Ein (...) Vorschlag für die Zulassung wiederverheirateter 
Geschiedener zu den Sakramenten plädiert mit dem Argument der 
Barmherzigkeit. Da Jesus sich selbst mit den Notleidenden solidarisiert 
und ihnen seine erbarmende Liebe geschenkt habe, sei die Barmherzigkeit 
ein besonderes Zeichen wahrer Nachfolge.
Dies ist richtig, greift aber 
als sakramententheologisches Argument zu kurz. Denn die ganze 
sakramentale Ordnung ist ein Werk göttlicher Barmherzigkeit und kann 
nicht mit Berufung auf dieselbe aufgehoben werden. Durch die sachlich 
falsche Berufung auf die Barmherzigkeit besteht zudem die Gefahr einer 
Banalisierung des Gottesbildes, wonach Gott nichts anderes vermag, als 
zu verzeihen.
Zum Geheimnis Gottes gehören neben der Barmherzigkeit auch
 seine Heiligkeit und Gerechtigkeit. Wenn man diese Eigenschaften Gottes
 unterschlägt und die Sünde nicht ernst nimmt, kann man den Menschen 
letztlich auch nicht seine Barmherzigkeit vermitteln. Jesus begegnete 
der Ehebrecherin mit großem Erbarmen, sagte ihr aber auch: „Geh und 
sündige von jetzt an nicht mehr“ (Joh 8, 11). Die Barmherzigkeit Gottes 
ist keine Dispens von den Geboten Gottes und den Weisungen der Kirche. 
Sie verleiht vielmehr die Kraft der Gnade zu ihrer Erfüllung, zum 
Wiederaufstehen nach dem Fall und zu einem Leben in Vollkommenheit nach 
dem Bild des himmlischen Vaters.
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