Donnerstag, 7. August 2014

Zum Nachdenken - Hauskirche (2)

 
Der Mann ist um der Familie willen, 
aber nicht die Familie um des Mannes willen da.


aus: Weisheit des Herzens; Kernsprüche Adolf Kolpings, AD 1955 (s.Quellen)


Mittwoch, 6. August 2014

Zum Nachdenken - Hauskirche (1)


 
Gibt es für den Hausvater einen schöneren und höheren Beruf,
als Gottes Stellvertreter in seinem Hause zu sein?


 aus: Weisheit des Herzens; Kernsprüche Adolf Kolpings, AD 1955 (s.Quellen)







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Dienstag, 5. August 2014

Zur Erinnerung: Die außerordentlichen Aufgaben der gläubigen Laien

146. Das amtliche Priestertum kann in keiner Weise ersetzt werden. Wenn nämlich eine Gemeinschaft keinen Priester hat, fehlt ihr der Dienst der sakramentalen Funktion Christi, des Hauptes und Hirten, der wesentlich zum Leben der Gemeinschaft gehört.(1) Denn «Zelebrant, der in persona Christi das Sakrament der Eucharistie zu vollziehen vermag, ist nur der gültig geweihte Priester».(2)

147. Wo es aber eine Notlage der Kirche erfordert, können, falls geistliche Amtsträger fehlen, christgläubige Laien nach Maßgabe des Rechts gewisse liturgische Aufgaben erfüllen.(3) Diese Gläubigen werden gerufen und beauftragt, bestimmte Aufgaben von größerer oder kleinerer Bedeutung, gestärkt durch die Gnade des Herrn, zu verrichten. Schon viele christgläubige Laien haben diesen Dienst hingebungsvoll erfüllt und erfüllen ihn weiterhin, vor allem in den Missionsgebieten, dort wo die Kirche noch wenig verwurzelt ist oder wo sie sich in Situationen der Verfolgung befindet,(4) aber auch in anderen Gebieten, die vom Mangel an Priestern und Diakonen betroffen sind.

148. Von besonderer Bedeutung ist die Einrichtung der Katechisten, die mit großem Einsatz einen einzigartigen und unbedingt notwendigen Beitrag zur Ausbreitung des Glaubens und der Kirche geleistet haben und leisten.(5)

149. In einigen Diözesen antiker Evangelisierung sind in jüngster Zeit christgläubige Laien zu sogenannten «Pastoralassistenten» beauftragt worden, unter denen sehr viele zweifellos dem Wohl der Kirche dienen, indem sie die pastorale Tätigkeit des Bischofs, der Priester und der Diakone unterstützen. Man soll sich jedoch davor hüten, das Profil dieser Aufgabe zu sehr der Gestalt des pastoralen Dienstes der Kleriker anzugleichen. Es ist deshalb dafür Sorge zu tragen, daß die «Pastoralassistenten» sich nicht die Aufgaben aneignen, die zum eigentlichen Dienst der geistlichen Amtsträger gehören.

150. Die Tätigkeit des Pastoralassistenten soll darauf ausgerichtet sein, den Dienst der Priester und der Diakone zu unterstützen, Berufungen zum Priestertum und zum Diakonat zu wecken und die christgläubigen Laien nach Maßgabe des Rechts in jeder Gemeinschaft auf die vielfältigen liturgischen Aufgaben gemäß der Vielfalt der Charismen gewissenhaft vorzubereiten.

151. Nur im Fall einer echten Notlage darf in der Feier der Liturgie auf die Hilfe außerordentlicher Diener zurückgegriffen werden. Diese Hilfe ist nämlich nicht vorgesehen, um eine vollere Teilnahme der Laien zu gewähren, sondern sie ist von ihrem Wesen her eine ergänzende und vorläufige Hilfe.(6) Wo man also wegen einer Notlage auf die Aufgaben außerordentlicher Diener zurückgreift, soll man die besonderen, beharrlichen Bitten vermehren, daß der Herr bald einen Priester zum Dienst in der Gemeinde sende und reichlich Berufungen zu den heiligen Weihen wecke.(7)

152. Diese nur ergänzenden Aufgaben dürfen aber nicht zum Anlaß einer Verfälschung des priesterlichen Dienstamtes werden, so daß die Priester die heilige Messe für das ihnen anvertraute Volk, den Einsatz für die Kranken und die Sorge, Kinder zu taufen, den Eheschließungen zu assistieren und christliche Beerdigungen zu halten, vernachlässigen; diese Aufgaben kommen nämlich in erster Linie den Priestern zu, denen die Diakone helfen. Daher darf es nicht geschehen, daß die Priester in den Pfarreien unterschiedslos die Aufgaben im pastoralen Dienst mit Diakonen oder Laien austauschen und so die Eigentümlichkeit jedes einzelnen durcheinanderbringen.

