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Dienstag, 15. April 2014

Kardinal Kasper verteidigt gegenüber dem Ehepaar Martin seinen "Weg der Buße" ohne Reue und Umkehr

Am 10/12. März 2014 äußerten sich Norbert und Renate Martin (Vallendar) in der "Tagespost" erneut zu der nun in Schriftform in einem kleinen Bändchen vorliegenden Rede "Das Evangelium von der Familie" von Walter Kardinal Kasper, die dieser Ende Februar auf Geheiß von Papst Franziskus und im Hinblick auf die sich mit dem Thema Ehe und Familie befassende, außerordentliche Bischofssynode im Oktober 2014 vor dem Kardinalskonsistorium vorgetragen hatte.

Norbert und Renate Martin kommen aus der Schönstattbewegung und sind seit 1982 Mitglieder des "Päpstlichen Rates für die Familie" in Rom. Sie äußerten sich schon mehrmals zu den verschiedenen Vorstößen von Theologen und/oder Bischöfen gegen die Unversehrtheit der katholischen Ehelehre, z. B. im September 2011 zu Vorstellungen des damaligen Erzbischofs von Freiburg, Robert Zollitsch oder im Zusammenhang mit der vom Vatikan initiierten Fragebogenaktion im Februar diesen Jahres u. a. über die Gefahr falscher Erwartungen und entsprechend zu erwartender Enttäuschungen, die Veröffentlichungen wie z. B. der "Freiburger Handreichung" zur Pastoral für zivil wiederverheiratete Geschiedene bei manchen Gläubigen hervorrufen müssen. Die Martins sehen für so Enttäuschte die Gefahr einer Verstärkung der Distanzierung von der Kirche und den Grund für eine weitere Entkirchlichung.

Norbert und Renate Martin stellen fest, dass Kardinal Kasper "[e]indrucksvolle Worte findet (...) über die Bedeutung des Glaubens für die Ehe als Sakrament und als Grundlage für ein christliches Familienleben. Kenntnisreich und differenziert seien seine Überlegungen, um "nach neuen und bisher auch nicht genügend bedachten Wegen zu suchen". Zweifellos sagt Kardinal Kasper in seiner Rede viel Gutes, Schönes und Wahres zur christlichen Ehe, was aus kirchlischer Sicht unstrittig ist.

Dennoch steckt der Teufel im Detail. Neben dem vielen Richtigen ging der Kardinal auch auf das Problem der zivil wiederverheirateten Geschiedenen ein. Das Ehepaar Martin kann dem Lösungsansatz von Kardinal Kasper nicht zustimmen, der den zivil wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zu den Sakramenten, hier vor allem zum Bußsakrament eröffnen soll. Vor allem stellen sie die Frage "ob – umgekehrt wie es der Autor vorschlägt – nicht die Wahrheit das hermeneutische Prinzip für die Barmherzigkeit" darstelle. "Das Barmherzigkeitsverständnis in Kardinal Kaspers Vortrag wirft Fragen auf" titelt die "Tagespost" denn auch. Kasper schlägt vor, Betroffene unter bestimmten Bedingungen und nach einer gewissen Bußzeit zu den Sakramenten zuzulassen.

Die Martins erinnern an die Synode im Jahr 1980 und das nachsynodale Schreiben "Sacramentum caritatis" aus dem Jahre 2007 Nr. 29, in denen bereits die Problematik diskutiert und entschieden bzw. der kirchliche Standpunkt bestätigt und bekräftigt wurde, dass zivil wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zugelassen werden können, "… weil der Status und die Lebenslage (der wiederverheirateten Geschiedenen) objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird". Zum Empfang der Absolution ist der aufrichtige Vorsatz notwendig, sich zukünftig von Sünden zu enthalten und Gelegenheiten zur Sünde zu meiden, was bedeuten würde, die unrechtmäßige eheähnliche Gemeinschaft mit einem anderen Partner aufzugeben. Ist der/die Betroffene dazu nicht bereit, wäre eine solche Beichte ungültig und eine Lossprechung nicht möglich. Hier trifft das Wort des Herrn an die Ehebrecherin zu: "Gehe hin und sündige nicht mehr!"

In der Ausgabe der "Tagespost" vom 15. April 2014 antwortet Kardinal Kasper in einem ausführlichen Leserbrief auf die kritische Hinterfragung seines Vorschlags bezüglich der Möglichkeit für zivil wiederverheiratete Geschiedene, die Absolution im Bußsakrament und im Anschluss daran - nach einer bestimmten Zeit der Buße - auch die heilige Kommunion empfangen zu können. Er nimmt vor allem Bezug auf die Äußerungen von Norbert und Renate Martin am 12. März 2014  in der "Tagespost".

Aber auch in seinem Leserbrief wirft Kardinal Kasper noch mehr Fragen auf als er beantwortet. So schreibt er: "Es geht nicht um eine generelle Lösung der sehr unterschiedlichen Situationen (S. 57f). Schon gar nicht geht es darum, abzusegnen was in einer kirchenfernen Gesellschaft weithin geschieht. Es geht um Christen, welche in unseren Pfarreien und Einrichtungen leben und teilweise engagiert tätig sind oder um solche, die bei uns Rat und Hilfe suchen, nachdem sie in ihrer Ehe gescheitert sind, ein Zurück in die gescheiterte Ehe wie ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne neue Schuld nicht möglich sind, die aber gerade in dieser schwierigen Situation die heilende und stärkende Kraft der Sakramente suchen und ernsthaft danach verlangen (S. 65f; 81f)."

Heißt das nun, Kasper meine, engagierte Pfarreiangehörige hätten eine andere Behandlung verdient als andere Gläubige? Ändert allein das Verlangen nach der heilenden und stärkenden Kraft der Sakramente - aber unabhängig von dem ernsthaften Vorhaben einer Umkehr und Abwendung von der Sünde - , ändert also allein das Verlangen schon den "Status" dieser Gläubigen und erlaubt eine Dispens vom Ausschluss von den Sakramenten? Sind Gläubige, die nicht in Pfarreien engagiert sind, Gläubige zweiter Klasse, denen nicht dieselben Möglichkeiten offenstehen, wie "engagierten" Gläubigen?

Was bedeutet, dass ein Zurück in die gescheiterte Ehe nicht ohne "neue Schuld" möglich ist? Und dass ein Ausstieg aus der neuen Situation ohne "neue Schuld" nicht möglich ist? Meint Kardinal Kasper, dass die Fortsetzung der "neuen Situation" - sprich: einer unrechtmäßigen, kirchlich gesehen ungültigen "Ehe" - keine neue Schuld bedeutet? Wie kann man logisch behaupten, das Eheband mit dem (ersten) Ehepartner bleibe bestehen, wenn man gleichzeitig duldet, dass eine weitere "Ehe" mit einem anderen Partner gelebt wird? Ist das nicht Bigamie - oder gar - bei einer weiteren zivilen Ehescheidung und Wiederverheiratung, serielle Polygamie? Warum sind dann andere außereheliche aber eheähnliche Verhältnisse nicht erlaubt, es besteht doch kein wesentlicher Unterschied zu einer Zweit"ehe"?

