Die andere Hierarchie
Teil 1
Verlag Franz Schmitt Siegburg AD 1997
§1 Die hierarchische Verfassung der KircheI. Die Existenz der Hierarchie
1. Hirt und Herde
Die
 Kirche Christi ist die Verbindung von Unsichtbarem und Sichtbarem. 
Unsichtbar sind Christus, das verklärte Haupt der Kirche, der heilige 
Geist und die Gnade.
Die Sichtbarkeit der Kirche drückt
 sich aus in Gottesdienst und Sakramentenspendung, im Glauben und in der
 rechtlichen Verfasstheit, vor allem in der hierarchischen Struktur. 
Recht und Hierarchie sind unaufgebbare Wesensbestandteile der Kirche. 
Wenn von der ganzen Kirche oder von allen Christen die Rede ist, wird 
damit keineswegs geleugnet, dass die Kirche eine strukturierte und 
hierarchisch geordnete Einheit ist.
Die Kirche ist das 
Volk Gottes. Dieses Volk ist von besonderer Art. Es existiert nur in der
 vorgegebenen Struktur von solchen, die eine Vollmacht besitzen, und 
anderen, die eine solche nicht haben. Wo immer die Heilige Schrift und 
die Urkunden der Lehrverkündigung vom "Weiden" sprechen (1), setzen sie 
das Gegenüber von Hirt und Herde voraus.
(1) vgl. z.B. Lumen gentium Nr. 18.
2. Haupt und Leib
Das
 durchgängige Strukturprinzip der Verfassung der katholischen Kirche ist
 das Gegenüber und die Einheit von Haupt und Leib. Dies gilt in erster 
und grundlegender Weise von dem Verhältnis Christi zu der Gesamtheit der
 Gläubigen. Christus ist das Haupt, die Kirche ist sein Leib (Lumen gentium Nr. 7).
Die
 Zusammengehörigkeit von Haupt und Gliedern erfährt aber ihre 
Verwirklichung in abgeleiteter Weise auch im Verhältnis der menschlichen
 Stellvertreter Christi zu den ihnen anvertrauten Gläubigen. Bischöfe 
und Priester üben das Amt Christi, des Hauptes und Hirten, aus (Presbyterorum ordinis Nr. 6). Durch dieses Prinzip sind Hirt und Herde, Klerus und Laien zur Einheit verbunden.
Die
 Stellung als Haupt besagt, wenn sie einem Menschen eingeräumt wird, die
 Repräsentation und die Stellvertretung des Herrn Jesus Christus. Sie 
kann nur wahrgenommen werden von Personen, die durch Weihe und Sendung 
dazu ermächtigt sind (Prespyterorum ordinis Nr. 1).
- Durch das Sakrament der Weihe
 werden aufgrund göttlicher Anordnung einige Christen durch das ihnen 
eingeprägte unauslöschliche Zeichen zu geweihten Dienern konsekriert und
 deputiert, damit sie, ein jeder nach seiner Stufe, in der Person 
Christi des Hauptes die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens 
ausüben und so das Volk Gottes weiden (c. 1008).
Durch die kanonische Sendung werden sie zu Mitarbeitern des Bischofsstandes bestellt (Presbyterorum ordinis Nr. 2 und 7).
 Die zur Repräsentation des Herrn Jesus Christus befähigten Personen 
bilden die kirchliche Hierarchie. Das Wort besagt heiligen Ursprung und 
heilige Herrschaft, eine Ordnung heiligen Ursprunges und heiligen 
Zieles.
- Die Hierarchie stellt ein Ordnungsgefüge institutioneller Stufungen, der Über- und der Unterordnung dar. Sachlich
 versteht man unter Hierarchie die von Christus den Aposteln und ihren 
Nachfolgern verliehene Gewalt, die Kirche zu leiten und die Heilsgüter 
zu vermitteln, personal die Gesamtheit der Inhaber dieser Gewalt.
 Auf göttlicher Einsetzung beruhen hinsichtlich der Regierungsgewalt die
 Stufen des Primats und des Episkopats, hinsichtlich der Weihegewalt die
 Stufen der Bischöfe, der Priester und der Diakone. Zu den beiden 
Grundämtern des Primats und des Episkopats treten Hirtenämter, die auf 
kirchlicher Einsetzung beruhen, im bischöflichen Bereich vor allem die 
Dekane und die Pfarrer.
3.  Kirchengewalt
Der
 Hierarchie ist die Kirchengewalt eigen. Siest die zur Führung, 
Belehrung und Heiligung des Volkes Gottes von Christus gestiftete 
Vollmacht. Die Kirchengewalt wird unterschieden in Weihegewalt und 
Hirtengewalt. Beide sind göttlichen Rechtes.
Die 
Weihegewalt ist gewissermaßen die Leben schaffende, schöpferische 
Vollmacht. die Hirtengewalt ist die leitende, Ordnung schaffende 
Vollmacht. Die Einsetzung in die Stufen der Weihegewalt geschieht durch 
die Erteilung der Weihe. Die Einweisung in die Stufe der Hirtengewalt 
erfolgt, den Primat ausgenommen, durch kanonische Sendung. Weihe- und 
Hirtengewalt sind aufeinander bezogen. Die heilige Weihe gibt 
grundsätzlich die Befähigung in der Person Christi, des Hauptes, die 
Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens auszuüben (c. 1008). Nur Geweihte sind fähig, die auf göttlicher Einsetzung beruhende Leitungsgewalt in der Kirche zu erlangen (c.129 §1). Bei der Ausübung dieser Gewalt können Laien mitwirken (cc. 129 §2, 517 §2).
Fortsetzung folgt in unregelmäßigen Abständen
- Teil 1: Die Existenz der Hierarchie
 - Teil 2: Der Unterschied zwischen Klerus und Laien
 - Teil 3: Die Hierarchie - Das Weihesakrament
 - Teil 4: Der Heilige Stuhl - Die Lehre
 - Teil 5: Der Heilige Stuhl - Die Lage (1)
 - Teil 6: Der Heilige Stuhl - Die Lage (2)
 - Teil 7: Die Bischöfe - Rechtliche Stellung
 - Teil 8: Die Bischöfe - Versagen
 - Teil 9: Die Rede von der "Mitte" und von der Polarisierung
 - Teil 10: Der Ungehorsam gegenüber dem Vicarius Christi
 - Teil 11: Das Rätesystem auf der Ebene des Bistums - Der Priesterrat
 - Teil xy: Die Pfarrbeauftragten (v. a. am Beispiel Bistum Limburg)
 
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