153. Außerdem ist es den Laien nicht erlaubt, Aufgaben oder Gewänder des Diakons oder des Priesters oder andere diesen ähnliche Gewänder zu übernehmen. 


(1) Vgl. Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Theologische Prinzipien, Nr. 3: AAS 89 (1997) 859.
(2) Codex Iuris Canonici, can. 900 § 1; vgl. IV. Ökum. Laterankonzil (11.-30. November 1215), Kap. 1: DS 802, Papst Klemens VI., Ep. ad Mekhitar, Catholicon Armeniorum Super quibusdam (29. September 1351): DS 1084; Ökum. Konzil v. Trient, Sessio XXIII (15. Juli 1563), Lehre und Kanones über das Sakrament der Weihe, Kap. 4: DS 1767-1770; Papst Pius XII., Enzykl. Mediator Dei: AAS 39 (1947) 553.
(3) Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 230 § 3; Papst Johannes Paul II., Ansprache beim Symposium «über die Mitarbeit der Laien am pastoralen Dienst der Priester » (22. April 1994), Nr. 2: L'Osservatore Romano (23. April 1994); Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Vorwort: AAS 89 (1997) 852-856.
(4) Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Redemptoris missio, Nrn. 53-54: AAS 83 (1991) 300-302; Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Vorwort: AAS 89 (1997) 852-856.
(5) Vgl. II. Vat. Ökum. Konzil, Dekr. über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes (7. Dezember 1965), Nr. 17; Papst Johannes Paul II., Enzykl. Redemptoris missio, Nr. 73: AAS 83 (1991) 321.
(6)Vgl. Kongr. für den Klerus und andere, Instr. Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 8 § 2: AAS 89 (1997) 872.
(7) Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzykl. Ecclesia de Eucharistia, Nr. 32: AAS 95 (2003) 455.


Instruktion "Redemptionis sacramentum" - über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie,
die einzuhalten und zu vermeiden sind - vom 25.03.2004



Was ist aus diesen Grundsätzen de facto geworden? 
Vgl. dazu:


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Montag, 4. August 2014

Über die Beichte: "Es tut mir leid, dass es mir nicht leid tut." - Eine geniale Idee?

Der Augsburger Theologe Peter Christoph Düren schreibt in seiner kleinen Sakramentenlehre "Christus in heiligen Zeichen" über das Bußsakrament unter anderem Folgendes:

Was ist zu einer gültigen Beichte erforderlich? (1)
Eine Beichte besteht aus drei "Leistungen" des Beichtenden (Marterie des Sakramentes):
  • Reue (einschließlich Gewissenserforschung)
  • Bekenntnis
  • Genugtuung (einschließlich Vorsatz)
und der Lossprechung des Priesters (Form des Sakramentes)

Was versteht man unter Reue?
Voraussetzung für die Reue ist die richtige und klare Bildung des Gewissens. Der Papst sagt: "Niemand gelangt zu wahrer und echter Buße, wenn er nicht einsieht, dass die Sünde der sittlichen Norm widerspricht, die seinem innersten Wesen eingestiftet ist" (2). Das heißt: Grundlage für die Reue ist erst einmal ein "schlechtes Gewissen", also die Erkenntnis gesündigt zu haben.

Wer sein schlechtes Gewissen nicht verdrängt, kann Reue erwecken. Die Reue muss nicht immer in Heulen und Zähneknirschen bestehen, sondern ist einfach "die klare und entschiedene Verwerfung der begangenen Sünde zusammen mit dem Vorsatz, sie nicht mehr zu begehen". (3)

Worin besteht das Bekenntnis der Sünden?
Das Bekenntnis besteht nicht nur im Aussprechen von Schuld, sozusagen als "Versuch psychologischer Selbstbefreiung" (4), sondern ist eine demütige und nüchterne Geste, in der sich der Pönitent selbst anklagt und sich als Sünder bekennt. Der einzelne wird in der Beichte als Person mit seiner je eigenen Schuld ernst genommen. Er stellt sich im Bußsakrament als unvertretbar einzelner Sünder mit dem Bekenntnis seiner persönlichen Schuld vor den barmherzigen und vergebenden Gott.

