbeiten sollen.

Wegen der fehlenden Weihe stellt sich leicht ein Gefühl der Unterlegenheit gegenüber dem Priester ein. Dieses Unterlegenheitsgefühl wird dann ebenso leicht kompensiert durch Unwilligkeit, sich unterzuordnen. Die Priester bekommen in den Pastoralreferenten und Gemeindereferenten Mitarbeiter, denen häufig der entscheidende Wille zur Unterordnung unter den Priester fehlt. Die Fälle sind zahlreich, in denen Pastoralreferenten und Gemeindereferenten, bockig und eigensinnig, dem Priester beträchtliche Schwierigkeiten bereiten.

Sie nehmen eine Selbständigkeit in Anspruch, die mit einer gedeihlichen Leitung einer Pfarrei durch das priesterliche Haupt der Gemeinde nicht zu vereinbaren ist. Das Denken vieler Pastoralreferenten und Gemeindereferenten ist auf Besitzstandswahrung und Machterweiterung gerichtet. Ich selbst habe schwerwiegende und andauernde Konflikte zwischen Priestern, die noch um ihre Sendung wissen, und Laienfunktionären erlebt. Immerhin spricht das Papier der deutschen Bischöfe "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" von der "Berufsunzufriedenheit", von Aggressivität und von Depressionen bei vielen hauptamtlichen Laien (I,2,3).

Der Priester, der sich gegen die Anmaßung kirchlicher Laienfunktionäre zur Wehr setzt, gilt als nicht kooperationswillig; er riskiert eine Rüge der geistlichen Behörde oder gar seine Versetzung. Die Klagen der Priester, dass sie an ihrem Bischof keinen Halt haben und keine Unterstützung finden, wenn sie sich gegen Unwilligkeit und Selbstherrlichkeit von Laienmitarbeitern wenden, sind zu häufig, als dass sie allesamt unzutreffend sein könnten. Unter der Vorgabe, ein gedeihliches Miteinander schaffen zu wollen, werden Priester, die noch die richtige Vorstellung von Kirche haben, entweder gleichgeschaltet oder erledigt.

b) Auf die Laien

Die Anstellung zahlreicher hauptamtlicher Laienkräfte in der Seelsorge hat auch Auswirkungen auf die nichtamtlichen Gläubigen. Diese bekommen ein völlig verändertes Bild von der Kirche, das sich zunehmend protestantischen Verhältnissen nähert. Die hierarchische Struktur der Kirche und die sakramentale Weihe der Amtsträger treten immer mehr zurück und werden beiseite geschoben. Der Priester als der Repräsentant Christi und als der in der Vollmacht Christi handelnde Hirt gerät aus dem Blickfeld. Die Gläubigen gewöhnen sich an die laikalen Funktionäre. Das Bemühen um Priesterberufe nimmt weiter ab.

Dazu kommt Folgendes: In dem Maße, wie die Zahl der hauptamtlichen Laien in der Kirche wuchs, ging die Zahl der ehrenamtlich tätigen zurück. Die massenhafte Einstellung von Gemeindereferenten verdrängte systematisch die arbeits- und hilfswilligen Gläubigen in den Gemeinden. Heute werden Leute für die Dienste und Verrichtungen bezahlt, die in der vorkonziliaren Kirche unentgeltlich verrichtet wurden. So kommt man um das Urteil nicht herum: Das Heer der Hauptamtlichen stellt eine Gefahr für die Ehrenamtlichen und für die Charismatiker dar.


VI.  Der Titel "Seelsorger"

Bezeichnend für das Selbstbewusstsein und die Ambitionen der Pastoralreferenten und Gemeinereferenten ist die zunehmende Neigung, sich mit dem Namen von Seelsorgern und Seelsorgerinnen zu schmücken.

Diese Benennung ist neu. Die Seelsorge (cura animarum) war in der Kirche immer Sache des Klerus. Er konnte und sollte sich dabei helfen lassen von Nichtklerikern, und diese tragen dann den Namen von Seelsorgehelfern und -helferinnen. Damit war ihre unterstützende Funktion gegenüber dem Klerus bezeichnet.

Wenn dagegen jetzt die theologisch ausgebildeten Funktionäre den Ausdruck Seelsorger und Seelsorgerinnen für sich usurpieren, wird der wesentliche Unterschied von geweihten Trägern der Seelsorge und deren Helferkreis verwischt und in einer unzulässigen Äquivokation ein und dasselbe Wort für zwei grundlegend verschiedene Personenkreise verwendet. Damit wird nicht der Seelsorge, sondern dem Anspruchsdenken von theologisch ausgebildeten Laienfunktionären gedient.