Kardinal Kasper kommt wieder auf seine entscheidende Frage zu sprechen: "Der entscheidende Satz dazu lautet im Vortrag: 'Die Buße und das Sakrament der Buße sind der Weg, um beide Aspekte zu verbinden: die Verpflichtung auf das Wort des Herrn und die nie endende Barmherzigkeit Gottes' (S..65). Es stellt sich die Frage, auf welche die Kritiker bisher nicht geantwortet haben: Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern? Ist es bei Gott denkbar, dass jemand in ein Loch fällt, aus dem es keinerlei Ausweg gibt? Wenn das bei Gott unmöglich ist, warum dann nicht auch in der Kirche, die sich doch im Zweiten Vatikanischen Konzil als universales Sakrament des göttlichen Heils definiert hat? Gilt also das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden, wie es im Credo steht? (S. 64f)"

Darauf ist klar zu antworten: Selbstverständlich gilt das Bekenntnis von der Vergebung der Sünden. Aber diese Sünden müssen als solche vom Pönitenten (an-)erkannt sein, um vergeben werden zu können. "Darf man in einer solchen Situation, in der ein Pönitent ehrlich bereut und den guten Wille bezeugt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben, die Absolution verweigern?" Bereut der Pönitent ehrlich und bezeugt guten Willen sich künftiger Sünden (hier also des Ehebruchs) zu enthalten, kann der Beichtvater ihm gerechterweise die Absolution nicht verweigern. Ist er aber willens, das ehebrecherische Verhältnis, die zivil geschlossene Zweitehe, wie eine eheliche Gemeinschaft fortzuführen und so immer wieder Ehebruch gegenüber seinem (ersten) Ehepartner zu begehen, dann muss der Beichtvater ihm die Absolution verweigern, da hier kein wirklich guter Wille vorliegt, nach besten Kräften aus dem Glauben zu leben.

Der Ausweg besteht immer in der Umkehr: Der Umkehr hin zu einem Leben nach dem Willen Gottes, d.h. nach Gottes Geboten. Der Ausweg ist also die Loslösung von der Sünde des Ehebruchs. Diesen Weg kann man, wenn man ehrlich ist, nicht verleugnen oder ausschließen, nur weil er nicht bequem ist. Ganz sicher verlangt diese Umkehr eine tiefe Einsicht, Liebe und Vertrauen in Gott und die Kirche, die den Umkehrwilligen auf seinem sicher nicht einfachen Weg begleitet. Dennoch darf man gewiss sein, dass Gott aus dieser Situation tiefen Frieden erwachsen lässt und alles zum Guten wendet.

Schließlich bestätigt sich die Fragwürdigkeit des Barmherzigkeitsverständnisses bei Kasper, die Herr und Frau Martin in ihrem Beitrag vermuteten. Kasper schreibt in Entgegnung zu dem Schreiben der Martins: "Vollends entlarvend finde ich den letzten Einwand, dass sich diejenigen, welche sich nach einer Scheidung redlich und treu an die Weisung der Kirche gehalten haben, sich als Dummköpfe vorkommen, würde ein Wiederverheirateter von der Kirche „vom Ehebruch faktisch freigesprochen.“ Ganz abgesehen davon dass die Absolution nicht vom Ehebruch, sondern von der Schuld des Ehebruchs freispricht, würde sich ein solcher „Dummkopf“ in der Tat wirklich dumm in die Rolle des brav im Hause gebliebenen älteren Sohnes im Gleichnis Jesu begeben, der dem barmherzigen Vater Vorwürfe macht, weil er dem verlorenen Sohn Barmherzigkeit zuteil werden lässt (Lk 15,11–32). Wer so argumentieren würde, hat von Gottes Barmherzigkeit noch gar nichts verstanden."

Kasper merkt offensichtlich nicht, dass die Sache hier ganz anders liegt als bei Rückkehr des verlorenen Sohnes. Der Pönitent, der an seiner zivilen Zweitehe festhalten will, würde dem verlorenen Sohn gleichen, der nach Hause kommt, um den Vater dazu zu nötigen, seinen liderlichen Lebenswandel und die Verschwendung seines Vermögens gutzuheißen. Dass er von zu Hause fortgegangen war, das bedauerte er, nicht jedoch das, was er dann erlebte und tat. Er fordert vom Vater weitere Gelder, um seinen Lebensstandard weiterzuleben. Der Vater ist ihm voll Freude entgegengelaufen und wollte ihn umarmen, aber der Sohn zeigte keine Einsicht, dass sein Lebenswandel nicht gut war. Der Vater schickt seinen Sohn wieder fort und geht voller Trauer zurück in sein Haus, darauf hoffend, dass sein verlorener Sohn doch noch irgendwann, bevor er in der Fremde stirbt, seinen Fehler einsieht und voller Scham und Reue zu ihm zurückkehrt, damit er ihm verzeihen kann...

Und in der Tat würde sich der ältere Sohn wie ein Dummkopf vorgekommen sein, wenn sein Vater dem heimgekehrten Sohn freundlich zugestimmt und seinen schlechten Lebenswandel gutgeheißen hätte; wenn er ihm weiteres Vermögen mitgegeben hätte, das eigentlich sein Erbteil  gewesen wäre. Er hätte das Handeln des Vater wohl nicht verstanden und hätte wahrscheinlich an seinem Verstand gezweifelt. Aber Gott sei Dank nimmt das Gleichnis Jesu vom verlorenen Sohn eine andere Wendung...




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21 Kommentare:

  1. So langsam schälen sich die Argumentationsweisen heraus, auf die schon seit vielen vielen Jahren immer wieder hingewiesen wird. Offenbar bedurfte es der Intervention eines Kardinal Kasper, damit die wichtigen Argumente, die für einen liberaleren Umgang mit dem Sakramentenausschluss sprechen, von konservativer Seite endlich wenigstens zur Kenntnis genommen werden. Vor wenigen Jahren noch wäre jeder, der so argumentiert, als Gegner der Kirche verunglimpft worden.

    Der heutige Kardinal G.L. Müller (der heute bekanntermaßen anders denkt) schrieb noch 1995 genau das, was ich (unabhängig von diesem Zitat, das ich erst seit einigen Monaten kenne) schon immer gesagt habe:

    >>Theologisch könnte man weiterkommen mit der Einsicht, daß die Ehe zwar in sich und an sich unauflösbar ist kraft ihrer wesenseigenen Sakramentalität und daß doch der Christ keine Garantie besitzt, von der zugesagten Gnade nicht wieder abzufallen, ihr gegenüber zu versagen oder sie zu verraten. Vergleicht man die beiden Sakramente der Taufe und der Buße, d.h. der Wiederversöhnung des Sünders mit der Heilsgemeinschaft der Kirche, dann wird eine innere Spannung zwischen der Endgültigkeit der Gnadenzusage Gottes und der Möglichkeit der Wiederversöhnung des Sünders sichtbar, die auch analog auf die Ehe in der Spannung zwischen ihrer in der Sakramentalität begründeten Unauflösbarkeit und dem dennoch möglichen menschlichen Versagen anzuwenden ist. Die Kirche übt den "Dienst der Versöhnung" (2Kor 5,20) und der Vergebung der Sünden auch gegenüber ihren eigenen Gliedern aus. Die Kirche der Frühzeit hat die Grundentscheidung getroffen, daß keine Sünde eines Getauften prinzipiell unvergebbar ist. Dort wo eine sakramentale Ehe aufgrund einer freien personalen Entscheidung und damit der persönlichen Glaubensintention (als Element des sakramentalen Zeichens) mitkonstituiert wurde, ist sie in der Tat von keiner menschlichen und kirchlichen Autorität mehr auflösbar. Dennoch können alle menschlichen Voraussetzungen einer Lebensgemeinschaft so gestört und zerstört sein, daß ein Zusammenleben unmöglich wird. Wie auch immer im einzelnen Versagen und Schuld zu werten sein mögen, es bestätigt sich sehr oft die Erfahrung, daß jeder Versuch einer Wiederherstellung der tatsächlich gelebten Gemeinschaft sich als unmöglich und unzumutbar erweist. Die traditionelle Pastoral hatte immer die Möglichkeit einer "Trennung von Tisch und Bett" offengehalten, zugleich aber auch sittlich verpflichtende Gründe anerkannt, die die Auflösung einer eventuellen Zweitverbindung unmöglich erscheinen lassen. Wenn der Bezug zur ersten sakramentalen Ehe bewußt bleibt, kann die Fortsetzung der Zweitehe gestattet werden unter der Voraussetzung, daß die Partner die Unauflöslichkeit der Ehe anerkennen und sich um Erneuerung und Vertiefung ihres christlichen Lebens bemühen. Allerdings wird bisher die Wiederversöhnung mit der Kirche und damit auch der Empfang der Eucharistie nur gestattet, wenn sie beide Partner einer neuen Gemeinschaft zur sexuellen Enthaltsamkeit verpflichten. Es darf darüber hinaus aber gefragt werden, ob dies für alle Menschen realistisch gefordert werden kann. Gewiß gibt es z.B. im Fall eines kirchlichen Amtes nicht einen Rechtsanspruch (etwa auf die Priesterweihe). Da aber die eheliche Gemeinschaft unmittelbar in der geschöpflichen Natur des Menschen angelegt ist, so erhebt sich doch die Frage, ob es nicht gleichsam einen natürlichen Anspruch auf die menschliche Lebensgemeinschaft mit einem Partner und auf die Ausübung der Sexualität gibt. Zwar hat der Christ kein einklagbares Recht, sakramententheologisch eine neue Ehe einzufordern. Aber wo er in einem sakramentalen Geschehen der Rekonziliation in klarer Einsicht der Bedeutung der ersten sakramentalen Ehe mit der Kirche wieder versöhnt worden ist, ist die Kirche nicht gezwungen, die Zweitverbindung, so wie sie konkret existiert, als der vom Christen geforderten Sittlichkeit, die auch sein sexuelles Leben umfasst, als widersprechend zu verurteilen.<< (Zitat Ende)

