Dienstag, 5. November 2013

Prof. G. May: Die andere Hierarchie - Teil 5: Die Lage (1)

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 5


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997



II.  Die Lage

1.  Fakten

Der Heilige Vater (Anm.: d. i. im Jahre 1997: Johannes Paul II.) ist rastlos tätig, vor allem mit Reden und Reisen. Beides macht ihn als Bischof der katholischen Kirche präsent, und dafür ist ihm zu danken.

Von einer kraftvollen und entschiedenen Regierung der Gesamtkirche ist jedoch wenig zu spüren. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass der Heilige Vater oft und immer wieder vor Pressionen, die von Ortskirchen ausgingen, zurückgewichen ist. Ich nenne einige Beispiele.

Wider bessere Einsicht ließ sich Paul VI. von Kardinal Döpfner die unselige Handkommunion abtrotzen (3). Man sagte damals, es gehe lediglich um eine disziplinäre Anordnung. In Wirklichkeit stand und steht das Übergehen von der kniend empfangenen Mundkommunion zur stehend empfangenen Handkommunion in engem Zusammenhang zum Glauben. Es sei darum noch einmal ausgesprochen: Die Handkommunion hat sich durchgesetzt, weil der Glaube an den vollen Inhalt des eucharistischen Opfersakramentes bei der großen Mehrheit der Christen zusammengebrochen ist. Ihre Beibehaltung ist ein Element des weitergehenden Abbaus des katholischen Glaubens betreffend das allerheiligsten Sakrament des Altares.

Die sogenammte Würzburger Synode hatte im Januar 1973 die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier grundsätzlich gutgeheißen (Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung Nr. 3) (4). Im gleichen Jahre 1973 gewährte der Heilige Stuhl den deutschen Bischöfen das Indult, bei der hl. Messe in "außerordentlichen Fällen" die Predigt durch Laien halten zu lassen. (5). Dies geschah, obwohl nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Predigt "ein Teil der liturgischen Handlung" (Sacrosanctum Concilium Nr. 35) ist. Derselbe Priester, der das Opfer Christi darbringt, soll auch die Botschaft des Herrn dem versammelten Volk darbieten. Deswegen ist nicht jeder, der Theologie studiert hat, befähigt, das Wort Gottes zu verkündigen, sondern nur jener, der in der Weihe die besondere Teilhabe am dreifachen Amt Christi erhalten hat (Presbyterorum ordinis Nr. 1).

Das kirchliche Gesetzbuch ist wieder zu gesunden Grundsätzen zurückgekehrt. Die Predigt von Laien in der hl. Messe ist verboten (c. 767). In vielen deutschen Pfarreien schert sich niemand um dieses Verbot. Die Laienpredigt ist zur Regel geworden. Ein Laie fragte: "Wessen Aufgabe ist es eigentlich, dafür zu sorgen, dass solche Anordnungen beachtet werden? Oder haben wir in Deutschland jetzt so etwas wie eine 'Nationalkirche', die sich von Rom abgekoppelt hat und nach eigenen Gesetzen lebt?" (6)

Das Messbuch Pauls VI. kannte lediglich männliche Ministranten (7). Viele Geistliche in Deutschland hielten sich nicht an dieses Gebot und führten weibliche Ministranten ein; die Bischöfe sahen, mit einer einzigen Ausnahme, duldend oder wohlwollend zu. Schließlich wurde, wie so oft, der Missbrauch vom Apostolischen Stuhl sanktioniert, diesmal auf dem Wege einer dubiosen authentischen Interpretation des c. 230 CIC (8). Der Theologe Fries wies triumphierend darauf hin, dass der Heilige Stuhl sich anfangs gegen Ministrantinnen ausgesprochen habe, als sie in Deutschland schon zum gewohnten Erscheinungsbild gehörten, dass sie aber heute "auch im Gefolge des Papstes" auftreten (9).