Die Benennung ist sachlich unzutreffend. Denn der Begriff des Seelsorgers ist dadurch gekennzeichnet, dass er die Gesamtheit der Befugnisse und Dienste, welche die Seelsorge ausmachen, in sich schließt. Seelsorge ist Hirtendienst (c. 515 §1). Wie soll jemand Seelsorger sein, der nicht Hirte ist? Hirte kann man nur sein, wenn man dem Erzhirten Jesus Christus ontisch angeglichen ist. Deswegen muss der Begriff des Seelsorgers auf den Klerus beschränkt bleiben.

In der Diözese Augsburg erklärte der verstorbene Bischof Stimpfle, der Titel Seelsorger sei Priestern vorbehalten. Die Mitarbeit von Laien in der Seelsorge verleihe nicht das Recht, diesen Titel zu führen (8). Bei der Inanspruchnahme des Titels Seelsorger durch Nichtgeweihte ergibt sich die Merkwürdigkeit, dass dies duch dieselben Leute geschieht, die sonst an Stelle von Seelsorge lieber von "Gemeindearbeit" reden.

Es berührt auch eigenartig, dass in diesem Begriff die Seele wieder auftaucht, die ansonsten aus der Theologie und aus der Liturgie beinahe verschwunden ist. Trotz dieser Einwände ist vorauszusehen, dass sich dieser Titel durchsetzen wird. Die Bischöfe werden auch diesmal nachgeben. Für den Pastoralplan Speyer sind die Gemeinde- und Pastoralreferenten bereits "Seelsorger" (9).


(5)  Deutsche Tagespost Nr. 92 vom 3. August 1995 S. 6
(6)  Deutsche Tagespost Nr. 104 vom 29. August S. 9
(7)  Herder Korrespondenz 35, 1981, 134
(8)  Amtsblatt der Diözese Augsburg Nr. 7 vom 30. Mai 1984. Vgl. Ludwig Gschwind, Seelsorger - ein Allerweltsbegriff?: Klerusblatt 77, 1997, 87
(9)  Für die Seelsorge. Pastoralbeilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt für das Bistum Speyer Heft 1/ 1993 S. 23


Fortsetzung folgt 

Übersicht: Zu den bisher erschienenen Fortsetzungen

Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 33: Die Pastoralreferenten (1)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie


Teil 33


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


Fortsetzung von hier

§  10  Die Pastoralreferenten

I.  Entstehung und Beurteilung

1. Entstehung

In Deutschland gibt es seit etwa 30 (Anm.: in Deutschland seit 1971) den neuen Beruf des Pastoralassistenten bzw. -referenten. Diese neue Klasse spielt bei der Etablierung der anderen Hierarchie eine gewichtige Rolle. Auf das Zweite Vatikanische Konzil kann man sich dabei nicht berufen. Das Konzil hat nicht im Traum an das Heer von Pastoralassistenten und -referenten gedacht, das die deutschen Diözesen aus Kirchensteuermitteln unterhalten.

Der Grund seiner Entstehung ist in der Hauptsache der folgende: Viele Theologiestudierende wollten ursprünglich Priester werden. Aber die widrigen Umstände in der nachkonziliaren Kirche allgemein und an den theologischen Bildungsstätten im Besonderen haben sie um ihre Berufung gebracht. Nach der Beendigung ihres Theologiestudiums standen sie vor der Frage, wie es beruflich weitergehen sollte. Hätten sie einen nichttheologischen Beruf ergriffen, hätten sie dort als theologisch gebildete Laienapostel segensreich in der Welt wirken können. Doch zum Übergang in einen Beruf, in dem sie ihre bisher erworbenen Kenntnisse nicht hätten verwerten können, war die Mehrzahl nicht bereit.

Da kamen ihnen die deutschen Bischöfe zu Hilfe. Sie schufen den neuen Beruf des theologisch gebildeten Laien im Kirchendienst. Er wurde erstrangig in der Absicht ins Leben gerufen, für Theologiestudierende, die das Ziel des Priestertums aufgegeben hatten oder an den Zulassungsbedingungen für das Priestertum gescheitert waren, eine einträgliche Beschäftigung zu finden. Es ist statistisch erwiesen, dass zahlreiche Pastoralassistenten ursprünglich Priester werden wollten. (1). (A)

2. Beurteilung

Doch dieser Wechsel des Berufszieles ist vielen nicht gut bekommen. Wie so mancher von denen, die an der Hürde des Priestertums gescheitert waren, dem dienstlich übergeordneten Priester begegnen würde, ließ sich ahnen, und diese Ahnung hat nicht getrogen. Es gilt dies auch weithin für jene, die nach absolviertem Theologiestudium in Berufe der Erwachsenenbildung oder der Medienlandschaft übergegangen sind, sie arbeiten häufig in unkirchlichem oder kirchenfeindlichem Sinne.