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  2. (Forts.)

    Die Sünde besteht also nicht darin, Sex mit dem neuen Partner zu haben. Natürlich kann man versuchen, nach einer gescheiterten Ehe ohne neue Partnerschaft weiterzuleben. Das gelingt aber nicht jedem und kann eben auch nicht von jedem verlangt werden. Die Kirche verlangt nichts Unmögliches. Unmögliche und sittlich überhaupt nicht einsichtige Vorbedingungen an den Empfang der Sakramente, insb. des Bußsakramentes zu knüpfen, ist nicht nur "unbarmherzig", sondern unchristlich und rigoristisch, also im Kern häretisch. Schon Paulus sagte in Bezug auf Sex und Ehe: Wenn du nicht anders kannst, dann heirate halt. Das gilt selbstverständlich auch für Sünder, wenn sie das Scheitern ihrer Ehe bereuen und neu anfangen wollen. Wenn man dies einmal verstanden hat und vor allem akzeptiert, dass eine solche Zweitverbindung zwar irregulär und nicht wirklich schön, aber eben keine schwere Sünde ist, dann ist die Verweigerung der Beichte gegenüber solchen Menschen eindeutig als schwerer Irrtum erkennbar, der aus einem verhärteten Herzen entspringt.

    Ich nehme an, auch Müller kann zu diesem Standpunkt zurückkehren.

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  3. Lieber Jorge,

    Sie sagen selbst, dass Kardinal Müller inzwischen eine andere Haltung angenommen hat, falls das, was Sie zitieren (Quelle?), einmal seine Meinung (!) war. Man kann also feststellen, dass er inzwischen an Weisheit und Einsicht zugenommen hat und nun die Lehre der Kirche klarer sieht und verteidigt. Was Sie oben also zitieren, ist erkanntermaßen falsch und Schnee von gestern - auch wenn es vielleicht noch so gut gemeint war!

    An der Lehre der Kirche, die in diesem Fall nicht nur auf die Apostel, sondern auf Jesus Christus selbst zurückgeht (s. Mk 10,2-12) kann selbst die Kirche nichts ändern, ohne dem Wort des Herrn untreu zu werden. Seit Anbeginn hat die Kirche den Ehebruch ("Sex mit dem neuen Partner") als schwere Sünde erkannt und es ist keine wahrhaftige "Lösung", beide Augen zuzudrücken um zu behaupten, das sei nun nicht mehr so. Nur die Wahrheit macht wirklich frei und der müssen wir uns stellen.

    Aber hierzu ist genug gesagt worden. Lesen Sie nur die oben verlinkten Beiträge und schauen Sie in der "Linkliste" nach weiteren Informationen. Ihre Meinung wird durch ständiges wiederholen nicht glaubwürdiger und nicht wahrer. Die Lehre der Kirche ist klar und deutlich, wie sie auch Kardinal Müller erst gestern im Interview mit der F.A.Z. als Präfekt der Glaubenskongregation wieder bekräftigt hat. Faule Kompromisse wie der von Kardinal Kasper oder Erzbischof Zollitsch helfen niemandem und widersprechen der Wahrheit. Aber wie gesagt: Nur die Wahrheit macht wirklich frei.

    Verräterisch ist auch Kaspers Rede von einem "neuen Paradigma" in der pastoralen Praxis und sein Stufenplan, eine "Lösung der kleinen Schritte": Norbert und Renate Martin beschreiben den Weg, den Kasper einschlagen will:

    "Ein Schritt besteht in der Erneuerung einer pastoralen Spiritualität unter Einbezug einer klugen Epikie. In einem weiteren Schritt müssten die vorgelegten anthropologischen und geistlichen Überlegungen institutionell umgesetzt werden. Und schließlich sollte die Synode den Zwiespalt zwischen der offiziellen Lehre und der davon abweichenden und stillschweigend angewandten Praxis lösen."

    So wird Schritt für Schritt die neue Lehre vorbereitet und letztlich die Lehre geändert. Die "stillschweigend angewandte Praxis", das offensichtlich Unrechtmäßige, die "wilden" Lösungen, wie Kasper sie nennt, wird/ werden nicht als Unrecht und Ungehorsam gegen Gottes Wort und die Lehre der Kirche ernstgenommen, sondern werden nun einfach legitimiert. Unrecht wird zu Recht, Sünde zu Heil erklärt. Letztlich wird damit die Absolution, ja das Bußsakrament zur Farce degradiert. Im Namen der Barmherzigkeit gibt es keine Sünde mehr! O-Ton Kasper: "Diesen „wilden“ Lösungen kann man schwerlich mit bloßen Verboten begegnen, sondern nur dadurch, dass man eine verantwortliche offizielle Tür öffnet..." Aber diese Tür der Beichte und Vergebung ohne Umkehr, von der Kasper träumt, gibt es nicht, wohl aber gibt es andere schon immer offene Türen, nämlich Umkehr und Beichte.

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  4. Nun ja, die Argumente sind ja oft ausgetauscht worden und relativ bekannt. Ich persönlich benutze jdfs. schon seit langem auch die Texte, die Du dankenswerter Weise über Deine Linkliste zugänglich machst, als Orientierungshilfe (Du darfst mich übrigens gern auch wieder duzen, wo wir glaube ich schonmal waren). Auch sonst habe ich mittlerweile ("gefühlt") mehr oder weniger alles gelesen, was es zu dem Thema gibt (auch im ital.- und engl.-sprachigen Bereich und bes. auch bzgl. der biblischen, patristischen und kirchenhistorischen Grundlagen, Konzilsgeschichte usw.), und zwar recht unvoreingenommen und keineswegs nur Dinge, die mir persönlich "schmecken".