Der Priester übernimmt hier die Aufgabe eines Richters und Arztes, das heißt, er urteilt über die Echtheit der Reue und versucht, die Ursache der Sünde zu beheben.

Zur Vergebung der schweren Sünden ist ein Bekenntnis nach Art und Zahl notwendig. Die lässlichen Sünden müssen nicht alle einzeln gebeichtet werden. (5) Wenn jemand im Zweifel ist, ob es sich bei einer Tat um eine Todsünde handelt, muss er diese als "Zweifelhafte Todsünde" bekennen und dem Beichtvater das Urteil überlassen. (6)

Für jede Sünde ist ein einzelner Mensch verantwortlich, der in seiner Reue unvertretbar ist. Daher kann die Vergebung auch nur dem einzelnen zugesprochen werden, der sich aus der Anonymität der Gruppe herauslöst und sich zu seiner individuellen Schuld bekennt.

Was geschieht bei der Lossprechung?
Wenn der Priester keinen Zweifel an der Reue des Beichtenden hat, darf er die Lossprechung weder verweigern noch aufschieben. (7)

Im Augenblick der Lossprechung geschieht Sündenvergebung: "Die sakramentale Formel 'Ich spreche dich los...' sowie die Auflegung der Hände und das Zeichen des Kreuzes über den Beichtenden zeigen an, dass der reuige und bekehrte Sünder in diesem Augenblick der Macht und dem Erbarmen Gottes begegnet." (8) In diesem Augenblick ereignet sich die "Auferstehung" des Sünders vom "geistlichen Tod", in dem jede Sünde vergeben und ausgelöscht wird durch das geheimnisvolle Eingreifen des Erlösers" (9).


(1)  Vgl. Konzil von Trient, Buße, 4. Lehrsatz, in: NR 666, DS 1704; dass., Buße, 3.-6. und 8. Kapitel, in : Nr 647-654, 656-658, DS 1673-1685, 1689-1690; Gottesdienstkongregation, Ordnung der Buße, in ED'IL 3178
(2)  Johannes Paul II., RP 31, III, in ApSt 60,S. 64; vgl. Röm 2,12-16
(3)  Johannes Paul II., RP 31, III, in ApSt 60,S. 64
(4)  Johannes Paul II., RP 31, III, in ApSt 60,S. 64
(5)  vgl. CIC can. 988
(6)  vgl. Thomas von Aquin, S. th.suppl.q.6, art.4 ad 3
(7)  vgl CIC can. 980
(8)  Johannes Paul II., RP 31, III, in ApSt 60,S. 66
(9)  ebd.


aus: Peter Christoph Düren, Christus in heiligen Zeichen - Eine kleine Sakramentenlehre; EOS Verlag Erzabtei St. Ottilien; AD 1990; S. 98-101 (s. Quellen)

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Soweit das Zitat von Peter Ch. Düren.
Aus dem oben Angeführten geht klar hervor, dass im Falle eines zivil geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen, der nicht den Vorsatz hat, sich künftig des Konkubinates mit dem zweiten (zivil angeheirateten) Partner zu enthalten, wegen fehlender Reue und/ oder wegen fehlendem guten Vorsatz (das Konkubinat aufzugeben) keine Absolution erteilt werden kann. Der Pönitent ist nicht bereit, sich den Geboten Gottes zu unterstellen (Du sollst nicht ehebrechen) und folglich ist er auch nicht dazu bereit, Vergebung anzunehmen.

Es ist auch keine Lösung, wenn ein Beichtvater (z. B.) zivil wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Buße einlädt, mit der Begründung, es täte ihnen doch sicher leid, dass sie ihre Situation nicht ändern könnten (eigentlich doch eher: nicht ändern wollen), das aber wäre schon ausreichend als Reue, und schließlich seien sie doch bereit, dafür Buße zu tun. Es geht jedoch nicht darum, irgendetwas zu bereuen (etwas anderes als diese konkrete Sünde), sondern es geht einzig um die Anerkennung der Schuld und des Übertretens von Gottes Gebot in dieser konkreten Sache (z. B. der Ehebruch gegenüber dem rechtmäßigen Ehepartner).

Hierbei muss nochmals unterschieden werden, ob der Beichtende Einsicht zeigt, ob er die Verstöße gegen Gottes Gebote bedauert und bereut, aber sich aus Schwachheit unfähig sieht, die Sünde zukünftig zu vermeiden, oder ob er sagt, ihm tue die Sünde garnicht leid, im Gegenteil, er stehe dazu und könne deshalb nicht bereuen - was ihm aber leid täte... Eine Sünde, die nicht bereut wird, wird auch nicht vergeben.