Martin Kriele schreibt von vielen Theologiestudierenden, die ihr Ziel, Priester zu werden, aufgegeben haben, dass sie ihre "Aggressionen gegen die Kirche nach außen" tragen, dass sie das Ziel verfolgen, das Lehramt "ins Lächerliche zu ziehen", um damit "die christliche Lehre, die das Lehramt bewahrt und verkündigt, in ihrem Kern zu treffen" (2).

Die Einführung der Pastoralreferenten war die Eröffnung eines Weges, der eine Sackgasse darstellt. Sie hat dem Priestermangel nicht abgeholfen; sie hat ihn vermehrt. Statt zu überlegen, wie dem Priestermangel beizukommen ist, haben die Bischöfe einen (untauglichen) Ersatz für die fehlenden Priester geschaffen. Die Einführung der Pastoralreferenten und -referentinnen ist eine der vielen Fehlentscheidungen, die den deutschen Bischöfen anzulasten sind.

Die Pastoralreferenten mögen ein kirchlicher Beruf sein, ein geistlicher Beruf sind sie nicht. Dazu fehlt ihnen die Weihe oder das Gelübde bzw. Versprechen. Der Pastoralreferent ist eine Fehlkonstruktion.


II.  Ausbildung

Das Rahmenstatut und die Rahmenordnung für die Pastoralreferenten in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland stammen vom 10. März 1987. Dazu treten Statut und Ordnung der jeweiligen Diözese (3). (Anm.: Das Rahmenstatut vom 10. März 1987 wurde ersetzt durch die "Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen" vom 01. Oktober 2011, hier als pdf.)

Das von den deutschen Bischöfen erlassene Rahmenstatut ist ein phrasenreiches Dokument, das den Bezug zur Wirklichkeit verloren hat. Dieses Urteil gilt sowohl für die Ausbildung als auch für die Tätigkeit der Pstoralreferenten.

Die Pastoralreferenten absolvieren ein normales Theologiestudium an einer deutschen katholisch-theologischen Fakultät oder Hochschule. Es ist indes eine Illusion, zu meinen, sie seien allesamt gediegen für ihre Tätigkeit ausgebildet. Wer die Entwicklung der Theologenausbildung in den letzten 40 (Anm.: ca. 60) Jahren beobachtet hat, weiß, dass fortwährend weitere Abstriche gemacht und Erleichterungen gewährt wurden.

Diese angeblich so gut ausgebildeten Theologen wissen zwar über modernste Hypothesen der Schrifterklärung Bescheid, aber die Heilige Schrift selbst kennen sie zumeist nicht. Dazu kommt, das weitgehende Defizit an aszetischer und spiritueller Formung. Wer Disziplin und Frömmigkeit nicht spätestens im Priesterseminar gelernt hat, der lernt sie meist überhaupt nicht mehr. Man kann aber nicht einen anspruchsvollen kirchlichen Beruf ausüben, ohne gediegene und bewährte sittliche und religiöse Haltung.

Weiter ist die kirchliche Gesinnung bei nicht wenigen defizitär. Es fehlt ihnen ja die sakramentale Weihe, die sie unaufhebbar an Christus und die Kirche bindet. Der Mangel dieser ontischen Verwurzelung kann durch nichts wettgemacht werden. Daraus resultiert auch die weithin verbreitete Beamtenmentalität. In einem unkündbaren Verhältnis gesichert, versieht man seinen Job ohne den hohen persönlichen Einsatz, der vom Priester zu erwarten ist. (B)


III.  Die Dienstordnung

Fast alle Diözesen haben Dienstordnungen für Pastoralreferenten erlassen. Sie unterscheiden sich nicht grundsätzlich, doch in manchen Einzelheiten. ich erwähne im Folgenden die Dienstordnung der Diözese Eichstätt (4). Da wird sogleich hervorgehoben, dass die Pastoralreferenten "eigenverantwortlich" wirken. Offensichtlich kennt man die Empfindlichkeit dieser Damen und Herren, die allergisch gegen die Unterstellung unter einen Pfarrer sind. Nach dem Rahmenstatut für Pastoralreferenten ist ihre spezifische Aufgabe "die eigenverantwortliche Übernahme einzelner pastoraler Sachgebiete". Dementsprechend sollen sie nicht in Pfarreien, sondern nur in Pfarrverbänden oder größeren Seelsorgeeinheiten zum Einsatz kommen.