Das Ökumenische Direktorium vom 14. Mai 1967 (10) ließ interkonfessionelle Gottesdienste am Sonntag nicht zu. Allzu deutlich sind die Gefahren, die von solchen Veranstaltungen ausgehen. Sie sind geeignet, den Rang des Messopfers herabzustufen und die Verpflichtung zum sonntäglichen Messbesuch in Vergessenheit geraten zu lassen.. Doch die protestantischen Religionsverbände und die katholischen Ökumeniker gaben keine Ruhe und gingen gegen das Verbot sonntäglicher ökumenischer Gottesdienste an.

Wiederum gab der Heilige Stuhl nach. Im Ökumenischen Direktorium vom 25. März 1993 (11) ist aus dem Verbot ökumenischer Gottesdienste am Sonntag ein bloßes Abraten von solchen geworden (Nr. 115). Es ist sicher, dass die ökumenisch Beflissenen sich nicht abraten lassen. Die Folgen dieses Einbruchs werden nicht lange auf sich warten lassen. Rang und Wert des hl. Messopfers werden verdunkelt, die Stellung des katholischen Priesters wird eingeebnet, das Gebot, am Sonntag eine hl. Messe mitzufeiern, wird ausgehöhlt.

Das Zweite Vatikanische Konzil kennt nur Priester als für die Ausbildung der Priesterkandidaten geeignete Personen (Optatam totius Nr. 5). Der Heilige Stuhl hat nach dem Konzil angeordnet, dass in theologischen Fakultäten die Professoren für gewöhnlich Priester sein sollen (12). Nichtpriester sollten nur ausnahmsweise zum Lehramt in einer theologischen Disziplin zugelassen werden (13). Diese Vorschrift bleibt in steigendem Maße unbeachtet. Im Fachbereich Katholische Theologie an der Universität Mainz ist das Verhältnis umgekehrt. Acht Nichtgeweihten stehen fünf Priester gegenüber, von denen vier über sechzig Jahre alt sind.

Der Heilige Stuhl hat sich die Entscheidung, ob jemand zum Theologieprofessor auf Lebenszeit ernannt werden kann, vorbehalten (14), und das ist richtig, ja notwendig; denn die Lehre eines Theologieprofessors geht die gesamte Kirche an und wird auch, wenn er über die entsprechende Lobby verfügt, in der gesamten Kirche bekannt gemacht.

Es gibt Fälle, in denen dem Heiligen Stuhl die lehrmäßige Unzuverlässigkeit deutscher Theologiedozenten bekannt war und er die Unbedenklichkeitserklärung nicht geben wollte, er aber durch die massive Intervention deutscher Bischöfe in die Knie gezwungen wurde. Er erteilte das Nihil obstat, und das vorhergesehene Verhalten der betreffenden Professoren trat prompt ein. Wenn der Heilige Stuhl wider Erwarten einmal fest bleibt, erhebt sich sogleich der Protest.

Als der Frankfurter Theologe Siegfried Wiedenhofer nicht das Nihil obstat zur Übernahme eines Lehrstuhls in Graz erhielt, trugen 205 Theologieprofessoren gegen dieses Vorgehen bei den deutschsprachigen Bischöfen Einwände vor (15).

Bischof Lehmann behauptete, "Kirchenleitungen" hätten "vielleicht eine gewisse Neigung zum Misstrauen" und überschätzten auch negative Phänomene. Die lehramtlichen Instanzen sollten bei der Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung für Theologen nicht "zu engherzig oder kleinlich" vorgehen (16). Mit dieser Äußerung kann Lehmann nur auf den Heiligen Stuhl zielen. Angesichts der skandalösen Verhältnisse in der deutschen Theologenschaft sind derartige Bemerkungen völlig unangebracht. Sie dienen folglich dazu, die Herrschaft falscher Lehren noch fester zu etablieren.