    Schon oft hatte ich das Bedürfnis, mich gerade mit Dir gerade auch über dieses Thema auszutauschen, nicht wegen Deiner (offenkundig) sehr scharfen und einseitigen Positionierung, sondern weil Du in Deinem Blog stets auch erkennen lässt, dass Du den Dingen gern auf den Grund gehst, alles verfügbare Material sichtest, auf Gegenargumente eine überzeugende Antwort suchst und die Wahrheit herausfinden willst. Dass Du dabei häufig zu aus meiner Sicht ganz falschen Ergebnissen kommst oder den falschen Leuten vertraust, stört mich da erstmal nicht weiter. Leider habe ich es aber bisher doch nicht geschafft, Dir dazu etwas zu schreiben, sei es, weil mir die Zeit oder der Elan fehlte, sei es, weil ich Dich gerade zu erregt wähnte und allzu polemische Reaktionen befürchtete, an denen mir nichts liegt.

    Was ich an der aktuellen Entwicklung (Kasper-Referat usw.) beachtenswert finde, ist wie gesagt vor allem, dass die schon sehr lange bekannten, gewichtigen und insgesamt doch überzeugenden Argumente, die für eine weniger rigide Bestrafung von Zweitehen insb. durch die Verunmöglichung der Beichte sprechen, nun endlich auch auf höherer kirchlicher Ebene Gehör finden, nicht mehr so betonköpfig abgetan werden und sich Bahn brechen. Dass dies gegen die vielen konservativen Widerstände und immer gleichen Gegenargumente nach (wenn man bei Augustinus’ Gespräch mit Pollentius ansetzt) nunmehr 1600 Jahren geschieht, spricht dafür, dass es von Gott kommt. Die auch von Dir wieder ins Spiel gebrachte Vorstellung, die Ehescheidung sei eine Art unvergebbare Dauersünde und allein die Tatsache, dass sich jemand nicht von seinem zweiten Partner trennen will, sei Ausdruck mangelnder Reue und Umkehr, die einen Sakramentenempfang unmöglich machten, war eben immer schon sehr fragwürdig und kaum mit Jesu Gesetz (dem Nächsten 539-mal zu vergeben) zu vereinbaren.

    Dass Kard. Müller hier momentan noch als Bremser auftritt, finde ich nicht so schlimm. Dass er seine Meinung geändert hat, kann man natürlich als "bessere Einsicht" bewerten, aber genauso gut könnte man es mit dem sittenstrengen Wind der letzten Jahrzehnte in Verbindung bringen, und etwas Ähnliches ist ja auch Joseph Ratzinger passiert. Ich fand diese Passage in einem älteren Aufsatz von Müller (Glaubensvollzug und Sakramentalität der Ehe. In: Geschieden, wiederverheiratet, abgewiesen?: Antworten der Theologie. Hrsg. von Theodor Schneider. Freiburg i.B. 1995, S. 202-212), die ich im Rahmen meiner Literaturrecherchen eigenständig "entdeckt" habe, da sie sonst nirgendwo mehr auftaucht, jdfs. gerade deswegen interessant, weil sie meiner eigenen Auffassung beinahe hundertprozentig entspricht und zeigt, dass auch Müller einer liberaleren Praxis zustimmen könnte, wenn sich der Wind wieder dreht. Es hängt halt alles an der grds. Bewertung von Geschlechtsverkehr als gottentfremdender Sünde oder unschuldigem Naturvollzug. Diese Bewertung ist stark vom jeweiligen Zeitgeist abhängig, in der Spätantike neigte man zum Ersteren, im Mittelalter zu Letzterem. Moralisch sollte man das nicht überbewerten. Ob man ein gutes oder ein böses Herz hat, hängt nicht in erster Linie an der sexuellen Aktivität, sondern daran, ob man den anderen mit Herzenskälte behandelt oder vorbehaltlos annimmt.

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  5. (Forts.)

    Moralischer Rigorismus (Überstrenge) ist eine Versuchung, in die religiöse Menschen nunmal häufig tappen. Es ist der Verlust des rechten Maßes. Wie alle Versuchungen, stammt sie vom Teufel. Wer Gott besser kennen lernt, lernt auch diese Versuchung zu erkennen. Man spürt sie vor allem in der Herzenshärte, die von einer solchen Haltung ausgeht. Wenn du feinfühlig und achtsam mit deinen religiösen Gefühlen umgehst, gelangst du irgendwo an einen Punkt, wo sich die Einsicht aufdrängt: Das klingt zwar alles ganz logisch und konsequent, aber es kann nicht von Gott stammen, es ist einfach zu kalt, zu unmenschlich. Gott ist aber kein Unmensch. Wenn diese Einsicht anklopft, nimm sie auf. Das ist die Umkehr, die Gott gefällt.

    Bei den Kirchenvätern gibt es zwei Sorten: Die einen grenzen sich an irgendeinem Punkt klar vom Rigorismus ab, die anderen verfallen letzten Endes selbst hinein. Dazwischen gibt es viele Schattierungen und ein ständiges Ringen, auch mit dem Zeitgeist und den sittlichen Maßstäben der Zeit (die zum Manichäismus neigte und Sexualität und Ehe grds. als etwas dem Göttlichen Widerstrebendes, Unreines betrachtete, was ja keineswegs nur im christlichen Bereich der Spätantike so war). Aber der christliche Maßstab ist klar: nicht allzu große Strenge und Übertreibung ist christlich, sondern reines Streben, authentische Liebe und Herzenswärme. Inklusion statt Exklusion. Eben der Geist Jesu. Immer da, wo die Kirche in ihrer Geschichte der Kälte und Härte zu viel Raum gab, kam es zu schwer wiegenden Fehlentwicklungen, die letztlich vom Geist Christi wegführten, Glaubensabfälle verursachten und Umkehr nötig machten. Das lässt sich in der Kirchengeschichte an vielerlei Beispielen durchexerzieren.

    Die Kirche ist ja auch nach traditioneller Auffassung dazu da, den Menschen das Heil zu bringen, nicht dagg., angeblich „logische“ (in Wirklichkeit eindimensional verkürzte), aber natürlicherweise nicht zu erfüllende Forderungen zu stellen, damit sich eine kleine, überdies moralistisch verhärtete Elite von „älteren Söhnen“ in ihren strengen Auffassungen bestätigt fühlen kann. Diese Einsicht ergibt sich aus dem Evangelium und ganz besonders aus den Gleichnissen Jesu mit überwältigender Deutlichkeit.

    Schau dir die Argumente der Befürworter der bisherigen Praxis des Sakramentenausschlusses an: Es ist die Rede von „Logik“. Man will „die Sünde als solche benennen“. Man buchstabiert Gesetze „logisch“ bis in die letzte Konsequenz aus, wo sie nach menschenmöglichen Maßstäben als übertrieben und unlogisch erscheinen müssen und nur noch für Perfektionisten eine „Logik“ besitzen, und nennt diese Schlussfolgerungen dann „Gebote Gottes“. So funktioniert Christentum eben nicht. Beim Lesen des Evangeliums ist ja rasch zu erkennen, dass solche Argumente gerade nicht bei Jesus zu finden sind, sondern bei seinen Gegnern. Sie sind es, die ohne Rücksicht auf Verluste „logische“ Folgen aus dem Gesetz ableiten, von den Sünden der anderen reden und den Menschen unerträgliche Lasten aufbürden.

    Der Knackpunkt bleibt wie immer die „Herzenshärte“, die sich auf eine angebliche „Wahrheit“ beruft, die Wahrheit des Evangeliums aber in Wirklichkeit verkennt. Wenn Jesus die Scheidung strikt verbietet, gerade weil sie Ausdruck der Herzenshärte ist, kann man nicht denjenigen, die an diesem hohen Anspruch scheitern, ihrerseits mit Herzenshärte begegnen, ihnen die Vergebung ihrer Sünden verweigern und sich dabei auf Jesus berufen. Das geht einfach nicht, es entspricht nicht „der Wahrheit des Evangeliums“, wie Paulus sagen würde. Die Vorwürfe, die er Petrus in Antiochia macht, als der sich aus Reinheitsgründen von weniger strengen Gläubigen absonderte, sind ja strukturell ganz ähnlicher Art.