Die Dienstordnung für Eichstätt sieht den Einsatz von Pastoralreferenten auf der Ebene der Diözese, des Dekanates, des Pfarrverbandes oder einer anderen überpfarrlichen Seelsorgeeinheit vor. Die Beauftragung in einer Pfarrei kommt danach nicht in Frage.

Als ihr eigentliches Arbeitsfeld gilt die sogenannte kategoriale Seelsorge, die sich an Menschen in besonderen Bezügen wendet. Sie stehen "im Dienst der Evangelisierung der Gemeinden und der Gesellschaft". Evangelisierung heißt Gewinnung für die Heilsbotschaft Christi und Verwurzelung in derselben. Im Einzelnen werden ihnen als mögliche Aufgabenfelder alle jene zugewiesen, die früher Kapläne übernommen haben, die sie aber teilweise nur in verstümmelter Form bearbeiten können, weil ihnen die Weihe fehlt. Es ist auch die "Übernahme einzelner Aufgaben des kirchlichen Amtes" vogesehen. Dazu rechnet u. a. der Predigtdienst. Richtmaß der Dienstzeit des Pastoralreferenten ist die Wochenarbeitszeit, wie sie für den öffentlichen Dienst festgelegt ist. Er hat einen vollen freien Tag in der Woche und einen freien Samstag/ Sonntag im Monat.

Vom Pfarrer ist in der ganzen Dienstordnung nicht mit einem einzigen Wort die Rede. An mehreren Stellen erscheint mit dunklen Worten der "unmittelbare Dienstvorgesetzte". Nirgends wird gesagt, dass dies der Pfarrer sein könnte.


(1)  Herder Korrespondenz 51, 1997, 38
(2)  Martin Kriele, Anthroposophie und Kirche 134
(3)  z. B.: Statut und Ordnung für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Bistum Osnabrück vom 9. Juni 1992 (Pfarramtsblatt 65, 1992, 271-286)
(4)  Dienstordnung für Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen in der Diözese Eichstätt vom 1. Mai 1995 (Pfarramtsblatt 68, 308-314)

(A)  Anm.: hierzu s. auch: Beschluss der Gemeinsamen Synode z. B. unter 1.1.2
(B) Anm.: zu den selbstformulierten Perspektiven des Berufsbildes Pastoralreferent/-in siehe z. B. die "perspektivischen Überlegungen" des BV der PR in der Erzdiözese Köln (formuliert 2009). Dort heißt es z. B.:
unter Nr. 2: "... als „theologische Experten“ wollen wir auch teilhaben können an der Gesamtentwicklung der Pastoral im Erzbistum. Als Laien und theologische Fachmänner und Fachfrauen wollen wir unsere Kompetenzen einbringen können:- In der Verwaltung des Erzbistums – in der Leitung und inhaltlichen Arbeit von Abteilungen und Stabsstellen mit pastoralen Aufgaben- An besonderen Orten der Pastoral..."
"Wir setzen uns ein für eine klare und kooperative Leitung.- In der geistlichen Leitung, Begleitung und Weiterbildung von kirchlichen Gruppen und Gremien auf verschiedenen Ebenen-..."
unter Nr. 3: "Um als Pastoralreferentin – referent gut arbeiten zu können, brauchen wir Pfarrer, die unsere Charismen und Talente ernstnehmen und uns den Raum geben, eine Balance zwischen Aktion und Ruhe zu halten. Wir sind nicht allverfügbar." 
unter Nr. 4: Pastoralreferentinnen und –referenten sind aufgrund ihrer bischöflichen Beauftragung und ihrer Kompetenzen in verschiedenen Formen der Kooperation an der Leitung eines Seelsorgebereiches zu beteiligen. Entsprechend gemeinsam entwickelter inhaltlicher Schwerpunktsetzungen der Pastoral übernehmen sie verantwortliche, eigenständige Leitung in Teilbereichen. Diese ist durch Delegation übertragen.


Fortsetzung folgt



Sonntag, 22. Juni 2014

UNA VOCE Korrespondenz (UVK) 2. Quartal 2014

Vor wenigen Tagen ist die UNA VOCE Korrespondenz für das 2. Quartal 2014 erschienen. Auf 152 Seiten geht es um das Schwerpunktthema "Alter Christus (Der andere Christus); Die Stellung des Priesters in der Liturgie". Hier können nun endlich die Vorträge der 16. Kölner Liturgischen Tagung in Herzogenrath (02.-05. April 2014) nachgelesen werden, jedenfalls ein erster Teil; der zweite wird wohl im nächsten Quartalsheft folgen. 