(3)   Georg May, Die sogenannte Handkommunion. Ein Beitrag zur Praxis der kirchlichen Rechtsetzung in der Gegenwart ( = Schriftenreihe der Una Voce - Deutschland Heft 5/1970), 1.-3. Aufl., Berlin 1970
(4)   Gemeinsame Synode 175f
(5)   Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Jg. 1974 S. 295-298
(6)   Deutsche Tagespost Nr. 24 vom 15. Februar 1997 S. 15
(7)   Missale Romanum ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum Auctoritate Pauli Papae VI promulgatum. Editio typica, Vatikanstadt 1971, 45 Nr. 70
(8)   Wolfgang Waldstein, Eine "authentische Interpretation" zu can. 230 §2 CIC: Archiv für katholisches Kirchenrecht 163, 1994, 406 - 422. Vgl. Ludger Müller, Authentische Interpretationen - Auslegung kirchlicher Gesetze oder Rechtsfortbildung?: Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995, 353 - 375, hier 372f
(9)   Glaube und Leben Nr. 47 vom 19. November 1995 S. 10
(10)  Acta Apostolicae Sedis 59, 1967, 574-592
(11)  Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium zu Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 110), Bonn 1993
(12)  Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Editio apparata post Codicem Iuris Canonici promulgatum vom 19. März 1985, Rom 1985, Nr. 33
(13)  Dekret der Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 20. April 1972 (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Heft 9, 2. erg. Aufl., Bonn 1971, 59)
(14)  Apostolische Konstitution "Sapientia Christiam" vom 15. April 1979 Art. 27 §2 1979 Art. 19 §1 (Acta Apostolicae Sedis 71, 1979, 500 - 521, hier 505)
(15)  Glaube und Leben Nr. 42 vom 20. Oktober 1996 S. 2



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Montag, 4. November 2013

Sakramentale Ehe: Hand in Hand. Immer.



"Wer eine sakramentale Ehe schließt, sagt: "Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens."
Die Brautleute wissen in jenem Moment nicht, welche Freuden und welche Leiden sie erwarten. Sie brechen auf wie Abraham und machen sich gemeinsam auf den Weg. Das ist die Ehe! Aufbrechen und gemeinsam gehen, Hand in Hand, im Vertrauen auf die große Hand des Herrn. Immer. Das ganze Leben lang. Und nicht auf die Kultur des Provisorischen achten, die das Leben in Stücke schneidet."


Papst Franziskus über die sakramentale Ehe am 26.10.2013 zu den Familien des internationalen Familientreffens in Rom zum Jahr des Glaubens


Prof. Georg May: Die andere Hierarchie - Teil 4: Der Heilige Stuhl - Die Lehre

Prof. Dr. Georg May

Die andere Hierarchie

Teil 4


Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997


§ 2  Der Heilige Stuhl


I.  Die Lehre

1.  Die päpstliche Gewalt

Der Papst ist das sichtbare Haupt der Kirche. Er vertritt den Herrn Jesus Christus als Haupt seines Leibes. Er ist der Hirt der Gesamtkirche.

Er besitzt einen wahren und eigentlichen Vorrang der Vollmacht gegenüber der ganzen Kirche. Seine Gewalt ist wirklich bischöflich, allgemein, ordentlich, unmittelbar, die höchste und volle. Sie erstreckt sich auf alle Gläubigen und alle Glieder der Hierarchie. Er kann sie jederzeit frei ausüben (c. 331). Die primitiale Gewalt fordert Unterordnung und Gehorsam in der Glaubens- und Sittenlehre, in der Regierung und Ordnung der Kirche. Gegen das Urteil des Papstes gibt es keine Berufung an eine irdische Instanz (c. 333 §3). Er besitzt die Unfehlbarkeit, wenn er als Hirt und Lehrer aller Gläubigen mit höchster apostolischer Vollmacht eine Glaubens- und Sittenlehre vorlegt, die von der gesamten Kirche zu halten ist (c. 749 §1).


2.  Die päpstlichen Hilfs- und Stellvertreterorgane

Als bewährtes Beratungsorgan steht dem Papst das Kardinalskollegium zur Seite. Darin sind der Idee nach die befähigten Persönlichkeiten aus der gesamten Kirche versammelt, deren sich der Papst zur Vorbereitung und Durchführung seiner Entschlüsse bedienen kann (cc. 349 - 359). Doch die beratende Tätigkeit der Kardinäle als Kollegium ist fast völlig zum Erliegen gekommen. (1).