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  6. Werter Jorge, als den Aposteln aufging, was Ehe heißt, waren sie so geschockt, dass sie feststellten "Dann ist es besser nicht zu heiraten!"
    Es wäre besser die Kirche würde sich hier an das halten, was sie schon immer und ewig gelehrt hat, nämlich, dass so eine Ehe schwer ist, anstatt mit den Wölfen zu heulen.
    Wobei es ja schon fast ein Witz ist, dass man automatisch davon ausgeht, dass in einer zweiten Ehe es besser läuft.
    Herr im Himmel sagen wir es mal plakativ, der Mensch kann auch ohne Sex lieben!
    Im Grunde ist der Vorstoß des Kardinal Kaspers ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die in Treue in ihrer Ehe auch in "schlechten Tagen" ausgehalten haben, einfach weil sie es Gott versprochen hatten!

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    1. Man soll die Sünde beim Namen nennen. Heilsneid auf andere, die es sich leichter machen und trotzdem ihre Sündenvergebung kriegen, ist eine schreckliche Sünde (viel schlimmer als ungeregelter Sex), weil sie so missgünstig und tief im Herzen verankert ist und deshalb so verhängnisvoll wirkt (denk an das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg oder das o.gen. Bsp. vom älteren Sohn).

      So sehr auch ich bei Esters zu diesem Thema bekanntermaßen immer recht sarkastischen Kommentaren schmunzeln muss und so recht sie natürlich mit ihrer Feststellung hat, dass Sex heutzutage viel zu hoch gehängt wird (leider nicht zuletzt durch konservative Christen), so sehr läuft mir eben doch auch eine Schauer über den Rücken, wenn sie in ihrem letzten Satz dann doch wieder in den Fehler des Ehepaars Vallendar zu verfallen scheint („Schlag ins Gesicht all derjenigen, die in Treue in ihrer Ehe auch in "schlechten Tagen" ausgehalten haben“). Irrsinn, kann man da nur sagen. Offenbar wird das kleine Einmaleins des Christentums (das Gleichnis vom verlorenen Sohn) nicht beherrscht.

      Das Gleichnis (das gilt jetzt auch im Blick auf die Darlegung in Deinem Beitrag, F.W.) bleibt im Blick auf den älteren Sohn bekanntlich offen. Er ist irritiert, wird sogar zornig und ist etwas eingeschnappt, will nicht hereingehen und an dem Fest zu Ehren seines Bruder teilnehmen. Ok, das kann jedem passieren. Der Vater kommt aber heraus und erklärt ihm, dass er keinen Grund hat, sich benachteiligt zu fühlen. Jetzt hängt alles davon ab, wie es im Herzen des älteren Sohnes aussieht. Ist er im Kern ein guter Kerl, großmütig und in der Lage, sich doch mit seinem Bruder zu freuen? Oder ist er verbittert, verhärtet, kleinlich und bleibt schmollend draußen stehen? Nimmt er Anstoß an dem Guten, das andere bekommen? Anstoß nehmen an der Vergebung, die anderen zuteil wird, ist nach Jesu Worten die Wurzel des Übels. Wer Anstoß nimmt, hat schon verloren und ist womöglich am Ende unter denen, die Anstoß an Jesus nehmen. Und da sind wir dann schnurstracks in der Karwoche.

      Es hilft also alles nichts. Ich kann noch so brav und folgsam sein, wenn es in meinem Herzen so dunkel bleibt, dass ich anderen nichts gönne, auch wenn sie weniger folgsam waren, laufe ich Gefahr, alles zu verspielen. Nicht, weil der Vater mich ungerecht behandelt, sondern weil ich mich seiner Güte gegenüber verschließe. Da kann er nichts mehr für mich tun. Das ist die Lehre aus diesem Gleichnis.

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    2. Sie verwechseln da in meinen Augen was ganz massives, werter Jorge, in ihrem Rumreiten auf dem Gleichnis vom verlorenen Sohn.
      Der Sohn hatte nämlich begriffen, dass er alles verspielt hat und kam mit der Idee, in Zukunft "Tagelöhner" zu sein.
      Er hat also bereut und es war ihm klar, dass er den Stand des Sohnes "in den Sand gesetzt" hatte.
      So und nun übertragen wir das mal auf die Ehepaare.
      Ich habe also meine erste Ehe in den Sand gesetzt und bin mit einem anderen verheiratet. Irgendwann einmal merke ich, dass ich bei der Erstkommunion meiner Tochter als einzige in der Bank sitzen bleiben muss, obwohl ich weiß, dass die Mehrzahl derer,. die da "rennen" noch weniger von Christus verstehen als ich.
      Das ist nämlich, in Variationen, die Grundsituation.
      Kommunion wird als, im Grunde aufgesetztes, Tun verstanden.
      Jetzt kommen Leute vom Schlage eines Kaspers und wollen, mit frommen Worten im Grunde nur das als Stigmata empfundene. in der Bank sitzen müssen, aufheben.
      So., aufgrund der permanent geleugneten Realität ist es doch im Grunde so, dass den ganze Ehepaaren, für die der Kardinal mit dem lustigen Namen, einen Weg bahnen will eines fehlt, die Haltung des verlorenen Sohnes, dem klar ist, dass er alles verspielt hat.
      Es gibt ja für die Fans der wiederverheiraten Geschiedenenkommunion, gar nix zu vergeben!
      Das Problem ist, doch im Grunde, dass alle zur Kommunion rennen, und die wenigsten dürften und das kaum einer mehr sagt!

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    3. Ich bin ja mehr durch Zufall hier reingestolpert ... aber wenn ich schon mal da bin, da würde es mich interessieren, wie Sie Ester auf die folgende Aussage kommen:

      "So., aufgrund der permanent geleugneten Realität ist es doch im Grunde so, dass den ganze Ehepaaren, ... eines fehlt, die Haltung des verlorenen Sohnes, dem klar ist, dass er alles verspielt hat."

      Warum sollte zumindest einem Teil davon das nicht klar sein?
      Ich würde mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen wollen, diesen Menschen diese Haltung pauschal abzusprechen.

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    4. @ Peter, ich rede mit den Leuten und höre ihnen zu! Allerdings nicht dienstlich, sondern ganz normal, beim Einkaufen, in der Straßenbahn und so.
      Und weil ich keine Frau Wichtig bin, denke ich mal, erzählt man mir auch was man so denkt!

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    5. @Jorge

      Wie kommst Du nur dazu, Ester und den Eheleuten Martin "Heilsneid" zu unterstellen? Hier geht es nicht um Heilsneid, sondern um das Gespür von Gerechtigkeit (und auch um Sorge für das Seelenheil vieler anderer Mitbrüder und -schwestern). Niemand von den Genannten, da bin ich mir absolut sicher (und ich auch nicht), wäre neidisch auf jemanden, der ins Vaterhaus zurückkehrt, bereuend und mit dem Vorsatz, nun nicht mehr in Sünde zu verfallen.

      Wie ungerecht von Dir, ihnen das vorzuwerfen. Im Gegenteil ist es ein Werk der Barmherzigkeit, Unwissende zu lehren und auch Sünder zurechtzuweisen (und mit "Verurteilen" hat das auch nicht das Geringste tun!).