So enthält die Schrift die Vorträge bzw. die Predigten folgender Autoren, die das Tagungsthema aus unterschiedlichen Gesichtspunkten beleuchten:
  • S. Exz. Weihbischof Athanasius Schneider
  • S. Exz. Jean-Pierre Delville, Bischof von Lüttich
  • Dr. Guido Rodheudt
  • Prof. Dr. Andreas Wollbold und
  • Pater Bernward Deneke FSSP

Weiter fasst Prof. Wolfgang Waldstein die genaueren Umstände und die Folgen der Liturgiereform von 1969/ 1970 zusammen, Thorsten Paprotny hat sich mit theologischen Überlegungen zu Romano Guardini und Joseph Ratzinger auseinandergesetzt und Carsten Misera beleuchtet das Superioritätsdekret der 5. Sitzung des Konzils von Konstanz.

Für die Serie "Bekenntnisse und Wege zur 'Messe aller Zeiten'" lassen  Uwe Postl und Tom Hemerken ihren Heimweg zur alten Messe durch die Wirren der Zeit revue passieren und Michael Charlier beschreibt anlässlich des 10-Jahres-Jubiläums Leben und Wirken des Instituts St. Philipp Neri in Berlin.

Folgende vier Bücher wurden für diese UVK-Ausgabe rezensiert:
  • Alex Stock, "Liturgie und Poesie. Zur Sprache des Gottesdienstes"
  • K.-P. Vosen, M. Hofmann (Hrsg.), "... und es gibt sie doch! 25 Priester in guter Erinnerung"
  • Sr. Johanna Schwalbe OSB, Manfred Zieger (Hrsg.), "Belebe mich neu. Glaubensaussagen im Werk Gertruds von Helfta"
  • Ursula Hacker-Klom, Jan Klom, Reinhard Feldmann (Hrsg.), "Hackers Werk wird eines Tages wieder entdeckt werden!" Zum 100. Geburtstag des Indologen Paul Hacker (1913-1979), Vorträge zur Tagung am 25. Mai 2013

Insgesamt ein reichhaltiges, äußerst niveau- und gehaltvolles Programm, ein nahrhaftes Menue für jeden, der sich in das Thema "Priester, Priestertum und Liturgie" vertiefen will. Eine kleine Leseprobe gibt es auf der Website der UNA VOCE (hier).

Die UVK kann hier bestellt oder auch abonniert werden: Die UNA VOCE freut sich über jeden neuen Abonnenten!

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Ebenfalls im UNA VOCE-Shop erhältlich: 

DVD der drei Pontifikalämter anlässlich der 16. Kölner Liturgischen Tagung in Herzogenrath (02.-05. April 2014)






Samstag, 21. Juni 2014

Die Zeichen der Zeit erkennen




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Denk’ Du in mir, o Jesus





Denk’ Du in mir, o Jesus, 
dann denk’ ich licht und klar!
Sprich Du aus mir, o Jesus, 

dann sprech’ ich mild und wahr.
Wirk’ Du durch mich, o Jesus, 
gerecht ist dann mein Tun,
geheiligt meine Arbeit, 

geheiligt auch mein Ruh’n!
Erfüll’ mein ganzes Wesen, 

durchdring’ mein ganzes Sein,
dass man aus mir kann lesen 

die große Liebe Dein. Amen.



Foto: Klosterkirche Thalbach (A); Über dem Allerheiligsten: Maria, Sitz der Weisheit; FW

Freitag, 20. Juni 2014

Warnung vor der "Katholischen Jungen Gemeinde (KjG)"

Eltern, die Wert darauf legen, dass ihren Kinder in einer katholischen Jugendgruppe christliche Werte und eine Orientierung an kirchlichen Grundsätzen vermittelt wird oder die zumindest darauf vertrauen wollen, dass ihren Kindern in einer katholischen Jugendgruppe keine ihrem Glauben entgegengesetzten Inhalte als  wertvoll oder gleichwertig vermittelt und die Kinder zu gaubenswidrigem Tun ermutigt werden, seien vor dem Einfluß durch die "Katholische Junge Gemeinde (KjG)" gewarnt.

Die katholische Kirche ist die Stiftung Jesu Christi, in der Gott allen Menschen die Möglichkeit bietet, sich von allen Sünden einschließlich der Erbsünde und deren unausweichlichen Folgen retten zu lassen. Nach Jesu Wort wird, wer glaubt und sich taufen lässt, gerettet werden (vgl. Mk 16,16).