Bei der Regierung der Kirche bedient sich der Papst der Römischen Kurie. Darunter ist die Gesamtheit der Verwaltungsbehörden und Gerichte zu verstehen, die ihn bei der Leitung der Kirche unterstützen (cc. 360 - 361). Sie handeln im Namen des Papstes zum Wohl und zum Dienst aller Kirchen. Die Kurie ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil erheblich aufgebläht worden. Zahlreiche neue Einrichtungen sind zu den bestehenden hinzugekommen. In die Kongregationen wurden Diözesanbischöfe als Mitglieder aufgenommen. Dass sich der Papst der Loyalität aller Mitarbeiter nicht mehr sicher sein kann, ist spätestens bei dem Fall Kempf offenbar geworden.

Als Bischof der Gesamtkirche hat der Papst das angeborene und unabhängige Recht, zu den Teilkirchen in aller Welt und zu den Staaten Gesandte zu senden (c. 362), die ihn vertreten (c. 363). Ihre hauptsächliche Aufgabe ist darin gelegen, die Bande der Einheit zwischen dem Apostolischen Stuhl und den Teilkirchen fester und wirksamer zu machen (c. 364). Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Nuntien wahrheitsgetreue Berichte nach Rom schicken; schönfärberische Informationen können verheerende Folgen haben. Die Entwicklung der Losreißung Englands von der katholischen Kirche im 16. Jahrhundert bietet eine Fülle von Beispielen für falsche Beurteilung der Lage in England durch den Heiligen Stuhl infolge eines heillosen Optimismus.


3.  Die Bischofssynode

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil gibt es die Einrichtung der Bischofssynode (cc. 342 - 348). Sie ist kein Bestandteil der Römischen Kurie, sondern dem Papst unmittelbar zugeordnet. Sie ist ein weiteres Beratungsorgan des Papstes und tritt insofern in Konkurrenz zum Kardinalskollegium und der Römischen Kurie.

Die Bischofssynode wird regelmäßig alle zwei Jahre einberufen. Zusammen mit ihrem Generalsekretariat und dessen Rat gewinnt sie damit beinahe Dauercharakter. Die Einrichtung der Bischofssynode ist ebenso überflüssig wie gefährlich. Sie verdankt ihr Entstehen der Forderung der Bischöfe, aufgrund eines nebulösen Begriffs des Bischofskollegiums an der Regierung der Gesamtkirche beteiligt zu werden. Die Lage ist einigermaßen grotesk. Die Bischöfe, die überwiegend vor der Aufgabe versagen, ihre Diözesen, in denen es drunter- und drübergeht, wohltätig und rechtmäßig zu regieren, mengen sich in Angelegenheiten der Weltkirche, für die sie kein Mandat haben.

Die Bischofssynode bietet vor allem aufmüpfigen Bischöfen eine Plattform, mit Thesen an die Weltöffentlichkeit zu treten, die gegen Ordnung und Lehre der Kirche gerichtet sind. Beispiele dafür sind zahlreich (2). Die zahlreichen Versammlungen der Bischofssynode in den letzten drei (Anm.: nunmehr fünf) Jahrzehnten haben nichts zur Besserung der Lage in der Kirche beigetragen. Sie haben viele Glieder der Hierarchie mit nutzlosen Gesprächen aufgehalten und umfangreiche Papiere erzeugt, die in der Praxis weitgehend unbeachtet bleiben oder scharf kritisiert wurden. Keine einzige Tagung der Bischofssynode war imstande, die nachkonziliare Katastrophe, die alle Gebiete des kirchlichen Lebens erfasst hat, auch nur angemessen zu beschreiben. Immer wieder wurden nur einzelne Symptome herausgegriffen, die sogleich wieder in Beschwichtigungen verpackt wurden. Krisensitzungen, in denen die Gründe der Krise nicht aufgedeckt werden, sind überflüssig.


(1)  Georg May, Ego N.N. atholicae Ecclesiae Episcopus. Entstehung, Entwicklung und Bedeutung einer Unterschriftsformel im Hinblick auf den Universalepiskopat des Papstes ( = kanonistische Studien und Texte Bd. 43), Berlin 1995, 528.
(2)  Z. B.: Georg May, Das Priestertum in der nachkonziliaren Kirche 100.



Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen

Predigten von Prof. Georg May: bitte hier klicken!