      Das Ehepaar Martin sieht die Situation sehr klar und richtig, sie sind nicht, wie Du behauptest, in einen Fehler gefallen: Findest Du nicht, dass es ungerecht wäre, einem Menschen, der nicht bereut und nicht von der Sünde lassen will, mit - ich möchte fast sagen: gotteslästerlicher - Berufung auf den Namen Gottes zu sagen: "Ich spreche dich los von deinen Sünden bis an dein Lebensende, sündige in aller Seelenruhe weiter. Mach dir nichts draus, was die anderen dir raten, hör nicht auf sie!" Ja, das ist zutiefst ungerecht und anmaßend. Wenn Du das anders siehst, tust Du mir wirklich leid, ganz ehrlich. Das wäre wirklich, und das muss nun gesagt werden, blasphemisch, das Bußsakrament so zu entstellen und zu missbrauchen!

      Nur Gott selbst könnte sein Gebot durch eine neue Offenbarung ändern. Mir ist keine solche Offenbarung bekannt. Hatte Kardinal Kasper eine solche Offenbarung? Wer also hat das Recht, Gottes Gebote zu ändern? Kein Mensch! Kein Kardinal Kasper und kein Jorge...


      @Peter Schaefer

      Ester hat völlig recht. Es geht um die Ehepaare bzw. Partner, denen Kardinal Kasper mit seinem Vorschlag helfen will. Das sind die zivil wiederverheirateten Geschiedenen, und zwar (nur) die, die meinen, dass ihre zweite zivile Ehe in Ordnung und nicht sündhaft ist, und die sich auch nicht an der Mahnung der Kirche stören, die das anders sieht. Sie bereuen den immer wieder neuen Ehebruch gegenüber ihrem ersten Ehepartner nicht und wollen nicht diese Verbindung aufgeben.

      Allen diesen Partnern ist gemeinsam, dass sie nicht bereuen und sich nicht eingestehen, dass sie in schwerer Sünde leben. Das ist das Fehlen der Haltung des verlorenen Sohnes: dieser geht zum Vater, weil er bereut und sich eingesteht, dass er gesündigt hat (und nun sein Leben ändern will). Von den anderen ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede.

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    6. Zunächst einmal Danke für ihre beiden freundlichen und offenen Worte.

      Ich kann nur aus meiner Sicht sprechen und ich sehe bei der Kirche zunächst mal die Annulierungsverfahren, die sich genau mit dem Punkt beschäftigen, ob denn eine Ehe ein Sakrament war oder vielleicht auch nicht. Die Möglichkeiten an Fehlern beim Schluß der Ehe ist da groß und ich wage jetzt mal die Behauptung, daß eine Ehe als Sakrament eher die wirkliche Ausnahme sein dürfte in der heutigen Zeit.

      Es schmälert in keinster Art und Weise den Wert der sakramentalen Ehe, wenn viele daran scheitern, sondern bestätigt eher den Wert und die Einzigartigkeit jeder dieser Ehen bei denen das so ist.

      Was aber ist mit denen, die an dieser Aufgabe scheitern?
      Sei es, daß sie einfach blauäugig reinmarschierten, es eher eine folkloristische Veranstaltung war mit weißem Kleid, Gebimmel und Tralala oder sie es gar aufrichtig meinten und dann trotzdem daran scheiterten, weil sie eben nur sie selber waren und den eigenen Horizont nicht überblicken und das eigene System nicht verlassen konnten?

      Selbstverständlich kann man in diesen Fällen diese Menschen alle zum Teufel schicken, aber mir persönlich und meinen Erfahrungen mit Gott nach, scheint mir das nicht der rechte Weg als Christ zu sein und wir sollten uns hüten andere zu verurteilen und zu richten.
      Fragen wir lieber jeden einzelnen nach seinen Gründen und dem Fels auf dem er ruht.

      Jesus selbst spricht von Scheidung und schränkt die Absolutheit der einen Ehe ein, wenn die Frau fremd geht - lassen wir es in der heutigen Zeit auch mal den Mann sein. Wurde die Ehe von einer Seite gebrochen, muß sie folglich auch nicht auf Gedeih und Verderb erhalten werden und der betrogene Partner sich zum Märtyrer steigern.
      Das finde ich einen Aspekt, den man bei der ganzen Diskussion im Hinterkopf haben sollte.

      Generell geht es aber nicht darum das Wort Gottes in allen Spitzfindigkeiten auszulegen und die eigenen Worte noch spitzfindiger zu setzen, sondern um Beistand durch den heiligen Geist zu bitten, um die Menschen sehen zu können, wie sie sind und sie auch so annehmen zu können.
      Dann wird man einige finden, die nur aus Gewohnheit zur Kommunion gehen wollen und welche, denen etwas fehlt, wenn sie es nicht tun. Welche deren Ehe zu Recht zerbrochen ist und welche deren Ehe zu Unrecht zerbrochen ist. Aber jeder einzelne hat als Teil der katholischen Kirche den Anspruch darauf ernst und angenommen zu werden,

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    7. Jemand dessen erste Ehe zerbricht, warum auch immer, und der, in selbige einfach wegen des Tralala rein marschiert ist, wird nicht zum Teufel geschickt!
      Was soll denn immer diese subtile Unterstellung?
      Die Sache ist ganz einfach, wenn die erste Ehe, warum das lassen wir einfach mal weg, scheitert, darf man sich von "Tisch und Bett" trennen.
      Problematisch wird es nur, dann wenn man sich wen anders "ins Bett" holt und das ist egal ob mit oder ohne zivilen Zettel einfach Sünde.
      es gehört zum Wesen der Sünde, das selbige blind macht und daher kommt es, dass große Sünder sich ganz klasse vorkamen.
      Problematisch ist die Sache mit der Ehe genau deshalb, weil es eben nicht so eine ganz normale Sünde ist, sondern die Ehe ein Sakrament ist, aber auch das eröffnet einen Nebenkriegsschauplatz.
      Es ist irreführend und verkehrt und überhaupt nicht hilfreich, wenn behauptet wird, dass demjenigen, dem die Kommunion verweigert wird, der Platz in der Hölle zugesprochen wird.
      Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
      Das Gericht ist Gottes!
      Aber auch die Kirche hat vom Richter Aufgaben bekommen, und dazu gehört die Ehelehre!
      Thomas Morus hat seine Ankläger gefragt" Wenn ich jetzt auf eure Seite komme, kommt ihr am Ende dann auf meine?"
      damit hat er (Thomas) folgendes gemeint:
      Es mag sein, dass seine Ankläger wirklich nicht besser wussten, als den Suprematsakt zu unterschreiben, diese also, vor Gott (wegen Unwissenheit, Dummheit, Zwang u.s.w) gerechtfertigt waren. Nur wenn er den Supremat des Königs in religiösen Dingen anerkennen würde, würde er (Thomas) gegen sein Gewissen handeln und jetzt fragt er seine Ankläger, ob sie dann mit ihm (Thomas) in die Hölle gehen, am Ende.
      Und so ist es mit den Ehen auch, mag sein, dass dieses oder jenes Paar, vor Gott gerechtfertigt ist und einfach zu s.o ist um das Problem zu sehen und überhaupt zu erkennen. Nur, wenn die Kirche oder der Bischof XY da falsche Anweisungen verbindlich gibt, dann sündigt der Bischof, der Kardinal bzw der Pfarrer, der der verkehrten Anweisung, wider besseres Wissen, folgt.
      Und ich vermute mal nicht, dass die, die für die verkehrte Anweisung sind, den Bischöfen u.s.w. am Ende in die Hölle, (oder in die entsprechende Abteilung des Fegefeuers) folgen wollen.
      Die Kirche kann nicht in der Frage der Zulassung zu den Sakramenten anders entscheiden.
      Im übrigen erlaubt Jesus nicht die Scheidung, wenn einer fremd geht, sondern er fordert die Scheidung, dann wenn die Ehe selber unzüchtig ist, wie es im Fall der geschiedenen und wiederverheirateten Herodias hätte sein müssen!
      Genau die, immer wieder ins Feld geführte Stelle "..du darfst dich nicht scheiden, wenn kein Fall von Unzucht vorliegt" meint doch, dass man sich scheiden lassen darf und muss,. wenn man wiederverheiratet geschieden ist.
      Und wie gesagt, Scheidung ist nicht das grundlegende Problem,. problematisch wird es erst dann , wenn man (wen anders) wiederheiratet.
      Und das wird ja gerne verwechselt.