Oben genannte (Schein-)"Lösung"  ist ein großes Missverständnis und führt zum Missbrauch bzw. zur Ungültigkeit der Beichte, mit der Folge, dass der Pönitent sich einer falschen Heilsgewissheit hingibt und möglicherweise weitere Sakrilegien, z. B. unwürdige Kommunionen, begeht und somit neue Schuld auf sich lädt. Ein Großteil der Schuld - auch für die Verwirrung der Gläubigen - wird dabei aber den Priestern und Verantwortlichen in der Kirche zugeordnet werden müssen.

Von Luigi Giussani, dem Gründer von Communione et Liberatione, sind Aufzeichnungen aus dem Jahre 1967 überliefert und noch immer im Umlauf, in denen er, über das Bußsakrament sprechend, an eine Erzählung aus dem Roman "Keiner kommt zu kurz" von Bruce Marshall erinnert:
"Erinnert euch an jene Episode bei Bruce Marshall, die ich immer an dieser Stelle zitiere. Es ist eine sehr scharfsinnige Erzählung von einer letzten Klarheit, wie ich meine. Abbé Gaston, der Protagonist des Buchs Keiner kommt zu kurz, muss einem Deutschen die Beichte abnehmen, den die französischen Partisanen gefangen genommen haben und der hingerichtet werden soll. Da er katholisch ist und am ganzen Leib zittert, erlauben die Partisanen, obwohl sie Kommunisten sind, dass er beichtet. Abbé Gaston sagt zu ihm: "Mein Junge, beichte gut, denn du musst gleich sterben. Was also waren deine Sünden?" Und jener sagt natürlich: "Die Frauen". "Dann wirst du jetzt also bereuen, weil du vor dem Gericht Gottes erscheinen musst." Und jener sagt ganz verlegen: "Wie soll ich das bereuen? Es hat mir gefallen. Wenn ich die Gelegenheit dazu hätte, würde ich es auch jetzt machen. Wie soll ich es da bereuen?" Da kommt dem Abbé Gaston, der ganz besorgt ist, da er diese Person nicht ins Paradies zu befördern vermag, eine geniale Idee: "Aber tut es dir Leid, dass es dir nicht Leid tut?" Und jener sagt ganz spontan: "Ja, es tut mir Leid, dass es mir nicht Leid tut." Dies ist der letzte Rest an Wahrheit in jenem Individuum, es ist die Anerkennung des Wahren." (Quelle: CL)

Nein, es handelt sich hier nicht um eine scharfsinnige Erzählung sondern um eine mit Humor und Schlitzohrigkeit. Es handelt sich nicht um eine Erzählung, die ernstzunehmen wäre oder gar als vorbildliche Fallerörterung für die Moraltheologie taugen würde. Man täte dem Autor Marshall wohl Unrecht, wollte man seine humorigen Beobachtungen, die manchmal nicht mehr als Scheinheiligkeit der Frommen entdecken können, als gelungene Bewältigung der Auseinandersetzung mit den alltäglichen Herausforderungen im Glauben interpretieren wollte.

Hat sich Kardinal Walter Kasper aber möglicherweise genau diese Sichtweise zu eigen gemacht? Wie sonst wäre zu verstehen, dass er zivil wiederverheiratete Geschiedene zum Bußsakrament zulassen will - obwohl sie keine Einsicht zeigen und die Missachtung von Gottes Geboten - aus welchen Gründen auch immer - nicht bereuen können bzw. nicht bereuen wollen?



Hl. Pfarrer von Ars, bitte für uns!

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Sonntag, 3. August 2014

Stefan Oster: Erwachsenenkatechese gegen Glaubenserosion

Stefan Oster, der noch neue Bischof von Passau, sieht als vorrangiges Bedürfnis der Gemeinden ein Engagement in der Erwachesenen-Katechese. Hier sollen Menschen die Möglichkeit bekommen, zu erfahren, "von Person zu Person", was der Glaube der Kirche überhaupt sei. Bischof Oster fasst das Defizit in eine Frage: "Hat die Pfarrei eine Möglichkeit, wo jemand von außen kommt und sagt: 'Ich möchte eigentlich mal wissen und lernen, was ihr glaubt. Wo erfahre ich denn das?'" Die landläufige Antwort auf diese Frage, nämlich: "Ja dann geh doch in die Kirch'" hält Oster für unzureichend. Das sei zwar wichtig, aber die Erfahrung zeige, dass Menschen 20, 30, 40 Jahre lang in die Kirche gehen, aber am Ende sei "das Glaubenswissen trotzdem nicht da".