Sonntag, 3. November 2013

Pfannkuchen oder Schweizer Käse?

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Alles Pilz - bis hierhin...





Und was ist das?



etwas größer und andersherum:



und das Original:



Papst Franziskus zu den Familien: Wir alle brauchen Gott, beten wir füreinander!

 
[...E]s ist auch eine Frage der Demut, zu bekennen, dass wir Gott brauchen, wie der Zöllner! Und alle Familien – wir haben Gott nötig: alle, alle! Wir brauchen seine Hilfe, seine Kraft, seinen Segen, seine Barmherzigkeit, Seine Vergebung. 
Und es erfordert Einfachheit: Um in der Familie zu beten, braucht es Einfachheit! Gemeinsam am Tisch das „Vaterunser“ zu beten, ist nichts Außergewöhnliches: Das ist leicht. Und gemeinsam in der Familie den Rosenkranz beten ist sehr schön und gibt viel Kraft! Und auch füreinander beten: Der Ehemann für seine Frau, die Frau für ihren Mann, beide für die Kinder, die Kinder für die Eltern, für die Großeltern… Füreinander beten. Das ist Beten in der Familie, und das stärkt die Familie: das Gebet.

 
Papst Franziskus in der Predigt am 27.10.2013 anlässliche des Treffens der Familien mit dem Hl. Vater aus Anlass des Jahres des Glaubens 
 
 
Links der hl. Josef, Bräutigam der Jungfrau Maria, Maria mit Jesuskind; hll. Simeon und Hannah 

Samstag, 2. November 2013

Katholische Kirche: Vorreiterin gegen Sklaverei

„Die Päpste sind die ersten, die sich - historisch betrachtet - gegen die Sklaverei wandten. Als das Christentum entstand, war Sklaverei eine normale Form menschlicher Existenz. Für Aristoteles war es selbstverständlich, dass es Sklaven gibt. Erst das Christentum sagte, alle Menschen haben dieselbe Würde, weil alle Kinder Gottes sind.

Das II. Vatikanische Konzil denunziert das Problem des Menschenhandels, also die moderne Form der Sklaverei. Johannes Paul II. schrieb einen Brief, in dem er sich über Menschenhandel äußert. Und Papst Franziskus arbeitete in Argentinien mit vielen Hilfsorganisationen zusammen, die versuchten, das Problem einzudämmen. Er kennt diese Probleme wirklich von ganz nahe.“


Bischof Marcelo Sanchez Sorondo, Kanzler der Akademien für Wissenschaft und Sozialwissenschaft am 02.11.2013 (Radio Vatikan)

Schluss mit Pornographie!

Die Zeiten haben sich geändert. Was früher unter dem Ladentisch mancher Kiosks für spezielle Kunden bereitlag, um auf hinter vorgehaltener Hand geflüsterte Anfrage hin herausgegeben zu werden, ist heute allen zugänglich. Wo man noch vor Jahrzehnten erhebliche Hemmschwellen überschreiten und dabei auch den guten Ruf aufs Spiel setzen musste, besteht heute kaum noch ein Risiko. Niemand braucht sich in Geschäfte mit dem Schild „Zutritt ab 18 Jahren“ zu stehlen oder verrufene Kinos aufsuchen, um an Pornographisches zu kommen, denn es ist jetzt geradezu allgegenwärtig und auch im trauten Heim zu haben. Das Internet macht es möglich. Und so betrachtet eine unüberschaubare Schar von Menschen tagtäglich und nachtnächtlich Dinge, von denen der heilige Paulus sagt, sie sollten unter uns Gläubigen nicht einmal genannt werden (vgl. Eph 5,3). 