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    8. Lieber Peter Schäfer,

      Das sind alles Meinungen und Fragen, auf die schon längst hier geantwortet wurde, und ich verstehe Ihre Anfragen.

      Zu Absatz 1:
      Es steht jedem Gläubigen frei, sich an das Ehegericht zu wenden, wenn er vermutet oder der Überzeugung ist, dass seine Ehe ungültig ist. Der Kirche ist an der Wahrheit gelegen, nein, sie ist die Wahrheit und kann daher nicht dulden, was unwahr ist. Ist also eine Ehe unwahr, weil ungültig geschlossen, so liegt der Kirche daran, diese Wahrheit aufzudecken.

      Andererseits sind die vermeindlichen Eheleute verpflichtet, wenn sie an der Gültigkeit ihrer Ehe zweifeln, die kirchliche Instanz anzurufen und die Wahrheit der Ehe prüfen zu lassen, denn sie allein vermögen hier nicht für sich das Urteil zu sprechen. (Weiteres habe ich dazu bei "Summa summarum" gesagt.)

      Auch zu Absatz 3 und 4 habe ich an selbiger "Stelle" (die letzten drei Abschnitte) schon das Notwendige gesagt.

      Zur Frage der "Unzuchtsklausel" bei Matthäus verweise ich auf Kardinal Scheffczyk. der feststellt, dass kein vornizäischer Kirchenvater Mt 19,9 zitiert, die Stelle damals offensichtlich also nicht im Sinne einer Milderung der strengen Praxis gedeutet wurde. Die von Jesus unterrichteten Apsotel, die die strenge Ehelehre Jesu so erschreckend fanden (vgl. Mt 19,10), dass sie meinten, es wäre besser, garnicht erst zu heiraten, haben diese "Unzuchtsklausel" offensichtlich nicht weitergegeben (obwohl sie doch eigentlich deswegen hätten froh sein müssen, dass es wenigstens diese Ausnahme vom strengen Scheidungs- und Wiederverheiratungsverbot Jesu gab). Ist doch eigenartig, oder?

      Ob nun diese Klausel aus dem Munde Jesu stammt oder in den ersten Schriften noch nicht existierte (s. bei Scheffczyk): Tatsache ist, dass sie nicht von der Kirche vertreten wurde. Auch das sollte man im Hinterkopf behalten um der Wahrheit gerecht zu werden. Eine plausible Erklärung für dafür, dass die Jünger Jesu diese Klausel nicht in Ihrem Sinne verstanden haben, und die auch ihr Erschrecken über Jesu Kompromisslosigkeit verstehen lässt, ist die Bedeutung, die Ester oben in ihrem letzten Absatz erklärt.

      An der Absolutheit der Unauflöslichkeit einer christlichen Ehe hat die Kirche nie gezweifelt. Sie bildet die Liebe zwischen Chrsitus und seiner Kirche nach, weshalb ihr die Unauflöslichkeit eigen ist.

      Zu Ihrem letzten Absatz:
      Ein guter Hinweis! Die Kirche allein hat das Recht und die Befähigung, das Wort Gottes authentisch auszulegen. Halten wir uns doch einfach daran!

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    9. Wie die "Unzuchtsklausel" wohl eher zu verstehen ist, siehe hier.

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  7. Danke Ester, so ist es.

    Lieber Jorge,

    Mit Ehebruch ist nun einmal der definitive Vertrauens- und Treuebruch gemeint, der durch "Sex mit einem anderen Partner" entsteht. Aber du hast natürlich recht, dass ein Ehebruch schon in Gedanken beginnen kann, Jesus selbst sagt ja: "Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen." Normalerweise gibt es auch eine Vorgeschichte, bis es dann wirklich auch zum tasächlichen Ehebruch kommt. Dass es auf die Herzenshaltung ankommt, ist richtig, aber das heißt doch nicht, dass der "reelle"Ehebruch" deswegen nichts zu bedeuten hat, oder eben nur "unschuldiger Naturvollzug" wäre... (Oder meinst Du allen Ernstes, dass man trotz Ehe ruhigen Gewissens solchen "unschuldigen Naturvollzug" mit anderen Partnern haben kann?)


    Du schreibst oben:

    "Die auch von Dir wieder ins Spiel gebrachte Vorstellung, die Ehescheidung sei eine Art unvergebbare Dauersünde und allein die Tatsache, dass sich jemand nicht von seinem zweiten Partner trennen will, sei Ausdruck mangelnder Reue und Umkehr, die einen Sakramentenempfang unmöglich machten, war eben immer schon sehr fragwürdig und kaum mit Jesu Gesetz (dem Nächsten 539-mal zu vergeben) zu vereinbaren."

    und etwas später:


    "Wenn Jesus die Scheidung strikt verbietet, gerade weil sie Ausdruck der Herzenshärte ist, kann man nicht denjenigen, die an diesem hohen Anspruch scheitern, ihrerseits mit Herzenshärte begegnen, ihnen die Vergebung ihrer Sünden verweigern und sich dabei auf Jesus berufen."

    Hier liegt ein Missverständnis vor:

    Niemand in der katholischen Kirche (und auch ich nicht!) hält die Ehescheidung für "eine Art unvergebbare Dauersünde". Eine Ehescheidung gibt es für Katholiken nicht. Nur die zivile, auf dem Standesamt geschlossene Ehe kann zivil auf dem Standesamt geschieden werden. Diese zivile (!) Ehescheidung hat aber keine Auswirkungen auf die christliche Ehe, die nach Christi Wort und nach Gottes Willen unauflöslich ist. (Es sind praktisch zwei Paar Schuhe.) Wenn bei Katholiken solch eine zivile Ehescheidung vorkommt, weil weltliche (!) Gerichte diese Möglichkeit anbieten, so mag man viele Fehler und Sünden auf dem Weg dahin gemacht haben, aber all diese Sünden können selbstverständlich durch den Empfang des Bußsakramentes vergeben werden, wenn sie bereut werden und der Sünder um Vergebung bittet.

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  8. Fortsetzung

    Eine "Dauersünde" besteht dann, wenn einer der Eheleute sich auf Dauer mit einem anderen in einer eheähnlichen Gemeinschaft verbindet, sprich "wenn man mit einem anderen Partner Sex hat", was nur Ausdruck eines schon vorher bestehenden Vertrauens- und Treuebruchs ist (im Unterschied zu einem einmaligen Ehebruch). Diese Dauersünde wird "öffentlich", wenn diese eheähnliche Gemeinschaft auf dem Standesamt "öffentlich" manifestiert wird, d. h. eine zivile (!) Zweitehe eingegangen wird.Für Katholiken gibt es keine "Zweitehe", denn man kann - nach Gottes Willen - nur mit einem Partner verheiratet sein. Diese Verbindung bezeichnet für uns das Abbild der Liebe und Treue von Christus und seiner Kirche (vgl. Apostel Paulus).