Die Kirche ist dazu berufen und stets bemüht, durch ihre Verkündigung und durch Spendung der Sakramente in den Gläubigen das Feuer der göttlichen Liebe zu entzünden und am Leben zu erhalten. Sie leitet und begleitet die Gläubigen auf ihrem Weg der Nachfolge Christi, d. h. auf dem Weg zur Heiligkeit. Jeder Christ darf sich, sofern er im Stand der heiligmachenden Gnade ist, als Tempel des dreifaltigen Gottes betrachten.

In einer christlichen Gesellschaft, in der es üblich ist, dass die Kinder bereits im Säuglingsalter getauft und somit Kinder Gottes werden, ist damit der Anspruch verbunden, Heranwachsende in der Gemeinschaft des Glaubens hinzuführen zu einem selbstständigen und selbstbewussten Glauben, der in einer lebendigen Vater-Kind-Beziehung zu Gott in Jesus Christus besteht. Das wiederum schließt ein, dass Heranwachsende ihren Glauben, den an ihrer Statt die Paten bei der Taufe bekannt und ihm zugestimmt haben, kennenlernen, so wie er uns durch die Hl. Schrift, die apostolische Tradition und das Lehramt der Kirche getreu überliefert wurde.

Eine katholische Jugendorganisation, die den Namen "katholisch" zurecht trägt - und nicht nur deswegen, weil sie mit Kirchensteuergeldern gefördert und unterhalten wird, wird den Eltern und Heranwachsenden eine Hilfe sein auf diesem Weg des Kennenlernens und Eintretens für den katholischen Glauben. Sie ist den Kindern und Jugendlichen eine Hilfe auf dem Weg zur Heiligkeit.

Die "Katholische junge Gemeinde (KjG)"

Die kirchensteuerfinanzierte "Katholische Junge Gemeinde (KjG)" wird diesem Anspruch nicht gerecht. Sie sieht sich selbst in erster Linie als Lobby für die Durchsetzung von Wünschen und Forderungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Politik, Kirche und Gesellschaft.

Die KjG legt ihren Schwerpunkt auf politisches Engagement und setzt sich ein für Kinderrechte und -mitbestimmung. Neben der politischen Ausrichtung hat sich die KjG als weiteres Leitprinzip Gender und Gender-Mainstreaming auf die Fahnen geschrieben. Gender/Gender-Mainstreaming ist eine antichristliche Ideologie, die Papst Franziskus  als "dämonisch" bezeichnet. Sie ist derzeit eine der größten Gefahren für die Gesellschaft.

Von Christusnachfolge und dem Hineintragen von  katholischen Positionen in die Gesellschaft ist nirgends in den Veröffentlichungen der KjG die Rede, geschweige denn von einer missionarischen Ausrichtung, wie man sie für einen katholischen Verein als selbstverständlich erwarten würde.


Projekt "YOUrope" zur Europawahl im Mai 2014

Stattdessen werden die Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsenen zu Misstrauen und zur Opposition gegenüber dem katholischen Glauben und einem entsprechenden Lebensstil instruiert. Jüngstes Beispiel war ein Projekt zur Europawahl im Mai 2014 namens "YOUrope", gefördert mit Geldern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Mitteln der Europäischen Union ("Jugend in Aktion").

Im sogenannten "Starter-Kit" von YOUrope zur Europawahl, downloadbar auf der Internetseite der KjG, finden sich neben Basic-Informationen zur EU-Politik und Vorstellung von Beteiligungsmöglichkeiten auch die Erklärungen zu 13 "Jugendrechten" sowie "Methoden", d.h. konkrete Handlungsvorschläge für Jugendgruppen der KjG in den einzelnen (Pfarr-)Gemeinden, durch die die Heranwachsenden sich für die angeblichen Jugendrechte stark machen und (aber nicht nur) auf die Straße gehen sollen, z. B. durch Produktion eines Wahlwerbespots, Flashmob, U18-Wahllokal, Wahlplakatstörer, Demonstrationen...