Inzwischen ist ein Heer von Psychologen mit Internetpornosucht beschäftigt. Auch die Schäden, die durch entsprechendes Material in der kindlichen Seele verursacht werden, finden hier und da Aufmerksamkeit. Denn es sind ja nicht nur Personen mittleren Alters und einige lüsterne Greise von der Art, wie sie die Susanna-Geschichte (Dan 13) schildert, die sich mit derlei abgeben. Vielmehr schwirren Bilder und Filme krasser und perverser Art zwischen den Computern und Handys Halbwüchsiger umher, und manche Mutter, die bei einem Blick in die Welt ihres Sohnes ahnungslos darauf stieß, ist beinahe in Ohnmacht gefallen. Dass Eindrücke, die in einem sittlich gefestigten Erwachsenen blankes Entsetzen und Ekel hervorrufen, bei Jugendlichen oder gar Kindern wahre Verwüstungen hinterlassen müssen, bedarf keiner langen Erklärungen. Psychiater und Psychotherapeuten werden in Zukunft viel zu tun haben. Könnten ihnen doch die Beichtväter zuvorkommen… 

Vom Standpunkt des christlichen Glaubens her betrachtet, kann die Gefahr des Pornokonsums kaum hoch genug angesetzt werden. Zunächst ganz einfach deshalb, weil er gegen das 6. und 9. Gebot Gottes verstößt und den Tatbestand des begierlichen Blickes, der zum Ehebruch im Herzen führt (Mt 5,28), darstellt. Deshalb handelt es sich hierbei eindeutig um schwere Sünde, denn nach Paulus sind Unreinheit, Unzucht und Ausschweifung Werke des Fleisches, die vom Gottesreich ausschließen (vgl. Gal 5,19 f.). 

Darüber hinaus haben unkeusche Laster nach den hellsichtigen Darlegungen des heiligen Thomas von Aquin zur Folge, dass sie das Verlangen der Seele nach geistigen und geistlichen Dingen schwächen und nicht selten gleichsam die Antenne für das Übernatürliche gänzlich abbrechen. Wen wundert es, wenn sich viele unserer Zeitgenossen gegenüber der Religion so völlig unempfänglich, so verhärtet und leblos zeigen? Man denkt an Friedrich Nietzsches Wort: „Vergiss nicht, Mensch, den Wollust ausgeloht: du bist der Stein, die Wüste, bist der Tod...“ 

Pornographie ist auch ein Ausdruck größter Leibfeindlichkeit, wird in ihr doch, was zum Tempel des Heiligen Geistes bestimmt war, damit Gott darin verherrlicht werde (1 Kor 6,19 f.), in unsäglichem Maße erniedrigt und entwürdigt. Und wer etwas weiter als nur bis zu dem unzüchtig dargestellten Körper schaut, der wird ein tief und giftig verwundetes Herz erkennen; einen Menschen, der sich bereits im schweren Elend der Sünde, sehr oft auch sklavischer Abhängigkeiten und Süchte befindet und dem, zumal wenn die Zeit jugendlicher Attraktivität vorbei ist, noch schwereres Elend bevorsteht. Nicht zu vergessen das Umfeld, in dem Pornographie gedeiht: eine Szene, die wohl in den meisten Fällen Berührungen mit verschiedenen Formen der Kriminalität (Drogen- und Menschenhandel) aufweist und durch eine rücksichtslose, brutale Ausbeutung von Personen gekennzeichnet ist. 

Dass wir uns vor solcher lebensbedrohlichen Infektion durch ein hohes Maß seelischer Hygiene schützen müssen, leuchtet unmittelbar ein. Dass wir uns aber auch im fürbittenden Gebet und, wo die Möglichkeit besteht, durch Rat und Aufklärung, durch Mahnung und Hilfe, für gefährdete, gestrauchelte, verirrte und im Dickicht der Pornographie verfangene Menschen einsetzen sollen - ergibt sich das nicht aus dem Wissen um unsere christliche Verantwortung und aus dem Gebot der Liebe?

P. Bernward Deneke FSSP, Wigratzbad


Hinweise:
- mit freundlicher Genehmigung des Verfassers
- der Beitrag erschien bereits im Schweizerischen Katholischen Sonntagsblatt (SKS)   



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Wie schon Peter Winnemöller in seinem Hinweis auf die Unterschriftenaktion sagt: "...wer eine Inititiative gegen Prostitution startet und dabei noch eine ganze Menge Promis dafür gewinnen kann, verdient nicht nur Öffentlichkeit sondern auch Unterstützung."