Der Passauer Oberhirte sieht die Kirche des Westens in einem "großen Transformationsprozess", auch wenn in Passau die Kirche als Volkskirche - zumindest von den Strukturen und den Prozentzahlen her - noch sehr stark sei, so sei er überzeugt: was heute "klassischerweise Pfarrei" und "Pfarreileben" heiße, sei in der Übergangsphase und vermutlich gehe das "nicht mehr lange genau so weiter". Er meine, es brauche Gruppierungen, Orte, kleine Zentren, in denen intensiver Glaube, wo geistliches Leben und Auseinandersetzung mit dem Glauben stattfinde und so Glauben erlebt und erfahren werden könne.

"Etwas karikierend" sagte Bischof Oster, es sei nicht das Idealbild von christlichem Gemeindeleben, einmal in der Woche in die Kirche zu gehen und an einem Abend der Woche vielleicht noch zum Frauenbund oder zum Kegelabend. Das biblische Modell des Gemeindelebens sei 1. gemeinsames Leben und 2. ein Leben, in dem Ernst damit gemacht wird, dass Christus gegenwärtig ist".

Eines seiner tiefsten Anliegen sei das "Beten lernen", so Stefan Oster und erinnerte an die Bitte der Jünger an Jesus, er möge ihnen das Beten lehren. Dabei gehe es um das "Hineinfinden in eine tiefere Gottesbeziehung" kraft des Gebetes. "Lernen wir in unseren Gemeinden beten?" fragt er denn und "Helfen wir miteinander Beten-Lernen?"

Der Priester sei Priester, damit jeder andere seine priesterliche Berufung kennenlerne und vertiefe, aus der Taufe lebe und anfange, selber ein verkündigender Mensch zu werden.


Samstag, 2. August 2014

REGINA Online-Magazin: Sommer-Ausgabe 2014

Hauptthema des 160 Seiten umfassenden (englisch-sprachigen) Magazins diesmal:

Schottland - mit vielen sehr interessanten Details...

Unter anderem mit
weiteren  Berichten über

REGINA Sommer 2014 als Flip-Edition (bitte klicken)
REGINA Sommer 2014 als pdf

Frühere Ausgaben und Informationen über das REGINA Magazin: hier. 
Und hier (bitte klicken!) die Homepage der Online-Zeitschrift mit vielen Zusatz-Informationen zum diesmaligen und anderen Themen.

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Liebe und tue was du willst


Alle Heiligkeit und Vollkommenheit einer Seele besteht darin: Jesus Christus, unseren Gott, unser höchstes Gut, unseren Erlöser, zu lieben. Der Herr selbst bezeugte, dass derjenige, der Ihn liebt, von seinem himmlischen Vater geliebt werde: "Der Vater selbst liebt euch, weil ihr mich geliebt habt" (Jo 16,27).

Einige, sagt der heilige Franz von Sales, setzen ihre Vollkommenheit in strenge Bußweke,andere in das Gebet, andere in den häufigen Empfang der heiligen Sakramente, andere in Werke der Barmherzigkeit, aber sie täuschen sich, denn die Vollkommenheit besteht darin, Gott über alles zu lieben.

"Vor allem aber", sagt der Apostel, "habt die Liebe, welche das Band der Vollkommenheit ist" (Kol 3,14). Er sagt dies, weil es die Liebe ist, die alle Tugenden, die eine Seele vollkommen machen, vereinigt und bewahrt.

Es ist ein Ausspruch des heiligen Augustinus: "Liebe und tue, was du willst." Liebe und tue, was du willst; denn wenn eine Seele Gott liebt, so wird eben diese Liebe sie anleiten, nie etwas zu tun, das ihm missfallen könnte, und dagegen alles zu tun, was ihm wohlgefällig ist.


Alfons Maria von Liguori: Die Liebe zu Jesus Christus; hrsg. von P. E. Recktenwald; 1998 (original von 1865)


Heiliger Alfons Maria von Liguori, bitte für uns!





Freitag, 1. August 2014

1. August 2014: Gebetstag für die verfolgten Christen im Irak, in Syrien und dem ganzen Nahen Osten



Herr, erbarme dich unser!
Christus, erbarme dich unser!
Herr, erbarme dich unser!


Gebetsstunde für die verfolgten Brüder und Schwestern im Nahen Osten
1. August 2014
Hauskapelle des Priesterseminars der Petrusbruderschaft (FSSP) in Wigratzbad



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