Eines der 13 vom Europäischen Jugendforum (YFJ) eingebrachten sogenannten Jugendrechte ist das "Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Entscheidung über den eigenen Körper". Dieses Recht bedeutet, so ist in YOUrope ausgeführt,
  • seine sexuelle Orientierung (das heißt die Frage, ob ich hetero-, homo- oder bisexuell leben möchte) auszuleben, aber auch die eigene Geschlechtsidentität (das heißt, ob ich als Mann, Frau, Transgender oder IntersexuelleR leben möchte) frei zu wählen
  • die freie Wahl der SexualpartnerInnen
  • die eigene Entscheidung für Sexualpraktiken und 
  • die Wahl, welche Art von sexueller Beziehung jemand führen möchte (das heißt, ob sie/er monogam, polygam, zölibatär etc. leben möchte)

Auch "in scheinbar liberalen Gesellschaften, wie in Deutschland" würden "häufig in Familien, in Schulen, in der Kirche und in den Medien Vorurteile gegenüber bestimmten sexuellen Orientierungen oder Lebensformen geschürt". Dies behindert, so werden die KjG-Mitglieder belehrt, "oder verhindert sogar die Entwicklung einer freien und selbstbestimmten sexuellen Identität der betroffenen Menschen".

Weiter hätten Jugendliche "auch das Recht auf Entscheidung über den eigenen Körper". Das bedeute, "sich als JugendlicheR selbst mit ihrem/seinem Körper ausdrücken zu dürfen (z.B. in Form von Tattoos und Piercings) und sich schon als MinderjährigeR für bzw. gegen eine Operation oder medizinische Behandlung entscheiden zu können, die den eigenen Körper verändert". Hier kann man an Schönheitsoperationen denken, aber auch an eine gewünschte Geschlechlechtsumwandlung.

Aber "noch mehr" sei mit "sexueller Selbstbestimmung" und der "Freiheit, über den eigenen Körper entscheiden zu können" gemeint, nämlich dass Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werde "eine Schwangerschaft abzubrechen und kostenlos Verhütungsmittel zu erhalten", denn nur so könne - konsequenterweise - "die beschriebene Freiheit auch gelebt werden".

Mit dieser Thematik, mit diesen Inhalten wurden Heranwachsende in KjG-Gruppen katholischer Pfarreien konfrontiert. Ausdrücklich heißt es abschließend zu diesem "Recht" im Starter-Kit: "Die KjG setzt sich für eine Auseinandersetzung mit diesem Recht auf Basis des christlichen Menschenbildes ein, und geht den Weg einer wertbezogenen Sexualpädagogik weiter".
 
Selbstverständlich wurden den KjGlern diese Rechte nur vorgestellt, um sich damit auseinanderzusetzen. Wie aber das "christliche Menschenbild" der KjG aussieht, wird nicht gesagt, lässt sich aber aus den übrigen Veröffentlichungen und den Leitbildern der KjG (politisches Engagement, Gender Mainstreaming) schließen. Auch, was "wertbezogene Sexualpädagogik" für die KjG bedeutet, wird wohlweislich nicht erklärt.

Verantwortlich für den Starter-Kit-Text im Sinne des deutschen Presserechts zeichnete Tim Dreyhaupt (geborener Mertens), Bundesleiter der KjG. Text und Redaktion stammten vom "Internationalen Ausschuss der KjG", im einzelnen die Leiter bzw. Leiterinnen der Diözesanverbände München und Freising, Berlin, Trier, Regensburg, Hamburg sowie dem oben bereits erwähnten Bundesleiter der KjG. Herausgeberin war die Bundesstelle der Katholischen Jungen Gemeinde e.V. mit Sitz in Düsseldorf.


Kritik von Katholiken am Projekt "YOUrope" und der KjG

Aufgrund massiver Kritik aufmerksamer und besorgter Katholiken ob solcher Gruppenstundeninhalte für katholische Jugendliche sah sich die Deutsche Bischofskonferenz zu einem Statement veranlasst und gab bekannt, dass bereits "vor mehreren Wochen" der Vorsitzende der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann, gegenüber der KjG-Bundesleitung erklärt habe, dass "das Dokument in dieser Fassung in bestimmten Passagen völlig unvereinbar mit der katholischen Lehre sei". Die Deutsche Bischofskonferenz habe "früh und umgehend auf den Vorgang reagiert". Weiterhin, so der Presseprecher der DBK, habe "die Bundesleitung [...] sich für den Vorgang entschuldigt und ihre Fehler eingeräumt", das Dokument sei umgehend geändert*) worden (s. kath.net). Offen blieb, welche Passagen von der DBK als "unvereinbar mit der katholischen Lehre" eingestuft wurden.

Die KjG hatte es nach der Intervention von Bischof Dr. Wiesemann offensichtlich nicht für nötig gehalten, die nicht mit dem katholischen Glauben zu vereinbarenden Inhalte des Projekts so zu korrigieren, dass Irritationen bzgl. der Haltung der KjG vermieden wurden. Erst auf Druck der Öffentlichkeit geschah dies, indem man die beiden Seiten (57 und 58) des "Starter-Kits" über das "Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Entscheidung über den eigenen Körper" entfernte. 