Die Unterzeichner des Appells an die Bundeskanzlerin und den Bundestag fordern
  • Eine Gesetzesänderung, die der Deregulierung von Frauenhandel und Prostitution schnellstmöglich Einhalt gebietet und die Frauen sowie die Minderheit männlicher Prostituierter schützt.
  • Prävention in Deutschland und in den Herkunftsländern, sowie Hilfen zum Ausstieg für Frauen in der Prostitution. Und Schutz vor Abschiebung von Zeuginnen sowie deren Aufenthaltsrecht.
  • Aufklärung über die Folgen von Frauenkauf bereits in den Schulen etc.
  • Ächtung und, wenn nötig, auch Bestrafung der Freier; also der Frauenkäufer, ohne die dieser Menschenmarkt nicht existieren würde.
  • Maßnahmen, die kurzfristig zur Eindämmung und langfristig zur Abschaffung des Systems Prostitution führen.
 

Weiteres zum Thema "Pornographie":

Leidtragende von Prostitutuion sind Frauen, Männer, Kinder und ganze Familien: 
"Denn schon lange ist wissenschaftlich bewiesen: Der Konsum von Pornos verändert das Gehirn. Er brutalisiert nicht nur die Sexualität, sondern senkt bei der Zielgruppe (junge) Männer auch allgemein die Fähigkeit zur Empathie." (Quelle) 
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"Länder, die Prostitution als reguläre Arbeit anerkennen, schaffen ebenfalls Markt für Menschenhandel. Deutschland etwa, und andere."
Bischof Marcelo Sanchez Sorondo, Kanzler der Akademien für Wissenschaft und Sozialwissenschaft am 02.11.2013 (Radio Vatikan)
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Vor allem die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern ist ein besonders abstoßender Aspekt dieses Handels und muß als tiefe Verletzung der menschlichen Würde und Rechte betrachtet werden. Die beunruhigende Tendenz, Prostitution als Geschäft oder Gewerbe anzusehen, trägt nicht nur zum Menschenhandel bei, sondern ist auch ein Beweis für die zunehmende Tendenz, Freiheit und Sittengesetz zu trennen und das tiefe Geheimnis der menschlichen Sexualität auf eine reine Ware zu verkürzen.

Papst Johannes Paul II. am 15. Mai 2002 anlässlich einer internationalen Tagung zum Thema Menschenhandel  (vatican.va)
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Freitag, 1. November 2013

Die Gemeinschaft der Heiligen - Solidarität über den Tod hinaus

Zusammenfassung der Ansprache des Hl. Vaters bei der Generalaudienz am 30.10.2013



Liebe Brüder und Schwestern,
der Ausdruck „Gemeinschaft der Heiligen“, den wir im Glaubensbekenntnis bezeugen, hat zwei Bedeutungen, die eng zusammenhängen, nämlich „Gemeinschaft an den heiligen Dingen“ und „Gemeinschaft der heiligen Personen“. Heute wollen wir den zweiten Aspekt näher betrachten, der uns zeigt, dass es eine Gemeinschaft des Lebens gibt zwischen allen, die durch die Taufe zu Christus gehören, dem Ursprung des Heils.

Gemeinschaft der Heiligen bedeutet daher, in der Kirche in Gemeinschaft mit Gott zu sein. Die Teilhabe an der Liebe Gottes lässt dann auch uns untereinander ein Herz und eine Seele werden. Überall wo Menschen von der Liebe Gottes ergriffen sind, versuchen sie diese hinauszutragen. Das ist ein weiteres Merkmal der Gemeinschaft der Heiligen, nicht in sich verschlossen zu sein, sondern die Liebe mitzuteilen.

Schließlich reicht die Gemeinschaft der Heiligen bis ins Jenseits. Die auf Erden Lebenden bilden mit den Armen Seelen im Fegefeuer und mit den Heiligen im Paradies eine große Familie. Besonders die Feier von Allerheiligen und Allerseelen bringt die gegenseitige Solidarität und Hilfe dieser Gemeinschaft zum Ausdruck. Sie wird im Beten füreinander lebendig. 

(Quelle: vatican.va)




Infos zum Thema "Solidarität von streitender, leidender und triumphierender Kirche":

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