    Aber auch in diesem Falle vergibt die Kirche die begangenen Sünden, wenn sie denn bereut (!) werden und wenn der Vorsatz gefasst wurde, in Zukunft nach Gottes Geboten zu leben. Dazu gehört aber notwendig die Aufgabe der ehebrecherischen Verbindung, und wenn das aus welchen schwerwiegenden Gründen auch immer, nicht möglich ist, dann zumindest (!) die Aufgabe der "ehelichen Akte".

    Die Kirche kann aber nicht Sünden vergeben, die man noch nicht begangen hat. Sie kann auch nicht von der Schuld dispensieren, die durch die weiteren in Zukunft begangenen Ehebrüche entstehen würde. Das wäre freilich eine feine Sache: Man lässt sich im Voraus für einen Diebstahl von der Schuld dispensieren; oder für einen Mord; oder für die Abtreibungen, die man noch vornehmen wird... Du siehst, wie absurd das wäre. Deshalb erwartet die Kirche, dass man den Willen hat, sich zu bessern und vom Zeitpunkt der Beichte an nach den Geboten Gottes zu leben. Ist man dazu nicht bereit, liegt das nicht an der Hartherzigkeit der anderen, die damit ja garnichts zu tun haben, sondern - wie Du richtig sagst - an mangelndem Willen zur Umkehr. (Ohne Umkehr aber keine Erlösung.)

    Genug geschwätzt. Ich hoffe, das Missverständnis etwas aufgeklärt zu haben... ;-)

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  9. Ja, ich habe mich unpräzise ausgedrückt, danke. Aber es war ja klar, wovon die Rede ist.

    Das Problem an dieser Vorstellung ist auch klar und braucht eigtl. nicht mehr diskutiert zu werden: Die unterschiedslose Gleichsetzung jedweder zweiten Verbindung nach einer zerbrochenen Ehe mit einem schwer sündhaften ehebrecherischen Verhältnis entspricht offensichtlich nicht der Realität, sie ist schlicht und einfach nicht wahr, und das merkt auch jeder. Das ist ja das Dilemma seit Pollentius (hat also auch mit Zeitgeist oder Wölfen oder ähnlichen Dingen nichts zu tun).

    Du sagst ja selbst, was zählt, ist die Wahrheit. Dann musst Du Dich der Wahrheit aber auch stellen und einsehen, dass eine solche formaljuristische Definition von "Sünde" dem moralischen Anspruch an das menschliche Leben überhaupt nicht gerecht wird. Es ist moralisch betrachtet natürlich nicht dasselbe, ob ich mit meiner Sekretärin durchbrenne, weil meine Frau mich mittlerweile langweilt, oder ob meine sitzengelassene Frau sich ein paar Jahre später einen anderen Mann nimmt, weil ich weg bin und nicht wiederkomme und der Neue sie und die Kinder gut behandelt. Darauf weist ja Jesus ausdrücklich hin, wenn er dem Mann die Schuld am Ehebruch der verlassenen Frau zuweist (und sie damit freispricht).

    Gott ist nicht dumm, Frischer Wind. Er merkt, ob jemand böse und rücksichtslos handelt.

    Er sieht in die Herzen, und nur darauf kommt es an. Das ist ja auch tausendfach durchdiskutiert und auch keine neue Erkenntnis. Solche unterschiedlichen moralischen Bewertungen gabs in der alten Kirche genau wie heute, und genau deshalb wurden die Regeln auch manchmal flexibel ausgelegt und Zweitehen mitunter gestattet.

    Deshalb ist es eine größere Sünde, andere Menschen zu beurteilen und (generell und ohne Berücksichtigung des Einzelfalls) zu fordern, ihnen das wichtige Sakrament der Buße pauschal vorzuenthalten, nur weil sie in einer irregulären Beziehung leben, als selbst in einer irregulären Beziehung zu leben. So funktioniert die Logik der Gleichnisse Jesu (denk an die Balken-Splitter-Problematik, an den Schuldturm oder an den Zöllner im Tempel).

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  10. Zu Deinem zweiten Absatz:
    Es gibt Handlungen, Taten des Menschen, die ganz objektiv gesehen immer sündhaft sind. Dazu gehört der Ehebruch. Und ja, es ist dasselbe, ob Du mit Deiner Sekretärin durchbrennst, oder ob Deine sitzengelassene Frau sich ein paar Jahre später einen anderen Mann nimmt, weil Du weg bist und nicht wiederkommst. In beiden Fällen ist es Ehebruch. Bei Deiner Frau wäre das menschlich verständlich, das stimmt. Aber das ändert die Tatsache nicht, dass es Ehebruch bleibt, solange Du noch lebst.

    (Das wäre übrigens eine Herausforderung an die christlichen Gemeinden, den verlassenen Frauen mit ihren Kindern beizustehen, sie zu entlasten und ihnen so gut wie möglich zu helfen, so wie früher auch den Witwen. Alleinerziehende, gläubige Frauen bräuchten hier vielmehr Unterstützung und Rückhalt durch andere Gläubige.)

    Ja, es wäre menschlich zu verstehen, wenn Deine arme, verlassene Frau sich nach ein paar Jahren einen anderen Mann nimmt. Aber es ist menschlich auch zu verstehen, wenn ein kinderloses Ehepaar sich ein Kind wünscht, und sich ein baby im Labor machen lässt, und wenn die Frau zu schwach ist, es vielleicht von einer Leihmutter austragen lässt. Es ist auch menschlich verständlich, wenn Angehörige einem schwerstkranken Kind seine Leiden ersparen wollen und seinem Tod durch die Spritze zustimmen (in Belgien ist das ja bereits möglich, wie barmherzig!). Es ist auch menschlich verständlich, wenn eine schwangere Frau, die vielleicht schon sieben Kinder hat, und die in prekären Verhältnissen lebt, kein Kind mehr in die Welt setzen will, und das Kind (wie gut für das arme Kind) abtreiben lässt. usw...

    Gewiß ist es schwierig, dem säkularisierten Menschen die Forderungen des Evangeliums verständlich zu machen. Aber diese pastorale Schwierigkeit darf nicht zu Kompromissen mit der Wahrheit führen. Johannes Paul II. hat in der Enzyklika Veritatis splendor sogenannte pastorale Lösungen, die im Gegensatz zu lehramtlichen Erklärungen stehen, eindeutig zurückgewiesen (vgl. ebd. 56)

    Joseph Kardinal Ratzinger1998; 5

    Weißt Du, lieber Jorge, Gott hat uns die Gebote gegeben, damit wir glücklich werden, wenn wir nach ihnen leben. Du kannst doch jetzt nicht hingehen und sagen: "Ich, Jorge (oder wie immer Du in Wirklichkeit heißt), weiß es aber besser als Gott, was euch Menschen glücklich macht! Gott hat gesagt: Du wirst die Ehe nicht brechen! Ich aber sage euch, wenn ihr euch damit besser fühlt, dann ist das nicht so schlimm, wenn ihr mit einem anderen als eurem Ehepartner Sex habt, es ist doch nur ein unschuldiger Naturvollzug, der euch glücklich machen wird!" (Erinnert Dich das an irgendetwas? Stichwort: Genesis...).

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  11. Lieber Peter Schäfer,

    danke für Ihre Wünsche zum Osterfest. Auch Ihnen gesegnete Kar- und Ostertage.

    Mit freundlichem Gruß

    FW

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  12. Lieber Jorge (ein schöner Name und nebenbei mein Lieblingsheiliger neben dem hl. Franziskus),

    ich denke, wir beenden die Diskussion. Unsere unterschiedlichen Standpunkte sind, denke ich, klar. Sie gehen offenbar von der Praxis der orthodoxen Kirche aus, ich von der katholischen Lehre. Diese Differenzen werden wir hier nicht klären können. Belassen wir es also dabei.

    Ihnen gnadenreiche Feiertage und ein gesegnetes Fest der Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus!

    FW

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