Dennoch muss gefragt werden, warum erst Anfang Juni 2014 die fragwürdigen Texte von der KjG entfernt wurden, wenn doch schon etwa sechs Wochen zuvor Bischof Dr. Wiedemann interveniert hatte. Und warum ist díe Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz nicht eingeschritten, nachdem die Intervention keine Wirkung zeigte, und erst wachsame Gläubige auf den Skandal hinweisen mussten?*)

Die Stellungnahme der Bundesleitung der KjG

Aufgrund des öffentlichen Interesses veröffentlichte die Bundesleitung der KjG eine "Stellungnahme zur Arbeitshilfe „Starter-Kit“ im Rahmen der jugendpolitischen Aktion YOUrope" (pdf). Darin heißt es:
"Es war und ist nicht Position der KjG, sich für den Schwangerschaftsabbruch und Polygamie einzusetzen. Wir distanzieren uns in aller Deutlichkeit von diesem Vorwurf. Dieser Eindruck hätte nie entstehen dürfen, und wir werden aus diesem Fehler für zukünftige Projekte lernen.Vielmehr stehen wir für das christliche Menschenbild ein und sind überzeugt, dass der Weg einer wertebasierten Sexualpädagogik der richtige ist."

Die Klarstellung, die KjG setze sich nicht für Abtreibung und Polygamie ein und das Eingeständnis, Fehler gemacht zu haben ist sehr lobenswert, aber reicht das aus, um die Vorbehalte gegenüber den Inhalten von YOUrope und auch der Jugendarbeit der KjG insgesamt, fallen zu lassen?

Neben Abtreibung und Polygamie ging es bei dem "Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Entscheidung über den eigenen Körper" auch noch um die Forderung nach kostenlosen Verhütungsmitteln, um vor- bzw. außereheliche Sexualkontakte, um das Recht, die jeweilige sexuelle Orientierung (s. o.) und die eigene "Geschlechtidentität" (s.o.) wählen zu können - einschließlich dem Recht, auf Wunsch durch Therapie oder Operation den eigenen Körper verändern zu lassen. Hat die KjG zu diesen Punkten nichts zu sagen? Und der Vorsitzende der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann?


Fazit

Wie schon oben erwähnt hat sich die KjG zum Leitbild Gender/ Gender mainstreaming verpflichtet. Sie ist genderverseucht. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die KjG sondern auch für andere (katholische) Jugendverbände, so z. B. die KLJB. Sieht man sich die einschlägigen Veröffentlichungen der KjG an, so wird deutlich, dass die KjG völlig indifferent zu katholischen Positionen steht. So hält sie auch die obengenannten angeblichen Rechte für in Ordnung, wenn nur Heranwachsende ein Bedürfnis danach haben. Es muss deshalb eindringlich vor den Aktivitäten der KjG gewarnt werden. Sie gefährden das Seelenheil der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.



*) Version auf S. 58 des YOUrope Starter-Kit vor der Intervention von Bischof Wiesemann:
 "Um diese Rechte zu wahren, braucht es eine wertfreie, nicht-diskrminierende Sexualerziehung in Bildungseinrichtungen, die Aufklärung und Unterstützung durch sexualpädagogische Beratungsstellen für Jugendliche sowie die gezielte Sensibilisierung zu diesen Themen in den Medien, in Schulen und selbstverständlich auch in der KjG."

Version auf S. 58 des YOUrope Starter-Kit nach der Intervention von Bischof Wiesemann (bevor die Seiten 57 und 58 am 06.06.02914 komplett entfernt wurden):
"Diese Rechte haben für viele junge Menschen in Europa einen hohen Wert. Es braucht daher eine nicht-diskriminierende Sexualerziehung, die Aufklärung und Unterstützung durch sexualpädagogische Beratungsstellen für Jugendliche sowie die gezielte Sensibilisierung zu diesem Thema. Die KjG setzt sich für eine Auseinandersetzung mit diesem Recht auf Basis des christlichen Menschenbildes ein, und geht den Weg einer wertebezogenen Sexualpädagogik weiter."

Die Bundesleitung der KjG zur Wortlaut-Änderung (Stellungnahme vom 10.06.2014): "Leider haben diese ergänzenden Texte nicht zur der nötigen Klärung geführt." Nicht überraschend eigentlich, da inhaltlich nicht wirklich eine Distanzierung stattgefunden hatte.




Weiteres zum "Skandal KjG"

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